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    Mal ne Frage?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.06 19:34:09 von
    neuester Beitrag 28.12.06 18:57:52 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.070.586
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      Avatar
      schrieb am 11.07.06 19:34:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gibt es eine generelle Regelung wie lange ich eine Aktie halten muß um in den Genuß einer Dividente bzw.Sonderdividente zu kommen:confused:.Nehmen wir mal an wenn am 29.8. HV wäre und dort die Dividente+Sonderdividente genehmigt werde.Reicht es da wenn man die Aktie am 27.8 ordert...hab da mal was von ner 2 monatigem Haltefrist gehört...Vielen Dank für eure Konstruktiven Beiträge
      Avatar
      schrieb am 11.07.06 20:00:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      nein, es reicht völlig, die aktie am jeweiligen stichtag zu haben

      beispiel: dividendenabschlag montag früh = aktie im depot freitag abends bis montag

      bei sonderdividenden gilt das gleiche, allerdings kann aufgrund der gesetzeslage eine 6 monatige frist zwischen dividendenabschlag und der auszahlung liegen

      ohne gewähr gebe ich dir diese infos, denn das recht ist heutzutage so kompliziert in allen formen, so das man nciht alles wissen kann
      Avatar
      schrieb am 11.07.06 20:07:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.527.276 von Bruce287 am 11.07.06 19:34:09nur zur Info:
      Dividende schreibt man mit 3 x d

      Wenn Du diese Erklärung zu Div.Stripping liest, wirst Du Deine Frage beantwortet haben.
      Du kannst am Tag von der HV und vor der Bekanntgabe der Div. eine Aktie kaufen und die Div. kassieren.
      2-Monats-Haltefrist ist unsinnig.

      Dividendenstripping

      Unter Dividendenstripping wird die Kombination aus dem Verkauf einer > Aktie kurz vor dem Dividendentermin und Rückkauf derselben Aktie kurz nach dem Dividendentermin verstanden. Ziel des Dividendenstripping ist es, die Differenz, die aufgrund des Dividendenabschlags zwischen > Kurs vor und Kurs nach der Dividendenzahlung entsteht, als steuerfreien Kursgewinn zu vereinnahmen. Unter Berücksichtigung der Spekulationsfrist kann so eine steuerpflichtige Einnahme aus Kapitalvermögen in einen steuerfreien > Spekulationsgewinn getauscht werden. Diese Vorgehensweise eignet sich vor allem für ausländische Anteilseigner sowie für Aktionäre mit einer hohen Steuerprogression.
      Avatar
      schrieb am 28.12.06 18:57:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.527.920 von Berta Roker am 11.07.06 20:00:55Hallo Berta,

      hier keine Antwort sondern ´ne neue Frage: Wenn auf der ( außer-ordentlichen ) HV - z. B. 19.12.06 - angekündigt wird, eine Sonderdividende in Höhe v. ca. 32 € den Aktionären zu zuführen und es ist geplant, der ( ordentlichen ) Hauptversammlung - z. B. 3. Mai 07 - eine zweistellige Dividendenerhöhung vorzuschlagen, die dann im Mai 07 ausgeschüttet wird ( bestes Beispiel Altana Aktie ) muss dann vor dem 19.12. bzw. an dem 19.12.06 die Aktien im Depot sein oder kann man bis 3. Mai 07 die Altana Aktie kaufen, um in den Genuss der S-Dividende zu kommen?

      Für Deine Antwort vielen Dank.


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