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    Nataly? Anlage SO: Verlust durch Wertp.-Kredit ohne Veräußerungsgeschäft - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.11.06 13:05:23 von
    neuester Beitrag 17.11.06 16:04:19 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.095.159
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      Avatar
      schrieb am 17.11.06 13:05:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Nataly oder die weiteren Experten hier,

      habe folgendes problem:
      habe seit jahren (boomzeiten) einen wertpapier-kredit laufen, der jährlich einen verlust von mehreren tausend € "erzielt" ohne dass ich in den letzten jahren in der speku-frist etwas veräussert hätte.

      habe die jahre 2002 und 2003 diesen garnicht berücksichtigt

      jetzt bin ich auf den letzten drücker kurz vor der abgabe der ek-steuer 2004 und dann (hoffentlich) sofort 2005...

      bringt es mir etwas, diesen verlust bei der anlage so in zeile 46 als werbungskosten-verlust anzugeben? und wenn ja was?

      läuft das ganze dann wie ein verlustvortrag, der dann z.b. in 2007 irgendwann einmal mit gewinnen innerhalb der speku-frist verrechnet werden könnte? bis dahin wäre dieser auf rund 6-8.000,- € angewachsen...unter einbeziehung der jahre 2001-2003 wäre er noch wesentlich höher ausgefallen.

      ganz herzlichen dank

      moskau74
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 13:13:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn keine Veräußerungsgeschäfte getätigt wurden, dürfte es schwierig sein, eine Anerkennung als WK bbei den Einkünften aus Veräußerungsgeschäften zu erreichen.
      Denkbar wäre hier die Geltendmachung als WK bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (Anlage KAP), allerdings gesteht die Gefahr, dass vom FA die Überschusserzielungsabsicht bestritten wird.Vorteilhaft bei Verlusten aus KAP ist, dass diese Verluste mit z.B. Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit verrechnet werden können, während Verluste aus priv. Veräußerungsgeschäften nur mit Gewinnen aus priv. Veräußerungsgeschäften verrechnet werden können.
      Ich rate daher zur Geltendmachung als WK bei den KAP-Einkünften.
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 13:14:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn Verluste aus Speku-Geschäften in 2002 und 2003 gemacht wurden, können diese nach neuer BFH-Rechtsprechung jetzt noch geltend gemacht werden.
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 13:34:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      vielen dank für die prompte antwort..
      ich hatte natürlich schon veräusserungsgeschäfte getätigt, allerdings nicht in den letzten jahren...
      im jahr 2000 z.b. hatte ich ordentliche gewinne erzielt und diese auch steuerehrlich angegeben...nur in der zwischenzeit läuft der wk eher als hoffnungsschimmer ohne, dass diesem weitere veräusserungs-geschäfte innerhalb! der speku-frist gefolgt wären...ausserhalb der speku-frist gab es natürlich veräusserungen, sonst hätte ich den wk ansich in frage stellen müssen...
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 13:50:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nataly..eine frage noch
      meine frau und ich sind beide selbständig..du schreibst die verluste können mit einnahmen aus nichtselbständiger arbeit bei anlage kap verrechnet werden...das brächte uns in dem fall nix..
      unter berücksichtigung, dass in den jahren zuvor bereits beim finanzamt gewinne aus wertpapier-verkäufen angegeben wurden, hältst du die angabe in anlage so dann für möglich..sinnvoll?
      hätte ich dann tatsächlich in 2007 z.b. einen verlustvortrag zur "abarbeitung in speku-wertpapierverkäufen?
      merci

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      Avatar
      schrieb am 17.11.06 14:09:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      Verluste aus KAP können natürlich auch mit Gewinnen aus Gewerbe und selbständiger Tätigkeit (Anlage GSE) verrechnet werden.
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 14:11:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn Kredit aufgenommen wird zur Erzielung steuerfreier Veräußerungsgewinne, sind die Zinsen aber steuerlich nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 15:11:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      ob ich in dem jahr steurfreie gewinne erziele oder gewinne in spekufrist oder eben garkeine, das weiss ich natürlich erst am ende des jahres...
      2000 warens spekugewinne...danach eben spekufreie...der wk lief durch...
      wenn ich dich recht verstehe würdest du den wk nur in den jahren geltend machen, in denen auch spekugewinne anfielen? denn die grundsätzliche problematik stellt sich ja meines erachtens auch bei der geltendmachung in anlage kap?
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 15:22:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      Grundsätzlich können Werbungskosten auch in den Jahren geltend gemacht werden, in denen keine entsprechenden Einnahmen erzielt wurden.
      In deinem Fall ist es halt schwierig, die WKs korrekt den einzelnen Einkünften zuzuordnen.
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 15:23:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.485.551 von moskau74 am 17.11.06 15:11:43@moskau:
      Du kannst natürlich die Zuordnung so vornehmen, wie es günstig für dich ist. Möglicherweise fällt auch dem Finanzamt kein besserer Verteilungsschlüssel ein.
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 16:04:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      merci nataly...ich werds mir mal durch den kopf gehen lassen...falls ich den wk geltend mache, kann ich dir ja über den ausgang berichten, falls dich das interessiert


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