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    Ist die Änderung der Gewinnermittlungsart noch nach Abgabe der Steuererklärung möglich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.10.06 18:20:50 von
    neuester Beitrag 17.10.06 14:06:45 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.088.048
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      schrieb am 16.10.06 18:20:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Steuerexperten,

      meine Steuererklärung 2004 wurde bereits nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgegeben. Die Steuererklärung ist aber offen und grundsätzlich noch änderbar.
      Leider habe ich eine ursächlich 2004 zuzuordnende größere Zahlung erst im Januar 2005 erhalten. Wenn man nun die Gewinnermittungsart noch auf die Bilanzierung ändern könnte, dann würde ich circa 2500€ Steuern sparen.

      Ich habe über Google eine BFH Urteil XI R 4/04 gefunden, wo es in der Entscheidung heisst:
      "Nach dieser Rechtslage hat ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger ein --prinzipiell unbefristetes-- Wahlrecht, das zwar formal allein durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung bzw. Feststellung begrenzt ist...."

      Da mein Steuerbescheid definitiv noch nicht Bestandskraft erlangt hat, wäre eine Änderung demnach unter Umständen noch möglich!
      Mein Steuerberater hat mir allerdings telefonisch mitgeteilt, das "ein Wechsel der Gewinnermittlungsart nur bis Abgabe der Steuererklärung zulässig sei"

      Die beiden Aussagen widersprechen sich doch grundsätzlich. Kann hier vielleicht noch jemand zur Aufklärung des Problems beitragen?

      Wäre echt toll:kiss:

      Herzlichen Dank im Voraus!

      Gruß
      UTO
      Avatar
      schrieb am 16.10.06 20:50:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      @UTO:
      In dem von dir zitierten BFH-Urteil heißt es:

      2. Hat sich der Steuerpflichtige --wie im Streitfall-- für die Überschussrechnung entschieden, kann er allein durch eine nachträglich erstellte Buchführung seine zunächst getroffene Wahl nicht mehr ändern.

      Danach dürfte es auch in deinem Fall nicht möglich sein, nachträglich auf die Bilanzierung umzusteigen.
      Darüber solltest du dich aber nicht grämen, da die Bilanzierung teurer ist als die EÜR, wodurch die Steuerersparnis wieder aufgezehrt würde.
      Avatar
      schrieb am 16.10.06 20:57:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Umstellung von EÜR auf Bilanz ist sehr aufwendig, wie den nachfolgenden Ausführungen des BFH zu entnehmen ist:

      Ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger hat erst dann sein Wahlrecht auf Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich wirksam ausgeübt, wenn er eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine ordnungsmäßige kaufmännische Buchführung einrichtet und --vor allem-- aufgrund von Bestandsaufnahmen einen Abschluss macht (BFH-Urteil vom 2. März 1978 IV R 45/73, BFHE 125, 45, BStBl II 1978, 431; BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2003 IV B 68/02, BFH/NV 2004, 633). Bei einem Wechsel von der Überschussrechnung zum Bestandsvergleich ist eine Bestandsaufnahme für die Positionen der "Eröffnungsbilanz" von besonderer Bedeutung, da insoweit die fehlerausgleichende Zweischneidigkeit der Bilanz noch nicht gegeben ist. Die ihr zugrunde liegenden Posten müssen --dem Grunde und der Höhe nach-- zeitnah aufgenommen und erfasst werden; für körperliche Gegenstände (wie auch für halbfertige Arbeiten) ist eine reale Bestandsaufnahme geboten (vgl. § 146 Abs. 1 AO 1977; dazu Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 146 AO 1977 Tz. 10 ff.). Die zeitgerechte Erfassung und Verbuchung des Betriebsvermögens trägt dazu bei, die Richtigkeit der Buchungen und der Bilanz zu gewährleisten und so als sachgerechte Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung zu dienen. Werden daher die der Anfangsbilanz zugrunde liegenden Positionen nicht zeitgerecht zum "Bilanzeröffnungsstichtag" ermittelt, kann in diesem Veranlagungszeitraum nicht mehr von der Überschussrechnung zum Bestandsvergleich übergegangen werden. Der Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich setzt neben der Einrichtung einer Buchführung eine Anfangsbilanz mit zeitgerecht ermittelten Werten zwingend voraus.

      Du musst eine komplett neue Buchführung einrichten und dein Steuerberater muss Bilanzen erstellen. Der ufwand dürfte die Steuerersparnis übersteigen.
      Mein Rat: Bleibe bei der EÜR.
      Avatar
      schrieb am 16.10.06 21:40:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.663.309 von UTO am 16.10.06 18:20:50Wobei...mal abgesehen von der Frage nach dem Wechsel der Gewinnermittlungsart...die Aussage ist doch, dass eine Zahlung(Einnahme) für eine offenbar in 2004 erbrachte Leistung erst in 2005 vereinnahmt wurde. Es gilt das Zuflußprinzip, .d.h. diese Einnahme ist bei der EÜR ohnehin dem VZ 2005 zuzurechnen. Mir scheint eher, dass dieser Betrag fälschlicherweise in der Gewinnermittlung 2004 angesetzt wurde, was man berichtigen könnte, ohne die Gewinnermittlungsart zu wechseln. Damit würde sich die Diskussion erübrigen.
      Avatar
      schrieb am 16.10.06 21:41:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Früher musste man lediglich die Anlage 1 zu R 17 EStR beachten. In den Richtlinien ist eine Übersicht über die Berichtigung des Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart vorzufinden.

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      schrieb am 16.10.06 22:12:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.667.814 von Net_Pik am 16.10.06 21:40:53Hallo Net_Pik, er will wohl noch für 2004 die Gewinnermittlungsweise auf Bilanzierung von 4/3 ändern.
      Avatar
      schrieb am 16.10.06 22:15:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Aber das hieße, dass er gerade in 2004 versteuern müsste... :confused:
      Avatar
      schrieb am 16.10.06 22:17:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      ích verstehs auch nich...
      Avatar
      schrieb am 16.10.06 23:03:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Gewinnvorverlagerung von 2005 auf 2004, weil in 2005 in anderer Progressionsgruppe?
      Avatar
      schrieb am 17.10.06 14:06:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Nataly
      Hallo Steuerexpertin,

      ja, ich habe mir ein wenig die Passage herausgepickt, welche meine Intention bestätigte.
      Kosten des Steuerberaters hielten sich imn Grenzen, da die Bilanz nicht sonderlich umfangreich wäre.
      Leider scheint es ja doch auf nicht möglich hinauszulaufen....

      @Der Strohmann
      Genau, Verlagerung des 2005er Zuflusses nach 2004 würden circa 2500€ Ersparnis bringen, wenn ich die Steuerlast 2004 und 2005 zusammenrechne.

      Bin anderen Erkenntnissen immer noch aufgeschlossen:cool:

      Danke und Gruß
      UTO


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