Versandhandel - Katalog Abdruck von AGBs - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.07.06 09:26:57 von
neuester Beitrag 25.07.06 11:45:23 von
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten:
Ich gebe einen kleinen Prospekt/Katalog mit Waren heraus. Darin beinhaltet auch ein Bestellformular für die Produkte.
Frage: Müssen auf diesem Bestellformular die kompletten AGBs des Unternehmens abgedruckt sein, oder reichen Angaben zu Versandkosten, Widerrufsrecht und der Verweis auf die AGBs...es gelten unsere AGBs.
Vielen Dank schonmal.
vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten:
Ich gebe einen kleinen Prospekt/Katalog mit Waren heraus. Darin beinhaltet auch ein Bestellformular für die Produkte.
Frage: Müssen auf diesem Bestellformular die kompletten AGBs des Unternehmens abgedruckt sein, oder reichen Angaben zu Versandkosten, Widerrufsrecht und der Verweis auf die AGBs...es gelten unsere AGBs.
Vielen Dank schonmal.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.034.072 von Horseman1 am 25.07.06 09:26:57Das kommt darauf an.
Handelt es sich um einen Privatkunden, müssen die AGB in den zustandekommenden Vertrag ausdrücklich einbezogen werden, am Besten durch explizite Bestätigung der zur Kenntnis genommenen AGB. Dafür muss man ihm diese vollständig zur Verfügung stellen, z.B. auf der Rückseite des Bestellformulars oder im Katalog.
Unter Kaufleuten reicht es aus, wenn die AGB in zumutbarer Weise zur Kenntnis genommen werden können.
Werden AGB nicht wirksam vereinbart, gilt das Gesetz.
Handelt es sich um einen Privatkunden, müssen die AGB in den zustandekommenden Vertrag ausdrücklich einbezogen werden, am Besten durch explizite Bestätigung der zur Kenntnis genommenen AGB. Dafür muss man ihm diese vollständig zur Verfügung stellen, z.B. auf der Rückseite des Bestellformulars oder im Katalog.
Unter Kaufleuten reicht es aus, wenn die AGB in zumutbarer Weise zur Kenntnis genommen werden können.
Werden AGB nicht wirksam vereinbart, gilt das Gesetz.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.034.072 von Horseman1 am 25.07.06 09:26:57Wenn die kompletten AGBs Vertragsinhalt werden sollen müssen sie dem Besteller bei Vertragsschluss/Bestellung auch vorliegen, zumindest wenn er kein Unternehmer ist.
Bei Verträgen zwischen Unternehmern reicht es meines Wissens aus, wenn die AGB in den Vertrag einbezogen werden und nur ein Hinweis erfolgt, wo die vollständigen AGB einsehbar sind, z.B. website des Verwenders.
Bei Verträgen zwischen Unternehmern reicht es meines Wissens aus, wenn die AGB in den Vertrag einbezogen werden und nur ein Hinweis erfolgt, wo die vollständigen AGB einsehbar sind, z.B. website des Verwenders.
alles klar und vielen dank
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