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    Mir fehlen die Worte - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.09.06 19:12:31 von
    neuester Beitrag 28.09.06 09:59:59 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.084.525
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      Avatar
      schrieb am 27.09.06 19:12:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Zum 1.8. habe ich meinen Kfz-Versicherer gewechselt. Der neue Ver-
      sicherungsvertrag ist policiert und bezahlt. Das Fahrzeug war also
      nahtlos versichert.

      Am 13.9. eröffnet das Staßenverkehrsamt ein Verwaltungszwangsverfahren
      gegen mich. Zugestellt am 14.9. und von der Post abgeholt am 15.9..
      Ein Freitag. Gegenstand: Ich habe die Kennzeichen zur Entstempelung
      vorzulegen, den Fahrzeugschein abzuliefern und das Fahrzeug aus öffent-
      lichem Verkehrsflächen zu entfernen. Frist 3 Tage (wohlgemerktkeine
      Werktage, Tage!, also bis einschließlich Sonntag). Grund: Kein Ver-
      sicherungsschutz.

      Habe dann Freitags noch meinen Versicherungsmakler wild gemacht, der
      auch umgehend eine Kopie der Doppelkarte an das Straßenverkehrsamt
      gefaxt hat. Und zwar an die Faxnummer, die die Kreisverwaltung als
      für Zulassungsangelegenheiten auf ihrer Webseite für zuständig
      angibt.

      Nachfrage Montags, ob die Doppelkarte angekommen, und die Angelegen-
      heit damit erledigt sei. Antwort: Keine Doppelkarte, Angelegenheit
      nicht erledigt.

      Ich schwebe also in der Gefahr, daß irgendeine Politesse mein Auto
      entstempelt.

      Erneuter, heftiger Anruf bei meinem Versicherungsmakler. Der faxt
      die Karte noch einmal. Gleichzeitig Anruf bei der Versicherungs-
      gesellschaft. Die schwören Stein und Bein, die Doppelkarte schon
      bei Policierung des Vertrages an das Straßenverkehrsamt geschickt
      zu haben. Das seien automatisierte Vorgänge, etwas anderes sei
      undenkbar.

      1 Stunde später, erneuter Anruf beim Straßenverkehrsamt, Doppelkarte
      nicht angekommen.

      Umgehend meinen Versicherungsmakler zur Sau gemacht.

      Der setzt sich mit dem Sachbearbeiter in Verbindung und erfährt,
      daß er die Doppelkarten an das Hauptfax der Zulassungsstelle gefaxt
      hat und das der innerbehördliche Postverkehr mehrere Tage in Anspruch
      nehmen kann.

      Muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Da werden Fristen
      von 3 Tagen gesetzt, von denen zwei Tage ein Wochenende sind und
      der Dritte (Freitag) nur ein halber Arbeitstag, und dann haben die
      innerbehördliche Postlaufzeiten von mehreren Tagen. Und das Ergebnis
      ist möglicherweise ein entstempeltes Auto, das zwar versichert ist
      aber dennoch nicht bewegt werden darf. Was ja alles nicht ganz kos-
      tenlos ist.

      Die Doppelkarte ist dann an das direkte Faxgerät des Sachbearbeiters
      gesandt worden, womit die Angelegenheit eingestellt wurde.

      Allerdings nicht folgenlos.

      Heute erreicht mich der Kostenbescheid. € 40,60.

      Und jetzt frage ich mich, wofür? Wieso soll ich € 40,60 bezahlen,
      obwohl ich mich völlig korrekt verhalten habe? Woher nimmt das
      Straßenverkehrsamt das Selbstbewußtsein, daß dort nicht auch mal
      eine Doppelkarte verklüngelt wird?

      Kann man sich dagegen wehren?
      Avatar
      schrieb am 27.09.06 19:38:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      also wenn du zahlen musst, wirst du doch auf jeden Fall deinen Makler den Betrag zahlen lassen! Ist doch nicht dein Problem!
      Avatar
      schrieb am 27.09.06 19:51:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.239.228 von Goedecke_Michels am 27.09.06 19:12:31"Kann man sich dagegen wehren?" :rolleyes:

      Auswandern :mad:
      Avatar
      schrieb am 27.09.06 20:04:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      man könnte folgendes tun, wenn man lust auf viel schreibarbeit hat:

      dienstaufsichtsbeschwerden gegen sachbearbeiter und seinen vorgesetzten machen sowie beim regierungspräsidium und ggf. dem abgeordneten des wahlkreises stellungnahmen anfordern
      Avatar
      schrieb am 27.09.06 20:20:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.240.444 von Berta Roker am 27.09.06 20:04:10Leserbrief in der Lokalzeitung schreiben.

      Die warten auf so etwas und die Amtsärsche haben vor nichts mehr Angst als vor Bloßstellung.

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      Avatar
      schrieb am 27.09.06 20:24:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      #2
      Scheint nicht unlogisch

      #3
      Etwas aufwändig. Es geht um € 40,60.

      #4
      Ich denke mal, daß das nicht viel bringt. Die arbeiten nach Chema F
      und haben wahrscheinlich nichts falsch gemacht.

      Was mich aufregt ist der völlig indiskutable Umgang miteinander.
      Selbst wenn der Verdacht entsteht, daß ein Fahrzeug unversichert ist,
      dann muss man dem Halter doch zumindest die Möglichkeit geben, den
      Sachverhalt aufzuklären. Gebührenfrei!
      Avatar
      schrieb am 27.09.06 20:27:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.240.736 von silvodin am 27.09.06 20:20:17Die Idee gefällt mir.

      Aber weiss jemand wie die Rechtslage ist? Muß ich das wirklich
      bezahlen?
      Avatar
      schrieb am 27.09.06 22:41:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.240.824 von Goedecke_Michels am 27.09.06 20:24:54Leserbrief schreiben
      Hab ich auch schon gemacht

      Dann gehts da zu wie in einem Ameisenhaufen - alle wachen plötzlich auf :D
      Avatar
      schrieb am 27.09.06 23:16:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.239.228 von Goedecke_Michels am 27.09.06 19:12:31Hi! ;);)
      Ist mir auch passiert!
      Nächster Tag zum Personal-CHEF , alles genau erläutert!
      Sachbearbeiter hat einen Anschiss gekriegt und Verfahren wurde eingestellt!
      War aber lieb und höfflich! Also abwarten was sie sagen, und dann zur Not schimpfen!! War trotzdem ärgerlich wegen ZEIT!!
      Salut;)
      Avatar
      schrieb am 27.09.06 23:19:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nein Du musst nicht zahlen .... Erhebe einfach Einspruch gegen den Gebührenbescheid. Natürlich schriftlich per Einschreiben. Das mit der Doppelkarte ist nicht Dein Problem. Weise denen nach das dass Fahrzeug zu strittigen Zeitpunkt versichert war. Sollte ein Wiederspruch nicht mehr Möglich sein (z.B. Frist abgelaufen), stelle einen Antrag auf Überprüfung eines Verwaltungsaktes. Geht übrigens immer wenn die Wiederspruchsfrist abgelaufen ist.
      Avatar
      schrieb am 28.09.06 09:59:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      Danke für die Tipps.

      Ich werde wohl erst mal Widerspruch einlegen. Frist ist nicht abgelaufen.
      Mal sehen was passiert. Ich werde berichten.


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