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    Lieferung einer Ware, ohne Quittierung ---- Muss man zahlen?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.07.06 17:49:13 von
    neuester Beitrag 05.07.06 15:16:01 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.069.397
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      Avatar
      schrieb am 04.07.06 17:49:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, folgende Frage:

      Angenommen man bekommt eine bestellte Ware vor die Haustür gestellt.
      Keiner ist zu Hause, also quittiert niemand.

      Am anderen Tag findet man die Ware vor und behält Sie.

      Nun kommt die Rechnung. Muss man die Ware bezahlen?? Was passiert, wenn man sagt, man hat die Ware nie erhalten (der Lieferant hat ja keine Quittierung).

      Kann der Lieferant eine Hausdurchsuchung oder ähnliches anordnen??

      Inwieweit macht man sich in solch einen Fall strafbar??

      Für Antworten wäre ich dankbar.
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 18:20:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.410.401 von jettschuff am 04.07.06 17:49:13was hast Du denn vor ?

      Willst Du die Ware nicht bezahlen ?

      Oder geht es Dir in der Regel nur um die Frage und was die Rechtsprechung dazu sagt.

      Oder willst Du betrügen ?


      Wenn Du wirklich nicht unterschrieben hast, kann Dir in der Regel keiner etwas wollen,
      aber in der Regel unterschreibt ja jemand, bzw. der der Dir die Ware bringt,
      also fälscht er Deine Unterschrift, und die Lieferfirma denkt und meint dass Du die Ware erhalten hast, und fordern Dich erst einmal auf zu zahlen, bzw. schicken Dir eine Erinnerung.

      Jetzt liegt es an Dir wie Du reagierst.

      Ist mir letzens auch passiert, allerdings hatte ich wirklich keine Ware erhalten.

      Vor Gericht kommen Sie nicht durch.

      Gruß Wolfgang:)
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 18:30:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mir gehts nur ums Prinzip, was in diesem Fall die Rechtssprechung sagt.

      Das Problem ist, die Ware wurde vor der Haustür abgestellt und fertig. Es war niemand da, der Unterschreiben konnte. Sprich es hat niemand unterschrieben.

      Der Lieferant hat die Ware eben nicht wieder mitgenommen, sondern vor der Haustür stehen lassen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 18:48:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.410.997 von jettschuff am 04.07.06 18:30:24@jettschuff,

      die Rechtsprechung gibt Dir recht.

      Aber in Deinem Fall, hat jemand unterschrieben, und zwar der Fahrer der dir die Ware geliefert hat.

      Er war nur zu faul um MORGEN wieder zu kommen.

      Also warte die Rechnung der Firma ab(in der Regel liegt die Rechnung im Paket)

      bzw. warte die Mahnung ab,
      nach der Mahnung reklamierst Du und lässt Dir die Unterschrift (die angebliche Unterschrift von Dir ) zeigen.

      Diese schicken Sie Dir in Kopie per Post zu.

      Dann kannst Du immer noch sagen, dass Du die Ware nicht erhalten hast, und es nicht Deine Unterschrift ist, fertig.

      Nun sind die Jungs wieder am Zug, nachdem Du IHNEN geschrieben hast.

      Bin mal gespannt wie das ausgeht.
      Das machen diese Paketzusteller immer öfters(sie fälschen Deine Unterschrift),
      die meisten Leute zahlen aber.

      Gruß Wolfgang:)
      sag mir mal per bm Bescheid, wie das Ganze sich entwickelt hat.
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 19:03:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.411.232 von wolf4920032000 am 04.07.06 18:48:55Bin mal gespannt wie das ausgeht.
      Das machen diese Paketzusteller immer öfters(sie fälschen Deine Unterschrift),
      ....

      passiert mir auch andauernd und ich finds unmöglich.
      warensendungen müssen ja eigentlich persönlich übergeben werden.
      würde mich auch interessieren wie die sache ausgeht.

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      Avatar
      schrieb am 05.07.06 13:48:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      So einfach ist die Sache nicht. Es kommt beim Versand auf den sog. Gefahrenübergang an, d.h. den Zeitpunkt, zu dem z.B. die Gefahr des Untergangs auf den Käufer übergeht. Das kann bei einer Versendungslieferung ggf. schon bei Absendung des Herstellers/ Händlers sein. Bitte auf die jeweiligen AGB achten und eine mögliche Transportversicherung.

      BTW: Wer eine Ware erhält, unabhängig davon, ob der Erhalt durch den Absender/ Transporteur nachgewiesen werden kann, diese nicht bezahlt und auch nicht zurückgibt, macht sich strafbar (Betrug/ Untreue, §§ 263, 266 StGB).
      Avatar
      schrieb am 05.07.06 15:16:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.410.997 von jettschuff am 04.07.06 18:30:24Ich find' es jämmerlich, wenn man das Entgegenkommen anderer zum eigenen Wohle ausnutzen will.

      Wenn es Dir tatsächlich ums Prinzip geht, dann musst Du wohl die ganze Erziehung über und darüber hinaus schwerhörig gewesen sein, sonst wüsstest Du's.


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