Deutsche Bank vor neuem All-Time-High (Seite 9344)
eröffnet am 06.10.06 01:08:13 von
neuester Beitrag 19.04.24 16:39:44 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 37.628.907 von HappyChance am 23.07.09 09:49:04wer wusste nichts von den Steuerregel?
du kanntest Sie, also Handelst du.
Das nicht Handeln war nicht auf dich bezogen.
du kanntest Sie, also Handelst du.
Das nicht Handeln war nicht auf dich bezogen.
SIE STEIGT WEITER, OHNE MICH!
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.632.792 von Sorgfalte am 23.07.09 16:17:58bin jetzt erstmal zu 49,88 raus, hoffentlich komme ich unten nochmals rein und habe keinen Fehler gemacht
WAS 'NE SAUSE!
WAS 'NE SAUSE!
iron carl, sag' was....gibt's jetzt 50+?
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.632.526 von HappyChance am 23.07.09 15:58:05OOOOOOOOOOOOOOhhhhhh, ist das aufregend
Bzgl. Infos leider k.A., schaue nur kursorisch rein
Ich weiss gar nicht, warum ich noch nicht verkauft habe, vermutlich für
DAS DA !!!
Bzgl. Infos leider k.A., schaue nur kursorisch rein
Ich weiss gar nicht, warum ich noch nicht verkauft habe, vermutlich für
DAS DA !!!
Jetzt knallen die Kurse durch die Decke! Gibt es irgendwelche Neuigkeiten?
Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission will die Umstrukturierung von Banken, die staatliche Finanzspritzen erhalten haben, genau unter die Lupe nehmen.
""Wir müssen dafür sorgen, dass Banken auch ohne staatlichen Hilfen wieder rentabel arbeiten und dass der Wettbewerb auf dem Binnenmarkt wieder in Schwung kommt", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Donnerstag in Brüssel bei der Veröffentlichung neuer Leitlinien zur Bewertung staatlicher Umstrukturierungsmaßnahmen für Banken. Die Leitlinien sehen beispielsweise vor, dass die angeschlagenen Finanzhäuser mit Stresstests ihre langfristige Überlebensfähigkeit nachweisen. Im Gegenzug bekommen die Institute mehr Zeit für den Verkauf von Töchtern und Geschäftsbereichen. Die neuen Regeln sind bis zum 31. Dezember 2010 gültig.
Die EU-Kommission ist die oberste Wettbewerbsaufsicht der EU und prüft derzeit eine Vielzahl von Umstrukturierungsmaßnahmen einzelner Banken, für die sie zuvor Rettungsbeihilfen genehmigt hatte. Denn die Hilfen wurden an die Bedingung geknüpft, dass binnen sechs Monaten ein Umstrukturierungsplan vorgelegt wird. Generell muss die EU-Kommission bei der Vergabe von Staatshilfen zuvor grünes Licht geben - die Wettbewerbshüter können ihre Erlaubnis an strenge Auflagen knüpfen.
Mit Stresstests sollen nun die Stärken und Schwächen der Banken analysiert werden, um tragfähige Geschäftsstrategien zu entwickeln, hieß es in der Mitteilung der Kommission. Im Ergebnis könne dies unter anderem bedeuten, dass verlustbringende Geschäftsbereiche abgestoßen werden und erwogen wird, dass eine Bank von einem Wettbewerber übernommen wird. Für den Verkauf von Töchtern und Geschäftsbereichen bekommen Banken nun bis zu fünf Jahre Zeit - bisher waren es zwei bis drei Jahre. "Auch wenn die Finanzkrise noch nicht überwunden sein mag, müssen wir zusammen mit den Mitgliedstaaten die Umstrukturierung europäischer Banken ernsthaft in Angriff nehmen", betonte Kroes.
Der Prüfung der Umstrukturierungen legt die Kommission nun drei Grundsätze zugrunde: Erstens müssen staatlich unterstützte Banken langfristig ohne weitere Hilfe des Staates rentabel arbeiten können. Zweitens müssen sich die Banken und ihre Eigentümer angemessen an den Umstrukturierungskosten beteiligen. Drittens müssen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt verhindert werden.
Bei der Lastenverteilung sollen Unternehmen und Kapitaleigner an die Kandare genommen werden - sie sollen so viel wie möglich zur Sanierung beitragen. Auch in Krisenzeiten müsse der Staat früher oder später eine korrekte Vergütung für seine Unterstützung erhalten.
Im Zuge der weltweiten Finanzkrise lockerte die oberste Wettbewerbsaufsicht der EU die Voraussetzungen für staatliche Beihilfen. Demnach sind sie bis Ende 2010 auch bei einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben zulässig. Die Mitteilung der Kommission ergänzt nun diese Regelungen.
URL: http://www.ln-online.de/artikel/2628647 © 2008 www.ln-online.de
""Wir müssen dafür sorgen, dass Banken auch ohne staatlichen Hilfen wieder rentabel arbeiten und dass der Wettbewerb auf dem Binnenmarkt wieder in Schwung kommt", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Donnerstag in Brüssel bei der Veröffentlichung neuer Leitlinien zur Bewertung staatlicher Umstrukturierungsmaßnahmen für Banken. Die Leitlinien sehen beispielsweise vor, dass die angeschlagenen Finanzhäuser mit Stresstests ihre langfristige Überlebensfähigkeit nachweisen. Im Gegenzug bekommen die Institute mehr Zeit für den Verkauf von Töchtern und Geschäftsbereichen. Die neuen Regeln sind bis zum 31. Dezember 2010 gültig.
Die EU-Kommission ist die oberste Wettbewerbsaufsicht der EU und prüft derzeit eine Vielzahl von Umstrukturierungsmaßnahmen einzelner Banken, für die sie zuvor Rettungsbeihilfen genehmigt hatte. Denn die Hilfen wurden an die Bedingung geknüpft, dass binnen sechs Monaten ein Umstrukturierungsplan vorgelegt wird. Generell muss die EU-Kommission bei der Vergabe von Staatshilfen zuvor grünes Licht geben - die Wettbewerbshüter können ihre Erlaubnis an strenge Auflagen knüpfen.
Mit Stresstests sollen nun die Stärken und Schwächen der Banken analysiert werden, um tragfähige Geschäftsstrategien zu entwickeln, hieß es in der Mitteilung der Kommission. Im Ergebnis könne dies unter anderem bedeuten, dass verlustbringende Geschäftsbereiche abgestoßen werden und erwogen wird, dass eine Bank von einem Wettbewerber übernommen wird. Für den Verkauf von Töchtern und Geschäftsbereichen bekommen Banken nun bis zu fünf Jahre Zeit - bisher waren es zwei bis drei Jahre. "Auch wenn die Finanzkrise noch nicht überwunden sein mag, müssen wir zusammen mit den Mitgliedstaaten die Umstrukturierung europäischer Banken ernsthaft in Angriff nehmen", betonte Kroes.
Der Prüfung der Umstrukturierungen legt die Kommission nun drei Grundsätze zugrunde: Erstens müssen staatlich unterstützte Banken langfristig ohne weitere Hilfe des Staates rentabel arbeiten können. Zweitens müssen sich die Banken und ihre Eigentümer angemessen an den Umstrukturierungskosten beteiligen. Drittens müssen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt verhindert werden.
Bei der Lastenverteilung sollen Unternehmen und Kapitaleigner an die Kandare genommen werden - sie sollen so viel wie möglich zur Sanierung beitragen. Auch in Krisenzeiten müsse der Staat früher oder später eine korrekte Vergütung für seine Unterstützung erhalten.
Im Zuge der weltweiten Finanzkrise lockerte die oberste Wettbewerbsaufsicht der EU die Voraussetzungen für staatliche Beihilfen. Demnach sind sie bis Ende 2010 auch bei einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben zulässig. Die Mitteilung der Kommission ergänzt nun diese Regelungen.
URL: http://www.ln-online.de/artikel/2628647 © 2008 www.ln-online.de
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.631.899 von bernenki am 23.07.09 15:02:30Tut mir leid, ich meinte natürlich sorgenfalte , ich habe offensichtlich den falschen Knopf gedrückt. Aus meinem Text ging jedoch ganz klar hervor, auf wen mein posting gemünzt war, so dass ich auch keinerlei Veranlassung sah, darauf noch einmal hinzuweisen. Ich wiederhole ..., es tut mir leid.
Freundliche Grüße!
Freundliche Grüße!
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.631.105 von HappyChance am 23.07.09 13:34:10Meintest Du tatsächlich mich?
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