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    Gebäudeversicherung (speziell WEG über Hausverwaltung) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.10.06 18:24:54 von
    neuester Beitrag 13.10.06 17:59:55 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 11.10.06 18:24:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe kürzlich eine Eigentumswohnung gekauft nun soll der Hausverwalter gewechselt werden.

      Nun meine Frage:
      - Können die bestehenden Versicherungen (Gebäudeversicherungen) so übernommen werden ?
      - Wer ist Versicherungsnehmer ? (die Gemeinschaft oder die Hausverwaltung (sicherlich doch eher die Mitglieder der Gemeinschaft)).

      In wie weit ist es üblich, daß sich die Eigentümer selber um das Versicherungsproblem kümmern ?
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      schrieb am 11.10.06 19:56:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.564.371 von finanzvoyeur am 11.10.06 18:24:54normalerweise bleiben die Verträge auch nach einem Verwalterwechsel bestehen, Kündigungen sind i.d.R. entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen nur möglich.
      Versicherungsnehmer ist die WEG, der Verwalter schließt i.A. und auf Rechnung der WEG V-Verträge.
      Es gibt durch das Vertretergremium "Verwaltungsbeirat" die Möglichkeit bei Neuvergabe bestimmend Einfluss zu nehmen.

      Wieviele Einheiten hat die Wohnanlage? Habt ihr denn schon einen neuen Verwalter gewählt?
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 19:57:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Natürlich ist immer die WEG, bzw. das Gebäude Versichert.
      Insofern ist ein Wechsel der Hausverwaltung ohne Relevanz.
      Eine WEG sollte sich immer mal auch um die Versicherungen kümmern. Im eigenen Interesse !!! Mir fiel auf, dass unsere Gebäudeversicherung zu teuer ist. Nun haben wir eine neue mit einem deutlich reduzierten Beitrag. Bin zwar der Beirat der WEG, aber geht es hier doch auch um mein /unser Geld
      Avatar
      schrieb am 12.10.06 23:26:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      die WEG übernimmt natürlich die gebäudeversicherungen, allerdings besteht bei jedem eigentümerwechsel innerhalb der WEG ein sonderkündigungsrecht für die gesamte WEG.

      gebäudeversicherungen bekommt eine große hausverwaltungen oft zu erheblich besseren konditionen, da ein fähiger hausverwalter mit einer gesellschaft in der regel einen rahmenvertrag abschließt.
      da kostet dann die haushaftplicht bei entsprechendem volumen zum teil nicht mal mehr 5 euro pro wohneinheit.

      wichtig bei der gebäudeversicherung ist das deckungskonzept und die bedingungen, bevor du auf den preis schaust.

      ein paar wichtige punkte:
      elementarschadendeckung. was ist versichert und wie. manche versicherungen zählen beispielsweise bei erdbebenschäden , den schaden nur, wenn die standfestigkeit des gebäudes beeinträchtigt ist.
      wie hoch ist der selbstbehalt in elementar.
      wie sieht die regelung bei überschwemmungsschäden aus.
      sind rückstauschäden mitversichert?

      wichtig, wie der gebäudeneuwert bestimmt wird.
      wird unterversicherungsverzicht gewährt?
      wie hoch sind die kosten ( abbruch, aufräum, entsorgung etc. versichert ). die sind in vielen policen oft nur prozentual und nicht bis zur versicherungssumme versichert.

      und dann das problemkind: die leitungswasserversicherung.
      immer prüfen, welche rohre bis zu welcher summe versichert sind.
      ableitungsrohre werden oft nur bis zu einer gewissen summe versichert.
      was ist mit den zuleitungsrohren? nur innerhalb oder außerhalb des gebäudes? was mit zuleitungsrohren die der versorgung nicht versicherter anlagen dienen.

      gibts noch mindestens 20 weitere punkte, die je nach gebäude wichtig oder unwichtig sein können.

      im LW-bereich kann es sein, dass ihr einen alten vertrag habt, der noch ein deckungskonzept hat, was ihr heute auf dem markt so gar nicht mehr bekommt.

      und ganz am schluß solltet ihr euch auch mal euren schadensverlauf der letzten jahre anschauen.
      wenn da einiges da war, dann achtet bei einer umdeckung darauf, dass diese schäden im antrag bei einer umdeckung vermerkt werden, sonst kann es sein, dass sich der versicherer bei nem großen schaden auf verletzung der vorvertraglichen anzeigepflicht beruft und die regulierung verweigert.

      und wenn alle punkte abgeklärt sind und die schadensqoute erörtert wurde, bedingungen verglichen wurden und das gebäude richtig deklariert wurde, dann würde ich den preis vergleichen.

      wenn ich es mal so über den daumen peile, dann würde ich sagen, dass mindestens ein drittel aller häuser in deutschland falsch versichert sind. zumindest für den großschadensfall.

      ist mir eh nicht klar, warum die deutschen ohne zu murren nen haufen kohle für die vollkasko und rechtschutz zahlen, aber wegen ein paar euro bei ihrem gebäude lieber nen stark abgespeckten schutz in kauf nehmen.

      nur mal so als anregung.
      genaues kann man nur bei näherer kenntnis des objekts sagen.

      gruß

      jem
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 17:59:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ja danke erstmal an alle (vor allem an jem)... ich war mehrere Tage nicht mehr am Computer

      unsere Versicherungen:

      A) Zu Haftpflicht (sind gut 20%):
      diese beträgt 10,31 pro Wohneinheit (also so 185 EUR insgesamt bei 18 WE).
      Ein anderer Verwalter meinte hier, daß er eben für 4,50/WE bei der VGH seinen Versicherungsschutz bekommt.
      Also bei Haftpflicht kann man schonmal sparen.

      B) Der Rest GebäudeVersicherung (knapp 80% = knapp 700 EUR):

      Hier liegen uns momentan nicht die Versicherungsverträge vor.
      Die Brandkasse wird bei der öffentlichen Versicherung Oldenburg
      abgeschlossen sein (das war früher bevor es keine Konkurrenz bei Brandkassen gab hier der Gebietsmonopolist). Diese Brandkasse ist aber im Brandbereich sehr günstig und gut (das sagen auch alle Hausverwalter).

      Restliche Gebäudeversicherungen:
      Fragt sich ob die restlichen Gebäude Versicherungen auch bei der öffentlichen Oldenburg abgeschlossen sind (denn hier gibts bestimmt noch alternativen).

      Elementarschadenversicherung:
      Das sind doch sicherlich alte DDR-Policen

      Leitungswasser (da ist jem besonders drauf eingegangen und das habe ich gestern auf einer Eigentümerversammlung auch nachgefragt):

      BesonderheitLeitungswasser
      Bei uns ist Leitungswasser nämlich nur bis zum Hausanschluß Sondervermögen.
      Schon die Wasseruhr im Keller nach dem Hausanschluß ist Privateigentum.
      Also jedem Eigentümer gehört die Wasserleitung vom Keller (incl. Wasseruhr) bis in seine Wohnung hinein ganz alleine (Privateigentum), ist so in Teilungsplan festgelegt.
      Nun fragt sich wie weit ein 1 Meter langes Rohrstück ins Haus versichert werden muß und wie weit jeder Einzelne jetzt eigentlich eine Versicherung für "seine private" Wasserleitung abschließen muß.


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