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    Handhabe gegen nichtneutralen Richter? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.10.06 08:46:43 von
    neuester Beitrag 30.10.06 10:01:47 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.085.810
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      schrieb am 05.10.06 08:46:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Richter können ja so ziemlich machen, was sie wollen - leider!

      Im konkreten Fall hat ein Richter falsch entschieden, die obere Instanz hat das Urteil aufgehoben.

      Jetzt hatte der Richter eine Idee: nachdem er die Akten von der Berufungsinstanz zurückbekam, lässt er sie einfach liegen, sodass er faktisch sich selbst zur *letzten Instanz* macht.

      "Was juckt mich die Entscheidung des Obergerichtes*.

      Was kann man unternehmen?

      Danke für Anregungen, Klatsche
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 09:15:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo, trotzdem guten Tag,

      leider haben Richter sehr viel Freiheiten.

      Möglichkeiten --

      Dienstaufsichtsbeschwerde
      Anzeige wegen Untätigkeit

      antistress
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 09:42:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.413.662 von Fliegenfnger am 05.10.06 08:46:43Hat das Obergericht nichts entschieden?

      Oder nur aufgehoben und zurückverwiesen?

      Wie lange liegt der Fall jetzt schon wieder beim Erstrichter?
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 09:44:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.414.083 von antistress am 05.10.06 09:15:41Staatsdiener fürchten nichts so sehr, wie öffentlich gemachte Schlampereien oder Verfehlungen.

      Leserbriefe wirken oft Wunder und Zeitungen brauchen immer Material.
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 10:24:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.414.595 von pappenheimer2010 am 05.10.06 09:42:03Hallo erstmal an Alle,

      und danke für die Anregungen.

      Das Urteil wurde vom OLG aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen an das LG.

      Der Richter scheint nicht neutral zu sein, da dies nicht der einzige Fall ist...

      Gruesse Klatsche

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      Avatar
      schrieb am 06.10.06 09:05:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.414.634 von silvodin am 05.10.06 09:44:28Hallo Silvodin,
      wie kommst Du zu der Einschätzung, daß Staatsdiener sich fürchten vor öffentlicher Kritik ?
      Als ich wegen dreistester Rechtsbeugung durch das Kammergericht Berlin einen Anwalt aus Berlin einschalten wollte sagte dieser mir, daß ich mich dann vor keinem Gericht Deutschlands mehr blicken lassen bräuchte, denn Kritik vertragen Richter nicht.

      MfG D.
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 09:29:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      In der heutigen Ausgabe der "WELT" steht, dass einer 30 Jahre auf ein Urteil warten musste.
      Avatar
      schrieb am 06.10.06 11:41:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo nochmal,

      abgesehen davon, dass ich der Meinung bin, dass dieses Land sowieso für immer im Eimer ist, vertrete ich die Auffassung, dass Richter unbedingt für groben Bockmist haftbar gemnacht werden muessten, besonders wenn sie bspw. Kinderschänder wieder auf Kinder loslassen...

      Auch ansonsten wäre es nicht schlecht, wenn sie Konsequenzen für bspw. absichtlich unkorrektes Handeln spüren muessten...

      (Ideen hätte ich da schon ;=) **

      Gruesse Klatsche
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 22:42:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.437.209 von Fliegenfnger am 06.10.06 11:41:05Die Tatsache, daß Richter auf Lebenszeit ins Amt berufen werden macht sie zwangsläufig zu Diktatoren.Sie sind durch ihre Macht korrumpiert. Das System kann nicht funktionieren im Sinne von Gerechtigkeit, sondern bringt überwiegend Willkür hervor.
      Da hilft nur eine Justizreform. Aber wer soll sie initiieren ?
      Weder die Abgeordneten noch die Beamtenschaft noch die Richter undauch nicht die ebenfalls ´meist korrupten Rechtsanwälte haben irgentein Interesse an einer Änderung der verfassung der Justiz.

      MfG
      D.
      Avatar
      schrieb am 22.10.06 00:27:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.570.093 von Dummensteuer am 11.10.06 22:42:18Um meinen Beitrag etwas zu relativieren:
      Mit Entscheidungen der Finanzgerichte, des BFH und des Verfassungsgerichts hatte und habe ich bisher keine Probleme.
      Dies alles sind auch Team-Entscheidungen ( Senate).
      Leider ist es bei Zivilgerichten so, selbst bei Entscheidungen des OLG oder Kammergerichts, dass der Vorsitzende des Gerichts allein den Beschluss fasst, und zwar unabhängig davon, wie sachkundig er ist oder sich macht, und wessen Interessen er dem Gesetz nach vertreten sollte.
      D.
      Avatar
      schrieb am 22.10.06 11:21:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.768.844 von Dummensteuer am 22.10.06 00:27:37Ein Zivilrichter ist per Gesetz verpflichtet bestimmte Interessen zu vertreten?
      Ist das dein Ernst?

      Wenn ja, wäre ich an konkreten Beispielen interessiert.
      Avatar
      schrieb am 22.10.06 23:47:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.775.533 von pappenheimer2010 am 22.10.06 11:21:16Meines Erachtens ist ein Richter verpflichtet, seine Entscheidungen auf Basis des geschriebenen Rechts, sorgfältiger Beweiserhebung und -würdigung und vor allem unparteilich zu treffen. Diese Verfahrensweise hätte, so sie erfolgt wäre, meine berechtigten Interessen gewahrt und mir Zigtausende Euro an Verfahrenskosten gespart. Klickt mal die Web-Seiten zu Justizskandalen an. Es kann einem ziemlich übel werden.
      D.
      Avatar
      schrieb am 23.10.06 13:41:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      Auch Richter machen Fehler. Deswegen kann man ja Rechtsmittel einlegen.
      Avatar
      schrieb am 24.10.06 11:09:16
      Beitrag Nr. 14 ()
      ............kann man ja Rechtsmitteleinlegen...

      Aber nur, wenn der Streitwert hoch genug ist.

      In meinem Fall ging es um Forderungen von ca. 600 Euro.

      Gleich zu beginn der Verhandlung war klar, dass die Richterin den Fall schnell los werden wollte. Aus ihren Aussagen konnte man erkennen, daß sie vermutlich nicht mal die Unterlagen vollständig eingesehen hatte. Nachdem ihr erster Versuch auf grung der Fakten scheiterte wurde es noch haarsträubender. Und da half dann alles Argumentieren nichts mehr.
      Ihr Schlußsatz "Wenn sich drei Juristen treffen, gibt es halt oft drei Meinungen".

      Floetzi
      Avatar
      schrieb am 26.10.06 15:04:45
      Beitrag Nr. 15 ()
      aber jetzt sie das doch nicht so schwarz. ;) sei doch froh, dass wenigstens der reschtsschein gewahrt worden ist. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 09:27:18
      Beitrag Nr. 16 ()
      Guten Morgen

      und danke für die Anregungen.

      Auf Anraten meines Anwalts werden ich und andere Geschädigte Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und anderer Delikte stellen.+

      *Fleisch genug ist an der Sache dran*

      Mal sehen, was passiert...

      Gruesse FF
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 10:01:47
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.414.595 von pappenheimer2010 am 05.10.06 09:42:03Hallo Pappenheimer noch,:

      Obergericht hat aufgehoben und zur erneuten Entscheidung mit Auflagen zurückverwiesen - juckt ihn aber nicht, das ignoriert er einfach, weils zu Lasten seiner kriminellen Lieblinge geht...

      Gruesse FF


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