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    World 2U Media AG - neuer Fall vom verbotenen Cold Calling?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.11.06 12:35:40 von
    neuester Beitrag 01.03.08 13:13:42 von
    Beiträge: 25
    ID: 1.094.249
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      schrieb am 14.11.06 12:35:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten orgen liebe Community,

      wieder einmal ist mir in der Börsenlandschaft etwas passiert, was ich getrost Abzocke nennen darf/möchte:

      Die in Düsseldorf, Schadowstr. 71 ansässige IMA, International Market Analyse ruft unaufgefordert Personen an und empfhielt die Aktie von World 2 U Media AG, WKN A0D8V0 zum Kauf. man würde grosse Gewinne machen. Dieses Erstgeschäft wäre kostenlos. Ab den 2. Geschäft würde einen Gewinnbeteiligung in Höhe von 10% anfallen.

      Man verweist noch auf die HP: www.more-ir.de. nach Einsicht des Impressums und der Denic ist allerdings kein Zusammenhang zu der IMA festzustellen (siehe Impressumsauszug unten). Ich vermute, dass man hier bewusst versucht seriöser zu wirken.

      Eine eigenen HP der IMA ist für mich nicht zu ergooglen.

      Impressum
      EquityStory AG
      Seitzstraße 23
      80538 München
      Tel: +49 (0)89 / 21 02 98-0
      Fax: +49 (0)89 / 21 02 98-49
      E-Mail: contact@equitystory.com

      Vorstand
      Achim Weick

      Registergericht: Amtsgericht München
      Registernummer: HRB 131048


      In meinen Augen ein klares Cold Calling und ein Fall für das BaFin.

      Im übrigen geht eine BFH mit ähnlichen Anrufen auf Aktionärs- und Kundenfang.

      Kann jemand ggf. ähnliche Erfahrungen mit beteiligten Firmen/Personen vermelden?

      JS
      Avatar
      schrieb am 14.11.06 12:46:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      na klar

      Ein Beraterbüro in Düsseldorf (Caspary und Co.) empfiehlt diese Aktie seit es sie überhaubt gibt.....
      Dazu kommt das diese dann noch zu spät ins Depot gekommen sind und mit der falschen ISIN geliefert wurden, um beim ersten Kurs (ca. 1.40) nicht zu verkaufen!
      Ich sage mal, alles im voraus abgemacht... :confused:
      Avatar
      schrieb am 14.11.06 16:13:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ Jungfernstieg

      Melde mich später in Ruhe. Hier vorab:

      Untersagungsverfügung

      Wertpapierdienstleistungsunternehmen wird hiermit die telefonische Kontaktaufnahme mit Kunden, zu denen nicht bereits eine Geschäftsbeziehung in Bezug auf Wertpapierdienst- und-nebendienstleistungen besteht, untersagt, soweit sie nicht durch eine vorhergehende, nachvollziehbare Aufforderung des Angerufenen unmittelbar gegenüber dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen veranlaßt worden ist ("cold calling"). Von der Untersagung nicht betroffen sind unaufgeforderte Anrufe bei Kunden, die in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit angerufen werden.

      Begründung:

      Gemäß § 36 b Abs. 1 WpHG kann das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel bestimmte Arten der Werbung untersagen, um Mißständen bei der Werbung für Wertpapierdienstleistungen
      und Wertpapiernebendienstleistungen zu begegnen. Zu den Arten der Werbung gehören auch Formen der Werbung. Bei dem sog. "cold calling" handelt es sich um eine bestimmte Form der
      Werbung. Soweit durch "cold calling" für Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen geworben wird und Geschäftsabschlüsse angestrebt werden, handelt es sich bei "cold calling" mithin um eine Art von Werbung für Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen.

      Bei der Anwendung des "cold calling" in Bezug auf Wertpapierdienstleistungen und
      Wertpapiernebendienstleistungen liegt ein Mißstand im Sinne des § 36 b WpHG vor.

      Ein solcher Mißstand ist insbesondere dann gegeben, wenn eine Werbemaßnahme geeignet ist, die
      Ordnungsmäßigkeit der Erbringung von Wertpapierdienst- und -nebendienstleistungen zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Eine Beeinträchtigung oder Gefährdung der ordnungsgemäßen
      Erbringung von Wertpapierdienstleistungen liegt insbesondere dann vor, wenn gegen die Verhaltensregeln (§§ 31 ff. WpHG) verstoßen wird oder ein solcher Verstoß zu befürchten ist.

      Dies ergibt sich aus der Tatsache, daß das Wertpapierhandelsgesetz u.a. der Sicherung des Vertrauens der Anleger in die Integrität des Marktes und der Marktteilnehmer dient und zur Erreichung dieses
      Zieles die Verhaltensregeln in das Wertpapierhandelsgesetz eingefügt wurden.

      Nach diesen Verhaltensregeln ist ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen insbesondere
      verpflichtet, bei der Erbringung von Wertpapierdienst- und - nebendienstleistungen die Interessen des Kunden zu wahren. Diesen Anforderungen wird ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen
      dann nicht gerecht, wenn es "cold calling" in der beschriebenen Form als Mittel zur Kontaktaufnahme und Kundengewinnung bei privaten Kunden anwendet.

      Denn "cold calling" stellt ein Eindringen in die geschützte Privatsphäre des Angerufenen dar, das ihm zu einem ausschließlich durch den Werbenden bestimmten Zeitpunkt die Anpreisung
      von Waren und Dienstleistungen aufdrängt, der sich der Angerufene meist nur unter Verletzung der allgemeinen Regeln der Höflichkeit entziehen kann.

      Eine derartige Belästigung des Kunden ist mit dem Erfordernis der Wahrung der Interessen des Kunden nicht vereinbar. Auch unaufgeforderte Anrufe, die keine bestimmten Geschäfte zum Inhalt
      haben, sondern nur der allgemeinen Vorstellung des Unternehmens dienen sollen, sind danach untersagt.

      Darüber hinaus stellt es eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Kunden dar, wenn
      "cold calling" genutzt wird, um bei dem Angerufenen einen Überraschungseffekt zu erzielen und
      diese Situation zum sofortigen Vertragsschluß auszunutzen. Bei den Anrufenden handelt es sich zumeist um in der telefonischen Kundengewinnung besonders ausgebildete Personen, die
      insbesondere darin geschult sind, kritischen Fragen des möglichen Kunden auszuweichen.

      Die Interessen des Kunden gehen dahin, in seiner Privatsphäre und Entscheidungsfreiheit geschützt zu werden. Dazu ist es beispielsweise erforderlich, daß sich der Kunde den Abschluß des
      Geschäftes und die damit verbundenen finanziellen Folgen sorgfältig überlegen und von anderer Seite Informationen verschaffen kann.

      Die Wahrung dieser Kundeninteressen ist bei der Anwendung des "cold calling" nicht gewährleistet.
      Die geschilderte Verfahrensweise widerspricht daher insbesondere § 31 Abs. 1 Nr. 1 WpHG.

      Die Werbung mittels "cold calling" ist geeignet, die ordnungsgemäße Erbringung von Wertpapierdienst- oder -nebendienstleistungen zu beeinträchtigen und stellt damit einen Mißstand
      im Sinne des § 36 b Abs. 1 WpHG dar.

      Nicht als Mißstand im Sinne des § 36 b WpHG ist die telefonische Kontaktaufnahme mit Kunden im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Wertpapierdienst- oder
      -nebendienstleistungen anzusehen. Innerhalb bereits bestehender Geschäftsbeziehungen, die im Zusammenhang mit Wertpapierdienst- und -nebendienstleistungen stehen, ist eine Beeinträchtigung
      der Wahrung des Kundeninteresses durch unaufgeforderte Anrufe, in denen für Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen geworben wird und
      Geschäftsabschlüsse angestrebt werden, nicht zu befürchten.
      Eine Beeinträchtigung oder Gefährdung der Ordnungsmäßigkeit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen ist auch dann auszuschließen, wenn der Angerufene vor der
      telefonischen Kontaktaufnahme sein Einverständnis mit einem solchen Anruf unmittelbar gegenüber dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen prüfungstechnisch nachvollziehbar erklärt hat.

      Ein konkludentes Einverständnis setzt voraus, daß der Angerufene durch ein schlüssiges Verhalten zum Ausdruck gebracht hat, daß er mit dem Anruf einverstanden ist.

      Ein bloßes Schweigen des Kunden oder die Tatsache, daß der Angerufene bei der telefonischen Kontaktaufnahme nicht sofort widerspricht, sind beispielsweise nicht als konkludentes
      Einverständnis anzusehen. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, daß ein Einverständnis mit der Telefonwerbung, das mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen erklärt wird, unwirksam ist und somit keine vorhergehende Aufforderung des Angerufenen darstellt.

      Um "cold calling" handelt es sich auch dann, wenn sich das
      Wertpapierdienstleistungsunternehmen telefonisch an Personen wendet, deren Adressen oder Telefonnummern es nicht unmittelbar von diesen, sondern von dritter Seite erhalten hat.
      Hierzu gehört insbesondere der entgeltliche Erwerb von Zusammenstellungen oder Sammlungen von Adressen oder Telefonnummern. Dies gilt auch für unaufgeforderte Anrufe
      durch verbundene oder beauftragte Unternehmen.
      Diese Ausführungen gelten nicht, soweit Kunden in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit unaufgefordert angerufen werden. In diesen Fällen ist ein unzulässiges Eindringen in die
      Privatsphäre des Angerufenen nicht gegeben. Daneben verfügen diese Personen in der Regel im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit - im Gegensatz zu anderen Kunden - über ein so
      umfangreiches Wissen hinsichtlich der angebotenen Geschäfte, daß der Einfluß einer eventuellen Überraschung durch den Anruf und die Überredungskunst des Telefonverkäufers für den Abschluß
      eines Geschäftes verneint werden kann.

      Entscheidend ist hierbei nicht die Eigenschaft des Angerufenen als Gewerbetreibender. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob die Werbeanrufe in Bezug auf seine gewerbliche Tätigkeit
      erfolgen, d.h. bei einer ex ante Betrachtung der Anruf dem Gewerbetreibenden gilt. Im Rahmen ihrer privaten Geschäfte und sonstiger, nicht zur gewerblichen Erwerbstätigkeit gehörender
      Geschäfte besteht diese Ausnahme vom Verbot unaufgeforderter Anrufe nicht.

      Die Untersagung des "cold calling" ist zur Wahrung der Kundeninteressen erforderlich und verhältnismäßig. Sowohl das Interesse der Kunden an dem Schutz ihrer Privatsphäre und
      Entscheidungsfreiheit als auch das öffentliche Interesse an der Sicherung des Vertrauens der Anleger in die Integrität des Marktes und der Marktteilnehmer sind höher zu bewerten als das
      Interesse der einzelnen Wertpapierdienstleistungsunternehmen an der Möglichkeit zur telefonischen Werbung für die von ihnen zu erbringenden Wertpapierdienstleistungen und
      Wertpapiernebendienstleistungen. Wird die Einhaltung der Verhaltensregeln durch eine bestimmte Werbung beeinträchtigt oder gefährdet, so schadet dies dem Vertrauen der Anleger sowie dem
      Ansehen des nationalen Finanzplatzes und damit schließlich auch dem Ansehen jedes einzelnen in Deutschland tätigen Wertpapierdienstleistungsunternehmens.

      Das vorliegende Verbot des "cold
      calling" enthält dagegen keine bedeutende Beschränkung der Unternehmenswerbung, da die telefonische Werbung nur eine von vielen Möglichkeiten ist, Kunden auf die angebotenen
      Dienstleistungen aufmerksam zu machen. Den Unternehmen stehen vielfältige andere Möglichkeiten der Werbung für die von ihnen erbrachten Wertpapierdienst- und -nebendienstleistungen zur Verfügung.

      Bei dem Verbot ist zudem zu berücksichtigen, daß "cold calling" auch einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb darstellt und damit eine Form des unlauteren
      Wettbewerbs ist.

      Quelle: BaFin
      Avatar
      schrieb am 14.11.06 16:48:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Jungfernstieg,

      hat man Sie persönlich angerufen? Hatten Sie vormals überhaupt mal Kontakt zu diesem Unternehmen?
      Avatar
      schrieb am 14.11.06 17:10:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ergänze:

      Registrant:
      Weick, Achim (347708)
      none

      Munich, , 80538
      DE

      Domain name: equitystory.com

      Administrative and Technical contact:
      Weick, Achim (AW201)
      EquityStory AG
      Widenmayerstr. 37

      Muenchen, BY, 80538
      DE
      durrani@equitystory.com
      +49.8921029821 Fax: +49.8921029849

      Record created: 2004-03-25 16:23:34
      Record last updated: 2004-03-30 09:06:25
      Record expires: 2006-11-16 06:01:00

      Domain servers in listed order:
      NS1.M-ONLINE.NET (NSMONLIN549)
      NS2.M-ONLINE.NET (NSMONLIN470)

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      Avatar
      schrieb am 14.11.06 17:13:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.381.732 von jungfernstieg am 14.11.06 12:35:40Ergänze:

      Kontakt: World2U Media AG, Investor Relations, Schadowstr. 71, 40212 Düsseldorf Herr Özlem Bicim, Tel.: +49 211 388 39 0, Fax.: +49 211 388 39 399 E-Mail: ob@w2u.ag

      World2U Media Deutschland GmbH, Bismarckstrasse 104, 41061 Mönchengladbach, Deutschland Herr Dr. h.c. Dieter E. Ruehl, Geschäftsführer Tel.: +49(0)2161 2478412, E-Mail: info@w2u.ag
      Avatar
      schrieb am 14.11.06 21:37:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.387.516 von Brokerscout24 am 14.11.06 16:48:54Nein, hatte vorher keinen Kontakt zu dem Unternehmen.

      Aha, Pusherfirma und gepushte Firma unter selber Anschrift???

      tz tz tz :keks:
      Avatar
      schrieb am 11.12.06 16:34:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      offensichtlich sind da ziemlich viele Leute unaufgefordert angerufen worden, angeblich sollte es Mitte dieses Monats wichtige Nachrichten geben, Informationskampagne etc

      hier noch ein link, der evtl von Ineteresse sein könnte
      //www.more-ir.de - die die Gesellschaft wohl immerhin beobachten, und sich ein paar infos finden lassen.

      immerhin, oder trotz der Anrufe (über welche Addressendatei auch immer), der kurs ist seitdem ja wohl permanent gefallen.
      Der laden ist jetzt nur noch gut eine mio euro wert, also fast weniger als mancher KOnkursladen, bei dem die Mantelspekulanten den Kurs erheblich höher getrieben haben.

      Gucke mir das jedenfalls noch an, weil mich auf jeden Fall interessiert, ob da tatsächlich wichtige Infos in diesem Monat kommen, ansonsten ist das wohl definitiv ein Fall für bafin
      Avatar
      schrieb am 11.12.06 20:16:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.381.732 von jungfernstieg am 14.11.06 12:35:40Sehr geehrter Herr Weick,

      ich habe heute Ihre Nachricht bezüglich der World2U Media gelesen
      und kann Ihnen einen ähnlichen Vorgang bestätigen.
      Mir wurde die Aktie durch eine Firma CCT Telmarketing aus Düsseldorf, durch Herrn Kozur, als Erstgeschäft angeboten worden.
      die Aktie hätte Potenzial bis 0,40 € ca. Ende Januar07.
      Bei Folgegeschäften seien dann 5% Gewinnbeteiligung fällig.

      Werner Vielgut
      E-Mail: werner.vielgut@onlinehome.de
      Avatar
      schrieb am 11.12.06 22:32:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      och nur 0,40 E, bei mir waren es mindestens dreimal soviel, allerdings mindestens 0,80 E, sehr konservativ :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.12.06 14:23:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      vielleicht noch folgendes: mir wurde gleich bei mehreren Telefonaten mitgeteilt, dass ca Mitte Dezember Marketingsmassnahmen anliefen und mit sehr guten news zu rechnen sei. Bisher davon rein gar nichts gesehen.

      Vermutlich ist das bei anderen auch geschehen. Falls das eine vorsätzliche Falschinformation war, noch ein paar Tage abwarten, ist das nicht nur ein Fall für bafin.

      Aber schaun wir mal die nächsten Tage
      Avatar
      schrieb am 14.12.06 15:14:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.174.809 von hasni am 14.12.06 14:23:58Hallo nochmal zusammen,

      würde gerne diesen Sachverhalt der Aufsichtsbehörde übergeben.

      Ist in der Tat mehr als notwendig, dass hier mal interveniert wird.

      Hat jemand der Beteiligten, etwas dagegen?

      Beste Grüße!
      Avatar
      schrieb am 14.12.06 15:31:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.175.807 von Brokerscout24 am 14.12.06 15:14:14nein.
      Wer aber auf solche Anrufe hin investiert, ist selber schuld.
      Avatar
      schrieb am 14.12.06 16:45:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.176.295 von madmax7 am 14.12.06 15:31:54Das ist leider richtig.

      Aber es kann auch nicht sein, dass diese Arbeitsweise auch weiterhin so angewandt wird.

      Sehe weiteren Reaktionen gerne entgegen.

      Beste Grüße!
      Avatar
      schrieb am 08.01.07 19:38:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.178.869 von Brokerscout24 am 14.12.06 16:45:27Nachdem ich vor Wochen am Tel. laut und unfreundlich wurde, hat man mich in Ruhe gelassen.

      Heute wieder ein Anruf.
      Ich erzählte dem Burschen
      "hätte ich auf Euch gehört, wäre ich bei 37 eingestiegen. Zwischendurch Verlust von knapp 50 % "

      Er: ICH war das nicht !! :) :)

      Ich: und wieso ist der Kurs so stark gefallen ?
      Er : Zwischenzeitlich sind einige Großinvestoren ausgestiegen !!!

      Ich : aber man hatte mir angekündigt, dass einige Groß-EINstiege bevorstehen.
      Er: ICH habe das nicht gesagt , das waren meine Kollegen :D
      Avatar
      schrieb am 09.01.07 14:05:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      sind wohl die " Grossinvestoren", die ausgestiegen sind, die da munter cold calling betrieben haben.
      In aller Regel ruft niemand mehrfach an, der etwas zu verschenken hat. Habe ich zumindestens noch nicht erlebt!

      Bin auch mehrfach angerufen worden, und zwar von 2 selbsternannten Analysten, natürlich auch mittels " cold calling".

      Das ist natürlich alles recht bedenklich.

      Ganz uninteressant ist die Aktie aber vielleicht auch wiederum nicht. Die Marktkapitalisierung ist wirklich unglaublich niedrig, die Aktie wird mit mehr als 50 % Abschlag auf die letzte Kapitalmassnahme gehandelt, waren wohl 50 Cent, die Gesellschaft ist immerhin noch existent, und- vermutlich können das die Experten für Mantelspekulationen genauer beurteilen- hat selbst der Mantel einen wie auch immer gearteten Preis.

      Wenn einer dieser 0190-Heinis auf die Spekulation draufspringt- und die lieben ja die super small caps- gibt es bei dieser Marktenge innerhalb von 2 Börsentagen eine Verdreifachung.
      Na ja, jede Menge wenn und abers- ist auf jeden Fall hyperspekulativ
      Avatar
      schrieb am 17.01.07 09:31:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      diejenigen, die mit ungewollten Anrufen bombardiert wurden, und denen bri den ersten Anrufen für Mitte Dezember, dann später bis Mitte Januar tolle Nachrichten angekündigt wurden, sollten durchaus mal eine Meldung bei der bafin überdenken.


      zur Gesellschaft vielleicht mal auf die auch über wallstreet-online news abrufbare Nachricht vom 12.1. 2007 klicken.
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 15:12:29
      Beitrag Nr. 18 ()
      Düsseldorf (dpa/gms) Per Telefon angebotene Kapitalanlagen sind häufig unseriös. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt deshalb vor windigen Geschäften auf dem so genannten Grauen Kapitalmarkt.

      Hierbei werden Anleger überrumpelt und mit überzogenen Gewinnversprechungen zu oft fatalen Fehlinvestitionen verleitet. Anleger sollten Angebote vor einer Unterschrift genau prüfen, sich am besten vor Zeugen über die Risiken aufklären lassen und unabhängige Experten befragen, empfehlen die Experten.

      Zu Vorsicht rät die Verbraucherzentrale vor allem bei der Kontaktaufnahme am Telefon und an der Haustür. Misstrauisch machen sollten Angebote mit mehr als fünf Prozent Rendite und so genannte stille Beteiligungen, bei denen der Anleger das volle Risiko trägt, ohne jedoch ein Mitspracherecht zu haben. Insbesondere vor kreditfinanzierten Anlagemodellen warnen die Verbraucherschützer. Im Schadensfall müsse zusätzlich zum verlorenen Geld auch noch der Kredit abbezahlt werden.

      Unlautere Anbieter verschweigen oft die Risiken von spekulativen Investitionen oder die Höhe der zu zahlenden Provisionen, heißt es weiter. Häufig würden auch hohe Steuergewinne versprochen, von denen Normalverdiener jedoch in der Regel kaum profitierten.
      Avatar
      schrieb am 05.02.07 18:18:34
      Beitrag Nr. 19 ()
      Was ist denn jetzt eigentlich aus der ao Generalversammlung geworden? Was ist da beschlossen oder mitgeteilt worden???



      World2U Media / Hauptversammlung

      12.01.2007

      Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ausserordentliche Generalversammlung der World2U Media AG

      Hünenberg, 11.1.2007. Die World2U Media AG (Börse Berlin und Frankfurt: WKN
      A0D8V0) mit Sitz im schweizerischen Hünenberg, gab heute bekannt, dass eine
      ausserordentliche Generalversammlung am 31.1.2007 um
      14.30 Uhr im Saal Baar des Parkhotel Zug in Zug, Schweiz, stattfindet.




      Zweck der ausserorderntlichen Generalversammlung (a.o. GV) ist die
      Schaffung eines neuen Aktienkapitals zur Sicherung der Finanzierung der
      weiteren Unternehmensentwicklung. Der Verwaltungsrat beantragt eine
      ordentliche Kapitalerhöhung zu beschliessen, wobei die Erhöhung des
      Aktienkapitals um höchstens CHF 2´000´000.00 durch Ausgabe von neuen
      Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.01 zu einem noch zu
      bestimmenden Ausgabebetrag, wobei die Erhöhung im Rahmen des vorgegebenen
      Maximalbetrages im Umfang der eingegangenen Zeichnungen vom Verwaltungsrat
      zu vollziehen ist. Der Verwaltungsrat wird von der a.o. GV ermächtigt, den
      Ausgabebetrag je Inhaberaktien festzulegen. Die neu auszugebenden
      Inhaberaktien sind vom Geschäftsjahr 2007 an dividendenberechtigt. Die im
      Rahmen der Kapitalerhöhung notwendigen Einlagen auf die neu ausgegebenen
      Inhaberaktien erfolgen in bar. Das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre
      wird gewahrt.

      Der Verwaltungsrat schlägt des weiteren der a.o. GV vor, den Verwaltungsrat
      zu ermächtigen, das genehmigte Kapital der Gesellschaft bis zum 31.1.2009
      um weitere 10.140.000 Aktien, entsprechend nominal um 101.400 CHF zu
      erhöhen.
      Mit der Kapitalerhöhung und der Schaffung von genehmigtem Aktienkapital
      beabsichtigt der Verwaltungsrat erneut, die finanzielle Flexibilität der
      Gesellschaft zu erhöhen. Es besteht die Möglichkeit zum Erwerb weiterer
      Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen, sowie ertragsrelevanter
      Investitionsvorhaben.

      Aktionärinnen und Aktionäre, die an der a.o. Generalversammlung teilnehmen
      oder sich vertreten lassen wollen, können bis spätestens 23.01.2007 die
      Zutrittskarte mit Stimmmaterial gegen Hinterlegung der Inhaberaktien am
      Sitz der Gesellschaft in Hünenberg oder gegen Einreichung einer Bestätigung
      einer Bank, wonach diese Aktien bei dieser Bank im Depot liegen und bis zum
      31.01.2007 gesperrt und nicht veräussert werden können, bei der World2U
      Media AG beziehen. Die Inhaberaktien bleiben bis zum Tag nach der a.o.
      Generalversammlung hinterlegt. Nach dem 23.011.2007 und insbesondere am Tag
      der a.o. Generalversammlung werden keine Zutrittskarten mehr ausgegeben.

      Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht persönlich an der a.o.
      Generalversammlung teilnehmen, können sich vertreten lassen. Einzelheiten
      hierzu sind der Tagesordnung zur a.o. Generalversammlung zu entnehmen, die
      im SHAB veröffentlicht ist bzw. auf Anforderung den Aktionärinnen und
      Aktionäre zugesandt wird.

      Die World2U Media AG beabsichtigt im laufenden Geschäftsjahr, sich auf das
      von der Gesellschaft entwickelte und in Lizenz vermarktete Produkt MoRIs zu
      konzentrieren und weiter zu entwickeln, neue Anwendungen hinzuzufügen und
      MoRIs im Markt als das führende System für Mobilgesteuerte Terminal- und
      Bildsschirmanwendungen zu etablieren. Bereits heute erhält MoRIs durchweg
      positive Resonanz bei Anbietern und Nutzern aufgrund seiner einfachen
      Bedienung und vielfältigen Variationsmöglichkeiten. Weitere Anwendungen und
      Nutzungen des Systems sind bereits in der Entwicklung und sollen zukünftig
      zu einer weiteren Verbreitung des Systems beitragen. Die dazu
      erforderlichen Investitionen in Technologie und Marketing sind jedoch
      kostenintensiv, sodass die World2U Media AG eine Erhöhung des
      Aktienkapitals beabsichtigt, um die entstehenden Kosten zu decken und die
      Basis für einen zukünftigen Gewinnbeitrag aus der Vermarktung der eigenen
      Produkte zu erzielen.

      Die World2U Media AG ist ein in der Schweiz ansässiges Internet- und IT
      Serviceunternehmen, welches Dienstleistungen im Internet auf zwei
      unternehmenseigenen Firmen anbietet und darüber hinaus neue Tools und
      Services für IT Abrechnungssysteme sowie die Vereinfachung und Nutzbarkeit
      im Umgang mit dem Internet entwickelt und vermarktet.

      Weitere Informationen finden Interessenten unter www.w2u.ch

      Kontakt:
      World2U Media AG, Investor Relations, Schadowstr. 71, 40212 Düsseldorf
      Herr özlem Bicim, Tel.: + 49 211 388 39 0, Fax.: 0049 211 388 39 399
      E-Mail: ob@w2u.ag

      World2U Media Deutschland GmbH, Bismarckstrasse 104, 41061 Mönchengladbach,
      Deutschland
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      DGAP 12.01.2007
      Avatar
      schrieb am 06.03.07 12:48:45
      Beitrag Nr. 20 ()
      ist der Kurs wegen der KE ausgesetzt?
      Avatar
      schrieb am 18.05.07 19:36:07
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.143.556 von hasni am 06.03.07 12:48:45könnte es vielleicht sein, dass es den Laden überhaupt nie gab, und diese Gesellschaft ausschliesslich eine Erfindung der cold callers war ?? :D:eek::
      Avatar
      schrieb am 27.07.07 09:46:36
      Beitrag Nr. 22 ()
      ist schon seltsam, erst gab es es dieses bafin-würdige massive cold calling in diesem Wert, in dessen Zug dann fleissig abvekauft wurde, dann wurde der Wert in Bereiche geschickt ( ebenfalls ohne news!), die niedriger als bei Werten sind, bei denen allenfalls noch der Börsenmantel interessiert, und nun steigt die Aktie quasi unaufhörlich, klammheimlich und ohne cold calling.
      Hmmmm
      Avatar
      schrieb am 04.10.07 11:46:57
      Beitrag Nr. 23 ()
      cold calling ist verboten und eigentlich eher ein Warnsignal.


      Trotzdem oder gerade deswegen. Inzwischen könnte die Aktie fast ein Zock sein, wenn ichs recht überblicke ist die Marktkapitlisierung nur noch eine halbe Mio, für eine existente Gesellschaft. Da werden viele Börsenmäntel unendlich höher gehandelt.
      Und dass die Gesellschaft offensichtlich jemand für IR sucht, ist sicher auch nicht das schlechteste Signal.
      Für ganz spekulative Gemüter vielleicht inzwischen vielleicht nicht uninteressant
      Avatar
      schrieb am 08.10.07 09:50:35
      Beitrag Nr. 24 ()
      der Kontrakt mit ClickandBuy ist auf jeden Fall eine positive Überraschung, zeigt auch, dass die Gesellschaft noch existent ist.
      Die Bewertung der Gesellschaft indessen ist niedriger als die vieler Gesellschaften, bei denen nur noch der Börsenmantel interessant ist.
      ME ist da eine positive Überrrsachung drinnen, auch wenn die historie - insbesondere das ganze cold calling- schlimm und überhaus kritikwürdig war.
      Avatar
      schrieb am 01.03.08 13:13:42
      Beitrag Nr. 25 ()
      Gibts die Gesellschaft eigentlich noch ?


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      World 2U Media AG - neuer Fall vom verbotenen Cold Calling?!