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    Wer trägt diese Kosten bei Auszug des Mieters? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.06.06 18:42:31 von
    neuester Beitrag 02.07.06 03:05:44 von
    Beiträge: 29
    ID: 1.068.406
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      Avatar
      schrieb am 28.06.06 18:42:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann bei folgendem Fall helfen?

      Wir haben (vor 5 J.) einen Wohnung (neubau) vermietet. Die Wände waren nicht tapeziert, da der Mieter es so wollte.

      Wir vereinbarten als Anlage zum Mietvertrag:

      "der Mieter hat bei Auszug die Tapeten zu entfernen..."

      Der Mieter ist nun ausgezogen, weigert sich aber mit Hinweis auf die neueste Rechtssprechung seinen vertraglichen Verpflichtungen
      nachzukommen.

      Mein Anwalt ist derzeit leider in Urlaub.
      Wer ist rechtssicher und kann helfen?

      DANKE!

      PS Wo kommen wir denn hin, wenn gesonderte vertragliche Vereinbarungen nicht mehr gültig sein sollen........
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 18:49:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die gesonderte Vereinbarung, dass bei Auszug die Tapeten entfernt werden hat natürlich ( wenn schriftlich vereinbart) ihre Gültigkeit
      und steht in diesem Fall übergeordnet zur allgemeinen Mietgesetzlage.

      Vertragliche Vereinbarung geht hier selbstverständlich vor.
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 19:02:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich fürchte, ihr müßt selbt Spachtel und Farben in die Hand nehmen, nach der neuen Rechtssprechung ist der Mieter fein raus, auch wenn die ensprechenden Klausel bezüglich der Tapetenentfernung schriflich festegelegt wurde.


      B KARLSRUHE. Mieter müssen nicht in jedem Fall beim Auszug sämtliche Tapeten aus der Wohnung entfernen, auch wenn dies im Mietvertrag festgelegt ist.

      Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag benachteilige die Mieter unangemessen und sei daher unwirksam, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Das Gericht gab damit einer Mieterin recht, die von ihrem Vermieter zurückbehaltene Kaution einforderte. Der Eigentümer hatte rund 1 200 Euro für die Tapeten-Entfernung veranschlagt, weil die Mieterin dies entgegen einer Vertragsklausel beim Auszug unterlassen hatte. Bereits die Vorinstanz hatte der Mieterin Recht gegeben. (Az.: VIII ZR 109/05)

      Der BGH bekräftigte seine bisherige Rechtsprechung, wonach ein Mieter nicht zu Schönheitsreparaturen nach starren Fristenplänen verpflichtet werden darf. Auch diese Klausel sei unwirksam, hieß es. Im Mietvertrag war beispielsweise festgelegt worden, dass alle drei Jahre die Wohnräume und alle fünf Jahre die Fenster und Türen renoviert werden müssten. Weiter hieß es, dass bei Auszug grundsätzlich alle Tapeten zu entfernen seien.

      Der Klausel zufolge müsse der Mieter die Tapeten unabhängig von der letzten Renovierung und Wohndauer auch dann entfernen, wenn das gar nicht notwendig sei, begründete der BGH sein Urteil. An einer so arbeitsintensiven Maßnahme gebe es jedoch kein zu rechtfertigendes Interesse des Vermieters. Die Klausel zu den Schönheitsreparaturen benachteilige den Mieter deshalb unangemessen, weil er nach dem starren Fristenplan und folglich auch dann renovieren müsse, wenn das gar nicht nötig sei.

      Der Deutsche Mieterbund begrüßte das Urteil und forderte Mieter auf, Schönheitsreparatur-Klauseln in ihren Mietverträgen zu überprüfen. Nach Ansicht der Organisation könnten durch das jetzige Urteil und frühere BGH-Entscheidungen zum Mietrecht hunderttausende von Vertragsklauseln unwirksam sein. Mieter könnten bis zu mehreren tausend Euro sparen, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen würden.
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 19:06:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.321.910 von Alex34 am 28.06.06 18:49:05ich verstehe nicht: dieser mieter hat wohl seine eigenen tapeten draufgeklebt?
      denke ja.
      natürlich hat der ehemalige mieter die tapeten zu entfernen.
      ob es am wortlaut der vereinbarung zum vertraglich vereinbarten zustand was zu mäkeln gibt, kann ich nicht beurteilen.


      auf jeden fall können die kosten von der kaution einbehalten werden.
      der verweis auf Prüfung von Ansprüchen kann die auszahlung der kaution mindestens ein halbes jahr verzögern.
      aber schön dokumentieren, fotos etc.

      und bis dahin ist der urlaub des anwalts vorbei.
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 19:25:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.322.184 von brainsplit am 28.06.06 19:06:51Wem wundert`s , dass viele Vermieter ihre Objekte lieber leer stehen lassen :O

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      Avatar
      schrieb am 28.06.06 20:02:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wichtig wäre der Fakt, ob in der Vereinbarung steht, das die Wohnung ohne Tapeten vermietet wird und der Mieter daher seine eigenen Tapeten anbringt. In diesem Fall hat er sie auch bei Auszug wieder mitzunehmen, da es sich um sein Eigemtum handelt. Das gepostet Urteil betrifft nur den den Zustand wenn Tapeten schon vorhanden waren und der Mieter diese bei Auszug zu beseitigen hat.
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 20:47:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Dein EX-Mieter liegt falsch.
      Das Urteil lt. posting 3 bezieht sich auf formularmäßige, starre Fristenpläne bei Schönheitsreparaturen.
      Hier gehts um die einzelvertraglich vereinbarte Herstellung eines konkreten Auszugszustands entsprechend dem Einzugszustand.

      Du solltest dem Mieter sicherheitshalber eine Frist zur Entfernung der Tapeten setzen.
      Bei erfolglosem Ablauf kannst du es selbst machen oder machen lassen und vom Mieter die Kosten verlangen (bzw. mit der Kaution verrechnen, soweit noch vorhanden).
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 21:56:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Was für ein Sturm im Wasserglas. Dann soll halt der neue Mieter die Tapeten abreißen und neu tapezieren. Macht doch sowieso jeder. Wer tut denn heutzutage noch allen Ernstes einen Tapezierer anheuern, bei den horrenden Kosten?

      Also, wo ist, bitteschön, denn das Problem??????:confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 23:30:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.325.470 von Harry_Schotter am 28.06.06 21:56:32So einfach kann man sich das nicht machen. Berufsmäßig nehme ich pro Woche ca. 10 - bis 15 Wohnungen ab.....
      Eine Wohnung (oder Haus) verkommt immer mehr, wenn jeder meint, er müsse nichts machen beim Auszug. Die Wohnungen werden manchmal übergeben.... *würg*.....
      Zudem fragt der nachkommende Mieter zu Recht, warum er für eine "verwahrloste" Wohnung überhaupt noch Kaution zahlen soll.

      Zu Vermieten sind derart hinterlassene Wohnungen an normale Menschen nicht mehr. Ergo ist der Werterhalt einer Wohnung im Sinne des Vermieters, genauso wie im Sinne des nachkommenden Mieters.

      Tapeten abkratzen, weißeln und/oder neu tapezieren ist eine Dienstleistung, die auch den neuen Mieter Zeit und Geld kosten.

      Die Mieter haben selbstverständlich der Urzustand der Wohnung wieder herzustellen.

      Hätten diese z.B. eine Holzdecke angebracht, müßte auch diese entfernt werden.

      Bitte nicht verwechseln mit z.B. Teppichen, welche einer Abschreibungszeit unterliegen. Diese müssen ggf. nicht erneuert, allerhöchstens gereinigt werden. (Je nach Vereinbarung. )
      MfG
      MM
      Avatar
      schrieb am 28.06.06 23:39:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.325.470 von Harry_Schotter am 28.06.06 21:56:32Nachtrag:

      Es gibt genügend Menschen, die heute immer noch Profis zum Malern und Tapezieren anheuern. Es sind nicht immer horrende Preise. Meine zweite Firma boomt ohne Ende, man muss nur flexibel sein. Mittlerweile habe ich noch mehr Personal eingestellt, um den ganzen Aufträgen nachkommen zu können. Gut muss NICHT teuer sein. Wir besichtigen jedes Objekt und vereinbaren Festpreise mit denen unsere Kunden scheinbar sehr gut leben können. Dadurch werden wir auch viel empfohlen.

      Wenn man zudem bei der Einstellung neuer Mitarbeitern nicht dem Jugendlichkeitswahn unterliegt, hat man dankbare, loyale Mitarbeiter, die mit 50 oder 55 Jahren u.U. etwas langsamer arbeiten als 20 oder 30 - jährige, aber bei einer Festpreisvereinbarung spielt das keine Rolle!

      Sorry, aber das musste einfach mal raus. ;)
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 07:22:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      Man spar dir den Scheiss, schick zwei Schwarzarbeiter (Ausländische Bürger) rein und für 100 Euro haste alles wieder in Ordnung, kosten nur Geld und Nerven. Es gibt Putz- und Estrichkolonnen, die Arbeiten so schnell, dass noch nicht einmal der Zoll nachkommt.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 08:31:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.330.147 von Ghostine am 29.06.06 07:22:22ausländische Bürger :laugh::laugh::laugh:

      bestimmt sind Ausländer gemeint :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 08:38:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ihr vermieter seit echt gut;) Haus vermiten Kohle kasieren und alles soll der Mieter machen:eek:

      recht so man sollte euch immer abzocken:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 08:43:04
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.330.976 von RealJoker am 29.06.06 08:31:24Hab ich doch schön umschrieben, oder?:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 13:54:13
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ all

      D A N K E !


      Heute Abend ist Abnahme. Die Problematik wird thematisiert
      werden....ich werde euch berichten....


      Insbesondere geht es mir aber darum, ob schriftlich fixierte
      einvertragliche (GES. ANLAGE ZUM MIETVERTRAG) Vereinbarungen
      nun plötzlich nicht mehr gelten sollen.
      Schließlich wurde die Wohnung auf (mündlichen ) Wunsch des
      Mieters untapeziert übernommen.

      Übrigens bin ich der Meinung, dass wir (Vermieter) uns längst
      nicht alles gefallen lassen sollen.

      Ich vermiete ca. 30 Wohnungen (alle im Großraum Köln) - bisher hatte ich noch NIE irgendwelchen Ärger...!!!
      Tja, irgendwann passiert es dann doch...wobei sich der Ärger
      jedoch in Grenzen hält (Kaution;) - da kann einem sicher schlimmeres passieren.....

      Letztlich geht es mir ums Prinzip.
      Avatar
      schrieb am 29.06.06 13:57:21
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.328.098 von TigerinMM am 28.06.06 23:30:05Tigerin, wo (Stadt) bist du denn tätig ?
      Avatar
      schrieb am 30.06.06 07:50:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.328.098 von TigerinMM am 28.06.06 23:30:05Ok, Einwände von dir voll akzeptiert. :)
      Avatar
      schrieb am 30.06.06 07:53:13
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.328.301 von TigerinMM am 28.06.06 23:39:25Deine zweite Firma, die boomt,......malert und tapeziert die? Falls ja, verrate mir mal den durchschnittlichen Entpreis inklusive Mehrwertsteuer für eine, na, sagen wir mal, 70qm2 Wohnung. Danke für die Info. :)
      Avatar
      schrieb am 30.06.06 12:58:33
      Beitrag Nr. 19 ()
      So, Freunde ich bin euch noch die Information schuldig, wie
      der Übergabetermin gestern gelaufen ist:

      Mieter legte ein Schreiben vom Mieterverein vor:

      u. a. "mit Hinweis auf BGH Az: VIII ZR 109/05" wir die
      Entfernung der Tapeten abgelehnt:

      Ein Freund hat heute früh über Haus u. Grund diese Frage
      (speziell das Schreiben Mieterverein) klären lassen:

      Antwort: "Dem Mieterverein ist Recht zu geben".....

      Ich will mal nicht hoffen, dass die Aussage von der Putzfrau kam.....

      Begründung: "Bei der Klausel handelt es sich um einen starren
      Fristenplan, welche mit o.g. Urteil für unwirksam erklärt wurde."


      Wohlgemerkt: Es handelt sich hier um eine gesondert formulierte Vereinbarung !!! Haus und Grund nimmt auch hieraus Bezug!!
      Zur Erinnerung: Auf Wunsch des Mieters wurde die Wohnung bei
      Einzug (Neubau - Erstbezug!) nicht tapeziert. Gesondert zum Mietvertrag wurde vereinbart, dass der Mieter bei Auszug die Tapeten zu entfernen hat. Dauer des Mietverhältnisses 6 Jahre.


      Nun, sei´s drum. Die Wohnung sieht mit der Tapete eher deutlich
      besser aus, als wenn die Tapeten mehr oder weniger gekonnt
      abgerissen worden wären.


      FAZIT: Wieder was dazu gelernt !!

      Allen ein schönes Wochenene - und einen Sieg über ARG.

      Wer noch etwas hierzu betragen kann - DANKE IM VORAUS!
      werde die Angelegenheit auf jedenfall noch mit meinem
      Anwalt besprechen.
      Avatar
      schrieb am 01.07.06 01:49:53
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.338.038 von alexmay am 29.06.06 13:57:21Großraum Nürnberg

      LG
      MM
      :)
      Avatar
      schrieb am 01.07.06 01:53:55
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.354.242 von Harry_Schotter am 30.06.06 07:53:13;)
      So einfach ist das nun auch nicht.
      Wieviel Zimmer, wie hoch sind die Wände, Decken auch streichen?

      Ferndiagnosen stellen ist nicht so einfach, dennoch Du wärest erstaunt!

      LG
      MM
      :):)
      Avatar
      schrieb am 01.07.06 01:57:46
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.359.833 von alexmay am 30.06.06 12:58:33Das würde ich an Deiner Stelle auch tun.

      Ich frage mich hier allen Ernstes, was gewesen wäre, wenn der Mieter z.B. starker Raucher gewesen wäre und die Tapeten jetzt nikotingelb wären?

      Holst Du Dir immer die aktuellsten Mietverträge vom Grund- und Hausbesitzerverein?

      LG
      MM
      :)
      Avatar
      schrieb am 01.07.06 02:12:37
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.354.234 von Harry_Schotter am 30.06.06 07:50:58Weißt Du Harry_Schotter, ich sehe immer zwei Seiten.

      Nicht alle Vermieter sind "Stinkereich" und ihre Einkünfte müssen sie ja auch versteuern. Zudem dafür sorgen, dass kein Reparaturstau aufkommt.

      Wenn Du dann auch noch einen Mietnomaden erwischt,
      kann man nur hoffen, dass der Vermieter eine Rechtsschutz hat, sonst kostet es sehr viel Geld und Zeit, so einen Mieter wieder los zu werden.

      Manche Mieter hinterlassen Wohnungen in einwandfreiem Zustand, andere wieder......*schüttel*

      Im Moment rufen wir immer die Vorvermieter an. Von denen bekommt man die besten Auskünfte.

      Ein Job/Arbeit kann morgen weg sein. (Bestätigung des Arbeitgebers, dass sich jemand in ungekündigter Stellung befindet.)

      Glaube mir, ich setze mich sehr für potentielle Mieter ein, aber wie gesagt, wer eine anständige Wohnung bezog, möge sie doch auch wieder so verlassen.

      Hier geht es einfach darum, dass in älteren Mietverträgen teilweise drinnen stand, dass nach bestimmten Fristen gewisse Arbeiten zu erledigen sind. (Z.B.: Heizkörper streichen oder Türen und Türstöcke streichen.) Ein Mieter, der auf Montage geht und am WE zu Hause ist und nicht raucht und seine Putzfrau alle zwei Wochen die Wohnung reinigt, dessen Heizkörper sehen wahrscheinlich aus wie am ersten Tag. Ergo waren diese Klauseln nicht sinnvoll.

      Man könnte ein Buch darüber schreiben.....

      LG
      MM
      :):)
      Avatar
      schrieb am 01.07.06 02:19:28
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.330.147 von Ghostine am 29.06.06 07:22:22Oder einen noch größeren Schaden! Zudem ist der Zoll manchmal doch schnell genug und dann haben alle eine Menge Ärger.

      LG
      MM
      :):)

      Das gilt vorallem für Arbeiter aus den neuen EU-Staaten, die hier bei uns in keiner Firma angestellt werden dürfen, es sei denn, sie sind Spezialisten, die dringend benötigt werden.

      Aber eine Fa. dürfen sie gründen. Kostet -je nachdem in welcher Stadt- zwischen 20,00 € und 60,00 € [Gewerbeanmeldung].

      Dann werden sie auf die Menschheit losgelassen. *seufz*

      LG
      MM
      :)
      Avatar
      schrieb am 01.07.06 02:23:52
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.331.101 von hak2006 am 29.06.06 08:38:32Das Haus musste gebaut werden.... das hat eine Menge Geld gekostet.
      Wenn das Dach kaputt wird, muss das der Vermieter zahlen und nicht der Mieter.

      Vieles kann und wird gar nicht auf den Mieter umgelegt.
      Alles kann nicht steuerlich abgeschrieben werden.

      Du würdest anders denken, besäßest Du Eigentum.

      LG
      MM
      :):)

      PS: Und wenn er es geerbt hat, dann hat er Erbschaftssteuer zahlen müssen. :keks:
      Avatar
      schrieb am 01.07.06 20:26:06
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.367.933 von TigerinMM am 01.07.06 02:12:37Nö, ich bin selbst Vermieter und auch nicht stinkreich. Aber meine Mieter habe ich immer gebeten selber zu tapezieren. Hat bis jetzt immer sehr gut geklappt.

      Du, Tiergerin, leider gibt es keine Rechtsschutzversicherung für Vermieter. Leider. Iast aaber auch verständlich, weil sonst die Versicherer daran locker pleitegehen würden, den die meisten Mieter bei solchen Prozessen haben garnoicht das Geld bei verlorenen Prozessen groß die Kosten der Gegenseite zu begleichen also würde der Vermieter bzw. seine Rechtsschutzversicher auf den Schaden sitzen.


      ...Im Moment rufen wir immer die Vorvermieter an. Von denen bekommt man die besten Auskünfte....."

      Also wenn ich einen nervigen, säumigen Mieter loswerden wollte, würde ich ihn beim neuen Vermieter in den höchsten Tönen loben, sonst zieht der Mann, bzw. die Frau ja nie aus. :D:D:D:laugh:;)


      ---

      Ps. Meine theoretische Musterwohnung hätte 70 qm2 und 3 Zimmer(Küche Bad), wäre ein Altbau mir über 3m Raumhöhe und ich würde sie gerne in allen Räumen, außer dem Bad, mit Raufaser tapeziern und sie incl. der Decke malern lassen.

      Dein Preis???? :)
      Avatar
      schrieb am 02.07.06 02:22:31
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.373.873 von Harry_Schotter am 01.07.06 20:26:06Ich schreibe Dir eine Boardmail, okay.

      LG
      MM
      :):)
      Avatar
      schrieb am 02.07.06 02:52:07
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.373.873 von Harry_Schotter am 01.07.06 20:26:06Zitat:

      "Du, Tiergerin, leider gibt es keine Rechtsschutzversicherung für Vermieter. Leider. Iast aaber auch verständlich, weil sonst die Versicherer daran locker pleitegehen würden, den die meisten Mieter bei solchen Prozessen haben garnoicht das Geld bei verlorenen Prozessen groß die Kosten der Gegenseite zu begleichen also würde der Vermieter bzw. seine Rechtsschutzversicher auf den Schaden sitzen."

      Hast Du Dich da richtig erkundigt? :confused:
      Oder geht das nur in Bayern? :rolleyes:

      Man kann sich sogar gegen "Mietausfälle" versichern....

      Selbstverständlich bleiben die Versicherer auf manchen Dingen sitzen, das gilt im Prinzip aber für jede Versicherung.
      M.E. lebt die Versicherungsbranche ja davon, dass nicht jeder einen Schaden hat. Ergo bezahlen eigentlich diejenigen, die sich versichern und nie große oder manchmal sogar nie einen Schaden melden.

      LG
      MM
      :):)
      Avatar
      schrieb am 02.07.06 03:05:44
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.374.574 von TigerinMM am 02.07.06 02:52:07Im übrigen lohnt es sich durchaus sich nicht alles gefallen zu lassen.

      Eine meiner Aufraggeberinnen (Vermieterin) klagte vor sieben Jahren gegen eine Mieterin, die nach Abschluss ihrer Lehre die angemietete Wohnung einfach verließ und 5 Mieten schuldig blieb. (Bis man heraus fand, dass sie weg war.)

      Der Anwalt blieb am Ball, konnte aber nicht wirklich etwas erreichen.
      Nach sieben Jahren meldete sich die ehemalige Mieterin wieder.
      Sie war nach Ostdeutschland gezogen, hatte geheiratet und den Namen des Mannes angenommen. Sie dachte wohl, dadurch fände man sie nicht mehr. (Hat lange funktioniert):

      Die ehemalige Mieterin wollte mit ihrem Ehemann ein Haus bauen und aus diesem Grund bei einer Bank zusammen mit ihrem Ehemann eine Finanzierung beantragt.
      Der Bänker sagte ihr, dass sie erst ihre Mietschulden begleichen müßte, (stand in der SCHUFA!) ansonsten könne er ihnen kein Geld zum Hausbauen geben. Aus diesem Grund zahlte sie freiwillig. (Damals 1000,00 DM, nach sieben Jahren waren es ca 6000,00 DM inkl. Anwaltskosten und aufgelaufenen Zinsen.)

      Mittlerweile habe ich das dreimal erlebt!
      Darum, wenn das Rechtsempfinden (eigene) sagt, das kann doch nicht sein, geht zum Anwalt!

      LG
      MM
      :):)

      PS: Und nein, ich bekomme keine Provision von den Anwälten. ;)


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