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    Land und Boden absetzbar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.10.06 11:52:25 von
    neuester Beitrag 29.10.06 19:33:18 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.090.517
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      schrieb am 27.10.06 11:52:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein Landwirt mit Biogasanlage würde sich gerne von den steigenden Pachtpreisen unabhängig machen. Da ihm zur Zeit Pachtland zum Kauf angeboten wird, würde er gerne wissen, ob er die Ausgaben für den Landerwerb auch steuerlich zur Abschreibung ansetzen kann. Ich weiss, das sind Fragen für seinen Steuerberater, vielleicht kann mir aber jemand vorab dazu Auskunft geben. Vielen Dank! ;)
      Avatar
      schrieb am 27.10.06 12:10:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.885.407 von MunichStock am 27.10.06 11:52:25kurz und knapp: NEIN

      Grund und Boden zählt zu den Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die in aller Regel keinem Werteverzehr, der durch Abschreibungen ausgedrückt wird, unterliegt. Wie immer im deutschen Steuerrecht ... die Ausnahme: außergewöhnliche Wertminderungen (z.B. nachträglich festgestellte Umweltrisiken, die neu geplante Autobahn 50 m vom Grundstück entfernt ...) rechtfertigen außerordentliche Abschreibungen.
      Avatar
      schrieb am 27.10.06 12:28:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Grundstücke werden idR nicht abgeschrieben.
      Avatar
      schrieb am 27.10.06 14:21:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die bisherigen postings sind im Prinzip alle richtig - insbesondere
      auf diesen Fall bezogen. Es gibt aber eine Ausnahme:

      :eek:Absetzung für Substanzverzehr (nicht Abnutzung) -

      dies trifft bei Steinbrüchen, im Kohlebergbau, Minen etc zu.
      Avatar
      schrieb am 27.10.06 16:11:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ein Landwirt, der Land für seinen landw. Betrieb kauft, kann die Ausgaben selbstverständlich steuerlich voll geltend machen.

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      schrieb am 29.10.06 19:33:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      ähm warsch. nicht ganz "voll": Da gibt's Freibeträge bei Verkauf von z.B. Wiese aus landwirtschaftlichem Betriebsvermögen (z.B. 1,20 €/m2) und sicherlich irgendwelche Abzüge des Finanzamtes bei Kauf - also unbedingt landw. Steuerberater oder Finanzamt VORHER fragen. Wegen Kaufdatum und Wirschaftsjahresbeginn normal 01.07. sowie Ansparrücklagenbildung in den Vorjahren...

      Auch der Verkäufer landw. Betriebsvermögens muß sich informieren, sonst verkauft er wg. Steuer und evtl. Alterskassenbeitragssteigerung und Alimenten praktisch für die Hälfte!

      Mich würde mal interessieren, was denn so'n m2 Acker neben einer Biogasanlage kostet - relativ zum Acker 30km weiter. Die Pachtpreise bis 10 km Entfernung sollen jetzt schon astronomisch sein.

      Schönen Sonntag
      Hugo

      P.S.: Sorry Nataly - aber bei Landwirten gilt diese Besonderheit im Steuergesetz (lt. Info v. Steuerberater 2005 in NRW). Vielleicht hilfst Du mir bei meinem juristischen Problem mit der Zwangsverwaltung?


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