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    Regeln für ältere Studenten mit eigenem Einkommen bei der gesetzlichen Kranenversicherung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.09.06 23:45:48 von
    neuester Beitrag 04.09.06 00:23:46 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.080.373
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      schrieb am 02.09.06 23:45:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      meine Frau fängt zum Wintersemester an zu studieren. Sie ist 27 Jahre und behält ihren 50% Job, bei welchem sie derzeit etwa 1400 Euro brutto verdient. Sie ist derzeit normal über ihren Arbeitgeber krankenversichert.

      Welche Möglichkeiten hat sie bezüglich der Krankenvesicherung?

      Ich bin übrigens gesetzlich Pflichtverischert.

      Danke an die Experten.
      Avatar
      schrieb am 03.09.06 00:34:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      dachte, Du bist um diese zeit in der disse, opi?? :eek::D

      gratuliere, dass Du in Deinem hohen alter, so eine junge frau hast :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.09.06 11:28:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      bleibt weiter über den Arbeitgeber versichert. Ende.
      Avatar
      schrieb am 03.09.06 11:37:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.743.392 von jockipoo am 03.09.06 11:28:05Kann bei Ihrem neuen Job als Werkstudentin arbeiten, zahlt nur Rentenversicherung und studentische Krankenversicherung. Darf nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten außer in den Semesterferien.
      Avatar
      schrieb am 03.09.06 12:20:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      richtig tripledoubledip,

      das schöne an diese 20h-regel ist, dass der studenlohn nicht begrenzt ist (muss nur irgendwie glaubwürdig sein). habe ich während meinem studium auch so gemacht.
      ist eine tolle sache...

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      schrieb am 03.09.06 13:14:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bei 700 Euro brutto im Monat bei 15% Kassenbeitrag zahlt Sie als normale Arbeitnehmerin 52,50 Euro KV Beiträge.

      In der studentischen KV müßte Sie 56,xx bezahlen. Und bei der ersten Alternative braucht Sie nicht auf irgendeine Stundenbeschränkung zu achten.
      Avatar
      schrieb am 03.09.06 13:52:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.744.411 von jockipoo am 03.09.06 13:14:46Hallo, nein die Rechnung stimmt nicht. Sie ist dann in der Gleitzone. Also zahlt sie den nicht den von dir angegebenen Betrag.
      Avatar
      schrieb am 03.09.06 16:14:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.744.411 von jockipoo am 03.09.06 13:14:46Sie verdient 1.400 Euro bei 50% Leistung, so verstehe ich zumindest #1.
      Somit liegt der studentische KV Beitrag deutlich besser.

      => 20 Wochenstunden angeben, macht plausiblen Stundenlohn von 17,50 Euro und als Werksstudent krankenversichern. Ende ;)
      Avatar
      schrieb am 03.09.06 16:40:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      sehe ich auch so...
      Avatar
      schrieb am 03.09.06 17:52:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.746.761 von verschecker am 03.09.06 16:14:03sorry, sie ist nicht in der Gleitzone, war wg. der 700 EUR kurz davon ausgegangen.
      Avatar
      schrieb am 03.09.06 22:53:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Also ich verstehe das erste Posting so, dass Sie noch nicht angefangen hat zu studieren und aktuell 1400 Euro verdient. D.h. wenn Sie nur noch die Hälfte arbeitet= 700 Euro brutto. Solltest das vielleicht aufklären, xxt.

      Gruß, Jocki
      Avatar
      schrieb am 04.09.06 00:23:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      Sie verdient mit ihren 50% etwa 1400 Euro brutto. Die studentische KV würde sich also lohnen. Bis zu welchem Alter geht das?

      Sie hat derzeit eine unbefristete Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst. Hätte der Status studentische Mitarbeiterin Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag?

      Arbeitslosenversicherung muss sie ja dann als Studentin ja wohl nichtmehr zahlen, verliert aber auch die Ansprüche?

      Rentenversicherung wäre dann 10%?


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