Lebensversicherung: Kosten bei Wechsel Versicherungsnehmer??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.10.06 13:05:52 von
neuester Beitrag 13.10.06 17:25:51 von
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Hallo, wer kennt sich mit der Materie Lebensversicherung aus???
Ist der Wechsel des Versicherungsnehmers innerhalb eines bestehenden Lebensversicherungsvertrages mit besonderen Kosten verbunden, d.h. fallen bei diesem Wechsel Kosten an, welche nicht in den jährlichen Verwaltungsgebühren beinhaltet sind?
Da mir die Lebensversicherungsgesellschaft keine Auskunft erteilt, würde ich mich über Infos von den Fachleuten hier im Board freuen.
Beste Grüße!
Ist der Wechsel des Versicherungsnehmers innerhalb eines bestehenden Lebensversicherungsvertrages mit besonderen Kosten verbunden, d.h. fallen bei diesem Wechsel Kosten an, welche nicht in den jährlichen Verwaltungsgebühren beinhaltet sind?
Da mir die Lebensversicherungsgesellschaft keine Auskunft erteilt, würde ich mich über Infos von den Fachleuten hier im Board freuen.
Beste Grüße!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.577.319 von bezzi am 12.10.06 13:05:52M.E. garnicht möglich:
Alter, Gesundheitsriskio, neue Risikoprüfung wie Neuvertrag!
Wie soll das gehen?
Alter, Gesundheitsriskio, neue Risikoprüfung wie Neuvertrag!
Wie soll das gehen?
WIeso nicht möglich. Wenn ich das richtig verstehe dann geht es doch hier um den Wechsel der VErsicherungsnehmers und nicht der versicherten Person oder??? Somit müsste das möglich sein.
Wieviel das kostet kann von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein. Um welche Gesellschaft geht es denn und welcher Tarif? Und wieso gibt Dir die Gesellschaft keine Auskunft?
Wieviel das kostet kann von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein. Um welche Gesellschaft geht es denn und welcher Tarif? Und wieso gibt Dir die Gesellschaft keine Auskunft?
Hallo,
ich kann nur für meine Risiko-LV sprechen. Die Cosmos hat für den Wechsel des VN keine Kosten berechnet. Keine Ahnung ob das bei normaler KLV so wäre, glaube ich aber kaum.
Grüße
ich kann nur für meine Risiko-LV sprechen. Die Cosmos hat für den Wechsel des VN keine Kosten berechnet. Keine Ahnung ob das bei normaler KLV so wäre, glaube ich aber kaum.
Grüße
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.577.319 von bezzi am 12.10.06 13:05:52bezzi,
nennen bitte Gesellschaft und Tarif, dann bekommst Du eine Antwort.
Grüße - interna
nennen bitte Gesellschaft und Tarif, dann bekommst Du eine Antwort.
Grüße - interna
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.577.319 von bezzi am 12.10.06 13:05:52Hallo, danke für die Nachrichten. Allerdings wollte ich mich hier nicht über die Niederungen von LVs unterhalten, wie z.B. Wer ist Versicherungsnehmer, was ist der Unterschied zur versicherte Person, warum gibt es einen Bezugsberechtigen usw....
Nachdem uns unser Makler ziemlich schlecht beraten hat wollen wir unsere Policen jetzt nachträglich "überkreuzen", was aus erbschaftssteuerlichen Gründen vorteilhaft ist und hierbei ist jeweils ein Versicherungsnehmerwechsel nötig. Daher meine Frage.
@aikhoch
Danke für die Info - dürfte auch für die KLV gelten, da der entstehende Aufwand ähnlich ist.
@interna
Ich denke mir mittlerweile auch, dass das jede Gesellschaft unterschiedlich berechnet. Meine Policen sind von Heidelberger Leben (vormals MLP Leben). Tarif bestpartner classic und topinvest nach altem Recht.
Freue mich über weitere Infos da meine Gesellschaft sich immer noch nicht gemeldet hat.
Nachdem uns unser Makler ziemlich schlecht beraten hat wollen wir unsere Policen jetzt nachträglich "überkreuzen", was aus erbschaftssteuerlichen Gründen vorteilhaft ist und hierbei ist jeweils ein Versicherungsnehmerwechsel nötig. Daher meine Frage.
@aikhoch
Danke für die Info - dürfte auch für die KLV gelten, da der entstehende Aufwand ähnlich ist.
@interna
Ich denke mir mittlerweile auch, dass das jede Gesellschaft unterschiedlich berechnet. Meine Policen sind von Heidelberger Leben (vormals MLP Leben). Tarif bestpartner classic und topinvest nach altem Recht.
Freue mich über weitere Infos da meine Gesellschaft sich immer noch nicht gemeldet hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.598.283 von bezzi am 13.10.06 13:37:50Der Versicherungsnehmerwechsel kostet aber den Steuervorteil im Erlebensfall. Dann lieber Erbschaftssteuer zahlen, oder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.599.525 von andjessi am 13.10.06 14:28:54@andjessi
Woher hast Du diese Information???
Du bist hier falsch informiert!
Der Versicherungsnehmerwechsel ist nicht steuerschädlich, d.h. Du verlierst Dein Steuerprivileg nicht. Die Versicherungsgesellschaft muss nur eine Meldung ans Finanzamt durchführen und das Finanzamt prüft dann, ob evtl. Schenkungssteuer bezahlt werden müssen!
Kurzer Gedanke: Sollte das Steuerprivileg wegfallen, so könnten Unternehmen wie cashlife usw. schließen
Woher hast Du diese Information???
Du bist hier falsch informiert!
Der Versicherungsnehmerwechsel ist nicht steuerschädlich, d.h. Du verlierst Dein Steuerprivileg nicht. Die Versicherungsgesellschaft muss nur eine Meldung ans Finanzamt durchführen und das Finanzamt prüft dann, ob evtl. Schenkungssteuer bezahlt werden müssen!
Kurzer Gedanke: Sollte das Steuerprivileg wegfallen, so könnten Unternehmen wie cashlife usw. schließen
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.600.647 von bezzi am 13.10.06 15:08:33Du hast recht. Ich habe mich geirrt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.601.200 von andjessi am 13.10.06 15:26:59Du hast BM
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