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    Frage zur Krankenversicherung bei Selbständigen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.07.06 13:33:33 von
    neuester Beitrag 12.07.06 17:37:57 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.070.683
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      Avatar
      schrieb am 12.07.06 13:33:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wenn man selbständig und bei einer gesetzlichen Kasse versichert ist, sind die Kosten um einiges höher.
      Jetzt möchte ich gerne wissen, ob die Kosten für die Krankenversicherung vom Finanzamt als Ausgabe anerkannt werden.

      Oder sind die Krankenversicherungskosten für die Gewinnermittlung nicht relevant

      Vielen Dank

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 13:49:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Leider nein - sind keine Betriebsausgaben ;) und somit nicht
      für die Gewinnermittlung relevant.

      mfg
      janolo
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 14:00:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.541.576 von Aribbos am 12.07.06 13:33:33naja, ob die kosten wirklich höher sind muss man mal durchrechnen.
      ich bin auch selbstständig, verheiratet und 1 kind. momentan zahle ich als freiwillig versicherter in der gesetzlichen krankenkasse bei einem erhöhten beitragssatz durch krankengeldzahlung ab dem 22. tag im monat 567€ ein.
      ich habe einen versicherungsvergleich gemacht da ich auch überlegt habe in die private KV zu wechseln. da ich dort natürlich für meine frau & kind extra bezahlen muss ist in meinem fall die private KV im monat knapp 200€ teurer !!!
      und du musst bedenken dass die aufnahme in die private KV (da die sich natürliuch nur die rosinen unter den beitragszahlern rauspicken) strenge aufnahmerichtlinien hast, bei manchen reicht bspw. schon bluthochdruck als abslehnungsgrund. wenn vorerkrankungen vorhanden sind, können diese auch ganz aus dem leistungskatalog ausgeklammert werden. und man sollte auch ggf. die selbstbeteiligungen nicht unterschätzen. ein freund von mir (auch in der PKV) hatte vor kurzem mal einen kreislaufkollpas und ist mit notarzt etc. in´s krankenhaus gekommen - hinterher bekam er ne rechnung über 1000€ selbstbeteiligung.
      wie gesagt, ich bin aus gutem grund in der gesetzlichen geblieben und hab halt zusätzlich noch (um ggf. eine bessere behandlung zu bekommen im krankheitsfall) eine zusatzversicherung für chefarztbehandlung, einbettzimmer im krankenhaus etc. abgeschlossen was mich 34€ im monat kostet (es gibt mittlerweile auch zusatzversicherungen für ambulante behandlungen als privatpatient, kostet ca. 60-80€ je nach anbieter wenn du auch besserer ambulante leistungen haben möchtest).
      also, gut aufpassen falls du wechseln willst!
      meines erachtens lohnt es sich nur wenn du jung, ledig und kerngesund bist über einen wechsel nachzudenken - aber auch dann musst du bedenken was mit deinen beiträgen passiert bzw. wie hoch sie steigen wenn sich deine lebenssituation mal ändert.
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 14:07:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      @janolo und darmspiegelung

      vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 14:53:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Was janolo sagt, stimmt.

      Aber natürlich kann man die Krankenversicherung als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung absetzen.

      Ist damit nur für die Gewerbesteuer relevant, da diese ja schon vorm zu versteuernden Einkommen direkt auf den Gewerbertrag berechnet wird.

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      Avatar
      schrieb am 12.07.06 15:10:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      also laut "quicksteuer2006" zählt das zu den sonderausgaben. (steuerpflichtige die ihre kv zu 100% selbst finanzieren- also selbstständige) höchstbetrag ist hier 2400 euro für 2005 der geltend gemacht werden kann. §10 abs4 estg
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 15:19:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.542.086 von darmspiegelung am 12.07.06 14:00:24Im Prinzip hast du sicher recht was den Vergleich der Kosten bei einer Familie mit nur einem Verdiener angeht..
      Aber was soll die Mitteilung , daß dein Frund eine Rechnung über 1000€ Selbstbeteiligung bekommen hat? Das hat er sicher nicht, und an einer Selbstbeteiligung ist ja nun auch nichts Überraschendes. Schließlich hat er eine entprechenden Vertrag abgeschlossen (mit deutlich niedrigeren Beiträgen als, wenn er z.B. nur 250€ Selbstbeteiligung vereinbart hätte).
      Bei der Privatversichrung bekommt in der Regel der Versicherte die Rechnung und bezahlt sie auch. Wenn der Betrag (zusammen mit allen anderen Beträgen des gleichen Jahres) unterhalb der Selbstbeteiligung liegt, wird er die Rechung nicht bei der Versicherung einreichen. Tut er es doch, kommt das Ganze von der Versicherung eben zurück, mit dem Vermerk, daß es nichts zu ersttten gibt.
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 15:45:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.543.554 von quotiks am 12.07.06 15:19:15er hatte halt nicht aufgepasst und ihm wurde eine selbstebeteiligung in dieser höhe (1000€) in den vertrag geschrieben ohne darauf explizit hinzuweisen (wie es sich für ein seriöses unternehmen eigentlich gehören würde).
      ist zwar sein eigenes pech aber ich will damit nur sagen dass man sehr genau schauen muss, wenn man so etwas abschliesst.
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 16:23:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.544.212 von darmspiegelung am 12.07.06 15:45:00naja, jetzt mal Butter zu den Fischen:
      Bist Du der Freund selbst oder was?
      Oder warst Du beim Abschluss der KV dabei?

      Wenn Du oder Dein Freund eine KV abschließt und 1000 Euro SB vereinbart wird,
      dann ist das nichts Negatives.
      Der ist auch nicht über den Tisch gezogen worden, sondern das sind ganz normale Tarifmodalitäten, so wie # 7.
      Ein Selbständiger sollte wohl soviel Hirn haben, um zu wissen,
      was er da unterschreibt.
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 16:33:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      nein, ich bin nicht mein freund selbst :laugh:
      und beim abschluss war ich auch nicht dabei, er hat mir die geschichte halt nur erzählt. derjenige ist auch handwerker und kein kaufmann und hat sich nach der meisterschule selbstständig gemacht, ich denke da kann man nicht von jedem erwarten so ein vertragswerk komplett zu durchblicken.
      und zum thema "wissen, was man unterschreibt":
      ich denke mal, man kann auch in den heutigen zeiten einfach mal fair arbeiten und seine kunden anständig informieren, auch über negative aspekte. aber heutzutage ist es ja eher üblich auf teufel komm raus zu verkaufen ohne rücksicht auf verluste in unseren "geiz ist geil" - zeiten.
      und gerade bei den versicherungsmaklern, die wie pilze aus dem boden schiessen und hier widerrum noch spezieller bei den PKV-vermittlungen gibt es wohl echt arg viel schwarze schafe die nur an schnellen abschlüssen ohne rücksicht auf verluste und ohne wahrnehmung der kundeninteressen interessiert sind.
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 16:50:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.545.385 von darmspiegelung am 12.07.06 16:33:08alles BlaBla nach dem Motto: "ich hab da mal was gehört"
      Nur zum Verständnis: bin weder Vers.-Makler noch sonst ein
      Vers.-Spezi.
      Mich stört nur, wenn man über 3 Ecken was aufnimmt und mit pauschalen Aussagen was in die Welt setzt, ohne auch nur etwas den Hintergrund zu kennen bzw. sich damit näher zu befassen.

      1. Wenn Dein Freund die Meisterschule geschafft hat, muss er
      was auf dem Kasten haben. Mehr jedenfalls als viele Akademiker.

      2. Schau Dir doch mal die Tarife in der KV an.
      SB mit 1000 Euro ist ein reines Rechenexempel und
      bei Leuten, die Ahnung von Risikomanagement haben
      eher ein positiver als ein negativer Vertragspunkt

      3. Schwarze Schafe und Vers.-Makler.
      Man schaut sich seine Pappenheimer an, mit denen man Geschäfte macht. Vorallem in der KV sind das über 30 oder 40 Jahre locker 150.000 bis 200.000 Euro, die man da zahlt. Also darf man schon etwas genauer hinschauen.
      Unter den Vers.Maklern kennen ich Leute, die über Jahrzehnte seriös und fair Hunderte von großen Firmen und -Inhaber beraten haben und noch beraten.

      Also richtig hinschauen und dann schreiben ist ok!
      Alles andere bringt nix!! :(
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 16:50:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.545.385 von darmspiegelung am 12.07.06 16:33:08MIt dem "über den Tisch ziehen" ist das so eine Sache. Wenn man als Selbständiger den ganzen Beitrag selbst bezahlt, ist in der Regel eine hohe SB mit entprechen niedrigeren Beiträgen sogar günstiger. Zahlt der Arbeitgeber die halben Beiträge ist es umgekehrt, weil sich der Arbeitgeber zwar an den Beiträgen, nicht aber an einer SB beteiligt.
      Für einen Versicherungsvertreter ist es ebenfalls günstiger eine Versicherung mit niedrigem SB zu verkaufen, denn seine Provisionen richten sich nach der Höhe der Beiträge. Im konkreten Fall kann es natürlich sein, daß der Vertrter einem (potentiellen) Kunden einen Abschluß mit niedrigen Beiträgen schmackhaft machen will, und das als kleineres Übel (= niedrigerere Proviesion) vorzieht, wenn er sonst befürchten müßte, daß der Kunde nicht abschließt.
      Aber einen Versicherungsvertag unterschreiben, bei dem ich mir über die SB nicht Klaren bin (z.B. auch Auto-Kasko), das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Dazu muß ich kein mit allen Wassern gewaschener Kaufmann sein. Das ist kleines Verbrauchereinmaleins.
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 17:12:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zur ursprünglichen Frage ist eigentlich alles gesagt.

      Nur zum Thema Selbstbeteiligung bei der PKV habt ihr einen Aspekt vergessen:
      bei der PKV gibt es eine Beitragsrückerstattung (BRE), abhängig davon wieviele Jahre man keine Leistungen in Anspruch genommen hat.
      Wenn jemand jahrelang nur durchschnittlich krank ist, lohnt es sich in der Regel, alle Leistungen selbst zu bezahlen, um in den Genuß der schrittweise ansteigenden BRE zu kommen.

      Das heißt, eine unterschwellige Selbstbeteiligung in Höhe der zu erwartenden BRE gibt es ohnehin (gleichzeitig ein Anreiz, nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Arzt zu laufen und überhaupt gesünder zu leben).

      Daß die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung zu einem deutlich niedrigeren Beitrag führt, wurde ja schon gesagt.
      Ich habe mit meinem Vermittler ausführlich verschiedene Selbstbeteiligungshöhen durchgerechnet, und wir sind zu dem Schluß gekommen, daß es sich sogar lohnt, die maximal mögliche Selbstbeteiligung (bei meiner Versicherung ca 2000 €) zu wählen.

      Gruß,
      Khampan
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 17:37:57
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.546.048 von Khampan am 12.07.06 17:12:52Man sollte aber nicht vergessen, daß die BRE nicht vertaglich festgelegt ist und durchaus auch entfallen kann.
      Bei meiner Versicherung gab es z.B. bei hirneichend langer Leistungsfreiheit jahrelang volle 6 Monate BRE. In Fällen, in denen der Arbeitgeber die halben Verishcrungsbeiträge bezahlte, führte das für den Versicherten quasi zu einer völlig kostenlosen Versicherung ,da der Arbeitgeber nämlich nach Recht und Gesetz an der Rückerstattung nicht beteiligt wird. Diese BRE wurde aber später vollständig gestrichen, d.h es gab auch bei beliebig lange Leistungsfreiheit keinerlei BRE mehr. Erst seit etwa 2 oder 3 Jahren gibt es wieder maximl 15% (bei gleichzeitig heftig gestiegenen Beiträgen).

      Anmerkung: Es ist klar, daß auch im obigen Extrembeispiel die Versicherung nicht völlig kostenlos ist. Das gilt nur dann, wenn man absolut gesund bleib, wovon man nicht ausgehen darf. Hat man kleinere Krankheiten, die man selbst bezahlt, muß das natürlich berücksichtigt werden. Und im Mittel aller Versicherten gibt es natürlich auch reichlich Fälle, bei denen die Leute ihre Versicherung in Anspruch nehmen müssen und damit ihre BRE verlieren.


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