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    Rürup-Rente für Daytrader? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.10.06 18:12:55 von
    neuester Beitrag 02.10.06 12:05:00 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.085.207
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      Avatar
      schrieb am 01.10.06 18:12:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo allerseits,

      ich lebe seit Jahren ausschließlich vom Daytrading. Um u.a. meine Steuerlast zu drücken überlege ich, ob der Abschluß einer Rürup-Rente (fondsgebunden) sinnvoll wäre.

      Nun zu meinen Fragen:

      1.) Kann ich als "nicht Berufstätiger" eine Rürup-Rente abschließen?
      2.) Ist es richtig, dass ich, als "nicht Berufstätiger", bis zu 4402 Euro (3068+1334, altes Recht) zu 100% als Sonderausgaben absetzen kann?
      3.) Angenommen ich gebe im Jahr 2000 Euro für Haftpflicht- und Krankenversichrungsbeiträge aus, dann könnte ich doch noch 2402 Euro im Jahr, die in eine Rürup-Rente eingezahlt werden, zu 100% absetzen, oder?
      4.) Wie ändern sich die Sonderausgabenhöchstbeträge (altes Recht) in den nächsten Jahren?
      5.) Unterliegt die Kirchensteuer beim Absetzen auch dem Sonderausgabenhöchstbetrag (4402 Euro)?

      Vielen Dank im Voraus!

      Gruß
      Boersenflieger
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 18:15:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Unterliegt die Kirchensteuer beim Absetzen auch dem Sonderausgabenhöchstbetrag (4402 Euro)?
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 18:15:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Unterliegt die Kirchensteuer beim Absetzen auch dem Sonderausgabenhöchstbetrag (4402 Euro)?

      Nein.
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 18:18:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      die rürup-rente: besonders attraktiv für selbstständige & besserverdiener
      Seit 2005 gibt es neben der Riester-Rente eine weitere Form der staatlich subventionierten Altersvorsorge: Bei der Rürup-Rente besteht im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung oder zur Riester-Rente kein Kapitalwahlrecht. Der angesparte Betrag muss verrentet werden.

      Steuerliche Behandlung der Versicherungsbeiträge
      Die Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge sowie unter den folgenden Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar:

      1. Der Versicherungsvertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsehen.
      2. Die Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen.
      3. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag dürfen nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.
      4. Der Steuerpflichtige darf keinen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung haben.

      Bis zu welchem Betrag werden Versicherungsbeiträge steuerlich berücksichtigt?
      Von den im Jahr 2005 gezahlten Vorsorgeaufwendungen sind 60 Prozent, höchstens aber 12.000 Euro (bei zusammenveranlagten Ehepaaren demnach bis zu 24.000 Euro) berücksichtigungsfähig.
      Dieser Betrag muss bei Arbeitnehmern allerdings noch um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt werden, so dass der jeweilige Höchstbetrag der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen bei Arbeitnehmern von der Höhe des jeweiligen Bruttojahreslohnes abhängt. Auch bei Beamten und anderen Personen, die einen Anspruch ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung haben, wird eine Kürzung um einen fiktiven Arbeitgeberanteil vorgenommen.

      Steuerliche Behandlung der Rentenzahlungen
      Wenn der Versicherungsfall eintritt, gehört die Rürup-Rente zu den sonstigen Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Wie hoch der steuerpflichtige Teil der Rente ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Rentenbeginn vor dem Jahr 2006 sind 50 Prozent der Rente steuerpflichtig, bei Rentenbeginn ab dem Jahr 2040 ist die volle Rente steuerpflichtig. Ob eine Einkommensteuer anfällt, hängt allerdings von den übrigen Einkünften des Steuerpflichtigen und seinen persönlichen Freibeträgen ab.

      Wem nutzt die Rürup-Rente?
      Vorrangige Zielgruppe der Rürup-Rente sind in erster Linie die Selbstständigen mit einer relativ hohen Steuerbelastung. Sie haben bei Neuabschlüssen keine andere Möglichkeit (mehr), eine steuerbegünstigte Altersvorsorge zu betreiben, da sie die Riester-Rente oder Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge nicht nutzen können. Beiträge zu einer klassischen Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung sind ab 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig, es sei denn, die Laufzeit dieser Versicherungen hat vor dem 1.Januar 2005 begonnen und ein Versicherungsbeitrag ist bis zum 31.12.2004 entrichtet worden.

      http://www.lycos.de/startseite/geld_boerse/ratgeber/ruerup_r…
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 18:21:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Finanzen & Recht

      Altersvorsorge für Selbstständige

      Rürup-Rente: Wie Phönix aus der AscheRonald Tietjen
      Beginn des Inhaltes
      Nicht nur "riestern" soll sich lohnen, auch der verschmähten Rürup-Rente könnte bald der Durchbruch gelingen. Ein Gesetzentwurf des Finanzministeriums sieht vor, die Anlagemöglichkeiten zu erweitern.

      Zum Start noch als umständlich kritisiert, bescherte eine Neuorientierung und Vereinfachung der Riester-Rente neuen Zulauf – fast 6,4 Millionen dieser Altersvorsorgeverträge sind inzwischen unter das Volk gebracht. Nun versucht die Politik, auch der dümpelnden Rüruprente - auch Basisrente geannt (180.000 Verträge seit 2005) - Beine zu machen.

      Dafür werden rückwirkend zum 1. Januar 2006 die Beiträge zu Rürup-Verträgen stärker als bisher steuerlich absetzbar sein. Und zum Ärger der meisten Versicherungen dürfen laut des vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurfs zum Steuergesetz 2007 auch Banken und Fonds die nach dem Wirtschaftsweisen Bernt Rürup benannten Vorsorgeprodukte anbieten.

      Wichtigste Neuregelung
      Viel Verwirrung gab es in der Vergangenheit um die so genannte Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4 a EStG. Danach hat das Finanzamt zu prüfen, ob der Versicherte nach alter oder nach neuerer Rechtslage besser gestellt ist. Das Problem: Selbstständige konnten nach dem bis 2004 geltenden Recht bis zu 5.069 Euro im Jahr für Versicherungsaufwendungen absetzen. Mit den seit 2005 geltenden Bestimmungen waren es nur noch 2.400 Euro pro Jahr, allerdings zuzüglich der Aufwendungen für die Rürup-Rente.

      Unter bestimmten Konstellationen führte diese Regelung aber dazu, dass sich Einzahlungen bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich nicht auswirkten. Denn hatte der Vorsorgesparer vergleichsweise hohe Beiträge zur Kranken-, Haftpflicht oder auch Lebensversicherung entrichtet, war damit ein großer Teil der Rentenzahlungen nicht mehr steuermindernd einsetzbar – im ungünstigsten Fall der volle Betrag von 2669 Euro.

      Die "Steuerfalle" scheint mit dem neuen Gesetzesentwurf beseitigt, denn Selbstständige sollen nun über die Obergrenze von 5.069 Euro hinaus die Aufwendungen für die Rürup-Rente geltend machen dürfen – und das vom ersten Euro an.

      Variable Beitragszahlung
      Die Einzahlungen kann man auch weiterhin handhaben, wie es einem gefällt: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Auch Einmalzahlungen sind möglich. Wie groß die Steuerersparnis bei einer Rürup-Rente ist, hängt von mehreren Faktoren ab, u.a. vom persönlichen Steuersatz.

      Jeder Vorsorgesparer kann dabei aber nur einen Teil seiner Aufwendungen für die Rürup-Rente als Sonderausgaben absetzen. 2005 sind das 60 Prozent, 2006 62 Prozent bis dann – jedes Jahr erhöht sich der abzugsfähige Anteil um zwei Prozent - 2025 exakt 100 Prozent der Beträge geltend gemacht werden können (maximal 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für Ehepaare). Das bedeutet, wenn Sie 2006 1.000 Euro im Jahr in eine Rürup-Rente gezahlt haben, können Sie nur 620 Euro steuerlich geltend machen. Die verbleibenden 380 Euro sind steuerlich nicht abzugsfähig.

      Unser Rat: Je höher Ihr individueller Steuersatz ist, desto mehr profitieren Sie von den hohen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.
      Nachrechnen lohnt sich
      Da allerdings auch die Renten selbst Schritt für Schritt höher besteuert werden, rentiert sich Nachrechnen besonders für Jüngere. Wenn Sie 2006 in Ruhestand gehen, müssen Sie derzeit – wie bei der gesetzlichen Rente – 52 Prozent Ihrer ausgezahlten Rente versteuern. Für jeden nachfolgenden Rentenjahrgang wird der steuerpflichtige Anteil der Rente bis im Jahr 2020 um jeweils 2 Prozent erhöht, danach bis 2040 um jeweils 1 Prozent.

      Wer z. B. im Jahr 2015 in Rente geht und monatliche Zahlungen von 1.000 Euro aus einer Rürup-Rentenversicherung erhält (12.000 Euro im Jahr) kommt auf einen Besteuerungsanteil der Rente von 70 Prozent. Der Ruheständler muss dann 8.400 Euro mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. 3.600 Euro bleiben steuerfrei.

      Steuerlich absetzbare Rentenbeiträge (§10 Abs. 3 EStG)
      Alleinstehende Ehepaare
      2005 bis 12.000 Euro bis 24.000 Euro
      2006 bis 12.400 Euro bis 24.800 Euro
      pro Jahr zwei Prozent mehr
      2020 bis 20.000 Euro bis 40.000 Euro

      Unser Rat: Wer die Möglichkeit hat, vorzeitig in Rente zu gehen, muss zwar Abschläge hinnehmen, von der monatlichen Ruhestandszahlung bleibt im Gegenzug aber netto mehr übrig, weil weniger zu versteuern ist.
      Vererben nicht möglich
      Unverändert negativ schlägt zu Buche, dass Ansparungen für die Rürup-Rente weder vererbt, übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden können. Statt auf einen Schlag wird das Geld in einer lebenslangen Rente ausgezahlt und dies auch frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Teilentnahmen wie bei der Riester-Rente sind nicht möglich. Dennoch könnten Freiberufler, für die ein Riester-Vertrag ohnehin und per se ausgeschlossen ist – diese steht nur Arbeitern, Angestellten, Beamten und ihren Angehörigen offen – nun auf den Geschmack kommen. Bevor man allerdings einen Basis-Rentenvertrag abschließt, sollte man diesen gründlich prüfen lassen, z. B. durch die örtliche Verbraucherzentrale.

      Unser Rat: Wer wenig Steuern zahlt und bei der Auszahlung eine einmalige Kapitalauszahlung wünscht, sollte um die Rürup-Rente auch in Zukunft einen Bogen machen.

      Zum Start noch als umständlich kritisiert, bescherte eine Neuorientierung und Vereinfachung der Riester-Rente neuen Zulauf – fast 6,4 Millionen dieser Altersvorsorgeverträge sind inzwischen unter das Volk gebracht. Nun versucht die Politik, auch der dümpelnden Rüruprente - auch Basisrente geannt (180.000 Verträge seit 2005) - Beine zu machen.

      Dafür werden rückwirkend zum 1. Januar 2006 die Beiträge zu Rürup-Verträgen stärker als bisher steuerlich absetzbar sein. Und zum Ärger der meisten Versicherungen dürfen laut des vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurfs zum Steuergesetz 2007 auch Banken und Fonds die nach dem Wirtschaftsweisen Bernt Rürup benannten Vorsorgeprodukte anbieten.

      Wichtigste Neuregelung
      Viel Verwirrung gab es in der Vergangenheit um die so genannte Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4 a EStG. Danach hat das Finanzamt zu prüfen, ob der Versicherte nach alter oder nach neuerer Rechtslage besser gestellt ist. Das Problem: Selbstständige konnten nach dem bis 2004 geltenden Recht bis zu 5.069 Euro im Jahr für Versicherungsaufwendungen absetzen. Mit den seit 2005 geltenden Bestimmungen waren es nur noch 2.400 Euro pro Jahr, allerdings zuzüglich der Aufwendungen für die Rürup-Rente.

      Unter bestimmten Konstellationen führte diese Regelung aber dazu, dass sich Einzahlungen bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich nicht auswirkten. Denn hatte der Vorsorgesparer vergleichsweise hohe Beiträge zur Kranken-, Haftpflicht oder auch Lebensversicherung entrichtet, war damit ein großer Teil der Rentenzahlungen nicht mehr steuermindernd einsetzbar – im ungünstigsten Fall der volle Betrag von 2669 Euro.

      Die "Steuerfalle" scheint mit dem neuen Gesetzesentwurf beseitigt, denn Selbstständige sollen nun über die Obergrenze von 5.069 Euro hinaus die Aufwendungen für die Rürup-Rente geltend machen dürfen – und das vom ersten Euro an.

      Variable Beitragszahlung
      Die Einzahlungen kann man auch weiterhin handhaben, wie es einem gefällt: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Auch Einmalzahlungen sind möglich. Wie groß die Steuerersparnis bei einer Rürup-Rente ist, hängt von mehreren Faktoren ab, u.a. vom persönlichen Steuersatz.

      Jeder Vorsorgesparer kann dabei aber nur einen Teil seiner Aufwendungen für die Rürup-Rente als Sonderausgaben absetzen. 2005 sind das 60 Prozent, 2006 62 Prozent bis dann – jedes Jahr erhöht sich der abzugsfähige Anteil um zwei Prozent - 2025 exakt 100 Prozent der Beträge geltend gemacht werden können (maximal 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für Ehepaare). Das bedeutet, wenn Sie 2006 1.000 Euro im Jahr in eine Rürup-Rente gezahlt haben, können Sie nur 620 Euro steuerlich geltend machen. Die verbleibenden 380 Euro sind steuerlich nicht abzugsfähig.

      Unser Rat: Je höher Ihr individueller Steuersatz ist, desto mehr profitieren Sie von den hohen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten.
      Nachrechnen lohnt sich
      Da allerdings auch die Renten selbst Schritt für Schritt höher besteuert werden, rentiert sich Nachrechnen besonders für Jüngere. Wenn Sie 2006 in Ruhestand gehen, müssen Sie derzeit – wie bei der gesetzlichen Rente – 52 Prozent Ihrer ausgezahlten Rente versteuern. Für jeden nachfolgenden Rentenjahrgang wird der steuerpflichtige Anteil der Rente bis im Jahr 2020 um jeweils 2 Prozent erhöht, danach bis 2040 um jeweils 1 Prozent.

      Wer z. B. im Jahr 2015 in Rente geht und monatliche Zahlungen von 1.000 Euro aus einer Rürup-Rentenversicherung erhält (12.000 Euro im Jahr) kommt auf einen Besteuerungsanteil der Rente von 70 Prozent. Der Ruheständler muss dann 8.400 Euro mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. 3.600 Euro bleiben steuerfrei.

      Steuerlich absetzbare Rentenbeiträge (§10 Abs. 3 EStG)
      Alleinstehende Ehepaare
      2005 bis 12.000 Euro bis 24.000 Euro
      2006 bis 12.400 Euro bis 24.800 Euro
      pro Jahr zwei Prozent mehr
      2020 bis 20.000 Euro bis 40.000 Euro

      Unser Rat: Wer die Möglichkeit hat, vorzeitig in Rente zu gehen, muss zwar Abschläge hinnehmen, von der monatlichen Ruhestandszahlung bleibt im Gegenzug aber netto mehr übrig, weil weniger zu versteuern ist.
      Vererben nicht möglich
      Unverändert negativ schlägt zu Buche, dass Ansparungen für die Rürup-Rente weder vererbt, übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden können. Statt auf einen Schlag wird das Geld in einer lebenslangen Rente ausgezahlt und dies auch frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Teilentnahmen wie bei der Riester-Rente sind nicht möglich. Dennoch könnten Freiberufler, für die ein Riester-Vertrag ohnehin und per se ausgeschlossen ist – diese steht nur Arbeitern, Angestellten, Beamten und ihren Angehörigen offen – nun auf den Geschmack kommen. Bevor man allerdings einen Basis-Rentenvertrag abschließt, sollte man diesen gründlich prüfen lassen, z. B. durch die örtliche Verbraucherzentrale.

      Unser Rat: Wer wenig Steuern zahlt und bei der Auszahlung eine einmalige Kapitalauszahlung wünscht, sollte um die Rürup-Rente auch in Zukunft einen Bogen machen." target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">Finanzen & Recht

      Altersvorsorge für Selbstständige

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      Avatar
      schrieb am 01.10.06 18:42:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke NATALY.

      Es geht mir vor allem um diese "Günstigerprüfung". Danach sollen nämlich die Beiträge zur Rürup-Rente voll absetzbar sein, solange der Sonderausgabenhöchstbetrag nicht ausgeschöpft ist.
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 19:17:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      Rürup ist die Versicherung für "mehr oder minder geistig Minderbemittelte".
      Viele, die sich heute auf so einen Mist einlassen, werden es später mit hoher Wahrscheinlichkeit bereuen.
      Jeder Cent, der in diesen Unsinn investiert wird, ist erst mal unwiderruflich weg.
      Frühestens ab 60 hat man dann Zugriff darauf.
      Und dann auch nur in Form einer Rente, die voll der dann geltenden Steuerpflicht unterliegt.
      Vererbbar, beleihbar, kapitalisierbar is nich.

      Gerade für Selbständige kann so etwas böse enden.
      Man stelle sich vor, man hat 50.000, 100.000 oder mehr in diesem Unsinn stecken.
      Der Firma geht es schlecht.
      Es fehlen 50.000 zum überleben.
      Die Banken geben kein Geld mehr.
      Insolvenz könnte die Folge sein, obwohl man zB. 100.000 in Rürup besitzt.
      Die alte Lebensversicherung konnte in so einem Fall beliehen, verkauft oder gekündigt werden.
      ...

      Wer sich dennoch für diesen Unsinn interessiert:
      http://www.foerderland.de/562.0.html
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 19:33:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.325.494 von Durchschnitt am 01.10.06 19:17:22Ja, ich kenne die vielen Nachteile der Rürup-Rente. Vor allem ärgert mich das keine Einmalauszahlung möglich ist. Doch welche Alternativen gibt es denn? Welche Möglichkeiten gibt es für mich, den Staat an meinem Vermögensaufbau/Altersvorsorge zu beteiligen (z.B. durch Absetzbarkeit)?
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 19:59:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.326.164 von Boersenflieger am 01.10.06 19:33:21"Welche Möglichkeiten gibt es für mich, den Staat an meinem Vermögensaufbau/Altersvorsorge zu beteiligen (z.B. durch Absetzbarkeit)? "

      Völlig verdrehte Denkweise!!!
      Mit Rürup beteiligt man nicht den Staat am Vermögensaufbau/Altersvorsorge, sondern man begibt sich in eine möglicherweise unheilvolle Abhängigkeit vom Staat. Man lässt sich quasi finanziell entmündigen.
      Rürup ist zudem lediglich eine Steuerstundung.
      Und wieviel Steuern man im Alter bezahlt, dass weiss man idR heute noch nicht.
      Es kann durchaus sein, dass es mehr ist.

      Die Zukunft wird ein großes Mehr an Flexibilität erfordern.
      Privater Vermögensaufbau ist angesagt!
      Dies kann Cash, Immobilien, Aktien, Gold/Silber, Antiquitäten, ... sein.

      Aktienanlagen sind zB noch nach einem Jahr steuerfrei.
      Die völlige Abschaffung, wie geplant, wird vermutlich nicht durchsetzbar sein.
      Immobilien nach 10.

      Rürup jedenfalls ist erstmal "totes Kapital", bedeutet ein unzumutbares Maß an Abhängigkeit.

      Mich wundert in diesem Zusammenhang immer wieder, wie Selbständige mehr als einen Gedanken mit so einem Unsinn verschwenden können.

      Ihre Fragestellung dürfte eher sein, welche Möglichkeiten Steuern zu sparen gibt es noch.
      Eine relativ gute Anlage der vergangenen 10 Jahr waren zum Teil auch Schiffsfonds.
      Avatar
      schrieb am 01.10.06 23:44:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.327.329 von Durchschnitt am 01.10.06 19:59:14"Rürup ist zudem lediglich eine Steuerstundung"

      Das kann man so pauschal nicht sagen.


      "Die Zukunft wird ein großes Mehr an Flexibilität erfordern.
      Privater Vermögensaufbau ist angesagt!"


      Das sehe ich genauso.


      "Ihre Fragestellung dürfte eher sein, welche Möglichkeiten Steuern zu sparen gibt es noch."

      Richtig, das war auch meine ursprüngliche Frage. Aber, da gibt es ja nun kaum mehr Möglichkeiten. Oder können Sie mir noch welche nennen?

      "Eine relativ gute Anlage der vergangenen 10 Jahr waren zum Teil auch Schiffsfonds."


      "Mich wundert in diesem Zusammenhang immer wieder, wie Selbständige mehr als einen Gedanken mit so einem Unsinn verschwenden können."

      http://www.advoversorgung.de/page44.html


      Gruß
      Boersenflieger
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 11:06:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      "...Angenommen ich gebe im Jahr 2000 Euro für Haftpflicht- und Krankenversichrungsbeiträge aus, ..."


      Wo bist Du krankenversichert? Beim Sozialamt?[/b]
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 12:05:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.338.927 von holtdenGerdzurueck am 02.10.06 11:06:05Nein, ich bin privat krankenversichert mit einer sehr hohen Selbstbeteiligung!


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