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    Frage zu Intraday - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.03.00 21:44:40 von
    neuester Beitrag 29.03.00 22:00:51 von
    Beiträge: 2
    ID: 106.848
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      schrieb am 29.03.00 21:44:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bin ziemlich neu im Aktiengeschäft!
      Ich hab da mal eine Frage:

      Es gibt ja verschiedene Handelsplätze!

      Ich sehe, das eine Aktien z.B in Frankfurt bei
      8,00 Euro steht.
      und z.B in München zum selben Zeitpunkt bei 8,50 Euro!

      Kann ich nun diese Aktie in Frankfurt zu 8,00 Euro kaufen und 5 Minuten später zu 8,50 in München wieder verkaufen!

      Klar vorausgesetz mit Online-Broker bieter Intraday-Trading an!
      Ist dies auch rechtlich in Ordnung?
      Mit welchem Steuersatz muß ich da rechnen vorausgesetzt ich habe einen Gewinn dabei?
      Was kann ich vom Gewinn (wegen Steuern) abziehen?
      Transaktionsgebühren, evtl. Verluste, Onlinekosten?

      Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand meine Fragen beantworten könnte!!!!
      Avatar
      schrieb am 29.03.00 22:00:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Diese Art von Verkauf und kauf nennet man "Abitrage". Sie ist natürlich gesetzeskonform. Allerdings muss man eine Abgabe von 25% mindestens, zuzüglich Körperschaftssteuer, dabei anmerken.
      Onlinekosten:
      Ich empfehle das InternetBroking von Consors in Verbindung mit einem INternetzugang von 1&1. Man zahlt pro Monat nur 10 Dm und erhält 10 ganze Freistunden. Gibt man in diesem Zeitraum eine Order über ConSors ab, entfällt diese Gebühr. Bei ConSors rechnet sich es vor allem, wenn man kleinere Beträge anlegt. So bezahlt man für eine Order der Größe 5000DM ca 20 Dm für an und Verkauf.
      MSG
      Subjugator


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