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eröffnet am 15.11.06 17:21:09 von
neuester Beitrag 15.11.06 22:24:00 von
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habe gehört, daß man rückwirkend Verluste geltend machen kann (für die letzten 5 Jahre ??) Weiß jemand genaueres, werden nur die Verluste, die innerhalb eines Jahres entstanden sind berücksichtigt ?
Es werden nur Buchverluste die innnerhalb eines Jahres gemacht wurden berücksichtigt. Weiß aber nicht ob dass nachträglich noch machbar ist. Habe es damals in dem gleichen Jahr beim Steuerjahresausgleich gemacht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.416.496 von valiso am 15.11.06 17:21:09angemeldet seit 2003 -sehr aktiv den Thread`s nach
zu beurteilen.....
sag mal du willst uns doch hier verarschen oder...?
oder bist du einer von den theoretischen 10% die
es geschafft haben in 2003/ 2004/ und 2005 Gewinne
gemacht zu haben...?
Gruß Aborigine.
zu beurteilen.....
sag mal du willst uns doch hier verarschen oder...?
oder bist du einer von den theoretischen 10% die
es geschafft haben in 2003/ 2004/ und 2005 Gewinne
gemacht zu haben...?
Gruß Aborigine.
In der Tat können nur Verluste geltend gemacht werden, die innerhalb eines Jahres realisiert wurden.
Dies ist aber nur über eine Einkommensteuer-Erklärung möglich. Hat man die z.B. wegen Arbeitslosigkeit, Vorruhestand, Rente etc. über mehrere Jahre hinweg nicht abgegeben, besteht theoretisch die Möglichkeit, dies rückwirkend nachzuholen. Ob das nun sogar für 5 Jahre rückwirkend möglich ist oder z.B. nur für 3 Jahre, entzieht sich meiner Kenntnis.
Auf alle Fälle können nur innerhalb eines Jahres realisierte Verluste gegen innerhalb eines Jahres realisierte Gewinne verrechnet werden. Die restlichen innerhalb eines Jahres realisierten Verluste können vorgetragen werden, bis sie ausgeglichen sind.
Früher betrug die Spekulationsfrist 6 Monate. Wann die Umstellung auf 1 Jahr erfolgte, kann ich so aus dem Stegreif gar nicht mehr sagen. Daran sieht man, wie die Zeit vergeht.
Fragt sich, wie lange solche Verlustvorträge noch möglich sind, wenn die Abgeltungssteuer eingeführt werden sollte.
Dies ist aber nur über eine Einkommensteuer-Erklärung möglich. Hat man die z.B. wegen Arbeitslosigkeit, Vorruhestand, Rente etc. über mehrere Jahre hinweg nicht abgegeben, besteht theoretisch die Möglichkeit, dies rückwirkend nachzuholen. Ob das nun sogar für 5 Jahre rückwirkend möglich ist oder z.B. nur für 3 Jahre, entzieht sich meiner Kenntnis.
Auf alle Fälle können nur innerhalb eines Jahres realisierte Verluste gegen innerhalb eines Jahres realisierte Gewinne verrechnet werden. Die restlichen innerhalb eines Jahres realisierten Verluste können vorgetragen werden, bis sie ausgeglichen sind.
Früher betrug die Spekulationsfrist 6 Monate. Wann die Umstellung auf 1 Jahr erfolgte, kann ich so aus dem Stegreif gar nicht mehr sagen. Daran sieht man, wie die Zeit vergeht.
Fragt sich, wie lange solche Verlustvorträge noch möglich sind, wenn die Abgeltungssteuer eingeführt werden sollte.
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