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    Eintragung einer Zwangshypothek und anschliessende Zwangsversteigerung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.09.06 20:32:59 von
    neuester Beitrag 20.10.06 20:00:14 von
    Beiträge: 20
    ID: 1.083.749
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      schrieb am 23.09.06 20:32:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich habe eine titulierte Forderung die vom Schuldner einfach nicht beglichen wird. Der Schuldner hat außer einer ETW über mir, kein nennenswertes Vermögen und auch kein pfändbares Einkommen. Der GV wird wohl die EV abnehmen.
      Kennt jemand die Kosten, die mir entstehen, wenn ich dem Schuldner eine Zwangshypothek im Grundbuch eintragen lasse und falls er dann immer noch nicht zahlt, die ETW zwangsversteigern lasse ?

      Danke vorab !
      Avatar
      schrieb am 23.09.06 23:06:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.139.179 von Fasu am 23.09.06 20:32:59Die Kosten kenne ich nicht, aber du musst bedenken, dass

      du auch leer ausgehen kannst, da bestimmt noch höherrangige

      Belastungen im Grundbuch stehen !

      ;)
      Avatar
      schrieb am 23.09.06 23:18:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bevor ihm jemand die Bude unterm Hintern wegversteigern lässt, besteht doch noch die Aussicht dass er doch noch schnell zahlt (wenn er kann). Ohne dieses Druckmittel sind die Aussichten wohl annähernd NULL.
      Avatar
      schrieb am 24.09.06 09:09:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.139.179 von Fasu am 23.09.06 20:32:59ich würde einfach einmal beim Grundbuchamt anrufen...oder beim zuständigen Amtsgericht...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 24.09.06 09:43:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      sag mal, wohnt der Schuldner in der Eigentumswohung?
      die Räumungskosten sind mit 20.000 E zu veranschlagen
      umd es dauert ca. 6 monate. was man so hört.
      heute hat der unrecht, der einem anderen was leiht--
      verkehrte Welt.

      Kaufen wir minenaktien und die setzen das projeklt in den sand -
      sind wir schuld.

      in beiden fällen ist das geld weg.

      :-(

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      Avatar
      schrieb am 24.09.06 10:29:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.152.298 von Lauren am 24.09.06 09:43:34die räuung muss ihn nicht interessieren, wenn das objekt zwangsversteigert wird...das ist dann sache des ersteigerers...allerdings muss der erlös etwaige vorrangige schulden übersteigen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 24.09.06 12:51:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Leute,
      die Diskussion ist müßig und bringt nichts - solange nicht klar ist, was im Grundbuch steht.
      Um beim Grundbuchamt ne Kopie zu kriegen muß man Familienangehöriger sein bzw. ein Schreiben vom Anwalt mit berechtigten Ansprüchen haben.-

      Klär das und dann diskutieren wir neu !:laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.09.06 15:46:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Schönen Dank allen die geantwortet haben.

      Also, die ETW vom Schuldner ist belastungsfrei, der letzte Grundbuchauszug, den ich habe, ist vom vergangenen Jahr, seitdem hat sich meines Wissens daran nichts geändert.
      Die ETW liegt direkt über der meinen und wir sind hier im Haus nur 2 Parteien, leider ist ein klärendes Gespräch mit dem Schuldner nicht möglich. Schuldner ist 70 Jahre und und völlig sinil verkalkt. Er zahlt einfach nichts hier im und am Haus, treu nach dem Motto, dass er ja eh bald in die Kiste springt... Ein 2. Titel gegen den Schuldner dürfte dieses Jahr noch folgen....
      Wer kennt übrigens eine Seite auf der ich mir den Gerichtlichen Mahnbescheid kostenlos, also nicht auf Kanzlei Seiten runterladen kann, denn das bischen Ausfüllen, kann ja wohl jeder...., oder gibt es die Dinger auch als Vordrucke im "gut sortierten Schreibwarenhandel"...
      Es ist alles so nervig :mad:
      Avatar
      schrieb am 24.09.06 18:59:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Fasu,
      was willst du mit einem Mahnbescheid? Du hast doch schon einen Titel. Willst du den Weg zum 2. Titel abkürzen? Glaubst du, daß dein Schuldner die Widerspruchsfrist verstreichen läßt? Es ist doch etwas da zum Pfänden. Also betreib die Zwangsversteigerung.

      Mich würde mal interessieren, wie ihr die Instandhaltungsrücklage bildet. Wer bezahlt Müll und Schornsteinfeger? Reine Neugier, du mußt nicht antworten.
      Avatar
      schrieb am 24.09.06 21:38:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.167.758 von alzwo am 24.09.06 18:59:20Alzwo, ich zahle z.Zt. fast alles allein u.a. habe ich auch die letzte Heizölrechnung vor 2 Wochen allein bezahlt. Allein hier schuldet er mir fast 2.Tsd. €. Deswegen muß ich mir jetzt wieder einen Mahnbescheid holen, dann muß das vom Gericht noch abgesegnet werden, damit ich einen Titel hab, oder Opa erhebt Einspruch...Das Problem ist, das die untere und obere (Opa) Wohnung an einem Heizstrang hängen der dazwischen nicht abgesperrt werden kann. Opa macht also auf meine Kosten ungeniert warm und das nicht zu knapp, da er ja den ganzen Tag daheim ist als Rentner... Ach ja Verwaltung gibt es nicht...Heizkostenverteiler ( Ista Röhrle ) will er nicht, warum wohl:mad: Muß ich auch noch gerichtlich durchsetzen, denn lt. not. KV für ETW kann das ( ista Röhrle o. dgl.) auf Wunsch einer Partei geschehen.
      Instandhaltungsrücklage :laugh: zahlt Opa auch nichts...., wir wären nur zwei Parteien damit sind wir keine Eigentümergemeinschaft, ist sein Standpunkt. Ich sag ja: Sinil verkalkt...
      Avatar
      schrieb am 24.09.06 22:07:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.172.581 von Fasu am 24.09.06 21:38:56wenn du weitere forderungen hast, dann fordere ihne unter fristesetzung schriftlich auf, diese zu bezahlen...erst danach, wenn er nicht zahlt mache deine forderung per mahnbescheid geltend...vordrucke gibt es soweit ich weiss im schreibwarenhandel....wie hast du eigentlich den ersten titel bekommen?

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 24.09.06 22:10:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      und lass deine titulierte forderung schnellstens im grundbuch als zwangshypothek eintragen...wer weiss, wo der alte herr noch schulden macht...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 25.09.06 20:09:25
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo Invest,
      den 1. Titel hab ich bekommen, weil Opa in Verzug war. Opa hat sich im Kaufvertrag zur ETW verpflichtet, eine neue Heizung auf seine Kosten einbauen zu lassen zu einem bestimmten Termin. Termin hat Opa aber nicht eingehalten, stattdessen ständig Ausreden ( in seinem Vertrag stehe ein anderer Termin :laugh::D, er ist davon ausgegangen das er erst ne neue Heizung einbauen muß, wenn die alte den Geist aufgibt, etc...)na ja, nach dem es einen Monat über der Zeit war, hab ich Heizung einbauen lassen und nun schuldet mir Opa einen kleinen 5 stelligen Betrag und das nun schon ein paar Monate, der denkt überhaupt nicht ans löhnen ! GV wird Mitte Okt. kommen, ich bin mir sicher der macht EV. Obwohl er noch einen satten Batzen haben muß, aus dem Verkauf der ETW an mich.
      Am liebsten würde ich mir ja seine Bude ( 3 Zi.) unter den Nagel reißen, dann könnte ich die Wohnung neu vermieten und mir würde das ganze Haus gehören, aber eine Zwangsräumung 20.000 Teuro, was ist daran so teuer ??? Ach Mann, nur Ärger und Problems und GPC Biotech habe ich heute auch nicht im Depot gehabt....
      Machets gut !
      Avatar
      schrieb am 27.09.06 12:42:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.192.879 von Fasu am 25.09.06 20:09:25geh mit dem Titel sofort zum Anwalt und lass eine Zwangssicherungshypothek eintragen. Der kostet zwar Geld, dies wird aber in der Regel vom Schuldner zurückgeholt. Glaub mir, so eine Zwangssicherungshypothek wirkt Wunder und kann mit der Versteigerung/Zwangsräumung enden. Du mußt nur Zeit und Geduld mitbringen, aber es wird den Opa disziplinieren.

      gruß
      Avatar
      schrieb am 27.09.06 20:40:48
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ja ich weiß, doch eine Zwangshypo ist nichts weiter als ein Pfand, davon hab ich noch keine Kohle ! Um an die Kohle zu kommen wäre die Zwangsversteigerung notwendig und in letzter Konsequenz die Zwangsräumung ! Weißt, was das alles an Kohle, NERVEN und Zeit kostet....Der Opa hat mir doch die ETW 6 stellig vertickt, da muß doch noch was über sein, der lebt total billig, hat nicht mal ein Auto, raucht nicht, säuft nicht, und ein Puff ist auch nicht im Ort, na vieleicht läßt er sich die Weiber kommen, frag mich sowieso, warum das im Haus immer so penetrant nach Nuttendiesel stinkt ?? Na vieleicht nimmt er das Zeug von seiner Alten, man weiß es nicht...Ich denk ja immer, dass der bald ne Fliege macht, aber bis der mal in die Kiste springt, vergeht sicher noch ein Jahrzehnt, Unkraut vergeht nicht.... Hoffentlich kommt der GV bald die Pflaume, warum läßt der so lange auf sich warten ??? Na Beamte halt... Oh, wie ich den ganzen Scheiß liebe
      Avatar
      schrieb am 28.09.06 10:03:19
      Beitrag Nr. 16 ()
      Fasu,
      du mußt nicht (darfst nur) bei einer Zwangsversteigerung mitbieten. Dann brauchst du dir über eine Räumungsklage keine Gedanken zu machen.
      Avatar
      schrieb am 29.09.06 10:59:59
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zumal du ja gewisse Vorteile hast bei einer Zwangsversteigerung.

      Angenommen du lässt den Eintrag machen und bist der einzige im Grundbuch. Es kommt zu einer Zwangsversteigerung und es würden wirklich 20.000 Euro kosten entstehen. Diese haben evtl. sogar noch vorrang vor deinem Grundbucheintrag. Alles was über den 20.000 jedoch liegt, geht dann an dich. So kannst du getrost evtl. mehr als andere bieten, da du ja weisst, das alles über den 20.000 an dich wieder geht...

      oder? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.09.06 21:07:41
      Beitrag Nr. 18 ()
      guenni das schnall ich nicht ganz:
      Also, bei einer Zwangsverst. wird ein Verkehrswert festgesetzt, sagen wir mal 150.000, das Mindestgebot muß die Hälfte sein, also 75.000. Angenommen die Hütte geht dann für 100.000 über den Tresen kann ich meine Forderungen daraus bedienen, das ist schon klar, aber ich muß ja Opa auch noch aus der Hütte raushaben, denn freiwillig geht der nicht ! Und diese, wie hier beschriebenen 20.0000 Zwangsräumungskosten muß ich wohl vorstrecken und darf sie dann wieder einklagen, oder kann ich die etwa auch gleich aus dem Betrag der Zwangsversteigerung abziehen, glaub ich eher nicht, oder wie ist das nun ??? Und selber rausschmeißen darf ich Opa auch nicht, sonst wäre ja der GV arbeitslos ...:mad:
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 21:05:26
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zu #5 und #13:
      Eine Zwangsräumung kostet bei weitem nicht 20.000 EUR. Bei Ausübung des Vermieterpfandrechts und Beschränkung der Zwangsvollstreckung können die Kosten minimiert werden:
      http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?062953
      Avatar
      schrieb am 20.10.06 20:00:14
      Beitrag Nr. 20 ()
      Nataly, Du bist schlau, daß wissen wir alle hier on Bord, aber:
      Bei Opa kannst Du ein Vermieterpfandrecht VERGESSEN !!
      Das beste was der sinile Greis noch hat, ist ein 25 Jahre alte Grundig TV !Der rest ist schlicht SPERRMÜLL ! Die Wohnung muß komplett saniert/renoviert werden, denn auch das ist sicher das letzte mal vor Gottes Ewigkeiten passiert...


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