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    Ruerup- sinnvoll?? Direktversicherung nachteilig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.09.06 12:42:06 von
    neuester Beitrag 02.12.06 19:58:12 von
    Beiträge: 50
    ID: 1.081.151
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 12:42:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich haette gerne einen zusaetzlichen Baustein in meinem Vermoegensaufbau a la Hartz-IV sicher.

      Mein Versicherungsberater hat mir empfohlen, Ruerup zu machen, allerdings zu Beginn nur in der Hoehe, die auch steuerlich beguenstigt ist (30 Euro pro Monat) und dann im Laufe der Zeit ggfs. den Beitrag erhoehen.

      Die Direktversicherung waere deshalb unguenstiger, da evtl. bei einem anderen AG die entsrpechende Versicherungsgesellschaft nicht moeglich waere und ausserdem im Alter Sozialversicherungsbeitraege
      anfallen.

      Wie seht ihr das?

      Ich haette gerne etwas Hartz-IV sicheres, fuer Riester bin ich ggtfs. in 2 Jahren nicht mehr zulagenberechtigt.

      vielen Dank und viele Gruesse,
      Meku
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 12:53:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,
      Rürup geht nur als Selbständiger, nicht als AN, und ist H IV - sicher.
      Wenn Du meinst in 2 Jahren steht dir keine Riesterförderung mehr zu bedeutet das dass Du dich in 2 Jahren selbständig machst.Als AN hast Du immer Förderungsanspruch, egal wieviel du verdienst. Riester ist für den AN, Rürup für den Selbstständigen, beides H IV-sicher.
      DV kann bei AG-Wechsel zum Problem werden, die Gefahr wird aber geringer wenn man nur die 40 € VL in eine DV einzahlt und darüber hinaus ca nochmal 40-50 € umwandelt, das sehen die meisten AG nicht so eng, auch wenn sie schon einen BAV-Anbieter haben.
      Im Alter werden sowohl Rürup als auch Riester voll besteuert und sind auch voll sv-pflichtig(nur bei GKV-Leuten).

      Hoffe ich habe etwas helfen können

      Grüße

      Herb
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 13:06:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.805.355 von Meku am 07.09.06 12:42:06Bei 30 € im Monat hast du keinen Steuervorteil.

      Rürup zieht erst bei höheren Beträgen (> ca. 5.000 €).

      Es wird ja bei der Steuererklärung eine Vergleichsberechnung zwischen übrigen (alten) Vorsorgeaufwendungen und Altersvorsorgeaufwendungen gemacht. (macht FA automatisch)

      Zu den alten Vorsorgeaufwendungen gehören die Versicherungen (Leben, KFZ, Unfall) und der Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

      Zu den Altersvorsorgeaufwendungen gehört der AG und AN Anteil an der gesetzlichen Rentenversicherung und die RÜRUP Rente.

      Von den neuen Altersvorsorgeaufwendungen werden auch nur 60 % berücksichtigt!!! Aber später wenn du in Rente gehst 100 % versteuert!

      Wenn du stirbst, kassiert das Geld der Staat!!!- Ist nicht vererbbar.
      Rürup bringt eigentl. nur etwas bei Selbständigen da diese ja keinen AN und AG Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag haben.
      Allerdings haben diese meist noch viele alte private Lebens/Rentenversicherungen laufen, diese steuerlich voll ausreichen.

      Bild dir deine Meinung. Wie gesagt größter Nachteil nur 60 % werden Steuer mindernd anerkannt aber später voll versteuert!

      Keine Gewähr für den fachl. Inhalt!

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 13:31:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Einige Aussagen sind FALSCH !!

      Rürup ist nicht NUR für Selbstständige, macht aber gerade bei Selbstständigen besonders Sinn, wegen der steuerlichen Situation. Muss aber immer der Einzelfall geprüft werden durch eine sog. Günstigerprüfung.

      Außerdem ist die Rürup-Rente zwar nicht vererbbar im Todesfall, aber jeder Anbieter bietet mittlerweile parallel eine Riskikoversicherung die sich immer der Höhe des Deckungskapitals anpasst ! Somit ist die Rürup-Rente dann auch vererbar !

      Außerdem ist die Aussage falsch, dass nur 60% abziehbar sind und später zu 100% versteuert werden. Richtig ist die Aussage, dass anfangs 20.000 € (bei Verheirateten 40.000 €) pro Jahr zurückgelegt werden können und in diesem Jahr 62% davon steuerlich angerechnet werden, jedes Jahr um 2% steigend !

      Rentenbeitragszahler werden allmählich (bis 2025) steuerlich entlastet, Rentner steuerlich stärker belastet (bis 2040), sprich im Jahr 2025 können 100% der o.g Beträge steuerlich geltend gemacht werden, aber "nur" knapp 85% müssen dann ab 2025 versteuert werden !

      Unter Umständen ergeben sich daraus erhebliche Steuervorteile, dieses sollte aber mit einer ausführliche Beratung und der Günstigerprüfung genaustens beleuchtet werden.

      Gruß

      TF
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 13:55:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Rürup ist nur eine Versuch des Staates dir Geld abzuknöpfen :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 07.09.06 14:42:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Sorry, aber Du solltest den Versicherungsvertreter in die Wüste schicken, der hat ja echt 0,0 Ahnung.

      Ansonsten wurde hier auch schon einiges falsch dagestellt.

      Es gibt in Deutschland 3 staatlich geförderte Altersvorsogesysteme:

      1. Riester-Förderung

      Hier können sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und zusätzlich Beamte eine Förderung auf maximal 1.575 Euro Jahresbeitrag erhalten. Ab 2008 steigt dieser Betrag auf 2.100 Euro. Der gesamte Beitrag ist Förderfähig, d.h. er kann im Folgejahr zu einer Steuerersparnis führen. Die Zulagen, die der Höhe nach vom Familienstand abhängig sind, werden von der Steuerrückerstattung in Abzug gebracht.


      2. Entgeltumwandlung - betriebliche Alterversorgung

      Der förderfähige Personenkreis sind nur Arbeitnehmer. Als Höchstbetrag können 2.520 Euro p.A. steuer- und sozialversicherungsfrei und zusätzlich 1.800 Euro steuerfrei umgewandelt werden. Die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge wirkt sich natürlich nur aus, wenn der Arbeitnehmer nicht über den Grenzen liegt. Die Steuerersparnis ist unbefristet, die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge endet ab dem 01.01.2009. Finanziert der Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung, bleit diese unbefristet sozialversicherungsfrei.


      3. Rürup-Rente

      Alle steurpflichtigen Personen können die Rürupförderung nutzen, auch Selbständige. Vom Beitrag können in 2006 62% steuerwirksam geltend geacht werden. Der Steurvorteil steigt jährlich um 2%, ab 2025 können dann 100% des Beitrags steurwirksam geltend gemacht werden. Höchstgrenezen Ledige 20.000 Euro p.A., Verheiratete 40.000 Euro p.A.

      Für alle Fördersysteme gilt, dass ab Rentenbezug Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen. Wohl dem, der privat Krankenversichert ist.

      Alle Für und Wider hier aufzuzählen, sprengt den Rahmen. Aber eines gilt sicherlich, erst Riestern, dann betriebliche Altersversorgung und ganz am Ende vielleicht noch Rürup.
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 15:26:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.807.361 von DasWarnsignal am 07.09.06 14:42:22@DasWansignal

      Sehe ich ähnlich (ob bAV vor oder hinter Reister kommt liegt dabei aber wohl eher an den Angeboten, die man konkret bekommt).

      Rürup für Arbeitnehmer macht i.M. nur dann Sinn, wenn alles andere (Riester + bAV) bereits genutzt wird oder der dringende Bedarf besteht, größere Summen vor Hartz IV in Sicherheit zu bringen. Für ein Ehepaar ist es ohne weiteres möglich mindestens 80.000 EUR in Rürup zu shiften (und damit zu retten), bevor Hartz IV greift.
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 15:27:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zum Thema 0 Ahnung


      2. Entgeltumwandlung - betriebliche Alterversorgung

      Der förderfähige Personenkreis sind nur Arbeitnehmer(Im ersten Dienstverhältnis). Als Höchstbetrag können 2.520 Euro p.A. steuer- und sozialversicherungsfrei und zusätzlich 1.800 Euro steuerfrei umgewandelt werden.( Korrekt ist: bis zu 4 % der BBG West p.a. Die 1800,- zusätzlich sind nur möglich, wenn keine beitragspflichtige nach § 40b geförderte DiVe besteht.)
      Die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge wirkt sich natürlich nur aus, wenn der Arbeitnehmer nicht über den Grenzen liegt. Die Steuerersparnis ist unbefristet, die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge endet ab dem 01.01.2009.( Voraussichtlich! Heutiger Stand der Dinge...) Finanziert der Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung, bleit diese unbefristet sozialversicherungsfrei.

      Grundsätzlich gilt: Das ist ne Frage, die nicht im Internet gelöst werden kann...
      Schon gar nicht mit den Angaben , die hier zur Verfügung stehen.
      Da jammert die gesamte Vermittlerschaft, dass es Kollegen gibt die unseriös beraten und dann geht aufgrund einer Frage im Thread das große Rärselraten los und es werden Halbwahrheiten zum Besten gegeben ohne Rücksicht auf wichtige Infos , die man für kompetente und richtige Aussagen brauchen würde.
      Die EU-Vermittlerrichtlinien lassen grüßen...
      stan
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 15:46:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Stanley

      Das ist dann die Langversion, wobei man dann noch die Jahresentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze, die Durchführungswege (bei der U-Kasse gelten ja nicht die Beitragsgrenzen)und die verschiedenen Produktgestaltungen aufführen könnte.

      Aber ich gebe Dir absolut recht, es macht keinen Sinn, sowas hier in einem Thread im Detail zu klären.

      Die Vermittlerrichtlinie wird nicht viel bewirken. Bis sie endlich eingeführt ist, wenn sie jemals kommen sollte, haben unsere Politiker so lange rumgefeilt, dass sie wieder nicht mehr Europakonform ist.

      Auch die Vermittlerrichtlinie wird den Verbraucher nicht vor der Inkompetenz manche Versicherungsvertreter schützen. Ob der Verbraucher tatsächlich mal mit Schadenersatzansprüchen durchkommt, ist auch noch offen.

      Mich wundert es aber immer wieder, dass ein ehemaliger Bäcker- oder Metzgergeselle von eine Pseudo-Vermögensberatung daherkommt und schlagartig der Profi in allen Finanzfragen sein will. Nichts gegen die erwähnten Berufe, aber eine fundierte Ausbildung zur Finanz- und Versicherungsberatung gehört nicht zu dem ordinären Berufsbild.

      Wenn es jemand ganz genau wissen will, sollte er sich an einen Makler oder ausgebildeten Finanzberater wenden. Nur unter Berücksichtigung der individuellen Situation kann man eine sichere Aussage fällen.
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 15:55:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.808.184 von andjessi am 07.09.06 15:26:49Für ein Ehepaar ist es ohne weiteres möglich mindestens 80.000 EUR in Rürup zu shiften (und damit zu retten), bevor Hartz IV greift.


      :eek::eek::eek:

      Oh Mann, ich kann echt hoffen, dass nur wenige von hier auch draußen ihr Unwesen treiben :kiss:

      Zeige mir bitte, wo das mit den 80.000 geschrieben steht !! :kiss:
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 18:01:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.808.807 von TimeFactor am 07.09.06 15:55:50Leichter Fehlgriff des Users:

      Richtig:eek:

      Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen - Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) BMF vom 24.02.2005 BStBl. I S. 429

      hier Rz. 20 - Höchstbetrag-

      Die begünstigten Biträge sind nach § 10 Abs. 3 EStG bis zu 20.000 € als Sonderausgaben abziehbar. Im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 40.000 € - unabhängig davon, wer von den Ehegatten die begünstigten Beiträge entrichtet hat.


      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 18:12:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.811.335 von sausebraus2000 am 07.09.06 18:01:39Wenn ich es nicht weiß, wer dann !! :D
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 18:24:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      Und nochmal, ganz wichtig !! Wenn jemand meint, er könnte mal ebend Pi mal Daumen einem Kunden die Rürup-Rente ausrechnen, der hat sicherlich eher andere Absichten.

      Immer die Günstigerprüfung machen und altes und neues Recht gegeneinander stellen.

      Fakt ist, die Steuerermäßigung steigt im Vergleich zur späteren Besteuerung stärker und erreicht bis zum Jahr 2025 die 100%, sprich 20.000 bzw. 40.000 € pro Jahr VOLL abzugfähig, aber nur 85% zu versteuern in dem Jahr. Kann also für Versicherte, die z.B schon 2025 in den Ruhestand gehen durchaus interessant sein.


      Fakt ist auch, wer heute viel verdient, muss auch später im Rentenalter mehr Steuern bezahlen als nach dem alten Recht !! Für den Staat ist die Gesetzesänderung auf jeden Fall ein Vorteil ;)
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 20:16:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      Rürup ist erstmal eine faktische Enteignung.
      Der Bürger in Deutschland ist nämlich zu dämlich selbst für sein Alter vorzusorgen.
      Darum nimmt man sein Geld und gibt es ihm erst wieder, wenn er alt und gebrechlich ist.
      Aber dann bekommt er es auch nur häppchenweise. ...

      Wer so etwas freiwillig macht, egal ob angestellt oder selbständig, dem ist nicht mehr zu helfen.

      Steuern die jetzt gespart werden, sind dann im Alter zu entrichten.
      Bei der Nehmermentalität unser Politiker kann davon ausgegangen werden, dass sie dann höher als heute sein werden.

      Die Reichen werden nichts zu befürchten haben, denn sie werden, falls nötig, das Land schnell verlassen.

      Unsere Gesellschaft wird immer älter und viele werden immer ärmer.
      Die Kluft zwischen arm und reich wird immer größer.
      Also wird man es später von denen nehmen die noch ein wenig haben und es jenen geben, die nichts haben.
      Schon heute ist es so, dass ein junger Hartz4-Bezieher mit Familie, der noch nie in seinem Leben gearbeitet hat, schon mal mehr Geld in der Tasche hat, als ein schlecht bezahlter Arbeiter, der sich täglich abrackert um seine Familie zu ernähren.
      Es stinkt gewaltig im Staate Deutschland.
      Und der Geruch wird immer unerträglicher. ...

      Kann nur raten: Finger weg von Rürup
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 22:50:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.811.335 von sausebraus2000 am 07.09.06 18:01:39Bitte erstmal nachdenken bevor man meckert. Ich denke Rürup ist ein guter Tipp für Leute, die arbeitslos werden und nicht damit rechnen einen neuen Job zu bekommen.

      Wie geht das?
      Ein Ehepaar zahlt in den * 2 betroffenen Kalenderjahren (wenn man nicht gerade am 31.12. arbeitslos wird) je 20.000,- EUR = 80.000,- EUR in einen Rürup-Vertrag ein. Wenn man in die Arbeitslosigkeit gerät, hat man mindesten einen Leistungsanspruch von 12 Monaten ALG.

      In der Zeit kann ich mit meinem Geld machen was ich will und z.B. 80.000,- EUR in eine Rürup-Rente einzahlen. Das Geld ist dort Hartz IV sicher.
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 23:32:25
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.816.442 von andjessi am 07.09.06 22:50:34Was soll so ein Sch++ß ??? ;) Wer macht sowas ?

      Du glaubst doch nicht wirklich, dass jemand der H4 anstrebt mal ebend 80 Mille in eine Rentenversicherung packt und dann entspannt auf seine Rente wartet !

      Nein, beim besten Willen NEIN !! :kiss:


      @Durchschnitt


      In gewisser Weise muss ich Durchschnitt Recht geben, bloss wäre sein Wunschdenken so, als würde jeder plötzlich das Wissen seines Hausarztes haben und sich grundsätzlich selbst behandeln ! Leider (oder vieleicht auch zum Glück) haben nur eine begrenzte Anzahl von Menschen Zugang zu den Abläufen an den Finanzmärkten. Deshalb geben sie die Verantwortung einfach ab in die hoffentlich sicheren Hände von "Profis". Das da sicherlich nicht nur Profis herumrennen ist auch klar. Ich denke wenn man wirklich bedarfsgerecht vorgeht, wird man auch den Durchschnittsbürger zufrieden stellen können ohne dass er Nachteile dadurch erleidet.

      Ich persönlich nehme meine Altersvorsorge auch lieber selber in die Hand. Ob ich damit Erfolg haben werden, wird man in 30 Jahren sehen !!

      Gruß

      TF
      Avatar
      schrieb am 07.09.06 23:51:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.816.794 von TimeFactor am 07.09.06 23:32:25@TimeFactor
      Zumindestens kann man mit dem Verweis auf Rürup das gern gebrachtete Argument: "Ich habe ein Leben lang geschuftet, jetzt nimmt mir der Staat alles" vom Tisch wischen.

      Wer mit Anfang 50 vor der Alternative steht sein gespartes Geld aufzubrauchen, weil Hartz IV droht oder in Rürup zu stecken, dem rate ich zu Rürup. Ein 55-jähriger gerade arbeitslos gewordener Bauarbeiter "strebt" nicht nach Hartz IV, für ihn ist das eine reale Bedrohung und Rürup eine Möglichkeit Geld zu retten.
      Avatar
      schrieb am 08.09.06 00:02:29
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.816.929 von andjessi am 07.09.06 23:51:24Klar .. man muss zwei Dinge sehen !! Die Kundensicht und die Vermittlersicht !

      Ich würde ihm lieber raten, wenn möglich, für das Geld eine Immobilie zu kaufen, dann hat er auch eine Kapitalbasis im Hintergrund und man wird ihm die Wohnung nicht wegnehmen.
      Avatar
      schrieb am 18.09.06 23:46:45
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo zusammen,

      vielen Dank fuer Eure Anregeungen.

      Ich haette noch einmal eine andere Frage.....

      Worin besteht eigentlich der Vorteil einer bAV in Form einer fondsgebundenen Direktversicherung gegenueber einer privaten fondsgebundene Rentenversicherung? Zwar habe ich bei der bAV die Engeltumwandlung, spare also "sofort" Steuern, aber die Beitraege zur privaten RV kann ich nach neuem Alterseinkuenftegesetz ja als Sonderausgaben auch von der Steuern abziehen, erhalte die Erstattung also nur spaeter, oder? (unter der Annahme, dass der Freibetrag noch nicht erschoepft ist). bei der bAV muss ja zusaetzlich ggf. ab 2008 SV gezahlt werden, welch auch im Alter zu zahlen ist.

      Und dafuer ist die privae RV ja im Alter im Gegensatz zu der bAV nicht komplett steuerpflichtig....

      Wo ist denn da mein Denkfehler?

      Vielen Dank,Meku
      Avatar
      schrieb am 19.09.06 00:42:12
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.031.802 von Meku am 18.09.06 23:46:45bei der bAV muss ja zusaetzlich ggf. ab 2008 SV gezahlt werden, welch auch im Alter zu zahlen ist.


      Dann versuche, dass dein AG die Versicherung als arbeitgeberfinanzierte Leistung einrichtet, z.B durch Sonderzahlungen zweimal im Jahr. Dann bleiben die Beiträge auch weiterhin SV-frei über das Jahr 2008 hinaus.

      Zweiter Vorteil: Bei jährlicher oder halbjährlicher Zahlung sparst du auch den Ratenzuschlag, der bei monatlicher Zahlung locker mal 6% betragen kann. Du hättest also trotz 8% durchschnittlichem Wertzuwachs unter Umständen durch die Inflation und den Ratenzuschlag NULL Rendite auf deine Beiträge.

      Schon mal drüber nachgedacht ??

      Für viele Leute ist die LV sogar ein Verlustgeschäft bei 2,75% Garantieverzinsung und 6% Ratenzahlungszuschlag und 1% Inflation. :D Andersherum gesagt, die V-Unternehmen verdienen an einer monatlichen Zahlweise ordentlich mit, da ja die Prämien viel niedriger kalkuliert sind als eigentlich in die Kassen kommt.
      Avatar
      schrieb am 19.09.06 01:07:29
      Beitrag Nr. 21 ()


      Auf jeden Fall interessant ...

      Nach 30 Jahren beträgt ihr Gesamtvermögen 305.375 EUR.
      Ihre Einmalanlage von 0 EUR plus Ihre jährliche Anlage von 2.496 EUR ergeben 305.375 EUR nach 30 Jahren. Die Berechnung erfolgt mit 8% Zinsen und einer jährlichen Anlage zu beginn des Jahres. Alle Werte wurden ohne Inflation berechnet.



      Jahre 30
      jährlicher Ertrag 8%
      Einmalanlage 0 EUR
      Jährliche Anlage 2.496 EUR
      Inflationsrate 1,50%
      Gebühren 0%
      Aktuelle Werte anzeigen ? Ja
      Mit Dynamik? Nein
      Ergebnis nach Inflation ? Nein

      Ergebnis


      Eingezahltes Kapital 74.880 EUR Brutto
      Eingezahltes Kapital 31.530 EUR Netto !!!!! ;)
      Gesamtvermögen 305.375 EUR


      Bruttoertrag 230.495 EUR
      Nettoertrag 273.845 EUR

      >>> Noch nicht inflationsbereinigt !!


      Würde als knapp 1500 €uro Rente entsprechen bei 6% auf das Gesamtkapital, die natürlich komplett zu versteuern wären !!


      Ich glaube nicht, dass du diesen Effekt mit einer privaten Vesicherung ebenfall hinbekomms, weil du die Beitäge schon aus versteuertem Einkommen zahlst. Du müsstest also in dem Beispiel 2496 €uro aufwenden anstatt 1051 €uro !

      Frag deinen Chef wg. der arbeitgeberfinanzierten Vorsorge. Ob du jetzt jeden Monat abbuchen lässt oder der Chef dir einmal im Jahr ein Sonderzahlung zahlt ist für ihn erstmal egal. Du sparst aber definitiv über die gesamte Laufzeit die SV-Abgaben und der Chef natürlich auch !
      Avatar
      schrieb am 19.09.06 08:37:10
      Beitrag Nr. 22 ()
      1.) Wenn der Arbeitgeber den Beitrag übernehmen soll, muss dieser irgenwo herkommen!
      Es genügt nicht, das bestehende Gehalt durch Umstellung des Arbeitsvertrages "zu kürzen" und den Kürzungsbetrag dann als Arbeitgeberbeitrag in eine Direktversicherung zu deklarieren! Spätestens bei der Betriebsprüfung wird der Sozialversicherungsträger einen Gestaltungsmissbrauch feststellen und Sozialversicherungsbeiträge ab 2009 nachfordern.
      Deshalb sollte mit dem Arbeitgeber ANSTATT einer zwischen heute und 31.12.2008 anstehenden LOHNERHÖHUNG vereinbart werden, dass der Arbeitgeber in dieser Höhe eine Direktversicherung einrichtet oder den vorher durch den Arbeitnehmer entrichteten Beitrag übernimmt.
      => Du kannst also heute eine arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung abschließen (per Entgeltumwandlung) und dann auf arbeitgeberfinanzierten Vertrag umstellen lassen. ACHTUNG: Der arbeitgeberfinanzierte Teil sollte sofort unverfallbar zugesagt werden! Sonst gilt eine Wartezeit von 5 Jahren auf den Vertrag.

      2.) Scheidest Du aus dem Unternehmen aus, kannst Du den Vertrag als private Rentenversicherung weiterführen. Steigst Du später wieder als Arbeitnehmer ein, wird es wieder eine Direktversicherung. Die Besteuerung später erfolgt anteilig nach der Grundlage, was auf welchem Wege angespart wurde.

      3.) Private fondsgebundene Rentenversicherungen kannst Du gesalten lassen, wie Du willst. Sprich: Mit oder ohne Garantieanteil, mit oder ohne Garantiefonds.
      Bei der Direktversicherung haftet der Arbeitgeber für die Summe der eingezahlten Beiträge. Es wird also immer ein "Hybridprodukt" sein (wenn der Arbeitgeber nicht hinter dem Mond sitzt und vielleicht noch eine englische fondsgeb. Versicherung akzeptiert :)) Hier wird ein Teil der Beiträge mit Garantiezins beim Versicherer angelegt um die Beitragssumme anzusparen, nur der Rest wandert in Fonds.

      Ich würde Dir raten, eine Direktversicherung abzuschließen. Gibt es bei Euch im Betrieb keinen Gruppenvertrag? Dann lassen sich erhebliche Kosten sparen (Abschluß- und Verwaltungskosten). Es gibt Versicherer, welche die günstigen Verwaltungskosten in Gruppenverträgen auch nach Ausscheiden aus dem Betrieb aufrechterhalten.

      UND: Such Dir einen neuen Berater!!
      Dein Vertreter scheint nicht auf der Höhe der Zeit zu sein.:cool:
      Avatar
      schrieb am 19.09.06 09:00:06
      Beitrag Nr. 23 ()
      Wie ist den dein "Berater" auf die 30 EUR pro Monat gekommen?
      Avatar
      schrieb am 25.09.06 21:40:59
      Beitrag Nr. 24 ()
      hallo zusammen,

      die 30eur/monat basierten nicht direkt auf ruerup sondern eher unter dem aspekt, dass man einen gewissen anteil (z.b. grv) in diesem jahr mit der steuererklaerung "wieder bekommt" und man den anteil dann ja reinvestieren koennte (und damit indirekt sagen kann, dass man keinen "aufwand" hatte). Koennte man aber natuerlich auch anders einsetzen.


      wir sind jetzt aber doch auf die bav uebereingekommen....
      und dazu haette ich noch einmal eine frage....
      und zwar haltet ihr es fuer zu "riskant", eine fondsgebundene RV als bav abzuschliessen? ich wollte eine bei condor machen und dass, was ich unguenstig finde, ist, dass man zwischen 60 und 75 die versicherung "beeenen" muss. koennte halt ein wenig stressig sein, falls die maerkte gerade unten sind und mann bspw. in den naechsten 5 jahren raus will bzw. raus muss aus der versicherung. waere unter dem aspekt z.b. canada life besser als brit. rv, die zumindest erreichte zwischenhochs absichert?

      vielen dank,
      meku
      Avatar
      schrieb am 26.09.06 14:57:53
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.195.288 von Meku am 25.09.06 21:40:59anfangs würde ich immer eine fondsgebundene Variante wählen, bist ja wohl noch keine 45+ oder ? Später kann man immer noch umschichten.

      mach doch die fondsgebundene der Canada Life, dann kannst du später den UWP Fonds mit einbauen und so tendenziell das Risiko etwas rausnehmen.

      Gruß vom Bodensee
      Avatar
      schrieb am 26.09.06 15:52:20
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.195.288 von Meku am 25.09.06 21:40:59Ich würde nur noch fondsgebundene Produkte für die Altersvorsorge nehmen wenn du selber etwas interessiert bist.

      Vorteile:

      1. kostneloses Shift(ing) - Das gesamte vorhandene Fondsguthaben wird mit allen zukünftigen Sparbeiträgen in andere Fonds übertragen.

      oder

      2. kostenloses Switch(ing) - Die bereits eingezahlten Beiträge verbleiben in den bisherigen Fonds - Die zukünftigen Sparbeiträge werden in neu zu bestimmende Fonds angelegt.

      3. Verlängerungsoption - Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag z.b. um 5 weitere Jahre verlängern. Sinnvoll, wenn die Fondsanteile zum Vertragsablauf niedrig stehen.

      4. u.U haben auch fondsgebundene RV einen Vorteil gegenüber herkömmlichen Fondsanlagen, falls wie geplant die Abgeltungssteuer kommen sollte.

      5. Außerdem stellt eine fondsgebundene RV eine Sachwertanlage dar, eine herkömmliche RV stelle ja bekanntlich eine Geldwertanlage dar.

      6. Ein weiterer Vorteil für den Kunden ist, dass die VR die Beiträge als Sondervermögen verwalten und bilanzieren müssen und nicht wie in einer herkömmlichen LV, wo Versicherten- und Unternehmensgelder nicht getrennt sind oft heimlich manipuliert wird zum Ausgleich von Kostenüberschreitungen und Unternehmensgewinne. Das heißt, alle Erträge aus dem Fondsguthaben kommen dem Kunden zugute !!!!!


      Nachteile:

      1. Kapitalmarktrisiko (kann man mit einem Garantiekapital z.B minimieren, kostet aber auch Rendite)

      2. Die zum Teil hohen Abschlusskosten ! Einige Versicherer zahlen aber die Provisionen mittlerweile ratierlich über mehrere Jahre an ihre Vertreter aus und somit hat man im Fall der Fälle nach einer nur kurzen Vertragslaufzeit auch eine höheren Rückkaufswert

      3 . ????????????????



      >>> Ich überlege noch, ob mir noch was negatives einfällt !! ;)


      Gruß

      TF
      Avatar
      schrieb am 29.09.06 18:45:13
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.811.750 von TimeFactor am 07.09.06 18:24:22@ Timefaktor

      am 23.8.2006 (auch nachzulesen inder FAZ vom 24.8 und dem VersJournal vom 28.8) hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Jahressteuergesetz verabschiedet. Dabei wurde auch Änderungen zur Rühreirente gemacht.

      Fortan (rückwirkend ab dem 01.01.06) sollen Selbstständige ihre Beiträge in Rühreiverträge vom ersten Oiro an geltend machen können - zusätzlich zum nach alten Recht geltenden Höchstbeitrag von 5069 Oiro.

      Also kannst Du Dir die Günstigerprüfung also für die Zukunft bei den Selbstständigen schenken.


      Viele Grüße


      Kickaha
      Avatar
      schrieb am 29.09.06 20:17:30
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.286.521 von kickaha am 29.09.06 18:45:13Hast du einen Link dazu ?

      Nicht das ich dir nicht glaube, aber ich habe die letzten drei Monate Urlaub gemacht. Geht erst nächste Woche wieder los ;)
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 08:39:26
      Beitrag Nr. 29 ()
      Ich beziehe mich hiermit vor allem auf das Posting #14 von Durchschnitt.
      Wie recht hat er ?
      Genau diese Dinge schwirren mir auch im Kopf herum.
      Ich bin selbstständiger Kaufmann und z.Zt. mit Kapitallebensversicherungen und vor allem Aktienfonds auf der Sparseite.
      Eigentlich fehlt mir eine private RV bzw. Rürup-Versicherung.
      Laut Angebot der Cosmos-Versicherung beläuft (zumindest: belief) sich der Endbetrag bei einer Sparsumme von jährlich 12.000,00 € (bei einer fondgebundenen RV) nach 20 Jahren bei ca. 800.000,00 €.
      Aber diese ist dann auch fondlastig...

      Es ergeben sich hieraus tausend Fragezeichen ???
      Avatar
      schrieb am 09.11.06 20:55:24
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hallo,

      imho machen Riester/Rürup Vertäge (Fondsgebunden) durchaus Sinn. Sicher gibts da höhere Kosten als beim direkten Sparen in Fonds,auf der anderen Seite hat man halt den Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug.

      Wer mit einem persönlichen Steuersatz von 30 % oder noch mehr "gesegnet" ist, holt sich Jährlich Börsenunabhängig vom Fiskus Geld zurück.Bei Versicherungsgesellschaften wie z.B.Cosmos Direkt oder Europa halten sich die Kosten auch im Rahmen.

      Zur Besteuerung der Rente noch etwas: Damit man Hierzulande in die Verlegenheit kommt,Steuern zu zahlen,muss man derzeit beim Splittingtarif ca 15.000 Zu Versteuerndes Einkommen haben.
      Was genau spricht jetzt dagegen, sich mit Riester/Rürup ein Verrentungsvermögen anzusparen, das eine Rente von ca. 20.000 € abwirft ?

      Als alleinige Altersvorsorge taugen die Förderrenten natürlich nicht, da zu unflexibel. Als Baustein in der Vorsorge m.E. allemal zu gebrauchen.
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 11:34:50
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.808.807 von TimeFactor am 07.09.06 15:55:50wieso soll das denn nicht gehen? Sie können schichten so viel wie sie wollen, es wird halt nur nicht mehr gefördert. Es sei denn ich zahle 40.000 bis 31.12. ein und am 02.01. die anderen 40.000. Allerdings dürfte unter den Hartz 4 bedrohten der Anteil derer die 80.000 EUR in Einmalzahlungen anlegen können relativ gering sein.
      Ich habe zumindest in meiner immerhin über 20 jährigen Tätigkeit in der Finandiesntleistungsbranche nicht so viele getroffen.
      Aber falls jemand hier eine Interessentenbörse kennt, wo sich diese Kunden melden immer her damit.
      Nachdem nun diese wichtige Randbemerkung abgehandelt ist nur noch einen Satz zum ursprünglichen Thema dieses Threads. 30,-- EUR oder ähnliches in Rürup zu investieren macht weder als Angestellter noch als Selbständiger Sinn. Ob es nun 4000 oder 5000 EUR jahresbeitrag mindestens sein sollte, hängt von Deiner Steuerprogression und Deine sonstigen Vorsorgeaufwendungen ab. ich habe allerdings noch niemanden getroffen bei dem es unter 3000,-- EUR Jahresbeitrag zu nennenswerten Ersparnissen gekommen ist.
      Avatar
      schrieb am 27.11.06 18:49:59
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.256.332 von schach8 am 10.11.06 11:34:50Was würdet Ihr einem Beamten (Single) empfehlen?
      Macht da nicht nur Rührup alleine Sinn?
      Welches Produkt könntet Ihr für diese Personengruppe empfehlen?
      Avatar
      schrieb am 27.11.06 21:31:53
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.034.692 von verschecker am 19.09.06 08:37:10"2.) Scheidest Du aus dem Unternehmen aus, kannst Du den Vertrag als private Rentenversicherung weiterführen. Steigst Du später wieder als Arbeitnehmer ein, wird es wieder eine Direktversicherung. Die Besteuerung später erfolgt anteilig nach der Grundlage, was auf welchem Wege angespart wurde."

      falsch - die bav bleibt auch bei privater weiterführung eine bav in diesem sinne, also wird auch bei privater weiterführung die dv bei ablauf voll besteuert. d.h. private weiterführung ist nur zur überbrückung kurzer phasen sinnvoll. dies ist der aktuelle rechtsstand.

      viele grüße

      m.:cool:
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 10:15:32
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hallo,

      die Rürup Rente macht durchaus Sinn, allerdings sind einige zusätzliche Absicherungen nötig, um auf die wichtigsten Fälle vorbereitet zu sein.
      Im Todesfall des Versicherten, während der Ansparphase, verfällt das Vermögen zugunsten der Versichertengemeinschaft, weil die Rürup Rente nicht vererbt werden kann.
      Dem kann entgegen gewirkt werden durch verschiedene Lösungen, welche die Versicherungswirtschaft anbietet. Zum Beispiel kann der Versicherungsvertrag mit einer Hinterbliebenenrente in vorher bestimmter Höhe gekoppelt werden. Im Todesfall des Versicherten geht die Rente an den Ehepartner oder an die kindergeldberechtigten Nachkommen.
      Außerdem kann eine Zusatzversicherung, die steuerlich nicht gefördert wird, abgeschlossen werden. Diese garantiert die Beitragsrückerstattung im Todesfall vor dem Rentenbeginn. Das angesparte Kapital kann auch für eine bereits vorhandene Hinterbliebenenrente an den Ehepartner oder die Kinder verwendet werden Es existieren verschiedene Regelungen bezüglich der Zahlung der Hinterbliebenen Leistungen nach Rentenbeginn.

      Quelle und weitere Infos: http://www.krankenversicherung-private.net/renten/ruerup_ren…

      Da Selbständige nicht wirklich viele Auswahlmöglichkeiten bei der Altersvorsorge haben, bin ich zumindest froh diese Möglichkeit nutzen zu können.
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 13:50:49
      Beitrag Nr. 35 ()
      "Da Selbständige nicht wirklich viele Auswahlmöglichkeiten bei der Altersvorsorge haben, bin ich zumindest froh diese Möglichkeit nutzen zu können. "

      Ich habe für Selbständige nur ein mitleidiges Lächeln übrig, die sich diesen Schrott ans Bein binden.
      Freiwillige Enteignung mit der Aussicht später im Alter monatlich eine Rente zu erzielen.
      Selbständige, speziell jüngere, handeln in meinen Augen grobfahrlässig, wenn sie so einen Mist wie Rürup-Rente unterstüzen.

      Es ist einfach erstaunlich, wie sich die Bürger in Deutschland immer mehr von der Politik verarschen lassen.

      Viele, die jetzt so ein Rürup abschließen werden es irgendwann einmal bereuen. Dann ist es aber zu spät, denn das Geld ist erst mal unwiederbringlich fort.

      Deutschland "verblödet" anscheinend nicht nur hinsichtlich Ausbildung, sondern zusätzlich auch noch bezüglich finanzieller Vorsorge für die Zukunft.

      Leute lasst euch wegen angeblichem "Steuernsparen" nicht verarschen.
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 17:58:00
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.767.992 von Durchschnitt am 28.11.06 13:50:49@Durschschitt und alle:
      Mit dem Steuersparen ist das nicht Fakt? Von 1.100 € eingezahlten Beiträgen könnte ich 200 € Steuern sparen, das wäre eine Rendite von 18 % ohne Wertsteigerung bei einem Rührup-Fondssparplan. So hat es mir ein Vermittler erzählen wollen. Wem dem wirklich so wäre, dann würden es ja alle machen... Wo ist da genau der Haken??
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 19:10:29
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.774.361 von berni1972 am 28.11.06 17:58:00Natürlich kann man mit Rürup auch Steuern sparen.
      Allerdings zahlt man dann im Alter die vollen Steuern auf die Rente.

      Nur das Risiko, dass ein Selbständiger eingeht ist immens.
      Man steckt hohe Geldsummen in ein Produkt, aus dem man keinen einzigen Cent ziehen kann. Frühestens zur Rente erhält man sein Geld, dies aber auch nur häppchenweise.

      Nicht beleihbar, nicht vererbbar, nicht kapitalisierbar und bei Ablauf nur eine Rente, die dann voll versteuert werden muss.
      Das Geld ist erst mal unwiederbringlich futscht.
      Man geht ein nicht kalkulierbares Risiko ein.

      Jeder unternehmerisch denkende Selbständige müsste da nein Danke sagen.
      In meinem Bekanntenkreis sind auch ettliche Selbständige.
      Auch einige die echt gut verdienen.
      Keiner würde da so einen Rürup-Unsinn abschließen.
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 19:48:31
      Beitrag Nr. 38 ()
      @berni,
      der Vertreter hat völlig recht. 200 von 1100 ergibt eine Rendite von 18%. Nur leider liegt der eingezahlte Betrag sehr langfristig fest. Anschließend gibt es vielleicht 24 Jahre lang eine Rendite von 2,25%. Steuerersparnis nur auf neu eingezahlte Beträge. Den Durchschnitt will ich nicht ausrechnen.

      Achte bei Renditeberechnungen darauf, ob auch alle Kosten einbezogen sind. Eine Steuerverschiebung sollte nicht mit Steuerersparnis verwechselt werden. Zu rürup habe ich keine Meinung.
      Avatar
      schrieb am 29.11.06 00:23:09
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.755.977 von Margeaux am 27.11.06 21:31:53...dies ist also der aktuelle Rechtsstand......

      Ich bitte um die Rechtsquelle. Danke!
      Avatar
      schrieb am 29.11.06 01:29:47
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.785.308 von verschecker am 29.11.06 00:23:09ich weiß nicht ob du aus der branche kommst.

      wenn ja dann ruf irgendeine gesellschaft an und du wirst eine aussage bekommen, welche sich mit meiner deckt.

      am besten den marktführer. ist aber gesellschaftsunabhängig da es sich ja um die art des produkts handelt.

      bav bleibt bav.

      verzeih bitte, dass ich mir nicht die mühe mache dir dies anhand von textstellen zu belegen. kann es dir auswendig nicht sagen.

      am einfachsten ist es wenn du kurz ne gesellschaft anrufst.

      viele grüße

      m.:cool:
      Avatar
      schrieb am 29.11.06 10:13:25
      Beitrag Nr. 41 ()
      Die Rürup-Rente, genauer das neue 3-Schichtenmodell, ist im Grund nichts weiter als ein gesckickt getarnter Betrug an der Gesellschaft, speziell der älten Generation, der Rentner.
      Bedenken sollte man dabei: Jeder wird von Jahr zu Jahr älter und gehört irgendwann mal der Generation der Rentner an.
      Es betrifft also erst mal jeden!

      Sonderausgabenabzugsschema altes Recht
      ledig Aufwand abzugsfähig
      Vorwegabzug-------------3.068 Euro -> 3.068 Euro
      Grundhöchstbetrag-------1.334 Euro -> 1.334 Euro
      hälftiger Höchstbetrag--1.344 Euro -> 667 Euro
      Summe-------------------5.736 Euro -> 5.069 Euro
      Der Vorwegabzug wird bei Arbeitnehmern um 16 Prozent der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit gekürzt

      Bisher konnten 5.736 Euro für KV, KFZ-HP, PHF, Kapital-Leben/Renten, gesetzl. RV für Ledige - bzw. das doppelte für Verheiratete - abgesetzt werden.
      Hiergegen gibt es Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.
      Eine Entscheidung ist überfällig.

      Nach dem neuen Schichtenmodell können nur noch 2400 Euro für KV, KFZ-HP, PHF angesetzt werden.

      Was bedeutet dies für den Rentner?
      Nun ein Rentner hat nichts davon, wenn er 20.000 Freibetrag im Jahr für eine Rürup-Enteignungsrente-Rente erhält.
      Hingegen hat ein Rentner hohe KV Kosten.
      Da fallen mal schnell 4000 Euro an. Und Dann noch die KFZ-Haftpflicht.

      Halten wir fest.
      Das Bundesverfassungsgericht verweigert seit Jahren ein Urteil zu beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben nach altem Recht.
      Derweil wird für Rentner der Sonderausgabenabzug in der Zukunft weiter drastisch gekürzt.

      Sehr geehrter Herr Rürup,
      können sie bei der Faktenlage noch morgens in den Spiegel schauen, ohne sich übergeben zu müssen:confused:

      Noch ein weiterer fragwürdiger Punkt.
      Wie wird die Rürup-Rente behandelt im Falle der Auswanderung?
      Nehmen wir an, der Kapitalwert würde 1.000.000 Euro betragen.
      Hier handelt es sich um steuerpflichtiges Vermögen.
      Nach geltendem Recht müssen steuerplichtige Vermögen (vgl. wesentliche Beteiligung) bei Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland, versteuert werden.
      Dies könnte dann bedeuten, dass jemand nur auswandern kann, wenn er diese Million sofort besteuert.
      Nur kann er die Rürup-Rente nicht kapitalisieren.
      Woher nimmt er dann die 300.000 oder noch mehr Euro?
      ...

      Allen, die diesen Rürup-Unsinn abschließen wollen viel Spaß dabei.
      Aber bitte dann nicht sich irgendwann mal beschweren, wenn man feststellt das man selbst der gef... ist
      Avatar
      schrieb am 29.11.06 13:14:53
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.777.782 von Heckenrose am 28.11.06 19:48:31Der Berater meinte, dass übrigens jährliche Wertsteigerungen allein durch die Steuererspanis in dieser Höhe (derzeit 18 %) auftreten. Im Rahmen eines Fondssparplanes. Dann kann es mir doch auch egal sein, ob das Geld fest liegt oder nur mickrig mit 2 % verzinst werden.
      Ich verstehe immer noch nicht so recht, wo da genau renditemäßig der Haken liegt (bis auf die hier genannten Nachteile).
      Vielleicht kann ja jemand etwas konkretes dazu sagen.
      Avatar
      schrieb am 29.11.06 14:10:22
      Beitrag Nr. 43 ()
      berni1972 Sie fragen

      "Was würdet Ihr einem Beamten (Single) empfehlen?
      Macht da nicht nur Rührup alleine Sinn?
      Welches Produkt könntet Ihr für diese Personengruppe empfehlen?"


      Da stellt sich erst mal die Frage nach dem Alter und den Zukunftsplänen.
      Dann stellt sich die Frage nach der persönlichen Vermögenssituation.
      Ebenso die Frage nach dem Grenzsteuersatz.

      Rürup macht erst mal für Beamten am wenigsten Sinn.

      Sinn macht ertsmals private Vermögensbildung.
      Sinn macht auch eine Immobilie für den Eigenbedarf.

      Mittlerweile darf auch hinterfragt werden, ob es für Menschen, die noch 30 bis 40 Jahre zur Rente haben, eine zusätzlich staatlich geförderte "Rentenabsicherung" überhaupt Sinn macht

      Für Jüngere machen nur 3 Sachen Sinn.
      1. Vermögensbildung
      2. Vermögensbildung
      und
      3. Vermögensbildung

      Wer schon von jung an Vermögen bildet, der wird eines Tages feststellen, dass er gar keine Rente im Alter mehr braucht, denn er hat Vermögen und damit steht ihm die Welt, im wahrsten Sinne des Wortes offen.
      Vermögen ist weltweit anerkannt und Vermögende sind weltweit willkommenen.

      Dabei darf man nicht übersehen, dass Vermögen bilden bedeutend schwieriger und aufwendiger ist als sinnlose Rurup und sonstigen Unsinn abzuschließen.
      Vermögen bilden bedeutet auch zum Teil Verzicht.
      Brauche ich jetzt schon den 100.000 Euro Porsche oder tut es auch 40.000 Euro Flitzer?
      ...

      Und eines kann man mit Sicherheit sagen.
      Für einen erfolgreichen Selbständigen ist Rürup ein Verlustgeschäft, denn er wird im Alter mehr Steuern zahlen, als er spart.

      Zudem wird die Zukunft immer unsicherer.
      Je mehr die Weltverschuldung, speziell der USA, zunimmt, desto schneller wird es zu starken Turbulenzen (bis zum Megacrash) kommen.
      Geld kann nicht beliebig vermehrt werden.
      Eine Welt, in der es nur Millionäre gibt, kann es nicht geben.

      Finanzberater schreiben Gewinne der Vergangenheit gerne auf die Zukunft fort.
      Nur kann das noch funktionieren?
      Wie war die Ausgabgssituation vor 30 Jahren?
      Völlig anders als jetzt!
      Und die nächsten 30 Jahre werden auch völlig anders verlaufen; speziell was die Renditen betrifft.

      Eines hat sich bis jetzt aber immer wiederholt. Der Zusammenbruch von Währungssystemen.
      Eine Ablösung des Dollars als Weltwährung dürfte nur eine Frage der Zeit sein.

      Wer für die Zukunft sinnvoll vorsorgen will, der plant auch einen Crash ein.

      Also gibt es nur eine sinnvolle Strategie:

      "Vermögensbildung"
      :yawn:
      Avatar
      schrieb am 29.11.06 20:12:36
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.793.966 von Durchschnitt am 29.11.06 14:10:22Vielen Dank für Deine Antwort.
      Aber meine Fragestellung hast auch Du nicht beantworten können, wirklich schade. Alle sagen hier, Rührup macht keinen Sinn. Aber auf das Argument meines Finanzberaters ist hier niemand eingegangen.
      Avatar
      schrieb am 30.11.06 14:38:19
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.805.619 von berni1972 am 29.11.06 20:12:36Deine Frage ist so auch nicht zu beantworten.
      Rürup-Fondsanlage sind von der Steuer absetzbar.
      62% diesesJahr plus 2% jedes Jahr bis 100%.
      Das bedeutet, mam bekommt einen Teil der bezahlten Beiträge, gemäß seinem persönlichen Steuersatz, vom Finanzamt zurückerstattet.
      Kann sich jeder ausrechnen, was er vom Staat "geliehen" bekommt.
      Dies hat erstmal nichts mit Rendite zu tun, sondern wirkt sich positiv auf die Rendite der Anlage aus.

      Nach geltendem Recht sind normale Fondsanlagen bei Fälligkeit (> 1 Jahr) zu 100% steuerfrei.
      Das Rurup-Opfer allerdings bekommt sein gespartes Vermögen nur in Raten ausbezahlt und muss diese Raten auch noch zu 100% versteuern.
      Übergangsregeln außer acht gelassen.

      Auch wenn jetzt über die Abschaffung der Spekulationsfrist spekuliert wird.
      Es bleibt nach wie vor fraglich, dass es die große Koalition wagt diesen Unsinn mit der Einführung der Angeltungssteuer auch zu verwirklichen.
      Wenn es doch der Fall sein sollte, wird es aller Voraussicht Jahre später wieder zurückgenommen.

      Abschaffung der Spekulationsfrist, streichen des HEVs und Einführung einer Abgeltungssteuer ist der größtmögliche Unsinn.
      So etwas kann und wird nicht funktionieren.

      Wenn sie mit Fondsanlagen über eine Versicherung spekulieren, sollten Sie lieber auf staatl. Förderung verzichten.
      Oder gleich direkt in Fonds oder Aktien investieren.
      Wird sich im Endeffekt mehr rechnen.
      Steuersparen war in der Vergangenheit vielfach auch ein schlechter Ratgeber.
      So wurden zB mit Ostimmobilien, gefördert durch Steuernsparen, Milliarden in den Sand gesetzt.
      Viele bereuen heute noch auf das angebliche Steuersparen hereingefallen zu sein und streiten sich mit dem Finanzamt, dass ihnen in vielen Fällen, die Gewinnerzielungsabsicht absprechen will. Da sitzen die Leute dann auf hohen Verlusten und der Staat will dann auch noch die Steuervergünstigungen zurückerstattet haben.

      Deutschland liegt im sterben.
      Es wird langsam Zeit sich nach Alternativen im Ausland umzusehen.
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 10:32:06
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.825.352 von Durchschnitt am 30.11.06 14:38:19Durchschnitt,

      ich stimme Dir im Wesentlichen zu.

      Rürup macht derzeit nur in wenigen Ausnahmen Sinn (gut verdienender Selbständiger/Angestellter mit BU-Bedarf, der noch nichts hat oder im Einzefall Kunde nahe 60 mit geringen Steuern ab 60/65). Das wird sich im Laufe der Jahre durch die höhere Förderung ändern, ist derzeit meiner Meinung nach noch nicht relevant.

      Bernie, wer ist denn Dein Finanzberater? Hat er auch eine Rürup-Rente? Lasse Dir diese auch im Original zeigen.


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 16:53:34
      Beitrag Nr. 47 ()
      Teilweise musste ich beim Lesen der Beiträge hier die Hände vors Gesicht halten - selten habe ich so viel Totalmist in so kurzer Zeit gelesen. Wer von den gesetzlichen Grundlagen absolut keine Ahnung hat sollte einfach den Kopf zu lassen.

      Wo steht denn bitte, dass auf die Basisrente später Beiträge zur Sozialversicherung zu bezahlen sind? Für BAV trifft das zu, aber doch nicht für Basis.

      Die Nachteile der Basisrente sind unbestitten. Keine Verfügbarkeit, Rente nicht vor 60. Lbj., keine Kapitalabfindung, Rente voll steuerpflichtig. ABER: Wenn jemand durch privaten Vermögensaufbau aus z.B. Investmentfonds + privater Rentenversicherung + geschlossenen Beteiligungen über einen soliden Grudstock verfügt, warum sollte er dann darauf angewiesen sein, einen 300-Euro-Basisrenten-Vertrag zu beleihen oder daraus Geld zu entnehmen.

      Ich sehe die Basisrente als zusätzlichen Baustein für die Zeilgruppe, die mit den Nachteilen aufgrund anderer Vermögenswerte leben kann und gleichzeitig die Vorteile nutzen möchte, insbesondere den jetzigen Steuervorteil.

      Grüße
      Steuervermeider
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 17:40:25
      Beitrag Nr. 48 ()
      Steuervermeider
      Sie schreiben

      Ich sehe die Basisrente als zusätzlichen Baustein für die Zeilgruppe, die mit den Nachteilen aufgrund anderer Vermögenswerte leben kann und gleichzeitig die Vorteile nutzen möchte, insbesondere den jetzigen Steuervorteil.

      Sie begehen da vermutlich einen kleinen Denkfehler.
      Fakt ist, wer andere Vermögenswerte hat, der braucht Rürup nicht.
      Der Spitzenverdiener braucht Rürup nicht, denn er wird im Alter vermutlich auch einen Spitzensteuersatz zahlen.
      Der, der wenig verdient, braucht Rürup erst recht nicht.
      Ob ich im Alter eine Rente auf Sozialhilfe-Niveau erhalte oder keine ist rechnerisch erst mal egal, denn wenn Null Rente, erhält der nämlich die Sozialhilfe vom Staat.

      Die Basisrente ist kein Baustein, sondern freiwillige Enteignung.
      Was bringt mir dieser Unsinn, wenn ich im Alter sowieso ausgesorgt habe? Null und nichts!
      Steuersparen um des SteuersparenWillens:confused:

      Mittlerweile sind die Deutschen so verblödet durch die Medien und Sparen fürs Alter, dass sie jedlichen Bezug zum rationalem und logischem Denken verloren haben.
      Rürup-Rente kann im Extremfall für den Selbständigen den finanziellen Ruin bedeuten.
      Stelle man sich nur vor, man benötigt 50.000 € um seine Firma zu retten. Die Banken geben keinen Kredit mehr. Man hat nun ein Vermögen von 100.000 in Rürup, kommt aber nicht ran.
      Trotz 100.000 Vermögen verliert dieser Mensch alles - auch sein Haus.
      Hätte er nun dieses Geld kapitalisierbar angelegt, könnte er die Firma retten, würde sein Haus behalten und könnte irgendwann mal beruhigt in den Ruhestand gehen.

      Oder mal weitergedacht.
      Es kommt zum weltweiten Finazcrash, ausgelöst durch den Untergang des US-Dollar.
      Rürup-Verträge werden wertlos.
      Den gesetzlich Versicherten trifft das nicht so hart, denn er hat Ansprüche gegenüber dem Staat, genauer gesagt den dann Arbeitenden Menschen.

      Man kann es drehen wie man will.
      Rürup ist und bleibt der größtmögliche Unsinn, denn man abschließen kann.
      Und auf so einen Baustein kann man gut und gerne verzichten.

      Nun die Frage, wie kommt es, dass viele dies nicht erkennen.

      Die Antwort ist genauso einfach wie verblüffend.
      Jeder der Steuern zahl fühlt sich vom Staat ausgebeutet.
      Man versucht verzweifelt mit allen legalen und illegalen Tricks die Steuern zu drücken.
      Wer dieser Denkweise verfallen ist, fällt natürlich leicht auf so Mogelpackungen wie Rürup rein.

      Ziel eines jeden sollte eigentlich sein, soviel wie möglich Steuern zu zahlen.
      Denn wer viel Steuern zahlt, dem bleibt auch viel netto übrig.
      So ein Mensch kann dann auch klar und vernüftig daran gehen, seine Altersvorsorge sinnvoll aufzubauen und zu überlegen was ist sinnvoll und was nicht.
      Wenn man aber nur verzweifelt daran denkt, wie kann ich der Steuer ein Schnippchen schlagen, wird man schnell Opfer einer unsinnigen Investition.
      Avatar
      schrieb am 02.12.06 18:28:31
      Beitrag Nr. 49 ()
      @Durchschnitt

      So weit liegen wir meiner Meinung nach gar nicht auseinander. Der von Ihnen beschriebene Selbständige ist natürlich mit einer anderen Sparform eindeutig besser bedient, keine Frage.

      Allerdings sehe ich einen Unterschied in unserer Denkweise. Sie schreiben "Fakt ist, wer andere Vermögenswerte hat, der braucht Rürup nicht." RICHTIG! Wer dieses Geld (bzw. die Rentenleistung) BRAUCHT, für den ist es falsch! Aber braucht ein Anleger noch eine Schiffsbeteiligung, noch eine vermietete Immobilie, noch einen Investmentfonds, noch eine private Lebens- oder Rentenversicherung oder oder oder?

      Es gibt (zum Glück) Menschen, die mehr haben als sie brauchen. Sonst gäbe es keine Luxusartikel - so wie auch die Basisrente ein Luxusartikel ist. Wer sich den ruhigen Schlaf gönnen will, im Alter als zusätzlichen Baustein über eine lebenslange Rente zu verfügen, mit der er unmöglich etwas anderes anfangen kann als eben die Rentenzahlung, der kann es doch machen.

      Er kann diesen Baustein nicht vorzeitig aufbrauchen und nicht anderweitig verwenden. Je nach Sichtweise Vor- oder Nachteile.

      Wir sollten uns damit anfreunden, dass Anleger eben Menschen sind und Menschen verhalten sich emotional. Mit zunehmendem Alter nimmt auch bei vermögenden Menschen das Sicherheitsbedürfnis zu.

      Stellen wir uns einen zweiundsiebzigjährigen Anleger vor, der über deutlich mehr Kapital verfügt, als er noch realistisch ausgeben wird im Rest seines Lebens. Ich glaube fest daran, dass der mit einer sicheren Rentenversicherung deutlich ruhiger schlafen kann als mit einem Entnahmeplan aus einem gemischten Depot. Da spielen die rechnerischen/historischen Fakten nicht die entscheidende Rolle.

      Grüße
      Steuervermeider
      Avatar
      schrieb am 02.12.06 19:58:12
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.890.646 von Steuervermeider am 02.12.06 18:28:31@Steuervermeider

      "So weit liegen wir meiner Meinung nach gar nicht auseinander."

      Glaub eher wir liegen meilenweit auseinander

      "Der von Ihnen beschriebene Selbständige ist natürlich mit einer anderen Sparform eindeutig besser bedient, keine Frage."

      Das weiss man aber immer erst im nachhinein.
      Da diese Möglichkeit aber potentiell immer besteht, lässt der kluge Selbständige die Finger von Rürup und betreibt Vermögensaufbau.

      "Wir sollten uns damit anfreunden, dass Anleger eben Menschen sind und Menschen verhalten sich emotional. Mit zunehmendem Alter nimmt auch bei vermögenden Menschen das Sicherheitsbedürfnis zu."

      Ältere Menschen, in einem intaktem Familienumfeld, denken mehr an ihre Kinder und Enkelkinder als an sich selbst.


      "Stellen wir uns einen zweiundsiebzigjährigen Anleger vor, der über deutlich mehr Kapital verfügt, als er noch realistisch ausgeben wird im Rest seines Lebens. Ich glaube fest daran, dass der mit einer sicheren Rentenversicherung deutlich ruhiger schlafen kann als mit einem Entnahmeplan aus einem gemischten Depot. Da spielen die rechnerischen/historischen Fakten nicht die entscheidende Rolle."

      Unsinn!
      Der erkennt eher sehr schnell als Anleger, dass Rürup eine "Verarsche" ist.
      Und wenn er unruhig schläft, liegt es vor allem daran, dass er sich darüber Gedanken macht wie nach seinem Ableben sein Vermögen in Familienhand bleibt.

      Wie war es doch bei Enron?
      Mussten da nicht betroffene Mitarbeiter hilflos zusehen, wie ihre Altersversorgung wertlos wurde?

      Den Rürup Opfern könnte es in Zukunft ähnlich ergehen.

      Da verschwenden Leute schon mit 20 und 30 Gedanken daran, wie sie ihre Rente sichern können.
      Völlig verdrehter Ansatz!
      Wenn man in diese Richtung denkt, dann wie man ein Vermögen aufbaut.
      Rockefeller wär wohl vermutlich nie so reich geworden, wenn er als Tellerwäscher schon an seine Rente gedacht hätte.

      Und sollte jemand im Alter eine lebenslange Rente als erstrebenswert ansehen, wo liegt da dann das Problem?
      Kapital kann man bekanntlich jederzeit in Renten umwandeln.
      Nur Vermögende machen so etwas nicht all zu häufig.

      Anstelle dauernd an die Rente zu denken, sollte man lieber sich mal darüber Gedanken machen, was passiert wenn in 1, 5, 10 oder 20 Jahren es mal zu starken Verwerfungen an den internationalen Finanzmärkten kommt.
      Geld kann nicht beliebig vermehrt werden.
      Irgendwann muss und wird es zu heftigen Verwerfungen kommen.

      http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,450…


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