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    Firma Techem möchte bei der Ablesung keinen Ablesebeleg rausrücken: Kann man da was machen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.11.06 00:39:16 von
    neuester Beitrag 17.11.06 10:12:03 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.093.716
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      schrieb am 12.11.06 00:39:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe die letzten beiden male von der Firma Techem bei der Ablesung der Verdunster (Heizung) keine Ablesebelege erhalten. Habe mich deswegen an die Techem-Zentrale gewandt. Hier die Antwort:




      Sehr geehrter Kunde,

      vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Der technische Fortschritt beeinflusst auch unser Geschäft. So nutzt Techem die technischen Möglichkeiten ihrer elektronischen Ablesegeräte, der so genannten „Mobilen Computer“ (MC). Diese verarbeiten alle vor Ort erfassten Verbrauchsdaten digital und papierlos. Wir nennen das „Mobile Datenerfassung“ (MDE). Übermittlungsfehler in der Weiterverarbeitung sind somit ausgeschlossen. Ausgenommen der Erfassung mit Verdunstungsgeräten der ersten Generation, werden die Ablesewerte im Verbraucherfassungsgerät gespeichert und zusätzlich auf den Einzelabrechnungen ausgewiesen. Damit ist die Richtigkeit der Ablesung für die Mieter besser nachvollziehbar. Bei der Ablesung ist die Ausstellung eines zusätzlichen Ablesebeleges daher nicht mehr erforderlich. Sie können jedoch den Ableser begleiten, sich die Werte zeigen lassen, welche er in den MC eingibt und sich die Werte auch zu notieren, um sie später mit den Werten auf Ihrer Einzelabrechnung vergleichen zu können.

      Letztendlich führt dieses Verfahren zu einer schnellen und exakten Ablesung.


      Bei Fragen steht Ihnen unser Service Center - Team von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr gerne persönlich zur Verfügung.



      Freundliche Grüße

      Stefan Gensel
      Techem Service Center - Team

      Techem Energy Services GmbH

      Hauptstrasse 89
      65760 Eschborn


      Telefon: 0180 2 / 50 80 50*
      Fax: 0180 2 / 50 80 51*
      Email: service@techem.de
      Internet: www.techem.de


      Kann man da was machen?
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 06:12:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.316.435 von KimJennifer am 12.11.06 00:39:16was willst du denn bitte machen? steht doch alles in der antwortmail von techem?!

      wenn du unbedingt eine quittung vom wasserverbrauch haben willst, dann fordere sie doch von deinem vermieter an und vergleiche die zahlen auf der wasseruhr.. ich persönlich finde es sehr angenehm, wenn ich nicht extra zu hause bleiben muss, damit irgendwann jemand zum ablesen kommt..

      ich weiss gerade nicht, was dein problem ist?!
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 09:39:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      also für mich steht doch auch die antwort auf deine frage in der techem-antwort. magst dich doch mal so ausdrücken, damit alle verstehen was du eigentlich willst?
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 10:10:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das ist doch eigentlich offensichtlich. Wenn es zu Diskrepanzen kommt, hat der Mieter keinerlei Möglichkeit nachzuweisen, wie der Zählerstand tatsächlich war. Die Behauptung, bei dem beschriebenen Verfahren währen "Fehler ausgeschlossen" ist natürlich Wunschdenken. Es gibt keine Verfahren, bei denen man Fehler völlig ausschließen kann (mag ja sein, daß Fehler sehr unwahrscheinlich sind).
      Der Vorschlag, den Ableser zu begleiten und sich die Werte zu notieren, wird im Falle eines Falles die Firma Techem wenig überzeugen, da sich diese ja auf ein "fehlerfreies" Verfahren berufen wird.
      Ich glaube ja schon, daß in 99.9% der Fälle alles korrekt aublaufen wird. Mir wäre aber auch unwohl, wenn ich kleiernlei Beleg in der Hand hätte und ich mich voll und ganz auf die Ablesefirma verlassen müßte.
      Avatar
      schrieb am 12.11.06 11:33:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.320.079 von quotiks am 12.11.06 10:10:38Wers sagt, dem nutzt’s .. ist die einfache Übersetzung von „interessengeleitet“.
      Im Streitfall zählt nur der Beleg.
      Notierungen, Gedächtnisprotokolle u.a. richten gegen einen Beleg nichts aus.

      Selbst bei einem vom Ableser und mir unterschriebenen Beleg für Heiß- und Kaltwasser bedurfte es bei einer große Wohnungsbaugesellschaft der Klage (auch gegen weitere Selbstherrlichkeiten), um den behaupteten, um 60 % überhöhten Verbrauch richtig zu stellen.
      Ohne Beleg wär’s mir teuer gekommen.

      #2 anwesend muß man bei der Datenübernahme aus den Zählgeräten schon noch sein.

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      schrieb am 12.11.06 11:52:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nach der Ablesung musst die Korrektheit der Ablesewerte auf dem mobilen Datengerät - wie bei einer Paketannahme beim Briefträger - per Unterschrift bestätigen. Dafür zeigt Dir der Ableser die erfassten Verbräuche auf dem Display, die Du während der Ablesung genannt bekommst.

      Außerdem hast Du jederzeit die Möglichkeit, über Deinen Vermieter eine Kopie der Ablesung anzufordern, der wiederum verpflichtet ist, Dir diesen über die Firmen TECHEM, Minol, ISTA oder andere zu besorgen.

      #5 Um eine Anwesenheit zu vermeiden kannst Du Deinen Vermieter bitten, elektronische Funk-Heizkostenverteiler bzw. Funk-Wasserzähler einzubauen. Diese sind nur unwesentlich teurer als die Verdunster bzw. einfache elektronische HKV.
      Avatar
      schrieb am 16.11.06 13:38:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Damit keine Missverständnisse aufkommen:

      1.Die Heizkörper sind mit konventionellen Verdunstern (Flüssigkeit) ausgestattet. Der Ableser muß somit in die Wohnung um das Röhrchen abzulesen und auszutauschen.

      2. Der Computer des Ablesers hat kein Display auf dem man unterschreiben kann. Der Computer hat jedoch einen eigebauten Drucker zum Ausdrucken der Werte - diesen Ausdruck habe ich in früheren Jahren auch immer ohne Nachfrage erhalten - ausser die letzten beiden Jahre, da hat sich der Ableser geweigert.
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 10:12:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vorgehensweise bei konventionellen Verdunstern.

      Die ersten Generationen von Verdunstern hatten nur eine Ampulle, die sogenannte Verbrauchsampulle.
      Nach Wartung der Geräte war eine Kontrolle des Ablesewertes nicht mehr möglich.
      Diese Art der Verbrauchserfassung hatte eine relative hohe Fehlerquote.
      Hierbei spielten Ablesefehler die größte Rolle.
      Andere Fehlerquellen waren defekte Ampullen: Haarrisse, Verdunstungsbremse(Ampullenkappe mit Loch) defekt.
      Mittlerweile sind vor allem 2 Ampullensysteme im Gebrauch.
      Die Verbrauchsampulle wird abgelesen, anschliesend verschlossen neben der neuen Verbrauchsampulle im Gerät aufbewahrt.
      Nachträglich Kontrolle der Ablesewerte möglich!!!

      Vor der Ablesung durch die Wartungsfirma kann der Nutzer eine Selbstablesung durchführen.
      Dabei ist zu beachten: Abgelesen wird in Augenhöhe am unteren Rand des Flüssigkeitsspiegel.
      Zu beachten dabei ist, dass ein warmer Heizkörper weniger anzeigt als ein kalter (Ausdehnung von Flüssigkeiten!!!).
      Durch das Ablesegerät können nun die Daten geauer ermittelt werden.
      Ausdehnungsfehler können elektronisch berichtigt werden und Ablesefehler sind nahezu ausgeschlossen.

      Kommt nun der Ableser, fragt man höflich, ob Ihnen die jeweiligen Verbrauchswerte nenen könnte. Und dies gleich bei jedem Heizkörper; nicht erst am Ende der Ablesung !!!

      In der Regel wird dies der Ableser auch tun, da es kaum einen Mehraufwand bedeutet.
      Beachten sollte man dabei, dass die Werte des Ablesers in der Regel geringfügig von ihren abweichen werden. Dies ist normal, da eine elektronische Ablesung genauer als eine Selbstablesung ist. Je größer der Heizkörper, umso größer wird die Abweichung sein.

      Am Ende der Ablesung sollte man sich auch überlegen, ob man nicht 1 Euro Trinkgeld gibt. Dies hebt auf Dauer die Laune, Freundlichkeit und Kundenorientiertheit erheblich.

      Druck auf die Ablesefirma können sie vor allem über die Hausverwaltung (Auftraggeber) ausüben. Je größer die Hausverwaltung, um so größer ist auch die Einflussnahme. Die Konkurrenz schläft nicht.


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