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    Sie haben es tatsächlich getan: Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne ist beschlossene Sache ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.11.06 18:54:12 von
    neuester Beitrag 21.11.06 17:14:46 von
    Beiträge: 487
    ID: 1.091.806
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      schrieb am 02.11.06 18:54:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Entgegen dem Rat aller Experten haben unsere Politiker einen erneuten fiskalischen Meilenstein durchgedrückt:

      Die Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne kommt ab 2009. Sie scheinen dabei tatsächlich keine direkte Verlustverrechnung zu planen sondern erst eine nachträgliche Verrechnung der Verluste über die Steuer. Für alle kurzfristig orientierten Trader ist das das Ende des Trading in Deutschland, da diese Klientel ja besonders viele Verluste produziert, die sie natürlich mit den Gewinnen sofort verrechnen muss, um nicht die Geschäftsgrundlage zu verlieren. Deshalb ist der von mir gefettete Teil des Artikels der Brüller des Abends.......

      http://www.handelsblatt.com/news/Politik/Deutschland/_pv/doc…

      HANDELSBLATT, Donnerstag, 2. November 2006, 18:00 Uhr

      Eckpunkte der Beschlüsse zur Abgeltungsteuer

      Neben der Unternehmensteuerreform haben sich die Experten der großen Koalition auch auf die Einführung einer Abgeltungsteuer verständigt. Hier die Eckpunkte:

      Die Abgeltungsteuer soll Anfang 2009 mit einem Steuersatz von 25 Prozent in Kraft treten und für Zinserträge, Investmentfondserträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne gelten. Immobilien bleiben außen vor. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen hinzu. Die Einführung einer Abgeltungsteuer bricht radikal mit dem bestehenden System. Die Steuer wird nach Berechnungen des Ministeriums rund 1,73 Mrd. Euro kosten.

      Wie wirkt die Abgeltungssteuer bei Dividenden?

      Nach dem Willen der Koalitionäre soll die Abgeltungsteuer zudem das erst 2001 von der rot-grünen Regierung eingeführte Halbeinkünfteverfahren ablösen. Derzeit werden nur 50 Prozent der Einkünfte aus Dividenden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Aktionärs belegt. Diesen Rabatt räumt der Fiskus ein, um eine Doppelbesteuerung sowohl auf der Ebene des Unternehmens als auch beim Aktionär zu vermeiden.

      Künftig soll nach dem Willen der Koalitionäre von jedem Euro Dividendenzahlung über dem Sparerfreibetrag 25 Cent Steuern fällig sein. Das führt nach Berechnungen der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz zu deutlich höheren Belastungen. Hat ein Anleger mit einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent seinen Sparerfreibetrag ausgeschöpft, muss er derzeit 158,30 Euro Steuern auf eine Dividende von 1000 Euro zahlen. Bei einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent müsste er 264,75 Euro an den Fiskus überweisen. Weniger kostspielig wäre die Neuregelung für gut Verdienende, die den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlen. Derzeit bleiben ihnen von 1000 Euro Dividenden 778,45 Euro übrig. Mit einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent werden es 736,25 Euro sein.

      Wie wirkt die Abgeltungssteuer bei Veräußerungsgewinnen?

      In der Tendenz sind die Auswirkungen auf die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen ähnlich. Ein Spekulationsgewinn wird künftig nicht mehr im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens besteuert, sondern es gilt der Satz der Abgeltungsteuer. Das heißt, die Steuerlast auf solche Gewinne steigt. Wie auch bei der Dividendenbesteuerung sind Spitzenverdiener von dieser Steigerung weniger betroffen als Geringverdiener. Vor allem für langfristig orientiere Anleger kommt es zu einer teuren Veränderung, weil die Koalition plant, die nach einem Jahr geltende Steuerfreiheit für private Veräußerungsgewinne abzuschaffen. Die Steuerlast steigt für jeden Anleger, am wenigsten sind jedoch Spitzenverdiener betroffen, die kurzfristig Aktien kaufen oder verkaufen. :confused::confused::confused:

      Die neue Abgeltungsteuer soll nur für Aktienkäufe und anschließende -verkäufe gelten, die nach dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen werden.

      Mit dem Wegfall der Steuerfreiheit wird es künftig auch möglich sein, Verluste aus Spekulationsgeschäften bei der Steuer geltend zu machen. Dies soll aber nur im Rahmen der Einkunftsart gelten. Das heißt, eine Verrechnung etwa mit einem Gehalt ist nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 19:02:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das passiert, wenn man Beamte und Politiker was machen läßt :mad:
      A la laterne mit ihnen - und ihr brave und erfolgreiche Trader kommt zu uns in die Alpen :)
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 19:02:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.087.318 von bonAPART am 02.11.06 18:54:12Das waren noch Zeiten als wir unseren Gerhard hatten. Ein Ossi und diese SPD schlimmer gehts nimmer :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 19:12:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.087.318 von bonAPART am 02.11.06 18:54:12Die Abgeltungsteuer soll Anfang 2009 mit einem Steuersatz von 25 Prozent in Kraft treten und für Zinserträge, ... Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen hinzu. :mad:


      am wenigsten sind jedoch Spitzenverdiener betroffen, die kurzfristig Aktien kaufen oder verkaufen. :confused:

      Die vom Handelsblatt haben wohl noch nicht davon gehört, daß man beim Trading immer auch Verluste macht.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 19:17:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Fr.Merkel der Untergang für uns alle......
      :eek::(

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      Avatar
      schrieb am 02.11.06 19:17:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.087.318 von bonAPART am 02.11.06 18:54:12Mit dem Wegfall der Steuerfreiheit wird es künftig auch möglich sein, Verluste aus Spekulationsgeschäften bei der Steuergeltend zu machen.

      Ob es wohl möglich sein wird, die zu erwartenden Verluste vorab als Freibetrag anzugeben, und dann am Jahresende die Tatsächlich zu zahlende Steuer zu begleichen?
      (Bzw. sich von der Abgeltunggssteuer befreien zu lassen)

      Als Trader der unmittelbar Gewinne abführen soll, aber Verluste Steuerlich erst zu Jahresende ertasttet bekommt, kann man sonst in D. einpacken.

      Idioten.:mad:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 19:22:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Details gibt es wohl noch nicht, z.B. wie werden ausländer behandelt, die ein Konto bei einer deutschen Bank haben oder wie wird die Steuer bei Auslandskonten eingezogen?

      Ist eine Berücksichtigung des Existenzminimums vorgesehen?

      Im Artikel ist einmal von Einführung ab 2009 die Rede, dann aber von Gewinnen, die nach dem 31.12.2007 anfallen. Wie darf ich das denn verstehen?

      Art
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 19:23:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.087.776 von Claptoni am 02.11.06 19:17:30Da muß ich Dir mal zustimmen. Wie geil wäre es gewesen, wenn die Union nicht den Rot-Grünen Entwurf von 2003 blockiert hätte. Das wären paradiesische Zustände gewesen, aber so...:mad:

      Art
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 19:23:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ob es wohl möglich sein wird, die zu erwartenden Verluste vorab als Freibetrag anzugeben, und dann am Jahresende die Tatsächlich zu zahlende Steuer zu begleichen?

      rockford, Du bist doch Realist. Deshalb weißt Du auch, dass das reines Wunschdenken ist, das in der Bundesrepublik Deutschland mit Sicherheit niemals Realität wird. Oder wer soll "zu erwartende Verluste" vorab in welcher Höhe festlegen ? Viel zu individuell, viel zu kompliziert, viel zu Steuerzahlerfreundlich. Der Staat ist nur am sofortigen Abzocken interessiert, deine Verlustverrechnung kannst Du dir 1 Jahr später beim Finanzamt erbetteln und erstreiten. Nur dafür wurde das Gesetz gemacht.

      Als Trader der unmittelbar Gewinne abführen soll, aber Verluste Steuerlich erst zu Jahresende ertasttet bekommt, kann man sonst in D. einpacken.

      Das ist Realität.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 19:27:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      Inländische Anleger werden sich jetzt vermehrt Anleihen ausländischer Schuldner kaufen (oder Goldmünzen unters Kopfkissen legen). Aktien werden als langfristige Anlage uninteressant. Wenn etwaige Verluste nicht sofort gegengerechnet werden können, sind Aktien auch kurzfristg unattraktiv. :mad:

      Ausländische Anleger werden sich (vielleicht) gezielt in deutsche Unternehmen einkaufen und die thesaurierten Gewinne für ihre eigene Zwecke verwenden; aber der deutsche Fiskus wird davon nichts sehen.:p

      Ist es Dummheit oder Vorsatz, was die deutschen Politiker mit dem Kapitalmarkt anrichten?:confused:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 19:30:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      man sollte lieber darüber diskutieren, wie man sein geld schnellstmöglich außer landes bringt.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 19:36:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.087.981 von Mituteinderkiste am 02.11.06 19:27:03Vorsatz setzt ein gewisses Mindestmaß an Intelligenz voraus :rolleyes:

      also bleibt nur Dummheit :cry:

      Eine Ossifrau und die SPD und die Schwarzen :mad:

      FDP an die Macht :cry:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 19:48:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.088.181 von auffigehts am 02.11.06 19:36:32Die Schweinchendick-Partei mit einem Schwulen, bitte nicht.
      Wir brauchen etwas neues, der hier in Deutschland einmal aufräumt und sich nicht die Taschen selber voll macht.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 19:50:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      ich hatte das thema hier bereits vor monaten angesprochen und zur teilnahme an unterschriftensammlungen aufgerufen, selbst natürlich mitgemacht, jedoch glaubten die meisten der möchtegerntrader, es würde sie eh nicht betreffen

      ebenso tatenlos werden diese weiterhin zusehen, wie ihre vermeintliche "existenz" 2009 zuende geht und immer bis zuletzt hoffen, das es doch noch anders kommt

      den meisten richtigen tradern ist es 2009 egal, die haben ihre kohle im sack und gehen dann quasi in rente, leben von den zinsen ihrer zinsen und gut

      allen anderen, die es noch ne weile mit trading versuchen wollen, kann man nur raten, ab sofort druck in alle richtungen (politiker, örtliche abgeordnete, banken insbesondere onlinebroker, medien, börsenzeitungen) auszuüben, das eine sofortverrechnung von verlusten beispielsweise durch den broker am tagesende stattfindet oder ggf. eine monatliche verrechnung nach vorbild der umsatzsteuervoranmeldung stattfindet

      viel spass
      :kiss::kiss:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 19:50:54
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.088.055 von boerseaugsburg am 02.11.06 19:30:42man sollte lieber darüber diskutieren, wie man sein geld schnellstmöglich außer landes bringt.

      Illegales Verschieben ist heute nicht mehr drin, dazu sind die Kontrollen und der länderübergreifende Informationsfluss schon zu gut. Wenn dann würde ich mein Geld nur legal ins Ausland verlagern, das macht nur in 2 Fällen Sinn:

      a) man zieht seinem Geld gleich hinterher und wird langfristig nur noch im Ausland steuerpflichtig. Wer es sich leisten kann: Das ist sicher die beste Alternative.

      b) man legt sein Tradergeld legal auf ein ausländisches Konto und gibt - wie jetzt auch - am Jahresende die tatsächlich erzielten Gewinne (= Gewinne MINUS Verluste, Herr Steinbrück) bei seinem Finanzamt an und lässt sich nach dem tatsächlichen Steuersatz veranlagen. Denn eine ausländische Bank wird mit Sicherheit keine Abgeltungssteuer pro Gewinntrade eines Kunden an das deutsche Finanzamt abführen.

      Ich habe schon vor Monaten geschrieben, dass die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne OHNE sofortige Verlustverrechnung das beste Mittel ist um die deutschen Direktbanken direkt in den Konkurs zu führen. Genau das scheinen unsere Politiker aber zu wollen......
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 19:54:10
      Beitrag Nr. 16 ()
      Abwählen dieses Pack.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 19:54:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      Was ist denn mit den alten verlustvortrag? gilt er dann nicht mehr oder kann mann ihn am Jahres ende auch verechnen?:(
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 19:57:19
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wenn ich das neue Gesetz richtig verstanden habe, wäre ein Konto im Ausland der Ausweg. Erst mit der Steuererklärung wären die Steuern fällig. Auch Abgeltungssteuer wäre passe. Der individuelle Steuersatz käme zum tragen.

      Gibt es wesentliche Nachteile?
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:03:18
      Beitrag Nr. 19 ()
      Was macht ihr Trader- Kollegen aus Deutschland dann?

      Aufhören oder auswandern?

      Ich hoffe bei uns in Österreich bleibt uns die Freiheit noch eine Weile. Aber auch bei uns ziehen dunkle (rote) Wolken auf. Wer weiß, was sich die kommende Regierung alles einfallen lässt.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:05:03
      Beitrag Nr. 20 ()
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:06:33
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.088.800 von wotuzu17 am 02.11.06 20:03:18Aber ihr habt keine Ossis ihr Glücklichen.:laugh:
      Und einen Haider, der etwas schwächelt.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:06:41
      Beitrag Nr. 22 ()
      Was ist den mit den Verlustvortrag aus den Jahren davor 2001-2006?:(
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:07:27
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.088.520 von bonAPART am 02.11.06 19:50:54ich habe seit ca. 2 monaten ein geschäftskonto in österreich bei der sparkasse, da ich eine kleine niederlassung gegründet habe.

      ich muß mich dort einmal näher erkundigen
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:11:11
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.088.675 von debull am 02.11.06 19:57:19so sehe ich das auch...aber warten wir die einzelheiten ab...dieses gesetz wird wie die vorherigen zu einem erneuten abfluss von bedeutenden geldmitteln aus deutschland führen..die auswirkungen auf alle direktanlagebanken ist überhaupt noch nicht absehbar, aber letztlich wird dies zu enormen verlusten bei diesen banken führen..

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:14:34
      Beitrag Nr. 25 ()
      paar Kommenetare, vielleicht wird es doch nicht so übel..

      1. Verlustverrechnung.

      technisch wäre das so lösbar, dass jedes Konto eine Art "Steuerbudget" hat. D.h., wenn schon Verluste aufgelaufen sind, würden die mit den Gewinnen verrechnet - keine Steuer müsste abgeführt werden.
      Dieses praktische Verfahren war in der Diskussion.

      2. Auslandskonten.

      wer sein Geld legal ins Ausland bringt und am Jahresende versteuert, macht das genau ein Mal, dann kommt die Vorausveranlagung mit Vorauszahlung.
      Auch nicht so prickelnd.

      3. Existenzminimum.

      die, dies betrifft, sollen den Text nochmal lesen. Da steht drinne, dass es eine Wahlmöglichkeit gibt zwischen 25% flat oder individuellem E-Satz. Bei denen es ein Thema ist... die nehmen eben Variante 2 (und kriegen am Ende des Jahres eine ordentliche Rückerstattung)

      4. Trader begünstigt?

      ja, relativ schon. Am meisten haut die Änderung nämlich für Buy-and-Hold Anleger mit Spitzensteuersatz rein, die ihre Aktien bisher nach 13 Monaten steuerfrei verkauft haben. Deren tatsächlicher Satz geht jetzt auf mindestens 30% hoch... von Null...


      5. Goldmünzen unters Kopfkissen?

      aus steuerlichen Gründen wird weder der Handel noch die Geldanlage in Wertpapieren eingestellt.
      und Gold ist vielleicht nicht nur aus steuerlichen Gründen interessant.

      Remmember: es geht nicht darum, wenig Steuer zu zahlen... sondern viel nach Steuer zu verdienen.


      Gruss und Peace
      Fra
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:18:09
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.089.065 von Fra Diabolo am 02.11.06 20:14:34Es wird noch schlimmer kommen, denn irgend woher muß das Geld ja kommen.
      Aufwachen Deutschland zack zack sonst gehen die Lichter aus.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:27:04
      Beitrag Nr. 27 ()
      ja die parasitäre Kaste muss uns alle melken bis die Euter leer sind :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:27:24
      Beitrag Nr. 28 ()
      :mad:
      ich sage nur soviel:
      -wir investoren sind nicht machtlos
      :cry:
      konsequenz kann nur sein
      -kauf von gold und silber
      -alle bundesanleihen zu verkaufen und sein geld nur noch in pfandbriefen oder ausländischen euroanleihen anzulegen. in keiner weise den staat noch mit einem euro kredit unterstützen.

      jetzt wären natürlich die banken und die interessenverbände der investoren gefragt hier zu einem bundesweiten boykott für bundesanleihen aufzurufen sollte dies gesetz werden.

      deutschland nähert sich immer mehr argentinien von 2001

      und zum schluss

      auswandern
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:27:42
      Beitrag Nr. 29 ()
      Ich kenne mich in Steuerlichen Fragen nicht gut aus aber ich habe es so verstanden,wenn ich mein Hab und Gut nicht vor dem 1 Januar 09 in die Verschwiegenen Hochalpen bringe dann muß ich Strafe Zahlen sobald ich meine Aktien Verkaufe :laugh:

      Naja wenn sie mich unbedingt los werden wollen :p
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:28:46
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.089.065 von Fra Diabolo am 02.11.06 20:14:34Der hauptzweck der Abgeltungssteuer soll doch sein, dass sie eine Kontrolle überflüssig macht. Also warum sollte man dann Gewinne von Auslandskonten deklarieren, wenn eh nicht kontrolliert wird. Es werden mit Sicherheit viele die Abgeltungssteuer als eine Art Börsenplatzsteuer betrachten, die einen eben nur betrifft, wenn man Konto-Deutscher ist.

      Art
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:32:00
      Beitrag Nr. 31 ()
      scheiss merkel

      scheiss regierung

      scheiss politiker...alles scheise...... ! ich kotze...wie soll das gen als tradeR?!?!?!??!!?!!! :mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:
      :confused::confused::confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:33:08
      Beitrag Nr. 32 ()
      Das sehe ich als Grund für das handeln der Politiker.

      http://www.miprox.de/Schuldenuhr.html:eek::cry:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:34:07
      Beitrag Nr. 33 ()
      Heißt das ich darf meiner fondsgebunden Riester-Rente jetzt um 25% + x kürzen, kann in 30 Jahren einige 10000 Euro ausmachen, danke schön.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:34:12
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.089.434 von jojobada am 02.11.06 20:33:08Die Regierung muß weg.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:38:15
      Beitrag Nr. 35 ()
      Und der Aktienanteil in meiner Kapitalebensversicherung wird dann auch mit 25% versteuert, danke schön

      Und der Aktienanteil in meiner betrieblichen Altersvorsorge wird auch mit 25% versteuert, danke schön


      Unterm Strich erwarten mich jetzt 10-15% weniger Rente im Alter, danke schön
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:39:53
      Beitrag Nr. 36 ()
      Das schreib ich schon seit Jahren. Wir wären alle hier ein gutes Team und könnten einen Schnitt machen! Wir streichen die kompletten Schulden und schmeißen die, die das alles verursacht haben einfach raus!


      Wir müsssen für unsere Kinder und Kindeskinder einen Neuanfang wagen! Wir sind es ihnen schuldig. Was geben wir unsere nkindern mit in die Zukunft ausser Schulden, Haß, Mord und Totschlag?
      Es fängt schon im Kindergarten an. In der Schule geht es weiter.
      Wer traut sich noch nachts auf die Straße? Die Kinder von gestern schon haben keien Alternative. Wir haben versagt. Es ist unsere Pflicht jetzt etwas zu tun und einen kompletten Neuanfang zu starten...

      Ich bin bereit den Anfang zu machen. Wer macht mit!?

      jojo;)
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:40:01
      Beitrag Nr. 37 ()
      und um es einmal ins lächerliche zu ziehen...bekommt man als ausgleich bei realisierten verlusten dann einen 25%tigen sofortigen steuererstattungsanspruch gutgeschrieben???

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:40:34
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.089.366 von Art Bechstein am 02.11.06 20:28:46@ Art Bechstein

      weil das Steuerhinterziehung ist, die spätestens dann auffliegt, wenn Du versuchst, die Kohle wieder zurück nach Deutschland zu bringen.

      Spassig wirds übrigens auch beim Vererben (falls Ihr Verwandte habt, die Euch mal mit nicht weissem Auslandsgeldern beglücken wollen....).

      Kann nur dringend dazu raten zu deklarieren.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:40:54
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.089.542 von Jjeiiin am 02.11.06 20:38:15Du sollst ja keine Rente in Anspruch nehmen. Das Geld brauchen ja die Leute, die niemals was eingezahlt haben. So ist Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:44:14
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.089.578 von invest2002 am 02.11.06 20:40:01Gutschrift ja, aber nur zur Verrechnung mit Gewinnen, Du verlustemachender Schlingel
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:45:35
      Beitrag Nr. 41 ()
      Überdenkt bitte mal nachfolgenden Satz!

      Die Schulden die wir uns schulden, schulden wir uns selbst.

      ist mir mal so eingefallen. Der Satz ist es echt wert mal gedanklich auszubauen! Wir schulden uns unsere Schulden selbst und verbauen uns dadurch die Zukunft! Wir Menschen sind zu Gast auf Erden, haben das Geld erfunden welches uns selbst in die Knie zwingt! Wir sind unsere eigene Geiseln.

      Wir müssen unbedingt umdenken, um endlich in die Zukunft zu Blicken. Eine heile Zukunft könnte es werden, wenn das Bewusstsein unserer Kinder darauf geschult werden würde!

      Stundenlang könnte ich über mein Memorandum schreiben.
      Werdet endlich wach und wenn es nicht anders geht schafft unser
      größtes Problem ab! Der Ego in uns und das Geld!

      Börse können wir ja weiterhin spielen!

      jojo
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:47:43
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.089.655 von Fra Diabolo am 02.11.06 20:44:14:laugh::laugh: das finde ich jetzt aber ungerecht..denn schliesslich braucht man die sofortige steuererstattung zum weiterspekulieren...und wenn dann gewinne draus werden, hat der staat auch etwas davon...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:08:15
      Beitrag Nr. 43 ()
      aber jetzt wieder ernsthaft...ich halte sowohl die derzeitige begrenzung einer verlustverrechnung nur in dieser einkunftsart als auch die zukünftige für verfassungswidrig...aber daran hat sich anscheinend noch niemand herangetraut...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:09:28
      Beitrag Nr. 44 ()
      Weg mit den Deutschlandfahnen!

      Jetzt kommen Fahnen und Aufkleber mit:

      Nur 10% Steuer für AG-Verkauf oder die Finanzwirtschaft geht restlos drauf.
      Münte und Merkel sind alles F….


      ….oder so ähnlich.

      Die nächsten Wahlen werden sehr spannend.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:18:31
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.090.145 von esco7 am 02.11.06 21:09:28wenn es denn so kommen sollte, warum reagiert der dax dann nicht nicht mit einem 1000punkte rutsch darauf?:D
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:25:14
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.090.292 von shagerage am 02.11.06 21:18:31trifft ja nur euch obrigkeitsgläubige deutsche Privatanleger :rolleyes:

      nicht die Ausländer, nicht die Institutionellen.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:25:37
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.089.345 von Dudlhofer am 02.11.06 20:27:42Und immer schön dran denken, daß die meisten großen deutschen AGs auf Namensaktien umgestellt haben. Auf kurz oder lang wird sich der Staat Zugang zu diesen Daten verschaffen.

      Also so einfach ist das mit den Hochalpen wohl doch nicht, gell.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:26:52
      Beitrag Nr. 48 ()
      Börse ist in Deutschland somit nur noch eine trockene Wüste. 90% der Marktteilnehmer sind kurzfritig angelegt und mit der Abgeltungssteuer wird dem Markt sehr viel Liquidität entzogen. Bald wird mehr an der polnischen Börse umgesetzt als an der Deutschen.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:27:12
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.090.145 von esco7 am 02.11.06 21:09:28oh ja, mit etwas Glück dürft ihr vor 2009 noch wählen. Genauer: Abwählen ! :D

      Da glaubt man als neutraler Ausländer nach Schröder kanns einfach nicht schlimmer kommen :cry::cry: - und dann nehmt ihr solche Pfeifen in die Regierung :eek::(
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:28:37
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.090.423 von big_mac am 02.11.06 21:27:12Schröder ,das waren noch gute Zeiten, aber dieser Ossi und Münte :cry:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:28:57
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.090.292 von shagerage am 02.11.06 21:18:31weil es erst für anlagen nach dem 31.12.2007 gilt...

      invest00
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:28:57
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.090.397 von BieneWilli am 02.11.06 21:25:37Du glaubst aber nicht, daß jeder Kleinanleger ins Aktionärsbuch eingetragen wird :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:35:21
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.090.391 von big_mac am 02.11.06 21:25:14trifft ja nur euch obrigkeitsgläubige deutsche Privatanleger

      nicht die Ausländer, nicht die Institutionellen.



      wem sollen denn die ausländer und institutionellen das fell abziehen, wenn die privaten nicht mehr da sind?:D wo wir wieder beim ausbleibenden 1000p rutsch wären:laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:37:59
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.088.502 von Berta Roker am 02.11.06 19:50:26he Berta,

      2009 haste ja dann schon 10 Jahre Traderdasein hinter dir. Sollte doch dann mal genug sein? :p

      Wenn die Eckpunkte wirklich Gesetz werden sollten, wird man als Trader gezwungen sich einen Broker im Ausland zu suchen. Ich denke mal, für sino und cso dürfte das eine relativ einfache Sache sein eine Tochter im Ausland zu gründen. Sonst kann sino sich schon mal Gedanken machen über die Abwicklung des Geschäftsbetriebs zum 31.12.2008.

      Problem bei einem Auslandsbroker dürfte sein, dass man dann den individuellen Einkommensteuersatz löhnen darf. Noch zahlt man ja dank Halbeinkünfteverfahren effektiv maximal 21%. Ab 2009 den doppelten Satz von 42% (bzw. 45% sog. Reichensteuer für den, der das Traden wirklich drauf hat)), denn Halbeinkünfteverfahren gibts dann nicht mehr. Da darf man sich ans Jahr 2000 erinnert fühlen. Damals zahlte man noch einen Spitzensteuersatz von 51%. Jetzt müßte man nur noch so phantastisch verdienen wie 2000 ...
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:40:53
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.090.453 von big_mac am 02.11.06 21:28:57Ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher. Die Girosammelverwahrung würde dagegen sprechen, aber andersrum habe ich schon den ein oder anderen Geschäftsbericht direkt und nicht etwa über meinen Broker bekommen. Hinzu kommen diverse Angebote zur Online-Stimmabgabe zur HV.

      Also ich hätte da ersthafte Bedenken, ob ich wirklich so Anonym unterwegs bin, wenn mein Broker nicht in D sitzt.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:41:32
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.090.604 von vigilo am 02.11.06 21:37:59Steuerlich bin ich da jetzt nicht so bewandert.
      Kann ich den ganzen Gedöns nicht mit einer GmbH umgehen?
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:46:53
      Beitrag Nr. 57 ()
      Der oben zitierte Handelsblatt-Artikel ist für ein Wirtschaftsblatt mit Anspruch ziemlich erbärmlich, spiegelt er nur das bekannte, beharrlich unreflektierte Vorhaben der Politiker wieder, ebenso unreflektiert.

      Von einem verquer-verbissenen Steinbrück war nichts anderes zu erwarten, aber von Koch muss man nur noch enttäuscht sein, hat doch seine rechte Hand in Finanzdingen eine Abgeltung bereits einmal durchdacht, mit einem schon anderen, gut begründeten Ergebnis.

      Die Hoffnung, dass das rechtlich gekippt wird, darf man sicher haben. Ein solches Ansinnen halte ich auch für wesentlich sinnvoller als so manches andere hier Gesagte, wenn nicht gar geboten. Und man darf nun besonders gespannt sein, wie sich nun unsere »Anlegerschützer« verwenden werden.
      Aber bis dahin ist der Schaden für die dt. Volkswirtschaft wohl kaum mehr reparabel, leider. Aus diesem Grund das Land zu verlassen, ist sicher verständlich.

      Bleibt also eigentlich nur die Hoffnung, dass diese Regierung vor Inkrafttreten dieses ignoranten Gesetzes abtreten muss, und die FDP – wer sonst, »leider«? – bekundet, diesen geballten Schwachsinn umgehend abzustellen, oder zumindest gebotene Gerechtigkeit in der Verlustbehandlung einzuführen.

      Dem in #10 Gesagten ist nicht viel hinzuzufügen, außer das eben nicht nur der Fiskus Schaden nehmen wird.

      @Fra Diabolo,

      vielleicht wird es doch nicht so übel.
      Ich finde es AÜSSERST übel, werden de fakto 95 % aller hiesigen Aktienanleger dermaßen gebeutelt. Und zwar viel weniger für die betroffenen Aktionäre, als für dieses LAND.

      Verlustverrechnung.
      technisch wäre das so lösbar

      Klar wäre das lösbar. Aber es wird partout nicht kommuniziert. Ein Schelm, ...
      Nur: Ich sehe hier absolut nicht, wie der Staat hier profitieren will, geschweige denn kann. Somit ist das wirklich nur noch :mad:

      investival

      PS:
      Das an so einem Tag die Edelmetalle haussieren und die Aktien deutlich fallen, ist vielleicht schon eine Art Menetekel ...
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:47:06
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.090.673 von Praecutantier am 02.11.06 21:41:32Mit einer GmbH umgehen? Ei, ei, dann zahlst du 30% auf die Gewinne und wenn du den Rest ausschüttest, dann zahlst du noch mal 25%. Macht also 30+17,5%=47,5%. Nicht so toll, oder?
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:51:35
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.090.673 von Praecutantier am 02.11.06 21:41:32so ist das ...

      Ich kenn mich wiederum mit dem GmbH-Gedöns nicht aus. Soll ja Kollegen geben, die meinen mit GmbH ließe sich steuerschonender traden als mit den derzeit noch gültigen HEV-Konditionen

      Trotzdem, meine unbeachtliche Meinung dazu: als GmbH magst du unter dem neuen Gesetz ab 2009 zwar Verluste saldieren können, du zahlst dann aber den ganzen Rotz von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und bei Ausschüttungen deinen individuellen Einkommensteuersatz
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:52:19
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.090.784 von BieneWilli am 02.11.06 21:47:06Zahle ich auch Steuer auf Entnahmen? Kann doch als Gesellschafter Geld aus der GmbH abziehen.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:54:06
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.090.889 von vigilo am 02.11.06 21:51:35korrigiere (danke Biene Willi): bei Ausschüttungen wird der neue Abgeltungssatz von 25% fällig, nicht der individuelle Einkommensteuersatz
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:59:28
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.090.908 von Praecutantier am 02.11.06 21:52:19Du kannst dir einen angemessenen Lohn zahlen. Zuviel ist aber eine verdeckte Gewinnausschüttung und zu wenig ist eine verdeckte Einlage. Du solltest auch nicht vergessen, daß du seit neuestem als Ein-Mann-GmbH automatisch sozialversicherungspflichtig bist.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 22:05:07
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.090.889 von vigilo am 02.11.06 21:51:35Upsla, ich glaube ich hab mal wieder viel Mist geschrieben. Da war doch was mit steuererfreien Veräußerungsgewinnen für Kapitalgesellschaften. Vergeßt einfach, was ich so geschrieben habe.

      Ich glaube ich sollte doch erst mal ein wenig runter kommen ....
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 22:05:53
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.090.292 von shagerage am 02.11.06 21:18:31Wenn die Mehrwertsteuer im nächsten Jahr auf 19 % steht und der Exportmotor (siehe neuste BMW-Meldung) etwas stottert, kommt spätestens 2007 aber locker eine 1000 Punkte Abkühlung im DAX. :rolleyes:Versprochen :rolleyes:

      Soviele Maschinen und BMW's wollen/können die Amis auch nicht mehr kaufen. Ach ja da gibt es noch die Inder und Chinesen.
      Dann wird die Abkühlung eben etwas weicher.:D
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 22:11:30
      Beitrag Nr. 65 ()
      An dieser Stelle soll den international Interessierten noch folgendes Frage beantwortet werden:

      Gibt es noch ein Land auf diesem Planeten das eine Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne ohne sofortige Verlustverrechnung hat ?

      Hierzu die Antwort aus der FAZ:

      http://www.faz.net/s/RubEA492BA0F6EB4F8EB7D198F099C02407/Doc…

      "Fragt man sich, wo auf dieser Welt eine Abgeltungssteuer auf Kursgewinne erhoben wird, hilft ein Blick in die Türkei. Dort hat man sich an diesem wahnwitzigen Projekt gerade versucht. Nachdem man am türkischen Aktienmarkt hinreichend Chaos erzeugt hat, hat man eingesehen, daß es das Beste ist, wenn man das Projekt möglichst schnell wieder beerdigt."


      Zur Eröffnung eines Tradingkontos im Ausland sagt Professor Wenger im gleichen Artikel:

      "Klar ist nur, daß im Ausland geführte Aktiendepots von einer Abgeltungssteuer bis auf weiteres nicht erfaßt werden können. Selbst langfristig ins Werk gesetzte Erpressungsversuche gegenüber Nachbarländern dürften zum Scheitern verurteilt sein, wie das Beispiel das mit viel Mühe durchgesetzten Zinsbesteuerungsabkommens zeigt. Der damit erzielte Steuerertrag liegt noch unterhalb der Grenze der Lächerlichkeit. Im Falle einer Kursgewinnsteuer kommt hinzu, daß man anderen Ländern schwerlich die Erhebung von Steuern vorschreiben kann, die sie von ihren eigenen Bürgern wegen eines entprechenden Volksentscheids gar nicht erheben dürfen."


      Schönen Abend noch und gute Nacht Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 22:17:41
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.091.204 von BieneWilli am 02.11.06 22:05:07es gab hier im Steuerforum vor zwei, drei Monaten mal einen Thread, in dem einer trotz allseits geäußerter Skepsis darauf bestand, dass er mit seiner GmbH quasi steuerfrei traden würde
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 22:21:30
      Beitrag Nr. 67 ()
      dieser staat ist pervers , auf der einen seite sollst du für dein alter vorsorgen - machst du es dann wirst du bestraft -

      machst du aber nix, lässt alle fünfe gerade sein hilft dir dieser staat ...

      einfach nur zum :cry: oder besser :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 22:23:03
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.090.889 von vigilo am 02.11.06 21:51:35Ich kenn mich wiederum mit dem GmbH-Gedöns nicht aus. Soll ja Kollegen geben, die meinen mit GmbH ließe sich steuerschonender traden als mit den derzeit noch gültigen HEV-Konditionen

      da haben wohl noch keine steuerprüfung hinter sich. :D
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 22:24:02
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.091.641 von vigilo am 02.11.06 22:17:41jetzt habe ich es mal auf die Schnelle rausgesucht: es ist der Thread "Die Abgeltungssteuer wird kommen und damit das Aus für Anleger und Spekulanten."
      Thread: Die Abgeltungssteuer wird kommen und damit das Aus für Anleger und Spekulanten.

      ab Posting #180. Dort der user "Baikani"
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 22:26:04
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.091.641 von vigilo am 02.11.06 22:17:41es gab hier im Steuerforum vor zwei, drei Monaten mal einen Thread, in dem einer trotz allseits geäußerter Skepsis darauf bestand, dass er mit seiner GmbH quasi steuerfrei traden würde

      geht nicht.
      er wird vom finanzamt als finanzunternehmen angesehen. wenn er dann kurzfirstig an- und verkauft darf er volle kanne steuern zahlen. :cry:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 22:30:35
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.091.641 von vigilo am 02.11.06 22:17:41Ich sag ja, daß ich vermutlich großen Mist erzählt habe. Da ist was mit steuerfreien Veräußerungsgewinnen, sprich traden. Ganz so tief steck ich aber jetzt auch nicht im Thema.
      Ein Vorteil müßte also darin bestehen, daß er der Trading-Gewinne erst in Zukunft versteuern muß, wenn er seine GmbH-Anteile veräußert oder den Laden dicht macht. Sollte er seine Trading-Gewinne ausschütten, dann hat er keinen Vorteil, da für die Ausschüttungen auch das HEV gilt. Sollte er sich seine Trading-Gewinne als Lohn zahlen, dann hat er ein VEV. Also es ist wie meistens mit den Steuersparmodellen - man verlagert die Steuern in die Zukunft, bzw kann die Einkunfte steuer und hat somit nicht so sehr mit der Progression zu kämpfen.

      (Ich hoffe, ich habe nicht schon wieder Mist geschrieben)
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 22:33:32
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.091.917 von EasyTech am 02.11.06 22:26:04Also hab ich doch wieder Mist geschrieben.:( Und das bei einem so simplen Thema wie Steuern. ;)
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 22:34:18
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.092.042 von BieneWilli am 02.11.06 22:30:35Hatte ich damals auch geäußert. Jenes Modell ist bestenfalls ein Steuerstundungsmodell (was mitunter auch nicht zu verachten ist). Der unbedarfte Bürger denkt ja gerne, es gäbe so etwas wie Steuersparmodelle. Wenn man sich mal damit ausgiebiger befaßt, dann sind das fast immer Steuerstundungsmodelle.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 22:34:38
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.091.917 von EasyTech am 02.11.06 22:26:04es sind nur positionen steuerfrei, die im anlagevermögen bilanziert werden können. und nun schaut mal nach, was man da bilanzieren kann. :D sicherlich keine positionen eines traders. :cool:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 22:38:49
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.092.155 von EasyTech am 02.11.06 22:34:38Ist Bilanzbetrug in Deutschland etwa verboten? :D
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 22:44:49
      Beitrag Nr. 76 ()
      traden und gmbh is nix. keine steuerstundung, kein gar nix.

      langfristiges halten von aktienbeteiligungen im anlagevermögen bringt ein steuerstundungseffekt.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 22:48:39
      Beitrag Nr. 77 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.092.258 von Praecutantier am 02.11.06 22:38:49das kannst du ja dann, wenn es so weit ist, mit den damen und herren von finanzamt audiskutieren. :D
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 22:56:01
      Beitrag Nr. 78 ()
      Nehmen wir an das ein privater Kapitalanleger 10k investiert hat und für 15k wieder verkauft - Veräußerungsgewinn 5k.
      Auf diese 5k muß ein Privatanleger Steuern zahlen - egal ob er diese wieder investiert oder nicht.

      Eine Kapitalgesellschaft die die besagten 5k Veräußerungsgewinn wieder anlegt muß aber nur auf denn tatsächlichen Jahresgewinn bezahlen.

      Meiner Meinung ist hier eine Kapitagesellschaft eindeutig besser als ein Privatanleger gestellt.

      Oder sehe ich etwas falsch?
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 23:04:24
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.092.655 von richardo am 02.11.06 22:56:01Verstehe ich nicht ganz? Wenn die 5k Zwischengewinn wieder investiert werden, sind sie doch nicht weg. Die tauchen doch wie Bargeld auf der Aktiva-Seite der Bilanz wieder auf.
      (Ich liebe es offene Rechnungen voll versteuern zu müssen, so als ob ich das Geld schon hätte. :( )
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 23:07:09
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.092.848 von BieneWilli am 02.11.06 23:04:24Aber auf die 5k Zwischengewinn werden doch mit min. 25% versteuert, d. h. 1250€

      Ich kann also keine 15k reinvestieren sondern nur 13750.

      Die Kapitalgesellschaft kann aber die 15k reinvestieren, oder stehe ich auf dem Schlauch?
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 23:07:56
      Beitrag Nr. 81 ()
      kurze Zwischenfrage -
      ist HEV nun tatsächlich abgeschafft?!
      :cry:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 23:11:29
      Beitrag Nr. 82 ()
      Dieses Dreckspack von Regierung treibt uns ohne Umweg in den Ruin. Jetzt wollen sie uns auch noch den letzten Tropfen Blut aussaugen, wird Zeit, das man mal wieder ein paar von den Sesselfurzern in die Luft jagt, meiner Meinung nach könnte man damit bei Kohl anfangen... :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 23:12:14
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.092.906 von richardo am 02.11.06 23:07:09Wer weiß wie es konkret aussehen wird? Kann sein, kann aber auch nicht sein. Die fangen ja erst den Gesetzgebungsprozeß an. Bis jetzt sind es ja nur Stichpunkte, wie sie es in etwa machen wollen.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 23:13:43
      Beitrag Nr. 84 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.092.923 von GerdKill am 02.11.06 23:07:56Es wird erst noch abgeschafft, zumindest bis das der BGH die Gesetze wieder einkassiert.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 23:18:07
      Beitrag Nr. 85 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.093.034 von BieneWilli am 02.11.06 23:12:14:rolleyes:

      warum werden Aktiengewinne nicht einfach
      Einkommensabhängig besteuert?
      Mit Gewinn und Verlustgegenrechnung
      Steuersatz einen gewissen %Satz unter Einkommensteuer?
      Weil die Grossverdiener dann zur Kasse gebeten würden.
      Und das wollen diese Pfeiffen in Berlin nicht!
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 23:28:00
      Beitrag Nr. 86 ()
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 23:43:00
      Beitrag Nr. 87 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.093.167 von GerdKill am 02.11.06 23:18:07Also gut, gehen wir mal von der zukünftigen Besteuerung aus. Da zahlen Kapitalgesellschaften gut 30% Steuern auf einbehaltene Gewinne, woraus ja z. Bsp. Kursgewinne resultieren. Wieviel Steuern sollen denn jetzt deine Großverdiener noch drauf zahlen?
      Immerhin können sich "Kleinverdiener" immer noch "normal" veranlagen lassen, zahlen also weniger als die 25% der "Großverdiener". 25% sind immerhin mehr als 42/2%. Also ich finde 47,5% Gesamtsteuern sind nicht gerade ein Schnäppchen.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 23:47:40
      Beitrag Nr. 88 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.093.617 von BieneWilli am 02.11.06 23:43:00sorry -
      komme bei deinen Berechnungen nicht mit.

      Fakt ist -
      Besserverdiener werden eher entlastet,
      Geringerverdienende zahlen mehr!
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 23:55:58
      Beitrag Nr. 89 ()
      #82 von buchi1971 02.11.06 23:11:29 Beitrag Nr.: 25.093.015
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben

      Dieses Dreckspack von Regierung treibt uns ohne Umweg in den Ruin. Jetzt wollen sie uns auch noch den letzten Tropfen Blut aussaugen, wird Zeit, das man mal wieder ein paar von den Sesselfurzern in die Luft jagt, meiner Meinung nach könnte man damit bei Kohl anfangen...


      wenn das so weiter geht, werden wir der Kohl-Ära bald als goldenes Zeitalter nachtrauern

      ... nach 6 Monaten war alles steuerfrei
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 00:08:14
      Beitrag Nr. 90 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.089.065 von Fra Diabolo am 02.11.06 20:14:342. Auslandskonten.

      wer sein Geld legal ins Ausland bringt und am Jahresende versteuert, macht das genau ein Mal, dann kommt die Vorausveranlagung mit Vorauszahlung.


      Ein interessanter Aspekt. Nur: Warum sollte ich als privater Anleger zu einer Vorauszahlung verpflichtet werden nur weil ich statt bei einem deutschen Broker bei einem österreichischen oder schweizer Broker meine Trades abwickle ? Hierzu bitte ich um eine nähere Erläuterung.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 00:57:16
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.093.700 von GerdKill am 02.11.06 23:47:40Gesamt betrachtet zahlt man nach der neuen Rechnung erst ab 25% Steuersatz mehr, aber ab da greift ja die Pauschale.

      Alt:
      40% (Unternehmenssteuer) + 60% (Unversteuerter Rest)* 25/2 (halber pers. Steuersatz)= 47,5%

      Neu:
      47,5%= 30% (Unternehmenssteuer) + 70% (Rest) * 25 (pers. Steuersatz)

      Es profitieren also alle, nur die ab 25% werden nicht schlechter gestellt.

      Die Krux an der Sache ist natürlich, daß man so eine Betrachtung nur für komplett in Deutschland tätige Unternehmen durchführen kann.

      Außerdem sind derzeit Spekulationsgewinner bei einer Haltedauer größer 1 Jahr noch steuerfrei. In diesem (Regel)Fall hat der Besserverdiener derzeit aber den größeren Steuervorteil, da er ja dank der Regelung mit seinem höheren Steuersatz mehr spart. In Zukunft wird also jeder schlechter gestellt.

      Folglich liegst du mit deiner Feststellung, daß es die Besserverdienenden eher entlastet und die Geringverdiener mehr zahlen wohl etwas daneben.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 07:40:05
      Beitrag Nr. 92 ()
      Bei den freiwillig gesetzlich Krankenversicherten kommen auf die Spekulationsgewinne ja noch die Beiträge für die Krankenversicherung oben drauf. Sind das nun die vollen 14-16 % (also Arbeitgeber UND Arbeitnehmeranteil) oder "nur" 7-8 % ?
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 07:43:21
      Beitrag Nr. 93 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.096.324 von bonAPART am 03.11.06 07:40:05@bonapart

      ist das mit den kv beiträgen fakt ?

      hast du eine quelle ?

      oder ist das nur in die dunkle zukunft gedacht ;-))
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 07:44:40
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.096.324 von bonAPART am 03.11.06 07:40:05äh - sorry - lese gerade die FREIWILLIGEN versicherten - da hast du natürlich recht

      kann man einfach lösen - mit seinem gesamteinkommen immer über der bbg sein ;-))
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 07:52:40
      Beitrag Nr. 95 ()
      kann man einfach lösen - mit seinem gesamteinkommen immer über der bbg sein

      :laugh:

      Zum Thema: Die volle Sozialversicherungspflicht für alle Veräußerungsgewinne ist nur noch eine Frage der Zeit. Spätestens ab 2009, wenn die CDU endgültig fertig hat und uns die SPD ihre neue Rot-Rot-Grüne-Koalition beschert, werden wir wohl eine Anhebung der Abgeltungssteuer auf 30 % (als Zugeständnis für den Koalitionspartner, der natürlich 45 % für private Heuschrecken wie uns fordert). Dazu dürfen weiterhin Soli und Kirchensteuer gezahlt werden.
      + Krankenversicherungsbeiträge (was in der Bürgerversicherung ja schon angedacht war)
      + Rentenversicherungsbeiträge (für Privatiers, die nur vom Traden leben, natürlich der volle Satz von rund 20 %, wer es nicht nötig hat abhängig beschäftigt zu sein kann auch den vollen Satz zahlen).

      Summa summarum liegt die Abgabenquote aber immer noch unter 70 % :laugh::D

      Das war in die Zukunft gedacht, mein Lieber :look:
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 07:53:04
      Beitrag Nr. 96 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.096.324 von bonAPART am 03.11.06 07:40:05Das trifft ja die kleinen Selbständigen, Hausfrauen und Rentner - die "reichen" freiwillig Versicherten sind davon ja nicht tangiert.

      In einigen Fällen hilft ein 401 Euro Job, aber es ist schon eine Riesenungerechtigkeit, dass jemand der 1000 Euro aus unselbständiger Arbeit verdient theoretisch 40000 Euro Spkulationsgewinne KV-frei einstecken kann, während eine Hausfrau ohne sonstiges Einkommen dann mit dem Höchstbetrag fällig wäre...aber das ist ein anderes THema

      Art
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 08:08:32
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.096.324 von bonAPART am 03.11.06 07:40:05Derzeit zahle ich als freiwillig Versicherter den vollen Krankenkassensatz auf Kapitalerträge, sofern sie die Freigrenzen/Freibeträge übereschreiten, da sie erst dann in der Steuerbescheinigung auftauchen, die ich bei der Krankenkasse einreichen muß.
      Von daher ist eine "Quellensteuer" besser, da die im Einkommenssteuerbescheid nicht auftaucht und somit auch keinen Einfluß auf meine Krankenkassenbeiträge hat. Pauschalversteuerung hat für mich seit je her einen angenehmen Klang.

      Bei den doch so priviligierten Selbstständigen gibt es doch gar nicht diese Unterscheidung in Arbeitgeber- und Arbeitnehrmerbeiträge. Da müßen auch immer die vollen Sozialversicherungsbeiträge besteuert werden im Gegensatz zum normalen Arbeitnehmer, wo der AG-Anteil nicht versteuert werden muß.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 08:20:02
      Beitrag Nr. 98 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.096.391 von bonAPART am 03.11.06 07:52:40Wie war das noch seinerzeit bei der Einführung der Zinsbesteuerung? Damal was von großzügigen Freibeträgen die Rede. Was im Laufe der Zeit bei klammen Kassen draus geworden ist sieht man ja. :(
      Oder die Ökosteuer. Als Ausgleich stiegen ja die Pendlerpauschalen. Und was ist daraus geworden? :(
      Und wenn man mal an die Sektsteuer zur Finazierung der Kriegsmariene denkt. Mist, bis heute hat es noch nicht mal für einen eigenen Flugzeugträger gereicht. ;)

      Das Spielchen ist immer das selbe. Es wird eine neue Einnahmequelle erschloßen, dann wird darauf hingewiesen, daß doch alles nicht so schlimm ist und im laufe der Zeit werden die Ausgleichsmaßnahmen zusammengestrichen oder komplett abgeschafft.

      Von daher ist die Frage berechtigt, wie lange es bei 25% bleibt. Ich kann mir das schon lebhaft vorstellen. Irgenwann werden mal 50% in den Raum gestellt und alle Welt freut sich dann, daß es nur 35% geworden sind. Es hätte ja viel schlimmer kommen können ....
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 08:24:18
      Beitrag Nr. 99 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.096.394 von Art Bechstein am 03.11.06 07:53:04Eine riesen Ungerechtigkeit ist es, wenn ein Unselbständiger 40000 Euro Spekulationsgewinn einstreicht und eben keine Sozialversicherungsbeiträge dafür zahlen muß.
      (Ich muß allerdings gestehen, daß das jetzt eine Vermutung von mir ist, da ich nicht weiß, ob das Finanzamt Kontrollmitteilungen an die Sozialversicherungsträger schickt. Ich vermute aber mal, daß es das nicht macht.)
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 08:26:30
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.096.648 von BieneWilli am 03.11.06 08:24:18wenn es Dir so herum lieber ist - meinetwegen. Das hat aber mit Kontrollmitteilungen nichts zu tun - es ist einfach gesetzlich nicht vorgesehen...
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 08:37:58
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.096.670 von Art Bechstein am 03.11.06 08:26:30Da wäre ich mir nicht so sicher, ob das nicht vorgesehen ist. Vielleicht fällt es ja nur weg, weil bei der überwiegenden Zahl der Versicherten das Einkommen aus unselbständiger Beschäftigung dem gesamten Einkommen entspricht und so nur unnötig Verwaltungskosten produzieren würden.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 08:49:42
      Beitrag Nr. 102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.096.804 von BieneWilli am 03.11.06 08:37:58ob es für später vorgesehen ist, weiß ich auch nicht - im Moment ist es jedenfalls nicht vorgesehen. Das führt aber bereits zu einer nächsten Ungerechtigkeit, weil die GKV nur solche Einnahmen erfaßt, die auf dem Steuerbescheid stehen, d.h. z.B. eine freiwillig versicherte Hausfrau, die für das abgelaufene Jahr aufgrund ihres niedrigeren Steuersatzes ihre Speku-Gewinne beim FA angibt, muß auf die Einnahme (Bruttoeinnahme) KV/PV Beiträge zahlen, während ein Selbständiger, der vielleicht 30.000 Euro aus GSE hat und das auf der Abgeltungssteuer beruhen läßt, auf seine Spekugewinne keine KV/PV Beiträge zahlen muß. D.h. die Formel wird komplizierter. Wenn dann noch die BMG deutlich angehoben wird, was für mich nur eine Frage der Zeit ist, dann wird diese Ungerechtigkeit immer größer.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 09:05:40
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.096.942 von Art Bechstein am 03.11.06 08:49:42Frage: Welche real existierende Hausfrau ist freiwillig gesetzlich Krankenversichert und hat womöglich entsprechende Spekulationsgewinne?

      Ist es

      a) die Hausfrau, wo der Mann arbeiten geht und die so gemeinsam veranlagt werden
      b) die Hausfrau ohne Mann und ohne Einkommen aus unselbständiger Arbeit, die Dank Vermögen keinen Anspruch auf ALG II hat (AFAIK zahlen die doch eine Pauschale, oder?)
      c) die Hausfrau die Anspruch auf ALG II hat
      d) die Hausfrau, die Unterhalt von ihrem geschiedenen Gatten erhält
      e) sonst eine andere Konstellation


      Ansonsten frage ich mich, für was GSE und BMG steht, kann also nicht näher darauf eingehen.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 09:16:05
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.097.219 von BieneWilli am 03.11.06 09:05:40nimm einen Rentner oder einen Selbständigen mit wenig Einkommen aus GSE; eine Hausfrau könnte z.B. geerbtes Vermögen haben, Mann in der PKV

      GSE = Anlage in der Einkommensteuererklärung, wo Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit erfaßt werden.

      BMG = Beitragsbemessungsgrenze
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 09:35:36
      Beitrag Nr. 105 ()
      :rolleyes:

      heute:
      Einkommen 40.000€ Steuer 8.453
      Aktiengewinn in Spekufrist 20.000€
      zu versteuern sind 50.000€
      = 12.279€
      =3826€ an Steuern, für die 20.000€ Kapitaleinkunft

      Einkommen 150.000€ Steuer 56.372€
      Aktiengewinn in Spekufrist 20.000€
      zu versteuern sind 160.000€
      = 60.803
      = 4431€

      neu:
      alle zahlen 5.000€ :laugh::mad:
      wer trägt hier die Mehrlast?!
      --------------------------------------------------
      noch viel härter trifft es meine Klientel:
      nicht angestellt - nur Trader.
      heute Einkommen 20.000€(ca.100€ täglich) Aktiengewinn in Spekufrist
      zu versteuern = 0

      neu zu versteuern = 5.000€ :mad:

      sollte die Abgeltungssteuer wirklich direkt einbehalten werden, kann es so aussehen:

      10 Trades am Tag
      1.Tag
      6x100€ Gewinn=+600
      4x50 Verlust = -200
      macht nach Abzug 25% = 450-200= 250Gewinn im Depot.

      nächster Tag
      4x100€ Gewinn = +400
      6X100€ Verlust= -600
      macht nach Abzug 25% = 300-600 = -300€ Verlust im Depot.

      Nach 2 Tagen bin ich also mit -50€ dabei.
      :mad:

      anstatt also nach 2Tagen 200€ Gewinn im Depot zu haben,
      sehe ich ein Minus von 50€
      schleppt man diese Verluste übers Jahr mit, ist an Traden nicht mehr zu denken!!
      Gruss
      Gerd
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 09:35:49
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.097.409 von Art Bechstein am 03.11.06 09:16:05Der Rentner muß seine Steuererklärung bei der Krankenkasse einreichen? Wußte ich bisher noch nicht, bin aber auch noch weit weg vom Rentenalter. Bisher bin ich auch davon ausgegangen, daß ich im Alter, wenn ich von meinem ersparten leben muß, selbstverständlich darauf auch KV/PF-Beiträge zahlen muß.

      Einkünfte aus selbständiger Arbeit unterliegen nicht der Einkommenssteuer und werden pauschal versteuert?

      Die Hausfrau wird nicht gemeinsam mit Ihrem Mann veranlagt, sprich die gesamten Spekulationsgewinne hat sie zu versteuern und auch der Krankenkasse zu melden?
      Warum ist die Hausfrau dann freiwillig versichert, wenn sie jedes Jahr soviel Krankenkassenbeiträge auf ihre Spekulationsgewinne zahlen muß? Da wäre eine private Krankenkasse doch vielleicht günstiger, oder?

      Am meisten verwirrt mich der Punkt mit den Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, das pauschalversteuert nicht in der Lohnsteuer auftaucht, nach heutiger Rechtslage.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 09:43:11
      Beitrag Nr. 107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.097.840 von BieneWilli am 03.11.06 09:35:49BieneWilli,

      Du bist aber sehr schwer von Begriff - das muß ich ja mal sagen:

      Der Rentner muß seine Steuererklärung bei der Krankenkasse einreichen? Wußte ich bisher noch nicht, bin aber auch noch weit weg vom Rentenalter. Bisher bin ich auch davon ausgegangen, daß ich im Alter, wenn ich von meinem ersparten leben muß, selbstverständlich darauf auch KV/PF-Beiträge zahlen muß.

      --> ja WO kann Bildungslücken schließen; ich hoffe, Du verstehst jetzt das Problem hinsichtlich Abgeltung und KV/PV Beiträgen

      Einkünfte aus selbständiger Arbeit unterliegen nicht der Einkommenssteuer und werden pauschal versteuert?

      --> Einkünfte aus selbständiger Arbeit unterliegen selbstverständlich der Einkommensteuer und werden nicht pauschal besteuert

      Die Hausfrau wird nicht gemeinsam mit Ihrem Mann veranlagt, sprich die gesamten Spekulationsgewinne hat sie zu versteuern und auch der Krankenkasse zu melden?

      --> Für die KV/PV ist es irrelevant, ob getrennt oder zusammen veranlagt wird. Sie muß Ihre Einnahmen der GKV melden und darf (sofern der Mann in der PKV ist) die Einnahmen des Mannes auch nicht schwärzen im Bescheid.



      Warum ist die Hausfrau dann freiwillig versichert, wenn sie jedes Jahr soviel Krankenkassenbeiträge auf ihre Spekulationsgewinne zahlen muß? Da wäre eine private Krankenkasse doch vielleicht günstiger, oder?

      --> ist eine andere Diskussion, aber vielleicht hat die Hausfrau ja 2 Kinder, die sie in der GKV mitversichern will

      Am meisten verwirrt mich der Punkt mit den Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, das pauschalversteuert nicht in der Lohnsteuer auftaucht, nach heutiger Rechtslage.

      --> ja, da warst Du auf dem Holzweg, aber ich denke, das hast Du jetzt kapiert


      Art
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 09:59:36
      Beitrag Nr. 108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.097.831 von GerdKill am 03.11.06 09:35:36Du hast doch Unternehmensseite vergessen. Es werden doch jetzt nicht mehr 40% wegbesteuert, sondern nur noch 30%. Theoretisch hättest du dann 2333€ mehr Spekulationsgewinn bei den 20000€. Bei 25% Pauschale bleiben 16749,75€. In deinen Beispielen bleiben aber nur 16174€ (20000-3826) und 15569€ (20000-4431).

      Nur mal so, was demnächst als Argumentation auf uns zukommt, denn wir wissen ja alle, daß es nur rein dt. AGs gibt die auch nur inländisch tätig sind. ;)

      Der Begriff Trader ist aber nett gewählt. In Wahrheit sind das alles ganz miese Spekulanten, denen es nicht früh genug an den Kragen gehen kann. ;)
      Hast du etwa geglaubt, daß sich unsere Politiker vorstellen können, daß man auch vom Handel leben kann? Deren Diäten kommen doch immer pünktlich wie durch Geisterhand ganz von selbst aufs Konto. Es kann denen doch egal sein, was mit dem Finanzplatz Deutschland passiert. Dann muß du nach einem verlustreichen Trade halt warten bis die Steuererstattung da ist. :(
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 10:06:28
      Beitrag Nr. 109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.098.378 von BieneWilli am 03.11.06 09:59:36:rolleyes:

      die Unternehmen zahlen doch eh nur, was ihnen in den Kram passt.
      Die grosse Kapitalumschichtung ist im vollen Gang!
      Die Abgeltungssteuer ein weiterer Baustein dieser Volksverdummung.

      Bin mal gespannt, ob in den nächsten Jahren wer an die Stelle von Baader und Meinhoff treten wird....
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 10:22:11
      Beitrag Nr. 110 ()
      Ziehen wir mal kurz Bilanz:

      Deutschland führt eine Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne ein. Das ist weltweit einmalig, so weit ich das überblicken kann, da soll noch einer sagen, Deutschland sei kein Innovationsmotor oder der Bundestag keine Denkfabrik.
      Der Wahnsinn hätte noch eine vernünftige Note bekommen, wenn man eine sofortige Verlustverrechnung beschlossen hätte. Dass dies offenbar nicht kommt, entnehme ich dem zitierten Artikel aus #1, der explizit erläutert, dass die Verrechnung von Verlusten nachträglich mit der Steuer erfolgen soll.

      Das bedeutet:

      1. Januar 2009:
      Trade 1: 10.000 Euro Gewinn -> 2.500 Euro gehen ans Finanzamt, + paar hundert Euro an Kirche und in den Osten.

      Trade 2: 10.000 Euro Verlust -> wird mit den nun zu viel bezahlten Steuern aus Trade 1 nicht verrechnet -> man hat als Trader also sofort rund 2.800 Euro Substanz verloren, obwohl man unterm Strich weder Gewinn noch Verlust eingefahren hat. Das Spielchen kann man weiterdenken bis zu nem eigenen Kontostand von 0 - obwohl unter dem Strich nix passiert. Netter zinsloser Kredit an die Staatskasse, das muss man neidlos anerkennnen.


      Anderes Beispiel:
      Rentner geht mit 67 in den Ruhestand. Privat eingezahlte Vorsorge: 100.000 Euro. Über die Jahrzehnte hat sich diese Altersvorsorge auf rund 300.000 Euro erhöht.

      Löst er diese Anlage nun auf, um sich bsp. ein Häuschen zu kaufen, muss er ab 2009 auf die 200.000 Euro Gewinn nun:

      50.000 Euro Steuern zahlen
      + rund 4.000 Euro Kirchensteuer
      + rund 2.800 Euro Soli

      Allein die Austritte aus den Kirchen dürften unter Rentnern deshalb rapide zunehmen.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 10:28:31
      Beitrag Nr. 111 ()
      Frage: Fallen FONDS auch unter die neue Regelung oder sind sie befreit?

      Wenn befreit, könnte das verfassungswidrig sein...
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 10:30:23
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.098.981 von procedo am 03.11.06 10:28:31:mad:

      gibt es da nicht eine neu Regelung für Immofonds?!
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 10:33:07
      Beitrag Nr. 113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.098.831 von bonAPART am 03.11.06 10:22:11Dazu kommt im Rentnerbeispiel, dass er die Anlage jaaus versteuertem Einkommen getätigt hat, d.h. es gibt bei Fondssparlänen eine deutliche Schlechterstellung ggü. anderen Altersvorsorgeformen, wo ja die Einzahlung (teilweise) steuerfrei gestellt wird bzw. eben als Sonderausgabe steuersenkend wirkt.

      Art
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 10:34:00
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.099.016 von GerdKill am 03.11.06 10:30:23Na, ich meine natürlich Investmentfonds!
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 10:46:10
      Beitrag Nr. 115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.098.021 von Art Bechstein am 03.11.06 09:43:11BieneWilli,

      Du bist aber sehr schwer von Begriff - das muß ich ja mal sagen:


      Kommt bei mir öfter vor.

      Der Rentner muß seine Steuererklärung bei der Krankenkasse einreichen? Wußte ich bisher noch nicht, bin aber auch noch weit weg vom Rentenalter. Bisher bin ich auch davon ausgegangen, daß ich im Alter, wenn ich von meinem ersparten leben muß, selbstverständlich darauf auch KV/PF-Beiträge zahlen muß.

      --> ja WO kann Bildungslücken schließen; ich hoffe, Du verstehst jetzt das Problem hinsichtlich Abgeltung und KV/PV Beiträgen


      Dann sollte vielleicht nicht nur ich, sondern auch der ein oder andere Rentner sich hier tummel. Im Zuge der Rürupreform, nach der ja langsam die Renten besteuert werden, war doch immer die Rede davon, daß viele Rentner davon ausgegangen sind, daß Rentner gar kein Stuern zahlen, auch nicht für z. Bsp. für Mieten.
      Daher bin ich davon ausgegangen, daß die Krankenkasse nicht von sich aus den Einkommenssteuerbescheid anfordert.

      Einkünfte aus selbständiger Arbeit unterliegen nicht der Einkommenssteuer und werden pauschal versteuert?

      --> Einkünfte aus selbständiger Arbeit unterliegen selbstverständlich der Einkommensteuer und werden nicht pauschal besteuert


      Und wieder ein wunderbares Beispiel für meine Begriffsstutzigkeit. Ich verstehe einfach nicht, wo die Hausfrau gegenüber dem Selbständigen benachteiligt wird? Wenn seine Einnahmen der Einkommenssteuer unterliegen, dann tauchen diese auch im Steuerbescheid auf und er muß Beiträge zur KV/PF darauf leisten.

      Die Hausfrau wird nicht gemeinsam mit Ihrem Mann veranlagt, sprich die gesamten Spekulationsgewinne hat sie zu versteuern und auch der Krankenkasse zu melden?

      --> Für die KV/PV ist es irrelevant, ob getrennt oder zusammen veranlagt wird. Sie muß Ihre Einnahmen der GKV melden und darf (sofern der Mann in der PKV ist) die Einnahmen des Mannes auch nicht schwärzen im Bescheid.


      Also haben Eheleute nicht die Möglichkeit sich gegenseitig die Spekulationsgewinne vom gemeinsamen Depot zuzuschreiben, je nach dem was günstiger ist, Steuern oder Krankenkasse?
      Sie zahlt also auch Krankenkassenbeiträge auf alle in der Familie entstehenden Spekulationsgewinne?

      Warum ist die Hausfrau dann freiwillig versichert, wenn sie jedes Jahr soviel Krankenkassenbeiträge auf ihre Spekulationsgewinne zahlen muß? Da wäre eine private Krankenkasse doch vielleicht günstiger, oder?

      --> ist eine andere Diskussion, aber vielleicht hat die Hausfrau ja 2 Kinder, die sie in der GKV mitversichern will


      Vielleicht auch nur, weil es so schön günstig ist, sich als Nichtselbständiger mit geringem Einkommen in der GKV zu versichern? Als Selbständiger freiwillig Versicherter zahle ich auch ohne wirkliches Einkommen einen stattlichen Beitrag.

      Am meisten verwirrt mich der Punkt mit den Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, das pauschalversteuert nicht in der Lohnsteuer auftaucht, nach heutiger Rechtslage.

      --> ja, da warst Du auf dem Holzweg, aber ich denke, das hast Du jetzt kapiert


      Nein ich hab es noch nicht kapiert. Wo liegt den jetzt der Vorteil der Selbständigen freiwillig Versicherten gegenüber den nichtselbständigen freiwillig Versicherten. Wo kommt denn demnächst die nächste Ungerechtigkeit?
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 10:51:30
      Beitrag Nr. 116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.099.358 von BieneWilli am 03.11.06 10:46:10sorry, aber ich gebe es auf - dazu ist mir meine Zeit zu kostbar.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 10:51:31
      Beitrag Nr. 117 ()
      Die Diskussion hier zeugt schon eindrucksvoll davon, was Dtld. blüht, kommt eine solchermaßen rigide Aktienbesteuerung tatsächlich 1:1: Unsicherheit, und Bürokratie ohne Ende, allein schon durch die diversen Versuche, nachträglich zu erklären oder Steuersparfirmen zu gründen, und dann der Rattenschwanz hintendran, allein schon mit der mit KV.
      Na, so werden sich auch sämtliche Gerichte freuen dürfen, *g* ...
      Und die Kirchen auch; ganz sicher ... :D

      Treffen wird es letzendlich den hiesigen – wirtschaftstragenden – Mittelstand, und da va. die kleineren und jüngeren Unternehmen, werden diese so um ihre sinnvollste EK-Finanziereungsmöglichkeit gebracht.

      Aber va. die ausländischen Private-Equity-Companies werden's schon richten ... :laugh: ... Natürlich mit höchstem finanzpolitischem Segen, :D

      Bravo, die Herren Koch+Steinbrück – man sollte Eure Pensionen umgehend verdoppeln!

      investival, :cry;
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 11:21:44
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.099.536 von investival am 03.11.06 10:51:31Art hat es ja schon aufgeführt: Man nimmt dem kleinen Rentner rund 30 % des Zugewinns seiner privaten Rente - zur der man ihn vorher aber quasi zwingt, weil man ihm die gesetzliche Rente zusammenstreicht, immer höher besteuert etc. Das Tragischkomische daran ist in der Tat, dass die so zusammen gesparte private Rente aber auch nur von dem bereits versteuerten Einkommen weggelegt wurde.
      Führt man diesen Gedanken weiter, landet man irgendwann ohnehin bei 100 % Steuerbelastung. Denn das Häuschen, welches sich der Rentner dann von seinem zusammengesparten und fast wegbesteuertem Geld kauft, unterliegt ja auch wieder der Grunderwerbssteuer, später Grundsteuer, Notarkosten (die der Notar dann auch wieder versteuern muss) etc.

      Das was hier abläuft nennt man dann wohl real existierenden Sozialismus. Würde es nicht in den Geschichtsbüchern anders stehen, würde ich rückblickend sagen, die DDR hat die BRD geschluckt und nicht umgekehrt......
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 11:25:40
      Beitrag Nr. 119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.100.342 von bonAPART am 03.11.06 11:21:44Würde es eher Raubritterkapitalismus nennen wollen.
      Die (noch vorhandene) Mittelschicht trägt dieses System.
      *So ähnlich muss es im Mittelalter gewesen sein....*
      Mit etwas Sarkasmus kann man aber getrost sagen - nicht mehr lange.
      Gruss
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 11:40:48
      Beitrag Nr. 120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.100.342 von bonAPART am 03.11.06 11:21:44Es ist doch ganz einfach. Der Staat weiß was gut für dich ist. Also entscheidet er auch, wie deine private Altersvorsorge auszusehen hat. Anerkannt sind neben der gesetzlichen Rente noch diverse Formen der betrieblichen Altersvorsorge (Pensionskassen usw.) und als private Säule eben nur Riester, Rürup und die selbstgenutzte Immobilie. Alles andere kann ja wohl kaum für die Rente sein. Wo kommen wir denn da hin, wenn der Bürger selbst versucht, was managen zu wollen. Dann hätten wir womöglich noch einen mündigen Bürger. Das geht nicht!

      Merke: Der Staat sagt dir schon, wie die private Vorsorge auzusehen hat. :(

      [Sakasmus off]

      Die Regelung ist natürlich Gift für jegliche Vorsorgebemühungen. Es wird ganz einfach auch die Inflation besteuert und um dann noch einen akzelptablen Nachsteuerrealzins zu erlangen, muß man schon Glück haben, vor allem wenn die Inflation mal wieder anzieht, wie z. Bsp. in den 70ern und frühen 80ern.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 13:42:28
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.100.342 von bonAPART am 03.11.06 11:21:44Hallo bonApart,

      ich will da mal eine innovative Idee einstreuen: Statt zu Traden werden wir ab 2009
      POKERN!!!!

      Das ist nämlich zu 100% steuerfrei!!!! Und macht auch wesentlich mehr Spaß, als die derzeitige Börse.........

      Viele Grüße

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 13:45:18
      Beitrag Nr. 122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.100.342 von bonAPART am 03.11.06 11:21:44.....jetzt mal ne ernsthafte Frage: Haben diese Irren eigentlich auch die angedachte Besteuerung von Betriebsausgaben beschlossen???

      Unser Finanzgenie hatte doch geplant betriebliche Ausgaben für Zinsen, Leasing, Miete und Pachten in Zukunft zu besteuern.......


      Viele Grüße

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 13:52:43
      Beitrag Nr. 123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.102.897 von HaraldSM am 03.11.06 13:45:18Bisher habe ich verschiedene Aussagen gehört. Die einen sagen, daß das erst bei Zinsen ab 1.000.000 zum tragen kommt, die anderen sagen, daß es nur zum tragen kommt, wenn die Verhältnisse Zinsen zum Gewinn nicht mehr stimmen.

      Wir werden also abwarten müßen, aber wie es aussieht scheinen die Kleinbetriebe und der Mittelstand nicht betroffen zu sein. (Seufz <-- ein Seufzer, der Erleichterung ausdrückt )
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 14:07:37
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.103.033 von BieneWilli am 03.11.06 13:52:43........danke!!! Aber das ist ja bei dieser Regierung nichts Neues!!! Erstmal ne Ente auf's Wasser lassen und kucken ob se nicht untergeht.....


      Im übrigen beträgt die Abgeltungssteuer inkl. Soli und Kirchensteuer dann 30%....

      Mal gespannt wann denn die Broker wie CSO & Co. aus ihrem seeligen Dornrösschenschlaf erwachen......ich erwarte von diesen erst eine Reaktion, wenn das geplante Gesetz umgesetzt wird.....

      Alles sehr traurig.....

      Viele Grüße

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 14:20:16
      Beitrag Nr. 125 ()
      Ich wage zu bezweifeln, daß man den Schwachsinn noch irgendwie verhindern kann. Außerdem bin ich es leid, mich über sowas aufzuregen und gehe lieber den bequemen Weg: ich bringe mein Geld außer Landes und laß es meinetwegen später besteuern.

      ABER: Bei welchem ausländischen Broker ist meine Kohle gut aufgehoben?? Wißt ihr da welche? Und wie sieht es mit Kontoeröffnungen im Ausland aus? Geht das online oder muß man persönlich dort vorbei??
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 14:38:04
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.103.544 von betzo am 03.11.06 14:20:16IN dem Handelsblatt Artikel steht, dass Aktien die vor dem
      31.12.2007 gekauft wurden, nicht davon betroffen sein sollen.
      Müßte dann doch auch für Investmentfonds gelten ?
      Diese Aussage habe ich allerdings nur in diesem Artikel gelesen;
      in den Artikeln anderer Medien steht nichts darüber.
      Kann man dem Glauben schenken?

      Gruss
      Grigru
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 14:50:37
      Beitrag Nr. 127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.103.544 von betzo am 03.11.06 14:20:16Broker im Ausland gibts wie Sand am Meer.
      in A Brokerjet und Direktanlage, in CH Swissquotes, in LUX internaxx, in den USA jede Menge :)
      Kontoeröffnung geht Online :) Der letzte macht das Licht aus :D
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 15:04:48
      Beitrag Nr. 128 ()
      das gesetz ist noch nicht durch den bundestag beschlossen..das muss auch einmal gesagt werden...allerdings sorgt alleine der beschlossene vorschlag im vorfeld für soviel unruhe, dass es auch auswirkungen geben wird...der bürokratische aufwand für die banken ist enorm..ich kann mir nicht vorstellen, dass hier nicht noch lobbyisten tätig werden...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 15:21:25
      Beitrag Nr. 129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.103.326 von HaraldSM am 03.11.06 14:07:37aber Harald,

      dann gibts eben keine Lebkuchen, keine Würstchen und keinen Glühwein mehr von cso zu Weihnachten. Ziehste eben um in die Schweiz, zu IB oder etrade.

      Bert(a) Roker hat auch noch nicht genug vom Traden wie sie unten in #14 schreibt. Die ärmste tuts des Geldes wegen!
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 15:28:25
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.104.641 von vigilo am 03.11.06 15:21:25.....krieg ich eh nicht mehr!!! Ich wurde aus dem elitären Club der "Würstchenemfänger" ausgestoßen......

      Viele Grüße

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 15:53:37
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.104.789 von HaraldSM am 03.11.06 15:28:25letztes Jahr hab ich noch ein Päckchen bekommen, obwohl ich seit August 2004 nix mehr bei denen mache (außer fett Festgeld dort gebunkert). Mal sehen, vielleicht gibts trotzdem was, dieses Jahr hab ich 10-Jähriges bei cso
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 16:15:14
      Beitrag Nr. 132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.104.789 von HaraldSM am 03.11.06 15:28:25letztes Jahr hab ich noch ein Päckchen bekommen, obwohl ich seit August 2004 nix mehr bei denen mache (außer fett Festgeld dort gebunkert). Mal sehen, vielleicht gibts trotzdem was, dieses Jahr hab ich 10-Jähriges bei cso
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 16:21:41
      Beitrag Nr. 133 ()
      ups ..... Doppelposting

      was macht denn firefox da für komische Sachen? :confused:
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 16:54:46
      Beitrag Nr. 134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.106.252 von vigilo am 03.11.06 16:21:41.....nö, das zählt nicht, ich hab dieses Jahr elfjähriges, zum Dank wurde ich "Entwurstet"............ bei der Börse fehlt mir halt die Lust den "Milliardentrader" zu spielen, ganz zu schweigen, daß man bei FlatEx zu vernünftigen Preisen traden kann, ohne eben "Milliardenumsätze" machen zu müssen.......

      Viele Grüße

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 17:12:04
      Beitrag Nr. 135 ()
      Steuern auf Kapital zu erheben, gleicht dem Versuch, Wasser mit einem Sieb einzufangen. US-Broker, wir kommen oder sind schon da - bald nicht nur das Konto. :p
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 18:06:30
      Beitrag Nr. 136 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.107.388 von enuxx am 03.11.06 17:12:04Hallo Enuxx,

      meines Wissens nach wirst Du keine US-Amerrikanische und/oder Kanadische Bank finden bei der Du ein Konto eröffnen kannst.

      Seit September 2001 geht das nicht mehr so ohne weiteres ohne das Du in den USA auch mehr oder weniger wohnst. Mit Domizil Deutschland kannst Du es vergessen ein Konto/Depot in USA/CAN zu eröffnen.

      Desweiteren bringt Dir ein USA Konto keine steuerlichen Vorteile mit Wohnsitz und steuerlicher Veranlagung in Deutschland.

      Sogar im Gegenteil. Dir wird gleich pauschal (US-Quellensteuer) etwas in den USA abgezogen.

      Du meintest sicherlich etwas anderes?

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 18:16:14
      Beitrag Nr. 137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.108.558 von Baikani am 03.11.06 18:06:30"
      meines Wissens nach wirst Du keine US-Amerrikanische und/oder Kanadische Bank finden bei der Du ein Konto eröffnen kannst. "

      Bist schlecht informiert. Natürlich geht das. z.B IB.

      "Desweiteren bringt Dir ein USA Konto keine steuerlichen Vorteile mit Wohnsitz und steuerlicher Veranlagung in Deutschland."

      Man entgeht aber zumindest einer Abgeltungssteuer (was sehr heftig wäre) nach jedem Gewinntrade. Wäre ja auch noch schöner, diesen Beamtenwarzen auch noch einen zinslosen Kredit einzuräumen.

      "Sogar im Gegenteil. Dir wird gleich pauschal (US-Quellensteuer) etwas in den USA abgezogen."

      Auch quark. Wird nicht.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 18:31:30
      Beitrag Nr. 138 ()
      jetzt warte ich nur noch auf ein verbot des privaten edelmetallhandels

      die beste möglichkeit jedweder spekulationssteuer zu entgehen ist die physische anlage in gold und silber - dazu noch ordentlich inflationsschutz .

      niemand wird auch nur einen teil der staats und unternehmensschulden zurückzahlen können - wir sind auf dem weg in den staatsbankrott - auch wenn wir einen medialen aufschwung eingetrichtert bekommen !

      ich glaube nicht an märchen und weiß nicht warum man feiert wenn man sich anstatt mit 30 milliarden nun 2007 mit nur noch 19 milliarden verschulden muß.wobei sich dies alles ja nur auf schätzungen beruft und eine eventuell eintretende rezession in usa nicht beinhaltet.

      überwachung und restriktionen mehren sich - angefangen von rfid chips in geldscheinen bis zu kontenüberwachung von staatsorganen .

      leider ist dast eine flucht in ausland auch nicht so einfach - klar könnt ihr in usa oder sonstwo ein traderkonto eröffnen - aber letutlich ist alles verfolgbar und auch überwachbar - außer ihr nehmt bargeld und zahlt es auch in den usa bar ein - aber da gibt es wiederrrum transportporbleme .

      als alternative bietet sich hier in der tat rußland an - dort gibt es zahlreiche europäische brokerhäuser in moskau - da läßt sich einiges machen .

      ich denke es wird eine arbeitsbeschaffungsmaßnahme für stuerberater und rechtsanwälte - eine neues bürokratisches finanzmontser zu unser aller lasten.

      typisch deutschland.

      so langsam sollte man wirklich über eine auswanderung nachdenken - die diskussionen derzeit erinnern ein wenig an das jahr 1961 in der ehemaligen ddr.

      vielleicht bauen sie noch eine mauer um deutschland
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 19:19:20
      Beitrag Nr. 139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.108.558 von Baikani am 03.11.06 18:06:30Es gibt einige US-Broker, die nur nordamerikanische Kunden akzeptieren.
      Die meisten nehmen auch Ausländer. Die zahlen dann auch keine US-Quellensteuer (die mit 15% der Dividenden ohnehin sehr menschlich ist)

      Die neuen Kunden aus Germany werden dann auch gleich feststellen, was Service und günstige Spesen sind :) USA sein nix Servicewüste :cool:
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 19:54:51
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.108.716 von enuxx am 03.11.06 18:16:14#enuxx (No 137)
      <<<<<<<<<<<<<<<<
      "
      meines Wissens nach wirst Du keine US-Amerrikanische und/oder Kanadische Bank finden bei der Du ein Konto eröffnen kannst. "

      Bist schlecht informiert. Natürlich geht das. z.B IB.<<<<<<<<<<<<<<

      Ich glaube hier bist Du schlecht informiert:

      1. IB USA wird Dir KEIN Kto eröffnen, sondern nur IB UK!!!

      2. IB ist keine Bank, sondern ein Broker

      3. Ein Bankkto seit Patriots Act ist für einen Dt per Post kaum erhältlich

      4. Ich habe MONATE gesucht und versucht - ohne Erfolg (trotz 4 wohlbestückter US-Broker-Konten. Selbst E-Trade USA eröffnet zwar ein Brokerkto, aber kein zusätzliches Bkkto.

      MFG

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 20:22:49
      Beitrag Nr. 141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.110.474 von Hittfeld am 03.11.06 19:54:51Selbst E-Trade USA eröffnet zwar ein Brokerkto, aber kein zusätzliches Bkkto.

      Aber um eine Abgeltungssteuer zu umgehen dürfte ein Brokerkonto doch ausreichen?
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 20:22:55
      Beitrag Nr. 142 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.110.474 von Hittfeld am 03.11.06 19:54:51handeln tut man bei einem Broker.:rolleyes:
      und wozu soll ein Bankkonto in den USA überhaupt gut sein ? :confused:

      IB führt die Konten für europäische Kunden in UK - richtig.
      Ausser bei Zinsen auch kein Problem :rolleyes: (und bei Zinsen auch noch kein großes)
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 20:26:17
      Beitrag Nr. 143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.110.474 von Hittfeld am 03.11.06 19:54:51Oh man, jetzt sucht keine Haare in der Suppe. Man kann genug "Depots" in den Staaten eröffnen, auch wenn IB eine Tochterfirma in UK hat (ist immerhin auch "Ausland"). Ich ging auch nicht davon aus, dass Baikani ein "Bankkonto" meinte, sondern einen Broker. Über ein Girokonto kann man auch schlecht handeln. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 23:19:02
      Beitrag Nr. 144 ()
      Habe ich den Handelsblatt-Artikel richtig verstanden, dass man bis Ende 2007 sozusagen nen Schuss frei hat.

      Man darf Wertpapiere kaufen und die Kursgewinne werden nicht abgegolten, erst bei Käufen ab 2008 ?
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 23:35:15
      Beitrag Nr. 145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.112.890 von Marky_Mark am 03.11.06 23:19:02exakt.., genau so is es...:)

      es bleiben noch 14 monate...
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 07:29:17
      Beitrag Nr. 146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.112.890 von Marky_Mark am 03.11.06 23:19:02Käufe bzw. Verkäufe werden erst ab 1.Januar 2009 pauschal mit 25% abgegolten und nicht schon Ende 2007.

      Das Datum in dem Handelsblatt Artikel ist praktisch die letzte Möglichkeit STEUERFREI Aktiengewinne einzustreichen, da wenn du beispielsweise am 1.Januar 2008 Aktien kaufst und du sie ein Jahr im Depot hast --> 1.Januar 2009 pauschal 25 % fällig werden.

      Als Trader hat mal also noch rund 2 Jahre Zeit, seine Rente zu sichern :D
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 11:16:36
      Beitrag Nr. 147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.110.851 von detektivrockford am 03.11.06 20:22:49Für diejenigen, die noch nicht mitgemacht haben:

      BÖRSE-ONLINE

      mitmachen

      Große Mitmach-Aktion GEGEN die neue Anlegersteuer

      http://www.boerse-online.de/steuerhammer
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 11:27:55
      Beitrag Nr. 148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.115.922 von chartauge am 04.11.06 11:16:36Mit dem Passus
      ..."Sehr geehrter Herr Bundesminister Steinbrück,
      wir begrüßen grundsätzlich die von Ihnen vorgesehene Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte,...

      kann ich mich irgendwie nicht anfreunden.
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 11:38:16
      Beitrag Nr. 149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.113.705 von Insider_Trader am 04.11.06 07:29:17nicht ganz richtig, da noch keine Details zu den Übergangsregelungen bekannt sind, also wie Buchgewinne und -verluste, die vor dem 1.1.2009 entstanden sind, gehandhabt werden.

      Ferner würde mich interessieren, wie eigentlich bei Depotüberträgen von Aktienpositionen verfahren wird, und zwar:

      Inland --> Ausland
      Inland --> Inland
      Ausland --> Inland

      Wie werden da Kaufkurse erfaßt oder gilt als Kaufkurs der Kurs am Einbuchungsstichtag und man muß am Ende auf den bei der alten Bank entstandenen Buchgewinn schon mal Steuer zahlen? Können Kaufkurse von Auslandsbanken überhaupt gemeldet werden? oder muß ich das dann der Empfängerbank nachweisen?

      Da ist noch viel Arbei am Detail nötig und die Dummen sind neben den deutschen Anlegern v.a. die deutschen Banken, die mit Bürokratie überzogen werden, v.a. wenn die sofortige Fälligkeit von Speku-Gewinnen bei gleichzeitiger Nichtauszahlung/Anrechnung der Verluste für verfassungswidrig erklärt wird? müssen die Banken am Ende Gewinn/Verlustkonten für jeden Kunden führen und auch noch einen inter-Bankenaustausch gewährleisten?

      Wie werden Kapitalherabsetzungen nebst Auskehrung an Anlegern gehandhabt, wie Gratisaktien, wie ist das bei in specie Dividends im angelsächsischen Raum ,wo im Zuge von Spin-Offs und Demergern oft oft Gratisaktien von neuen Gesellschaften ausgegeben werden. Alles Details, die irgendwie geregelt werden müssen.

      Bin mal gespannt, wie das weitergeht...

      Art
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 11:43:50
      Beitrag Nr. 150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.112.890 von Marky_Mark am 03.11.06 23:19:02ich verstehe das so, dass für alle käufe bis ende 2007 die jetzige regelung gilt...insbesondere auch die spekulationsfrist von 1 jahr...eines ist mir aber nicht klar...wenn die gewinne aus verkäufen aus 2008 erst in 2009 der abgeltungssteuer unterworfen erden, was ist dann mit käufen und verkäufen innerhalb den jahres 2008?

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 11:45:15
      Beitrag Nr. 151 ()
      viel bedeutender ist aber die breits verabschiedete und ab juli 2007 zu vergebene personenidendifikationsnummer...schaut euch den thread dazu an...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 11:50:45
      Beitrag Nr. 152 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.112.890 von Marky_Mark am 03.11.06 23:19:02Lt. letztem Handelsblatt-Artikel dazu http://www.handelsblatt.com/news/Default.aspx?_p=200050&_t=f… soll die generelle Steuerpflicht für sämtliche nach Ende Dez. 2008 erworbene Kapitalanlagen gelten.

      Kommt das so ohne weitere Spezifikation zB. zur Verlustanrechnung, wird das wohl schon im Vorfeld an der Börse mehr oder weniger sichtbar. Im Nachgang dürften investive Käufe inländischer Anleger schlagartig aufhören; va. Nebenwerte werden das spüren, da können die betreffenden Unternehmen noch so solide arbeiten. Die Institutionalisierung Dtlds. wird besiegelt, derweil sich diverse 'Heuschrecken', rechtzeitig mit Eichels und Steinbrücks Hilfe salonfähig gemacht, ob unterbewerteter mittelständischer dt. Firmen die Hände reiben werden.

      Für unsereins macht es ergo Sinn, im Jahresverlauf 2008 günstig bewertete Aktien investiv zu kaufen. Vielleicht hat eine höhere Hand ja ein Einsehen, und beschert uns noch 2008 einen richtig guten Crash, *g*

      investival
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 12:04:08
      Beitrag Nr. 153 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.116.666 von investival am 04.11.06 11:50:45wenn das stimmt, dann macht das jetzt sinn...es bedeutet also dass auf alle käufe bis ende 2008 die jetzige regelung anzuwenden wäre...ich sage bewusst wäre, weil auch im handelsblatt zuvor anderes berichtiet wurde..

      invest2002 ( der noch einmal an dieser stelle auf die personenkennziffer hinweisen will....diese wird viel mehr auswirkungen haben, als manche denken )
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 13:31:53
      Beitrag Nr. 154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.116.970 von invest2002 am 04.11.06 12:04:08es ist schon korrekt was im Handelsblatt steht....denn du kannst Aktien die du im Januar 2008 kaufst praktisch gesehen nicht mehr steuerfrei verkaufen...da du sie ja (nach der alten Regelung) mind. 1 Jahr halten müsstest. Und da wäre erst ein Verkauf im Januar 2009 möglich --> allerdings gilt dort schon die pauschale Besteuerung von 25% (zumindest nach aktueller Nachrichtenlage)

      Das Datum bezieht sich somit auf "Langfristanlagen". Für "Rein-Raus-Geschäfte" innerhalb des Jahres 2008 gilt natürlich noch die "alte" Regelung.
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 13:51:47
      Beitrag Nr. 155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.118.791 von Insider_Trader am 04.11.06 13:31:53eben das dürfte wohl nicht so sein...denn es heisst in dem artikel...die neue regelung gilt für allenach Dezember 2008 erworbenen anlagen....also müsste eine analge die noch ende dezemebr 2008 getätigt wird nach mehr als einem jahr auch noch in 2008 oder sogar in 2009 steuerfrei sein...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 13:53:49
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.119.206 von invest2002 am 04.11.06 13:51:47ergänzung: natürlich auch zu jedem späteren zeitpunkt...

      beispiel: kauf mitte dezember 2008 verkauf in 2010...anlagezeitraum über ein jahr...folge: steuerfrei

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 13:55:13
      Beitrag Nr. 157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.118.791 von Insider_Trader am 04.11.06 13:31:53ok, aber das gilt dann ja auch für Verluste, d.h. man könnte selbst ein paar Depotleichen aus der Neue Markt Zeit von 2000 in 2009 verkaufen und bekäme den Verlust dann spätestens in der Einkommenssteuerklärung angerechnet - das eröffnet natürlich ungeahnte Möglichkeiten. Sind eigentlich Verlustvorträge / -rückträge vorgesehen - hat dazu schon jemand etwas gehört?

      Wenn das mit der Regelung 2009 grundsätzlich alles Geinn/Verlust mit 25%, dann hat man ja doch etwas mehr Gestaltungsspielraum :D

      Art
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 13:56:44
      Beitrag Nr. 158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.119.256 von invest2002 am 04.11.06 13:53:49ach so, na dann geht das ja auch mit den Verlusten nicht. Dann muß man also in 2008 noch mal kräftig einkaufen gehen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 14:29:50
      Beitrag Nr. 159 ()
      @invest2002,

      ja, wir sollten es in der Tat beim Konjunktiv belassen ... Der konkrete Gesetzentwurf ist für Jan. 07 avisiert, der muss dann auch erstmal gebiligt werden (was oft genug ja auch nochmal mit Änderungen verbunden ist). Nur sollten wir deshalb im Vorfeld an keiner Front Ruhe geben – ganz im Gegenteil.

      @Art Bechstein,

      ich denke, wir dürften schon froh sein, würde uns mildtätig noch eine zeitadäquate Verlustanrechnung serviert. Immerhin bliebe uns dann wohl der Rechtsweg erspart (gegen die Streichung des HEV und va. des – mal aus volkswirtschaftlich vernünftigen Gründen geschaffenen – Steuerprivilegs Steuerfrist würden Rechtsmittel mE. wohl kaum helfen).

      investival

      PS:

      >Mit der Abgeltungssteuer wird Deutschland ein attraktiver und übersichtlicher Platz für internationale Kapitalanleger, was für die Entwicklung des Finanzplatzes Deutschland von großer Bedeutung ist.<
      – Das ist auf der BMF-Website zu lesen ...
      'übersichtlich' ... – wie wahr, Herr Steinbrück, :laugh: [Eigentlich sollten Sie aber 'Schaden vom deutschen Volk wenden' ...]
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 14:33:02
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.120.230 von investival am 04.11.06 14:29:50... und dazu gehören deutsche Kapitalanleger, Herr Steinbrück.
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 14:35:57
      Beitrag Nr. 161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.119.292 von Art Bechstein am 04.11.06 13:55:13das geht natürlich nicht, wenn die aktie oder sagen wir die anlage bereits ausserhalb des spekulationszeitraumes von einem jahr erworben wurde...aber das hast du in deinem folgenden posting ja bereits selbst erkannt...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 14:38:59
      Beitrag Nr. 162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.120.230 von investival am 04.11.06 14:29:50da gebe ich dir vollkommen recht...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 15:00:52
      Beitrag Nr. 163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.120.395 von invest2002 am 04.11.06 14:35:57ja, hatte mich auf das Posting vor Deinen beiden bezogen und wunderte mich ehrlich gesagt auch ein wenig, habe aber die Pressetexte bislang nur grob überflogen und hätte jetzt auch das für möglich gehalten. Allerdings frage ich mich immer mehr, wie man das eigentlich administrativ handhaben will.

      Wenn ich also in Ende 2008 Aktien kaufe und Anfang 2010 mit Gewinn verkaufe, dann würde mir die Bank ja keine Abgeltungssteuer abziehen dürfen oder aber man muß das dann erst zahlen und sich Mitte 2011 mit dem EkSt-Bescheid wiederholen bzw. verrechnen lassen. Immerhin müßte ich im Verlustfalle (gleiches Beispiel) ja nix machen - das ist doch mal was :laugh:

      Dennoch wäre mir natürlich sympathischer, wenn die Bundesregierung zwecks Vermeidung solcher Übergangsbürokratie nicht den Kaufzeitpunkt (vor 1.1.2009), sondern den Verkaufszeitpunkt (nach 1.1.2009) als besteuerungsrelevant betrachten würde. Im Gewinnfalle kann ich mich darauf einstellen bzw. würde es für mich auf das eine Jahr eh nicht ankommen und im Altverlustfall könnte man profitieren.

      Art
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 15:37:42
      Beitrag Nr. 164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.121.053 von Art Bechstein am 04.11.06 15:00:52nicht den Kaufzeitpunkt (vor 1.1.2009), sondern den Verkaufszeitpunkt (nach 1.1.2009) als besteuerungsrelevant betrachten
      Das sehe ich entschieden anders: Es würde doch einen großen, uU. ganz erheblichen (zB. bei einem Crash in 08), Unterschied machen, ob ich noch 12 oder 24 Monate steuerfreie Kaufchancen hätte.
      Also wenn schon eine Verschlechterung, sollte ernsthaften Aktienanlegern doch noch so viel Zeit wie möglich eingeräumt werden (wenigstens das hat man, wahrscheinlich aber ebenso unbedacht, bedacht).

      Ein bürokratisches Hemmnis sehe ich hier eigentlich nicht: Die Bank(software) muss für die 'Jahresbescheinigung' ja jetzt schon jeden Trade nach FiFo durchrechnen, dh. jedem Trade eine Halteperiode zuordnen. Die Software bräuchte dafür nur den Zusatzbefehl (laienhaft gesprochen; man sehe es mir nach, *g*) 'für die Abgeltung streiche alle Orders <31.12.08'. [Im übrigen wäre deshalb auch eine zeitadäquate Verlustverrechnung problemlos]

      investival
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 15:53:42
      Beitrag Nr. 165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.122.037 von investival am 04.11.06 15:37:42naja, das Problem mit dem Beginn der Abgeltung ist wohl ein individuelles. Bei mir wäre es so halt besser, zumal ich die Verluste ja schon kenne, die Gewinne jedoch nicht.

      Alles diskutieren über die Details bringt nicht viel, solange kein konkreter Gesetzesentwurf vorliegt. Widerstand lohnt aber trotzdem auf den allgemeinen Wegen.

      Art
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 16:07:38
      Beitrag Nr. 166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.122.450 von Art Bechstein am 04.11.06 15:53:42zumal ich die Verluste ja schon kenne, die Gewinne jedoch nicht.
      ? – Verluste verfallen bis zum 31.12.08 nach 1 Jahr grundsätzlich, und Verluste aus Käufen >31.12.08 würden zu 25 % anrechenbar sein, mal eine rechtmäßige Rechtsprechung unterstellt. Du hättest einen vordergründigen Vorteil, falls Du <25 % Ekst zahlen musst, könntest Du Verluste zu dann 25 % geltend machen. Andererseits entfiele damit aber bestimmt die Veranlagungsoption für etwaige Gewinne >31.12.08 zu Deinem niedrigeren Steuersatz. Und hättest Du Gewinne auf 08er Positionen, hättest Du explizit Nachteile, müsstest Du darauf ab 1.1.09 25 % abgeben.

      Im übrigen würde eine stichtagsbezogene Steuerrelevanz des VERkaufszeitpunktes den ohnehin wohl zu erwartenden Verkaufsdruck in den, zudem gemeinhin umsatzschwachen, letzten Dezembertagen 08 erhöhen, würden dann im Jahresverlauf 08 aufgebaute, eigentlich aber als aussichtsreich erachtete Verlustpositionen noch steuerbar liquidiert, und nicht vielleicht erst Jahresverlauf 09 (selbst, wenn dann nur noch ein Verlustrücktrag auf frühere Gewine möglich wäre).

      Freilich dürften sich die Finanzämter hinsichtlich der Ekst.erkl. 09 freuen: Neben diversen Anfechtungen kämen Verlustrechnungen aus 09 gegen die Abgeltung auf den Tisch, dazu dann anders zu besteuernden Verluste aus 08er Positionen. Das würde ich indes nicht als bürokratisches Hemmnis sehen, wo Steinbrück ja ganz offensichtlich eruiert hat, das seine Mannen und Frauen unterbeschäftigt sind, :D

      Aber stimmt schon: Reichlich viel Konjunktive ...

      investival
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 20:28:09
      Beitrag Nr. 167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.116.970 von invest2002 am 04.11.06 12:04:08Danke für den Tipp!

      http://www.wallstreet-online.de/community/thread/1092179-1.h…

      #3 von Gnadenloser 04.11.06 10:03:29 Beitrag Nr.: 25.114.400

      Wird die Zahl auf dem Unterarm eingebrannt oder muß man die immer deutlich sichtbar auf der Kleidung tragen?
      …………….. Warum nicht jedem einen RFID-Chip implantieren? :rolleyes:

      ˆˆˆˆˆˆˆˆˆˆˆˆˆˆˆˆˆˆˆˆˆˆˆˆˆˆˆˆˆˆ^^
      Da bekommt die Bezeichnung C(control) DU für mich eine ganz neue Bedeutung.

      esco7
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 23:38:20
      Beitrag Nr. 168 ()
      Schei..e, verdammte sc..eiss.

      Dieses Dreckspack, diese Ostmerkel-Pionierleiterin, diese ganzen verkappten Bonzen, wollen an unseren Spargroschen, damit sie sich ihren fetten Bauch noch eher in die Sonne hängen dürfen.

      Es müssen schnellsten Lösungen her für uns, wie wir gar nichts bezahlen müsen.
      Wie sieht es als Steuerausländer aus, der in Deutschland investiert? der nüsste doch rein theoretisch gar nichts bezahlen. Wäre das nicht das goldene Hintertürchen für uns Anleger, Investoren und Trader ? Wir hauen ab, investieren in Deutschland und müssen nichts in Deutschland zahlen ?

      Und bis zu letzt hat man versucht ein ganzen Volk in ein neues System hereinzuriestern, die werden sehen wie sie abgemolken werden :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 11:48:01
      Beitrag Nr. 169 ()
      na seht es auch einmal positiv...es sind noch 2 jahre, in denen die alte regelung gilt und also noch genug zeit sein geld steuerfrei oder steuergünstig zu vermehren...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 11:53:23
      Beitrag Nr. 170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.145.743 von invest2002 am 05.11.06 11:48:01was interssieren mich 2 simple Jahre, ich brauche mindestens 30 :cry:

      es müssen Lösungen her, wie ist das, wenn man als Steuerausländer Geld in Deutschland investiert ? muss man dann auch die 30 % zahlen ? Eigentlich geht das ja nicht, weil man keine Steuererklärung macht und somit auch keine Verluste gegenrechnen kann. Ich denke in dieser Richtung müssen wir weiter diskutieren, hier kann sich ein Schlupfloch für uns auftun.
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 15:53:23
      Beitrag Nr. 171 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.145.743 von invest2002 am 05.11.06 11:48:01Das mit den 2 Jahren könnte auch in die Hose gehen....


      FinanzNachrichten.de, 05.11.2006 12:44:00

      Banken wollen Abgeltungssteuer vorziehen - Focus

      MÜNCHEN (AP)--Der Bundesverband deutscher Banken hat einen früheren Start der für 2009 geplanten Abgeltungssteuer gefordert. Eine richtig ausgestaltete Abgeltungssteuer könne dazu beitragen, privates Kapital aus dem Ausland zurückzuholen, sagte das geschäftsführende Vorstandsmitglied Manfred Weber dem Nachrichtenmagazin "Focus". Schließlich werde das kaum akzeptable Kontoabrufverfahren überflüssig. Es wäre daher besser, schon 2008 damit anzufangen.

      "Außerdem ist der Steuersatz zu hoch", sagte Weber. Ideal wären 20%, damit sich niemand zu viel gezahlte Abgaben am Jahresende beim Fiskus zurückholen müsse. Dann werde es für Anleger und Banken einfacher. Es komme nun auf die Gesamtbelastung und die konkrete Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren an.

      Eine Arbeitsgruppe der großen Koalition hatte sich vor wenigen Tagen darauf geeinigt, ab 2009 eine pauschale Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne in Höhe von 25% einzuführen. Die neue Steuer soll anonym erhoben und direkt von den Banken an den Fiskus abgeführt werden. Damit soll Deutschland ein attraktiver und übersichtlicher Platz für internationale Kapitalanleger werden.

      Webseite: www.focus.de

      DJG/hab

      -0-

      Quelle: Dow Jones News
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 16:26:14
      Beitrag Nr. 172 ()
      Ideal wären 20%, damit sich niemand zu viel gezahlte Abgaben am Jahresende beim Fiskus zurückholen müsse.

      Das muß mir jetzt mal jemand erklären.

      Wenn jemand kurzfristig handelt, sowohl Gewinne als auch Verluste macht, Verluste mit Gewinnen am Ende des Jahres verrechnebar sind (davon gehe ich aus), Gewinne umgehend vom Steuerabzug betroffen sind, hat doch jeder am Ende des Jahres zu viel Steuern gezahlt, die er erstattet bekommt.
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 17:36:36
      Beitrag Nr. 173 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.145.784 von Procera am 05.11.06 11:53:23für Steuerausländer gilt das ganze nicht. Oder ihr dürft eure Banken zusperren :rolleyes:
      Nur wird das mit dem Schlupfloch für euch nix !
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 18:12:31
      Beitrag Nr. 174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.159.868 von big_mac am 05.11.06 17:36:36erkläre es mir noch mal gaaanz langsam :)

      Wenn für die Steuerausländer die 30 % nicht gelten ist es doch gut.

      "Oder ihr dürft eure Banken zusperren
      Nur wird das mit dem Schlupfloch für euch nix ! "

      Was soll ich damit anfangen, stehe irgendwie auf den Schlauch
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 18:29:21
      Beitrag Nr. 175 ()
      "Außerdem ist der Steuersatz zu hoch", sagte Weber. Ideal wären 20%, damit sich niemand zu viel gezahlte Abgaben am Jahresende beim Fiskus zurückholen müsse. Dann werde es für Anleger und Banken einfacher. Es komme nun auf die Gesamtbelastung und die konkrete Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren an.


      Sitzen nur noch Idioten an Führungspositionen:confused::mad:

      Eine Abgeltungssteuer, egal in welcher Höhe, dürfte immer verfassungswidrig sein, weil der Gleichbehandlungsgrundsatz eklatant verletzt wird.

      Bezieht jemand nur Einküfte aus Kapitalvermögen, wäre der Grundfreibetrag (dieser hat Verfassungsrang!!!) nicht gewährleistet.
      Ebenso wären bei dieser Person die beschränkt abzugsf. Sonderausgaben nicht berücksichtigt.
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 19:07:23
      Beitrag Nr. 176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.161.777 von Durchschnitt am 05.11.06 18:29:21" Sitzen nur noch Idioten an Führungspositionen "

      JA

      Ganz davon abgesehen, dass Fondsgewinne nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei waren :cry::cry:

      Damit ist die eigene Altersvorsorge zum Scheitern verurteilt. Man das schnallen die Investmentgesellschaften noch gar nicht, was das heisst :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 19:25:17
      Beitrag Nr. 177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.161.255 von Procera am 05.11.06 18:12:31Ganz einfach.:)
      Ihr seid keine Steuerausländer. Ihr seid Steuerinländer, auch bald bekannt als Steuersklaven :D
      Für die Steuersklaven gibts kein Schlupfloch (komm ja nicht in Versuchung, deiner Bank erklären zu wollen du seist Steuerausländer - das bringt die nicht einmal mehr zum lachen!), und die Steuerausländer brauchen keines. Die brauchen eigentlich ganz Deutschland nicht (ausser als Hersteller der Beamers, Porcers und Benze) :rolleyes:

      Allerdings könnten Steuersklaven auch Steuerausländer werden.:) Durch Auswanderung, vorzugsweise vor der Einführung der Reichs ähh:eek: Bundesfluchtsteuer und dem Bau der deutschen Mauer :(
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 19:28:56
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.161.777 von Durchschnitt am 05.11.06 18:29:21Warum soll sie verfassungswidrig sein ? Gleichheit gibts beim HEV ja auch nicht :rolleyes:
      Und den Freibetrag kannst ja bei der Erklärung fürs Jahr geltend machen.

      Nixdestotrotz scheint mir, daß bei euch wirklich nur mehr Vollidioten in Führungspositionen sitzen :cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 19:34:52
      Beitrag Nr. 179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.162.860 von Procera am 05.11.06 19:07:23Nix heißt das für die Fondsgesellschaften !
      Die zahlen keine Steuern. Und dem Kunden bei der Konkurrenz gehts auch nicht besser :D
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 19:45:53
      Beitrag Nr. 180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.163.466 von big_mac am 05.11.06 19:28:56"Warum soll sie verfassungswidrig sein ? Gleichheit gibts beim HEV ja auch nicht
      Und den Freibetrag kannst ja bei der Erklärung fürs Jahr geltend machen."


      Verfassungswidrig wird es vermutlich dann, wenn keine nachträgliche persönliche Veranlagung wie zB in Österreich möglich ist.

      Das mit dem HEV versteh ich nicht ganz, was Sie hier meinen.
      Eine Abschaffung des HEV, wie geplant, ist zumindest verfassungsmäßig bedenklich, wenn nicht gar verfassungswidrig.
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 20:01:29
      Beitrag Nr. 181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.163.892 von Durchschnitt am 05.11.06 19:45:53Die nachträgliche veranlagung wurde doch nicht ausgeschlossen !

      Und daß durch das HEV gewisse Einkünfte zur Hälfte und andere voll und dritte gar nicht (Spielgewinne, z.B.) besteuert werden kann ja wohl nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz in Übereinstimmung gebracht werden. (Die fehlende Verrechnung mit Einkünften aus anderen Einkommensarten eigentlich auch nicht)
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 20:02:34
      Beitrag Nr. 182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.163.374 von big_mac am 05.11.06 19:25:17nehmen wir aber mal an, ich wäre ein Steierausländer, ich hätte Deutschland den Rücken gekehrt, würde in Deutschland nicht leben und ebend mein Geld ausserhalb der EU erarbeiten und versteuern

      Dann müsste ich also nicht die 30 % Steuer auf den Kursgewinn zahlen , oder ?

      Ich denke wir haben hier doch etwas gefunden dass ein Hintertürchen werden könnte :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 20:05:45
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.164.361 von Procera am 05.11.06 20:02:34Voraussichtlich richtig. Aber kein Hintertürchen in Sicht, außer du wanderst wirklich aus, womit du den deutschen Finanzminister einen guten Mann sein lassen kannst.
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 20:06:33
      Beitrag Nr. 184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.164.361 von Procera am 05.11.06 20:02:34sollte natürlich steuerausländer heissen, meine maus kreischt schon wieder im hintergrund rum und bringt mich an den rand zum legastheniker :cry::cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 20:09:08
      Beitrag Nr. 185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.164.427 von big_mac am 05.11.06 20:05:45na das hört sich doch schon gut an , also müsste ich dazu auch noch den deutschen pass abgeben ?

      Als wann gilt man denn eigentlich als steuerausländer ?
      reicht Lebensschwerpunkt + Einkünfte+ Steuern im Ausland aus ?
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 20:15:16
      Beitrag Nr. 186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.164.341 von big_mac am 05.11.06 20:01:29Das HEV wurde eigeführt, um eine Doppelbesteuerung von Dividenden zu vermeiden. Davor gab es die Körperschaftssteuergutschrift!

      Dass das HEV auch auf Aktien ausgedehnt wurde liegt daran, dass der steuerliche Wert einer Kaiptalgesellschaft durch nicht ausgeschüttete Gewinne, die ja auch in der Firma versteuert werden, steigt.
      Der steuerliche Wert einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft wird zB durch das Stuttgarter Verfahren ermittelt.
      Und hierbei haben Vermögenswerte einer Firma einen großen Stellenwert.

      Wird eine Einzelveranlagung zugelassen, ist nichts gegen eine Abgeltungssteuer zu sagen.
      Aber ursprünglich hatte Steinbrück vor eine Abgeltungssteuer ohne diese einzuführen.
      Auch geistern ältere CDU-Vorschläge durch die Medien, die suggerieren wollen, dass wenn der Steuersatz niedrig genug ist, eine nachträgliche Veranlagung nicht nötig wäre.
      Und dies erscheint mir falsch, eben verfassungswidrig, zu sein.
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 20:27:16
      Beitrag Nr. 187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.164.507 von Procera am 05.11.06 20:09:08Wohnsitz im Ausland, min 180 (oder 185 Tage?) im Ausland.
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 20:30:18
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.164.892 von big_mac am 05.11.06 20:27:16Muss man auch seinen Hauptwonsitz in deutschland abgemeldet haben ?
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 20:31:44
      Beitrag Nr. 189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.164.957 von Procera am 05.11.06 20:30:18+ h

      ------

      Dann würde also die Abgeltungssteuer nicht anfallen, oder ?
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 20:39:13
      Beitrag Nr. 190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.164.650 von Durchschnitt am 05.11.06 20:15:16Ich gestehe, diese Feinheiten der Überlegungen zum germanischen Steuerrecht sind mir bisher entgangen (Ich bin ja Ausländer -nicht nur steuerlich- wofür ich Gott täglich immer öfter danke)
      Es erklärt jedenfalls, warum mehr als die Hälfte aller Steuerliteratur in deutscher Sprache verfaßt ist - bloß Gleichheit kommt auch keine raus, u.a. dank der heiligen Kuh Progression.

      Wobei ich behaupten würde, daß Privatanleger immer bereits versteuertes Geld anlegen und jede Besteuerung eine Doppelbesteuerung ist und diese nicht zulässig sein sollte.
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 20:40:31
      Beitrag Nr. 191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.164.957 von Procera am 05.11.06 20:30:18ja. Mit deutschem Hauptwohnsitz wird das sicher nichts.
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 20:46:06
      Beitrag Nr. 192 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.164.982 von Procera am 05.11.06 20:31:44Vermutlich - genaues ist nicht bekannt.

      Es gibt Länder, die eine Quellensteuer auch bei Ausländern einheben (z.B. USA 15%), aber nur auf Zinsen und Dividenden.

      Für Österreicher gibt es in A bei ausländischen Aktienfonds eine Sicherungssteuer von 2,5% des Vermögens, die aber nicht eingehoben wird wenn der Umstand daß der Fonds gehalten wird der Finanz angezeigt wird und die Bank eine Kopie erhält.
      (Ich habe keine solchen Fonds, habe mich um die genauen Details nie kümmern müssen)
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 10:13:27
      Beitrag Nr. 193 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.145.784 von Procera am 05.11.06 11:53:23Übrigens hat die Comdirect mir schon vor längerer Zeit auf Anfrage erklärt, daß ich bei Wohnsitz z.B. auf Zypern keine Zinsabschlagsteuer abgezogen bekomme.

      Das gilt dann sicher auch für die Abgeltungssteuer.

      Mich interessiert aber, ob Spekulationsverluste von vor 2009 weiter vorgetragen werden dürfen.

      Weiß das einer ?

      Immerhin bekommt man ja einen separaten Bescheid dafür vom Finanzamt.

      :eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 10:25:17
      Beitrag Nr. 194 ()
      Mich interessiert aber, ob Spekulationsverluste von vor 2009 weiter vorgetragen werden dürfen.

      Wenn ja, dann ist das in jedem Fall nur dadurch möglich, dass die Speku-Einkünfte in der ESt-Erklärung angegeben werden.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 12:32:44
      Beitrag Nr. 195 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.108.716 von enuxx am 03.11.06 18:16:14net ich bin schlecht informiert sondern nach wie vor Du. Bitte prüf doch deine Kommentare bevor Du postest. Das sollten 90% aller anderen Unser hier auch tun.

      Vorher überlegen, nachdenken, nachlesen (Gesetze!) und dann posten.

      Die von Dir geposteten Interactive Brokers..naaa.. wo haben die Ihren juristischen Sitz? ich denke nicht in den USA.

      Es bleibt dabei, Du wirst kein Konto in den USA eröffnet kriegen. Und bevor Du jetzt postet, versuch es bitte erst. Innerhalb weniger Minuten wird Dir jede US-Bank (auch CAN-Bank) eine Absage erteilen.

      In diesem Sinne,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 12:35:52
      Beitrag Nr. 196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.109.905 von big_mac am 03.11.06 19:19:20nenn Sie mir die Onlinebroker bei denen es gehen soll!!

      schwab
      morgan stanley
      tdc
      etrade
      scottrade
      und alle anderen

      werden DICH nicht akzeptieren. Im Gegensatz zu Dir habe ich es vor kurzem gerade "probiert". Und bevor hier jetzt wieder Schwachsinn gepostet wird, es liegt bestimmt nicht an meinem Einkommen oder Depotgrösse oder sonstigem, die AMIs dürfen halt nicht mehr.

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 12:36:45
      Beitrag Nr. 197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.110.474 von Hittfeld am 03.11.06 19:54:51Danke Hittfeld,

      deine Klarstellung hatte ich erst später gelesen. Ich hab entsprechend auch noch einmal gepostet.

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 12:38:20
      Beitrag Nr. 198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.110.915 von enuxx am 03.11.06 20:26:17wie gesagt, Du wirst weder ein
      Bankkonto eröffnen können noch ein Depot/Broker Konto in den USA oder Kanada.

      Bitte versuch es, dann melde Dich mit Deinen "Erlebnissen".

      Keine Bank/Broker wird Dich als Deutscher akzeptieren.

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 12:48:10
      Beitrag Nr. 199 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.173.063 von Baikani am 06.11.06 12:38:20Hongkong und Singapur geht aber...
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 12:54:13
      Beitrag Nr. 200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.173.063 von Baikani am 06.11.06 12:38:20Ein US-Depot bei etrade habe ich ich erst vor kurzem eröffnet. :yawn:
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 12:57:04
      Beitrag Nr. 201 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.173.324 von enuxx am 06.11.06 12:54:13wie ist denn Dein Status ? Angehöriger der US-Streitkräfte in Deutschland?

      Ansonsten glaub ich Dir das erst einmal nicht.

      Andere User können den Wahrheitsgehalt ja selber überprüfen indem Sie eine EMail an div. US/KAN Broker schicken mit der Bitte um Infomaterial bzgl. Kontoeröffnung.

      Als ich es vor roundabout 4 Monaten versucht habe, Etrade Kan+USA waren auch dabei, habe ich überall "Absagen" erhalten.

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 13:00:05
      Beitrag Nr. 202 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.173.385 von Baikani am 06.11.06 12:57:04Dann ruf mal etrade germany an bzgl. US-Depot bei etrade financial, da wird Ihnen geholfen. Die leiten übrigens den Antrag nur weiter an etrade US.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 13:12:35
      Beitrag Nr. 203 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.173.447 von enuxx am 06.11.06 13:00:05Danke für die Info.

      Ich hab es gleich einmal versucht, weil es mich sehr stark wundern wird wenn es über e-trade Deutschland möglich sein sollte ein Depot/Konto bei e-trade USA zu eröffnen.

      Was mich wundert ist, daß die Unterlagen die auf der e-trade Seite zum Download bereit stehen doch wieder anscheinend etwas mit e-trade UK !! zu tun haben.

      Hast Du auf dem Konto schon gehandelt? läuft es nicht zufällig über Umwege dann letztendlich doch über e-trade UK?

      Wie dem auch sei, ich habe e-trade Germany eine Email geschrieben. Ich bin gespannt auf die Antwort.

      Ich behaupte immer noch, daß es NICHT geht. Und das was Du da gemacht hast, 99% Wahrscheinlichkeit ;), nicht e-trade USA sondern e-trade UK ist.

      Wenn dem anders ist, hat mir Dein Posting geholfen. Ansonsten stelle ich die Antwort von e-trade Germany in Kürze hier rein.

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 13:52:31
      Beitrag Nr. 204 ()
      Bei Penson kann man ein Kto/Depot als Deutscher online einrichten. In den USA. Es gilt das Recht des Staates Texas. Also mit Todesstrafe und allem Zubehör :laugh::D
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 14:04:57
      Beitrag Nr. 205 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.173.677 von Baikani am 06.11.06 13:12:35Ruf einfach an. Geht schneller. Ich habe darüber noch nicht gehandelt, dauert noch ein paar Tage die Einrichtung. Ob es wiederem über UK läuft, wie bei IB, weiß ich nicht. Ist mir auch egal, hauptsache ich kann US-Aktien zu guten Konditionen handeln. Die Abgeltungssteuer gilt ja m.W. nur für Inlandsdepots in Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 14:07:07
      Beitrag Nr. 206 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.174.317 von Michelraketen am 06.11.06 13:52:31Hallo Michel,

      den penson.com hab ich mir angeschaut.

      Unbesehen von der Frage "ob" es gehen würde, scheint Penson nur was für "echte" Grosskunden zu sein, sprich Hedgefund Manager usw. Die machen wohl kein Retail Geschäft mit Endkunden/Tradern sondern adressieren direkt die grösseren Fische.

      Und diese Klientel hat nicht die Sorgen eines "privaten" Traders .... sondern domiziliert eh in Nassau & Co.

      Also auch keine brauchbare Alternative.
      Das mit Texas ist gut, ein bisschen Spaß muss sein.

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 14:10:21
      Beitrag Nr. 207 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.174.517 von enuxx am 06.11.06 14:04:57Aber genau das war ja der springende Punkt.. Konto in USA.
      Und Du "stellst" Fakten in den Raum die noch gar keine Fakten sind (hast noch nichtmal drüber gehandelt :laugh: also wirklich). Du hast 99% ein UK Konto und kein US-Konto!

      Konto in UK - klar geht das - sagt ja kein anderer was

      US-Aktien kann ich auch online über Deutsche Banken handeln.. mit Direktzugriff auf NYSE usw. kost auch nicht die Welt.

      Die IB kenn ich auch länger, die sind doch net "unbedingt" günstig.
      Aber jedem das seine. Wenn bei IB und e-trade UK glücklich bist dann passt es ja für Dich.

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 14:10:46
      Beitrag Nr. 208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.174.551 von Baikani am 06.11.06 14:07:07Du beantragst ganz normal über Consors Deutschland ein US-Depot bei Penson.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 14:12:51
      Beitrag Nr. 209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.174.317 von Michelraketen am 06.11.06 13:52:31Ich denke, daß die Onlinebanken technisch gesehen Verlusttrades verrechnen können.

      Zumindest bevor die ihr Deutschlandgeschäft verlieren, kriegen die das mit Sicherheit hin. Ich denke hier z.B. an die Comdirect.

      Ich wäre vorsichtig, irgendwo im Internet ein Konto einzurichten,
      wenn die nicht dem Einlagensicherungsfonds angehören.

      Ich will hoffen, daß man Verluste weiter vortragen kann.
      Da gibt es welche, die das seit Neuer-Markt-Zeiten machen.

      ;);)
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 14:17:49
      Beitrag Nr. 210 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.174.614 von enuxx am 06.11.06 14:10:46Das scheint ein brauchbarer Tipp zu sein mit penson&consors.

      über den Umweg Deutsche Bank (Consors) die es an Ihre Partnerbank (penson) in USA weiterleitet scheint der Patriots Act dann kein Hindernis zu sein. Da die Deutsche Bank für die "Amis" prüft.

      Hmmm jetzt habt Ihr mich überzeugt, daß es zumindest einen "Weg" gibt.

      Bisher bin ich davon ausgegangen, daß dies gar nicht mehr möglich ist. Ich hab knapp 15 Banken direkt in USA kontaktiert und auf dem direkten Weg nur Absagen erhalten.

      Danke,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 14:20:41
      Beitrag Nr. 211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.174.609 von Baikani am 06.11.06 14:10:21Probiers auch mal hier:

      US-Broker

      https://www.cybertrader.com/secureapp/openaccount.aspx

      The following information will be asked for all account holders and authorized traders:

      * Full Legal Name
      * Social Security Number/Tax ID
      * Citizenship and Passport if non-U.S. Citizen
      * Home Address
      * Phone
      * Email Address
      * Employer Name, Address, & Phone, or Source of Income if not employed
      * Financial information (Annual income, liquid net worth, and total net worth)
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 14:25:29
      Beitrag Nr. 212 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.174.609 von Baikani am 06.11.06 14:10:21"Die IB kenn ich auch länger, die sind doch net "unbedingt" günstig."

      Nenne mir eine günstigeren. :eek:
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 14:35:20
      Beitrag Nr. 213 ()
      Man kann bei Cybertrader auch direkt ein Depot eröffnen.

      http://www.aktienboard.com/vb/showthread.php?t=11429&highlig…
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 14:58:18
      Beitrag Nr. 214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.174.993 von enuxx am 06.11.06 14:35:20Hallo,

      haste die AMIs einmal direkt probiert?

      Da steht auch überall wir benötigen Pass usw., und natürlich kannst auch Deine "Unterlagen" online einreichen. Das Ding ist, daß die US-Banken sich dann melden und sagen "es geht net".

      Mit dem Umweg über andere Bank die prüft scheint es zu gehen, unter diesem Umstand kann es dann auch möglich sein, daß das e-trade Konto doch in den USA liegt was bei Dir noch nicht scharf geschaltet ist.

      Oh Wunder!

      Frag mich nur warum die US-Banken bei einer direkten Kontoeröffnung so rumeiern wenn es so einfach möglich ist die neuen Spielregeln zu umgehen. Was wir können, kann Mr. Terror schon lange.

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 15:02:49
      Beitrag Nr. 215 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.175.366 von Baikani am 06.11.06 14:58:18Ich direkt nicht. Aber ich denke nicht, dass viele Member von Aktienboard.com (s. geposteten Link) sich zum Spaß über Cybertrader nur "virtuell" austauschen, sondern dort ein Depot besitzen.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 15:12:38
      Beitrag Nr. 216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.175.444 von enuxx am 06.11.06 15:02:49Enuxx,

      Du haust uns "Cybertrader" um die Ohren . und ein Forum..in dem der letzte Eintrag in 2001 war.

      Rate mal wann der Anschlag auf die beiden Türme war - und ab WANN sich dann entsprechend alles geändert hat mit Konto/Depoteröffnung in den USA direkt.

      Du kannst doch nicht "Feedbacks" aus 2001 jetzt ranholen aus diesem Board und damit "belgen" das es easy ist ein Konto zu eröffnen und alles wunderbar funtioniert.

      Vielleicht hat auch deshalb in dem von Dir aufgeführten Forum seit 2001 keiner mehr gepostet zu dem Thema Cybertrader USA ?

      Der direkt Weg ist nicht einfach und nach meiner Erfahrung auch nicht möglich.


      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 16:16:21
      Beitrag Nr. 217 ()
      Nix US-Konto möglich?


      https://de.etrade.com/e/t/de/home

      Wollen Sie ein Konto bei E*TRADE in den USA eröffnen?
      Steht da rechts unten.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 16:50:31
      Beitrag Nr. 218 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.174.657 von Urlaub2 am 06.11.06 14:12:51Ich denke, daß die Onlinebanken technisch gesehen Verlusttrades verrechnen können.
      Natürlich könnten die das – sie müssen ja für die Jahresbeschinigung schon jeden Trade nach FiFo durchrechnen und im Ergebnis ausweisen, und tun das (endlich) seit dJ. Nur würde es realtime uU. Probleme geben, also wären diese Rechnereien wie schon Umsatzbuchungen auf/von Anderkonten in die Nacht verlegen.
      Ärgerlich, dass das bisher im Rahmen einer Abgeltung politikseits nicht gefordert wird, als ob Verluste im Gegensatz zu Gewinnen nur auf Unternehmensebene anfielen (und sich deshalb hierzulande kaum jemand selbständig macht, :D).

      Ich wäre vorsichtig, irgendwo im Internet ein Konto einzurichten, wenn die nicht dem Einlagensicherungsfonds angehören.
      Das ist ein Punkt, der immer wieder beiseite geschoben wird. Man darf davon ausgehen, dass Auslandsinstitute außerhalb ihrer etwaigen Dtld.-Dependancen ab 6 Stellen Einlage/Kunde die Jalousie herunter lassen: http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherung#Gesetzliche_E…
      Eben deshalb sollte man hierzulande alle Fässer aufmachen, damit die Abgeltungsregelung erträglich resp. volkswirtschaftlich vernünftig gemacht wird, bevor man »einfach« bei einem Auslandsbroker anheuert.

      investival
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 16:51:20
      Beitrag Nr. 219 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.177.092 von detektivrockford am 06.11.06 16:16:21Hallo Detektiv,

      von Deinem Namen hätte ich mehr erwartet. Bist wohl auch so einer der nicht nachdenkt und "überprüft" und nur aus der Theorie daherredet anstatt aus der Praxis? ;) nichts für ungut.

      Hatte ich paar Posts vorher schon geschrieben.

      Klick es an, genau die Sache die Du netterweise gepostet hast, öffne die Dokumente/PDF für die Kontoeröffnung und tattaaa.. es öffnet sich etwas in dem e-trade UK steht.

      Und auch der User enuxx schreibt obwohl sein Konto noch nicht einmal scharf ist. Will heissen, vielleicht stellt sich noch raus, daß er über e-trade UK und nicht USA handelt. Was mich nicht wundern würde.

      zur allgemeinen Info: weder e-trade D noch USA haben bisher geantwortet auf meine "Anfrage zwecks Kontoeröffnung".

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 16:53:22
      Beitrag Nr. 220 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.177.818 von investival am 06.11.06 16:50:31In Dtld. versichern die 3 großen Onlinebroker DAB, ComDirect und CortalConsors via Einlagensicherung hinreichend über x Mio/Konto, also wohl für jeden hinreichend über das gesetzliche Minimum hinaus.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 17:17:00
      Beitrag Nr. 221 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.177.891 von investival am 06.11.06 16:53:22der gesetzliche Schutz beträgt in Deutschland 20.000 Euro. Der Rest der zu Recht hochgelobten Absicherung in D ist privat organisiert. Und genau diese private Absicherung bekommt man auch im Ausland, man muss nur fragen und ggfs auch was dafür zahlen. Die USA haben übrigens einen wesentlich höheren gesetzlichen Schutz als D. Auch Italien schützt gesetzlich viel besser als D.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 17:18:55
      Beitrag Nr. 222 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.178.424 von Michelraketen am 06.11.06 17:17:00:(:eek::cool:
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 17:21:59
      Beitrag Nr. 223 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.178.424 von Michelraketen am 06.11.06 17:17:00Hallo Michel + Investival,

      dieser Schutz (Einlagensicherung) ist ja grundsätzlich nur für die echten Einlagen (Sichtkonto/Girokonto/Depotkonto/Kontokorrent) interessant. Solang das Geld von euch in div. Positionen (Futures, Aktien usw.) ist kann eh kaum was anbrennen. Weder in Deutschland noch in USA oder Bananrepublik.

      Und investiert sind die meisten von uns ja fast "ständig" und "voll" ;) und die Summen auf den Giro/Depotkonten nehmen sich da eher bescheiden aus.

      Aus meiner Sicht "fast" zu vernachlässigen dieser Punkt.

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 17:24:54
      Beitrag Nr. 224 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.178.522 von Baikani am 06.11.06 17:21:59aha.....:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 17:41:40
      Beitrag Nr. 225 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.178.522 von Baikani am 06.11.06 17:21:59Daytrader sind mit Sicherheit nicht zu jedem Zeitpunkt "voll investiert".

      Ich frage mich nur, warum so auf USA-Depot Ja/Nein so rumgeritten wird, wenns UK ist, ist es doch völlig in Ordnung. Und wenns Sibirien ist (zumindest wenn die Einlagesicherung u. die polit. Stabilitär dort ok wären), spielt doch keine Rolle. Hauptsache nicht in Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 17:51:30
      Beitrag Nr. 226 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.177.839 von Baikani am 06.11.06 16:51:20Wenn ich von dieser Seite auf E*TRADE international gehe komme ich auf eine Seite - die man wahlweise auch Deutschsprachig anzeigen kann - von der ich zu einer Seite weiter weiter verlinkt werde, auf der ich online ein Konto eröffnen kann.

      https://global.etrade.com → Change Language → German → Konto jetzt online eröffnen

      Mag sein, daß im Verlaufe der Sitzung abgebrochen wird, weil man kein US Amerikaner ist, die Frage bleibt aber, warum E*TRADE sowas anbietet, wenn mann als Deutscher grundsätzlich nicht angenommen wird.

      Man muß im übrigen die Punkte "I'm not an U.S. resident" sowie "I'm not an U.S. citizen" korrekt angeben, wodann sich ein Feld öffnet für weiter Angaben Pass-Nr z.B. usw.

      Also, bis dahin habe ich es mal versucht, weiter nicht, da ich momentan nicht vorhabe ein weiters Konto zu eröffnen.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 17:53:37
      Beitrag Nr. 227 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.178.522 von Baikani am 06.11.06 17:21:59Und investiert sind die meisten von uns ja fast "ständig" und "voll" und die Summen auf den Giro/Depotkonten nehmen sich da eher bescheiden aus


      echt?

      Ich nenn mich jetzt mal "Trader" (eine Lohnsteuerkarte hab ich zuletzt 1999 gebraucht) und idealerweise bin ich zu 0,0% investiert. Derzeit sogar leicht short. Cashquote 100%. Da hat man schon gern Einlagensicherungsfonds.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 18:05:55
      Beitrag Nr. 228 ()
      Selbst Trader, die nur ein paar Tage Aktien halten, sind mit Sicherheit nicht alle voll investiert. Es wäre schön, wenn ich es immer geschafft hätte. Reine Utopie.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 18:26:47
      Beitrag Nr. 229 ()
      Wenn ich ein Broker-Konto in der Schweiz eröffne, wie will das Finanzamt an die Abgeltungssteuer herankommen ?
      Wie will das Finanzamt überhaupt an Steuern herankommen ? Meldet die Schweiz Konto-Bewegungen an Deutschland ?
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 18:46:43
      Beitrag Nr. 230 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.179.401 von enuxx am 06.11.06 18:05:55Hallo Enuxx und weitere,

      zum Thema USA direkt:
      ich reite nur genau auf die in den Raum gestellte "Hypothese" rum, daß ein direkte Kontoeröffnung in den USA leicht und möglich sein soll. Nach meinen Erfahrungen und auch den Erfahrungen anderer Poster ist dies eben nicht mehr möglich seit Ende 2001. Da helfen auch Deine 2001 Foren nicht weiter, die es sogar eher noch bestätigen das es nicht mehr geht da seit 2001 kein Post mehr erfolgt ist. Und Dein Konto selber ist ja noch nicht einmal scharf bzw. Du wartest auf Unterlagen. Also bitte schön, es würde mich wie gesagt nicht wundern wenn Du doch irgendwie bei e-trade UK gelandet bist die dann in Deinem Namen und Auftrag ein Konto/Clearing in den USA verwurschteln. Eine direkte Kontoeröffnung ist das halt nicht.

      Uneingeschränkt richtig ist,daß Du die Lösung ja so oder so gefunden hast. Dein Ziel war/ist kostengünstig US-Aktien usw. handeln und dies nicht über eine Deutsche Bank.
      Also können wir das Thema auch beenden von mir aus.
      Über Antwort von e-trade USA auf meine EMail von heute warum dies über e-trade UK möglich sein kann ein Konto bei e-trade USA zu eröffnen obwohl es direkt nicht geht werde ich euch noch informmieren.

      zum Thema Cashquote:
      wenn dem wirklich so ist, daß hohe Beträge und diese sogar "oft" als Trader auf dem Sichtkonto/Kontokorrent liegen ist quasi ALLES ausser unserem geliebten Vaterland die schlechtere Wahl.

      Deutschland hat quasi weltweit die höchste Einlagensicherung im Vergleich zu USA , UK, Canada, Holland und alles weitere was Du in weltweit in Erwägung ziehen kannst um ein Depot zu eröffnen. Fast überall gehst Du schon mit kleinen 5-stelligen Beträgen ins Risiko falls die Bank "kaputt" geht.

      Irgendwie habe ich eine andere Auffassung von Tradern als Ihr :laugh:

      für alle Interessierten hier die Facts zum Thema Einlagensicherung:
      http://www.bankenverband.de/pic/artikelpic/082006/0607_statu…


      Eigene Meinung/Kommentar des Posters:
      Wahnsinn was Ihr für Trader seit. Sogar fast immer in Cash unterwegs?
      Das heisst die ausgefeiltesten Derivatepositionen am stricken, anders kannst ja gar nicht in Cash sein wenn Du Dich noch als Trader bezeichnen lassen willst - oder doch eher Festgeldanleger? :laugh: - von Steuer jedoch keine Ahnung?

      KANN NICHT SEIN - jeder normale Mensch macht sich ab Summe xxx EUR deutlich Gedanken über Steuern - und dazu gehört auch, daß man sich einen Stb. anschafft wenn man es nicht selber gelernt hat oder sich nicht informieren kann oder will über diese Thematik.
      Weil man nicht genug Lust & Zeit hat. Ihr seit also Trader und keiner hat anscheinend einen Steuerberater? Sonst würden doch diese 1000 Fragen hier nicht aufkommen ... ich finds wirklich schräg.

      Auch Profi Tennisspieler, Profi Formel 1 Fahrer und Profi sonstwas haben einen Trainer/Coach. Oh Wunder, die haben bestimmt sogar auch einen Steuerberater der es "besser" kann und für Sie die Steuersachen macht.
      Tragisch wird es wenn man erkennt, daß es Defizite gibt bzw. man nach Lösungen sucht und keine profesionelle Hilfe in Anspruch nimmt. (bei wallstreet online kannst in der Regel nicht viel erwarten ausser teilweise noch mehr Verwirrung als sowieso schon herrscht)

      Ihr Supertrader solltet euch also zu 100 % auf euer Ding konzentrieren (traden) und die steuerlichen Angelegenheiten endlich einem Fachmann überlassen.

      Insbesondere die Vollzeit/Hauptberuflichen Trader unter Ihnen sollten sich mal ernsthaft Gedanken machen.

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 18:49:01
      Beitrag Nr. 231 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.179.094 von detektivrockford am 06.11.06 17:51:30dann lass Dir gesagt sein, daß ich vor nicht allzulanger Zeit bei gut 15 US-Banken/Brokern solche Dinger ausgefüllt habe, per Post, per Fax, per Telefon und auch per eMail eingeschickt habe

      und 15x eine Absage erhalten habe.

      Die wollen "uns" nicht :laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 18:53:48
      Beitrag Nr. 232 ()
      @Michelraketen, @Baikani,

      Ihr habt beide Recht, zumindest ab dem Punkt, wo man denn nach dem Geldtranfer investiert ist.
      Was im Ernstfall bleibt, ist das jeweilige Landesrecht, der Besuch ausländischer Gerichte und ggf. -Anwälte – muss man wohl auch nicht unbedingt haben ...

      Im übrigen wäre ich mir nicht so sicher, dass der dt. Fiskus im Rahmen einer Anfrage nicht mal alle dt. Kontoinhaber und Kontostände genannt bekommt: Ein Bankgeheimnis oä. gibt es bekanntlich weder in den UA, noch in GB, oder F, ...
      Die teure CH wäre da wohl in der Tat auf absehbare Zeit noch am sichersten: http://de.wikipedia.org/wiki/Schweizer_Bankgeheimnis

      investival
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 18:56:30
      Beitrag Nr. 233 ()
      Ja was ist nun mit einem Broker in der Schweiz ?
      Eines zu eröffnen sollte doch möglich sein.
      Wie will Steinbrück an die Abgeltungssteuer ?
      Und wenn die Schweiz keine Auskünfte liefert, wie will der deutsche Staat an die Steuern ?
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 18:56:47
      Beitrag Nr. 234 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.180.287 von investival am 06.11.06 18:53:48Vergesst es, geht es nicht um Steuervermeidung, sondern um Stundung bis zur Verlustanrechnung. Dann macht natürlich jedes Auslandskonto prinzipiell Sinn.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 19:02:22
      Beitrag Nr. 235 ()
      Damit Schweizer Steuerpflichtige ihre Vermögen trotz dem Bankgeheimnis versteuern, gibt es die sogenannte Verrechnungssteuer. Diese VST ist eine Quellensteuer, die auf Zinserträgen von Konti, Darlehen, Aktien und Obligationen erhoben wird. Deklariert der Besitzer seine Wertschriften auf der Steuererklärung, bekommt er die Verrechnungssteuer zurück. In der Schweiz beträgt die Verrechnungssteuer 35%, dies ist einer der höchsten Prozentsätze in Europa. Bei einem Guthaben von 100'000 Fr. und 1,5% Zins sind dies aber nur gerade 525 Fr., was kein grosser Anreiz für die Offenlegung der Vermögensverhältnisse darstellt. Auf Schweizer Vermögen im Ausland, beispielsweise ausländischen Wertpapieren sowie Guthaben von nicht in der Schweiz Ansässigen, wird momentan noch keine Verrechnungssteuer erhoben. Dies ist aber in der zweiten Runde von Bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist oft von Steuerflucht die Rede.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 19:04:40
      Beitrag Nr. 236 ()
      Die Schweiz erhebt momentan gar keine Steuer und ist nicht auskunftsbereit ? Verstehe ich das richtigt ?
      Warum hat nicht jeder einen Broker in der Schweiz ????:laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 19:07:17
      Beitrag Nr. 237 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.180.287 von investival am 06.11.06 18:53:48hast Du schon mal gesehen wieviel die "weit-weg" Banken/Broker ausserdem (z.B. USA - und alle die NICHT EU sind) an Gebühren für eine Überweisung oder simplen Scheck auf Dein Heimatkonto/EU-Adresse verlangen?

      Da wird Dir schonmal schlecht, rechne mit Papierkram und Kosten zwischen 50,- EUR bis in dreistellige Beträge rein nur für eine Überweisung.

      Will heissen, transferier sagen wir mal nur 12 x jährlich Geld von USA Konto auf Konto Deutschland und nur diese Transaktionskosten belaufen sich auf zwischen 500,- EUR bis über 1.000,- EUR.

      "normale" Gebühren fürs "Trading", für Währung wechseln kommt alles noch dazu..
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 19:10:03
      Beitrag Nr. 238 ()
      Das Bankgeheimnis wird aber bei Steuerhinterziehung nicht aufgehoben. Diese sogenannte einfache Steuerwiderhandlung besteht darin, dass der Steuerpflichtige ein Vermögen oder ein Einkommen nicht deklariert. Hier müssen die Steuerbehörden die notwendigen Belege beim Steuerpflichtigen einfordern. Leistet der Steuerpflichtige den Aufforderungen keine Folge, wird er eingeschätzt und mit einer Ordnungsbuße belegt. Anders sind die Verhältnisse beim Steuerbetrug, dies ist eine qualifizierte Steuerwiderhandlung. Bei diesem Delikt reicht der Steuerpflichtige gefälschte Dokumente (zum Beispiel Lohnausweise, Liegenschafts- oder Wertschriftenverzeichnis) ein, um die Steuerbehörde zu täuschen. Dies führt zu einer kantonalen Strafverfolgung, bei der, wie oben erwähnt, die Bank zur Zeugenaussage verpflichtet und das Bankgeheimnis aufgehoben werden kann. Die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung wird in anderen Ländern nicht gemacht.
      Dass einige Länder in Europa ein stark geschütztes Bankgeheimnis haben, ist der EU ein Dorn im Auge. Namentlich sind dies die Schweiz, Österreich, Luxemburg und Zwergstaaten wie Monaco, die Kanalinseln oder Liechtenstein. Vor allem stösst sich die EU daran, dass ihre Bürger Gelder in eines der genannten Länder verschieben, und so an der Steuerbehörde vorbeischleusen. Da Steuerhinterziehung in der Schweiz keine Straftat darstellt, leistet sie in diesem Fall auch keine Rechtshilfe. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Schweiz über kurz oder lang eine Zahlstellensteuer (in der Schweiz bekannt unter dem Namen Verrechnungssteuer) in der Höhe von 20% des Zinsertrages für Guthaben aus dem EU-Raum einführen wird.



      Was habt ihr alle eigentlich für ein Problem. Ab in die Schweiz mit dem Konto und Schluss, solange die Schweiz keine Verrechnungssteuer eingeführt hat.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 19:11:59
      Beitrag Nr. 239 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.180.606 von silverpwd am 06.11.06 19:10:03Was wir alle für ein Problem haben ?
      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

      uns geht es allen "zu gut" ... das wir uns Sorgen über zu hohe Steuern und sonstigem machen können.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 19:24:06
      Beitrag Nr. 240 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.180.163 von Baikani am 06.11.06 18:46:43"Wahnsinn was Ihr für Trader seit. Sogar fast immer in Cash unterwegs? "

      Dein erster Teil deines Postings war schön sachlich, was soll dann der zweite Teil bitte? Mir scheint du verstehst von der Thematik - von der Eröffnung diverser Konten mal abgesehen - nicht besonders viel von der Thematik. Es gibt eine Menge Leute, die über das Stadium der Kontoeröffnung seit Jahren raus sind, und auch ihre Steuererklärung seit Jahren selbst anfertigen, zumal die Thematik bzgl. Spekulationsgewinne/-verluste mehr als simpel ist und es dazu keinen Steuerberater bedarf.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 19:24:43
      Beitrag Nr. 241 ()
      Hallo,

      könnte man nicht einfach einen Kredit am 31.12.2007 aufnehmen und dafür dann z.B. Aktien kaufen.

      Dann müßten doch alle Einnahmen noch Steuerfrei sein, oder?

      Gruss

      Peter
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 19:28:49
      Beitrag Nr. 242 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.180.902 von enuxx am 06.11.06 19:24:06Also enuxx.. manches hier wird auch mir einfach zuviel..nur vom lesen..und ich versuch ja schon sachlich zu bleiben..

      also..fangen wir mal an..

      DAYTRADER .... und CASHQUOTE - fast immer in Cash positioniert
      alternativ nehmen wir

      DAYTRADER ... und CASHQUOTE - sehr oft in Cash positioniert...

      fällt einem was auf? :laugh:

      was sagen eigentlich einschlägige Lexika zum Thema DAYTRADER? wie ist die Definition? viel Cash? oft Cash? Trader ? Bahnhof ? Steuern ? Ägypten ?
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 19:34:19
      Beitrag Nr. 243 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.180.496 von silverpwd am 06.11.06 19:04:40"Die Schweiz erhebt momentan gar keine Steuer und ist nicht auskunftsbereit ? Verstehe ich das richtigt ?
      Warum hat nicht jeder einen Broker in der Schweiz ??"

      Du solltest nicht zu kurzfristig denken. Manche Trader verfügen auf einmal über Summen, womit sie ihren Lebensunterhalt evtl. bestreiten. Erkläre dann mal den Schnittstellen des Staates (evtl. Grundbuchamt beim Immobilienkauf, Erziehungsgeldstelle, Kindergarten Kita-Gutscheinberechnung nach Einkommen, Vererbung u.v.a.m.) woher denn das plötzliche Vermögen stammt. Dann siehst du ganz schön alt aus. Steuerhinterzieher behandelt der Staat wie Schwerverbrecher bis zum Knastaufenthalt, Zwangspenetration durch Knastbrüder inkl. Viel Spaß.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 19:35:42
      Beitrag Nr. 244 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.180.985 von Baikani am 06.11.06 19:28:49hab selber nachgeschaut was die Definition ist..

      lt. Definition ist es dann geradezu tödlich echtes Daytrading wegen der Einlagensicherung ausserhalb Deutschlands durchzüführen.

      Wirst es ja kennen, wenn Du Deine Positionen nur für Sekunden hälst und immer glattstellst am Ende eines Tages wirst Du viel auf dem Konto haben. Ich verstehe Dich.

      Ich verstehe jedoch nicht warum gerade Du dann ausserhalb Deutschlands Dein Geld tradest/anlegst ?

      Ägypten anyone?
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 19:41:58
      Beitrag Nr. 245 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.180.985 von Baikani am 06.11.06 19:28:49Ich sehe keinen Widerspruch. Ich habe oft eine hohe Cashquote, weil ich keine lohnenden Trades finde. Und selbst wenn, setze ich nicht alles auf eine Karte. Overnightrsiken mit fetten GAPs gehen viele auch nur ungerne ein, erst recht mit einem hohen Investiotionsgrad in einer oder wenigen Aktien.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 19:47:15
      Beitrag Nr. 246 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.181.114 von Baikani am 06.11.06 19:35:42IB bspw. ist kein Hinterwäldlerbroker, sondern besteht schon im Markt seit ca. 25 Jahren. etrade bspw. gehört zu den größten Brokern in den USA, was aktive Anleger angeht. Da mache ich mir um eine etwaige Insolvenz keine Sorgen.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 19:48:16
      Beitrag Nr. 247 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.181.084 von enuxx am 06.11.06 19:34:19naja..bis jetzt gab es ja jede zweite oder dritte Legislaturperiode immer eine Amnestie für Steuersünder, die wird es auch in Zukunft noch geben.

      Der geneigte Steuerhinterzieher kann also darauf hoffen ca. alle 10 Jahre sein Geld wieder "zurückzuholen" (das nachversteuert wird sollte klar sein oder? :laugh:)

      ansonsten gilt:
      ist das Geld einmal hinterzogen..muss es auf ewig im "Ausland" bleiben... ein zurückbringen nach Deutschland ist nicht möglich ohne Konsequenzen. Bleibt also nur dem Geld nachwandern.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 19:52:13
      Beitrag Nr. 248 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.181.339 von enuxx am 06.11.06 19:47:15wenns ein echter Broker ist, der nur clearing für die Kunden macht (IB und e-trade gehören wohl dazu meines Wissens) brauchst auch keine Angst haben. Wobei ich im Ausland generell mehr Angst als in Deutschland habe ;)

      Nur ein totaler Systemausfall könnte auch Dein Konto dann in Gefahr bringen. Und alle Derivatepositionen in eben diesem Konto ebenso. (Aktien sind da noch sehr sicher !! egal wo)

      Bei einer Universalbank/Vollbank wie Morgan Stanley, Citi, ML & Co. ist grundsätzlich alles in Gefahr. Auch ohne weltweiten Systemausfall aufgrund deren "Eigenhandel/Eigenpositionen" aka Trading was auch in die Hose gehen kann und früher oder später wird.

      Gold anyone?
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 19:57:31
      Beitrag Nr. 249 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.180.985 von Baikani am 06.11.06 19:28:49Da muß ich enuxx beipflichten. Für Steuer brauch ich keinen "Fachmann" (außer vielleicht NATALY), die mach ich selbst. So kompliziert ist das auch nicht. Über Steuervermeidung oder Steuerstundungsmodelle mache ich mir auch keine Gedanken. Einen maximalen Steuersatz von 21% (leider nur noch bis 2008) finde ich sehr attraktiv. Da brauche ich mir nicht den Kopf zu zerbrechen über verwegene Steuerkonstruktionen auf den Cayman Islands oder Vanuatu. Vielleicht dann wieder wenn die Goldgräberzeiten von 1999/2000 eine Neuauflage erleben. Also nie.

      DAYTRADER

      Fällt dir was auf? Daytrader können untertags sehr rege traden und abends wieder glatt sein. Was gleichbedeutend mit Cashquote von 100% ist. Deshalb nennt man das bisweilen auch Daytrading. Overnight-Positionen, die mehr als 30% meines Vermögens ausmachen, würden mir Bauchschmerzen bereiten. Ist aber individuell verschieden. Soll Leute geben, die permanent zu 150% investiert sind. Ist nicht mein Fall.

      Ansonsten finde ich die ausufernde Diskussion darüber, ob nun die Eröffnung eines US-Kontos möglich ist, etwas surreal und unverständlich. Zweck eines Auslandskontos sollte es sein, den deutschen Steuersofortabzug zu vermeiden. Und das geht mit allen Auslandskonten. Dazu brauche ich nicht ein US-Konto. Trotzdem sollte man ein Auslandskonto nicht in jedem x-beliebigen Land eröffnen. Insofern mag die Diskussion durchaus sinnvoll sein, in welchem Land man das am besten tut.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 20:16:57
      Beitrag Nr. 250 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.181.591 von vigilo am 06.11.06 19:57:31Hallo vigilo,

      am Anfang dieses Threads erwähntest Du ja auch meine Postings zu dem "anderen" Steuerthread in dem ich ein "geheimes, sagenumwobenes, mysteriöses, niemals funktionierendes, am Rande der Legalität schwebendes Konstrukt" vorstellte. :laugh:

      Was würde ich dafür geben wenn der in Deinen Augen "einzige" Fachmann in diesem Fall Frau (Nataly) DIR, extra nur für Dich und andere "Blinde/unwissende/verschlossene?", bestätigen würde, daß es eben doch möglich ist in unserem geliebten Land mit einer Steuerlast von fast Null in der Vermögensplanung zu agieren.

      Für den von mir genannten Fall ist das nach wie vor möglich. An den Steuergesetzen für Kapitalgesellschaften und private Vermögensverwaltung hat sich nichts geändert.

      Wie gut jedoch, daß zumindest Dir und enuxx bei der Steuer alles klar ist. Ist doch easy, gell?

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 20:26:14
      Beitrag Nr. 251 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.182.007 von Baikani am 06.11.06 20:16:57Es kann durchaus sein, dass es solche Konstrukte gibt. Welcher Thread war das denn? :lick::laugh::D:kiss:;)
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 20:57:05
      Beitrag Nr. 252 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.182.007 von Baikani am 06.11.06 20:16:57ein "geheimes, sagenumwobenes, mysteriöses, niemals funktionierendes, am Rande der Legalität schwebendes Konstrukt"

      nö, das sind nicht meine Worte. Da ging die Phantasie mit dir ein wenig durch. Skepsis habe ich hingegen schon geäußert. Und zwar nicht in der Hinsicht, dass das unter deinen Gegebenheiten nicht funktionieren würde, sondern ob dein Modell auch für Vollzeit-Trader geeignet ist, die nichts anderes machen als ihr eigenes Geld zu verwalten. Meine in dem anderen Thread geäußerte Vermutung (die ich hier nicht ausführen will. Wer will kann es dort nachlesen) war, dass das von dir propagierte Modell ein Steuerstundungsmodell ist. Steuerstundung kann durchaus nett sein, umwerfend finde ich es nicht. Aber wie gesagt, kann man alles in dem alten Thread nachlesen.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 21:00:28
      Beitrag Nr. 253 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.182.843 von vigilo am 06.11.06 20:57:05Halle Enuxx, Hallo Vigilo,

      @ Enuxx kuck mal am Anfang von diesem Thread..auf den ersten Seiten findeste dann den Link ;)

      @ Vigilo
      ach so.. dann hab ich Deine Kommentare in den falschen Hals bekommen.
      Auch der einsamste Recke wird manchmal müde (genervt) ....
      schau es Dir nochmal an.. lies die Links, die Gesetze, sprich mit Deinem Stb. (ach ich vergass, Du hast ja keinen ;) ).
      ES WÜRDE MIT DEM TEUFEL ZUGEHEN WENN DU DEINE STEUERLAST NICHT DEUTLICH SENKEN KÖNNTEST. (der Caps Lock Teufel !)
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 21:10:05
      Beitrag Nr. 254 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.182.902 von Baikani am 06.11.06 21:00:28Danke. Schaue ich mir bei Gelegenheit mal an. Spätestens bei der nächsten Steuererklärung. :cry:
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 21:31:22
      Beitrag Nr. 255 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.182.902 von Baikani am 06.11.06 21:00:28du wirst lachen, ich bin auch so zufrieden mit meiner Steuerlast. Dieses Jahr werden es wohl so durchschnittlich 20% werden, man zahlt ja erst ab 120.000 € Spekulationsgewinn (=60.000 zu versteuern) den Spitzensteuersatz. Und so toll wie 2000 verdient man nun mal nicht mehr. Nur weil ich vielleicht meine Steuerlast um 10.000 € drücken kann, werde ich mir nicht einen Klotz in Form einer GmbH, mit allen Gründungs- und Folgekosten, ans Bein binden.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 21:37:11
      Beitrag Nr. 256 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.183.086 von enuxx am 06.11.06 21:10:05@enuxx

      in Posting #69 findest du den link zu dem besagten Thread
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 21:40:55
      Beitrag Nr. 257 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.183.582 von vigilo am 06.11.06 21:37:11Danke. :)
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 22:14:55
      Beitrag Nr. 258 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.183.582 von vigilo am 06.11.06 21:37:11Puh, habe mal ein paar Beiträge davon gelesen. Da raucht einem ja der Kopf. Die weitere Beschäftigung damit, lass ich erstmal bleiben.
      Avatar
      schrieb am 06.11.06 23:59:24
      Beitrag Nr. 259 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.184.452 von enuxx am 06.11.06 22:14:55Enuxx,

      tja.. ohne Fleiss kein Preis .. das ist halt so im Leben.

      Alternativ, so mach ich es immer wenn ich zu faul bin, lass Profis ran..die Kosten ein Appel und Ei für das was Sie Dir bringen werden (in Deinem Fall muss wirklich einmal ein Steuerberater her)

      Was kannst Du gewinnen? Steuerlast als Anleger fast gegen NULL fahren oder die Steuerlast auch als Trader erheblich senken (sogar fast Null sollten möglich sein!) zu können - etwas besseres (und was auch FUNKTIONIERT) ist bisher in dem ganzen Thread hier wieder nicht gekommen - konsequentes auswandern mal aussen vorgelassen.

      Für diese Perspektive sollte der Kopf auch schonmal rauchen dürfen oder?

      und @ vigilo Du hast anscheinend KEINEN meiner Links / Fakten (Gesetze) usw. aus dem Thread mal ernsthaft nachgelesen sonst würdest Du nicht wieder? von Kosten reden. welche "Kosten"?

      - Beurkundung des Gesellschaftervertrages (Gebühren nach § 36 Kostenordnung):
      a) Ein-Personen-GmbH (§ 36I) ca 84,00 Euro zuzüglich Auslagen + MWSt
      b) GmbH Gründung mit zwei oder mehreren Gesellschaftern
      (§ 36II) (zwei Gebühren, inkl. Auslagen + MWSt) ca 168,00 Euro zuzüglich Auslagen + MWSt

      außerdem
      - Entwurfsanfertigung und Beglaubigung der Anmeldung zum
      Handelsregister (§ 38 II Nr. 7) ca 42,00 Euro

      • Für das Registergericht

      Eintragung in das Handelsregister ca. 100,00 Euro

      • Für die Bekanntmachung

      Notwendig ist die Bekanntmachung in den
      Tageszeitungen sowie im Bundesanzeiger.
      Die Kosten bemessen sich nach dem Umfang
      der bekanntzumachenden Angaben: ca. 100,00 Euro
      bis 50,00 Euro

      Kosten Notar abhängig vom Gegenstandswert - grobe Faustformel - für 1.000 Stammkapital = 10 EUR Kosten beim Notar.. sind das "Kosten" .. riesige Berge an Kosten..? ich denke, bei den Sorgen und Zahlen die hier immer genannt werden, Ihr habt im Moment ganz andere Kosten/Steuern. Ehrlich gesagt, verrauchen meine Frau und ich diese Kostenberge die "dagegen"??!! sprechen könnten fast jeden Monat einmal. Soviel zu den Kosten denen sich ein Heavy-Daytrader-oft-fast-immer-in-Cash gegenübergestellt sehen würde.

      http://www.bnotk.de/Berufsrecht/KostO/Kostenordnung.Inhaltsv…
      für die ganz Faulen hier, die sich nie selber die Mühe machen können/wollen! (wie seit Ihr alle eigentlich durch die Schule/Uni gekommen? ;) war der jetzt fies?) auch noch der Gebührenrechner für Notare als Excel:
      http://www.bnotk.de/_XLS-Dateien/gebuehrenrechner_1.07.xls

      Das heisst für diese EINMALIGEN dreistelligen Kosten in EUR (kleiner-mittlerer 3-stelliger EUR Betrag bei 50.000 bis 300.000 EUR Vermögen) hast Du es gegessen. Und danach, also jährlich Bilanz, wird nicht mehr Arbeit und Kosten anfallen als die Arbeit die Du jetzt ohnehin hast. Nicht 1 cm mehr Papier und nicht 1 Stunde mehr Arbeit wirst Du als Trader oder privater Anleger oder Sparer benötigen. Da du jetzt auch schon 99,99% der Arbeit/Belege machst und sammelst die Du in dem "sagenumwobenen an der Grenze der Legalität und des Wahnsinns beschriebenen Konstrukt" benötigen würdest ;)

      kurz angemerkt weil es zu den Postings vorher so schön passt, diese einmaligen Gründungskosten verbraten manch andere nur an Überweisungkosten/Wechselkurs/Transaktionsgebühren in 6 Monaten weil Sie unnötigerweise meinen Auslandskonten eröffnen zu müssen.

      Stellt Euch vor Ihr musst auch nochmal zu Eurem Konto "hinfliegen". Juristischer Sitz im Ausland kann IMMER ärger geben. Viel Spass schonmal demjenigen der juristisch versuchen will etwas gegen E-trade UK/USA oder IB UK/USA auszurichten. Schon der normale Briefwechsel ist oft nicht so einfach. Das mein Lieber sind Kosten und Sorgen dann .... nicht die Gründung und Führung einer GmbH in der Du ganz simpel wie zigzehntausend andere Menschen auch Ihr eigenes Vermögen verwalten.

      (als Zielgruppe sehe ich immer die Heavytrader hier - die normalo Anleger sind aussen vor - nur die REAL TRADER sind gemeint mit den "Beispielen und Rechnungen" von mir - naja entweder Ihr seit dann keine echten Trader..oder Ihr redet über Summen für die sich dann nicht einmal 3-stellige EUR Beträge lohnen bzw. die dann schon krasse Kosten sind - dann wiederum verstehe ich euer Geheule nicht.. für die 2,50,- EUR mehr Steuern müsst Ihr doch keinen Stress machen oder?)

      Da läuft doch was falsch. Hier wird gepostet ohne ernsthaft nachgedacht zu haben. Hier wird FALSCHES gepostet (absichtlich ? oder aus Faulheit weil man sich nicht schlau macht?) und zur Verwirrung beigetragen. Hier äussern sich Leute mit angeblichen Fakten und 2-3 Sätze später merkt man, daß die noch auf eine Kontoeröffnung warten bzw. die Fakten aus 2001 sind und die Lage sich komplett geändert hat. Gut und auch sehr "hilfreich" und "lehrreich" für das Leben im Dschungel sind dann auch die Leute die anscheinend 100% "Praxis-Erfahrung" ausschliesslich in der Theorie haben. Na dann Prost!

      Und die, die jetzt wieder sagen es kommt dann "Gewerbesteuer" usw. auf einen zu, haben sich wieder nicht mit den Gesetzen vertraut gemacht, haben die Links & Beispiele aus dem Thread nicht gelesen und haben wieder keine professionelle Hilfe&Beratung in Anspruch genommen (Stb.) wenn Sie es selber nicht können oder wollen.... als Super-Heavy-Trader verwaltest Du nach wie vor Dein eigenes Vermögen und spielst keine Bank für fremde Dritte, Umfang deiner Vermögensverwaltung interessiert keine Finanzverwaltung in ganz BRD. RV&SV Pflicht usw. gibt es auch nicht usw., usw., usw. Siehe den "vielzitierten" Thread.

      Gruss, Baikani
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 00:25:12
      Beitrag Nr. 260 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.185.359 von Baikani am 06.11.06 23:59:24"Hier äussern sich Leute mit angeblichen Fakten und 2-3 Sätze später merkt man, daß die noch auf eine Kontoeröffnung warten bzw. die Fakten aus 2001 sind und die Lage sich komplett geändert"

      Jetzt höre mal bitte damit auf, "völlig unwichtiges" immer wieder zu zitieren. Mit ist es persönlich furzegal, ob mein Broker in den USA ansässig ist, oder im nächsten malaysischen Scheißhaus !!! Darum gehts überhaupt nicht !!! Es geht einzig allein, um einen ausländischen Broker. Ich habe erst nach längerer Zeit herausbekommen, dass IB eine Tochtergesellschaft in UK hat und dort die Konten der Deutschen führt. So etwas bekommt man auch nicht gerade auf dem Silbertablett präsentiert. Von IB schon gar nicht.

      Ich finde deine Steuersparmodell ja interessant und auch sehr sachlich, aber geile dich bitte nicht immer, dem Thema des Threads nicht dienlichen, völlig Belanglosem, auf. Danke!!!
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 00:38:51
      Beitrag Nr. 261 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.185.508 von enuxx am 07.11.06 00:25:12...und ich bin mir 1000%ig sicher, dass jeder deutsche Dortftrottel bei Cybertrader USA ein Depot eröffnen kann !!! Ich werde morgen höchstpersönlich anfragen !!!
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 00:54:43
      Beitrag Nr. 262 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.185.508 von enuxx am 07.11.06 00:25:12 Enuxx..

      mann muss sich halt bisschen, wirklich nur ein bisschen, reinknien.

      Das mit IB .. und deren juristischen Sitz.. das wusste ich bereits vorher ohne dort jemals ein Konto eröffnet zu haben. Auch als Nicht-Day-Trader bin ich über das Stadium des Kontoeröffnens hinausgekommen (der war übrigens echt gut! ich muss wieder lachen) und kenne die grundsätzlichen Bedingungen & Konditionen und auch das Kleingedruckte von vielen einschlägigen Brokern/Banken und auch die Basics in den Steuergesetzen der einzelnen Länder (Bulgarien & Litauen FTW!). Sei es hier oder jenseites des Urals!;)

      Das wollte ich herausstellen, wie offensichtlich es ist, daß da wieder mal was nicht passt. Daytrader, viel Volumen, der wirklich was bewegen will und viel optimal gestalten will .. und dann so ein Schnitzer? ... liest kein Kleingedrucktes? kann nicht sein oder? weiss nicht WO er letztendlich sein Konto führt? das ist doch schon das A und O beim gestalten...

      kann "ich" mich dann überhaupt ernsthaft mit der Gegenseite austauschen? (und wenn es auch nur ein Schlagabtausch ist ;) )


      Und bei Deinem Beispiel wollte ich nur herausstellen, daß es schon gut wäre wenn die Diskuttanten jeweils gründlicher recherchieren und vielleicht zwei Mal vorher nachdenken bevor Sie dann posten und dann die gleichen "Fakten" nochmal posten die sich dann aber als "NoFacts" und tote Enten rausstellen.

      sorry, wenn ich da wieder mit einem Kamm schere. Das machen die anderen Diskuttanten jedoch auch. Defense Modus off.

      Ich mach mir doch auch "Arbeit" um den Thread weiterzubringen und poste net Sachen von denen ich nur gehört habe bzw. gerade mal mit 30% Wahrscheinlichkeit sagen kann "das müsste evtl. so sein".

      Auf Deine sachlichen Posts freue ich mich wirklich.

      Gruss,
      Baikani

      (P.S. Sei Dir gewiss auf dem IB Thema reite ich nicht mehr rum - der Gaul ist jetzt auch für mich tot ;) .. toter geht schon gar nicht mehr..sorry nochmal )
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 00:57:57
      Beitrag Nr. 263 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.185.567 von enuxx am 07.11.06 00:38:51Enuxx..

      net anfragen.. füll gleich aus die Dinger soweit geht..und spul den ganzen Vorgang ab.. ich kann nicht glauben, daß der Vorgang bis zum Ende so ganz easy durchlaufen wird und Du dann mit einem Konto dastehen würdest direkt.

      Anrufen kennste ja.. hast nen Studenten/Praktikanten/Aushilfe usw. dran.... der redet dann einfach ..

      füll gleich aus und mach alles korrekt.. kannst dann später, kurz davor, immer noch rechtzeitig canceln.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 00:59:16
      Beitrag Nr. 264 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.185.567 von enuxx am 07.11.06 00:38:51jetzt aber Gute Nacht Enuxx...ich kuck morgen aus dem Büro in den Thread rein..bis später also ;)
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 01:16:15
      Beitrag Nr. 265 ()
      Oh man, wieso rege ich mich eigentlich so auf. :rolleyes: Hier ist noch ein US-Broker.



      Residency Requirements
      Due to various securities regulations and requirements for each country, we can only accept new accounts from residents of the countries listed below.Please contact us to request the addition of a specific country to this list.

      MB Trading can open accounts for residents of the following countries:
      United States American Samoa Andorra
      Anguilla Antigua, Barbuda Argentina
      Australia Austria Bahamas
      Bahrain Belgium Bermuda
      Brazil British Virgin Islands Cayman Islands
      Chile China, Peoples Republic China, Republic of (Taiwan)
      Costa Rica Cyprus Czech Republic
      Denmark Dominica Egypt
      Finland France Ghana
      Germany Gibraltar Greece
      Guernsey Hong Kong Hungary
      Iceland Ireland, Republic of (Eire) Israel
      Italy Jersey Kuwait
      Lithuania Liechtenstein Luxembourg
      Malaysia Malta Mauritius
      Mexico Monaco Montserrat
      Netherlands New Zealand Niue
      Norway Panama Peru
      Portugal Puerto Rico Russia
      Saudi Arabia Seychelles Singapore
      Slovakia (Slovak Republic) Slovenia South Africa
      Spain St Kitts & Nevis St Lucia
      St Vincent & Grenadines Sweden Switzerland
      Thailand Turks and Caicos Islands United Arab Emirates
      Uruguay Vanuatu Venezuela

      http://www.mbtrading.com/requirements.asp

      und noch einer:

      MyTrack

      http://www.mytrack.com/

      What if I am a resident of a country other than the U.S.?

      All non-U.S. citizens must fill out the appropriate Form W-8.

      Und du glaubst, die nehmen dich auch nicht, aber die ganze Anmeldeprozedur soll man mitmachen??? Kann doch nicht dein Ernst sein. Die habe das ganze doch nicht zum Spaß da stehen. Ob man bei mytrack oder mbtrading allerdings dennoch ein UK-Konto erhält ist so natürlich nicht direkt sichtbar. Spielt aber eigentlich bzgl. der Abgeltungssteuer sowieso keine Rolle.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 01:17:20
      Beitrag Nr. 266 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.185.621 von Baikani am 07.11.06 00:57:57"net anfragen.. füll gleich aus die Dinger soweit geht..und spul den ganzen Vorgang ab"

      Ne, ne, dafür habe ich echt keinen Nerv. Ich bin ja zufrieden mit dem was ich habe.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 01:35:12
      Beitrag Nr. 267 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.185.613 von Baikani am 07.11.06 00:54:43"und dann so ein Schnitzer? ... liest kein Kleingedrucktes? kann nicht sein oder? weiss nicht WO er letztendlich sein Konto führt? das ist doch schon das A und O beim gestalten..."

      Mach dir mal keine Sorgen, ich recherchiere in der Regel sehr gewissenhaft, nur bei IB habe ich mir das meiste gespart, weil ich längere Zeit in einem weit hochklassigerem Board, was dort sehr viele User angeht, aktienboard.com, und nicht mit sovielen Kindergartenkindern verstopften wie w.o, IB nutzen. Dann reichte mir schon ein Blick auf die Tradingplattform von IB, um erst zu sehen, was echtes Brokerage ist, und nicht solche Steinzeitmüllapplikationen wie in Deutschland, die alle naselang versagen und grottenlangsam sind sowie von der Funktionalität unterirdisch. Bei IB hatte ich von Anfang vollstes Vertrauen und habe es immer noch. Die stabilste Plattform, die ich je hatte. Da ist imho selbst sino noch immer ein Waisenkind.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 01:53:34
      Beitrag Nr. 268 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.087.318 von bonAPART am 02.11.06 18:54:12was heißt gilt ab 2009 und betrifft aktien die man nach 31.12.2007 verkauft ??? dann gilt sie doch ab 2008 :confused:
      kann das wer aufklären ? ist ne wichtige sache da man seine anlagestrategie nach dem neuen gesetz ohnehin komplett ändern muss
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 01:54:48
      Beitrag Nr. 269 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.087.672 von detektivrockford am 02.11.06 19:12:30wie jetzt ??? 25% plus kirchensteuer + soli ??? ich lach mich weg also 40%
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 02:23:52
      Beitrag Nr. 270 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.185.706 von Boersenkrieger am 07.11.06 01:54:485,5% Soli
      8% Kirchensteuer
      25% abgeltung

      macht 38,5% direkt weg....

      beispiel

      10.000 € gewinn und 10.000 € verlust

      --> 3850 € an den staat als zinslosen kredit den man bei der nächsten einkommenssteuer wieder abholen darf... oder auch nicht, vermutlich wird für den deutshen mittelstand ein anderer lösungsweg gefunden werden -> sklavenhaltung ?
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 09:12:25
      Beitrag Nr. 271 ()
      Also, es gilt doch für sich eine Strategie zu entwickeln, wie man auf 1. legale, 2. möglichst sichere und dann(!) 3. möglichst unbürokratische Weise seine finanziellen und zeitlichen Lasten gering hält.
      Dazu sollte man erstmal hierzulande macht seiner Schrift und Worte alles (dh. auch diverse Lobbyisten, ohne die es hierzulande offenbar, leider, ja nicht geht) Bewegung setzen, damit die Abgeltung wenn nicht schon sinnvoll so wenigstens erträglich ausgestaltet wird. Immerhin haben wir dazu nun 2 Jahre Zeit. Kommt der Schmu wider Erwarten dennoch unreflektiert, wird dieser umgehend vor den Gerichten mit bester Erfolgsaussicht landen, man sollte seine Steuerbescheide ab 09 ergo offen halten und gegen die Abgeltung förmlich einwenden, soweit möglich. Alternativ (oder parallel) kann man während der 2 Jahre in Ruhe ein (GmbH-)Steuersparmodell vorbereiten – das macht auch mE. mehr Sinn als »mal eben«, ohne Risikoreflexion, ein Internetkonto eröffnen, zumal, geht es um größere Beträge resp. den eigenen Lebensunterhalt. Die radikalste, dann uU. in der Tat beste Lösung wäre die komplette Auswanderung, die allerdings mit noch mehr Aufwand verbunden ist, und (für die meisten) ganz sicher auch Risiken birgt.

      investival
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 09:16:20
      Beitrag Nr. 272 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.185.724 von Boersenkrieger am 07.11.06 02:23:52naja, so ist es ja nun nicht :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 09:33:58
      Beitrag Nr. 273 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.185.724 von Boersenkrieger am 07.11.06 02:23:52Vorsicht!
      Soli und Kirchensteuer beziehen sich auf die Einkommensteuer und nicht auf das zu versteuernde Einkommen.

      25% + (8% * 25%) + (5,5% * 25%) = 28,375% - falls ich mich nicht verrechnet habe.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 09:39:18
      Beitrag Nr. 274 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.185.656 von enuxx am 07.11.06 01:17:20Guten Morgen erstmal,

      ich verstehe die Sache mit Deiner "Gründlichkeit" ;)

      Ich hab Dir die Arbeit jetzt abgenommen.. sowohl mbtrading als auch
      mytrack habe ich gerade schriftlich angefragt.

      Schade nur, daß Du einfach nicht weitermachen willst wenn es interessant wird. Die 2 Emails haben mich jetzt 1 Minute gekostet.

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 09:41:14
      Beitrag Nr. 275 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.185.654 von enuxx am 07.11.06 01:16:15ach so..nochwas..

      ich weiss nicht WARUM sie es fast alle noch da so stehen haben, wie gesagt ich habe 15 Banken angefragt/ausgefüllt usw.

      und es geht NICHT... das ist nunmal die Praxis..

      warum es da steht.. hmmm marketingtechnisch? man will doch nicht gleich alle potenziellen Kunden vergraulen ?

      solange Du nicht VOR ORT bist..wird es nicht funktionieren..

      ich hab immer noch keine Antwort von E-trade EMEA und E-trade UK..

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 09:59:31
      Beitrag Nr. 276 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.187.294 von Baikani am 07.11.06 09:41:14Moin,

      stelle doch mal alle 15 rein, die nicht gehen. Dann können sich andere hier die Mühe zumindest sparen.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 10:04:05
      Beitrag Nr. 277 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.187.606 von enuxx am 07.11.06 09:59:31Hi Enuxx,

      knapp 10 hatt ich schon genannt.. siehe 3-4 Seiten vorher in diesem Post...
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 10:34:13
      Beitrag Nr. 278 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.187.176 von o_mar am 07.11.06 09:33:58ok... es war auch schon spät ;)
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 11:14:07
      Beitrag Nr. 279 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.186.817 von investival am 07.11.06 09:12:25wozu sich so abquälen und versuchen Gesetze zu ändern? Die Grundübel für aktive Trader

      -die fehlende zeitnahe Verlustverrechnung
      -Wegfall der persönlichen Freibeträge
      -Wegfall der Anrechnungen aller Aufwendungen i.Zusammenhang mit Kapitalerträgen

      wird man nicht oder nur mit Jahren Verzögerung vor Gerichten kippen können. Das hieße nämlich die Abgeltungssteuer kippen. SPD und CDU wollen aber eine Abgeltungssteuer. Und dazu hat man fast unbemerkt eine Fluchtsteuer vorbereitet, die Unternehmen treffen wird, die ihre Produktion (i.e der Wertpapierhandel bei einer Trading AG/GmbH) ins Ausland verlagert.

      Es ist das Beste, seine Trades und sein Vermögen ins Ausland zu verlegen, ganz legal und ehrlich per Überweisung dann kann man in Ruhe weitertraden und nachträglich versteuern ab 2009. Bis 2009 werden alle deutschen Broker Angebote für ihre Trader machen, ins Ausland zu wechseln. Davon bin ich überzeugt. Und wenn das nicht reicht: Man kann ja im Ausland auch bei seriösen Adressen traden. Es gibt ja nicht nur kleine Schmuddelbuden zum Traden.

      @baikani ich habe dir schon gestern geschrieben, man kann in USA ein Kto als Deutscher eröffnen. Wenn du das nicht kannst, dann hast du vielleicht einen Reisepass mit einem Foto auf dem du einen Turban trägst oder bist sonstwie negativ aufgefallen. Da ist der Ami heut sehr empfindlich. Eröffne doch einfach ein Konto in der Schweiz oder auf den Kanalinseln. Warum willst du denn partout in die USA, wenn sie dich nicht lassen? Das scheint mir jetzt aber doch ein wenig verbissen! :D
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 11:20:49
      Beitrag Nr. 280 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.031 von Michelraketen am 07.11.06 11:14:07Turban ;)

      ich will nicht mehr partout in die USA.

      Einzige Grund warum direkt USA - ist halt einfach die Möglichkeit teilweise doch günstiger/schneller mit US und KAN Werten zu handeln.

      Deutsche Banken bieten es zwar auch an, es gibt jedoch Werte die kannst partout nicht über eine Deutsche Bank/Broker handeln (und das sind nicht mal Billboard und Pinsheet Titel dann, Du kannst z.B. viele Kanadische hochinteressante Titel - Rohstoff und direkte Partnerships darauf, die Dinger schütten jeden Monat ganz erklecklich aus! - nicht handeln/kaufen).

      Oder Du kannst Sie handeln, musst jedoch erstmal die Bank anrufen damit die eine ISIN vergeben und dann kannst erst paar Stunden/Tage später handeln ..kennst das ja.

      Inzwischen hab ich mich damit abgefunden ..und bleib erstmal bei einer Deutschen Bank und handel damit auch alles was möglich ist.
      Und hab schon fast vergessen, daß es Titel gibt in die ich nicht werde investieren können, die Auswahl ist immer noch gross genug.

      Mich hatte es nur sehr erstaunt, daß alle Banken Absagen erteilt haben..und wenn Du nach den Gründen fragst die einfach sagen "man solle einfach reinkommen".. so
      einfach per EMail, Fax, Telefon (alles ohne Turban) hat es nicht geklappt.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 11:20:53
      Beitrag Nr. 281 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.185.359 von Baikani am 06.11.06 23:59:24wann raffst du es endlich, dass eine gmbh total ungeeignet ist fürs traden (zumindest, wenn man produkte handelt, die im halbeinkünfteverfahren besteuert werden)?!

      BMF-Schreiben vom 25.07.2002 - IV A 2 - S 2750 a - 6/02




      Behandlung des Aktieneigenhandels nach § 8b Abs. 7 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999

      Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur Anwendung des § 8b Abs. 7 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 vom 20. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1850, BStBl. 2001 I S. 28) wie folgt Stellung.

      A. Allgemeines

      Die Vorschrift des § 8b Abs. 7 KStG nimmt Anteile, die für den kurzfristigen Eigenhandel bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten vorgesehen sind, aus dem Anwendungsbereich der allgemeinen Regelungen zur Dividendenfreistellung und zur Veräußerungsgewinnbefreiung aus. Entsprechend bleiben mit diesen Anteilen im Zusammenhang stehende Betriebsausgaben zum Abzug zugelassen. Zur Abgrenzung der Bestände knüpft das Gesetz bei Instituten im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) an das nach § 1 Abs. 12 KWG zu führende Handelsbuch an. Soweit die Kreditinstitute von der Führung des Handelsbuchs befreit sind, gelten die Vorschriften analog. Bei Finanzunternehmen, die nicht zur Führung eines Handelsbuchs verpflichtet sind, richtet sich die Steuerpflicht danach, ob die Anteile mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben werden. Die Regelung gilt auch für inländische Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens, die nicht der inländischen Kreditaufsicht unterliegen. Kreditinstitute mit Sitz in Staaten außerhalb der Europäischen Union unterliegen mit ihren inländischen Zweigniederlassungen dem KWG und haben gemäß § 1 Abs. 12 KWG ein Handelsbuch zu führen.

      B. Anwendung auf Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, bei denen Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind (§ 8b Abs. 7 Satz 1 KStG)

      I. Steuerliche Bindung an die Zuordnung zum Handelsbuch

      Das Gesetz knüpft in § 8b Abs. 7 Satz 1 KStG für den Bereich der Kreditwirtschaft zur Unterscheidung von Anteilserwerben zum Zweck der Finanzanlage (steuerfrei) und Anteilserwerben mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs auch für Besteuerungszwecke an kreditaufsichtsrechtliche Regelungen an und stellt auf die Einordnung in das Handels- oder Anlagebuch nach § 1 Abs. 12 KWG ab.


      Gemäß § 1 Abs. 12 Satz 5 KWG hat die Einbeziehung von Geschäften in das Handelsbuch nach institutsinternen nachprüfbaren Kriterien zu erfolgen, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin; vormals: Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) und den zuständigen Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank mitzuteilen sind. Das Regelungsermessen des Instituts findet seine Grenzen über die ausdrücklichen Vorgaben des § 1 Abs. 12 KWG hinaus in dem Konsistenzgebot und dem allgemeinen Willkürverbot. Die Zuordnung zum Anlagebuch bzw. zum Handelsbuch darf nicht lediglich deshalb vorgenommen werden, um hierdurch Vorteile (Einordnung als Nichthandelsbuchinstitut bzw. Erreichung geringerer Anrechnungs- und Unterlegungssätze) zu erlangen. Der Kriterienkatalog muss abschließend und eindeutig sein.

      § 8b Abs. 7 KStG gilt für Anteile, die dem Handelsbuch nach institutsinternen Regelungen zuzuordnen sind; auf den konkreten Ausweis im Handelsbuch kommt es nicht an. Im Re-gelfall kann dem tatsächlichen Ansatz im Handelsbuch auch steuerlich gefolgt werden. Aus einer falschen Zuordnung können steuerliche Konsequenzen gezogen werden, d.h. der fal-sche Ansatz ist ggf. in der Steuerbilanz entsprechend zu korrigieren.

      II. Umwidmung

      Umwidmungen von Positionen des Handelsbuchs in das Anlagebuch bzw. umgekehrt sind bei Positionen im Sinne des § 1 Abs. 12 Satz 1 Nr. 1 KWG nach den Richtlinien der BAFin (siehe hierzu Fußnote 1) grundsätzlich nur in begründeten Einzelfällen möglich, wenn sich die interne Zweckbestimmung der Geschäfte ändert. Als Ausnahmetatbestand ist die Regelung des § 1 Abs. 12 Satz 6 KWG eng auszulegen.

      Umwidmungen müssen in den Unterlagen des Instituts nachvollziehbar dokumentiert und begründet werden (§ 1 Abs. 12 Satz 6 KWG). Die Dokumentation kann z.B. durch einen Beschluss der Geschäftsführung erfüllt werden, der auch der BAFin vorzulegen ist. An die Begründung werden hohe Anforderungen gestellt. Das Konsistenzgebot und das Willkürverbot gelten auch für Umwidmungen. Falls sich inkonsistente bzw. willkürliche Umwidmungen häufen, kann sich die Frage der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation stellen.

      Dagegen ist die Zuordnung zum Handelsbuch in den Fällen des § 1 Abs. 12 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 KWG zwingend; eine Umwidmung kann hier nur erfolgen, soweit der Tatbestand durch Wegfall der Voraussetzungen nachträglich entfällt. Bei Positionen im Sinne des § 1 Abs. 12 Satz 1 Nr. 2 KWG (Bestände und Geschäfte zur Absicherung von Marktrisiken des Handelsbuchs und damit im Zusammenhang stehende Refinanzierungsgeschäfte) folgt eine Umwidmung zwingend der Umwidmung der zugrundeliegenden Geschäfte nach § 1 Abs. 12 Satz 1 Nr. 1 KWG.


      III. Wertpapiere der so genannten Liquiditätsreserve

      Wertpapiere der handelsrechtlichen Liquiditätsreserve (§ 340f Abs. 1 Satz 1 HGB) sind grundsätzlich dem Anlagebuch zuzuordnen. Sie können dem Handelsbuch zugeordnet werden, wenn die allgemeinen Zuordnungskriterien des § 1 Abs. 12 KWG erfüllt sind, die Institute die Zuordnung intern dokumentieren und sie dies gegenüber der BAFin darlegen. Die handelsrechtliche Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve ist mit denen des Handelsbestandes identisch (Umlaufvermögen, § 340e HGB).

      Die steuerliche Behandlung von Wertpapieren der so genannten Liquiditätsreserve folgt für die Beurteilung, ob § 8b Abs. 7 KStG Anwendung findet, der Zuordnung zum Anlage- oder Handelsbuch und nicht der handelsrechtlichen Bewertung.

      C. Merkmale „Finanzunternehmen“; „Eigenhandelserfolg“(§ 8b Abs. 7 Satz 2 KStG)

      I. Definition des Finanzunternehmens

      Der Begriff des Finanzunternehmens ist weit auszulegen.

      § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG erfasst Finanzunternehmen i.S.d. KWG. Nach § 1 Abs. 3 KWG sind dies solche Unternehmen, die keine Kreditinstitute bzw. Finanzdienstleistungsinstitute sind und deren Haupttätigkeit u.a. im Erwerb von Beteiligungen besteht.

      Der Begriff „Finanzunternehmen“ umfasst nach dem Wortlaut des Gesetzes alle Unterneh-men des Finanzsektors als Restgröße, d.h. alle, die nicht Institute nach § 1 Abs. 1b KWG sind.


      Ob ein Unternehmen unter die Definition des Finanzunternehmens fällt, bestimmt sich danach, ob die Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 3 KWG die Haupttätigkeit des Finanzunternehmens darstellt. Für die Abgrenzung sind die Grundsätze der Tz. 81 und 82 des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 1994 betreffend Gesellschafter-Fremdfinanzierung - § 8a KStG (BStBl 1995 I S. 25) anzuwenden.

      Unter den gegebenen Voraussetzungen zählen dazu Holding-, Factoring-, Leasing-, Anlageberatungs- und bestimmte Unternehmensberatungsunternehmen, sowie grundsätzlich auch vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften.

      II. Auslegung des Merkmals „Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelser-folgs“

      Gemäß § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG wird die Steuerfreiheit versagt, wenn Finanzunternehmen i.S.d. KWG Anteile mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben haben. Diese besondere Regelung gilt für Finanzunternehmen, auf die die Regelung über das Handelsbuch nicht anzuwenden ist.

      Das Merkmal „Erwerb der Anteile mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhan-delserfolgs“ ist immer dann erfüllt, wenn die Anteile dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Das Institut ist an seine Zuordnung gebunden.


      Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

      Fußnote 1:
      Derzeit noch Rundschreiben 17/99 vom 8. Dezember 1999 (I 3 – 1119 – 3/98) „Zuordnung der Bestände und Geschäfte der Institute zum Handelsbuch und zum Anlagebuch (§ 1 Abs. 12 KWG, § 2 Abs. 11 KWG)“. Aufgrund einer Änderung des KWG im Rahmen des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes vom 21. Juli 2002 (BGBl. I S. 2010) wird die Handelsbuchabgrenzung gemäß § 1 Abs. 12 Satz 3 KWG künftig Gegenstand einer Rechtsverordnung sein.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 11:30:57
      Beitrag Nr. 282 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.031 von Michelraketen am 07.11.06 11:14:07ach ja..und vor 10 Jahren, da hatte ich das letzte direkte Konto in USA, da war es ohne Problem möglich ein Konto zu eröffnen - aussen den üblichen Formalitäten USW-8 usw. war es echt easy..so wie es sein soll.. auch ohne "persönlichem Erscheinen" auf amerikanischen Boden (ob mit oder ohne Turban war damals auch egal ;) )
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 11:34:18
      Beitrag Nr. 283 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.176 von EasyTech am 07.11.06 11:20:53Easy.. Du raffst es anscheinend immer noch nicht

      hast Dir also auch nicht die Arbeit gemacht tiefer nachzulesen und sich zu informieren.

      Du führst da Sachen auf die Kreditinstitute, Eigenhandel usw. betreffen. Das steht doch alles selber da drin was Du jetzt gerade gepostet hast. WAHNSINN... ;) das wird also immer noch nicht begriffen? bitte lies den alten Thread durch.

      Kann doch nicht so schwer sein den Begriff "privat" und "gewerbliche Bank / Kreditinstitut" nicht auseinanderhalten zu können?

      Ja wo habe ich denn davon geredet, daß eine normale Bank "keine Steuern" zahlt?

      Ich rede von Menschen wie Dir.. Trader.. und Anlegern wie mir die haupt- oder nebenberuflich Ihr eigenes Vermögen mehren und schonen wollen.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 11:35:58
      Beitrag Nr. 284 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.176 von EasyTech am 07.11.06 11:20:53Ist für Dich eigentlich auch alles easy und Du willst oder kannst keinen Stb. dann wenigstens in Anspruch nehmen?
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 11:40:43
      Beitrag Nr. 285 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.176 von EasyTech am 07.11.06 11:20:53sowie grundsätzlich auch vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften.

      falls Du exakt diesen einen Satz meinst.. weisst Du was damit überhaupt gemeint ist?

      Damit ist FIDELITY, TEMPLETON, DWS & CO. gemeint

      nicht der private Mensch wie Du und Ich.. wahnsinn..
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 11:42:41
      Beitrag Nr. 286 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.402 von Baikani am 07.11.06 11:34:18du raffst es scheinbar wirklich nicht?!

      wenn du in einer gmbh tradest, wird dies vom finanzamt als finanzunternehmen (merke dir den begriff) angesehen. alle anlagen, die nicht dem anlagevermögen zugeordnet werden können, müssen voll versteuert werden.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 11:46:34
      Beitrag Nr. 287 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.173 von Baikani am 07.11.06 11:20:49Du kannst z.B. viele Kanadische hochinteressante Titel ...

      dann wechsel den Broker wenn er das nicht kann. Dazu braucht man keinen US/CA Broker.

      zu der GmbH bleibt mir nur ein Kopfschütteln. Du hast einfach keine Ahnung. Du bist als aktiver Trader sofort ein Finanzunternehmen und zahlst in der Kapitalgesellschafft mehr Steuern als wenn du als Privatmann tradest.

      Entscheidend ist dieser Satz aus dem BMF-Schreiben:


      Unter den gegebenen Voraussetzungen zählen dazu Holding-, Factoring-, Leasing-, Anlageberatungs- und bestimmte Unternehmensberatungsunternehmen, sowie grundsätzlich auch vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften.

      Und genau das liegt bei dir vor, wenn ein Privatmann in einer GmbH /AG TRADET

      @EasyTech

      du hast absolut Recht.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 11:49:17
      Beitrag Nr. 288 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.554 von EasyTech am 07.11.06 11:42:41eben nicht Easy..eben nicht

      keiner wird als Finanzunternehmen eingestuft der nur rein privat über seine GmbH tradet und handelt und sein Vermögen handelt

      keiner

      Wie kommst Du darauf ?

      lies bitte den alten Thread - lies die Gesetze durch und beginne endlich zu verstehen.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 11:51:29
      Beitrag Nr. 289 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.668 von Baikani am 07.11.06 11:49:17wurde deine gmbh schon geprüft? :D
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 11:52:37
      Beitrag Nr. 290 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.622 von Michelraketen am 07.11.06 11:46:34hab ich doch gerade schon beantwortet

      vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften sind FIDELITY, DWS, TEMPLETON & CO.

      nicht Michelrakten Beteiligungs GmbH
      nicht Baikani Vermögensverwaltungs GmbH

      bitte, bitte, sucht endlich einen Steuerberater auf damit Ihr nicht weiterhin sowas verzapft.

      Und wie gesagt auch ein zweitsemestler VWL/BWL wird euch dies bereits erklären können warum Ihr eben NICHT als Bank und Finanzunternehmen eingestuft werdet sondern als rein private vermögensverwaltende GmbH.

      Auch der nette Finanzbeamte in Ihrem zuständigen Finanzamt kann Ihnen da grundsätzlich helfen wenn eine "Beziehung" da ist.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 11:53:13
      Beitrag Nr. 291 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.700 von EasyTech am 07.11.06 11:51:29die wurde schon 3 x geprüft..

      auch die Prüfung RV/SV usw. ist lange durch..

      bitte lies endlich den alten Thread
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 11:56:08
      Beitrag Nr. 292 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.724 von Baikani am 07.11.06 11:52:37zur weiterbildung empfehle ich dir folgendes:

      Das Aktien-Portefeuille einer GmbH (Teil 2)
      Vermeidung der Besteuerungsgefahr durch „Eigenhandel“ mit Aktien
      Der GmbH-Steuer-Berater, Ausgabe Juni 2004
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 11:57:03
      Beitrag Nr. 293 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.554 von EasyTech am 07.11.06 11:42:41Du hast nie, aber auch nie, Buchhaltung & Bilanzen "gelernt" oder?

      Weisst Du wieso eine echte Bank es nicht im Anlagevermögen ausweisen kann? Weil es die Aktive letztendlich von den Kunden ist - also Verbindlichkeiten von der Bank.

      Im anderen Fall ist es einfach der Eigenhandel der keine Aktive im steuerrechtlichen Sinne darstellen kann.

      Erklär mir jedoch wieso als private Vermögensverwaltung Deine Beteiligungen, Aktienpositionen und Derivatepositionen NICHT in der Aktive stehen sollten?

      Wahnsinn..unwissende die nicht merken das Sie unwissend sind.

      Prost !
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 11:57:42
      Beitrag Nr. 294 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.744 von Baikani am 07.11.06 11:53:13ist trading in der gmbh die haupttätigkeit?
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 11:58:18
      Beitrag Nr. 295 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.784 von EasyTech am 07.11.06 11:56:08auch das hatten wir schon in dem alten Thread durch, und das was Du beschreibst gilt eben nicht für eine rein private Kiste.

      im übrigen kenne ich genug "Bücher" zu diesem Thema ;)
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 11:59:51
      Beitrag Nr. 296 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.815 von EasyTech am 07.11.06 11:57:42na klar ist es die Haupttätigkeit ..

      Easy..bitte.. such einen Steuerberater auf.

      Dir gehen da immer noch grundsätzliche Dinge vom Verständnis ab.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 12:03:42
      Beitrag Nr. 297 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.868 von Baikani am 07.11.06 11:59:51interessant... also man kann ne gmbh mit haupttätigkeit trading gründen ?
      ...ich brauch ein buch... kannst du ein gutes nennen ? vorkenntnisse meiner seits bwl-studium als nebenfach ...also grundlegendes halt mehr dann aber auch nicht
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 12:06:18
      Beitrag Nr. 298 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.805 von Baikani am 07.11.06 11:57:03bitte das BMF schreiben und das KWG richtig lesen!
      habe ich behauptet du seiest ein kreditinstitut?

      es wird zwischen wertpapierhandelsunternehmen und finanzunternehmen unterschieden.

      deine gmbh ist ein finanzunternehmen.
      willst du aktien langfristig halten, sagen wir mal 5 jahre, kannst du es womöglich dem anlagevermögen zuordnen. diese kannst du nach diese zeit dann auch steuerfrei verkaufen (vorausgesetzt es ergeben sich bis dahin keine gesetztesänderungen). deine kursfristigen positionen sind umlaufvermögen und sind voll zu versteuern.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 12:08:39
      Beitrag Nr. 299 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.830 von Baikani am 07.11.06 11:58:18das ist kein buch.
      das ist ein aufsatz eines WP/StB zu diesem thema.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 12:11:55
      Beitrag Nr. 300 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.972 von EasyTech am 07.11.06 12:06:18eben nicht easy..

      egal wie oft und kurz Du handelst/tradest/anlegst die Kriterien für KWG & Finanzunternehmen können NIEMALS von einer privaten Kiste "erfüllt" werden. Das sage nicht ich, daß sagen die Gesetze schon.

      (ich sage bewusst Gesetze damit es objektiv wird..und einige verstehen, daß es eben kein "Glück/Zufall" bei mir ist, sondern die ganz normale Rechtslage für Kapitalgeselleschaften ist)

      Ich habe KWG und die anderen Schreiben schon oft genug gelesen, und die letzten Jahre hat sich nach wie vor nichts geändert. Hier müssen einige andere "lesen" und verstehen.. ich zumindest bei diesem Thema nicht mehr. Ich habe da alles wichtige verstanden und weiss sehr wohl zu unterscheiden zwischen "privat" und "Finanzunternehmen"... (und auch jeder Finanzbeamte kann aufgrund der Gesetze EBEN nicht anders entscheiden)
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 12:12:31
      Beitrag Nr. 301 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.190.014 von EasyTech am 07.11.06 12:08:39sagte ich bereits..im alten Thread hatte ich es auch schon zerpflückt...

      es stimmt nach wie vor nicht Easy
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 12:17:08
      Beitrag Nr. 302 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.933 von Boersenkrieger am 07.11.06 12:03:42Hi Krieger,

      manche behaupten NEIN.. es sei nicht möglich.. dabei berufen Sie sich auf Gesetze die Sie falsch lesen und verstehen und sprechen aus der Praxis einen Theoretikers.

      Manche sagen JA... sprechen aus der bestätigten Praxis und meinen ebenso wie die Nein Sager auch alles verstanden zu haben.

      Such Deinen Stb. auf (lies vorher den alten Thread)

      mit BWL Nebenstudium hast doch alle Basics in Sachen Steuern gelernt, dann wirst das doch wissen müssen!
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 12:22:08
      Beitrag Nr. 303 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.190.160 von Baikani am 07.11.06 12:17:08BWL ist das eine... Paragraphen das andere... letztlich gibt´s meist verworrene Wege diese auszutricksen... mir fehlt´s noch an Steuerrecht... aber letztlich wird das immer notwendiger schließlich gehts ja um verarsche und wer nichts weiß der wird von hinten bis vorne voim staat durchgef****
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 12:28:56
      Beitrag Nr. 304 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.189.031 von Michelraketen am 07.11.06 11:14:07Es ist das Beste, seine Trades und sein Vermögen ins Ausland zu verlegen, ganz legal und ehrlich per Überweisung dann kann man in Ruhe weitertraden und nachträglich versteuern ab 2009.

      Der User FraDiabolo hat ziemlich am Anfang folgendes dazu geschrieben:

      2. Auslandskonten.

      wer sein Geld legal ins Ausland bringt und am Jahresende versteuert, macht das genau ein Mal, dann kommt die Vorausveranlagung mit Vorauszahlung.
      Auch nicht so prickelnd.


      Kann sich dazu noch jemand mit Sachverstand bitte äußern ? Denn von dieser Frage hängt eine Menge ab.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 12:35:11
      Beitrag Nr. 305 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.190.246 von Boersenkrieger am 07.11.06 12:22:08in dem letzten Satz von Dir steck viel Wahrheit.

      "wer nichts weiss wird xxx"

      das ist wirklich so, gerade mit den lieben Steuern und wie man diese vermeiden kann.

      Insbesonders bei grossen Depots und Summen muss wirklich jeder "selber" die Hausaufgaben machen und zumindest doch die Basics sich einmal anschauen. Und dann gehört auch dazu, daß man sich einen Stb. an die Seite nimmt.

      Und wenn Du ein grösseres Verständnis erst einmal erlangt hast. Dann wirst Du den letzten Satz umso mehr bestätigen können. Das wer nichts weiss..umso mehr xxxx wird!

      Es gibt tatsächlich Möglichkeiten sogar "ohne Einsatz" über Steuergestaltung Geld zu verdienen.
      Und letztendlich zahlen dann solche Möglichkeiten und Schlupflöcher die "dummen und kleinen". Ich bin lieber auf der anderen Seite, nämlich die, die sich die Taschen stopft.

      Ich rede z.B. von Solaranlagen auf sein Dach stellen (oder bei Onkel das Dach mieten). Schweifen wir ab? Das rechnet sich, da kippst Du rüber. Du kannst zu 100% finanzieren, und in fast jedem Winkel der Republik rechnet es sich mit durchschnittlicher Sonnenstrahlung und Dachlage/Schräge. Und wer zahlt diese "Geldmaschine" und Steueroptimierung? der kleine, der es nicht kennt und nicht weiss.. und der wahrscheinlich nicht einmal einen Stb. hat .. in diesem Sinne

      Ich bin froh einen sehr guten Stb. zu haben, die Sache mit den Anlagen hat er mir verklingelt..und er hatte zu dem Zeitpunkt bereits 3 Anlagen. Ist schon der Hammer wie Du dann sogar noch Deine Eltern (bei mir Rentner - also wenig Steuern) da rein bringen kannst so das noch mehr Geld in der Familie bleibt. Eltern vermieten/verpachten das Dach langfristig an mich, ich zahle Miete, kann die Miete absetzen, kann zu 1005 Finanzieren, nach 10 Jahren ist abgezahlt, und es rechnet sich jeden Monat vor Steuern und es kommt ohne Einsatz von Liquidität Geld ins Haus. Versichert ist das ganze auch.. und es rechnet sich..und wer zahlt "mir/uns" das ? Der Unwissende....

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 12:37:33
      Beitrag Nr. 306 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.190.349 von bonAPART am 07.11.06 12:28:56Hallo Bonaparte,

      es stimmt leider, da Du es legal ins Ausland schaffst und dabei das Finanzamt informierst werden die sehr schnell ein Schreiben zu Dir ins Haus schicken in dem Du die Einkünfte deklarieren und entsprechend abführen sollst !

      Ebenso wird, stand auch in diesem Thread, auch die Schweiz & Co. eine Abgeltung einführen die dann im wesentlichen auf einem Niveau wie Deutschland liegen wird. Die Anonymität wird nach wie vor gewahrt sein, jedoch wird einfach pauschal etwas abgezogen. (keine Ahnung wo es hier in dem Thread stand, es ist jedoch richtig)

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 12:38:33
      Beitrag Nr. 307 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.190.073 von Baikani am 07.11.06 12:11:55die finanzverwaltung legt gesetze machmal doch recht eigensinnig aus.

      sollte sich die handhabung der vvGmbH durch die finazverwaltung mittlerweile geändert haben, dann wäre dies natürlich gut. möglich ist allerdings auch, dass es auf den einzelnen finanzbeamten ankommt.

      der 2 jahre alte beitrag des wp/stb schliesst wie folgt:

      4. Fazit
      Für GmbH, die ein Aktien-Portefeuille managen, muss die Frage gestellt werden, ob es sich um eine geglückte oder "verunglückte" vermögensverwaltende GmbH han­delt. Verunglückt ist die Vermögensverwaltung nur dann, wenn die GmbH ein KWG-erfasstes Unternehmen ist und das Aktien-Portefeuille einem Eigenhandel zuge­rechnet werden muss. Die Anwendung der von Finanz­verwaltung und Literatur erarbeiteten Kriterien führt in der Praxis in vielen Fällen zur Eigenhandelsbesteuerung in der GmbH, weil letztlich auf die Bilanzierung als Um­laufvermögen abgestellt wird. Der Beitrag versuchte auf­zuzeigen, dass auf der Basis einer Grundsatzentschei­dung des BFH zum Wertpapierhandel die Kriterien zu­gunsten der GmbH eingeschränkt werden müssen. Denn sonst können die Kriterien - die Abgrenzung des (kurz­fristigen) Eigenhandels von der übrigen Vermögensver­waltung - nicht erfüllt werde.n
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 12:42:01
      Beitrag Nr. 308 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.190.497 von EasyTech am 07.11.06 12:38:33Easy.. lies alten Thread.. niemals wird Dich ein Finanzbeamte als Finanzunternehmen einstufen..

      ich kenn genug andere.. geht einfach nicht, der Finanzbeamte würde bei einer rein privaten Kiste nicht einmal auf die Idee kommen.

      Da ist nichts strittig und "anders" zu beurteilen...

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 12:43:54
      Beitrag Nr. 309 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.190.482 von Baikani am 07.11.06 12:37:33es geht ihm vor allem darum, ob er eine vorauszahlung leisten muss.
      d.h. wenn er in 2009 50.000 € gewinn macht, muss er dann für 2010 eine vorauszahlung leisten?
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 12:50:47
      Beitrag Nr. 310 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.190.584 von EasyTech am 07.11.06 12:43:54easy & Bonapart,

      ach so..

      hmmmm eine Antwort darauf gibt es noch nicht. Das Gesetz in all den "Einzelheiten" ist ja noch nicht bekannt.

      Grundsätzlich würde ich sagen wenn Du es nicht über einen Gewerbeschein laufen lässt Dein Trading wird keine Vorauszahlung kommen.

      Auch an der Periode (d.h. 1x Jahr Steuererklärung) sollte sich nichts ändern. Die Pauschalssteuer wird nicht so "schlimm" kommen wie hier in dem Thread befürchtet. Das würde zuviel auf den Kopf stellen in der Steuersystematik.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 12:59:04
      Beitrag Nr. 311 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.190.584 von EasyTech am 07.11.06 12:43:54noch deutlicher, ebenso gehört zur Systematik immer dazu

      daß wenn etwas abgeführt werden soll (pauschal und sofort) du auch sofort gegenrechnen wirst können.

      Da Aktiengeschäfte und Derivate jedoch "nicht sicher" sind in den Erträgen kann und wird es nicht passieren, daß die Trader hier irgendwie ins Minus rutschen wie am Anfang, in der Mitte und überall in diesem Thread "vorgerechnet".

      Das wird nicht gehen. Und so wird es die Regierung nicht bringen. Undenkbar!

      Das hätte ein Stb. den entsprechenden Grossanlegern und Tradern ebenfalls schon "lange" sagen können.

      Macht einfach Spass den Unsinn hier zu lesen.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 13:22:36
      Beitrag Nr. 312 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.190.838 von Baikani am 07.11.06 12:59:04aus dieser Systematik, die wird nicht verändert werden, ergeben sich auch noch ganz andere Dinge.

      Kann doch kein privater Trader dazu "gezwungen" werden jetzt monatlich mit dem Finanzamt rumzueiern per "hand" um dort seine Verlustvorträge geltend zu machen?

      Wird nicht passieren. Entweder wird die Bank alles erledigen, oder es bleibt bei der Periode 1x Jahr Steuererklärung.

      Kein Trader wird ins Minus rutschen, soviel kann ich jetzt schon sagen auch wenn das Gesetz in den Einzelheiten und der Handhabe noch nicht bekannt ist.

      In diesem Zusammenhang muss man auch, damit das System und die Systematik besser verstanden wird , die Reform der Unternehmenssteuern sehen.. Oh Wunder.. die Unternehmen sollen besser gestellt werden (im Gegensatz zum Privatmann) :laugh:

      Daher ist es auch so wichtig, "reit rum auf dem Thema", daß man sich entweder tiefer reinkniet in die Materie oder Hilfe in Anspruch nimmt.

      Hilfe in Anspruch nehmen ist keine "Schande" .. auch Profi Rennfahrer, Profi Tennisspieler haben nach wie vor einen Trainer obwohl Sie doch eigentlich schon die besten sind?!

      Und dazu gehört auch, daß man wenn man nicht soviel Ahnung davon hat. Wirklich erstmal seinen Stb. aufsucht bevor Konten im Nirwana aufgemacht werden (unnötig).

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 13:36:01
      Beitrag Nr. 313 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.191.269 von Baikani am 07.11.06 13:22:36das hier wird ein Grund sein, vorsorglich - damit die Kinder es besser haben?!, unser geliebtes Vaterland zu verlassen:

      (direkt auf startseite von faz.net)
      http://www.faz.net/s/Rub28FC768942F34C5B8297CC6E16FFC8B4/Doc…

      die offiziellen Zahlen sind zudem noch geschönt, wenn Ihr lang genug im Internet sucht wird euch bange werden.

      Was das für "Konsequenzen" hat für Deutschland in den Stichworten:
      Steuer - sozialer Frieden - Wirtschaftswachstum - Handlungsspielraum der öffentlichen Hand usw.

      das wäre und wird vielleicht ein Grund sein die Koffer hier zu packen :confused:
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 14:32:38
      Beitrag Nr. 314 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.191.517 von Baikani am 07.11.06 13:36:01sieht in den meisten europäischen ländern auch so aus. in osteuropa ist es auch nicht besser.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 15:01:44
      Beitrag Nr. 315 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.190.073 von Baikani am 07.11.06 12:11:55egal wie oft und kurz Du handelst/tradest/anlegst die Kriterien für KWG & Finanzunternehmen können NIEMALS von einer privaten Kiste "erfüllt" werden. Das sage nicht ich, daß sagen die Gesetze schon.

      LOL da biste dir genauso sicher wie "Deutsche können keine US Konten eröffnen" und "Hilfe US Broker gesucht ich kann in Deutschland keine kanadischen Incometrust handeln"

      mit ein paar tausend Trades pro Jahr sieht das jeder Prüfer als Finanzunternehmen. Das kannst du mir glauben.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 15:12:34
      Beitrag Nr. 316 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.190.482 von Baikani am 07.11.06 12:37:33Die Quellensteuer Austria und Schweiz u.a (EU-Zinsbesteuerungsabkommen aber auch mit Schweiz u.a) gibt es schon. Die steigt auf 35% ich glaub 2011. Aber kaum einer zahlt sie und wird sie zahlen. Weil Aktienfonds und Altanleihen davon ausgenommen sind. So einfach ist das. Das könnte dir dein guter GmbH-Stb aber nun wirklich noch mal gesagt haben. :D Natürlich ist es weiterhin deine Pflicht, alle Erträge aus diesem Investment ordnungsgemäß und penibel den deutschen Behörden zu melden.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 15:37:42
      Beitrag Nr. 317 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.193.331 von Michelraketen am 07.11.06 15:12:34kaum einer zahlt Sie ?

      wenn Du "hinterzogen" hast und nicht in Deutschland deklarierst wird Schweiz "pauschal" abführen

      wer hier wieder nich aufpasst??

      Alles easy oder?
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 15:38:08
      Beitrag Nr. 318 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.193.069 von Michelraketen am 07.11.06 15:01:44ist schon klar Michel.. ist schon klar :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 15:47:35
      Beitrag Nr. 319 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.192.545 von EasyTech am 07.11.06 14:32:38Das stimmt leider Easy :confused:

      Westeuropa & Osteuropa kriegen den Demographiehammer vor den Latz geknallt.

      In ganz Osteuropa hält nur noch Polen den Status Quo - Tschechien/slowakei/bulgarien usw. bluten genauso aus wie Deutschland :(

      Sogar China hat aufgrund der 1-Kind Problematik in einigen Jahren damit zu kämpfen.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 16:25:43
      Beitrag Nr. 320 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.193.998 von Baikani am 07.11.06 15:37:42schweiz, ösiland, luxemburg, usw. führen nur quellensteuer auf zins-und dividendeneinkünfte ab. hälst du in deinem depot in der schweiz oder ösiland deine aktien länger als ein jahr musst du auf die entstandenen kursgewinne auch keine steuern zahlen. nicht in deutschland und auch nicht im ausland.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 16:47:21
      Beitrag Nr. 321 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.195.458 von EasyTech am 07.11.06 16:25:43wenn Du ordentlich versteuerst, also nicht hinterziehst :laugh:, ist es ja auch logisch - als nach wie vor in Deutschland steuerzuveranlagender bleibt es sich gleich. Egal wo Dein Konto ist, Dein Finanzamt/Steuergesetzgebung bleibt erstmal DEUTSCH.

      Spulen wir jetzt mal 1-2 Jahre nach vorne...

      was bringt Dir Dein Depot in der Schweiz dann noch? unter der Prämisse, daß wir keine Steuerhinterzieher sind?

      Richtig..gar nichts mehr.. Du wirst auch Kursgewinnen dann versteuern müssen da Du nach wie vor in Deutschland domizilierst.

      Und wenn Du Steuerhinterzieher bist, wird es dann bzw. gibt es schon eine pauschale Abgeltungssteuer/Quellensteuer geben die auch die Kursgewinne erfasst. Sei Dir da mal gewiss.

      Eure Beispiele passen net so ganz bzw. vermischen wieder Fakten mit Halbfakten .. oder so ähnlich...;)
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 17:04:15
      Beitrag Nr. 322 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.195.940 von Baikani am 07.11.06 16:47:21Euer Beispiel passt auch insofern nicht, da wir ja immer noch Hauptsächlich von Tradern und Daytradern reden.

      Halten die jetzt schon, ausser viel und oft Cash, auch schon Aktien über einen Zeitraum von 1 Jahr?

      ;)
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 18:07:56
      Beitrag Nr. 323 ()
      @Baikani / #311+312,

      Bist Du Dir da so sicher? Und mit welchem Fundus (arbeitest Du im BMF, :D)?
      Ich weiß nur, dass sich gerade die Finanzpolitik darin gefällt, regelnmäßig rechtswidrige Gesetze und Erlasse zu erlassen – warum also nicht auch bei der Abgeltung erstmal 2-3 Jahre sich die Anleger und »Hiwis« in den Finanzämtern und kurz hernach Gerichte damit mühen lassen, bevor man, und dann ja vielleicht ein anderer, im Elfenbeintumr einmal um die Ecke denken muss ...?
      Warum kommuniziert man denn keine zeitadäquate Verlustgegenrechnung; warum schürt man solche Unsicherheit? Entweder doch aus Vorsatz, oder weil man wirklich nicht weit(er) denkt, nur die – vermeintlichen – +Zeichen auf der Einnahmenseite im Auge hat.

      off topic #313:
      Das Rentenalter mit 75 wird noch kommen, zumindest, falls die Leute weiterhin immer älter werden (was indes auch nicht gottgegeben ist). Gegen eine Erhöhung >67 würde sich doch heute schon nur eine (bekannte) Minderheit verwahren, zudem aus fadenscheinigen Gründen (falls man überhaupt Gründe finden kann, die diese Notwendigkeit eskomptieren könnten).
      Im übrigen werden woanders auch Zahlen geschönt. Des weiteren wird sich den entwickelten(!) bevölkerungsreichen bzw. stark -wachsenden Ländern die Versorgungsfrage, iwS., wohl eher stellen.

      Ansonsten Zustimmung zu Deinem »Vorschlag«, erstmal hierzulande mit allen Mitteln klar zu kommen, oder eben komplett auswandern (dann hinterher aber auch nicht mehr zurück kommen, geht das Auswärtsspiel in die Hose).

      investival
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:08:57
      Beitrag Nr. 324 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.195.940 von Baikani am 07.11.06 16:47:21du solltest mal weiterdenken.

      ein konto im ausland kann nicht nur aussteuerlichen gründen interessant sein.

      stichworte: pfändung, scheidung, usw.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:13:44
      Beitrag Nr. 325 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.195.940 von Baikani am 07.11.06 16:47:21Und wenn Du Steuerhinterzieher bist, wird es dann bzw. gibt es schon eine pauschale Abgeltungssteuer/Quellensteuer geben die auch die Kursgewinne erfasst. Sei Dir da mal gewiss.

      noch nicht mitbekommen, dass schweizer banken ihren kunden teilweise empfehlen ihre gelder in die auslandsniederlassung nach singapur zu transferieren?

      der peer wird da auch schon ganz gierig.
      die in singapur werden da aber wohl nicht mitmachen.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:22:37
      Beitrag Nr. 326 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.196.312 von Baikani am 07.11.06 17:04:15im grunde ist jeder aktionär ein trader... heute kann man aktien nicht mehr ein jahr halten, es sei denn man kann bilanzen lesen wie ein warren buffett... ich nehm oft ne performance von 50-100% in kauf die mittendrin mal bei 150-200% war nur um steuerfrei zu bleiben... meist kauf ich aber aktien die man eher long halten kann. ohne spekufrist wird jeder erfahrene börsianer zum trader, weil es einfach wesentlich lukrativer ist und weniger risiko hat
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:30:10
      Beitrag Nr. 327 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.195.940 von Baikani am 07.11.06 16:47:21der punkt ist doch der
      beispiel:
      50.000 € vermögen
      50.000 € gewinn in einem jahr
      45.000 € verlust

      schönes jahr mit 10% gewinn -> das vermögen schmilzt das ganze jahr weg bis zur ek-erklärung da man insgesamt 14.250 € steuern gezahlt hat anstatt 1425 ...dieses geld fehlt beim re-investment und es ist ein zinsloser kredit an den staat mit den verhältnissen macht es keinen sinn bei einem deutschen broker zu bleiben. und diese zahlen sind realsitisch !!
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:44:15
      Beitrag Nr. 328 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.200.387 von EasyTech am 07.11.06 20:08:57 #324

      Diese Gründe gibt es tatsächlich. Natürlich.

      Darüber wurde bisher jedoch noch nicht geredet. Und die "bestreit" ich auch gar nicht.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:45:32
      Beitrag Nr. 329 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.200.560 von EasyTech am 07.11.06 20:13:44#325

      na jetzt werdet euch doch mal einig und bringt nicht "immer" neue Sachen um die es gar nicht geht

      viel Cash..dann wieder wenig Cash
      Daytrader.. dann doch wieder Aktien über 1 Jahr

      dann haben wir USA .. dann Konten in UK.. vorhin hatten wir Schweiz..und jetzt sogar Singapur..

      aber easy ist schon noch oder? ;)
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:52:54
      Beitrag Nr. 330 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.200.914 von Boersenkrieger am 07.11.06 20:22:37 #326

      da Du gerade den "Grossmeister" ansprichst..

      wirste auch wissen was er selber "denkt" und empfiehlt auch in Bezug auf unsere geliebten Steuern

      Steuern fallen nach wie vor "erst" an .. wenn realisiert wird. Das ist auch ein Grund warum Mr. Warren empfiehlt und auch selber danach handelt: kaufen..und "niemals" verkaufen

      kannst selber mal nachlesen von unserem "Idol"..und noch besser ist wenn Du es nicht nur nachliest sondern auch verstehst.

      Was es auf einmal ausmacht und für Dich finanzielle bedeuten wird wenn Du einfach gute Aktien (kauf gleich den Index - mein Tipp - kostengünstig) kaufst..und diese lange, lange, lange liegen lässt.

      Auf einmal fährst Du mit einer Performance von 11-12% jährlich genauso gut wie der Trader der quasi jedes Jahr seine 20% bis 40% wegversteuert bekommt. Die lange gehaltenen Aktien werden nämlich erst nach 10 Jahren.. 20 Jahren ? (Warren hat Titel seit 30 Jahren im Depot ;) ) versteuert..

      Das heisst, auch ohne "Wahsinns-umögliche-Konstrukt" und ohne das auswandern in ferne Länder oder Kontenverschiebungen kannst Du nur dadurch,daß Du Deine Füsse still hälst ne Menge Geld verdienen ;).

      Vielleicht ist das ein neuer Denkansatz für Einige ?

      P.S. div. Musterrechnungen was es dann in Performance ausmacht und in %-zahlen findest auch bei dem Meister
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 20:57:15
      Beitrag Nr. 331 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.201.202 von Boersenkrieger am 07.11.06 20:30:10#327

      verstehe nicht ganz Krieger..

      was meinst mit den 45.000 EUR Verlust..in welcher Periode fallen die an? in Periode 2 ?

      na logisch muss das so sein, die Gemeinschaft der Steuerzahler wird doch nicht für Deine/meine Verluste aufkommen.

      Von der Systematik her halte ich es nach wie vor für ausgeschlossen, daß es eine Änderung geben wird die Dir "Verluste" erst später anerkennt und "Gewinne" sofort besteuert.

      Oder anders formuliert: das Dir "Liquidität" unterjährig entzogen wird durch die neuen Steuegesetze die noch keiner kennt.

      Das würde alles bisherige auf den Kopf stellen. Mach Dir keine Sorgen, daß wird und kann so nicht kommen.

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 21:01:59
      Beitrag Nr. 332 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.202.023 von Baikani am 07.11.06 20:52:54naja ob es buffett in diesen zeiten auch so hinrkeigen würde weiß ich nicht.... aber ich kann mich mit buffett nicht vergleichen, deswegen nehme ich was ich sehe... bush-rede ethanolhype -> 100 bis 400% je nach wert, abbruch war auch klar... silber nach 22 jahreshoch rein... abbruch unklar... sicherer wieder raus nach 200% ...solar das gleiche und so geht es grad weiter... bernecker meinte mal im tv er sieht die entwicklung an den börsen deswegen mit großer sorge... eben weil es eine andere zeit ist durch´s internet... börse = massenspaß... und früher :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 21:09:01
      Beitrag Nr. 333 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.197.798 von investival am 07.11.06 18:07:56Hallo Investival,

      100% sicher kann sich keiner sein. Ich habe so ein bisschen auf das was Du meinst im Posting an Kollegen Krieger geschrieben.

      Sowas wird kein Finanzminister bringen. Durch so eine "Änderung" würden 100te andere Gesetze und Grundsätze die bisher galten gekippt werden. (Systematik)

      Der Fundus ist einfach "viele Jahre Praxis" als Angestellter/Geschäftsfürher(private Sache und normales Handelsunternehmen)/Vermieter/Anleger und Steuergeplagter.

      Es ist nun mal so,daß alles was in Schule/Uni gelehrt wird für den echten Dschungel nur bedingt brauchbar ist.

      Auslandskonten eröffnen und weitere Spirenzchen liegen schon -zig Jahre hinter mir. Da war "onlinebrokerage" usw. noch nicht mal vorhanden.

      Und die Möglichkeiten heute - sind grundsätzlich nicht anders als vor 20 Jahren zur echten Steuervermeidung/Optimierung.

      Und alles läuft nur auf wenige Sachen hinaus die hier auch schon genannt wurden mit denen Du dann auch Steuern sparen kannst.

      Und Konto eröffnen im Ausland, dabei den Wohnsitz jedoch im Inland haben wird heute also auch vor 20 Jahren herzlich wenig bringen (die Gesetze sind immer noch die gleichen sogar ;) )

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 21:12:00
      Beitrag Nr. 334 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.202.303 von Boersenkrieger am 07.11.06 21:01:59bei silber und gold meinste bestimmt das Tief in 2000/2001 ;)
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 21:14:31
      Beitrag Nr. 335 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.202.154 von Baikani am 07.11.06 20:57:15ich rede von TRADING !!!
      im laufe des jahres hast du verlusttrades mit 45.000 € und gewinntrades mit 50.000 € eine gesamtperformance von 10% bei 5000 gewinn am ende... das ist das was ein trader so macht bei 50.000 € vermögen im jahr... man kann auch überall ne 0 dranhängen dann wird´s für hauptberufliche privattrader realistischer
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 21:15:34
      Beitrag Nr. 336 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.202.154 von Baikani am 07.11.06 20:57:15Von der Systematik her halte ich es nach wie vor für ausgeschlossen, daß es eine Änderung geben wird die Dir "Verluste" erst später anerkennt und "Gewinne" sofort besteuert.



      na ich hoffe du hast recht... darüber reg ich mich nämlich die ganze zeit auf... wenn´s nicht so ist bin ich ganz still ;)
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 21:20:03
      Beitrag Nr. 337 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.202.023 von Baikani am 07.11.06 20:52:54 #330

      war bisschen unverständlich

      zur Verdeutlichung

      Bei 10% Performance jährlich, die Du erst in 10-20 Jahren realisierst (Steuern zahlste dann quasi erst in Periode 20)

      wirst Du in EUR gerechnet genausoviel in der Tasche haben wie der Trader der jedes Jahr seine 30% (und sogar noch mehr?;) ) macht.
      Der Trader hat halt das "Pech" jedes Jahr versteuern zu müssen :)

      Hier hast Du also durch Füsse still halten schonmal ein sehr schönes Steuerspar- und Steuerstundungsmodell.

      Ein Trader wird das verständlicherweise nicht umsetzen können.....

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 21:22:56
      Beitrag Nr. 338 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.202.824 von Boersenkrieger am 07.11.06 21:15:34Ja Krieger,

      mach Dir keine Sorgen. Das kann einfach nicht kommen, daß private Anleger und private Trader (das ist für die Steuer ein und dasselbe!! vielleicht wichtig vom Verständnis her?) gezwungen werden sich monatlich mit dem Finanzamt rumzuärgern.

      Es wird da entweder eine Lösung über die Bank geben, was ich mir schwer vorstellen kann (Praxis Problem: Du hast Depots bei 3 Banken.. wo ist da die Schnittstelle um dann das Endergebnis zu ermitteln?)

      oder, was am wahrscheinlichsten ist, es bleibt bei 1x Jahr Steuererklärung.

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 21:26:22
      Beitrag Nr. 339 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.197.798 von investival am 07.11.06 18:07:56#323

      Warum die Politik sowas macht?

      Darauf könnten wir jetzt echt Stunden "vergeuden" und raten. Ich verstehe es auch nicht mehr.

      Einmal hü..einmal hott (Sparerfreibetrag/halbeinkünfte usw.)

      schon der Wahnsinn ;)

      vielleicht starten Sie auch einfach nur Testballons um zu sehen wieivel Staub aufgewirbelt wird.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 21:48:06
      Beitrag Nr. 340 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.203.102 von Baikani am 07.11.06 21:22:56 #338

      sicher ist sicher.. beu Euch weiss man ja nie ;)

      nochmal konkretisieren

      Für Finanzamt und weitere Spiessgesellen bist Du als Trader der es nicht über eine Kapitalgesellschaft oder Gewerbeschein laufen lässst genauso unterwegs wie die 88-jährige Oma die Ihr Sparbuch am laufen hat.

      Soll Oma jetzt jeden Monat mit dem Finanzamt rummachen müssen?

      das Gesetz wird so nicht kommen wie von der Presse-Hysterie-Propaganda-Maschine rausposaunt.
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 22:04:31
      Beitrag Nr. 341 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.203.102 von Baikani am 07.11.06 21:22:56naja gut bei mehreren banken kann´s nur schlechter für den anleger laufen... der könnte ja in dem fall das dem fianznamt einreichen.

      am besten fänd ich ständige transaktionen mit dem finanzamt... verlustrealisierung = falls man eignezahlt hat dementsprechend wieder zu mir zurück, andersrum direkt zahlen. das würde ne herrlcihe transparenz für einen selbst schaffen und man könnte traden wie man wollte ohne das finanzamt einzuplanen... man hat dann immer genau das was man hat und nix verfälschtes

      meine befürchtung ist halt gewinne gleich und verlust später -> und das geht nicht
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 22:08:13
      Beitrag Nr. 342 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.204.077 von Baikani am 07.11.06 21:48:06mal was ganz "anderes"

      in welchem Presseartikel über die "geplante" Gesetzänderung stand eigentlich, daß Liquidität entzogen wird ? unterjährig ? das Trader dann Verluste produzieren?

      für alle:

      in KEINEM.

      ist das nicht der Wahnsinn? ;)

      200 Leute können nicht "richtig" lesen und verstehen? Wahnsinn ?
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 22:56:12
      Beitrag Nr. 343 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.204.984 von Baikani am 07.11.06 22:08:13kann mir das nach wie vor auch nicht vorstellen, käme einer vorrübergehenden enteignung gleich!!

      gruss!
      Avatar
      schrieb am 07.11.06 23:05:17
      Beitrag Nr. 344 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.206.642 von GGhecco am 07.11.06 22:56:12ach ja,

      mit der jahresbescheinigung können finanzunternehmen auf den cent genaue gewinn/verlustrechnungen ausstellen, sicherlich auch unterjährig, sogar fifo wird berücksichtigt!

      welcher zwingende grund spricht dann für eine pauschale abführung von 25% pro trade?

      ich meine, es gibt schon dämliche gesetze hier in deutschland, aber so, wie hier angenommen, kann es nicht kommen (geht einfach nicht). solch ein gesetz wäre sowas von haarstreubend und würde vor keinem finanzgericht stand halten !!!!

      gruss!
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 00:41:11
      Beitrag Nr. 345 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.206.831 von GGhecco am 07.11.06 23:05:17consors brauchte dazu ca. 6 monate.
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 08:48:15
      Beitrag Nr. 346 ()
      @Baikani,

      das dem BMF Steuersystematik nun vorrangig wichtig geworden ist, lasse ich mal weiterhin dahin gestellt ...

      Sehe ich so die frappierende volkswirtschaftliche (un-)Sinnhaftigkeit einer solchermaßen verschärften Aktienbesteuerung (dabei geht es mir viel weniger um die Daytrader), fehlt mir allein schon der Glauben, auch wenn das tatsächlich »nur« wieder die übliche Testballon-Masche 'Mal sehen, wo sich Widerstände rühren, und dann haben wir wieder neue Arbeit [:D]' sein sollte.

      Steuersystematisch nachvollziehbar ist der Wegfall der Steuerfrist und vma. noch auch des HEV sicher. Aber dass Werbungskosten für ein Segment einer Einkunftsart einfach nicht mehr existent sein sollen, bestärkt meinen Atheismus, *g*

      Das die Presse da 'hysterisch' ist, vermag ich indes überhaupt nicht nachvollziehen – hier wünschte ich mir VIEL mehr investigativ-kritischen Journalismus!

      Es wird da entweder eine Lösung über die Bank geben, was ich mir schwer vorstellen kann (Praxis Problem: Du hast Depots bei 3 Banken.. wo ist da die Schnittstelle um dann das Endergebnis zu ermitteln?)
      Ich sehe für die Abgeltung bei einer Bank-Lösung wenig Probleme, wo für die 'Jahresbescheinigung' jede Transaktion nach FiFo gerechnet wird, und das ja auch für die Abgeltung gemacht werden muss. Statt jährlich dann halt nächtlich, oder am Monatsende, oder eben am Jahresende. Da könnten indes vielleicht Steuerschulden auflaufen, die vielleicht nicht adhoc einzutreiben wären; vielleicht hat das BMF davor Angst, und will es deshalb (maximal) bei einer zeitversetzen Verlustanrechnung im Zuge der Ekst.erkl. belassen, koste es (an Bürokratie, die Gerichte, und somit den Staat resp. die Volkswirtschaft) was es wolle.

      @Easytech,

      das ginge sicher auch wesentlich schneller; Consors wird wohl nur einmal mit Rechentafeln gerechnet haben, :D

      investival
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 08:55:42
      Beitrag Nr. 347 ()
      :rolleyes:

      gibt es denn irgendwo Hinweise darauf, in welchem Intervall die
      Abgeltungssteuer einbehalten werden soll?

      -Pro Trade
      -täglich
      -monatlich
      -etc.
      Gruss
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 08:57:01
      Beitrag Nr. 348 ()
      Der letzte Satz an @Baikani sei meiner Unausgeschlafenheit heute morgen geschuldet, *g* ... Etwaige Steuerschulden aus einer Gewinnabgeltung haben natürlich nichts mit der gebotenen zeitadäquaten Verlustanrechnung zu tun.
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 11:05:11
      Beitrag Nr. 349 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.209.546 von GerdKill am 08.11.06 08:55:42Guten Morgen Gerd,

      daß ist ja der Witz. Auch mir ist es erst gestern aufgefallen da ich mich mal "schlauer" machen wollte und die Presseartikel nachgelesen habe.

      In keinem Presseartikel, absolut in keinem findest Du eine Angabe die darauf schliessen lässt, daß unterjährig die Trader richtig "leiden" könnten.

      Ist natürlich reisserisch geschrieben..und wenn die Artikel nur überflogen werden kriegste es mit der Angst. Nimm Dir jedoch einen Tee, und lies den Artikel dann sagen wir gleich 3x hintereinander.... dann siehst Du, daß die Aufregung umsonst ist.

      Es steht überall einfach nichts. Wir regen uns umonst auf befürchte ich ;) . So wie befürchtet kann das Gesetz wirklich nicht kommen.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 11:05:59
      Beitrag Nr. 350 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.209.308 von investival am 08.11.06 08:48:15bei einer zeitversetzen Verlustanrechnung im Zuge der Ekst.erkl. belassen

      geht aber nicht da das der untergang wäre für deutsche broker..
      ein zinsloser kredit an den staat wäre zudem wohl auch verfassungswidrig... kein trader wurde in D mehr handeln können (nichtmal wollen sondern KÖNNEN !!!)
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 11:10:53
      Beitrag Nr. 351 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.209.308 von investival am 08.11.06 08:48:15#346

      was meinst denn Du ? Werbungskosten wird und muss es doch nach wie vor geben, Systematik ;) , und das steht auch in allen Artikeln.

      Was nicht gehen wird ist die Verrechnung von Verlusten/Werbungskosten mit anderen Einkunftsarten...

      Banklösung
      wird nicht so einfach, nimm z.b. den theoretischen/praktischen Fall, daß ein Trader/Anleger gleich bei 2-3 Banken unterwegs ist mit seinen Depots.
      Wer soll das dann zusammenrechnen? Die Banken untereinander? geht nicht..datenschutz und Co. sprechen dagegen.. der Anleger selber auf einmal? unterjährig?monatlich? die meisten kriegen alleine doch nicht einmal die jährliche Steuererklärung hin....sollen alle Banken dann die Daten in eine Zentraldatenbank des FA-Ministeriums reinballern? und dort wird dann von 3 Banken/Depots des Kunden die Summe ermittelt ? geht auch nicht.. die kriegen Daten nicht einmal auf Länderebene vernünftig gesammelt (dann auf Bundesebene ? siehe Softwarebeispiele der Agentur für Arbeit und Projekt Herkules der Bundeswehr..dann steuern erfassen per computer bundesweit? hohohoho... das wär dann ein Krimi ;))

      Auch Dir einen guten Morgen. 2-3 Kaffee hab ich schon hinter mir ;)
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 11:13:56
      Beitrag Nr. 352 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.212.374 von Boersenkrieger am 08.11.06 11:05:59 #350

      sehe ich auch so Börsenkrieger. Für die Trader, ich als Anleger zumindest privat müsste dann auch mehr "aufpassen", wäre es der Untergang und kann und wird so nicht kommen.

      Die ganzen Presseartikel lassen auch nicht darauf schliessen, daß es so kommen könnte und kommen soll ;)
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 11:20:23
      Beitrag Nr. 353 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.212.357 von Baikani am 08.11.06 11:05:11In keinem Presseartikel, absolut in keinem findest Du eine Angabe die darauf schliessen lässt, daß unterjährig die Trader richtig "leiden" könnten.

      Das liegt aber daran, dass diejenigen, die solche Presseartikel schreiben, von der Praxis des Aktienhandels nur eine rudimentäre Ahnung haben. Natürlich sind das Leute, die schon auch mal Aktien gekauft haben und ein Depot besitzen, aber spätestens 2002/2003 sich geschworen haben Aktien nur noch in Form eines Fondssparplans anzufassen.
      Dazu kommt, die Unmengen von Artikeln, die seitdem in der Presse erschienen sind, kann man auf einige wenige Presseagenturmeldungen zurückführen. Die werden einfach nur 1:1 übernommen oder ein wenig abgewandelt und drumherum ein neuer Artikel geschrieben.
      Gleichwohl ist die Aufregung darüber, ob eine unterjährige Verlustverrechnung stattfindet oder nicht, ein Stochern im Nebel. Es gibt dazu bislang keinerlei Aussagen.
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 11:22:23
      Beitrag Nr. 354 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.212.530 von Baikani am 08.11.06 11:13:56Kontenverschiebung (wegen Scheidung/Insvolenz usw.) und "echte" Steuerhinterziehung (ich gehe von grösseren Beträgen aus)

      nur eine Beschreibung was diejenigen dann erwartet psychologisch

      Ihr müsst ständig und jeden Tag aufpassen und es wird euch viel durch den Kopf gehen.

      - Ihr dürft keine Bankkarte haben
      - Ihr dürft keine Kontoauszüge haben
      - Depotstand online und Aufträge ausführen dürft Ihr nur allein in abgeschlossenen Zimmern - Vorhänge und Fenster bitte sichtdicht machen!
      - Frau, Bruder, Geschäftspartnern dürft Ihr nichts erzählen. Niemals!
      - am besten auch keine Broschüren von Banken usw., also auch keine Visitenkarte Deines Singaporianischen Bankers in der Brieftasche mit sich führen
      - Überweisungen von a nach x ? wie .. ?
      - Korrespondenz/Briefe sofort vernichten

      und noch viel, viel, viel mehr auf das Ihr aufpassen müsst

      Glaubt mir.. nach ein paar Monaten .. spätestens nach ein paar Jahren seit Ihr richtig "unten" von der ständigen Angst und vom ständigen Grübeln ob Ihr was vergessen habt!

      Wer die Steuerfahnung schon mal im Haus/Büro hatte wird wissen was ich meine... ;)
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 11:29:13
      Beitrag Nr. 355 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.212.683 von Baikani am 08.11.06 11:22:23oh ja ...

      ohne mehrjährige Lehrgänge "Konspiration" bei Stasi oder Al Qaida hat man da keine Chance
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 11:32:31
      Beitrag Nr. 356 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.212.787 von vigilo am 08.11.06 11:29:13 #355

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 14:02:22
      Beitrag Nr. 357 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.212.357 von Baikani am 08.11.06 11:05:11.....meistens kommt es anders, und schlimmer als man denkt!!!!
      Avatar
      schrieb am 08.11.06 14:28:58
      Beitrag Nr. 358 ()
      macht euch doch nicht bekloppt!

      die gelisteten brokerwerte hätten schon längst negativ auf diese gesetzesentwürfe reagieren müssen!

      ansonsten würden sino und co. sich ins ausland verabschieden und man könnte wie bisher weiter handeln. wer dann noch angst vor eventuellen vorrauszahlungen hat, kann diese auch, in einem negativen tradingjahr stunden, bzw. auf null setzen!

      also, diese ganzen diskussionen über wenn und aber, kann man gelassen entgegen sehen!

      gruss!
      Avatar
      schrieb am 09.11.06 15:34:58
      Beitrag Nr. 359 ()
      mal ganz blöd gefragt, gibt es in Luxemburg, Schweiz etceigentlich Banken die kostenlose Kontoführung und Wertpapierdepot anbieten, ähnlich wie bei uns die Citi??
      Avatar
      schrieb am 09.11.06 17:02:23
      Beitrag Nr. 360 ()
      Die Abgeltungssteuer auf Spekulationseinkünfte ist eine direkte Reaktion des Gesetzgebers auf die Entscheidung des BVerfG zum § 22, 23 EStG, wonach es gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 (1) GG verstoße, wenn eine Steuer nur von den "Ehrlichen" bzw. Dummen gezahlt wird, weil eine tatsächliche Überprüfung durch staatliche Behörden nicht gewährleistet wird.
      Avatar
      schrieb am 09.11.06 18:05:01
      Beitrag Nr. 361 ()
      Fällt eigentlich bei ausländischen Dividenden dann die Quellensteuer weg?:confused:
      Langfristanlage in dividendenstarke US-Aktien könnte man ansonsten nämlich getrost bleiben lassen.:cry:
      Avatar
      schrieb am 09.11.06 18:48:08
      Beitrag Nr. 362 ()
      Habe ich das jetzt richtig verstanden, daß Kursgewinne von Wertpapieren , die vor dem 1.1.2008 erworben wurden oder werden nicht der Abgeltungssteuer unterliegen sollen ?

      Auch dann nicht, wenn sie über den 1.1. 2009 hinaus gehalten werden. Also auch der Wertzuwachs seit dem 1.1. 2009 nicht der Abgeltungssteuer unterliegen wird, sondern auf immer und ewig steuerfrei bleiben wird.

      Wenn ich also Aktie X oder Fonds Y heute erwerbe und z.b. 2020 verkaufe, fällt keinerlei Steuer auf die entstandenen Kursgewinne an ?

      Ist das so richtig ? Danke.
      Avatar
      schrieb am 09.11.06 20:11:18
      Beitrag Nr. 363 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.245.100 von susi_rules81 am 09.11.06 18:48:08
      Yepp, so verstehe ich den Text auch, wobei dies alles npch durch den Bundestag durch muss und eventuellen Klage etc.
      Aber wenn dies so komme sollte, so dürften deutsche Aktien gegen Ende 2007 gut steigen, denn ab 01.01.2008 kosten Aktien deutlich mehr für deutsche Langfristanleger. 25% vom Gewinn über längere Zeiträume reissen ab dem 01.01.2008 richtige Löcher.

      Bei einem Depot von 50000 Euro gekauft am 01.01.2008 über 20 Jahre angelegt in Aktien (oder Fonds) mit 8% durchschn. Verzinsung und Zinseszinseffekt = 233047 Euro am Ende.
      (233047 - 50000) * 25/100 = ca 45000 !!! Euro an fälligen Steuern, nur weil man einen Tag später kaufte... :laugh:
      Über 20 Jahre kosten einen die Steuern soviel, wie fast das eingesetzte Kapital selbst, also Zahlen Aktienanleger einen Tag später ca. 100% Aufschalg auf den Kurs. :laugh:

      Das ganze nochmal für die Haltedauer von 5 Jahren. Endsumme 73466.
      73466 - 50000 * 25/100 = 5866 E.
      Der mittelfristige Anleger zahlt 10% Aufschlag. Der mittelfr. Anleger sollte sich aber verdammt gut überlegen, ob er verkauft oder nicht, man sieht ja was man an Steuern sparen kann, wenn man die Aktien behält. Das wird bei längerfr. Haltedauern erst richtig interessant.

      Aus diesen Berechnungen ziehe ich folgende Schlüsse: Gute Nacht für deutsche Broker (auch wenn die Verluste und Gewinne erst ab Ende Jahres verrechnet werden). Qualitativ einigermassen gute Aktien werden bis Ende 2007 verstärkt gekauft unter unters Kopfkissen geparkt.
      Avatar
      schrieb am 09.11.06 21:08:23
      Beitrag Nr. 364 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.246.911 von silverpwd am 09.11.06 20:11:18nochmals, hier der auszug aus der webseite des finanzministeriums:

      Grundsätzlich einheitliche Besteuerung von Erträgen (Zinsen, Dividenden, Investmenterträgen,
      Zertifikatserträgen u.s.w.), und Gewinnen aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen
      mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % ab 1.1.2009 (Abgeltungssteuer;
      zuzüglich Soli und Kirchensteuer).

      Wegfall der sog. „Veräußerungsfrist“, d.h. Besteuerung von Gewinnen aus privaten
      Veräußerungsgeschäften unabhängig von der Haltedauer beim Anleger. Anwendung
      der Neuregelung nur für nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen (Neufälle).


      Ich verstehe das so, dass ich bis 31.12.2008 Aktien kaufen kann, und der eventuelle Gewinn dann nach der einjährigen Haltefrist steuerfrei ist. Verkaufe ich mit Gewinn früher wird versteuert.

      So ist es laut unseren "höchstintelligenten Politikern" momentan geplant...
      Avatar
      schrieb am 09.11.06 22:03:18
      Beitrag Nr. 365 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.240.844 von heavenwaree am 09.11.06 15:34:58Würde mich auch mal interessieren ob es im benachbarten Ausland Brokers oder Banken gibt die ähnlich günstig sind wie z.b. CMC oder andere, nicht um jetzt Steuern zu hinterziehen,sondern in Ruhe handeln zu können übers Jahr. MAn kann ja seine Gewinne immer noch ganz normalangeben.:mad:

      Kennt sich da jemand aus?
      Avatar
      schrieb am 09.11.06 22:33:05
      Beitrag Nr. 366 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.248.018 von pixelpark1 am 09.11.06 21:08:23der hauptpunkt der nie erwähtn wird ist sind die zahlungszeitpunkte ans finanzamt und vom finanzamt zurück. dies ist entscheidend !!!
      Avatar
      schrieb am 09.11.06 22:45:28
      Beitrag Nr. 367 ()
      Hallo, hab keine Lust, den ganzen Thread durchzulesen. Werden die 25% von der Bank an das Finanzamt abgeführt wie bei Zinsen? Aber nur bei Gewinnen, oder wie? Was ist mit der Verlustverrechnung??
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 00:20:59
      Beitrag Nr. 368 ()
      Es kommt wohl darauf an, wann die Steurn abzuführen sind, ob zeitnah oder erst am Jahresende.
      Aber egal wie es jetzt kommt, die Bank wird wohl Gewinne nur mit vorherigen Verlusten verrechnen. Gibt es kein Verlustvortrag, dann hat die Bank ja gar keine andere Chance, als die 25% direkt einzubehalten. Wie soll denn sonst das Inkasso laufen. Soll die Bank am Jahresende würfeln und irgendwelche Werte verkaufen, wenn nicht genug Bares vorhanden ist. Und was ist, wenn das Depot/Konto geplündert wurde?
      Wenn die Steuern zeitnah abzuführen sind, dann ist es noch nicht mal möglich bei einem Verlust einen Betrag zu erstatten, da die Knete ja schon bei Papa Staat liegt und der rückt sie für gewöhnlich erst bei der Steuererklärung raus.


      Die Gleichheit von Zinsen, Dividenden, Investmenterträgen, Zertifikatserträgen u.s.w. halte ich für absolut problematisch. Dividenden entstehen schließlich aus schon mit 30% versteuerten Gewinnen, s. d. die Steuerquote bei Zinsen nur 25%+ und bei Dividenden 47,5+ beträgt.
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 01:58:26
      Beitrag Nr. 369 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.250.816 von BieneWilli am 10.11.06 00:20:59es wurde ja schon geschrieben daß es so nicht gehen kann.... dann geht halt jeder logischerweise zu nem ausländischen broker..
      ich sag nochmal mein beispiel

      50k € aufm broker
      50k € gewinne gemacht
      50k € verluste gemacht

      statt 50k € zu haben hätte man 15k € zinslos an den staat geliehen und müßte ewig warten bis man ZINSLOS sein geld wieder bekommt. so kann man definitiv gar nicht traden, also was bleibt ?
      leute die sich von der börse zurückziehen, leute die auswandern und leute die sich sowieso vom deutschen direktbanking zurückziehen. gut für ausländische broker allerdings da sie viele deutsche neukunden bekommen.


      aber ich denke so doof sind die politiker auch nicht... vermutlich auch deswegen die verzögerung da es auf diesem einfachen wege nicht gehen kann... entweder alles am ende wie bisher was recht wahrscheinlich ist oder ein ständiger automatischer zahlungsverkehr vom aktionär mit dem finanzamt was ich sehr gut fände.... das finanzamt muss ja nichts zahlen sondern gegebenenfalls nur zurückgeben, also wo sit da denn bitteschön das problem oder sind wir jetzt schon ein paar hundert jahre zurückgefallen und die sklaverei beginnt erneut ?
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 08:36:59
      Beitrag Nr. 370 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.251.120 von Boersenkrieger am 10.11.06 01:58:26das schnallen die Fltzpiepen in der Regierung doch nicht. Nachher jammern alle, warum das Kapital weg ist :D
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 10:53:10
      Beitrag Nr. 371 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.251.120 von Boersenkrieger am 10.11.06 01:58:26guter beitrag!

      mein vorschlag wäre:

      finanzamt tritt als volksbroker auf, damit könnten verrechnungen in echtzeit statt finden, nebenbei würden sie auch noch an den provisionen verdienen!

      gruss!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 11:05:37
      Beitrag Nr. 372 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.250.816 von BieneWilli am 10.11.06 00:20:59diese Abgeltungssteuer ist natürlich viel zu hoch, das ist klar. Sie liegt für Dividenden sogar über der Neidsteuer = sogenannte Reichensteuer.

      Bei den Zinsen stellt sich das aber ebenfalls katastrophal dar. Denn besteuert wird ja nicht der Realzins, sondern der Nominalzins. Für 10 jährige Staatsanleihen Euro bekommst du derzeit 4% Die Inflationsrate beträgt rund 2%, gefühlt eher 5% :laugh:

      Zwei Prozent sind also dein Realzins. Der Staat besteuert dir aber die 4% mit 25% + Soli!

      das macht dann 1,055% Steuer

      4%
      -1,055% Steuer
      -2% Inflationbezogen auf den realzins von 2% beträgt hier die Steuerlast deutlich über 50%.

      Armes, krankes, altes Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 12:08:16
      Beitrag Nr. 373 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.251.120 von Boersenkrieger am 10.11.06 01:58:26... müßte ewig warten bis man ZINSLOS sein geld wieder bekomm...

      Und, wo ist das Problem für da Fìnazamt? Ich glaube du hast noch nicht sehr viel Kontakt mit dem FA gehabt, oder? Das mit dem zinslosen Kredit kommt schon recht häufig vor. Nimm doch nur den Lohsteuerjahresausgleich oder diese unsäglichen Steuervorauszahlungen für Gewerbetreibende.

      ... entweder alles am ende wie bisher was recht wahrscheinlich ist ...

      Wie löst du das Inkassoproblem? Das FA wird sich an den Banken schadlos halten und die werden schon dafür sorgen, daß sie nicht auf den Steuerschulden sitzen bleiben. Die kundenfreundlichste Variante der Bank wäre noch, daß die Bank bei mangeldem Bar-Bestand Werte erst am Jahresende selbständig verkauft oder schon früher, wenn die Steuerschulden Gefahr laufen nicht mehr gedeckt zu sein.

      Auf jeden Fall wird es sich bei der Variante lohnen zum Jahresende Cash zu haben, da einige Verkäufe anstehen, um die Steuerschulden zu decken.


      ... oder ein ständiger automatischer zahlungsverkehr vom aktionär mit dem finanzamt was ich sehr gut fände ...

      Das würde ja bedeuten, daß das FA Bürokratiekosten übernimmt, da es die Infrastruktur zur Verrechnung zur Verfügung stellen müßte. Sag mal, wovon träumst du Nachts?


      Gegen die Variante mit dem Auslandsbroker werden sie aber wohl nichts machen können, solange du alles schön bei der Lohn-/einkommenssteuererklärung angibst. Das würde ich auch empfehlen, den mir ist noch kein Weg bekannt, wo man nicht irgenwo doch Datenspuren in D hinterläßt und sei es nur der jähliche Brief von der Depotbank.
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 12:32:30
      Beitrag Nr. 374 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.257.037 von BieneWilli am 10.11.06 12:08:16tja sie könnten es so machen daß die banken erst am jahresende entsprechend ans FA überweisen
      ...naja der lohnausgleich ok.... aber hier geht´s um ganz andere summen das ist das problem.
      letztlich werden somit deutsche direktbanken ein sinnloses unternehmen. wer bleibt da schon noch ? sicherlich niemand der mit nennenswerten summen an der börse jongliert
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 12:36:16
      Beitrag Nr. 375 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.255.736 von Michelraketen am 10.11.06 11:05:37Na ja, das ist ja noch harmlos. Immerhin kommt hinten noch was raus. Was machst du aber, wenn die Zinsen und Infaltion mal ansteigen, so wie in den 70ern und frühen 80er? Der Realzins war bisher immer sehr niedrig, so 1-2% behaupte ich einfach mal so. Geh also mal von folgendem Szenario aus.

      x=10% Zinsen
      y=8% Infaltion

      x-(x*0,25)=7,5% Nachsteuerrendite
      7,5%-y= -0,5% Kaufkrafterhalt

      Die Krux bei der Regelung ist halt, wie du sehr richtig erkannt hast, daß die Infaltion besteuert wird.

      Ich bin ja mal gespannt, wie das mit Spekulationsgewinnen bei z. Bsp. Immobilien laufen soll? Was wird an Unterhalts- und Rennovierungskosten anerkann und was wird nicht anerkannt?
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 12:39:33
      Beitrag Nr. 376 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.257.433 von Boersenkrieger am 10.11.06 12:32:30tja sie könnten es so machen daß die banken erst am jahresende entsprechend ans FA überweisen

      Und jetzt versetze dich in die Lage der Bank und denk mal darüber nach, wie das in der Praxis aussehen könnte, ohne daß du als Bank drauf zahlst.
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 14:34:47
      Beitrag Nr. 377 ()
      Hier könnt mich ja dann gerne und ausgiebig zitieren, falls es anders kommt, aber ich leg mich mal was die Verlustverrechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren angeht fest:

      Die Gewinne/Verluste werden nach Fifo sofort für jedes Geschäft ermittelt. Die Gewinne unterliegen dabei einer sofortigen Besteuerung an der Quelle i.H.v. 25% zzgl Soli und Kirche. Jeder Kontoinhaber muss daher vorab seine Kirchenzugehörigkeit angegeben. Über und Gewinne/ Verluste wird von der Bank eine Bescheinigung analog der derzeitigen Jahressteuerbescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung fügt der Anleger seiner Einkommensteuererklärung bei und erhält dann überzahlte Steuer zurück.

      Für Otto Normalaktionär mit 10 Trades im Jahr oder Otto Normalfondsanleger mit 1 Anteilsverkauf pro Jahr eine praktikable Lösung, nicht schön wegen dem Zins- und Liquiditätsverlust aber machbar. Und nix anderes interesiert den Minister. Der will schnell an die Kohle und den interessieren die paar tausend intensiver tradenden Leute oder die paar hundert Daytrader nicht die Bohne. Das ist dem so egal.

      So wie oben beschrieben wird es kommen. Für Daytrader sicher ein Grund das Land zu verlassen oder zumindest einen ausländischen Broker zu wählen. Na und? Was stören den Minister oder die Regierung die 100 Mann, die wirklich abhauen und die 1000 Arbeitsplätze maximal, die das bei Brokern, Dienstleistern etc. kostet? Das sind für den Mann PEANUTS. Otto Normalmichel wird auch weiter Tagesgeld bei der Diba haben und Quellensteuer zahlen, seinen Deka-Internet-Fonds :laugh: bei der Sparkasse halten und Quellensteuer zahlen und seine 3,85% BOBL bei der Commerzbank bunkern und Quellensteuer zahlen ... Und nur Otto Normalmichel ist des Ministers Target.
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 16:33:31
      Beitrag Nr. 378 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.259.712 von Michelraketen am 10.11.06 14:34:47Die Gewinne/Verluste werden nach Fifo sofort für jedes Geschäft ermittelt.
      Ein zu jedem Depot mitlaufendes G/V-Buchungskonto wäre gegen die FiFo-Rechnung sicher noch der kleinere Aufwand. Ergo gibt es keinen echten Grund für eine zeitversetzte Verlustanrechnung, zumal in Anbetracht daraus höchstwahrscheinlich resultierender volkswirtschaftlicher Schäden.

      ... erhält dann überzahlte Steuer zurück.
      Das würde allerdings die Gerichte gut beschäftigen, und eine solchermaßen zeitversetzte Verlustanrechnung dürfte rechtlich wohl kaum haltbar sein. Außerdem müssen Verlustvorträge möglich bleiben, will man sich nicht auch noch Klagen bzgl. der Steuergerechtigkeit die einzelnen Einkunftsarten betreffend aufhalsen.

      Das mag dem Minister ja vielleicht alles für 2-3 Jahre egal sein, aber seinem Nachfolger mit Sicherheit nicht; schon das nicht.

      Sicher muss man wegen der Trader nicht das ganz große Geschrei machen, aber es wären ja alle Aktiendepots resp. deren Eigner mehr oder weniger negativ und ungerecht tangiert, wird ein Verlust realisiert. Und einem (vermögenderen) Anleger würde es wohl schon reichen, kann er einmal seinen 20k-Verlust nicht realtime gegenrechnen bzw. vortragen; zumindest soll es auch vermögendere Anleger geben, denen einige 100, oder möglicherweise ja auch viel mehr, EUR Zinsgeschenk pa. von vornherein nicht egal wären. Der wird dann nicht ein 2. Mal in eine riskantere Aktie, zB. eine Neuemission oder ein junges Unternehmen, investieren. Und er wird dann sicher auch seine andere Anlagen aus Dtld. abziehen - das ist, wie die bisherige Geschichte lehrt, so sicher wie das Amen in der Kirche.

      Apropos ...: Eine solche zeitversetzte Regelung würde die Kirchen sicher erfreuen, :D

      investival
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 17:15:51
      Beitrag Nr. 379 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.257.544 von BieneWilli am 10.11.06 12:39:33naja immerhin ist´s dann nur eine überweisung bank -> FA sonst sind sie ja ständig am überweisen... und auch daß das vermögen ihrer kunden dadurch schrumpft wegen den zuviel gezahlten steuern kann nicht in ihrem interesse sein ! letztlich muss nur ein steuerkonto eingebunden werden das bei 0 anfängt und wo stets der gesamtgewinn/verlust aus den trades drin steht. das ist weniger aufwand für die bank als permanente ta ans finanzamt und geringe einlagen ihrer kunden das kannst du mir glauben !!!
      ausserdem wäre dieses konto was letztlich nur einen wert darstellt auch eine hübsche übersicht für jeden anleger... korrelationsmatrizen und jeden käse stellen sie auch rein als service dagegen wäre dies nur peanuts von hohem wert für ale beteiligten !
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 17:18:39
      Beitrag Nr. 380 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.259.712 von Michelraketen am 10.11.06 14:34:47das heißt daß deutsche online-broker insolvent gehen mehr nicht und das ist quatsch !!!

      otto-normalaktionär ist unwichtig da fleißen nur peanutssummen an den staat, das weiß die regierung auch
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 17:21:03
      Beitrag Nr. 381 ()
      die umsetzung eines guv-feldes ist für online-broker ein geringer aufwand... die order-daten haben sie eh schon steht alles drin. summe, valuta usw... letztlich muss nach dem verkauf nur die differenz ins guv-feld eingetragen werden.
      wer kennt sich hier mit brokersoftware aus und ist der meinung es ist ein zu hoher aufwand ??? na wer traut sich :laugh:
      ihr habt doch keine ahnung jungs ;)
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 17:23:00
      Beitrag Nr. 382 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.263.617 von Boersenkrieger am 10.11.06 17:21:03solange sie auch die Verlusttrades zeitgleich(!!) berücksichtigen,soll mir das recht sein, aber falls nicht

      ===>Ausland
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 17:32:05
      Beitrag Nr. 383 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.262.488 von investival am 10.11.06 16:33:31Ich sage ja nicht, das wäre toll. Natürlich ist die ganze Abgeltungssteuer ein riesiger Scheiss. Ich sag nur, wie sie wohl ausgestaltet wird. Für den Steuerzahler total bescheuert, für den Staat kurzfristig optimal. So wie viele Gesetze halt.

      so zum Beispiel dieses neue Gesetz (Umwandlungsteuergesetz „Sesteg“). Quelle Handelsblatt:

      Einlagenrückgewähr: Diese Regel bleibt aus Sicht der Wirtschaft ein Nachteil des neuen Gesetzes: Wenn ein Unternehmen, etwa um im Ausland eine Akquisition zu tätigen, dort eine Einlage auf ein Konto einzahlt, sie dann aber am Folgetag zurückholt, weil sich das Vorhaben zerschlagen hat, muss sie den Betrag wie eine Dividende versteuern.

      Das ist geltendes Recht ab 2007!

      Lustig, nicht? Deine GmbH schiebt 200k nach Spanien um dort xy zu kaufen, der Deal zerschlägt sich, die 200k gehen retour zu deiner Hausbank - und dürfen dann zum künftigen Abgeltungssteuersatz 25% + Soli versteuert werrden... Ein Tagesausflug über die Grenze für dein Kapital für schlappe 50.000 Euro.

      Merkt ihr was? Es wird konsequent daraufhin gearbeitet, dass kein Kapital D verlassen kann. Die Puzzleteile werden schon zusammengeschoben ...
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 21:04:50
      Beitrag Nr. 384 ()
      also:

      wenn jemand der in aktien investiert nach wenigen trades das gesamte kapital entzogen wird, wird er seiner geschäftgrundlage entzogen und hat keine möglichkeit mehr eventuelle gewinne einzufahren.
      also kann er auch keine spekulationsgewinne mehr erzielen, die besteuert werden würden und von dem der staat auch seinen nutzen hätte.
      oder doch, er kann dieses geld für sich arbeiten lassen und zinsen kassieren! :laugh::laugh:

      bissle hirnrissig oder?

      ach ja, die meisten verlieren ihr geld eh an der börse, dann ist o.g. beispiel hinfällig!;)
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 22:03:38
      Beitrag Nr. 385 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.263.669 von BayernJens am 10.11.06 17:23:00jep meine worte... die zeitgleichheit entscheidet über mein urteil dieser änderung. falls nicht --> ausland --> logisch --> wissen wohl auch die politiker
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 22:09:40
      Beitrag Nr. 386 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.263.915 von Michelraketen am 10.11.06 17:32:05klar... der mittelstand soll halt zerschmettert werden... aber der mittelstand hat die größte macht :laugh:
      gegen das verlassen können sie nichts ausrichten nur gegen das zurückholen und wer will das schon ??? ...letztlich ist dein beispiel leicht zu umschiffen.... man investiert die 200k in aktien macht nen depotübertrag und verkauft sie wieder. für eine gute verarsche fehlt der politik einfach die intelligenz nur muss man lernen sich mit paragraphen rumzuschlagen... fänd ich zum beispiel gut schon solche geschichten in der schule einzuführen. statt sinnlose fächer wie religion und geschichte sollte man mehr realitätsbezogen lernen... denn eines haben die meisten vergessen.... ein volk dem es gut geht führt nie krieg !!! (USA ausgenommen :laugh:)
      Avatar
      schrieb am 10.11.06 23:42:28
      Beitrag Nr. 387 ()
      off topic: "Abgeltungsteuer"

      Auf was wird eigentlich "abgegolten", auf schon versteuertes Einkommen, was man im Nullsummenspiel Börse, von einem anderen erhalten hat, der dieses in der Regel durch Arbeit, schon "versteuert" hat.

      "Abgegolten" :mad: Hört sich an, als hätte man eine Schuld zu abzutragen. Raubrittertum der fast bankrotten BRD ist das. Mehr nicht!
      Avatar
      schrieb am 11.11.06 12:28:45
      Beitrag Nr. 388 ()
      Welcher User hat sich denn schon einmal mit der steuerlichen Behandlung einer Stiftung mit Geschäftssitz in Lichtenstein oder auf einer Kanalinsel beschäftigt.
      Welche Onlinebank kann in diesen Domizilien empfohlen werden.

      Im Konsenz interessieren mich Fakten und wenn möglich bitte keine Vermutungen!




      Antwort oder Kontakt wegen der Brisanz des Themas auch gern per BM.
      Avatar
      schrieb am 11.11.06 14:18:17
      Beitrag Nr. 389 ()
      Kennt sich jemand mit "InterNAXX" aus,amchen ja kräftig Werbung auf Bloomberg TV ??
      Avatar
      schrieb am 11.11.06 20:36:08
      Beitrag Nr. 390 ()
      Das Thema Ausland "leidet" darunter, dass es in D kein Bankgeheimnis mehr gibt. Jede Putzfrau im FA kann sich ALLE deutschen Konten ansehen.
      Wer ohne Kenntnis des Fiskus Geld ins Ausland verbringen will, kann das nur auf cash-Basis tun. Ab und zu mal eine kleine Fahrt über die Grenze, und dort ohne steuerlichen Unfug spekulieren. Klingt nett.
      Dortige Zinseinkünfte, Veräußerungsgewinne dann aber hier nicht zu deklarieren ist Steuerhinterziehung und wird im Zweifelsfall härter bestraft als Totschlag.
      Wer sich gesetzeskonform verhält, blecht.
      Avatar
      schrieb am 11.11.06 23:18:34
      Beitrag Nr. 391 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.303.680 von psedm am 11.11.06 20:36:08es geht um was anderes... würden duetsche broker das geld direkt ans fa überweisen und man müßte den staat mit zinslosen krediten vollpumpen und dafür mal ne zeit mit wasser und brot überbrücken, dann kann man ganz legal zu nem ausländischen broker gehen weil ich mal stark annehme dass die keine software für TA´s ans deutsche FA entwickeln :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 01:18:24
      Beitrag Nr. 392 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.303.680 von psedm am 11.11.06 20:36:08Man sollte auch beachten, daß es sich bei der Mehrzahl der Aktien um Namensaktien handelt. Ich könnte mir vorstellen, daß das FA da auf kurz oder lang mal einen Datenabgleich startet.
      Dazu dann vielleicht noch der Jahresdepotauszug per Post und schon ist es aus mit Anonymität.

      Man sollte also schon eine gesunde Paranoia mitbringen und mit dem "Streß" leben können. Weiterhin kommt dazu, daß man mit dem Geld keine größeren Anschafungen tätigen kann oder gar sowas wie Steuerschulden zahlen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 02:07:56
      Beitrag Nr. 393 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.316.968 von BieneWilli am 12.11.06 01:18:24du irrst !
      es ist nich verboten sich bei einem ausländischen broker anzumelden

      ihr weicht total vom thema ab...
      thema namensaktien... ausländische aktien und tschüsssssssssssss

      thema ist nicht wie man am besten betrügen kann sondern wie man zeitgleich verlsut und gewinn gebacken bekommt oder ob das der staat vorsieht... NUR DAS IST ENTSCHEIDEND !!! ...allerdings nur für alle die rechnen können
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 13:49:47
      Beitrag Nr. 394 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.317.268 von Boersenkrieger am 12.11.06 02:07:56du irrst !
      es ist nich verboten sich bei einem ausländischen broker anzumelden

      wohabeichgeschrieben
      dassesvervotenistsichbeieinemausländischenbrokeranzmelden?

      ihr weicht total vom thema ab...
      ichhabenur#390einwenigerweitert
      dain#388schoneinerechteindeutigefragegestelltwird.

      thema namensaktien... ausländische aktien und tschüsssssssssssss
      hattenwirunsgeradenichtdaraufgeeinigt
      dassesumlegaleauslandskontengeht.
      gutwennwirwiederbeidensteuerverhinderungsmassnahmensind
      danndenkmaldarübernach
      wasesheisst
      dassdieallianzjetzteuropaagwird(oderschonist?).

      thema ist nicht wie man am besten betrügen kann sondern wie man zeitgleich verlsut und gewinn gebacken bekommt oder ob das der staat vorsieht... NUR DAS IST ENTSCHEIDEND !!! ...
      dasmagebennichtfürallehierimthreaddasthemasein


      allerdings nur für alle die rechnen können
      wiemeinen?
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 14:39:12
      Beitrag Nr. 395 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.329.320 von BieneWilli am 12.11.06 13:49:47Fleißige Biene gebe Dir Recht

      es geht darum mit weißem Geld zu traen ohne dafür 25-30 % ???
      an den Steinbrück abzuführen. Gegen eine geringere Steuerlast habe ich keine Einwände. Das gleiche gilt auch für den Verrechnungsmodus . Der muß zwingend am Jahresende durchgeführt werden und nicht nach jedem Deal.
      Da wirst Du ja verrückt vor lauter Administration.
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 15:28:51
      Beitrag Nr. 396 ()
      Natürlich kann ein Auslandsbroker auch in Zukunft ein legaler Weg sein, einer Abgeltungssteuer ohne zeitnahe Verlustverrechnung aus dem Weg zu gehen, und wie bisher erst über nachträgliche Steuererklärung Spekusteuer abzuführen. Ich glaub auch nicht, daß sich ausländische Broker in eine deutsche Abgeltungssteuer hineinziehen lassen.

      Nur steht der liquiditätsschonenden Wirkung dieses Wegs eine zumeist deutlich höhere End-Steuerbelastung gegenüber, da ja das HEV wegfallen soll und am Ende mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet werden muß.

      Wer bisher schon überwiegend mit Derivaten wie Optionsscheinen oder Zertifikaten gehandelt hat, dem mag das egal sein, wer aber überwiegend mit Aktien gehandelt hat, für den ist das dann eine echte Frage, ob er in Zukunft bereit ist, für den Vorteil der Liquiditätssicherung in Kauf zu nehmen, statt pauschal 25% bis zu 42% Spekusteuer zahlen zu müssen.

      Das muß man sich erstmal gut überlegen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 15:37:46
      Beitrag Nr. 397 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.333.825 von waganjan am 12.11.06 15:28:51
      Was erzählst du den da ?
      Am Ende des Jahres wird genauso gerechnet wie innerhalb des Jahres.
      Lies dir das nochmal genau durch. Nix mer mit persönlicher Steuersatz.
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 15:51:04
      Beitrag Nr. 398 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.334.206 von silverpwd am 12.11.06 15:37:46Also ich hab das bisher so verstanden, daß entweder pauschal abgegolten wird oder im Ausnahmefall, z.B. bei Kleinverdienern zum anwendbaren persönlichen Steuersatz versteuert wird. Wer seine Geschäfte über einen Auslandsbroker macht, würde aus dem Geltungsbereich der Abgeltungssteuer herausfallen und ebenfalls mit seinem persönlichen Steuersatz veranlagt. (So wurde das übrigens auch in verschiedenen Postings in diesem Thread dargestellt.)

      Kannst Du eine Stelle aus den bisherigen Veröffentlichungen zur Gesetzesreform anführen, die zeigt, daß das falsch ist?
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 16:05:19
      Beitrag Nr. 399 ()
      Das allererste Posting. Durchlesen.
      Es wird pauschal 25% eingezogen, egal wieviel jemand sonst noch verdient.
      Wer seine Geschäfte im Ausland macht hat VERMUTLICH nur den Vorteil, dass ihm nicht gleich 25% vom Gewinn abegzogen wird, sondern am Ende des Jahres wird das Finanzamt von ihm dann nach der Steuererklärung 25% vom Gewinn verlangen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 16:32:25
      Beitrag Nr. 400 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.335.447 von silverpwd am 12.11.06 16:05:19Wer seine Geschäfte im Ausland macht hat VERMUTLICH nur den Vorteil, dass ihm nicht gleich 25% vom Gewinn abegzogen wird, sondern am Ende des Jahres wird das Finanzamt von ihm dann nach der Steuererklärung 25% vom Gewinn verlangen.

      "Nur" ist gut, das ist überhaupt die einzige Voraussetzung für Vieltrader ihr Geschäft weiter ausüben zu können.

      Kallenfels schrieb
      Das gleiche gilt auch für den Verrechnungsmodus . Der muß zwingend am Jahresende durchgeführt werden und nicht nach jedem Deal.
      Da wirst Du ja verrückt vor lauter Administration.


      Natürlich wird es keinen unterjährigen Verrechnungsmodus geben können, genau aus dem von Dir beschriebenen Grund. Das Finanzamt hat nicht mal 1/10 der dafür notwendigen Ressourcen. Deshalb wird Tradern auch nichts anderes übrig bleiben als die legale Verlagerung des Geschäfts ins Ausland, mit anschließender Nachversteuerung am Ende des Jahres.
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 16:34:38
      Beitrag Nr. 401 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.335.447 von silverpwd am 12.11.06 16:05:19In dem ursprünglichen HB-Artikel stehen ja nur die generellen Grundzüge der Reform drin, keine näheren Details, die ja in der Tat auch noch kaum feststehen (so wie ja auch noch nicht feststeht, daß nicht doch eine zeitnah Verluste verrechnende Variante der Abgeltungssteuer kommt). Daß es aber Ausnahmen von der Pauschalsteuer in Richtung auf Kleinverdiener geben soll, die sich mit ihrem persönlichen Satz veranlagen können, steht tatsächlich so gut wie fest:

      Handelsblatt, 03.11.06
      Abgeltungsteuer kommt 2009 mit 25 Prozent

      Von Sven Afhüppe

      Die Arbeitsgruppe der Bundesregierung hat neben einer Reform der Unternehmensbesteuerung auch finanzmarktrelevante Beschlüsse getroffen. Ab 2009 sollen Kapitalerträge und Gewinne aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen mit 25 Prozent besteuert werden.

      BERLIN. Demnach sollen zu Beginn des Jahres 2009 Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sowie Gewinne aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen mit einem einheitlichen Satz von 25 Prozent besteuert werden. Damit tritt die Abgeltungsteuer ein Jahr später in Kraft als die geplante Unternehmensteuerreform. Zusätzlich sollen die noch bestehenden Steuervorteile bei der so genannten Wertpapierleihe deutlich reduziert werden, um einen Teil der Steuerausfälle im Rahmen der Unternehmensteuerreform gegenfinanzieren zu können.

      Die beiden Verhandlungsführer, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück SPD) und Roland Hessens Ministerpräsident Koch (CDU), sagten, dass „mit der Abgeltungssteuer Deutschland ein attraktiver und übersichtlicher Platz für internationale Kapitalanleger wird, was für die Entwicklung des Finanzplatzes Deutschland von großer Bedeutung ist“. Gleichzeitig könne die Kontenabfrage entfallen.

      Mit der Einführung einer Abgeltungssteuer werden nach Steinbrücks Worten erstmals in Deutschland die unterschiedlichen Kapitalertragsarten einheitlich besteuert. Bemessungsgrundlage sind die Bruttoerträge, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag reduziert werden. Dieser ergibt sich aus dem Sparer-Freibetrag und einem Werbungskosten-Pauschbetrag. Ein darüber hinausgehender Abzug von Werbungskosten soll nicht möglich sein.

      Für Sparer mit einem persönlichen Steuersatz von weniger als 25 Prozent soll es die Möglichkeit einer individuellen Veranlagung geben. Sie müssten dann nicht mehr zahlen als im geltenden System, wo sie im Rahmen des so genannten Halbeinkünfteverfahrens die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 42 Prozent besteuern müssen.

      Mit der Abgeltungsteuer wird das von der rot-grünen Koalition eingeführte Halbeinkünfteverfahren wieder abgeschafft. Das bedeutet, dass Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sowie Spekulationsgewinne vollständig und nicht wie bisher zur Hälfte versteuert werden....


      Was am Ende für die Behandlung von Spekugewinnen auf Auslandskonten gilt, kann man mangels Details noch nicht genau sagen. Ich würde aber stark vermuten, daß solche Ausnahmen von der generellen Abgeltung dann mit dem persönlichen Steuersatz veranlagt werden. Ansonsten wäre in der Tat bei Einführung einer Abgeltungssteuer in der hier diskutierten negativen Fassung der Weg zum Auslandsbroker der Königsweg für praktisch jeden (halbwegs aktiven) Anlager, oder anders formuliert: ausländische Banken/Broker hätten einen massiven Wettbewerbsvorteil gegenüber inländischen, und das wird man politisch kaum zulassen wollen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 16:46:52
      Beitrag Nr. 402 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.100.342 von bonAPART am 03.11.06 11:21:44@bonAPART!

      die DDR hat die BRD geschluckt und nicht umgekehrt......
      Wie wahr, wie wahr!

      Oder: Westdeutschland wurde zur Kolonie von Ostdeutschland!

      Wie ich es mal gelesen habe!
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 16:48:16
      Beitrag Nr. 403 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.333.825 von waganjan am 12.11.06 15:28:51... statt pauschal 25% bis zu 42% Spekusteuer zahlen zu müssen ...
      Hmm, soweit habe ich noch gar nicht gedacht. Aber für alle mit einem persönlichen Steuersatz unter 25% wäre das ja ein Steuerschlupfloch. ;)
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 17:03:34
      Beitrag Nr. 404 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.336.995 von BieneWilli am 12.11.06 16:48:16 Aber für alle mit einem persönlichen Steuersatz unter 25% wäre das ja ein Steuerschlupfloch.

      Na die sollen sich doch eh zum persönlichen Satz veranlagen können (siehe den Artikel in meinem letzten Posting). Das werden aber eh nicht viele sein und die Summe, um die es da geht, ist für den Fiskus praktisch irrelevant. Bei vermögenden Tradern gehts um andere Beträge, weshalb ich mir schon vorstellen kann, daß sich der Fiskus bei nachträglicher Deklarierung nicht mit dem Pauschalsatz von 25% zufrieden gibt, sondern den anwendbaren persönlichen Satz haben will.
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 17:17:10
      Beitrag Nr. 405 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.336.499 von waganjan am 12.11.06 16:34:38Was am Ende für die Behandlung von Spekugewinnen auf Auslandskonten gilt, kann man mangels Details noch nicht genau sagen. Ich würde aber stark vermuten, daß solche Ausnahmen von der generellen Abgeltung dann mit dem persönlichen Steuersatz veranlagt werden. Ansonsten wäre in der Tat bei Einführung einer Abgeltungssteuer in der hier diskutierten negativen Fassung der Weg zum Auslandsbroker der Königsweg für praktisch jeden (halbwegs aktiven) Anlager, oder anders formuliert: ausländische Banken/Broker hätten einen massiven Wettbewerbsvorteil gegenüber inländischen, und das wird man politisch kaum zulassen wollen.

      würde auch nichts bringen da eine solche zeitverschiebung traden einfach unmöglich machen würde... dann gäbees nur die alternativen auszuwandern oder eben auf diese anlageform zu verzichten... was hätte der staat davon ?
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 17:21:49
      Beitrag Nr. 406 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.336.418 von bonAPART am 12.11.06 16:32:25Das Finanzamt hat nicht mal 1/10 der dafür notwendigen Ressourcen

      was hat das FA damit zu tun... das ist sache der banke
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 17:22:13
      Beitrag Nr. 407 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.145.784 von Procera am 05.11.06 11:53:23@Procera!

      Zu „Steuerausländer“ und Kapitalerträge in der BRD:

      Jetzt:

      1. „Normale“ Zinsen (Sparbuch, Sparbrief) werden NICHT besteuert, ohne Freistellungsauftrag!

      2. Dividenden / Ausschüttungen werden AUTOMATISCH mit dem jeweiligen Prozentsatz des Landes BESTEUERT, weil keine Befreiung per Freistellungsauftrag möglich! Z. B. Dividende von Nokia mit 10% / Finnland und ABN Amro mit 25% / Holland.

      3. Gewinne aus Wertpapierverkäufen (Aktien, Fondsanteile werden NICHT (automatisch!) versteuert!

      Ich weiß es, da ich einen Freund habe, der das Depot von einem ständig im Ausland wohnenden betreut!

      Wenn die Vergeltungssteuer kommt, wird sicher ALLES (1. und 2. und 3.) AUTOMATISCH versteuert! Das ist meine Vermutung, denn genau das will die „Regierung“!

      Gruß, Mariela
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 09:46:52
      Beitrag Nr. 408 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.334.780 von waganjan am 12.11.06 15:51:04Wer seine Geschäfte über einen Auslandsbroker macht, würde aus dem Geltungsbereich der Abgeltungssteuer herausfallen und ebenfalls mit seinem persönlichen Steuersatz veranlagt.

      Ich glaube zwar nicht, dass das so kommen kann aber es wär prima.

      Bei Auslandsbroker tradet man bis alle Freibeträge, Vorsorgepauschalen "voll" sind und man 25% Steuern zahlen muss. Natürlich darf man dann die bei der Abgeltungssteuer unter den Tisch fallenden Kosten (Kurse, Charts, Lieratur, Compis, HV Besuche, was auch immer) voll ansetzen ;)

      Anschließend tradet man dann in Deutschland weiter mit 25% Abgeltung. Also ich fänd das Klasse, aber ich glaube nicht dran.
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 09:55:05
      Beitrag Nr. 409 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.354.665 von Michelraketen am 13.11.06 09:46:52Ich glaub, da hast Du was falsch verstanden. :laugh:
      Wie am Ende Auslandskonten bei der kommenden Abgeltungssteuer behandelt werden, bleibt wie vieles andere bis auf weiteres pure Spekulation.
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 10:05:05
      Beitrag Nr. 410 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.337.617 von waganjan am 12.11.06 17:03:34Mehr als 25 % muß keiner zahlen.

      Steinbrück sagte ja, daß es für ihn ein Verlustgeschäft ist, weil die Reichen dann auch nur 25 % zahlen.

      Allerdings hat er die naive Vorstellung, daß die dann ihr Schwarzgeld aus dem Ausland zurückholen, weil es ja dann für sie "billiger" ist.

      Meine Bedenken gehen mehr Richtung Bürgerversicherung.

      Es wird langfristig darauf hinauslaufen, daß man dafür auch noch Krankenversicherung und Rentenversicherung zahlt.

      Zumal das Sozialsystem in unserer künftigen Rentnerrepublik immer mehr Löcher kriegt.

      ;);)

      Auch ist meine Frage, ob man Verluste von früheren Jahren weiter vortragen kann.

      Ich würde es mal hoffen, zumal laut Koch nur Neukäufe ab 2009 berücksichtigt werden.

      Die bisherigen Bestände blieben verschont.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 10:09:11
      Beitrag Nr. 411 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.338.391 von Mariela am 12.11.06 17:22:13"Wenn die Vergeltungssteuer kommt, wird sicher ALLES (1. und 2. und 3.) AUTOMATISCH versteuert! Das ist meine Vermutung, denn genau das will die „Regierung“! "

      Dann handelt man halt keine deutschen Aktien mehr. Erst flüchten die Unternehmen ins Ausland, damit auch die Arbeitsplätze, dann das Kapital, irgendwann auch alle Aktionäre. Und irgendwann hat die BRD nichts mehr, als ihre Steuersätze, die nicht angewendet werden können, da weder Unternehmen anzutreffen sind, noch Kapital, noch Aktionäre. Übrig bleiben nur noch Hartzler, Rentner und Beamtengenossen, die keiner mehr bezahlen kann. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 10:26:39
      Beitrag Nr. 412 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.338.391 von Mariela am 12.11.06 17:22:13wie soll das gehen, dann wuerde es ja eine Doppelbesteuerung geben ( erstens vom Heimatland, zweitens von Deutschland)
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 10:35:31
      Beitrag Nr. 413 ()
      @Kallenfals, @bonAPART,

      ... Der muß zwingend am Jahresende durchgeführt werden und nicht nach jedem Deal. Da wirst Du ja verrückt vor lauter Administration.
      Natürlich wird es keinen unterjährigen Verrechnungsmodus geben können, genau aus dem von Dir beschriebenen Grund. Das Finanzamt hat nicht mal 1/10 der dafür notwendigen Ressourcen.
      Für eine Abgeltung ieS. müsste jeder(!) Trade auf Gewinn – und damit auch Verlust – realtime(!) nach FiFo durchgerechnet werden. Was spricht dann – außer der, allerdings va. durch die FiFo-Rechnung bedingten, 'Administration' [die im übrigen die Banken, und nicht die Finanzämter, bereits jetzt per Jahresulti zu erledigen haben] – dagegen, parallel ein G/V-Konto zu führen? Sobald dieses Konto im Plus ist, wird realtime abgeführt (übrigens erlaubte ein solches Konto auch, bestehende Verlustvorträge rechtlich sauber fortzuführen). Nun halte auch ich eine realtime-Abrechnung für nicht unproblematisch, aber warum nicht eine über Nacht? Ich wäre sogar bereit, der Depotbank für deren Mehraufwand 20 EUR pa. Kontoführungsgebühr abzudrücken. Das wäre allemal weniger als der Zinsverlust aus anrechenbaren Verlustgeschäften.

      @Michelraketen,

      die bei der Abgeltungssteuer unter den Tisch fallenden Kosten ...
      Das – die Einstellung des BMF, dass Börsengewinne Himmelsgeschenke ohne Aufwanderfordernis über die mickrige Almosenpauschale hinaus sind – wird rechtlich bestimmt nicht lange haltbar sein.

      @enuxx,

      das würden sicher die Konsequenzen, falls die Finanzpolitiker im Gesetzgebungsverfahren nicht umsteuern.
      Die letzte Konsequenz dürfte aber eigentlich auch ein Steinbrück nicht wirklich wollen, soo alt ist der ja auch noch nicht, :D

      investival
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 10:37:52
      Beitrag Nr. 414 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.355.412 von investival am 13.11.06 10:35:31Das wäre für die allermeisten allemal weniger als der Zinsverlust
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 10:45:29
      Beitrag Nr. 415 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.335.447 von silverpwd am 12.11.06 16:05:19Um die Regelung geht es mir . In Deutschland werden mir sofort 25% abgezogen und im Ausland erst am Jahresende.

      Das ist doch sinnvoller!!!!!!Nicht umsonst heißt es:
      Die Toten werden immer erst am Ende ( hier auch Jahresende ) der Schlacht gezählt.

      Ich könnte es nachvollziehen wenn es monatlich wie mit der MWST. in Unternehmen geschehen würde. Differenzbeträge werden ausgeglichen. Das wäre auch Zeitnaher!!!
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 12:20:44
      Beitrag Nr. 416 ()
      habe gerade nochmals mit einem steuerberater gesprochen.
      gmbh und aktientrading ist nix, wenn trading, die haupttätigkeit ist. gmbh wird dann als finanzunternehmen angesehen und der kurszfristige eigenhandel wird zu normalen gmbh-steuersätzen versteuert.
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 14:19:27
      Beitrag Nr. 417 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.355.284 von Procera am 13.11.06 10:26:39@Procera!

      wie soll das gehen, dann wuerde es ja eine Doppelbesteuerung geben ( erstens vom Heimatland, zweitens von Deutschland)

      Ganz einfach! Es gibt keine Doppelbesteuerung!!! Das Land, wo der Depotbesitzer lebt, erhebt keine Steuern, weil es gar nicht weiß, dass er hier in der BRD ein Depot hat!!!
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 14:19:35
      Beitrag Nr. 418 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.357.094 von EasyTech am 13.11.06 12:20:44das sagt mir mein Berater auch jedes Mal. Aber hatte irgendjemand, den man für voll nehmen kann, daran Zweifel? :D
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 14:29:16
      Beitrag Nr. 419 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.355.022 von enuxx am 13.11.06 10:09:11@enuxx!

      Dann handelt man halt keine deutschen Aktien mehr!

      Das ist nicht die Lösung aller Probleme der Abgeltungssteuer!

      Wenn man ausländische Aktien hat – diese habe ich und nicht nur einen Titel! – werden die Dividenden je nach Land eventuell weniger besteuert, Beispiel bei Nokia / Finnland sind es nur 10%, mit denen man sehr gut leben kann!

      Ja, aber wenn ich meine Nokia Teile mit Gewinn verkaufe, kassiert eben der Deutsche Fiskus, nicht der finnische! Und wenn die Abgeltungssteuer kommt, dann unwiderruflich!!!

      Oder?

      LG, Mariela
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 15:32:13
      Beitrag Nr. 420 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.354.957 von Urlaub2 am 13.11.06 10:05:05du hast geschrieben:
      "Allerdings hat er die naive Vorstellung, daß die dann ihr Schwarzgeld aus dem Ausland zurückholen, weil es ja dann für sie "billiger" ist."

      bevor man schwarzgeld aus dem ausland holen will, steht die selbstanzeige!

      das zitat von steinbrück ist daher irrsinnig!:laugh::laugh:

      gruss!
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 15:49:21
      Beitrag Nr. 421 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.358.590 von Mariela am 13.11.06 14:19:27Was ist denn das fuer eine Logik ? Und wenn man das auslåndische Depot bei der Steuer angibt, alles andere ist ja illegal ? Dann kassieren 2 Lånder und das geht ja nicht.
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 16:11:36
      Beitrag Nr. 422 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.360.357 von Procera am 13.11.06 15:49:21ansonsten wirds mal wieder zeit für eine steueramnestie;)
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 16:38:30
      Beitrag Nr. 423 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.358.592 von Michelraketen am 13.11.06 14:19:35hier im forum gibts doch einen, der hartnäckig behauptet, es wäre möglich.

      auf die meinung dieses hartnäckigen kann man scheibar nicht bauen. da vetraue ich doch lieber dem steuerberater.
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 17:57:16
      Beitrag Nr. 424 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.360.357 von Procera am 13.11.06 15:49:21Yep, es werden ZWEI Länder kassieren bei der Abegeltungssteuer. Die "Experten" der Fachpresse haben das noch nicht kapiert, dafür wird das Geschrei umso heftiger werden;-))

      Bsp Frankreich Quellensteuer 25% von 1 Euro Ausschüttung kommt bei dir als Deutschem an:
      1-0,25 = 0,75

      Davon will der Wegelagerer in D dann noch mal 26,375% Abgeltung + Soli

      Kommt bei dir an: 0,5522

      Tja, das ist nicht so toll würd ich sagen. Ich mein vom eh schon in Frankreich 40% versteuerten Gewinn kommt dann nur die Hälfte wieder
      bei dir an, durchgerechnet ne Steuerlast FR/DE von gut und saftig 70% Also die hochgelobte Dividendenstrategie die bringt es nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 18:06:31
      Beitrag Nr. 425 ()
      Bei der legalen Variante Auslandsbroker sollte man auch nicht außer Acht lassen, daß vermutlich Einkommenssteuervorauszahlungen auf einen zukommen. Man sollte das nicht unterschätzen. Ein super Jahr bringt einen dann im nächsten Jahr zum Stöhnen. (Wobei das bei 42% wesenlich schlimmer wäre, als bei 25%)
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 18:09:39
      Beitrag Nr. 426 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.363.655 von Michelraketen am 13.11.06 17:57:16Aber ist das bei den Dividenen nicht schon aufgeteilt in anrechenbare/erstattungsfähige und feste Quellensteuer?

      Dann schauen wir mal, wie die Anrechnungsregeln ausfallen werden. Im Worst Case fällt die Anrechenbarkeit weg, mit dem Hinweis darauf, daß man es sich ja erstatten lassen kann.
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 18:25:07
      Beitrag Nr. 427 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.358.765 von Mariela am 13.11.06 14:29:16Keine Ahnung, wie es bei Dividenden läuft. Habe noch noch nie welche gehabt, da ich Aktien selten lange halte. Sie sind für mich nur ein Pferd zum Abreiten. Ob ich nun deutsche Werte reite oder Aktien aus Kongo, spielt eigentlich keine Rolle. Dann kann sich der deutsche Fiskus mit sich selbst abgelten. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 18:44:54
      Beitrag Nr. 428 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.363.967 von BieneWilli am 13.11.06 18:09:39Bei der legalen Variante Auslandsbroker sollte man auch nicht außer Acht lassen, daß vermutlich Einkommenssteuervorauszahlungen auf einen zukommen.

      Behauptet wird das immer wieder. Allein wo soll der Sinn/die Begründung liegen ? Wieso sollte der Staat von einem Trader eine Einkommenssteuervorauszahlung verlangen können, nur weil dieser seine Trades nun über die Oberösterreichische Bank und nicht mehr über ConSors abwickelt ?
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 19:03:41
      Beitrag Nr. 429 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.364.862 von bonAPART am 13.11.06 18:44:54Es ist nur so ein Gedankengang. Kann sein, daß es so kommt, kann aber auch nicht sein. Genaues weiß man wie immer erst 3 Tage vor inkrafttreten des neuen Gesetzes.

      Es hat aber was von deutscher Steuerlogik. Wenn ich regelmäßig Steuern nachzahlen muß, dann ist das uneröhrter Vorteil für mich, da ich das Geld ja zu x hunderttausend Prozent anlegen kann. Wegen der Gerechtigkeit und natürlich auch wegen der leeren Kassen ist es nicht mehr als rechtens, wenn ich Quartalsweise meinen Obulus im voraus entrichte. Der arme Arbeitnehmer muß schließlich auch direkt Monat für Monat seine Steuern zahlen.
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 19:05:20
      Beitrag Nr. 430 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.360.357 von Procera am 13.11.06 15:49:21@Procera,

      Was ist denn das fuer eine Logik ? Und wenn man das auslåndische Depot bei der Steuer angibt, alles andere ist ja illegal ? Dann kassieren 2 Lånder und das geht ja nicht.

      Das Land (kein EU-Land), in dem der erwähnte Steuerausländer lebt, hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit der BRD und so weiß dieses Land nicht, dass der Mann ein Depot in der BRD hat! Deswegen ist nichts illegal. Der Depotbesitzer ist in seiner Heimat nie gefragt worden, ob er denn ausländische Einnahem hat, so hat er auch niemanden belogen!
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 19:12:16
      Beitrag Nr. 431 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.364.339 von enuxx am 13.11.06 18:25:07Ich halte dagegen meine Aktien sehr lange, habe viele Dividenden kassiert, aber auch schöne Kursgewinne realisiert. Es ist ja Geschmacksache! Nicht wahr???
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 19:30:57
      Beitrag Nr. 432 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.365.352 von BieneWilli am 13.11.06 19:03:41Es hat aber was von deutscher Steuerlogik.

      "Deutsch" und "Steuerlogik" sind für mich mittlerweile 2 völlig inkompatible Begriffe.

      Wenn ich regelmäßig Steuern nachzahlen muß, dann ist das uneröhrter Vorteil für mich, da ich das Geld ja zu x hunderttausend Prozent anlegen kann.

      Wäre dem so, dass Du Riesengewinne mit dem nicht voraus ans Finanzamt gezahlten Geld einfährst, wäre es auch für das Finanzamt ein Riesenvorteil. Denn auf deine x hunderttausend Prozent die Du mit dem nicht vorausgezahlten Geld einfährst, darfst Du auch wieder fett Steuern bezahlen.
      Machst Du Verluste damit oder verzockst es sogar, ist das dem Finanzamt auch piepegal, dann versteigern sie Dir alles Mobile und Immobile was Du dein Eigen nennst.

      Davon abgesehen bleibt die eigentliche Frage: Warum sollten sie Vorauszahlungen von einem Trader der 1000 Geschäfts pro Jahr über ConSors abwickelt NICHT verlangen, aber von einem Anleger der 50 Trades über eine Österreichische Bank abwickelt. Vielleicht liegst Du damit ja auch richtig, da dies schon andere User angesprochen haben. Evtl. gibt es ein Gesetz zur Einkommenssteuervorauszahlung auf Grund im Ausland erzielter Einkünfte, FALLS dem so sein sollte, wäre es unbezahlbar wichtig das zu erfahren.
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 21:42:36
      Beitrag Nr. 433 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.366.035 von bonAPART am 13.11.06 19:30:57Evtl. gibt es ein Gesetz zur Einkommenssteuervorauszahlung auf Grund im Ausland erzielter Einkünfte,

      so ein quatsch... jeden tag dann beim finanzamt vorbei oder dahin überweisen wenn man egwinn gemacht hat ?? und zu dem hätten wir dann genau das was wir wollen... zeitgleichheit ! nehmen wir an der trader macht erstmal verlust und dann gewinn also schonmal keien überweisung während bei uns evtl direktabzug :laugh:
      egal ... wenn sie es so machen daß verluste als zinslosen kredit für den staat gesehen werden ist die börse für profi-trader schlichtweg tot ! das risiko erhöht sich damit enorm. nehmen wir leute die gerne mit einigen krediten zusätzlich spekulieren und gut damit fahren... in dem fall würden sie unter umständen große probleme bekommen.
      somit würden leute die davon leben sowieso abwandern MÜSSEN !!
      andere würden nicht mehr mit aktien handeln... die folge wäre daß die mehrzahl der aktien deutscher unternehmen ins ausland wandern zu vor allem ausländischen investoren. der staat hätte zudem keinerlei mehreinnahmen... also was würde es bringen ? uns nichts und dem staat gar nichts... drum wird das auch nicht so kommen wie hier jemand mal geschrieben hatte
      Avatar
      schrieb am 13.11.06 22:39:44
      Beitrag Nr. 434 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.366.035 von bonAPART am 13.11.06 19:30:57"Deutsch" und "Steuerlogik" sind für mich mittlerweile 2 völlig inkompatible Begriffe.

      Nein ist es nicht. Es ist nur eine etwas eigene Art von Logik. Die "Deutsche" Logik besagt, daß es lieber 99 Leuten schlechter geht und einer wird "gerecht" besteuert, als daß 99 Leute "gerecht" besteuert werden und einer hat einen Vorteil gegenüber den 99.

      Wäre dem so, dass Du Riesengewinne mit dem nicht voraus ans Finanzamt gezahlten Geld einfährst, wäre es auch für das Finanzamt ein Riesenvorteil. Denn auf deine x hunderttausend Prozent die Du mit dem nicht vorausgezahlten Geld einfährst, darfst Du auch wieder fett Steuern bezahlen.

      Na, aber da möchte doch lieber Papa Staat selbst die Riesengewinne machen. In der Realität heißt das, er möchte sich nicht unnötig vorfinanzieren müssen und überträgt das Risiko von schwankenden Einnahmen einfach auf die Untertanen. Sollen die sich doch ggf. via Kredit vorfinazieren, wenn die Einnahmen wegbrechen. Das hat System. Das hat auch zur Folge, daß eine nachgelagerte Besteuerung so schnell nicht eingeführt werden kann, da dann man locker die Einnahmen aus einem ganzen laufendem Jahr fehlen. Schau dir doch nur an, was die dieses Jahr mit den Sozialabgaben gemacht haben. Die sind jetzt schon vorfällig. Bringt locker die Einnahmen eines halben Monats. Und schon schreit wieder alles, wie man die Mehreinnahmen der AL-Versicherung verteilen soll.

      Machst Du Verluste damit oder verzockst es sogar, ist das dem Finanzamt auch piepegal, dann versteigern sie Dir alles Mobile und Immobile was Du dein Eigen nennst.

      Und wer sagt, daß noch genug Masse vorhanden ist? Das ist doch viel zu riskant, wenn man es nicht sofort eintreibt. Das sieht man auch daran, daß erst kürzlich ein Gesetzvorhaben gescheitert ist, nach dem das FA bei Insolvenzen Erstzugriffsrecht hat. Es hat Ihnen also nicht gereicht, daß die Geschäftsführer für Steuern und Sozialabgaben voll haftbar sind.

      Davon abgesehen bleibt die eigentliche Frage: Warum sollten sie Vorauszahlungen von einem Trader der 1000 Geschäfts pro Jahr über ConSors abwickelt NICHT verlangen, aber von einem Anleger der 50 Trades über eine Österreichische Bank abwickelt.

      Weil bei Consors ja das allemanische Recht greift und die Quellensteuer, wie auch immer, abgeführt wird und bei einem Ö-Broker eben nicht. Andersrum hast du auch wieder Recht. Es würde nicht lange dauern, bis Consors in Brüssel wegen Inländerdiskreminierung klagt. Vielleicht haben die mehr Glück, als die Branchen, für die noch heute ein Meisterzwang gilt.

      Vielleicht liegst Du damit ja auch richtig, da dies schon andere User angesprochen haben.
      Keine Ahnung, wer weiß. Ich bin leidenschaftlicher Pessimist und lustigerweise liege ich damit fast immer richtig, was diese Bereiche angeht. Man stelle ich sich einfach vor, es kommt ganz, ganz Dicke, nehme dann ein ganz weg, und freue sich, da es ja hätte schlimmer kommen können.

      Evtl. gibt es ein Gesetz zur Einkommenssteuervorauszahlung auf Grund im Ausland erzielter Einkünfte, FALLS dem so sein sollte, wäre es unbezahlbar wichtig das zu erfahren.
      Sicher wird es Regelungen geben, aber meistens erfährt man die erst ein paar Wochen vorher. Unseren Politnasen kann es ja egal sein, wie man den finaziellen Part des Lebens plant, die haben ja ihre Flocken ausreichend und pünktlich auf dem Konto.
      Andersrum, schau dich mal hier im Board um. Es scheint wohl nur eine Minderheit zu interessieren, was da für Unheil am Horizont aufzieht.

      Da bisher noch gar nichts klar ist, bleibt einem nur zu mutmaßen und die Sache zu beobachten und ein gesundes Maß Pessimismus läßt einen nicht so tief fallen.
      Avatar
      schrieb am 15.11.06 09:40:52
      Beitrag Nr. 435 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.372.304 von BieneWilli am 13.11.06 22:39:44ein gesundes Maß Pessimismus läßt einen nicht so tief fallen.
      Ja, das stimmt wohl ...
      Nur bringt Pessimismus einen, und in Konsequenz das Land, auch nicht voran.
      Und dass die Politiker das weiterhin grob fahrlässig in Kauf nehmen, ist der eigentliche Skandal.

      investival
      Avatar
      schrieb am 15.11.06 10:13:03
      Beitrag Nr. 436 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.365.567 von Mariela am 13.11.06 19:12:16"Ich halte dagegen meine Aktien sehr lange, habe viele Dividenden kassiert, aber auch schöne Kursgewinne realisiert. Es ist ja Geschmacksache! Nicht wahr???"

      Unbenommen. Wäre nur nix für mich.
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 07:16:34
      Beitrag Nr. 437 ()
      mir war lange zeit das motiv für diesen linksruck unerklärlich.

      war ja die letzte regierung schon links aussen, ist die neue nach meinung einer großen deutschen tageszeitung "kommunistischer als china".

      - umverteilung von den arbeitenden und sparern zu den faulen und einhergehend der niedergang der mittelschicht ... (und die CDU ist mit kirchhoff in den wahlkampf gezogen...)

      - der ehemalige mann hinter schröder und fischer steinmeyer will BEDINGUNSLOS den eu-beitritt der türkei (...UNSER ziel ist der erfolg der verhandlungen...) ...und frau merkel, die in der opposition mutig das gegenteil bekundet hat, schweigt...

      - schäuble genehmigt soeben mal die zuwanderung 10000ender gedulteter ausländer in die sozialkassen, nachdem die union dies in der opposition noch zu verhindern suchte...

      die spd ist wohl selbst erstaunt, welch leichtes spiel sie mit der union hat und forciert eine so weit links stehende politik, wie nicht einmal eine spd alleinregierung sich trauen würde.

      das motiv ist aus meiner sicht die zerstörung der cdu/csu.

      von der union kann man wohl nur sagen, dass man uns jahrelang belogen hat.
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 19:24:40
      Beitrag Nr. 438 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.477.518 von bmann025 am 17.11.06 07:16:34""(und die CDU ist mit kirchhoff in den wahlkampf gezogen...)""

      und genau deshalb hab ich sie nicht (mehr) gewählt
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 19:25:53
      Beitrag Nr. 439 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.477.518 von bmann025 am 17.11.06 07:16:34"von der union kann man wohl nur sagen, dass man uns jahrelang belogen hat. "


      ... und wie war das mit der SPD und der Mehrwertsteuer??:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 19:35:44
      Beitrag Nr. 440 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.493.666 von alpha.invest am 17.11.06 19:24:40""(und die CDU ist mit kirchhoff in den wahlkampf gezogen...)""

      und genau deshalb hab ich sie nicht (mehr) gewählt


      Schön dämlich.
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 19:42:23
      Beitrag Nr. 441 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.493.987 von detektivrockford am 17.11.06 19:35:44Recht unklug wollte ich natürlich schreiben.
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 20:51:02
      Beitrag Nr. 442 ()
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 05:00:56
      Beitrag Nr. 443 ()
      http://www.wallstreet-online.de/zertifikate/nachricht/197045…

      hier steht´s wie planlos alles noch scheint und daß sich auslandsbroker schon freuen und wie schnell das geld ausgeht bei zeitverzögerter verlustrealisierung.... netter artikel bis auf

      Egal, wie es kommt: Wertpapiertransaktionen sollten nie allein aus steuerlichen Gründen getätigt werden. Dienen Käufe oder Verkäufe ausschließlich der Steuervermeidung, stellt dies den strafbaren Tatbestand der Steuerumgehung dar. In diesem Punkt gibt es beim Gesetzgeber nichts zu diskutieren.


      :laugh: ui ui... da hab ich doch mal aktien gehalten um aus der spekufrist zu kommen und die sind dann tiefrot geworden !!!

      die lösung ist einfach...
      in zukunft wird jede aktie die du hattest zum höchstkurs in diesem zeitraum versteuert... und dann wird die mittelschicht versklavt und dann werden wir ...nein das schreib ich jetzt nicht, würde nur zu meiner sperrung führen.... wo leben wir denn eigentlich ??? geht´s nur noch darum wer am besten abzockt ???
      respektieren tu ich hier schon lange nichts mehr ! ES LEBE DIE FREIHEIT !!! :laugh::laugh::laugh:

      und dann wundern sie sich noch wenn´s immer weniger kinder gibt... ja soll ich denn ein kind zeugen und sagen hier das hast du nun davon oder was :confused:

      ...denn sie wissen nicht was sie tun...
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 09:10:04
      Beitrag Nr. 444 ()
      Zu #443:

      Unter Steuervermeidung versteht man die rechtlich legale Möglichkeit, seine steuerlichen Verhältnisse so zu gestalten, dass sich hieraus eine möglichst niedrige Steuerbelastung ergibt. Mit anderen Worten handelt es sich um aktive Steuerplanung. Die Verhältnisse werden gegenüber dem Finanzamt vollständig dargelegt. Derartige Steuerplanungen sind nicht strafbar.
      http://www.stb-web.de/fachartikel/istr/article.php/id/1109
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 09:11:45
      Beitrag Nr. 445 ()
      Unter Steuerhinterziehung versteht man die strafbare Verletzung von Steuergesetzen durch Verheimlichung von steuerrechtlich erheblichen Sachverhalten oder durch deren fahrlässige Unterdrückung.

      Zwischen beiden Begriffen steht die Steuerumgehung. Nach § 42 Abgabenordnung (AO) liegt eine Steuerumgehung dann vor, wenn der Steuerpflichtige wirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten missbraucht, d.h. wenn er eine rechtliche Gestaltungsform wählt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zielen nicht angemessen ist. Sie ist im Normalfall nicht strafbar, soweit der Steuerpflichtige den Sachverhalt offen legt. Für steuerliche Zwecke wird aber in diesen Fällen die gewählte Gestaltung in eine angemessene umgedeutet, so dass die Rechtsfolgen eintreten, die sich ergeben hätten, wenn der Steuerpflichtige eine dem wirtschaftlichen Ziel angemessene rechtliche Gestaltung gewählt hätte.

      http://www.stb-web.de/fachartikel/istr/article.php/id/1109
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 11:36:14
      Beitrag Nr. 446 ()
      http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Dow…

      Ab Seite 6 wird es interessant:laugh:

      Da scheint einigen so langsam zu dämmern,was sie da heraufbeschwören wollen.:D

      Mein Tipp: die Steuer wird nicht so kommen wie geplant.Und wenn doch wird sich das nicht lange halten oder 1000 + eine Ausnahmeregelungen enthalten müssen,wie z.b. für Alt-Verträge bei Fondsgebundenen LV's.

      Man stelle sich nur die Antragsflut der ganzen <25 % Est-Zahler vor,die Riester/Rürup/VWL oder auch kleine Fondsparpläne haben. Das müssen Berge sein:lick:

      Wäre auch nicht die erste Stuer,die wegen zu hohen Verwaltungskosten wieder abgeschafft worden wäre - Man denke an die Vermögennsteuer von damals.
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 12:28:52
      Beitrag Nr. 447 ()
      Hier mal was Offizielles, ich glaube trotzdem erst an eine zeitnahme Verlustverrechnung wenn ich schwarz auf weiß lese dass Verluste NICHT erst mit der Steuererklärung verrechnet werden können:

      http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/0…

      Steuerfestsetzung durch das Finanzamt mit dem Abgeltungssteuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen und für Veräußerungsgewinne, bei denen ein Quellensteuerabzug nicht möglich ist (etwa für im Ausland erzielte Erträge und Veräußerung von GmbHAnteilen);
      Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten (z.B. aus Aktiengeschäften) im Rahmen dieser „besonderen“ Steuerfestsetzung.
      Die Verlustverrechnung wird auf die Einkünfte aus Kapitalanlagen (Erträge und Veräußerungsgeschäfte) begrenzt.
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 13:44:18
      Beitrag Nr. 448 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.503.626 von bonAPART am 18.11.06 12:28:52Eine zeitnahe Verlustverrechnung hängt nicht vom Finanzamt ab, sondern von der Bank, die die Steuern abführt.

      Ich bin mir allerdings sicher, daß z.B. die Comdirect, bei der ich bin, das technisch hinbekommt.

      Viel mehr interessiert mich die Frage, ob z.B. Verluste von vor dem 1.1.2009 weiter vorgetragen werden dürfen.

      Weiß da einer Bescheid ?

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 13:56:41
      Beitrag Nr. 449 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.502.932 von Kgw67 am 18.11.06 11:36:14Kannst Du diesen Link nochmal reinstellen, damit er "funzt" ?

      ;);)

      Ich konnte diese Quelle nämlich nicht finden.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 14:55:55
      Beitrag Nr. 450 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.504.658 von Urlaub2 am 18.11.06 13:44:18Eine zeitnahe Verlustverrechnung hängt nicht vom Finanzamt ab, sondern von der Bank, die die Steuern abführt.

      Mit Verlaub, da bin ich skeptisch. Wie soll das Ganze denn in der Praxis aussehen ?

      Mal ein paar Rechenbeispiele (sagen wir taggleiche Verrechnung):

      Tag 1: 1.000 Euro Gewinn am Tagesende -> 250 Euro wären zu zahlen, am Abend führt die Bank die 250 Euro ab.

      Tag 2: 1.000 Euro Verlust am Tagesende -> 250 Euro müsstest Du nun wieder erhalten - die sind aber bereits auf dem Konto vom Finanzamt -> Aufwand fürs Finanzamt das Geld zurück zu überweisen.


      Einwand der Bankfans: "Nun gut, dann machen wir halt eine Verlustverrechnung am Ende der Woche oder am Ende des Monats".

      Nun gut:

      31. Januar: Monatsgewinn (Zusammenfassung aller Trades vom Januar) von 10.000 Euro wird festgestellt -> 2.500 Euro werden von der Bank ans Finanzamt abgeführt.

      01. Februar: Tagesverlust 10.000 Euro -> Das Finanzamt schuldet Dir plötzlich 2.500 Euro. Nun MUSS die Bank (falls es bei den 10.000 Euro Miese bleibt) das Geld am 28. Februar vom Finanzamt wieder zurück fordern oder wie soll das anders gehen ? Das hätte 2 Effekte:

      1. Wiederum muss das Finanzamt tätig werden um Geld zurück zu überweisen, dafür gibt es überhaupt keine personellen Ressourcen.

      2. hat das Finanzamt vom Trader nun einen ganzen Monat unverzinst und zu Unrecht sein Geld einbehalten. Er erhält weder Zinsen noch kann er damit arbeiten.
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 15:40:37
      Beitrag Nr. 451 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.506.055 von bonAPART am 18.11.06 14:55:55Ich will hier keine große Diskussion zu diesem Thema starten, denke aber, daß es grundsätzlich möglich ist, wenn auch mit Problemen.

      Es ist wohl nur einmal am Tag möglich.

      Verrechnung innerhalb des Jahres geht wohl auch nicht, wenn man auf einem Konto Verluste, auf dem anderen Gewinne hat.

      Mich interessiert aber mehr der Verlustvortrag von z.b. heute bis 2009.

      Es gibt viele, die noch aus Neuer-Markt-Zeiten Verluste vor sich her schieben, was bisher steuerlich günstig ist.

      ;);)
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 15:47:04
      Beitrag Nr. 452 ()
      für Wertpapier-Vermögen und hohen jährlichen Umsätzen, könnte das hier ganz hier ganz interessant sein:

      http://www.capitalleben.com/site/content.asp?typ=Dienstleist…

      Art
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 15:48:54
      Beitrag Nr. 453 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.501.615 von NATALY am 18.11.06 09:10:04klingt schon besser... man stelle sich gerichtsverfahren vor wo der angeklagte genau begründen muss warum er verkauft und gekauft hat... und wehe es gab keine ad hocs dazu :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 15:51:23
      Beitrag Nr. 454 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.507.044 von Urlaub2 am 18.11.06 15:40:37Achso, das Finanzamt ist wohl kaum so nett und überweist während des Jahres Geld zurück.

      :laugh::laugh::laugh:

      Für echte Daytrader bleibt da wohl nur der Weg ins Ausland, wie hier schon ausführlich diskutiert.

      ;);)

      Das müßte man mal den Herren Steinbrück oder Koch beibringen.

      Die werden von den Betroffenen wohl kaum bei der Bundestagswahl 2009 gewählt werden.

      ;);)
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 16:51:03
      Beitrag Nr. 455 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.504.883 von Urlaub2 am 18.11.06 13:56:41Eine Abgeltungssteuer auf private
      Kapitaleinkommen hat dagegen steuerliche Verzerrungen für
      Inlandsinvestitionen zur Folge; auch das Ziel einer rechtsformneutralen
      Besteuerung wird verfehlt. Der Kardinalfehler der Reformpläne liegt indes in den
      geplanten Abzugsbeschränkungen für Zinszahlungen und andere
      Finanzierungsaufwendungen. Dadurch käme es zu einer gravierenden
      Verschlechterung der nationalen Investitionsbedingungen, einer unerwünschten
      Umverteilung von Steuerlasten zum Nachteil hoch verschuldeter und weniger
      profitabler Unternehmen, zu weiteren Komplizierungen des Steuerrechts, zu
      Konflikten mit europäischem Recht und zum Bruch mit dem fundamentalen
      Nettoprinzip der Einkommensbesteuerung.


      Der Link funzt leider nicht,nur mit c&P.

      Ist aus einer Stellungnahme des "Wissenschaftilen Beirats beim Bundesministerium der Finanazen" zur Unternehmensteuerreform 2008.

      Bin gespannt,wie das bei den über Lebensversicherungen gekauften Fonds laufen soll.

      Da ist auch noch die Kapitalgarantie im Spiel.Die soll der Sparer ja vertragsgemäss bekommen. Nun hat jemand ein Aktienlastiges Depot am Start hat,mit sagen wir nur einem Immobilienfonds.
      Nur mal angenommen, die Börsen stürzen kurz vor Vertragsfälligkeit mächtig ab und nur der Immobilienfonds hat noch ein plus.

      Wer zahlt dann die Abgeltungssteuer des Immobilienfonds,die Versicherung über die Kapitalgarantie ? oder soll der Versicherungsnehmer nun auf einmal doch nicht das eingezahlte Kapital zurückerhalten ?


      Oder die Riester/Rürup Fondsversicherungen: Die Rente,welche aus dem angesparten Kapital ausgezahlt wird ist ohnehin schon 100% Est-pflichtig.Und dann vorher noch eine Pauschalsteuer vorneweg ???

      Da bin ich wirklich mal gespannt wie das gelöst werden soll ohne Ausnahmeregelungen,denn schliesslich war bei den jeweiligen Vertragsabschlüssen von dieser Giersteuer ja noch keine Rede.

      Wenn diese Steuer auch für Fonds kommt,steht für mich fest: mit mir nicht,ich zahle keinen Cent,und wenn ich sämtliche LV's nebst der "freien" Fondsparpläne stilllegen muss.
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 17:08:20
      Beitrag Nr. 456 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.508.633 von Kgw67 am 18.11.06 16:51:03Mannoman ....:mad::mad::mad:

      Hier sitzen aber wirklich die versammelten Steuerexperten!

      Lebensversicherungen werden durch Differenzmethode besteuert, d.h. Kapitalleistungen minus Beiträge. Ab Alter 60 davon die Hälfte.

      Rentenversicherungen werden mit dem Ertragsanteil besteuert: x % der Rentenzahlung

      Bei Riesterrenten wird die gesamte Rente versteuert.

      Jetzt kann man sich noch fragen, ob diese Bemessungsgrundlage mit 25 % (Abgeltungssteuer) oder individuell zu besteuern ist.

      ---

      bonAPART

      Hast Du verstanden, wie der Stückzinstopf funktioniert? Genauso kann auch der "Kapitalverlusttopf" funktionieren.
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 17:10:12
      Beitrag Nr. 457 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.508.633 von Kgw67 am 18.11.06 16:51:03Danke.

      Ich würde nebenbei gesagt von der komplizierten Riesterrente die Finger von lassen, weil man beim Alterswohnsitz im Ausland fette Abzüge kriegt.

      Für Leute, die sich eine Altersversorgung mit Fonds aufbauen, ist die Abgeltungssteuer jedenfalls ein Schlag ins Gesicht.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 17:26:06
      Beitrag Nr. 458 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.509.082 von siebi71 am 18.11.06 17:08:20Wenn Du so ein Steuerfachmann ist, glaubst Du, daß man Spekulationsverluste von heute weiter bis nach 2009 vortragen kann ?

      Ich würde sagen, ja.

      ;);)
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 17:54:03
      Beitrag Nr. 459 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.509.082 von siebi71 am 18.11.06 17:08:20Siebi,

      ich gehöre auch zu den döfferen!!

      Mit der Lebensversicherung, kannst Du das noch einmal an einem Beispiel erläutern.
      Ich habe für meinen Sohn ( Azubi ) eine Kapitallebensversicherung mit Auszahlung 60 Lebensjahr und einem festen jährlichen Beitrag über die gesammte Laufzeit abgeschlossen. Laufzeit also round about 38 Jahre.Während der Ausbildung zahle ich die Jahresbeiträge danach der junge mann selbst.;);)

      Wie läuft das dann Deiner Meinung nach steuerlich ab.

      Danke für Deine freundliche Ausführung.
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 17:54:15
      Beitrag Nr. 460 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.506.055 von bonAPART am 18.11.06 14:55:55@bonAPART

      Ich denke, die Gewinne werden sofort besteuert, die Verluste erst ein Jahr später (eventuell!?) erstattet, mit der Steuererklärung!? Oder?
      Die Gehälter werden ja auch nicht Brutto, sondern Netto – sofort versteuert! – ausgezahlt…
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 17:54:49
      Beitrag Nr. 461 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.509.082 von siebi71 am 18.11.06 17:08:20bonAPART

      Hast Du verstanden, wie der Stückzinstopf funktioniert? Genauso kann auch der "Kapitalverlusttopf" funktionieren.



      Ich weiß ungefähr wie er funktioniert. Ich fürchte ich bin leider gerade nicht klug genug um die von mir geschilderte Problematik der Verlustverrechnung bei Spekulationsgeschäften damit in Einklang zu bringen.

      Vielleicht wärst Du noch mal so nett mir anhand dieses Beispiels:

      Tag 1: 1.000 Euro Gewinn am Tagesende -> 250 Euro wären zu zahlen, am Abend führt die Bank die 250 Euro ab.

      Tag 2: 1.000 Euro Verlust am Tagesende -> 250 Euro müsstest Du nun wieder erhalten - die sind aber bereits auf dem Konto vom Finanzamt -> Aufwand fürs Finanzamt das Geld zurück zu überweisen.


      deinen "Kapitalverlusttopf" zu erklären und wie ich am Tag 2 (oder Monat 2) die zu viel bezahlten 250 Euro möglichst schnell wieder auf mein Konto kriege.
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 18:54:48
      Beitrag Nr. 462 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.509.082 von siebi71 am 18.11.06 17:08:20In meinem Falle geht es auch um eine Fonsgebundene LV,die in 2002 abgeschlossen wurde. Ist,wenn ich nicht schwer irre,somit ein "Altvertrag",welcher obendrein noch ein Kapitalwahlrecht hat.

      Will sagen, die Auszahlung des Fondsguthabens ist auch in voller Höhe und nicht in Rentenform möglich - auf Antrag.

      Ich lasse mich da gern belehren, aber gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG 2004 sollte die Ablaufleistung bei Auszahlung des Kapitals in voller Höhe steuerfrei sein.

      Derzeit wird über diese LV u.A. der "DWS Top Dividende" gekauft.
      Ein Fonds,den der ein oder andere eventuell ja auch im Rahmen eines Sparplans oder auch durch Einmalzahlungen erwirbt.

      Da nun die Abgeltungssteuer "an der Quelle" abgeführt werden soll, frage ich mich halt in aller Bescheidenheit,wer nun Steurschuldner der Abgeltungssteuer ist:

      Die DWS oder die Versicherung, oder fällt für die Fondserträge aus der LV dann doch keine Steuer an ?

      Bitte entschuldige meine Unwissenheit,kann halt nicht jeder ein Pro sein;)
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 19:12:45
      Beitrag Nr. 463 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.509.137 von Urlaub2 am 18.11.06 17:10:12Ich würde nebenbei gesagt von der komplizierten Riesterrente die Finger von lassen, weil man beim Alterswohnsitz im Ausland fette Abzüge kriegt.

      wieso?
      1. Im Ausland zahle ich doch keine deutschen Steuern mehr.
      2. Die Steuerfreiheit für Riester & Co. geht ja eh nur bis 2008. Soviel kann da ja nicht zusammenkommen.
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 20:24:11
      Beitrag Nr. 464 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.512.594 von Kgw67 am 18.11.06 18:54:48Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften müssen keine Abgeltungssteuer für die Erträge, die sie selbst vereinnahmen, bezahlen.

      D.h. wenn du nicht die Rente wählst, wirst du vermutlich die Erträge aus dieser FLV voll steuerfrei kassieren können.

      Freu dich und jammere nicht. ;)
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 20:33:16
      Beitrag Nr. 465 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.516.219 von siebi71 am 18.11.06 20:24:11Zu früh abgeschickt :look:

      Wenn Du dagegen weitere Kapitalerträge hast, werden die mit Verlusten aus der Vergangenheit verrechnet.

      Wo ist das Problem? Also mir ist (hier auf w:o) noch kein Daytrader untergekommen, der dauerhaft Verluste macht. :laugh:

      Dass es Fälle gibt, die nicht ganz "fair" behandelt werden, ist bei einfachen Systemen der Fall.
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 20:36:12
      Beitrag Nr. 466 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.516.534 von siebi71 am 18.11.06 20:33:16Verdammt, die 1. Nachricht hatte ich gar nicht abgeschickt, also hier:

      Wenn du Zinsen am 1.2. von 1000 Euro hast und am 15.2. 1000 Euro Stückzinsen zahlst, bekommst Du auch die ZASt vom 1.2. nicht wieder, sondern erst mit den nächsten Zinsen oder mit der Steuererklärung.
      Avatar
      schrieb am 18.11.06 20:38:16
      Beitrag Nr. 467 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.513.331 von Birk35 am 18.11.06 19:12:45Welche Steuerfreiheit meinst Du? Riesterrenten sind doch schon heute voll steuerpflichtig.
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 00:52:34
      Beitrag Nr. 468 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.516.642 von siebi71 am 18.11.06 20:36:12Es gibt bei der Ausgestaltung der Abgeltungssteuer (egal wie die am Ende aussehen mag) keine unterjährige, unter"monatige" oder sogar taggleiche Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten, OHNE dass das Finanzamt dazu bereits zu viel erhaltene Steuern zurückerstatten müsste.
      Da die Finanzämter dafür keine ausreichenden Ressourcen haben werden, KANN eine Verlustverrechnung nur nachträglich mit der Steuer erfolgen.

      Alle die nur dieses Posting lesen und immer noch glauben, dass Banken eine Art "Verlustverrechnungskonto" für sie führen werden, können sich das abschminken, ihnen sei dieses Beispiel einer taggleichen bzw. monatlichen Verlustverrechnung näher gebracht:

      Taggleiche Verlustverrechnung + Problematik:

      Tag 1: 1.000 Euro Gewinn am Tagesende -> 250 Euro wären zu zahlen, am Abend führt die Bank die 250 Euro ab.

      Tag 2: 1.000 Euro Verlust am Tagesende -> 250 Euro müsstest Du nun wieder erhalten - die sind aber bereits auf dem Konto vom Finanzamt -> Aufwand fürs Finanzamt das Geld zurück zu überweisen.


      Monatliche Verlustverrechnung + Problematik:

      31. Januar: Monatsgewinn von 10.000 Euro wird festgestellt -> 2.500 Euro werden von der Bank ans Finanzamt abgeführt.

      01. Februar: Tagesverlust 10.000 Euro -> Das Finanzamt schuldet Dir plötzlich 2.500 Euro. Nun MUSS die Bank (falls es bei den 10.000 Euro Miese bleibt) das Geld am 28. Februar vom Finanzamt wieder zurück fordern. Das hätte 2 Effekte:

      1. Wiederum muss das Finanzamt tätig werden um Geld zurück zu überweisen, dafür gibt es überhaupt keine personellen Ressourcen.

      2. hat das Finanzamt vom Trader nun einen ganzen Monat unverzinst und zu Unrecht sein Geld einbehalten. Er erhält weder Zinsen noch kann er damit arbeiten.
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 01:21:57
      Beitrag Nr. 469 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.521.927 von bonAPART am 19.11.06 00:52:34AUSLÄNDISCHER BROKER !!!!!!!!!!!
      und Ende.... hier geht es nur noch ums Abzocken und jeder muß seine Macht nutzen sonst endet er ohnehin in der Gosse in jeder Beziehung.... ich kenne Idioten die reich sind... ich kenne Genies die kaputtgehen... das ganze hier ist nur ein Mückenschiss erinnert einen aber an die Zustände dieser sogenannten Demokratie !
      ich werde mich jedenfalls von diesem Verein nicht abzocken lassen... es geht nicht nur um´s Geld ... es geht um die EHRE !!!
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 01:23:00
      Beitrag Nr. 470 ()
      können wir die diskussion nicht umleiten welcher ausländischer broker nun die besten vorteile bietet ? comdirect adee heißt es für mich sowieso wegen dieser angelegenheit
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 08:08:32
      Beitrag Nr. 471 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.516.219 von siebi71 am 18.11.06 20:24:11Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften müssen keine Abgeltungssteuer für die Erträge, die sie selbst vereinnahmen, bezahlen.

      D.h. wenn du nicht die Rente wählst, wirst du vermutlich die Erträge aus dieser FLV voll steuerfrei kassieren können.


      Vielleicht... mal schaun wie das im Detail dann aussieht.

      Mich irritiert halt diese eigenartige Formulierung "an der Quelle".

      Ab Einführung der Steuer müsste ja bei einem Fondsparplan jeder Kauf aufgezeichnet und ggfs. Jahre oder gar Jahrzentelang gespeichert werden. Irgendwann wird dann dieser Fonds ja mal umgeschichtet,und im Gewinnfall fiele eine Steuer an.
      Verkauft man den neuen Fonds dann Jahre später (!)mit Verlust, müsste ja eine aufrechnung mit dem ggfs. anno Tobak erzielten Gewinn möglich sein.

      Habe ja immer noch die leise Hoffnung, das Fonds wenigstens im Rahmen von Sparplänen und Versicherungen von dieser Abgeltungssteuer befreit bleiben.

      Falls nicht, gibt es bei Verträgen mit langer Laufzeit mangels Spekufrist Verwaltungsaufwand ohne Ende,sowohl beim Steuerschuldner als auch beim Finanzamt selbst,die sich mit den Abrechnungen ja auch noch mal befassen dürfen.
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 12:05:53
      Beitrag Nr. 472 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.516.715 von siebi71 am 18.11.06 20:38:16Riesterrenten sind doch schon heute voll steuerpflichtig.

      Wie will mir der Staat im Ausland für die Riesterrente Steuern abknöpfen?
      Sorry, aber kein Anschluss unter dieser Nummer und unbekannt verzogen ....
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 12:09:24
      Beitrag Nr. 473 ()
      ad #446:

      >steuerliche Verzerrungen für Inlandsinvestitioen< ... :D – So kann man es auch nennen, blutet die mit EK ohnehin unterkapitalisierte dt. Unternehmenslandschaft infolge dann, ja gebotenerweise(!), völligen Desinteresses hiesiger Anleger an Aktien weiter aus.

      Wäre auch nicht die erste Stuer,die wegen zu hohen Verwaltungskosten wieder abgeschafft worden wäre
      Wäre ein *g* wert, wenn es nicht so traurig wäre ...
      Wirklich schlimm, dass speziell die Finanzpolitiker in schon krankhaft verbohrtem Ausmaß beratungs- und erfahrungsresistent bleiben.

      ad #450+454+468, @bonAPART:

      Auch wenn ich mich wiederhole: Die Lösung dieses Problems heißt G/V-Konto, parallel zu jedem Depotkonto geführt. Wäre im Vgl. zur notwendigen zeitnahen FiFo-Rechnung (was man nächtlich oder zumindest wöchentlich sonntags machen könnte) für die Banken sicher nur ein peanut mehr (immerhin hat man für die Softwareimplementation 2 Jahre Vorbereitungszeit [und vma. könnten sie dafür noch 20 EUR pa. für jedes Konto kassieren]). Sobald das G/V-Konto im Plus ist, wird der Betrag der Bundeskasse zugeführt; das FA muss gar nichts machen. Minus könnte zeitbegrenzt, zB. bis max. zum jeweiligen Jahresende, vorgetragen werden. Altverlustvorträge könnte man noch bis zum 31.12.08 erlauben.

      Das wäre eine rechtlich hinreichend saubere Lösung.
      Warum die seitens der Finanzpolitiker immer noch nicht kommuniziert wird, erklärt sich mir nur aus obigem Grund.

      @Kgw67,

      Wenn diese Steuer auch für Fonds kommt, ...
      Ach, da mach' Dir mal keine Sorgen ... Die Fonds- und Versicherungslobby wird's schon richten, *g*
      Nur wird, infolge dann resultierender Ungleichbehandlung privater Direktanlagen, die rechtliche Unhaltbarkeit sicher nicht geringer, :(

      investival
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 14:42:10
      Beitrag Nr. 474 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.525.049 von Birk35 am 19.11.06 12:05:53Mitteilung an das Versicherungsunternehmen, bitte 50 % der Rente doch direkt an die Kasse des Finanzamts zu überweisen ;-)
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 14:49:19
      Beitrag Nr. 475 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.525.080 von investival am 19.11.06 12:09:24@Kgw67,

      Wenn diese Steuer auch für Fonds kommt, ...
      Ach, da mach\' Dir mal keine Sorgen ... Die Fonds- und Versicherungslobby wird\'s schon richten, *g*
      Nur wird, infolge dann resultierender Ungleichbehandlung privater Direktanlagen, die rechtliche Unhaltbarkeit sicher nicht geringer, traurig

      investival


      Wieso? Auch für Fonds und Versicherungen wird (für Neufälle) die Regelung gelten, d.h. wenn ein Abgeltungssteuerverpflichteter bzw. -berechtigter diese erwirbt, werden 25 % der Differenz von Ertrag und Aufwand als Steuer fällig.
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 17:44:17
      Beitrag Nr. 476 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.087.318 von bonAPART am 02.11.06 18:54:12Thema: Sie haben es tatsächlich getan: Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne ist beschlossene Sache !

      Ist nicht erst dann etwas beschlossen, wenn etwas durch Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde?


      wundert

      sich der Petzer
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 17:50:43
      Beitrag Nr. 477 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.521.991 von Boersenkrieger am 19.11.06 01:21:57Zitat von Boersenkrieger:
      AUSLÄNDISCHER BROKER !!!!!!!!!!!
      und Ende....
      ich werde mich jedenfalls von diesem Verein nicht abzocken lassen... es geht nicht nur um´s Geld ... es geht um die EHRE !!!


      Sehr richtig, Boersenkrieger!
      Die Diskussion um zukünftige Verfahren der Verlustverrechnung zeigt mir, daß ihr euch eurer Macht viel zu wenig bewußt seid. Das Entscheidende ist nicht, daß mit der Abgeltungssteuer dem deutschen Markt vielleicht die Investoren davonlaufen, sondern daß den deutschen Brokern die Kunden davonlaufen MÜSSEN, sofern nicht den Banken und Politikern gemeinsam eine etwas kundenfreundlichere Lösung einfällt.

      Ich habe schon seit Jahren kein deutsches Brokerkonto mehr, und nie das Gefühl gehabt, daß mir was fehlt.

      Gruß, Khampan
      Avatar
      schrieb am 19.11.06 19:49:43
      Beitrag Nr. 478 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.525.080 von investival am 19.11.06 12:09:24@investival

      Sobald das G/V-Konto im Plus ist, wird der Betrag der Bundeskasse zugeführt; das FA muss gar nichts machen.

      So weit so gut, genau das will der Gesetzgeber ja.

      Minus könnte zeitbegrenzt, zB. bis max. zum jeweiligen Jahresende, vorgetragen werden.

      Tut mir leid, ich verstehe nicht was Du mir damit sagen willst.

      Angenommen ich mache vom 01.01.-07.01. insgesamt 100.000 Euro Gewinn. Dann überweist die Bank ans Finanzamt rund 30.000 Euro (incl. Kirchensteuer + Soli).

      Wenn ich nun in der Woche vom 08.01.-14.01. insgesamt 99.999,99 Euro Verlust einfahre, dann passiert Folgendes:

      Das von Dir favorisierte G/V-Konto ist immer noch im Plus und das Finanzamt hat rund 30.000 Euro von mir, die ich gerne wieder hätte, um in der nächsten Woche damit zu arbeiten. Wer gibt mir also laut deinem Modell zeitnah meine 30.000 Euro wieder ?
      Avatar
      schrieb am 20.11.06 09:15:29
      Beitrag Nr. 479 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.533.693 von bonAPART am 19.11.06 19:49:43Niemand.

      Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:

      a) akzeptieren und dein Handeln darauf anpassen
      b) dich bis an deine Lebensende darüber ärgern
      Avatar
      schrieb am 20.11.06 12:03:09
      Beitrag Nr. 480 ()
      @siebi71,

      ich denke schon, dass als erstes pro Fonds- und Versicherungswirtschaft korrigiert werden wird bzw. -muss – vielleicht sogar schon im Vorfeld, eben wegen der Lobby. Und das würde(!) zu einer weiteren Ungerechtigkeit bei den Direktanlegern führen.
      Im übrigen wären gerechterweise (schon heute) die Fonds zu besteuern, und Fondsanleger müssten steuerfrei bleiben – der status quo ist (auch) eine Folge der Lobbyarbeit.

      @Petzer,

      In Anbetracht der Tatsache, dass in der langen Vergangenheit gerade das BMF mit Gesetzes- und Rechtswidrigkeiten glänzte, ist auf das Gesetzgeberverfahren per se wohl noch weniger zu vertrauen als auf seine Möglichkeit, dieses wie auch immer mehr oder weniger beeinflussen zu können. Und insofern ist der vorlaute Thementitel sicher nicht daneben. Immerhin hat der private Anleger in Dtld. keine solche Lobby wie andere Kapitalanleger. Also kann er doch, oder muss er gar, im Präsenz öffentlich deutlich machen, was sein wird.

      @bonAPART,

      ... genau das will der Gesetzgeber ja
      Die Frage ist halt, ob er es SO will.

      ... Wer gibt mir also laut deinem Modell zeitnah meine 30.000 Euro wieder?
      Das, was Du willst, ist ein VerlustRÜCktrag. DAS würde mE. allerdings schwierig bis unmöglich zu bewerkstelligen sein.
      Ich wäre hingegen schon zufrieden – vielleicht bin ich in 20 Börsenjahren ja schon zur Bescheidenheit abgestumpft, :D – wären meine Verluste auf den nächstern Gewinn, also »zeitnahestmöglich« VORtragbar (vma. sogar noch begrenzt auf das Kalenderjahr, wie gesagt [wobei man dann für den verbleibenen Jahresverlust vielleicht eine Veranlagungsoption einräumen sollte oder ansonsten evtl. einklagen könnte]).

      investival
      Avatar
      schrieb am 20.11.06 12:08:19
      Beitrag Nr. 481 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.533.693 von bonAPART am 19.11.06 19:49:43Das von Dir favorisierte G/V-Konto ist immer noch im Plus
      Nein, so nicht richtig: Die 25k Gewinnsteuer würden ja direkt abgeführt; das G/V-Konto wäre nie im Plus.
      Avatar
      schrieb am 20.11.06 12:11:47
      Beitrag Nr. 482 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.541.211 von siebi71 am 20.11.06 09:15:29sehe ich auch so...
      also Auslandsbroker und gut ist... falls Steine in den Weg gelegt werden sollten auswandern, oder den Börsenhandel vergessen. Faktisch ist klar, daß man auf die Tour ohnehin nicht mehr als Aktionär handeln kann.
      Avatar
      schrieb am 20.11.06 16:17:48
      Beitrag Nr. 483 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.525.049 von Birk35 am 19.11.06 12:05:53Übrigens bekommt man bei Wohnsitz im Ausland die Riester-Rente erst gar nicht voll ausgezahlt.

      Das aber nur nebenbei.

      ;);)
      Avatar
      schrieb am 20.11.06 21:12:24
      Beitrag Nr. 484 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.548.352 von Urlaub2 am 20.11.06 16:17:48Ich sehe durchaus noch eine Chance, daß die Abgeltungssteuer gar nicht kommt, weil sie nämlich den Staat Geld kostet.

      Die SPD will jetzt z.B. doch die Unternehmenssteuerreform in der jetzigen Version kippen, weil sie den Staat 5 Mrd. Euro kostet.

      Wie ist Eure Meinung dazu ?

      ;);)
      Avatar
      schrieb am 20.11.06 23:02:14
      Beitrag Nr. 485 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.554.450 von Urlaub2 am 20.11.06 21:12:24kann gut sein !
      die wissen auch daß dann jeder zu nem ausländischen broker wechselt und andere einfach keien aktien mehr kaufen... es würde sich eh nicht rechnen soviel ist klar... und zeitgleichheit GuV werden sie nicht hinkriegen weil zu teuer
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 11:05:19
      Beitrag Nr. 486 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.548.352 von Urlaub2 am 20.11.06 16:17:48 #483

      die Riesterrente erhälst Du auch im Inland nur zu 30% ausgezahlt.

      Bei 100 % gewünschter Auszahlung musst Du Zuschüsse zurückzahlen und die aufgelaufenen Gewinne&Dividenden voll versteuern. Dennoch ein guter Deal. Da die Zinseszinsen z.B. NICHT nachgezahlt werden müssen und auch die Dividenden & Zinsen ebenfalls nicht zurückgezahlt werden müssen (auch wenn die Dividenden&Zinsen durch die Zuschüsse ja deutlich höher waren musst Du Stand heute nicht zurückzahlen).

      Da gab es doch erst vor kurzem eine Klarstellung, daß die Regelung bei Riester Rente diskriminierend ist und der Gesetzgeber aufgefordert ist (EU hat Tamm Tamm gemacht) die Regelung zu ändern. Meines Wissens wurde die auch geändert.

      Das heisst, egal ob Ausland / Inland Du erhälst die gleichen Zahlungen aus Deiner Riester Geschichte.

      Gruss,
      Baikani
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 17:14:46
      Beitrag Nr. 487 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.554.450 von Urlaub2 am 20.11.06 21:12:24@Urlaub2,

      Unsere Meinung wozu?

      Zu 1. Ob es eine Chance gibt, daß die Abgeltungssteuer gar nicht kommt?

      Oder

      Zu 2. Ob wir diese verdammte Abgeltungssteuer haben wollen?

      Meine Meinung zu 1.: ich denke, es sei schon eine beschlossene Sache, oder?

      Meine Meinung zu 2.: ich bin dagegen… *lach*… wer ist denn nicht dagegen?


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      Sie haben es tatsächlich getan: Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne ist beschlossene Sache !