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    A.A.A. Aktiengesellschaft Allgemeine Anlageverwaltung vorm. Seilwolff AG von 1890 - unbekannter Immo (Seite 23)

    eröffnet am 09.11.06 10:58:59 von
    neuester Beitrag 23.01.24 07:18:58 von
    Beiträge: 304
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      schrieb am 29.08.08 16:47:14
      Beitrag Nr. 84 ()
      der bericht ist online.
      ... und so harren wir weiter der dinge, die da kommen mögen ...

      http://www.aaa-ffm.de/media/Halbjahresbericht%2030.06.08.pdf

      gruß
      myschkin
      Avatar
      schrieb am 26.08.08 16:49:42
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.727.624 von Herbert H am 14.08.08 15:07:50 26.08.2008 13:49
      A.A.A. Aktiengesellschaft Allgemeine Anlageverwaltung: Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      A.A.A. Aktiengesellschaft Allgemeine Anlageverwaltung / Vorabbekanntmachung
      über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten

      Bekanntmachung nach § 37v, 37w, 37x ff. WpHG, übermittelt durch die DGAP -
      ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Hiermit gibt die A.A.A. Aktiengesellschaft Allgemeine Anlageverwaltung
      bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:
      Bericht: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr)
      Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 29.08.2008
      Deutsch: http://www.aaa-ffm.de/pages/iv-finanzberichte.html



      26.08.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: A.A.A. Aktiengesellschaft Allgemeine Anlageverwaltung
      Gutleutstr. 175
      60327 Frankfurt
      Deutschland
      Internet: www.aaa-ffm.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 14.08.08 15:07:50
      Beitrag Nr. 82 ()
      Ist es nicht merkwürdig, wie der Kurs seit kurzem nach oben gepflegt wird. Möglicherweise taxt der Makler heute 3,40 und dann hätten wir ohne jeden Umsatz ein neues 6-Monats-Hoch erreicht.:eek: Da fragt man sich doch, wer ein Interesse am Hochziehen des Kurses hat?:confused: Es kann eigentlich nur der Großaktionär sein.
      Ich spekuliere darauf, dass der Kurs für eine REIT-vorbereitende Kapitalmaßnahme hochgezogen wird - und wenn das so ist, dürfte der Bereich 3,20/3,40 noch lange nicht das Ende der Fahnenstange sein!:D
      Avatar
      schrieb am 14.08.08 12:53:50
      Beitrag Nr. 81 ()
      Ah, eben geschaut: Es gibt ca. 1 Mio Aktien im Streubesitz
      Avatar
      schrieb am 14.08.08 12:51:39
      Beitrag Nr. 80 ()
      Es gibt 19.741.379 Aktien. Warum gibt es fast nie Umsätze??? Wie groß ist der Freefloat?

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      Avatar
      schrieb am 10.07.08 16:01:00
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.457.273 von Herbert H am 08.07.08 09:18:59wenigstens war die Dividende steuerfrei:

      a.a.a.
      aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung
      Frankfurt am Main
      Wertpapier-Kenn-Nr. 722 800
      ISIN DE 0007228009
      Dividendenbekanntmachung


      Die ordentliche Hauptversammlung der a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung vom 8. Juli 2008 hat beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007 in Höhe von 1.776.724,11 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 0,09 EUR je dividendenberechtigter Aktie, das entspricht bei 19.741.379 dividendenberechtigten Stückaktien einem Betrag von insgesamt 1.776.724,11 EUR, zu verwenden.

      Die Dividende wird am 9. Juli 2008 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Die Zahlstelle ist das Bankhaus Lampe KG, Düsseldorf.

      Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagenkonto i.S.d. § 27 KStG geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Ein Steuerguthaben ist mit der Dividende nicht verbunden.



      Frankfurt am Main, im Juli 2008

      a.a.a. aktiengesellschaft
      allgemeine anlageverwaltung

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 08.07.08 09:18:59
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.449.517 von Herbert H am 07.07.08 11:45:31Ach, was habe ich denn da geschrieben? HEUTE um 14.00 Uhr findet die HV statt, morgen gibt es dann die DIVIDENDE!
      Avatar
      schrieb am 07.07.08 11:45:31
      Beitrag Nr. 77 ()
      Am Mittwoch findet die diesjährige Hauptversammlung statt. Wer geht hin?
      Avatar
      schrieb am 01.06.08 07:41:27
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.112.105 von Herbert H am 16.05.08 16:50:56aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      A.A.A.
      Aktiengesellschaft Allgemeine Anlageverwaltung
      Frankfurt am Main
      ISIN: DE 0007228009 (WKN: 722 800)
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


      Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am 08. Juli 2008, um 14 Uhr, im Hotel Maritim, Theodor-Heuss-Allee 3, in 60486 Frankfurt am Main, ein.

      Tagesordnung


      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils für das Geschäftsjahr 2007 sowie des Lageberichtes (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB), des Konzernlageberichtes (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) und des Berichtes des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2007


      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007 in Höhe von EUR 1.776.724,11 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,09 je dividendenberechtigter Aktie, das entspricht bei 19.741.379 dividendenberechtigten Stückaktien einem Betrag von insgesamt EUR 1.776.724,11, zu verwenden.


      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007


      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2007 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.


      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2007 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.


      5.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008


      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr 2008 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen.


      6.

      Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG


      Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. August 2007 hat die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des Grundkapitals zu erwerben. Da diese Ermächtigung zum 27. Februar 2009 und somit vor der ordentlichen Hauptversammlung 2009 ausläuft, wird vorgeschlagen, die bisherige Ermächtigung durch eine entsprechende neue Ermächtigung zu ersetzen.


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      a)

      Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 08. Januar 2010 eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen.


      Die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung der eigenen Aktien kann jeweils ganz oder in mehreren Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in lit. c) aa) bis cc) genannten Zwecke ausgeübt werden. Erfolgt die Verwendung zu einem oder mehreren der in lit. c) bb) bis cc) genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.
      b)

      Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe eines Verkaufsangebots.


      Erfolgt der Erwerb eigener Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse im Parketthandel an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien an der Wertpapierbörse zu Frankfurt am Main um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.


      Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots, dürfen der gebotene Kauf- bzw. Verkaufspreis oder die Grenzwerte der Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse im Parketthandel an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots an der Wertpapierbörse zu Frankfurt am Main um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses vom Kauf- bzw. Verkaufspreis oder den Grenzwerten der Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne, so kann das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der fünf Börsenhandelstage an der Wertpapierbörse zu Frankfurt am Main vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots kann weitere Bedingungen vorsehen. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist bzw. im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, muss die Annahme nach Quoten erfolgen.
      c)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung oder aufgrund früherer Ermächtigungen nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien

      aa)

      ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Die Einziehung führt grundsätzlich zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Absatz 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt.
      bb)

      in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenwert von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG). Die aufgrund dieser Ermächtigung veräußerten Aktien dürfen insgesamt die Höchstgrenze für den vereinfachten Bezugsrechtsausschluss von 10% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
      cc)

      an Dritte gegen Sachleistung zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige einlagefähige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.


      Mit Wirksamwerden dieser Ermächtigung wird die bestehende Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vom 27. August 2007 aufgehoben, soweit von ihr bis dahin kein Gebrauch gemacht wurde.



      Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG


      Der Vorstand erstattet der für den 08. Juli 2008 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG den nachfolgenden schriftlichen Bericht zu der unter Tagesordnungspunkt 6 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zur Verwendung der eigenen Aktien mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss:


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft befristet bis zum 08. Januar 2010 zum Erwerb eigener Aktien bis zu einem rechnerischen Anteil von 10% am bestehenden Grundkapital der Gesellschaft zu ermächtigen. Diese neue Ermächtigung soll die in der Hauptversammlung vom 27. August 2007 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ersetzen, welche am 27. Februar 2009 ausliefe. Von der bestehenden Ermächtigung wurde bis zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung kein Gebrauch gemacht.


      Die auf der Grundlage der neu zu erteilenden Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die von der Gesellschaft auf sonstiger Grundlage erworben werden und sich noch im Besitz der Gesellschaft befinden, zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft in seiner jeweils aktuellen Höhe übersteigen. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hielt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.


      Bei dem Erwerb eigener Aktien ist der Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gem. § 53 a AktG zu wahren. Dem wird dadurch Rechnung getragen, dass der Erwerb der Aktien nach Wahl des Vorstands entweder über die Börse oder aber durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. eine an alle Aktionäre gerichtete öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots erfolgen soll. Bei der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots können die Adressaten der Aufforderung entscheiden, wie viele Aktien und, sofern eine Preisspanne festgelegt ist, zu welchem Preis sie der Gesellschaft die Aktien anbieten möchten. Sofern ein öffentliches Kaufangebot überzeichnet ist bzw. mehrere gleichwertige Angebote von Aktionären zum Kauf von Aktien nicht alle angenommen werden, muss die Annahme nach Quoten erfolgen.


      Die Aktien dürfen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erworben und verwendet werden. Die Ausübung der Ermächtigung darf insbesondere auch zu den folgenden Zwecken erfolgen:


      Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien einzuziehen. Die Einziehung der Aktien führt grundsätzlich zur Kapitalherabsetzung, ohne dass hierfür ein zusätzlicher Hauptversammlungsbeschluss nötig wäre. Der Vorstand kann abweichend hiervon auch bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Absatz 3 AktG erhöht. Der Vorstand soll daher auch ermächtigt werden, die erforderliche Änderung der Satzung hinsichtlich der sich durch eine Einziehung verändernden Anzahl der Stückaktien vorzunehmen.


      Die Gesellschaft darf ferner die erworbenen eigenen Aktien auch außerhalb der Börse sowie ohne ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot veräußern, soweit die Veräußerung gegen Barzahlung erfolgt und der Preis der Aktien den Börsenkurs zur Zeit der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Mit dieser Ermächtigung wird von der in § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 S. 4 AktG zugelassenen Möglichkeit zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht. Hiermit soll der Gesellschaft im Interesse einer Erweiterung der Aktionärsbasis insbesondere die Möglichkeit eröffnet werden, institutionellen Investoren Aktien der Gesellschaft anzubieten. Von dieser Ermächtigung darf nur mit der Maßgabe Gebrauch gemacht werden, dass der Anteil der Aktien, die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG begeben wurden, weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung mehr als 10% des Grundkapitals betragen. Diese Höchstgrenze für den vereinfachten Bezugsrechtsausschluss vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Die Vermögens- und Stimmrechtsinteressen der Aktionäre bleiben bei einem Bezugsrechtsausschluss in entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG angemessen gewahrt. Dem Gedanken des Verwässerungsschutzes wird dadurch Rechnung getragen, dass die Aktien nur zu einem Preis veräußert werden dürfen, der den maßgeblichen Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Die endgültige Festlegung des Veräußerungspreises für die eigenen Aktien geschieht zeitnah vor der Veräußerung. Der Vorstand wird sich dabei unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten bemühen, einen eventuellen Abschlag auf den Börsenkurs so niedrig wie möglich zu halten. Die Aktionäre sind in diesem Zusammenhang dadurch geschützt, dass der Abschlag zum Börsenkurs zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich sein darf. Außerdem haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft durch Zukäufe von Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten.


      Die Gesellschaft soll weiterhin die Möglichkeit erhalten, die erworbenen eigenen Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen (z.B. Immobilien) an Stelle von Geldleistungen als Gegenleistung anbieten zu können. Hierdurch wird der Gesellschaft der notwendige Handlungsspielraum eingeräumt, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von anderen Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder von Teilen von Unternehmen sowie zu Unternehmenszusammenschlüssen schnell, flexibel und liquiditätsschonend zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsposition und der Stärkung ihrer Ertragskraft ausnutzen zu können. Häufig verlangen die Inhaber attraktiver Unternehmen bzw. sonstiger Vermögensgegenstände als Gegenleistung stimmberechtigte Aktien des Käufers. Damit die Gesellschaft auch solche Unternehmen erwerben kann, muss es ihr möglich sein, Aktien als Gegenleistung anzubieten. Ohne Bezugsrechtsausschluss wären die damit verbundenen Vorteile für die Gesellschaft und die Aktionäre nicht erreichbar. In einem solchen Fall wird derVorstand bei der Festlegung der Bewertungsrelationen sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt bleiben. Dabei wird der Vorstand der Gesellschaft den Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft berücksichtigen. Eine schematische Anknüpfung an einen Börsenkurs ist indes nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenkurses in Frage zu stellen. Der Vorstand wird von dieser Ermächtigung nur Gebrauch machen, wenn der Bezugsrechtsausschluss im Einzelfall im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt.


      Der Vorstand wird in jedem Einzelfall, der zu einem Ausschluss des Bezugsrechts führt, sorgfältig prüfen, ob der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Unternehmens- und damit auch im Aktionärsinteresse liegt.


      Im Fall der Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigung wird der Vorstand der Hauptversammlung darüber berichten.


      7.

      Neufassung von § 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft (Firma)


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:


      § 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird unter Aufhebung der bislang bestehenden Bestimmung wie nachfolgend ersichtlich neu gefasst:




      „1. Die Gesellschaft führt die Firma
      a. a. a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung“
      ***


      Hinweis nach § 30b WpHG

      Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 19.741.379 Stückaktien ausgegeben. Alle ausgegebenen Aktien gewähren je eine Stimme; die Anzahl der Stimmrechte beträgt demnach 19.741.379.


      Unterlagen

      Ab Einberufung der Hauptversammlung werden die folgenden Unterlagen auf der Internetseite http://www.aaa-ffm.de zur Einsicht durch die Aktionäre zur Verfügung gestellt:
      1.

      Der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, der Lagebericht (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB) der Konzernlagebericht (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) und der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2007 sowie der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2007 (Tagesordnungspunkt 1 u. 2)
      2.

      der schriftliche Bericht des Vorstands gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG zu der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien.

      Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

      Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die unter Ziffer 2. genannten Unterlagen auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (A.A.A. Aktiengesellschaft Allgemeine Anlageverwaltung, Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt am Main) zur Einsicht der Aktionäre aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift übersendet.


      Teilnahme an der Hauptversammlung, Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch einen durch das depotführende Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben und sich spätestens am 7. Tage vor der Hauptversammlung, also am 01. Juli 2008, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 17. Juni 2008, 0:00 Uhr, beziehen und in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

      Hinsichtlich solcher Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht bei einem depotführenden Institut verwahrt werden, kann der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft, einem deutschen Notar sowie von einem Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 KWG) oder Finanzdienstleistungsinstitut (§ 1 Abs. 1a KWG) ausgestellt werden; in diesem Fall muss der besondere Nachweis bestätigen, dass die Aktienurkunden dem Aussteller zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 17. Juni 2008, 0:00 Uhr, vorgelegen haben. Eine vorherige Einreichung bei der den Nachweis ausstellenden Stelle ist daher erforderlich.

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den jeweiligen Nachweis erbracht hat.

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 1. Juli 2008, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen:


      A.A.A. Aktiengesellschaft Allgemeine Anlageverwaltung
      c/o Hauck & Aufhäuser KGaA
      Kaiserstraße 24
      60311 Frankfurt am Main
      Telefax: 069 / 240008-29
      E-Mail: info@aaa-ffm.de

      Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung über ihre depotführenden Institute anfordern, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Die Anmeldung und Weiterleitung des Aktienbesitznachweises wird in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes bei der Gesellschaft unter einer der oben genannten Adressen werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt und zugesandt.


      Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Sofern nicht ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 9 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich zu erteilen.

      Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Aktionäre, die sich von einem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen möchten, müssen die Stimmrechtsvollmacht und die Weisungen schriftlich erteilen. Das Vollmachtsformular, das zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird, ist per Post oder Fax bis spätestens am 4. Juli 2008 (Posteingang) an folgende Adresse zu senden:


      A.A.A. Aktiengesellschaft Allgemeine Anlageverwaltung
      Gutleutstraße 175
      60327 Frankfurt am Main
      Telefax: 069 / 240008-29

      Alle Informationen zur Hauptversammlung der Aktiengesellschaft Allgemeine Anlageverwaltung finden sich auch auf unseren Internetseiten unter http://www.aaa-ffm.de.


      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind unter Beifügung eines Nachweises der Aktionärseigenschaft ausschließlich zu richten an:


      A.A.A. Aktiengesellschaft Allgemeine Anlageverwaltung
      Gutleutstraße 175
      60327 Frankfurt am Main
      Telefax: 069 / 240008-29
      E-Mail: info@aaa-ffm.de

      Rechtzeitig unter vorstehender Adresse eingegangene und ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse http://www.aaa-ffm.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

      Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlichen.



      Frankfurt am Main, im Mai 2008

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 16.05.08 16:50:56
      Beitrag Nr. 75 ()
      Nachdem in den letzten Tagen viele auf meiner Watchlist stehende Nebenwerte enttäuschend berichtet haben, findet sich hier einmal eine positive Überraschung. Überhaupt gehe ich davon aus, dass wir an der AAA-Aktie noch viel Freude haben werden.
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      A.A.A. Aktiengesellschaft Allgemeine Anlageverwaltung vorm. Seilwolff AG von 1890 - unbekannter Immo