checkAd

    FLUXX NICHT BETROFFEN von OLG-Entscheidung STRONG BUY - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.09.06 15:46:44 von
    neuester Beitrag 08.09.06 17:01:01 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.081.386
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.193
    Aktive User: 0

    ISIN: DE000A2LQ009 · WKN: A2LQ00
    0,0045
     
    EUR
    0,00 %
    0,0000 EUR
    Letzter Kurs 29.08.20 Tradegate

    Werte aus der Branche Internet

    WertpapierKursPerf. %
    11,080+22,30
    0,5955+20,94
    1,9500+17,47
    12,750+10,97
    35,67+9,52
    WertpapierKursPerf. %
    8,5800-8,04
    52,92-8,36
    0,6300-10,00
    9,4600-10,25
    5,8750-10,98

     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 08.09.06 15:46:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      08.09.2006 - 14:01 Uhr
      Fluxx und Tipp24 sehen keine Auswirkungen durch OLG-Verfügung
      FRANKFURT (Dow Jones)--Die beiden börsennotierten Lottovermittler Fluxx AG und Tipp24 AG sehen in Folge der vom OLG Düsseldorf erlassenen Zwischenverfügung zu Gunsten des Lotto- und Totoblocks (DLTB) keine unmittelbaren Auswirkungen auf ihr Geschäft. "Wir sehen das gelassen", sagte Stefan Schenker, Sprecher der Fluxx AG am Freitag Dow Jones Newsiwres. Angesichts der Komplexität des Themas sei mit dieser Entscheidung zu rechnen gewesen. Beide Aktien notieren nach der Entscheidung am Freitagmittag im Minus.

      Das OLG Düsseldorf hatte zuvor eine Zwischenverfügung erlassen, nach der der Sofortvollzug der Anordnungen des Bundeskartellamts vom 28. August im Hinblick auf die Annahme von beliebigen Spieleinsätzen gewerblicher Spielvermittler zunächst bis zum 1. November 2006 ausgesetzt wird.

      Aufgrund einer Interessensabwägung dürfen die Lottogesellschaften vorläufig an ihren bisherigen, auf ihr Konzessionsgebiet ausgerichteten Vertriebskonzepten festhalten, begründete das Gericht seine Entscheidung. In der Hauptsache des Verfahrens hat das OLG keine Entscheidung getroffen.

      Anleger reagierten offenbar beunruhigt auf die Zwischenverfügung des Gerichts. Fluxx-Aktien notierten gegen 13.20 Uhr MESZ mit 9,3% im Minus bei 4,08 EUR. Tipp24-Papiere verloren rund 1,1% auf 15,00 EUR.

      Kurz- und mittelfristig sei zunächst der einstweilige Rechtsschutz entscheidend, über den das OLG zunächst entscheide, sagte Jens Schumann, Strategievorstand bei Tipp24.de Dow Jones Newswires. Die Gültigkeit der Zwischenverfügung bis zum 1. November deute daraufhin, dass das Gericht bis dahin über den einstweiligen Rechtsschutz entscheiden werde. Die erlassene Zwischenverfügung sei keine Indikation wie das Gericht über den einstweiligen Rechtsschutz urteilt, so Schumann. Bis die Angelegenheit schließlich letztinstanzlich entschieden werde, könnten ohnehin mehrere Jahre vergehen.

      "Wir sehen keine Auswirkungen auf unser Geschäft, da wir davon nur indirekt betroffen sind", so Tipp24-Sprecher Frank Hoffmann. So plane Tipp24.de keine eigenen Lotto-Terminals aufzustellen.

      Am 28. August hatte das Bundeskartellamt den staatlichen Lottogesellschaften untersagt, den Markt weiterhin regional unter sich aufzuteilen. Außerdem machte das Kartellamt in seiner "sofort vollziehbaren Entscheidung" den Weg dafür frei, dass künftig Lottoscheine von gewerblichen Spielvermittlern an Tankstellen oder in Supermärkten angeboten werden können.

      Fluxx hatte kurz nach der Kartellamtsentscheidung angekündigt, ihre Expansion beschleunigen und die Zahl der Lotto-Annahmestellen bundesweit insgesamt mehr als verzehnfachen zu wollen. Bis Ende 2006 will Fluxx über das Tochterunternehmen Jaxx 600 Lottoterminals in Tankstellen und Supermärkten haben, kündigte der Vorstandsvorsitzender Rainer Jacken an. Im kommenden Jahr soll sich die Zahl der Terminals dann nochmals mehr als verdreifachen. Derzeit unterhält Fluxx bundesweit 150 Annahmestellen.

      Die geplante Expansion bleibt von der nun erlassenen Zwischenverfügung unberührt, sagte Fluxx-Sprecher Zenker. Auch auf die angestrebten Umsatz- und Ergebnisziele habe die Verfügung keine Auswirkung. "Die Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamts wird dadurch nicht tangiert", so Zenker. "Wir gehen davon aus, dass diese auch weiterhin Bestand haben wird."

      -Von Alexander Becker, Dow Jones Newswires, +49 (0)69 - 29725 111,
      unternehmen.de@dowjones.com
      DJG/abe/nas
      Avatar
      schrieb am 08.09.06 15:55:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      lol

      klar, von der kartellamtsentscheidung sind sie positiv betroffen, da ist es grad recht für einen push

      aber da nun das olg die kartellamtsentscheidung stoppt, ist es auch wieder für nen push gut

      lolololol



      sieht man ja auch am kurs, muss topnews heute gegeben haben, nur 8% minus

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.09.06 16:07:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Berta,
      sind die auf diesem Niveau überhaupt wieder kaufenswert?
      danke.
      Avatar
      schrieb am 08.09.06 16:21:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      vielleicht packt sies noch unter vier,das wird wohl einige SL auslösen :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.09.06 16:33:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      depotcheck


      Muss Berta da zustimmen.

      Das ist nun wirklich albern.

      Die Aktie hat nach der positiven Entscheidung des Kartellamtes mehr als 100% zugelegt.

      Jetzt wurde diese Entscheidung vom OLG erstmal auf Eis gelegt.

      Nun ist das gesamte Kerngeschäft bedroht ( Wetten (mybet) noch immer und nun auch wieder Lotto-Station und vielleicht auch Internet-Lotto ?) ,

      Da würde ich eher nach unten Richtung Substanzwert gucken.


      Buchwert dürfte so bei 3,2 Euro liegen und Cash bei ca 1,3 Euro.


      Meine Meinung

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      Hat Innocan Pharma die ungefährliche Alternative?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 08.09.06 17:01:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      "Zahl der Terminals verzehnfachen"
      Welch ein Stück vom Kuchen wollen die überhaupt abhaben, bei der Annahmestellendichte?
      Überall wo ein angemessener Kundenbetrieb herrscht ist Lotto bereits vertreten.
      Von den berühmtberüchtigten Tante-Emma-Kiosken kann so nicht mehr gesprochen werden.
      Die Lottoverkaufsstellen befinden sich längst in oder neben den Supermärkten und Discountern und verkaufen ihre "Illusionen" für ehrliches Geld und nicht zu fluxxschen Mondpreisen!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.

      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      0,00
      0,00
      0,00
      +5,96
      0,00
      0,00
      0,00
      0,00
      0,00
      -10,48
      FLUXX NICHT BETROFFEN von OLG-Entscheidung STRONG BUY