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    Die Abgeltungsteuer soll Anfang 2009 mit einem Steuersatz von 25 Prozent in Kraft treten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.11.06 20:33:59 von
    neuester Beitrag 05.11.06 14:37:59 von
    Beiträge: 20
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      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:33:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      HANDELSBLATT, Donnerstag, 2. November 2006, 18:00 Uhr
      Hintergrund

      Eckpunkte der Beschlüsse zur Abgeltungsteuer
      Neben der Unternehmensteuerreform haben sich die Experten der großen Koalition auch auf die Einführung einer Abgeltungsteuer verständigt. Hier die Eckpunkte:

      Mehr zum Thema: Unternehmensteuern


      Große Koalition entlastet Firmen (02.11. 18:25)


      Eckpunkte der Unternehmensteuerreform (02.11. 18:20)


      Einigung auf Unternehmensteuerreform (02.11. 17:05)


      Zum Special ...

      Die Abgeltungsteuer soll Anfang 2009 mit einem Steuersatz von 25 Prozent in Kraft treten und für Zinserträge, Investmentfondserträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne gelten. Immobilien bleiben außen vor. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen hinzu. Die Einführung einer Abgeltungsteuer bricht radikal mit dem bestehenden System. Die Steuer wird nach Berechnungen des Ministeriums rund 1,73 Mrd. Euro kosten.

      Was ist eine Abgeltungsteuer?

      Eine Abgeltungssteuer hat zwei wesentliche Merkmale:

      * Sie ist dort fällig, wo der zu versteuernde Betrag zuerst anfällt, an der Quelle also. Das heißt, der Fiskus wird von Bank oder Kreditinstitut bedient, noch bevor der Steuerzahler an sein Geld kommt. Das Prinzip ist so ähnlich wie bei der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber gleich an den Staat abführt.
      * Ist die Steuer gezahlt, gilt der ganze Vorgang als abgeschlossen, die Steuer ist abgegolten. Eine Steuererklärung ist nicht notwendig. Der Steuerpflichtige weiß bereits im Voraus, was er zahlen muss. Das macht die Steuer einfach und unbürokratisch, in den Augen mancher aber auch ungerecht. So muss der Millionär den gleichen Steuersatz zahlen wie die Oma für das Sparbuch ihres Enkels. Bisher ist der persönliche Steuersatz fällig, der bei steigendem Einkommen steigt.

      Wie wirkt die Abgeltungsteuer bei Zinserträgen?

      Um diese Ungerechtigkeit zu vermeiden, wollen die Koalitionäre zwei Sperren einbauen. Der Sparerfreibetrag soll nach der vor kurzem beschlossenen Halbierung nicht weiter gekürzt werden. Zinserträge bis zu 750 Euro (1500 für Verheiratete) bleiben damit auch nach 2009 steuerfrei. Zudem dürfen sich Sparer, die derzeit einen niedrigeren Satz als die vorgesehenen durchschnittlichen 25 Prozent zahlen, weiter nach dem alten System besteuern lassen.

      Derzeit ist zwar auch eine Quellensteuer von 30 Prozent auf jeden Euro über den Sparerfreibetrag fällig. Im Rahmen der Steuererklärung wird aber ermittelt, ob der tatsächliche Steuersatz über oder unter diesem Wert liegt. Jeder Sparer, dessen durchschnittlicher persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt, profitiert von der Abgeltungsteuer. Wer den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlt, muss derzeit von 1000 Euro Zinsen über dem Sparerfreibetrag rund 443 Euro Steuern zahlen. Mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent werden es nur noch 263,75 Euro sein.

      Wie wirkt die Abgeltungssteuer bei Dividenden?

      Nach dem Willen der Koalitionäre soll die Abgeltungsteuer zudem das erst 2001 von der rot-grünen Regierung eingeführte Halbeinkünfteverfahren ablösen. Derzeit werden nur 50 Prozent der Einkünfte aus Dividenden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Aktionärs belegt. Diesen Rabatt räumt der Fiskus ein, um eine Doppelbesteuerung sowohl auf der Ebene des Unternehmens als auch beim Aktionär zu vermeiden.

      Künftig soll nach dem Willen der Koalitionäre von jedem Euro Dividendenzahlung über dem Sparerfreibetrag 25 Cent Steuern fällig sein. Das führt nach Berechnungen der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz zu deutlich höheren Belastungen. Hat ein Anleger mit einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent seinen Sparerfreibetrag ausgeschöpft, muss er derzeit 158,30 Euro Steuern auf eine Dividende von 1000 Euro zahlen. Bei einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent müsste er 264,75 Euro an den Fiskus überweisen. Weniger kostspielig wäre die Neuregelung für gut Verdienende, die den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlen. Derzeit bleiben ihnen von 1000 Euro Dividenden 778,45 Euro übrig. Mit einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent werden es 736,25 Euro sein.

      Wie wirkt die Abgeltungssteuer bei Veräußerungsgewinnen?

      In der Tendenz sind die Auswirkungen auf die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen ähnlich. Ein Spekulationsgewinn wird künftig nicht mehr im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens besteuert, sondern es gilt der Satz der Abgeltungsteuer. Das heißt, die Steuerlast auf solche Gewinne steigt. Wie auch bei der Dividendenbesteuerung sind Spitzenverdiener von dieser Steigerung weniger betroffen als Geringverdiener. Vor allem für langfristig orientiere Anleger kommt es zu einer teuren Veränderung, weil die Koalition plant, die nach einem Jahr geltende Steuerfreiheit für private Veräußerungsgewinne abzuschaffen. Die Steuerlast steigt für jeden Anleger, am wenigsten sind jedoch Spitzenverdiener betroffen, die kurzfristig Aktien kaufen oder verkaufen.

      Die neue Abgeltungsteuer soll nur für Aktienkäufe und anschließende -verkäufe gelten, die nach dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen werden.

      Mit dem Wegfall der Steuerfreiheit wird es künftig auch möglich sein, Verluste aus Spekulationsgeschäften bei der Steuer geltend zu machen. Dies soll aber nur im Rahmen der Einkunftsart gelten. Das heißt, eine Verrechnung etwa mit einem Gehalt ist nicht möglich.

      Kontrollmitteilungen

      Mit der Umstellung der Besteuerung will die Koalition auch das bisherige System der Kontrollmitteilungen verändern. Einen Kontoabruf bleibt im Prinzip nur für Fälle erhalten, in denen der Steuerpflichtige Vergünstigungen oder staatliche Transfers beantragt.

      Kirchensteuer

      Die Kirchen sollen auch bei der Abgeltungsteuer ihren Anteil an dem Aufkommen erhalten. Dazu müssen die Sparer ihrer Bank künftig mitteilen, ob sie konfessionell gebunden sind oder nicht. Der Nachweis soll etwa durch die Vorlage einer Steuerkarte geschehen.
      _________________
      Aktuelles Depot: ALV, CBK, MUV, HRX, MOB, Syzygy, MLP, DPB, IFX, DBK, DB1!
      Depotverwaltung und Finanzplanung mit Max: http://www.peketec.de/phpBB2/viewforum.php?f=4
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 20:35:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Und warum noch ein thread :cry:
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 21:38:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Also verstehe ich das richtig.
      Der Staat nimmt den Sparern und Investoren jetzt die Möglichkeit die schäbige Rente (Stichwort: nachhaltigkeitsfaktor) mit extra rendite aufzubessern.

      Also wenn das so ist, fordere ich jeden klardenkenden Menschen auf Deutschland in den nächsten Jahren zu verlassen.

      Bei der Rente werden die Jungen verarscht.

      Bei der Krankenversicherung fehlt den politikern der mum
      verbände zu liquidieren (stichwort: kassenärztliche Vereinigung)

      und jetzt die abgeltungssteuer.

      man man man, da steigt bei mir der blutdruck.

      nesh
      as
      "the rookie"
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 23:19:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.090.611 von nesh am 02.11.06 21:38:27Also wenn das so ist, fordere ich jeden klardenkenden Menschen auf Deutschland in den nächsten Jahren zu verlassen.


      davon gibt es hier glaube ich nicht mehr viele.
      Avatar
      schrieb am 02.11.06 23:27:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.093.186 von Rainolaus am 02.11.06 23:19:15zumindest das Geld sollte auswandern ;)

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      Avatar
      schrieb am 02.11.06 23:44:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Mir ist die Regelung eigentlich ganz recht. ich will nur langsam mal Klarheit.

      Wenn ich weiß, das ich ab 31.12.2007 bei allem was ich kaufe, nicht mehr steuerfrei verkaufen kann, kann ich mich drauf einrichten. Derzeit achte ich schon sehr darauf, die 12 Monate zu überbrücken. Ab 2008 werde ich dann wohl weitaus mehr traden. Was sich am Ende besser rechnet, werden wir sehen. Ich glaub das wird sich nicht viel nehmen.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 00:30:56
      !
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      Avatar
      schrieb am 03.11.06 03:39:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      aaaalso:

      grundsätzlich finde ich es gut, mal kalkulierbare zahlen zu bekommen; im grunde ist es keine pauschalsteuer, sondern eine cap mit 25%; ich hätte mir 15-20% gewünscht, aber 25% ist im rahmen

      gott sei dank wird die speku.frist von einem jahr abgeschafft; endlich - zumindest in diesem punkt - weniger bürokratie

      unterm strich ist es natürlich eine geringe steuererhöhung; hoffentlich (muahahaa) wird die pauschalsteuer auf alle finanzprodukte ausgeweitet (zertifikate, optionen, etc.); ansonsten ist es nur mal wieder ein sturm im wasserglas

      zu der altersvorsorge-problematik: wenn man ehrlich ist, war die spekufrist eh nicht fair: jedes einkommen (auch aktiengewinne) muss versteuert werden - es muss nur "spass" machen - 1/4 steuer vom gewinn ist ok
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 03:48:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.095.433 von downdax am 03.11.06 03:39:11achso, mit einer einschränkung:

      steuern / abgaben werfe ich hierbei in einen topf; also nix krankenversicherung, rentenversicherung, soli, etc. darf da noch drauf kommen - dann wäre der bogen überspannt
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 12:01:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das heißt, der Fiskus wird von Bank oder Kreditinstitut bedient, noch bevor der Steuerzahler an sein Geld kommt.

      Setzt diesen Satz mal in die Praxis um:
      Ich verkaufe eine Aktie mit Gewinn, bevor ich den Vekaufserlös auf meinem Depotkonto gutgeschrieben bekomme, führt die Bank Steuern ab.
      Wenn ich von dem Geld direkt einen anderen Wert kaufen wollte? Dann muss ich halt warten, und den Kursen hinterher laufen... :cry:


      Und noch besser:
      Niemand redet von VERLUSTEN!!! :eek:

      Wenn ich Gewinne versteuern muss, dann müssen Verluste absetzbar sein!
      Wie soll denn die Bank wissen, ob oder wo ich Verluste erlitten habe und sie verrechenen:
      Ich habe bei CONSORS mit Aktien Verluste gemacht,
      und bei der DiBa ein FeZi-Konto, das Zinsen abwirft.
      Dann führt die DiBa Abgeltungsteuern ab, und meine Verluste bei CONSORS sind Privatsache oder wie???

      Verrechnet CONSORS dann meine Gewinne und Verluste miteinander?
      Wer bezahlt die Banken dafür, dass sie meine komplette Steuererklärung machen?
      Wozu gibt es dann überhaupt noch Steuerberater?
      Was ist mit Immobilien, Goldmünzen, Antiquitäten, Oldtimern oder anderen Arten der Geldanlage, bei der "Spekulationsgewinne" angefallen sind?


      DAS IST DOCH ALLES VÖLLIG UNAUSGEGORENE SCHEISSE!!!
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 13:28:44
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.095.433 von downdax am 03.11.06 03:39:11Mir ist es ja egal, aber:

      wenn die Michel in eine private Vorsorge in Fonds einzahlen, weil die Renten ja so sicher sind, dann werden von Gewinnen künftig 25% einbehalten. Damit wird die private Altersvorsorge abgeschlachtet. Du brauchst satte 30% mehr Performance im Depot um das auszugleichen. Oder hast eben weniger private Rente. Warum sollte man ein Risiko nehmen wie bei Aktien, wenn der Staat am Ende die Hand aufhält, wenn es läuft? Dann doch lieber Anleihen. Der Todesstoss für alle privat Vorsorgenden und für die Aktienanlage in Deutschland. Die meisten Anleger haben auch noch Kosten für Kurssysteme, HV Besuche, Beratung, Computer etc, diese Kosten kann man in Zukunft nicht mehr ansetzen.

      Profitieren können a)extrem wohlhabende Bondanleger, die mit ihren Zinseinkünften den Höchstsatz von bisher 42/45% zahlen mussten. Nur diese Type Anleger gibt es so gar nicht mehr hier. Die hatten sich alle vor Jahren abgesetzt. Oder mit Zeros oder Niedrigzinsanleihen ihre Belastung minimiert. b) sehr erfolgreiche Derivatetrader, die fast nie Aktien handeln und ihre persönlichen Freibeträge anderweitig "füllen" können.

      Also bleibt als Fazit: Es wird für fast alle teurer, ganz besonders für den "Kleinen" Fondssparer /Altersvorsorger. Das ist ja auch der Sinnn der Sache. Den Michel ordentlich melken, das ganze noch als Reform und Steuersenkung verkaufen und alles schoön in die Sozialsysteme pumpen, damit die noch ein paar Jahre machen. Die Staatspleite noch ein wenig verzögern. Das ist alles.

      Wie man das alles auch noch gut finden kann, dafür habe ich nur eine Erklärung. Man muss gaaaaanz schlau sein, wenn man das gut findet. Gaaaanz schlau.
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 19:06:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      Gegen eine Abgeltungsregelung muss man in der Tat nichts haben. Nur sollte man mit deren Ausgestaltung nicht negative Konsequenzen provozieren.

      Sicher kann man eine Abschaffung der Steuerprivilegien (HEV und Steuerfrist) aus Gerechtigkeitsgründen begrüßen. Aber einem mit Eigenkapital im internationalen Vergleich unterkapitalisierten Land wird das schon per se kaum helfen. Aber dafür huldigt Steinbrück ja den Private-Equity-Companies, :D ... So wie sein Vorgänger ja schon die Hedge Funds pauschal als einen Fortschritt für den Finanzplatz Dtlds. lobte, und man nun, wo das ein und andere Kind in den Brunnen fällt, der deregulierten, inflationierenden Meute nicht mehr Herr wird.

      Fakt wird, dass hiesigen kleineren und jüngeren Unternehmen durch die gesteigerte Unattraktivität der Aktienanlage der Zugang zum Eigenkapitalmarkt, der Börse, praktisch verschlossen wird. Größere Emissionen wird es freilich geben, da diese von Fonds aufgenommen werden können. Die Institutionalisierung, sprich die Abhängigkeit der dt. Wirtschaft von internationalen Banken, wäre besiegelt – mit bekannten Folgen, für all die Gerechtigkeitsapostel, und letztendlich auch für den Fiskus. Und das macht schon ärgerlich – von Negativeffekten in der Altersvorsorge derjenigen, die sie noch selbst stemmen könnten, mal ganz zu schweigen.

      Nun wäre die Streichung des Steuerfreiprivilegs nicht beklagenswert, hätte man sich mit einer Abgeltung zum Eingangssteuersatz begnügt, also die Rigidität noch erträglich gestaltet. Dies wäre mit a la longue sorgfältigerer Aktienauswahl, einhergehend mit Einforderung und juristischer Flankierung echter Aktionärsdemokratie hierzulande, sogar noch kompensierbar.

      Als zweites Manko ist die sture Ausblendung von Verlusten geschweige denn von Modalitäten zeitgleicher Verlustverrechnung in der Kommunikation, bemerkenswerterweise auch in den Medien. Will man es hier tatsächlich, mal wieder, auf die Gerichte ankommen lassen, so mal wieder 2-3 Jahre »gewinnen«? – Damit werden Verdruss und, daraus resultierend, mit Sicherheit auch Fehlentscheidungen iwS. provoziert; diverse Threads zur Abgeltung belegen das schon eindrucksvoll. Was das auch volkswirtschaftlich gesehen alles kostet, interessiert einen pensionsgesicherten Steinbrück, dann im Ruhestand, natürlich nicht.

      Das dritte Manko, der sich eher ausweitenden Bürokratisierung durch versuchte Steuersparmodelle und beantragte Andersveranlagungen, braucht man da wohl kaum noch erwähnen.

      Derweil werden andere Assets im Preis profitieren, von Immobilien über (Edelmetall-)Münzen bis zur Kunst. Nur hat der Fiskus in diesen Märkten noch weniger bis gar keine Zugriffsmöglichkeit – das sollte er noch rechtzeitig begreifen; es sei denn, die Demokratie soll mit Devisenkontrollen und Enteignung ad acta gelegt werden.

      So kann man sich tatsächlich nicht mehr des Eindrucks erwehren, dass Dtld. »fertig hat«, bzw. fertig haben soll.

      investival
      Avatar
      schrieb am 03.11.06 19:47:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.109.669 von investival am 03.11.06 19:06:33gute Beiträge.
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 00:05:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ein schönes Bsp.

      Eine AG Verdient 1000 €. Diese AG hat 10 Aktionäre zu gleichen Teilen. Nun ... wir wissen das ja die Unternehmensbestreuerung soll auf ganz knapp unter 30 % gedrückt werden. Ups ..... Der Anteilseigner dem ja eigentlich 100 € zustehen würden bekommt doch nur 70 € weil das Unternehmen ja seine Gewinne aus Gerechtigkeitsgründen versteuern muß.

      Nun denn .... 70 € ist ja auch noch ein netter Gewinn. Aber da kommt er. Blutsteinegelbrück. 25 % Absschlag auf die Gewinne die der Aktionär ja macht.

      Du fragst Dich : Hey ... Die Gewinne sind doch schon im Unternehmen von dem wir alle 1/10 Anteile besitzen doch schon versteuert worden.
      Aber das geleier der Linken und Kommunisten hat gewirkt. Eigentlich ist ja Doppelbesteuerung in Deutschland verboten ... hach .. geht doch um die Reichen .. also rumbrüllen, das Volk doof halten und 25% kassieren.

      17,5 € (25% von 70 €) werden also erneut einbehalten.

      Gut ... Wir sind nun schon auf einem Steuersatz von 47,5 %

      Wer nun glaubt das war es ... halllllooooo Solidaritätszuschlag !!!!!! :lick:

      5,5 % von den 70 die man ja bekommen hat sind weitere 3,75 €
      Gut ... der Soli darauf ist noch nicht gaz durch. Aber wetten das geht noch.

      wir befinden uns also im Rahmen zwischen 47,5 - 51,25 % Abgaben auf erzielte Unternehmensgewinne.



      Und in ein paar Monaten wird man über die Sozialversicherungspflicht der Börsengewinne reden ... Wetten ?


      Zu erwartende Abzüge im Jahr 2010 : ca. 66-70 %



      Ist doch geil wenn einem nur noch 30% bleiben und 70 % vom Staat weggenommen werden.

      30 € für den Bürger und 70 € für den Staat. (Wobei natürlich nur der Bürger 100 % des Risikos trägt) ...

      Geiles Land




      Stutz
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 08:13:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      Die Kirchen bekommen auch noch was, müssen aber nicht.

      Sozialbeiträge auf Veräußerungsgewinne dürfen Selbständige übrigens bereits zahlen, selbstverständlich ohne Gegenrechnung von Verlusten in anderen Einkunftsarten, und in voller Höhe. Eigenverantwortung soll schließlich auch bezahlbar sein, *g*

      Prima ist auch die avisierte Streichung von Werbungskosten für Einnahmen aus Veräußerungsgeschäften: Etwaige Gewinne daraus sind – natürlich – nicht »verdient« ... – im Gegensatz zu den Verlusten daraus. Und die Dividenden hat ja, tatsächlich, ohnehin das Unternehmen verdient.
      Ergo gibt es da – natürlich – überhaupt gar keine Aufwendungen ...
      :D

      Kommt das alles so resp. wird nicht umgehend korrigiert, wird es MIT SICHERHEIT zu einem Exitus ab der mittleren Schicht aufwärts kommen – erstmal weg von Aktien in andere (Sach-)Werte. Da wird es auch nur zum Teil und vorübergehend helfen, privilegiert man Aktien- und Private-Equity-Fonds; das Vertrauen in eine volkswirtschaftlich sinnvolle Politik ist dann einfach komplett hin. Und falls der Staat dann noch daran geht, wird der Exitus auch physisch vollzogen. An der Unterschicht, deren Fürsprecher das ja so wollten, darf sich dann der Führungsnachwuchs laben ... Steinbrück+Koch werden sich ihr Geld dann jedenfalls endlich – auch(!) – verdienen müssen, wenn dieser Nachwuchs ihnen die Rechnung präsentiert, und deren Pensionen streicht (das ist noch das Beste an allen Konsequenzen). Warum auch nicht? Sie hätten Ihr Geld bis dahin ja in Aktien anlegen können ...
      :laugh:

      investival
      Avatar
      schrieb am 04.11.06 16:51:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.113.769 von investival am 04.11.06 08:13:55Also wenn ich die Berichterstattung richtig verfolgt habe, ist der 31.12.2008 als Stichtag geplant, Anlagen vor dieser Zeit fallen, was Gewinne bei der Veräußerung angeht, unter die alte Regelung. Wir werden bald die entsprechende Produkte bekommen.

      Das Ganze bringt nichts ein, und Schwarz und Rot muß sich erst noch auf die Feinheiten einigen ( z.B. Verlustanrechnung und Werbungskosten), was ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl unwahrscheinlich ist.

      Fazit: Verschiebung der Reform auf die nächste Legislaturperiode.
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 08:24:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.123.929 von Juliusturm am 04.11.06 16:51:38Sei Dir mal nicht so sicher das Anlagen vor dieser Zeit unter die alte Regelung fallen.

      Man bedenke : Im Zuge der Änderung der Spekulationsfrist auf Aktiengewinne geht auch eine Ändereung der Spekulationsfrist der Immobilienverkäufe einher. Hier soll die 10 Jahres-Frist fallen.

      Hier wird aber der Zeitpunkt des Verkaufes ausschlaggebend sein. Also nichts mit Vertrauensschutz.
      Wer also vor 5 Jahren ein gebaut hat um es nach 10 Jahrenwieder verkaufen zu können ist der Dumme.

      Und denk mal nach ... wie läuft das bei monatlich einzahlenden Fonbeiträgen ?

      Es wird mit Sicherheit der Verkaufszeitpunkt gelten, zumal die Sache ja schon über ein Jahr bekannt ist.



      Stutz
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 11:33:47
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.144.891 von Stutz06 am 05.11.06 08:24:20Mist Laptop ... verschluckt die Hälfte


      Entschuldigung für die Rechtschreibfehler



      Stutz
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 13:21:57
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.145.635 von Stutz06 am 05.11.06 11:33:47Das ist ja genau meine Meinung:

      Wenn es um die Details der Reform geht, wird sich diese Koalition nicht einigen können, und was danach kommt, ist absolut unbestimmbar.
      Avatar
      schrieb am 05.11.06 14:37:59
      Beitrag Nr. 20 ()
      Im Konzept de Hessischen Finanzministeriums von 2005 hieß es noch:


      Alle privaten Kapitalerträge einschließlich der Veräußerungsgewinne unterliegen einer 17%igen
      Abgeltungssteuer. Dies bedeutet, dass ein Kreditinstitut gleich 17 % Steuer von den Zinsen oder
      Dividenden ans Finanzamt abführt und den Nettobetrag von 83% als steuerfreien Auszahlungsbetrag
      an den Kunden weiterreicht.
      Mit diesem Steuerabzug des Kreditinstituts sind alle steuerlichen
      Verpflichtungen abgegolten. Die Zinsen oder Dividenden sind nicht mehr in der Steuererklärung
      aufzuführen.'

      Gründe für den Steuersatz von 17 Prozent:

      – Von Verfassung wegen muss sichergestellt sein, dass das Existenzminimum freigestellt
      bleibt und die Abgeltungssteuer nicht zu einer höheren Steuer führt als eine reguläre Besteuerung
      im Veranlagungsverfahren. Deshalb darf der Abgeltungssteuersatz nicht höher
      sein, als der Einkommensteuer-Eingangssatz zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag,
      mithin 17 %.


      – Werden Zinsen voll besteuert, kommt es zu einer inflationsbedingten Über- oder Scheingewinnbesteuerung,
      weil nur die Realzinsen (um die Inflationsrate bereinigte Nominalzinsen)
      zu einem zusätzlichen Einkommen führen. Steuerliche Leistungsfähigkeit spiegelt sich nur in
      Höhe der Realzinsen wider und folglich darf der Steuerzugriff auch nur auf die Realzinsen
      erfolgen.

      Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im seinem Zinsurteil aus dem Jahr 1991 (2 BVR
      1493/89) die Höhe des Abgeltungssteuersatzes vorgezeichnet. Demnach wäre es verfassungsrechtlich
      unbedenklich, die gesteigerte Inflationsanfälligkeit der Einkunftsart „Kapitalvermögen"
      bei der Besteuerung zu berücksichtigen, indem der Gesetzgeber alle Kapitaleinkünfte an der
      Quelle besteuert und mit einer Definitivsteuer belastet, die in einem linearen Satz den absetzbaren
      Aufwand und den Progressionssatz in Durchschnittswerten typisiert.


      Der hessische Ministerpräsident hat federführend an dem jetzigen Beschluß - 25% Abzocksteuer - mitgewirkt, ist somit direkt verantwortlich!!!

      Herr Koch, ich bin von Ihnen persönlich sehr enttäuscht!


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