Mietrecht - AUszug nach 2 Jahren - Renovierungspflicht - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.07.06 09:13:24 von
neuester Beitrag 18.07.06 18:52:13 von
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Hallo,
vornweg, mir sind die Uretile des BGH bekannt, wonach Renovierungsklauseln je nach Formulierung gänzlich unwirksam werden können.
Mir geht es daher um eine Grundsätzliche Frage, wenn wir vorraussetzen, dass der Mietvertrag i.O. ist.
Folgender Fall:
Frau A. mietet mit Ihrer Tochter eine 2 Zi. Wohnung mit Küche udn Bad, sowie DIele. Die Wohnung wurde vom Vermieter vor Mietantritt eigenhändig renoviert, bzw. sie wurde gestrichen, inkl. weisser Türen gestrichen und Türen gelackt.
Nach knapp zwei Jahren kündigt Ihr der Vermieter.
Frau A. zieht nach 2 Jahren aus der Wohnung. Die Wohnung hat an manchen Wänden von Wohnzimmer (Bett/Couchbereich), sowie in der Dieler oder Küche (Lichtschalterbereich mit Fingerabdrücken) Gebrauchsspuchen. An einer Tür ist der Lack durch Öfnnen und Schließen der Tür leicht gebröckelt.
Die Frage ist nun: Welche Verpflichtung zur Renovierung muss Frau A. nach 2 Jahren nachkommen?
Muss Sie
a) alle Kosten für die Renovierung tragen?
b) beteiligt SIe sich nteilsmäßig mit 20 oder 40 %?
c) hat sie aufgrund der kurzen Mietdauer noch keine Verpflichtung zur Renovierung von Gebrauchsspuren?
Vielen Dank
vornweg, mir sind die Uretile des BGH bekannt, wonach Renovierungsklauseln je nach Formulierung gänzlich unwirksam werden können.
Mir geht es daher um eine Grundsätzliche Frage, wenn wir vorraussetzen, dass der Mietvertrag i.O. ist.
Folgender Fall:
Frau A. mietet mit Ihrer Tochter eine 2 Zi. Wohnung mit Küche udn Bad, sowie DIele. Die Wohnung wurde vom Vermieter vor Mietantritt eigenhändig renoviert, bzw. sie wurde gestrichen, inkl. weisser Türen gestrichen und Türen gelackt.
Nach knapp zwei Jahren kündigt Ihr der Vermieter.
Frau A. zieht nach 2 Jahren aus der Wohnung. Die Wohnung hat an manchen Wänden von Wohnzimmer (Bett/Couchbereich), sowie in der Dieler oder Küche (Lichtschalterbereich mit Fingerabdrücken) Gebrauchsspuchen. An einer Tür ist der Lack durch Öfnnen und Schließen der Tür leicht gebröckelt.
Die Frage ist nun: Welche Verpflichtung zur Renovierung muss Frau A. nach 2 Jahren nachkommen?
Muss Sie
a) alle Kosten für die Renovierung tragen?
b) beteiligt SIe sich nteilsmäßig mit 20 oder 40 %?
c) hat sie aufgrund der kurzen Mietdauer noch keine Verpflichtung zur Renovierung von Gebrauchsspuren?
Vielen Dank
Bitte poste mal die einschlägigen Bestimmungen aus dem Mietvertrag. Ohne diese ist eine Antwort nicht möglich, da nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB ohne vertragliche Vereinbarungen die von dir angesprochenen Schönheitsreparaturen vom Vermieter auszuführen sind.
naja,
nehmen wir an im vertrag stünde, die wohnung ist nach mietende im renovierten zustand zu übergeben...oder im zustand zum zeitpunkt des einzuges...
wenn ansonsten im vertrag stünde..schönheitsreparaturen sind alle x jahre..(konform des BGH urteils in den zeiträumen) durchzuführen.
wie ich sagte: es gibt doch den fall, dass die renovierungsklausel ungültig wird und nichts zu zahlen ist.
die frage ist aber doch, was muss der mieter, wenn der vertrag sonst einwandfrei ist, in jedem fall beim auszug zahlen.
die vollen renovierungskosten oder nur einen anteil
nehmen wir an im vertrag stünde, die wohnung ist nach mietende im renovierten zustand zu übergeben...oder im zustand zum zeitpunkt des einzuges...
wenn ansonsten im vertrag stünde..schönheitsreparaturen sind alle x jahre..(konform des BGH urteils in den zeiträumen) durchzuführen.
wie ich sagte: es gibt doch den fall, dass die renovierungsklausel ungültig wird und nichts zu zahlen ist.
die frage ist aber doch, was muss der mieter, wenn der vertrag sonst einwandfrei ist, in jedem fall beim auszug zahlen.
die vollen renovierungskosten oder nur einen anteil
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.685.521 von Zwutscher am 18.07.06 09:13:24Ich kann Nataly nur zustimmen.
Was steht im Vertrag? AGB?
Was steht im Vertrag? AGB?
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.686.742 von Zwutscher am 18.07.06 09:44:23nur falls formularmäßige Klauseln verwendet worden sind, die eine starre Renovierungspflicht beinhalten, wäre das BGH-Urteil einschlägig...Folge dann: gar keine Renovierung !
werde die pragraphen des vertrages mal suchen.
mir ging es darum, ob man einen vertrag rechtlich so schreiben kann, dass sie mieterin nach knapp zwei jahren die vollen kosten für die renovierung tragen muss. das wäre ja der worst case. ansonsten geht es um nichts oder teilweise beteiligung an der renovierung, da kurze mietzeit.
mir ging es darum, ob man einen vertrag rechtlich so schreiben kann, dass sie mieterin nach knapp zwei jahren die vollen kosten für die renovierung tragen muss. das wäre ja der worst case. ansonsten geht es um nichts oder teilweise beteiligung an der renovierung, da kurze mietzeit.
mir ging es darum, ob man einen vertrag rechtlich so schreiben kann, dass sie mieterin nach knapp zwei jahren die vollen kosten für die renovierung tragen muss. das wäre ja der worst case.
Ein Vermieter, der sowas schreibt, schießt sich selbst ins Knie. Eine solche Formulierung hätte zur Folge, dass die gesamten Klauseln zur Renovierungspflicht des Mieters unwirksam sind und die Renovierung vom Vermieter vorzunehmen und zu bezahlen ist.
Ein Vermieter, der sowas schreibt, schießt sich selbst ins Knie. Eine solche Formulierung hätte zur Folge, dass die gesamten Klauseln zur Renovierungspflicht des Mieters unwirksam sind und die Renovierung vom Vermieter vorzunehmen und zu bezahlen ist.
ja genau.
daher frage ich ja, in einem absolut sauberen vertrag, mustervertrag...was kann man da am ende nach 2 jahren max. vom mieter an renovierungsleistung erwarten?
den vertrag von frau a. schaue ich mir bald mal an
daher frage ich ja, in einem absolut sauberen vertrag, mustervertrag...was kann man da am ende nach 2 jahren max. vom mieter an renovierungsleistung erwarten?
den vertrag von frau a. schaue ich mir bald mal an
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