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    Was haltet ihr von den Zins-Zertifikaten der ABN Amro? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.10.06 12:11:44 von
    neuester Beitrag 02.10.06 21:32:11 von
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      schrieb am 02.10.06 12:11:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was haltet ihr von den Zins-Zertifikaten der ABN-Amro?

      Das auf Euro laufende ist wohl nicht als Ersatz für ein Tagesgeldkonto mit 3,05% p.a und Monatlicher Zinsgutschrift geeignet oder was meint ihr??


      Ein Nachteil sind die Kosten bei kauf und verkauf.Wenn man keinen günstigen Broker hat.Lohnt sich glaub ich nicht

      Für wen lohnen sich diese Zertifikate?? Nur für Leute die in Fremdwährungen investieren wollen??

      Emittentin: ABN AMRO Bank N.V.
      Kaufaufträge: Bei allen Banken, Sparkassen und Discountbrokern
      Mindesthandelsgröße: 1 Zertifikat
      Börsenhandel: Im Smart Trading der Frankfurter
      Wertpapierbörse und an der Stuttgarter
      Wertpapierbörse EUWAX
      Direkthandel: Bei Consors, Comdirect, S Broker
      Laufzeit: Open End (unbegrenzt)


      Zins Zertifikate sind die ersten börsengehandelten Zinsanlagen, die dem Anleger Zugang zu kurzfristigen Geldmarktsätzen unterschiedlichster Währungen verschaffen.

      Zins Zertifikate sind börsengehandelte Wertpapiere und können börsentäglich an der Börse ge- und verkauft werden.

      Zins Zertifikate machen die Zinsanlage damit unabhängig vom Bankinstitut.

      Eine umständliche Kontoeröffnung ist nicht mehr notwendig um in den Genuß einer attraktiven Verzinsung zu gelangen.




      Zins Zertifikate erschließen dem Anleger die Welt der Zinsen.

      Neben den Tagesgeldzinsen aus dem Europäischen Währungsraum kann der Anleger auch an den Zinssätzen ausländischer Währungen partizipieren.

      Das Prinzip ist immer das gleiche. Jedes Zertifikat bildet die Kursentwicklung einer bestimmten Währung ab und sammelt zusätzlich die kurzfristigen Geldmarktsätze dieser Währung an.

      Zins Zertifikate funktionieren damit wie Fremdwährungskonten nur zu besseren Konditionen. Denn die Kosten die beim Wechsel von der einen in die andere Währung anfallen sind beim Zertifikat deutlich geringer.



      Zins Zertifikate sind börsennotierte Wertpapiere. Zins Zertifikate zahlen keine Zinsen aus, sondern thesaurieren alle Zinsausschüttungen. Zins Zertifikate haben eine unbegrenzte Laufzeit. Um dem Anleger einen rechtlichen Anspruch auf Rückzahlung einzuräumen, verbriefen Zins Zertifikate der ABN AMRO ein jährliches Rückgaberecht unabhängig vom börsentäglichen Handel, welches es dem Anleger jeweils Ende März ermöglicht, Zertifikate ohne Kosten zum jeweiligen Wert an ABN AMRO als Emittenten zurückzugeben. Demgegenüber kann die ABN AMRO die Zertifikate monatlich kündigen. In der Regel wird ABN AMRO ihr Kündigungsrecht nur in solchen Fällen ausüben, in denen außerordentliche Beeinträchtigungen hinsichtlich des Handels in der entsprechenden Währung eintreten. Selbstverständlich können die Papiere unabhängig davon börsentäglich an der Börse ge- und verkauft werden.

      Zertifikate können über alle Banken, Sparkassen und Direktbanken geordert und ab einem Stück variabel gehandelt werden. Für Wertpapiere, für die die ABN AMRO Bank N.V. als Market-Maker fungiert, stellen wir laufend handelbare An- und Verkaufspreise zur Verfügung. Dies bedeutet, dass ein Zertifikat, das wir als Market-Maker an der EUWAX oder Börse Frankfurt betreuen, unter Vorbehalt des aktuellen Standes der Teilnahmebedingungen der Deutschen Börse im Smart Trading für Strukturierte Wertpapiere der Börse Frankfurt sowie der Richtlinien der EUWAX, jederzeit gekauft oder verkauft werden kann. Dies bedeutet allerdings nicht, dass jedes Volumen jederzeit zum jeweils aktuell zur Verfügung gestellten Preis gekauft oder verkauft werden kann. Es kann bei Kauf- oder Verkaufsaufträgen, die mit einem Limit versehen sind, zu einer Teilausführung kommen. Bei außergewöhnlichen Marktbedingungen kann es zu einer Ausweitung der Spreads kommen.



      Der Zinssatz von Zins Zertifikaten wird aus dem definierten Referenzzinssatz der jeweiligen Währung abgeleitet. Von diesem Referenzzinssatz behält ABN AMRO eine Zinsmarge ein. Diese Zinsmarge ist in ihrer Höhe abhängig von den Konditionen im jeweiligen Währungs- und Zinsmarkt. Prinzipiell sind die Zinsmargen bei Zins Zertifikaten auf Währungen aus Schwellenländern höher als bei Währungen aus Industrienationen. ABN AMRO hat die Möglichkeit die Zinsmarge monatlich den sich ändernden Marktbedingungen anzupassen.


      Zins Zertifikate bilden die Wertentwicklung von Währungen ab, d.h. sie reflektieren in vollem Maße die Wertentwicklung (Gewinne und Verluste) der jeweiligen Währung zum Euro. Der Zinsatz der Zins Zertifikate bezieht sich auf einen Zinssatz für kurzfristige Geldanlagen, der sich innerhalb kurzer Zeit möglicherweise erheblich ändern kann. Anleger sollten daher nicht darauf vertrauen, dass der Zinssatz der bei Erwerb des Zins Zertifikates gültig ist, auch während der gesamten Laufzeit gilt.


      Investments in Währungen sogenannter Schwellenländer, d.h. von Ländern außerhalb der Europäischen Union, beinhalten ein gewisses politisches Risiko. So besteht die Möglichkeit der Restriktionen gegen ausländische Investoren, der Zwangsenteignung von Vermögenswerten, der beschlagnahmenden Besteuerung, der Beschlagnahme oder Verstaatlichung ausländischer Bankguthaben oder anderer Vermögenswerte, der Einrichtung von Devisenkontrollen oder von anderen nachteiligen politischen und/oder sozialen Entwicklungen, die Investments in solchen Ländern beeinträchtigen können. Solche Beeinträchtigungen können unter Umständen für einen längeren Zeitraum, d.h. Wochen oder Monate,
      andauern. Jede dieser Beeinträchtigungen kann eine sogenannte Marktstörung darstellen mit der Folge, dass in diesem Zeitraum keine Preise für die von der Marktstörung betroffenen Zertifikate von ABN AMRO gestellt werden. Darüber hinaus wird, falls im Fall einer Kündigung eines Zertifikats durch einen Investor an dem entsprechenden Bewertungstag hinsichtlich dieses Zertifikats eine Marktstörung vorliegt, der Bewertungstag um bis zu 180 Börsentage verschoben. Dies bedeutet, dass der Investor seinen Abrechnungsbetrag möglicherweise erst mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung erhält. Liegt an dem 180sten Börsentag die Marktstörung immer noch vor, so wird der Abrechnungsbetrag
      auf Grundlage der dann vorherrschenden Marktgegebenheiten ermittelt und kann sogar Null betragen. Die Volkswirtschaften in Schwellenländern können u.a. in Bezug auf Inflationsraten, Wertminderung der Währung oder dem Ausgleich von Zahlungspositionen nachteilig gegenüber Ländern der Europäischen Union abweichen und dadurch den Wert der Zertifikate mindern. So kann ein Teil des Referenzzinssatzes durch Währungsverluste, insbesondere resultierend aus den hohen Inflationsraten, aufgefressen werden. Den Zertifikaten wird nicht der jeweilige Referenzzinssatz in voller Höhe zugeschrieben.


      Die Informationen im nachfolgenden Abschnitt dürfen nicht als steuerliche Beratung verstanden werden und versuchen nicht, alle möglichen steuerlichen Überlegungen zu beschreiben, die für einen Kaufinteressenten von Bedeutung sein können. Die Ausführungen basieren auf den deutschen Steuergesetzen zur derzeitigen Rechtslage, diese können sich jederzeit ändern, auch mit rückwirkendem Effekt. Aufgrund ihrer Konstruktion, können die Zertifikate während ihrer Laufzeit ständig Zinsen akkumulieren. Aus diesem Grund ist die Emittentin der Auffassung, dass die Zertifikate als sogenannte Finanzinnovationen zu qualifizieren sein sollten. Gewinne die aus der Veräußerung oder Rückgabe der Zertifikate an in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Personen fließen, qualifizieren sich als Zinseinkünfte und unterliegen der deutschen Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer (jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag). Die Bemessungsgrundlage errechnet sich als die Differenz von Anschaffungskosten und Veräußerungspreis oder Rückgabepreis. Werden die Zertifikate im Privatvermögen gehalten, unterliegen die oben beschriebenen Zinseinkünfte den persönlichen Einkommensteuersätzen zzgl. Solidaritätszuschlag. Wenn die Zertifikate in einem inländischen Wertpapierdepot eines deutschen Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituts verwahrt oder verwaltet werden, wird Zinsabschlagsteuer fällig. Werden die Zertifikate veräußert oder eingelöst, wird die positive Differenz aus Veräußerungs- oder Rückgabepreis abzüglich der Anschaffungskosten der Zertifikate der Zinsabschlagsteuer unterworfen, wenn verschiedene Bedingungen erfüllt sind. Wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, beispielsweise die Zertifikate nach einem Wertpapierdepotwechsel zu einer anderen Bank verkauft oder zurückgegeben werden, wird der Unterschiedsbetrag als Bemessungsgrundlage für Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag durch eine Pauschale ersetzt. Werden die Zertifikate veräußert oder zurückgezahlt, wird die Zinsabschlagsteuer stets auf der pauschalen Bemessungsgrundlage berechnet. Die Quellensteuer ist im Rahmen der steuerlichen Veranlagung anrechenbar.
      Potentiellen Anlegern wird daher geraten, ihren eigenen steurlichen Berater über die Konsequenzen in ihrem Ansässigkeitsstaat zu konsultieren, die aus dem Kauf und dem Halten der Zertifikate folgen.
      Avatar
      schrieb am 02.10.06 21:32:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      das ganze ist eine mögliche Alternative zu Geldmarktfonds und ein Vehikel für Spekulation auch in ausgefallenen Währungen.


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