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    Ist es war, dass man die KFZ-Haftplichtversicherung in der Einkommensteuererklärung absetzen kann ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.08.06 19:39:20 von
    neuester Beitrag 09.08.06 23:00:53 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.075.992
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      schrieb am 09.08.06 19:39:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      steuerberater von vater meint, dass man alle haftplichtversicherungen absetzen kann. auto-haftplicht auch wenn man nicht arbeitnehmer ist, z.b. rentner.

      stimmt das ?
      Avatar
      schrieb am 09.08.06 19:55:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja.
      Alle Haftpflichtversicherungsbeiträge sind Sonderausgaben.
      Avatar
      schrieb am 09.08.06 20:21:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Stimmt: Kfz-Haftpflicht und Privathaftpflicht sind Sonderausgaben.
      Avatar
      schrieb am 09.08.06 21:18:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.374.138 von NATALY am 09.08.06 20:21:21rechtsschutzversicherung auch ? :eek:
      Avatar
      schrieb am 09.08.06 21:57:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.375.006 von JoePESCI am 09.08.06 21:18:16

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      schrieb am 09.08.06 21:57:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.375.006 von JoePESCI am 09.08.06 21:18:16Ist keine Hafpflichtversicherung, nicht einmal eine Pflichtversicherung, also, nein.

      Gruß, drittesManipel.
      Avatar
      schrieb am 09.08.06 23:00:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn und soweit die Rechtsschutzversicherung berufliche Risiken abdeckt (z.B. Arbeits-Rechtsschutz, Vermieter-Rechtsschutz), kann sie als Werbungskosten abgesetzt werden.


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