checkAd

    Krankenversicherungen, gibt es nur noch Abzocker unter denen ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.10.06 20:57:47 von
    neuester Beitrag 11.10.06 16:25:57 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.086.912
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.480
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 20:57:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgender Fall:

      Unser Nachbar( 67 ), hat eine neue Hüfte bekommen, die PKV hat fast alles bezahlt. Er ist seit 17 Jahren !!! in dieser Kasse, hat stets brav Beiträge gelöhnt, es gab nie was größeres. Nach dem neuen Hüftgelenk kommt nun die Kündigung von der Kasse. Er braucht aber auf der anderen Seite auch eine neue Hüfte ( sehr schwere Arthrose ), die OP hätte bereits im Sommer gemacht werden sollen. Nun sucht er seit 5 Monaten vergeblich eine neue Kasse, keine nimmt ihn mehr auf !!! Hergottsakra, das kanns doch wohl nicht sein oder ????
      Welche KV nimmt ihn auf ??
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 21:04:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Unsinn was du schreibst.

      Krankenkassen können nur Kündigen bei z.B. Beitrags Nichtbezahlung
      Ein Krankheitsfall egal welchen ausmaßes berechtigt nicht zur Kündigung.
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 21:06:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.544.772 von Fasu am 10.10.06 20:57:47wie kann die krankenkasse denn kündigen ??? das geht doch normalerweise nicht, es sei denn beiträge wurden nicht bezahlt...ist es eine private oder eine ersatzkasse???

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 21:08:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Karilles:
      nach der Hüft OP kam die Kündigung, ich habs selbst gelesen !
      Das ist kein Unsinn !
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 21:15:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.544.772 von Fasu am 10.10.06 20:57:47Soweit ich weis, kann keine KV, weder gesetzlich noch privat, wegen Inanspruchnahme von Leistungen die Krankenversicherung kündigen.
      Nur wenn keine Beiträge mehr von dem Versicherten bezahlt werden, hat die (Privat) KV das Recht auf eine Kündigung.
      Dann wirds allerdings eng für den ehemaligen Versicherten.
      Dann nimmt in der Regel keine KV den Versicherungslosen mehr auf.
      Nach neuesten Schätzungen geht die Zahl der Personen ohne jeglichen Kranken-Versicherungsschutz in Deutschland schon in die Hunderttausende.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4160EUR +1,22 %
      Die Aktie mit dem “Jesus-Vibe”!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 21:15:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Dann soll er mal Beschwerde beim BAFIN Bereich Versicherungen einlegen. Der Krankenversicherer darf bedingungsgemäß im Leistungsfall nicht kündigen. Richtig schreibt Karilles nur beim Beitrags- bzw. Prämienrückstand hat er ein Kündigungsrecht nach § 39 VVG.
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 21:47:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      ja, Beschwerde einlegen und mit einschreiben die kündigung zurückweisen, Fristsetzung zur rücknahme und mit anwalt drohen(oder noch schneller bildzeitung)
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 21:47:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Kündigung hab ich selbst gelesen und wann die Hüft OP war, weiß ich auch.
      Und Beiträge hat er bis zum Monatsablauf der Kündigung gezahlt, zumindest hat er mir das so gesagt! Er wäre ja auch schön dumm wenn er vor seiner 2. Hüft OP mit der KV wegen Nichtbez. von Beiträgen seinen Rausschmiß selber einleitet. Finanzielle Probs sind mir nicht bekannt.
      Ich hab das Gefühl, die Hüft OP hat einiges gekostet und eine 2. -da hat die PKV einfach Schluß mit Lustig gesagt. Da geht ja die Gewinn Rechnung den Bach runter...könnte das ein Motiv sein ???
      Und so ein alter Mann mit 67, der springt doch eh bald in die Kiste, wozu hier noch löhnen und ein Rechtsstreit, dauert Jahre...
      Ist nur meine Vermutung...
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 22:07:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Fasu:

      Handelt es sich um eine private Vollversicherung oder ist dein Nachbar evtl. gesetzlich versichert und eine private Zusatzversicherung (Krankenhaustagegeld o.a.) wurde gekündigt ?

      Kündigung einer privaten Vollversicherung nur bei Zahlungsverzug von mehr als drei Monaten möglich, deshalb hier noch mal (vorsichtig) nachfragen.

      Gruss Rudickks
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 11:00:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.546.305 von Fasu am 10.10.06 21:47:42Fasu, bis musst noch bie 67 arbeiten und dann mit Deinen Worten
      zu sprechen - springst Du eh bald in die Kiste. Da haste aber eine
      tolle Zukunft!
      Keine KV, ob privat oder gesetzlich, kann wegen Krankheit kündigen,
      es muss ein anderer Grund vorliegen.
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 16:25:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.553.930 von Boddenblick am 11.10.06 11:00:36An Alle:

      Die Gesellschaft kann noch kündigen bei arglistiger Täuschung bzgl. der Gesundheitsangaben.

      Fasu: Maile mir eine Kopie der Kündigung (Name des Kollegen geschwärzt) zu - an

      info@seves.de

      Ich prüfe das dann für Deinen Kollegen.

      Falls die Gesellschaft Mist gebaut hat => sofort klagen bzw. eine angemessene Entschädigung fordern

      Falls Dein Kollege Mist gebaut hat => sofort darum kümmern, um versichert zu bleiben


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Krankenversicherungen, gibt es nur noch Abzocker unter denen ??