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    Neues Urteil zur Gliedertaxe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.07.06 10:17:20 von
    neuester Beitrag 26.07.06 16:55:34 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.072.834
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      schrieb am 25.07.06 10:17:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Unfallversicherer müssen höhere Entschädigungen zahlen

      Die Unfallversicherer müssen bei Verletzungen mit bleibenden Folgen in zahlreichen Fällen höhere Entschädigungen als bisher zahlen. Nach einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) kann sich ein Waldarbeiter Hoffnung auf eine Nachzahlung von rund 140 000 Euro machen. Er hatte schwere Verletzungen erlitten, als ihn ein umstürzender Baum an der linken Schulter traf. Die Versicherung hatte von sich aus nur umgerechnet knapp 35 000 Euro Entschädigung gezahlt. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat jetzt der Bundesgerichtshof geurteilt: Maßgeblich ist eine kundenfreundliche Auslegung der so genannten Gliedertaxe in den Versicherungsbedingungen AUB 94.

      (...)
      http://www.stiftung-warentest.de/online/versicherung_vorsorg…
      Avatar
      schrieb am 25.07.06 22:19:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.034.951 von BigLinus am 25.07.06 10:17:20Die Regulierungspraxis in der privaten Unfallversicherung ist ohnehin ein einziger Sumpf

      Eigener Fall:
      Fahrradsturz, in Folge chronische Achillessehnenentzündung (was für ein Wort..).
      Geschädigter ist 35 Jahre alt, sehr gut trainiert,
      keine (!!) Vorerkrankung im Bewegungsapparat.

      Anspruch beim Unfallversicherer angemeldet, Versicherer beauftragt Gutachter, dieser stellt fest, dass eine anlagebedingte Neigung :confused: zu Achillessehnenentzündung zu mindestens 50% am aktuellen Zustand beteiligt ist.

      Wohlgemerkt: Es gab noch nie ein Problem mit den Sehnen, keine Reizung, gar nichts (auch sonstiger Körperbau).
      Ergebnis: Versicherer kürzt die Leistung um 50%, steht schließlich in den Bedingungen.

      Kunsultiere drei weitere Orthopäden mit der Bitte um ein Gegengutachten. Ergebnis: keine Chance, denn der Kollege hat das sooo stichhaltig formuliert....(will sagen: ich pinkel doch einem Kollegen nicht ans Bein).
      Der besagte Gutachter schreibt im Übrigen u.a. für DBV-Winterthur, HUK, AXA usw.
      Mann will ja nichts unterstellen...........:mad:
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 09:50:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.049.179 von verschecker am 25.07.06 22:19:44Du hättest einen anderen Arzt nur um ein Gutachten, nicht um eine Gegengutachten bitten sollen.

      Ja, der Sumpf ist schon erheblich.

      Welche Gesellschaft ist des denn?
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 16:27:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.059.209 von interna am 26.07.06 09:50:27Nur irgendeinen Arzt um ein Gutachten zu bitten bringt nichts, da dieser erst wissen will, wer der vom Versicherer beauftragte Gutachter ist. Damit ist es zwangsläufig ein Gegengutachten!
      Versicherer ist die DBV-Winterthur :(
      Avatar
      schrieb am 26.07.06 16:55:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.066.287 von verschecker am 26.07.06 16:27:11Es sollte doch einen Arzt geben, der ein unabhängiges Gutachten schreibt. Details über Boardmail! Schicke mir eine!

      Grüße - interna


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