Krankenversicherungen, gibt es nur noch Abzocker unter denen ?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.10.06 20:57:47 von
neuester Beitrag 11.10.06 16:25:57 von
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Folgender Fall:
Unser Nachbar( 67 ), hat eine neue Hüfte bekommen, die PKV hat fast alles bezahlt. Er ist seit 17 Jahren !!! in dieser Kasse, hat stets brav Beiträge gelöhnt, es gab nie was größeres. Nach dem neuen Hüftgelenk kommt nun die Kündigung von der Kasse. Er braucht aber auf der anderen Seite auch eine neue Hüfte ( sehr schwere Arthrose ), die OP hätte bereits im Sommer gemacht werden sollen. Nun sucht er seit 5 Monaten vergeblich eine neue Kasse, keine nimmt ihn mehr auf !!! Hergottsakra, das kanns doch wohl nicht sein oder ????
Welche KV nimmt ihn auf ??
Unser Nachbar( 67 ), hat eine neue Hüfte bekommen, die PKV hat fast alles bezahlt. Er ist seit 17 Jahren !!! in dieser Kasse, hat stets brav Beiträge gelöhnt, es gab nie was größeres. Nach dem neuen Hüftgelenk kommt nun die Kündigung von der Kasse. Er braucht aber auf der anderen Seite auch eine neue Hüfte ( sehr schwere Arthrose ), die OP hätte bereits im Sommer gemacht werden sollen. Nun sucht er seit 5 Monaten vergeblich eine neue Kasse, keine nimmt ihn mehr auf !!! Hergottsakra, das kanns doch wohl nicht sein oder ????
Welche KV nimmt ihn auf ??
Unsinn was du schreibst.
Krankenkassen können nur Kündigen bei z.B. Beitrags Nichtbezahlung
Ein Krankheitsfall egal welchen ausmaßes berechtigt nicht zur Kündigung.
Krankenkassen können nur Kündigen bei z.B. Beitrags Nichtbezahlung
Ein Krankheitsfall egal welchen ausmaßes berechtigt nicht zur Kündigung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.544.772 von Fasu am 10.10.06 20:57:47wie kann die krankenkasse denn kündigen ??? das geht doch normalerweise nicht, es sei denn beiträge wurden nicht bezahlt...ist es eine private oder eine ersatzkasse???
invest2002
invest2002
Karilles:
nach der Hüft OP kam die Kündigung, ich habs selbst gelesen !
Das ist kein Unsinn !
nach der Hüft OP kam die Kündigung, ich habs selbst gelesen !
Das ist kein Unsinn !
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.544.772 von Fasu am 10.10.06 20:57:47Soweit ich weis, kann keine KV, weder gesetzlich noch privat, wegen Inanspruchnahme von Leistungen die Krankenversicherung kündigen.
Nur wenn keine Beiträge mehr von dem Versicherten bezahlt werden, hat die (Privat) KV das Recht auf eine Kündigung.
Dann wirds allerdings eng für den ehemaligen Versicherten.
Dann nimmt in der Regel keine KV den Versicherungslosen mehr auf.
Nach neuesten Schätzungen geht die Zahl der Personen ohne jeglichen Kranken-Versicherungsschutz in Deutschland schon in die Hunderttausende.
Nur wenn keine Beiträge mehr von dem Versicherten bezahlt werden, hat die (Privat) KV das Recht auf eine Kündigung.
Dann wirds allerdings eng für den ehemaligen Versicherten.
Dann nimmt in der Regel keine KV den Versicherungslosen mehr auf.
Nach neuesten Schätzungen geht die Zahl der Personen ohne jeglichen Kranken-Versicherungsschutz in Deutschland schon in die Hunderttausende.
Dann soll er mal Beschwerde beim BAFIN Bereich Versicherungen einlegen. Der Krankenversicherer darf bedingungsgemäß im Leistungsfall nicht kündigen. Richtig schreibt Karilles nur beim Beitrags- bzw. Prämienrückstand hat er ein Kündigungsrecht nach § 39 VVG.
ja, Beschwerde einlegen und mit einschreiben die kündigung zurückweisen, Fristsetzung zur rücknahme und mit anwalt drohen(oder noch schneller bildzeitung)
Die Kündigung hab ich selbst gelesen und wann die Hüft OP war, weiß ich auch.
Und Beiträge hat er bis zum Monatsablauf der Kündigung gezahlt, zumindest hat er mir das so gesagt! Er wäre ja auch schön dumm wenn er vor seiner 2. Hüft OP mit der KV wegen Nichtbez. von Beiträgen seinen Rausschmiß selber einleitet. Finanzielle Probs sind mir nicht bekannt.
Ich hab das Gefühl, die Hüft OP hat einiges gekostet und eine 2. -da hat die PKV einfach Schluß mit Lustig gesagt. Da geht ja die Gewinn Rechnung den Bach runter...könnte das ein Motiv sein ???
Und so ein alter Mann mit 67, der springt doch eh bald in die Kiste, wozu hier noch löhnen und ein Rechtsstreit, dauert Jahre...
Ist nur meine Vermutung...
Und Beiträge hat er bis zum Monatsablauf der Kündigung gezahlt, zumindest hat er mir das so gesagt! Er wäre ja auch schön dumm wenn er vor seiner 2. Hüft OP mit der KV wegen Nichtbez. von Beiträgen seinen Rausschmiß selber einleitet. Finanzielle Probs sind mir nicht bekannt.
Ich hab das Gefühl, die Hüft OP hat einiges gekostet und eine 2. -da hat die PKV einfach Schluß mit Lustig gesagt. Da geht ja die Gewinn Rechnung den Bach runter...könnte das ein Motiv sein ???
Und so ein alter Mann mit 67, der springt doch eh bald in die Kiste, wozu hier noch löhnen und ein Rechtsstreit, dauert Jahre...
Ist nur meine Vermutung...
Hallo Fasu:
Handelt es sich um eine private Vollversicherung oder ist dein Nachbar evtl. gesetzlich versichert und eine private Zusatzversicherung (Krankenhaustagegeld o.a.) wurde gekündigt ?
Kündigung einer privaten Vollversicherung nur bei Zahlungsverzug von mehr als drei Monaten möglich, deshalb hier noch mal (vorsichtig) nachfragen.
Gruss Rudickks
Handelt es sich um eine private Vollversicherung oder ist dein Nachbar evtl. gesetzlich versichert und eine private Zusatzversicherung (Krankenhaustagegeld o.a.) wurde gekündigt ?
Kündigung einer privaten Vollversicherung nur bei Zahlungsverzug von mehr als drei Monaten möglich, deshalb hier noch mal (vorsichtig) nachfragen.
Gruss Rudickks
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.546.305 von Fasu am 10.10.06 21:47:42Fasu, bis musst noch bie 67 arbeiten und dann mit Deinen Worten
zu sprechen - springst Du eh bald in die Kiste. Da haste aber eine
tolle Zukunft!
Keine KV, ob privat oder gesetzlich, kann wegen Krankheit kündigen,
es muss ein anderer Grund vorliegen.
zu sprechen - springst Du eh bald in die Kiste. Da haste aber eine
tolle Zukunft!
Keine KV, ob privat oder gesetzlich, kann wegen Krankheit kündigen,
es muss ein anderer Grund vorliegen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.553.930 von Boddenblick am 11.10.06 11:00:36An Alle:
Die Gesellschaft kann noch kündigen bei arglistiger Täuschung bzgl. der Gesundheitsangaben.
Fasu: Maile mir eine Kopie der Kündigung (Name des Kollegen geschwärzt) zu - an
info@seves.de
Ich prüfe das dann für Deinen Kollegen.
Falls die Gesellschaft Mist gebaut hat => sofort klagen bzw. eine angemessene Entschädigung fordern
Falls Dein Kollege Mist gebaut hat => sofort darum kümmern, um versichert zu bleiben
Die Gesellschaft kann noch kündigen bei arglistiger Täuschung bzgl. der Gesundheitsangaben.
Fasu: Maile mir eine Kopie der Kündigung (Name des Kollegen geschwärzt) zu - an
info@seves.de
Ich prüfe das dann für Deinen Kollegen.
Falls die Gesellschaft Mist gebaut hat => sofort klagen bzw. eine angemessene Entschädigung fordern
Falls Dein Kollege Mist gebaut hat => sofort darum kümmern, um versichert zu bleiben
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