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    Zertifikateverluste mit Aktiengewinne verrechnen??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.08.06 20:14:10 von
    neuester Beitrag 30.08.06 23:34:40 von
    Beiträge: 29
    ID: 1.079.606
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      Avatar
      schrieb am 29.08.06 20:14:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ist es möglich Verluste von Zertifikaten mit Gewinne aus Aktien zu verrechnen um so der Spekulationssteuer zu umgehen?

      Meine hab da mal gehört dass es bei Zertifikaten nicht gehen würde:confused:
      Avatar
      schrieb am 29.08.06 23:45:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Verluste von Zertifikaten kannst Du mit nix verrechnen. Frag die Bank, wo die Dinger geblieben sind :eek:

      Aber Spekulationsverluste MIT Zertifikaten kannst Du mit Spekulationsgewinnen mit Aktien verrechnen. Gut sogar, da die Aktiengewinne dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen und die Zertiverluste nicht.
      Avatar
      schrieb am 29.08.06 23:50:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.676.817 von noch-n-zocker am 29.08.06 23:45:58D.h. also Zerti-Verluste zu 100% und Aktienverluste zu 50%? Richtig?
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 00:11:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bitte nochmal für alle zum mitschreiben !! Irgendwie steht einer von uns gerade auf dem Schlauch ... :confused:
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 00:19:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.676.833 von sunbeamer am 29.08.06 23:50:48Die Prozentsätze haben nichts zu sagen, wenn am Ende saldiert wird. Da zählen nur absolute Beträge, wenn verrechnet wird. Völlig unerheblich, in was für einer Form sie isoliert betrachtet besteuert werden.

      Sosa

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      Avatar
      schrieb am 30.08.06 00:24:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.676.975 von A_Sosa am 30.08.06 00:19:10Also wenn ich das mit dem Halbeinkünfteverfahren richtig verstanden habe, dürfen Spekulationsverluste. bzw. -gewinne bei Aktien zu 50% gewertert werden und bei Zertifikaten zu 100% :confused::confused:, sprich, auch bei den Einzelpositionen, oder ?
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 00:34:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.676.997 von sunbeamer am 30.08.06 00:24:23http://www.geld.de/halbeinkuenfte-verfahren.html


      Da steht es nochmal besser erklärt. Sorry ich habe da gerade was mißverstanden. Du kannst mir ja nach der Lektüre sagen ob du es verstanden hast?


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 00:36:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.677.029 von A_Sosa am 30.08.06 00:34:38http://www.geld.de/halbeinkuenfte-verfahren.html

      Das ist bequemer :D

      Sosa
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 00:37:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.676.997 von sunbeamer am 30.08.06 00:24:23Vielleicht verdeutlichen wir es mal anhand eines Beispiels:

      Angenommen wir haben die Speku-Freigrenze überschritten und tätigen diese unterjährigen Geschäfte:

      Gewinn bei Siemens-Aktien: 500 EUR, davon wären 50% zu versteuern, also 250 EUR

      Verlust bei einem Kaffee-Zertifikat: 100 EUR


      Dann hätten wir zu versteuern: 250 EUR - 100 EUR = 150 EUR

      Richtig ?
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 00:45:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.677.035 von sunbeamer am 30.08.06 00:37:49Also Zertis mußte ich noch nicht versteuern aber unter der Annahme, daß #2 recht hat und davon gehe ich aus, wird die Steuerlast so wie in deinem Beispiel errechnet.


      MfG



      Sosa
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 01:00:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      Anderes Beispiel:

      Ich habe ein Aktie A im Dez. 05 gekauft und mit einem Verlust von rund 7.000 € im Juli 06 wieder verkauft

      Sprich: Negative Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften von 7.000 €

      Auf der anderen Seite habe ich mit einem Zertifikat 9.000 € Gewinn eingefahren innerhalb der Spekulationsfrist (weiß garnicht ob die überhaupt bei Zertis interessant ist)

      Sprich: Positive Einkünfte von 9.000 €



      Wie wird besteuert ????


      Was würde sich ändern, wenn im Falle der Aktie die Spekulationsfrist von einem Jahr überschritten ist .. wird dann anders besteuert ???

      Danke !!
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 01:12:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      Was würde sich ändern, wenn im Falle der Aktie die Spekulationsfrist von einem Jahr überschritten ist .. wird dann anders besteuert ???

      Dann wird doch nicht mehr der Gewinn für sich gesehen besteuert sondern irgendwie unter Berücksichtigung der Einkommenssteuer oder wie?

      Kirchhof hilf uns :cry:

      Sosa
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 01:18:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.677.098 von A_Sosa am 30.08.06 01:12:42Das ganze Steuerrecht kannst du getrost in die Tonne kloppen .. am besten garnicht angeben den ganzen Mist und wie die Jahre zuvor eine Klage einreichen !!

      Ist ja anscheinend immer noch nicht drüber entschieden ...

      http://www.steuer-newsletter.de/themen/reformen/article.php/…

      :D
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 01:22:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      Was letztlich kommen wird ist wohl das:

      Fuehrende deutsche Steuerrechtler gehen davon aus, dass das Gericht auch die geltende Regelung fuer grundgesetzwidrig erklaeren wird. Die Experten erwarteten aber, dass Karlsruhe der Politik auftragen werde, fuer eine bessere Erfassung dieser Einkuenfte zu sorgen (vgl. Phoenix Online vom 11.3.2004). "In der Folge koennte das Bankgeheimnis fuer nichtig erklaert werden", sagte Joachim Lang von der Universitaet Koeln. "Damit wuerde der Weg frei fuer Kontrollmitteilungen der Banken an den Fiskus. Dann koennte eine Selbstanzeige-Welle von Steuersuendern durchs Land rollen."

      Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Spekulationssteuer werde die Lockerung des Bankgeheimnisses "auf jeden Fall Gegenstand unserer Pruefung sein". Das Bankgeheimnis sei "nicht zwingend notwendig", um die Privatsphaere des Buergers zu schuetzen ... :eek::eek:

      >>> Tja wenn man nicht mehr mit Argumenten voran kommt, wird einfach die Holzhammer-Methode eingeführt, nach dem Motto: Wie kriegen euch schon klein, ihr Börsen-Fuzzis ... :mad:
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 01:33:15
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ab damit in die Tonne. Da sagst du was. Kann es sein, daß wir drei uns nicht genug auskennen mit dem Steuerrecht, welches sich auf den Bereich Spekulationssteuer etc. erstreckt? Oder ist das alles wirklich so kompliziert:confused:

      Also Gewinne aus dem Verkauf von Aktienverkäufen innerhalb eines Jahres fallen unter das Halbeinkünfteverfahren. Und danach? Steuerfrei? Zu schön um wahr zu sein. wie wird das dann steuerlich behandelt? Mit der Einkommensteuer?

      Ich komme mir so ahnungslos vor :(


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 01:49:53
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.677.081 von TimeFactor am 30.08.06 01:00:43Die Rechnung ist dann folgendermaßen: 9.000 EUR - 3.500 EUR = 5.500 EUR, die mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern sind.

      Wenn Du Aktie länger als ein Jahr hältst, kannst du den Verlust nicht mehr geltend machen, du müßtest dann also die kompletten 9.000 EUR mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern.

      Alles natürlich ohne Gewähr.
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 01:56:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.677.141 von sunbeamer am 30.08.06 01:49:53Hört sich logisch an, morgen werde ich meinem letzten Urlaubstag damit verbringen, mir Rechtsgrundlagen zu Gemüte zu führen.

      Danach bin ich hoffentlich etwas weiter, ihr auch ;)


      Gute Nacht


      Sosa
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 01:58:13
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.677.145 von A_Sosa am 30.08.06 01:56:43na denn viel Spaß damit, gute Nacht!:)
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 09:10:04
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.677.126 von A_Sosa am 30.08.06 01:33:15Also Gewinne aus dem Verkauf von Aktienverkäufen innerhalb eines Jahres fallen unter das Halbeinkünfteverfahren. Und danach? Steuerfrei? Zu schön um wahr zu sein.

      Deswegen soll es auch ab 2008 geändert werden :cry: Aber bis dahin kann man sich noch an diesem paradiesischen Zustand erfreuen. Ist aber auch das Einzige, was an unserem chaotischen Steuerrecht erreulich ist.

      Wem die steuerliche Behandlung von Aktien und Zertifikaten schon zu hoch ist, der sollte sich besser nie mit Finanzinnovationen und Wandelanleihen befassen. Da läuft der Gesetzgeber nämlich zur Hochform auf :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 11:02:13
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.678.205 von noch-n-zocker am 30.08.06 09:10:04"Wem die steuerliche Behandlung von Aktien und Zertifikaten schon zu hoch ist, der sollte sich besser nie mit Finanzinnovationen und Wandelanleihen befassen"

      Die werden auch nach einem Jahr Haltefrist versteuert, nicht wahr?
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 11:58:50
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.677.141 von sunbeamer am 30.08.06 01:49:53Heißt also:

      Wenn ich meine Verluste von Aktien nicht innerhalb eines Jahres realisiere, dann kann ich den Verlust garnicht mehr geltend machen ???????????????? :eek:

      Kann ich mir nicht vorstellen !!


      Auf der anderen Seite muss ich meine Zertifikate IMMER komplett versteuern, egal wie lange ich die halte ? Wie sieht es denn aus, wenn ich mit den Zertifikaten Verluste mache ?
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 13:59:33
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.681.238 von TimeFactor am 30.08.06 11:58:50Vielleicht solltest du wirklich mal mitschreiben, es steht alles schon im Thread:

      Aktiengewinne und -verluste sind innerhalb eines Jahres zu 50% relevant, bei Zertifikaten, wie z.B. Hebelprodukten, sind es 100%.

      Finanzinnovationen (wie z.B. Garantiezertifikate) sind auch über eine Haltedauer länger als ein Jahr steuerlich relevant.
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 16:37:52
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.683.371 von sunbeamer am 30.08.06 13:59:33Ich lasse das normalerweise immer von meinem Steuerheini machen, aber ist doch mal wichtig es selber zu wissen.

      Wenn die Gewinne zuviel werden sollte kannst du ja eine GmbH oder nocheinfacher ein Ltd. gründen, die ja der GmbH steuerrechtlich gleich steht !

      Dann sind nämlich 95% deiner Gewinne/Verluste anrechenbar ;)
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 16:38:56
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.683.371 von sunbeamer am 30.08.06 13:59:33Sprich bei 100.000 Gewinn sind brauchst du nur 5.000 versteuern .. wie gesagt macht nur Sinn, wenn du BigMoney an der Börse machst !
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 21:08:03
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.686.729 von TimeFactor am 30.08.06 16:38:56Sprich bei 100.000 Gewinn sind brauchst du nur 5.000 versteuern ..


      :confused::confused::confused:

      Aber sonst geht es Dir noch gut?
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 21:12:16
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.691.113 von noch-n-zocker am 30.08.06 21:08:03Ja es geht ihm gut, er hat Recht. Bitte selber nachlesen:

      http://www.geld.de/halbeinkuenfte-verfahren.html

      Sosa
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 23:25:03
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.691.165 von A_Sosa am 30.08.06 21:12:16Da steht doch nur, dass die Kapitalgesellschaft nur 5000 Euro zu versteuern hätte. Wenn ich das Geld aus der GmbH entnehmen will, dann bin ich wieder da, wo ich jetzt auch bin. Bestenfalls. Es sei denn, man pokert auf drastisch sinkende Steuersätze. Aber da halte ich es für wahrscheinlicher, dass Dieter Bohlen der nächste Papst wird. :D

      Mal ganz abgesehen von der Frage, ob das FA mir meine Transaktionen noch als private Vermögensverwaltung durchgehen läßt, wenn ich ne GmbH dazwischenschalte. Wenn die Zockerei umsatzsteuerpflichtig wird, dann geht der Schuß gewaltig nach hinten los.

      Es wurde hier eine einfache steuerrechtliche Frage gestellt, die auch hinreichend beantwortet wurde. Den Rest vergessen wir besser.
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 23:34:27
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.693.010 von noch-n-zocker am 30.08.06 23:25:03Ist schon klar, aber es war ja auch TF´s Vorschlag. Ich kenne dich ja nicht, ich wußte also nicht, ob du weißt unter welcher Vorraussetzung nur 5% versteuert werden :confused:

      Sosa
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 23:34:40
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.693.010 von noch-n-zocker am 30.08.06 23:25:03Wenn du einen guten Steuerberater hast und mit gut meine ich jemanden, der dich auch mal auf die wirklich netten Sachen aufmerksam macht, dann wirst du immer Mittel und Wege finden dein Geld wohlbehalten und vor allem LEGAL wieder rauszuziehen bzw. mit minimalen Steuern !!


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