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    Übersichten für Preise von Arzt-Dienstleistungen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.09.06 21:50:46 von
    neuester Beitrag 22.09.06 19:32:42 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.083.498
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      Avatar
      schrieb am 21.09.06 21:50:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich bin seit kurzem in der PKV und würde deshalb vor der Inanspruchnahme von nicht zwingend notwendigen Untersuchen/Behandlungen (Zahnarztcheckup&Zahnstein, Blutwerte checken usw) gerne wissen was die denn so grob kosten. (werde sowas selber zahlen, habe eine hohe Selbstbeteiligung da ich praktisch nie zum Arzt gehe).
      Gibts dafür evtl. Online-Übersichten?
      Bei den Praxen direkt würde ich mich nur ungern informieren, man will ja nicht als knausrig dastehen ;)
      Avatar
      schrieb am 21.09.06 22:46:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      http://e-bis.de/goae/defaultFrame.htm

      oder einfach unter GOÄ googlen
      Avatar
      schrieb am 21.09.06 22:55:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das heißt GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Habe jetzt nicht gesucht, aber das sollte es schon irgendwo im Netz geben.
      Jede Leistung hat dabei eine Ziffer, nach der abgerechnet wird.
      Du muß aber auch wissen, wie abgerechnet wird.

      Überspitzt ausgedrückt: Wenn dir der Arzt eine guten Morgen gewünscht hat, bist du in den Genuß einer ärztlichen Beratung gekommen (Ziffer 1, 10,73€), fragt er dich auch noch, wie es dir geht ist es eine eingehende Beratung Ziffer 3, 20,11€, hebst du dein Hemd hoch und der Artz betrachtet deinen Bauch, war das eine eingehende körperliche Untersuchung oder eine symptombezogene Untersuchung (ziffer 5, 10,72€).
      Die Gebühren in der Tabelle sind deutlich niedriger, die ärztlichen Leistungen werden aber immer mit dem maximal zulässigen Faktor von 2,3 abgerechnet, Laborleistungen mit Faktor 1,8.
      Bei schwierigen Verhältnissen kann der Arzt mit Begründung statt des 2,3-fachen das 3,5-fache abrechenen. Rein zufällig treten die Schwierigkeiten immer bei Posten auf, die ohnehin relativ teuer sind. Als Begründung reicnen ein oder zwei Worte (Verwachsungen im Operationsgebiet, unruhges Kind usw.)
      Es gibt beim Abrechnungsverhalten wahre Virtuosen: Mir hat vor etwa 2 Jahren ein Arzt auf einem normalen Medikamentenzettel angkreutzt, daß ich von einer beistimmten Tablette 1 Woche lang 2 Stück, die folgende Woche 1 1/2 Stück und danach täglich 1 Stück einnehmen soll. Das wurde abgerechent als Erstellung eines Quasi-Diätplans; Kostenpunkt rund 40€. Gerade dieser Arzt hat es voll drauf: Gespräch + Untersuchung max. 5 Minuten, keine "Apparatemedizin", aber man verläßt die Praxis kaum, ohne eine "Zeche" von 100€ zu hinterlassen.
      Zur Ehrenrettung der Ärzte muß allerdings gesagt werden, daß es durchaus auch Gegenbeispiele gibt, bei denen die Rechnungen im Rahmen bleiben.
      Avatar
      schrieb am 21.09.06 23:05:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      super, danke!
      Avatar
      schrieb am 21.09.06 23:58:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.093.313 von quotiks am 21.09.06 22:55:04Wobei man fairerweise auch sagen muss, dass es immer wieder erstaunlich ist, wie günstig eigentlich manche Behandlung ist. So lange keine Apparatemedizin zum Einsatz kommt, bleibt es meist dehr sehr günstig. Bei offensichtlichen Missbrauch wie von Dir beschrieben hast Du ja ein Wörtchen mitzureden, oder?

      Im Gegensatz zut Autowerkstatt sind die meisten Arztbesuche ein billiger Spaß.

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      Avatar
      schrieb am 22.09.06 10:21:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die GOÄ wird aber nicht sehr viel helfen, da dort nur die Einzelpositionen und nicht 'Komplettreparaturen' aufgeführt sind, d.h. es kommt in erster Linie auf die 'Zutaten' drauf an.

      Ein Tip: Jeder Arzt kann auch sprechen und seinem Patienten vorab sagen, was es ungefähr kosten wird. Bei größeren Sachen wird er sowieso einen Kostenplan vorlegen. Dieser kann der Kasse zur Prüfung vorab eingereicht werden, ansonsten sollte man größere Rechnungen erst bezahlen, wenn die Kasse das Geld erstattet und damit die Rechnung geprüft hat.
      Avatar
      schrieb am 22.09.06 11:17:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      ansonsten sollte man größere Rechnungen erst bezahlen, wenn die Kasse das Geld erstattet und damit die Rechnung geprüft hat.

      Das, was die Kasse Dir als PKV-Versicherter erstattet, ist dem Arzt relativ egal. Du als Patient bist Vertragspartner des Arztes. ;)
      Avatar
      schrieb am 22.09.06 11:44:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das ist richtig - aber bei vierstelligen Rechnungen (bei Zahnärzten häufig der Fall) ohne vorherigen Kostenplan (und damit ohne vorherige Prüfungsmöglichkeit) oder bei signifikanter Überschreitung desselben wird jeder Arzt Verständnis haben, daß man die Rechnung vorher einreicht und prüfen läßt.

      Hat er es nicht, muß er trotzdem warten :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.09.06 19:32:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.099.719 von antonazubi am 22.09.06 11:44:54deshalb GOÄ


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