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    Finanzamt nervt,was tun? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.09.06 18:05:21 von
    neuester Beitrag 04.09.06 16:54:17 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.080.293
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      Avatar
      schrieb am 01.09.06 18:05:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      ich bin letztes Jahr jeden Tag 90km zur Arbeit gefahren.(eine Strecke)
      Nun habe ich dies bei der Einkommenssteuererklärung angegeben.
      Wegen der Kilometerpauschale etc.
      Das Finanzamt moechte nun Nachweise in Form von Reparaturrechnungen,
      Durchsichten aus denen die Kilometerzahl hervorgeht.
      Mein Problem ist folgendes, mit dem Fahrzeug war ich schlichtweg in
      noch keiner Werkstatt.Somit kann ich keine Nachweise in der Form erbringen.Hat jemand evtl. eine Idee wie ich dem Finanzamt einen
      Nachweis erbringen kann?:(

      LG Sven
      Avatar
      schrieb am 01.09.06 18:11:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.723.099 von Sven Neumann am 01.09.06 18:05:21Am besten Bestätigung vom Arbeitgeber, dass Du an so und soviel Tagen im Betrieb warst und dazu Ausdrck von map24, in dem die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte errechnet wird.
      Avatar
      schrieb am 01.09.06 18:13:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.723.099 von Sven Neumann am 01.09.06 18:05:21Was hast Du denn angestellt, dass die das so genau wissen wollen?
      Es gibt ja mittlerweile die Entfernungspauschale, die unabhängig davon
      gilt, wie Du ins Geschäft gekommen bist.Von daher müsste als Nachweis ein Ausdruck aus dem Routenplaner reichen.
      Wenn Du angegeben hast, dass Du jeden Tag gefahren bist, ist das ein wenig viel. Schließlich hast Du ja bestimmt auch mal Urlaub gehabt oder warst krank. In der Regel werden max. 230 Tage ohne Nachweis anerkannt. Ruf am besten mal im Finanzamt an und versuch auf telefonischem Weg eine Lösung zu finden.
      Avatar
      schrieb am 01.09.06 18:27:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Meine jährliche Fahrleistung mit dem privaten PKW würde mehr als
      37702km betragen.Wurde als Begründung angegeben.
      Ich muss das aber auch erstmal abprüfen,ich weiss nicht wie die auf
      mehr als 37702km kommen?
      Da komm ich um ein Telefonat wohl nicht herum.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.09.06 18:33:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.723.389 von Sven Neumann am 01.09.06 18:27:16Passt doch !

      180 km x 209 Tage = 37620 km

      Wie gesagt, es ist eine Entfernungspauschale und keine KM-Pauschale.

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      schrieb am 01.09.06 18:38:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ach so,ich bin jetzt davon ausgegangen das nur eine Strecke zählt.
      Hab von steuerlichen Dingen null Ahnung.
      Also bleibt dann doch nur der Nachweis vom AG übrig.
      Avatar
      schrieb am 01.09.06 19:15:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.723.535 von Sven Neumann am 01.09.06 18:38:52Sicherlich zählt nur eine Strecke. Deine Fahrleistung beträgt aber 37620 Km.
      Avatar
      schrieb am 01.09.06 20:33:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.723.099 von Sven Neumann am 01.09.06 18:05:21Also ich kenne viele nette kleine Werkstätten die bestimmt für ein gewissen Endgeld in die Kaffeekasse dir sowas bescheinigen. Und danach fährst du einmal im Jahr zur der Werkstatt und machst einen Jahrescheck, quasi als Dankeschön oder so............:D
      Avatar
      schrieb am 01.09.06 22:46:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      wenn du soviel km im Jahr fährst und kannst keine einzige Reparaturrechnung beibringen , hast du ein größeres Problem,denn die Damen und Herrn sind ja nicht blöde beim Finanzamt.

      Hast ne Zweitwohnung wo du nicht gemeldet bist gelle und willst noch einpaar € vom Finazamt abschöpfen:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.09.06 20:44:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Überweise dem FA erst mal 1 €. Dann sind sie mit Grübeln beschäftigt ... :D
      Avatar
      schrieb am 03.09.06 10:37:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      Bei mir das gleiche Problem:

      Jahrelang haben die es anerkannt, nie nachgefragt etc. Mein altes Auto habe ich jetzt verkauft(an so einen fliegenden polnischen Autohändler, weil der mir das meisste geboten hat). Meine alte Karre war wirklich nur noch Schrott, 165.000 km runter als Benziner und mir ein neues Auto gekauft...Problem: Mein Cousin ist KFZ Mechaniker und hat mir wenn Reperaturen anstanden das Ding immer für lau repariert.

      Jetzt wollen die die Werkstattrechnungen sehen..Ich habe aber keine und die TÜVberichte hat der Pole...Das einzige was ich denen nachweisen kann ist das ich ziemlich oft getankt habe(also mein Auto mein ich)

      Was soll ich jetzt machen?
      Avatar
      schrieb am 03.09.06 13:56:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zahlst Du Deine Tankfuellungen mit EC-karte oder mit
      Kreditkarte? Dann haettest Du ja auch Nachweise oder?
      Gilt natuerlich nur, wenn Du wirklich gefahren bist ;)
      Avatar
      schrieb am 03.09.06 19:51:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ja ich bezahle meistens mit Karte...Habe auch die Quittungen,sprich Kassenzettel der Tankstellen aufgehoben... Hoffe die erkennen das an. Und ich bin wirklich gefahren, da gute Autobahnanbindung.Ich fahre ca 1 Stunde maximal 1,5 Stunde pro Fahrt...

      Ist schon komisch, als Tagespendelbereich gilt für Arbeitslose alles was innerhalb von 2 Stunden zu erreichen ist. Wenn man dann aber pendelt, wird man fast als Steuerhinterzieher bezeichnet, nur weil ich ca. 1100 km (Hin und Rückfahrt) in der Woche runterschrubbe.... Was sind heutzutage schon 100-120 km Entfernung. Habe jetzt ein TDI, da muss ich maximal 2 mal die Woche tanken. Ist auf jedenfall (noch) günstiger als sich ne teure zweite Wohnung, Möbel, Energie und Heizkosten aufzuhalsen.
      Avatar
      schrieb am 04.09.06 10:56:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.748.885 von ballsofsteel am 03.09.06 19:51:29die kosten für die "zweit" Wohnung ist aber auch absetzbar:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 04.09.06 16:54:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.748.885 von ballsofsteel am 03.09.06 19:51:29ich kann da nur empfehlen ein Fahrtenbuch zu führen,
      und wer 30000km im Jahr fährt und keinerlei Reparaturrechnungen oder Ersatzteilrechnungen hat.............................................................
      dann gibts "Heisse Ohren " vom Finanzamt:D:D:D:D:D


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