Fragen rund um Dividende(n) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.06.06 14:15:44 von
neuester Beitrag 29.06.06 10:34:11 von
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Hallo,
ich fange mit einem Zitat an :-)
"Entscheidend für den Anspruch auf eine Dividendenzahlung bei ruhenden Beständen ist, ob der Aktionär am letzten Tag vor dem Ex-Tag die fragliche Aktie in seinem Wertpapierdepot verbucht hatte. Bei schwebenden Börsengeschäften bestimmt sich der Anspruch nach dem Schlusstag. Der letzte Tag vor dem Ex-Tag ist der letzte cum-/inklusiv-Tag. Der Ex-Tag ist i.d.R. der Zahlbarkeitstag, muss es aber nicht zwingend sein. Trotzdem wird in solchen Ausnahmefällen bei Kauf ab Ex-Tag kein Dividendenanspruch mehr erworben. Am Ex-Tag erfolgt der Abschlag der Bruttodividende vom Börsenkurs, was sich infolge anderer Marktfaktoren aber nicht sichtbar niederschlagen muss." http://de.wikipedia.org/wiki/Dividende
Was heißt das in der Praxis genau ? Beispiel: Aktie "Syzygy Ag" (zufällig ausgewählt, da bald HV http://aktien.onvista.de/dividendenkalender.html )
Hauptversammlung am 30.06.06 - Dividende 0,24 Euro
Verständnisfragen :
(1) Wann muß ich die Aktie spätestens gekauft haben, um eine Dividenden zu erhalten ? Reicht wenn ich am 30.06. um 17:25 im Xetra kaufe ? Da die Dividende am Tage nach der HV gezahlt wird, sollte ich berechtigt sein, oder ?
(2) Angenommen ich kaufe am 30.06. die Aktie und verkaufe sie bereits am darauffolgendem Tag (01.07. ExDiv-Tag) in der Eröffnung.
Wie läuft das "technisch" ab bei meinem Broker ? Wann werden die 0,24 Euro Dividenden meinem Konto gutgeschrieben ?
Mit wieviel Tagen muß man in der Regel rechnen ?
Danke schön
ich fange mit einem Zitat an :-)
"Entscheidend für den Anspruch auf eine Dividendenzahlung bei ruhenden Beständen ist, ob der Aktionär am letzten Tag vor dem Ex-Tag die fragliche Aktie in seinem Wertpapierdepot verbucht hatte. Bei schwebenden Börsengeschäften bestimmt sich der Anspruch nach dem Schlusstag. Der letzte Tag vor dem Ex-Tag ist der letzte cum-/inklusiv-Tag. Der Ex-Tag ist i.d.R. der Zahlbarkeitstag, muss es aber nicht zwingend sein. Trotzdem wird in solchen Ausnahmefällen bei Kauf ab Ex-Tag kein Dividendenanspruch mehr erworben. Am Ex-Tag erfolgt der Abschlag der Bruttodividende vom Börsenkurs, was sich infolge anderer Marktfaktoren aber nicht sichtbar niederschlagen muss." http://de.wikipedia.org/wiki/Dividende
Was heißt das in der Praxis genau ? Beispiel: Aktie "Syzygy Ag" (zufällig ausgewählt, da bald HV http://aktien.onvista.de/dividendenkalender.html )
Hauptversammlung am 30.06.06 - Dividende 0,24 Euro
Verständnisfragen :
(1) Wann muß ich die Aktie spätestens gekauft haben, um eine Dividenden zu erhalten ? Reicht wenn ich am 30.06. um 17:25 im Xetra kaufe ? Da die Dividende am Tage nach der HV gezahlt wird, sollte ich berechtigt sein, oder ?
(2) Angenommen ich kaufe am 30.06. die Aktie und verkaufe sie bereits am darauffolgendem Tag (01.07. ExDiv-Tag) in der Eröffnung.
Wie läuft das "technisch" ab bei meinem Broker ? Wann werden die 0,24 Euro Dividenden meinem Konto gutgeschrieben ?
Mit wieviel Tagen muß man in der Regel rechnen ?
Danke schön
Auch Wiki weiß nicht immer alles.
Zunächst einmal kommt es darauf an, ob es "deutsche" Aktien sind oder nicht.
Hierzulande ist es i.d.R. so, daß derjenige, der die Aktie am Tage der beschlußfassenden HV hält, die Dividende erhält und diese am nächsten Tag deshalb 'ex' geht. Wann sie letztendlich bezahlt wird ist eine ganz andere Frage. Es reicht im Prinzip also, die Aktie abends zu kaufen, am nächsten Morgen die Dividende einzustreichen und dann wieder zu verkaufen. Natürlich wird sich der Kurs dabei über Nacht um ziemlich genau die Dividende vermindert haben, von nix kommt nix.
Bei "ausländischen" Aktien gibt es dagegen verschieden Termine für HV und Stichtag, und um das Chaos komplett zu machen, auch bei uns werden nicht alle Dividenden und Sonderzahlungen unmittelbar nach der HV ausgeschütte (ankommen tun sie dann noch später).
Zunächst einmal kommt es darauf an, ob es "deutsche" Aktien sind oder nicht.
Hierzulande ist es i.d.R. so, daß derjenige, der die Aktie am Tage der beschlußfassenden HV hält, die Dividende erhält und diese am nächsten Tag deshalb 'ex' geht. Wann sie letztendlich bezahlt wird ist eine ganz andere Frage. Es reicht im Prinzip also, die Aktie abends zu kaufen, am nächsten Morgen die Dividende einzustreichen und dann wieder zu verkaufen. Natürlich wird sich der Kurs dabei über Nacht um ziemlich genau die Dividende vermindert haben, von nix kommt nix.
Bei "ausländischen" Aktien gibt es dagegen verschieden Termine für HV und Stichtag, und um das Chaos komplett zu machen, auch bei uns werden nicht alle Dividenden und Sonderzahlungen unmittelbar nach der HV ausgeschütte (ankommen tun sie dann noch später).
@al bandy
(1) ja
(2) Der Computer der Depotbank „merkt sich“, wer am 1.7.06 um 00.01 Uhr Aktien im Depot hat. Du kannst die Aktien Montag, den 3.7.06 zum Eröffnungskurs verkaufen. Dieser Kurs wird vom Freitagsschlußkurs um den Dividendenabschlag abweichen. Ganz selten ist der Divabschlag genau so groß wie die Dividende, weil der Eröffnungskurs von Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Die Div kann dir eventuell erst am 6.7.06 gutgebucht werden, aber immer mit Valuta 3.7.06.
(1) ja
(2) Der Computer der Depotbank „merkt sich“, wer am 1.7.06 um 00.01 Uhr Aktien im Depot hat. Du kannst die Aktien Montag, den 3.7.06 zum Eröffnungskurs verkaufen. Dieser Kurs wird vom Freitagsschlußkurs um den Dividendenabschlag abweichen. Ganz selten ist der Divabschlag genau so groß wie die Dividende, weil der Eröffnungskurs von Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Die Div kann dir eventuell erst am 6.7.06 gutgebucht werden, aber immer mit Valuta 3.7.06.
Hallo und vielen Dank euch beiden
Das sieht ganz gut aus ! Und eine Woche bis zur Einbuchung kann man auch noch verkaften.
Die Überlegung dahinter ist, meine Spekulationsgewinne ein wenig durch die Verluste beim Verkauf von Aktien an ExDiv-Tagen zu mindern (in der Regel sind es Verluste) und auf der anderen Seite die Freiräume auszuschöpfen , die ich noch auf der Zins/Div.-Seite habe (durch Erhalt von Dividenden). Man könnte sogar über den Freibetrag gehen, da bei Div. Besteuerung nur nach Halbeinkünfteverfahren.
Jetzt muß ich nur noch testen, wie die historischen Veränderungen bei dt. Standardwerten am Tage nach den Div.-Zahlungen waren.
Das sieht ganz gut aus ! Und eine Woche bis zur Einbuchung kann man auch noch verkaften.
Die Überlegung dahinter ist, meine Spekulationsgewinne ein wenig durch die Verluste beim Verkauf von Aktien an ExDiv-Tagen zu mindern (in der Regel sind es Verluste) und auf der anderen Seite die Freiräume auszuschöpfen , die ich noch auf der Zins/Div.-Seite habe (durch Erhalt von Dividenden). Man könnte sogar über den Freibetrag gehen, da bei Div. Besteuerung nur nach Halbeinkünfteverfahren.
Jetzt muß ich nur noch testen, wie die historischen Veränderungen bei dt. Standardwerten am Tage nach den Div.-Zahlungen waren.
Eine Aktie im Aufwärtstrend wird eher weniger als die Dividende verlieren als eine im Abwärtstrend. Etwas mathematischer ausgedrückt, der Dividendenabschlag wird überlagert von einem mehr oder weniger zufälligen Schwankungsbetrag, der positiv oder auch negativ sein kann.
Ja klar, aber mit einer größeren Anzahl von Käufen (~50 verschiedene Aktien/Jahr ?) dürfte man irgendwo bei plusminus Null liegen, d.h. Kursverluste = Dividendenzahlungen.
Ob so etwas als steuerlicher Mißbrauch eingestuft wird ?
Ob so etwas als steuerlicher Mißbrauch eingestuft wird ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.321.716 von al_bandy am 28.06.06 18:38:58Wenn genügend Zeit zwischen Verkauf und Wiederkauf liegt, dann nicht. "Genügend" kann ein Tag sein, wenn es neue News oder eine Empfehlung kgibt.
Zu #6:
Ich sehe keinen Mißbrauch. Das Finanzamt kann es doch nicht beanstanden, dass frisch erworbene Aktien gleich wieder verkkauft werden, nachdem die Dividende kassiert wurde. Schließlich wird die ja ordentlich versteuert.
Wenn die Bank dir alles in der 24c Bescheinigung v
bescheinigt, sind keine Probleme zu erwarten.
Übrigens: Auch für die Speku-Verluste gilt das Halbeinkünfteverfahren.
Ich sehe keinen Mißbrauch. Das Finanzamt kann es doch nicht beanstanden, dass frisch erworbene Aktien gleich wieder verkkauft werden, nachdem die Dividende kassiert wurde. Schließlich wird die ja ordentlich versteuert.
Wenn die Bank dir alles in der 24c Bescheinigung v
bescheinigt, sind keine Probleme zu erwarten.
Übrigens: Auch für die Speku-Verluste gilt das Halbeinkünfteverfahren.
Vielen Dank
Werde es am Wochenende in Ruhe durchrechnen.
Werde es am Wochenende in Ruhe durchrechnen.
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