checkAd

    Schweiz : Bankgeheimnis abgeschafft! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.07.06 20:49:40 von
    neuester Beitrag 06.07.06 00:56:37 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.069.638
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 890
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 05.07.06 20:49:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      HANDELSBLATT, Donnerstag, 22. Juni 2006, 16:50 Uhr


      Schweizer Bankiervereinigung

      Ermittler schwächen das Bankgeheimnis



      Die Schweizer Banker machen sich Sorgen um ihre Klienten und um ihre Unabhängigkeit. Deshalb warnt die Schweizerische Bankiervereinigung jetzt vor voreiliger Rechtshilfe für ausländische Behörden. In der Deutschschweiz stammen die meisten betroffenen Bankkunden aus Deutschland.

      BERN. Die Banken registrieren eine seit Jahren steigende Zahl von Rechtshilfeersuchen, die insbesondere aus den Nachbarländern Deutschland, Italien und Frankreich kommen. Bisher will sich die Schweiz als führender Standort für die Vermögensverwaltung dabei keine mangelnde Kooperationsbereitschaft nachsagen lassen. Nun aber verlangt die Schweizerische Bankiervereinigung mehr Zurückhaltung von den eigenen Behörden. „Die Reputation der Schweiz darf nicht durch eine rein formal-juristisch gehandhabte Rechtshilfepraxis aufs Spiel gesetzt werden“, warnte Urs Roth, Vorsitzender der Bankiervereinigung, bei einer Diskussion in Bern.

      1600 Rechtshilfeersuchen landeten nach Auskunft von Abteilungschef Rudolf Wyss allein im vergangenen Jahr beim zuständigen Bundesamt für Justiz in Bern. Den meisten wurde innerhalb weniger Wochen stattgegeben: Die ausländischen Ämter erhielten die geforderten Unterlagen, oder die Schweizer Behörden folgten der Aufforderung der Kollegen aus dem Ausland und sperrten Konten.

      Dabei geht es nicht immer so zu, wie sich die Schweizer Bankiers und vermutlich auch ihre Kunden das wünschen.


      Roth bemängelt zum Beispiel die Praxis der so genannten Editionsverfügungen:

      Dabei werden Kontoinformationen über ausländische Kontoinhaber von Schweizer Behörden abgefragt, die dann Listen mit Namen, Kontonummern und unter Umständen auch Salden erstellen. Die Schweizer Bank kommt so nicht in Verlegenheit, weil sie die Daten nur an die eigenen Behörden weitergibt. Von dort aus werden sie allerdings unter dem Briefkopf der jeweiligen Staatsanwaltschaft ans Ausland verschickt.

      „Uns wurden seitens der Banken Fälle zugetragen, bei denen die ausländischen Behörden mit solchen Listen Bankkunden unter Druck gesetzt haben, ohne dass ein Rechtshilfeersuchen gestellt worden wäre“, klagt Roth.
      Wyss räumt eine „Grauzone im Fiskalbereich“ ein. Die Schweiz habe immer dann ein Problem, wenn es um die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung, die in dem Land keine Straftat ist, und Steuerbetrug gehe. Nur beim Betrug, der als Straftat gewertet wird, muss sie Rechtshilfe leisten. Die Unterscheidung stößt im Ausland auf Unverständnis und wird nicht zuletzt auch im Finanzministerium in Berlin immer wieder kritisiert. Rund 80 Fälle pro Jahr treffen nach Auskunft des Bundesamtes für Justiz in Bern diesen Bereich.

      Allerdings ist es nicht nur diese Praxis im Umgang mit ausländischen Kunden, die den Bankiers ein Dorn im Auge ist. Benachteiligt fühlen sie sich auch durch eine Art „vorauseilendem Gehorsam“, den sie bei den Ermittlungsbehörden ausmachen. Als Paradebeispiel dafür, wie es nicht laufen soll, führen die Bankiers den Yukos-Fall an: Die Schweizerische Bundesanwaltschaft hatte vor zwei Jahren auf Grund eines russischen Rechtshilfegesuchs Yukos-Konten im Wert von rund 6,2 Mrd. Franken vorsorglich gesperrt. Die Summe war die größte, die jemals in der Schweiz blockiert worden ist. Das Schweizer Bundesgericht stellte fest, dass die Begründungen im Rechtshilfeersuchen aus Russland bei weitem nicht ausreichten, um alle mit Yukos verbunden Konten zu sperren. Das Gericht verfügte eine Freigabe der meisten Konten. Am Ende blieben nur wenig mehr als 200 Mill. Franken rechtskräftig gesperrt.


      Der Schaden für das Unternehmen allerdings war immens, und auch die Schweizer Banken hatten das Nachsehen. Kaum war das Geld wieder freigegeben, verschwand es aus der Schweiz - in Richtung London, wie die Bankiervereinigung vermutet.

      Damit ist geschehen, wovor Roth in Bern jetzt warnte: „Erhalten Kunden zunehmend den Eindruck, die Schweiz gewähre ihnen nicht genügend Rechtssicherheit, kann sich das negativ für die Schweiz als führenden Finanzplatz auswirken.“

      http://www.handelsblatt.com/Unternehmen/Banken-Versicherunge…
      Avatar
      schrieb am 05.07.06 20:52:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nur eine Zeitungsente um die deutsche Kundschaft zu ängstigen?

      Normalerweise machen sich Schweizer Banker strafbar, wenn sie das Bankgeheimnis verletzten, und Daten Preis geben.

      Aber über den Umweg mit der Schweizer Behörde , ist defacto das Bankgeheimnis für Ausländer abgeschafft.
      Avatar
      schrieb am 05.07.06 23:49:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.425.858 von waris am 05.07.06 20:52:32<<Aber über den Umweg mit der Schweizer Behörde , ist defacto das Bankgeheimnis für Ausländer abgeschafft. >>

      ...bin Schweizer :)

      Deine Aussage stimmt so absolut NICHT, die Schweiz ist doch keine Bananenrepublik :D !

      ...gilt nur bei Rechtshilfegesuchen die von ausländischen Regierungsstellen an die Schweizer Behörde gestellt werden, und das betrifft ausschliesslich Deliktfälle, wo ein Richter entscheiden muss ob dem stattgegeben werden soll, sind also absolute Einzelfälle!

      Charly
      Avatar
      schrieb am 06.07.06 00:56:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.428.157 von Charly_2 am 05.07.06 23:49:54
      ...gilt nur bei Rechtshilfegesuchen die von ausländischen Regierungsstellen an die Schweizer Behörde gestellt werden, und das betrifft ausschliesslich Deliktfälle, wo ein Richter entscheiden muss ob dem stattgegeben werden soll, sind also absolute Einzelfälle!



      Das steht aber in #1 anders!

      Zitat:
      Roth bemängelt zum Beispiel die Praxis der so genannten Editionsverfügungen:

      Dabei werden Kontoinformationen über ausländische Kontoinhaber von Schweizer Behörden abgefragt, die dann Listen mit Namen, Kontonummern und unter Umständen auch Salden erstellen. Die Schweizer Bank kommt so nicht in Verlegenheit, weil sie die Daten nur an die eigenen Behörden weitergibt. Von dort aus werden sie allerdings unter dem Briefkopf der jeweiligen Staatsanwaltschaft ans Ausland verschickt.

      „Uns wurden seitens der Banken Fälle zugetragen, bei denen die ausländischen Behörden mit solchen Listen Bankkunden unter Druck gesetzt haben, ohne dass ein Rechtshilfeersuchen gestellt worden wäre“, klagt Roth.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Schweiz : Bankgeheimnis abgeschafft!