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    Kickbacks - versteckte Fonds-Kosten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.09.06 21:17:07 von
    neuester Beitrag 03.09.06 21:51:24 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 03.09.06 21:17:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kickbacks - versteckte Fonds-Kosten

      von Detlev Landmesser, boerse.ARD.de

      Wissen Sie, was Kickbacks sind? Als Fondsanleger sollten Sie das wissen. Denn solche Vermittlungsprovisionen schmälern die Performance Ihrer Fonds – und das unabhängig vom Ausgabeaufschlag.

      Wer liest schon gern das berühmte Kleingedruckte? Wahrscheinlich ist es nicht gerade gut für die Augen, und gerade wenn es um Geldanlagen geht, auch noch schwer zu verstehen. Viel wichtiger ist dem Anleger meist die Erleichterung darüber, sein Geld mit fachkundiger Hilfe vernünftig "untergebracht" zu haben.

      Und doch: Einige Details sollten Privatanleger unbedingt kennen. Zum Beispiel, dass Vermögensverwalter und Banken für vermittelte Fonds Provisionszahlungen erhalten – und zwar außerhalb der üblichen Ausgabeaufschläge, die gemeinhin als Zuschläge für den Fondsvertrieb gelten.

      Diese Provisionen, "Kickbacks" genannt, erhalten die Vermittler von den Fondsgesellschaften als Bestandsprovisionen auf die von ihren Kunden gehaltenen Fondsbestände. Finanziert werden die Kickbacks aus der jährlichen Verwaltungsvergütung, die die Fondsgesellschaften dem Vermögen der jeweiligen Fonds entnehmen. Zum Beispiel beträgt die Verwaltungsvergütung für das Flaggschiff der DWS, den Vermögensbildungsfonds I, derzeit pro Jahr 1,45 Prozent des Fondsvolumens. Daraus erhalten die Fondsvermittler einen Anteil von bis zu 0,24 Prozent jährlich.

      Kickbacks wichtiger Kostenfaktor
      Dabei haben sich die Kickbacks zu einem treibenden Faktor für steigende Verwaltungsvergütungen entwickelt: "Der Anteil für die Vertriebe hat in den vergangenen Jahren zugenommen", erläutert Hans Heuser von der Fachzeitschrift "Fonds professionell". Mittlerweile erreichten die Bestandsprovisionen Sätze bis zu 0,75 Prozent des Fondsvolumens. "In der Folge haben sich auch die Verwaltungsvergütungen in den vergangenen Jahren immer weiter erhöht."

      Vordergründig würde man hinter einer Verwaltungsvergütung die Bezahlung der Fondsmanager und der sonstigen Betriebskosten der Fondsgesellschaft erwarten - und keine weitere Provision für die Vermittler. Doch scheinen die Fondsgesellschaften den Weg des geringsten Widerstands zu bevorzugen: Während die meisten Anleger für die Ausgabeaufschläge sensibilisiert sind, achten sie weniger auf die Verwaltungsvergütung, obwohl diese die Performance ihrer Fonds schmälert.

      Während die Verwaltungsvergütungen in den vergangenen Jahren also gestiegen sind, blieben die Ausgabeaufschläge stabil oder wurden je nach Anbieter sogar deutlich reduziert (vgl. den Beitrag "Fonds-Kauf zu Mini-Kosten").

      Helle Aufregung in der Schweiz
      In der Schweiz haben die Kickbacks jüngst für einige Aufregung gesorgt. Das schweizerische Bundesgericht hat entschieden, dass diese den Kunden zustehen – sofern die Schweizer Vermögensverwalter oder Banken diese nicht "vollständig und wahrheitsgetreu" darüber informiert haben. Den eidgenössischen Fondsvermittlern droht nun eine Klagewelle mit Rückforderungen in Milliardenhöhe.

      Für so manchen deutschen Anleger dürfte sich eine solche Klage aber verbieten – wer weiß, ob man damit vielleicht den deutschen Fiskus auf seine Schweizer Schätzchen aufmerksam macht?

      MiFID soll Klarheit bringen
      Jedenfalls ist zu erwarten, dass sich die Schweizer Finanzbranche künftig über entsprechende Hinweise an die Kunden absichern wird - die deutsche übrigens auch.

      Dafür dürfte es bald auch eine staatliche Formulierungshilfe geben. Anfang 2007 soll die EU-Richtlinie MiFID ("Markets in Financial Instruments Directive") in Kraft treten, die für mehr Transparenz bei der Anlageberatung sorgen soll. Darin soll es auch Bestimmungen für den Ausweis von Kickbacks geben, deren Details aber noch unklar sind, erläutert Fondsexperte Heuser. Ab 1. November 2007 soll die MiFID auch in Deutschland gelten: Bis dahin muss sie in nationales Recht umgesetzt sein (vgl. den Beitrag "Die MiFID kommt").
      Avatar
      schrieb am 03.09.06 21:51:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.749.931 von Kanzler-neu am 03.09.06 21:17:07bitte nicht alles 100 mal durchkauen... langsam nervt es

      kickbacks zahlt nicht der anteilsinhaber extra, sondern sind in der ausgewiesenen managementfee bereits enthalten und fliessen wenn überhaupt an die depotbank oder den vermittler zurück.


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