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    Anzeige einer strafbaren Handlung. Reicht ein begründeter Verdacht? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.10.06 23:35:28 von
    neuester Beitrag 11.10.06 21:45:53 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.086.938
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      schrieb am 10.10.06 23:35:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es häufen sich ja die Betrügereien im Internet. Im Falle eines Computerbetruges nach § 263a StGB, reicht eigentlich bei einem mehr als begründeten Verdacht des vollendeten Betruges eine formelle Anzeige bei der Polizei aus oder muß man hierbei schon über einen geprüften Gutachter den Beweis beibringen? :confused:
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 23:44:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      anzeigen darf man jeden für alles, wenn es nicht nur den zweck hat, ihn mit einem strafverfahren zu überziehen. beweise müssen bei strafanzeigen/anträgen nicht vorgebracht werden. die staatsanwaltschaft ermittelt von amts wegen alle be- und entlastenden tatsachen, sofern ein hinreichender anfangsverdacht zu der aufnahme von ermittlungen führt.
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 23:55:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.548.878 von Burentom am 10.10.06 23:35:28Bei begründetem Verdacht ruhig anzeigen, gerade im Internet gibt´s ja oft mehrere Geschädigte, vielleicht ist man ja nicht mal der Erste, der sich bei der Polize/Sta meldet
      Avatar
      schrieb am 10.10.06 23:57:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      So sollte man meinen. Kann trotzdem die dafür zuständige Kriminalplizei -wegen angeblich nicht vorhandener Spezialkenntnissen- vom Anzeigenden ein Gutachten verlangen? :confused:
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 00:00:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Geht ja hier um Strafrecht, da müssen die schon selber ran

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      schrieb am 11.10.06 00:00:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.549.026 von Burentom am 10.10.06 23:57:16:eek:

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 00:10:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Müßten schon! Ich habe aber den Eindruck bekommen, das kein besonderes Interesse polizeilicherseits an dieser Art von strafbarer Handlung besteht. Oder anders ausgedrückt - hier muß der Hund in einem bestimmeten Bundesland zur Jagd getragen werden.
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 00:18:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.549.142 von Burentom am 11.10.06 00:10:57Geht ja meistens darum, dass man auch selbst geschädigt ist,da kann man sich auch hinsetzen(oder der Anwalt, was ja je nach Schadenssumme in zivilrechtlicher Hinsicht ratsam sein dürfte) und ein paar Zeilen an die Sta schreiben(Sachverhalt,Schaden etc), dann ´kommen die Dinge irgendwann in Gang, falls nicht gibt´s eine Einstellungsverfügung und da kann man sich dann ggf nochmal beschweren, beziehungsweise weitere Schritte in Angriff nehmen
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 00:45:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      Soweit ist es noch nicht. Und wenn, so wird der entstandene Schaden von einer Versicherung ersetzt. Es geht hier um die Strafverfolgungsbehörde (Kriminalpolizei) die der Meinung ist -einen für mich mehr als erwiesenen Betrugstatbestand durch eigene herbeizubringende Gutachten- noch zusätzlich zu beweisen. Wenn dies Schule macht, dann geht jeder Bundesbürger bei einer von ihm festgestellten strafbaren Handlung sofort in Deckung und die Täter haben leichtes Spiel.
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 09:39:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.549.319 von Burentom am 11.10.06 00:45:44Hm, worum geht es denn? Ohne Namen und Zahlen zu nennen...!

      Die Polizei arbeitet ja mit der Sta zusammen, und kennt also auch den Staatsanwalt, vielleicht wissen die ja schon das ihm deine vorgebrachten Beweise/Anschuldigungen/Aussagen nicht reichen werden um Anklage zu erheben!

      (Denk bei solche Fragen und Themen daran, dass das hier ein öffentliches Forum ist und jeder der Meinung ist, das er im Recht ist und seine Meinung die einzig richtige ist...)
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 11:40:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wir reden hier um den Kauf/Verkauf von Goldmünzen im Internet und dem lukrativen Versuch, nachgemachte Münzen als "Echt" zu verkaufen (Kann auch auf Markenprodukte zutreffen). Da der Verkäufer/Käufer meist nicht im selben Bundesland sitzten muß "Länderübergreifend" ermittelt werden. Problematisch wird es, wenn die zur weiteren Untersuchung beauftrage Behörde ihre Arbeit ohne Gutachten, den der Anzeiger angeblich beibringen muss, ihre Arbeit nicht aufnehmen möchte. :confused:
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 18:01:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich verweise auf die Möglichkeit des Klageerzwingungsverfahrens und auf § 258 a StGB.
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 18:42:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      Also irgendwie hört sich die Begründung tatsächlich komisch an, zumal das Problem mit dem Betrug gefälschten (Sammler)Münzen (Link Euro Fehlprägungen), die noch als Zahlungsmittel gelten oder gar mit antiken Münzen ja nicht unbekannt ist und man stelle sich vor bei normalem Falschgeld würde erst ein Gutachten verlangt bis überhaupt mal jemand tätig würde

      http://sammler.com/mz/euro_abarten_faelschungen.htm
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 20:18:04
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.564.770 von Baehrs am 11.10.06 18:42:22Das ist ja nun wirklich etwas komplizierter!

      Ist es echtes Gold? und falsche Prägung? Oder falsches ,also kein, Gold?

      Sind es Münzen die noch als Zahlungsmittel irgendwo in der Welt gültig sind?

      Ich kann mir aber auch vorstellen, das bei diesen ganzen Internetsachen die gerne gesammelt werden wie Münzen,Diamanten,Edelmetalle, irgendwelche Steine und so weiter... Oft ein Fachkundiger Sammler der Meinung ist, er wurde über den Tisch gezogen.

      Wenn das jeder zweite anzeigt, kann es schon sein, das es erstmal heisst: bringen sie ein Gutachten bei! Sonst wird mal wieder umsonst für den Papierkorb gearbeitet!
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 20:25:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.566.858 von Knefi am 11.10.06 20:18:04Das war auch Unsinn, steht ja groß da "Goldmünzen", wie man da auf Euromünzen kommen kann :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 21:30:37
      Beitrag Nr. 16 ()
      Teuere Münzen über das Internet zu kaufen wäre sträflicher Leichtsinn. Es handelt sich aber hierbei um Goldmünzen aus dem deutschen Kaisereich mit hoher Prägeauflage, die als Kapitalanlage zumeist in Nähe des Goldpreises ge- und verkauft werden. Für Betrüger ist die Sache nur dann von Interesse, wenn der Goldgehalt wesentlich unter dem 900er Goldgehalt der Originalmünzen liegt. (sogenannte geschönte "Unterlegscheiben"). Diese Betrügerei gibt aber auch bei den Unzen Goldmünzen usw. Ich habe jetzt nochmal ein Schreiben an die hiesige Staatsanwaltschaft gesandt. Mal sehen ob es weiter hilft.
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 21:45:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.568.437 von Burentom am 11.10.06 21:30:37An Knefi: Wenn man solche Münzen in den Händen hat, so kann man schon erkennen ob es sich um Fälschungen handelt (Gewicht, Durchmesser, Rändelung usw. Die 20 Goldmarkmünzen aus dem Kaisereich sind schwer nachzumachen. Es ist bisher hier in Deutschland nur in den 70gern einmal gelungen. Der hatte aber die original Walz-/Stanzwerkzeuge. Danach wurde der Gesetzgeber aktiv und generell die Nachprägungen von früher im Umlauf befindlichen Münzen verboten.


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