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    Steuererklärung 2005 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.10.06 19:43:43 von
    neuester Beitrag 01.11.06 12:12:36 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.091.006
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      schrieb am 30.10.06 19:43:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute!!

      Ich habe total verschlafen meine Einkommensteurerklärung für 2005 abzugeben, kann ich das überhaupt noch machen oder sind die Fristen verstrichen?

      Danke!! :)
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 20:11:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Si Hombre siempre!:D
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 20:27:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.017.123 von kaya75 am 30.10.06 19:43:43Ist kein Problem. RE
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 21:09:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Frist für die ESt-Erklärung 2005 läuft frühestens am 31.12.2007 ab. Du hast also genügend Zeit.
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 21:58:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.019.669 von NATALY am 30.10.06 21:09:42also könnte ich bis Jahresende die von 2004 noch nachreichen?

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      Avatar
      schrieb am 30.10.06 22:00:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.021.963 von ANOM am 30.10.06 21:58:32Muss ich auch noch !! :D:(
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 22:13:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      #Nataly

      Danke für deine Antwort, :)
      muss ich die Erklärung dann über einen Steuerberater abgeben, oder ist es egal?
      Avatar
      schrieb am 31.10.06 10:58:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das ist wirklich total egal. Ob persönlich oder mit der Post oder oder. Nur, wenn noch etwas besonders Erklärungsbedürftiges angefallen ist, dann besser persönlich.
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 00:45:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.019.669 von NATALY am 30.10.06 21:09:42 Die Frist für die ESt-Erklärung 2005 läuft frühestens am 31.12.2007 ab. Du hast also genügend Zeit.

      und wer muss bis ende mai 2006 oder dezember 2006 (mit StB) abgeben?
      Avatar
      schrieb am 01.11.06 12:12:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die Frist 31.5. oder 31.12. (mit StB) gilt für die Pflichtveranlagung, die 2-Jahresfrist gilt für die Antragsveranlagung.


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