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    Black Box Capital (B5B) reif für Rebound! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.11.06 11:53:19 von
    neuester Beitrag 24.11.06 10:47:54 von
    Beiträge: 27
    ID: 1.095.745
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      schrieb am 21.11.06 11:53:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der Kursverfall der letzten Tage ist maßlos übertrieben,von über 4 auf nun 1,83 in ein paar Wochen.Fundamental gibt es keinerlei Gründe dafür,daß die Aktie zur Zeit ein MK von unter 3 Mio hat!Zudem steht Anfang Dezember das IPO der Beteiligung Pfandfinanz an,was dem Kurs auch wieder Auftrieb geben sollte.
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 12:03:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Fundamental gibt es nichts! Das ist wohl wahr! :cool:
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 12:29:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vorsicht!!!

      Abzocke!!!!! Kaum Unternehmenssubstanz!!! Zweifelhafte Assets!!!

      Und ein unseriöser Vorstand, der die Fakten der Öffentlichkeit verschweigt.


      Hohes Verlustrisiko!!!!
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 12:31:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      allein der wert aller Beteiligungen müßte den aktuellen Börsenwert schon deutlich übersteigen,von fundamental nichts zu sprechen ist einfach Schwachsinn!!
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 12:36:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      der Absturz hier berechtigt schon das Mißtrauen. Also irgendwas ist dort faul!

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      schrieb am 21.11.06 12:53:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Eigentlich ist die Abzocke doch ganz leicht:

      Man gründet eine neue Gesellschaft (Black box ist erst vor wenigen Monaten gegründet worden) bei der Gründungsaktionäre die Aktien zu oder nahe Nennwert (1,00 €) übernehmen. Geht ein paar drittklassige Beteiligungen ein und führt die Aktien ohne Verkaufsprospekt und Kapitalerhöhung (aussenstehende Aktionäre sollen ja über die tatsächliche Finanzsituation im unklaren bleiben;)) in den unregulierten Freiverkehr zu "Eröffnungskursen" zu einem Vielfachen des Nennwerts ein.

      Und dann wird getrommelt und an Dumme abverkauft.
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 12:55:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      was soll denn dort faul sein,die beteiligungen existieren jedenfalls.wers nicht glaubt kann ja die gesellschaft kontaktieren,was ich bereits getan habe:
      Black Box Capital AG

      St. Emmeram 39

      81925 München


      Tel: ... .+49 (0)89 381 6886 7-1
      Fax:.....+49 (0)89 381 6886 7 -9

      info@bbc-ag.de
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 13:00:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Keiner bezweifelt, dass es Beteiligungen gibt. Nur sollte man sich diese genau anschauen und auf ihre Substanzhaltigkeit überprüfen;);).

      Nur die Existenz von Beteiligungen als solches rechtfertigt ja nun nicht jeden Kurs;);).
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 13:38:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.561.926 von Bahncrash am 21.11.06 12:29:20Der Vorstand darf von Gesetzes wegen nichts sagen...das nur mal am Rande. Die Gesellschaft darf erst mit den Aktionären kommunizieren, wenn ein ordentlicher Jahrsabschluß vorliegt oder ein Verkaufsprospekt eingereicht wurde. Ein Verstoß dagegen würde zu Haftungsansprüchen ggü. den Gesellschaftsorganen bzw (in anderen Fällen) zu einer Haftung der einführenden Bank führen.
      Dennoch ist natürlich eine prospektfreie Einführung in den Open Market Handel immer ein Grund mißtrauisch zu sein, v.a. wenn keine Bank die Platzierung begleitet.

      Art
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 13:53:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.563.039 von Art Bechstein am 21.11.06 13:38:20Das wäre der Fall wenn die Aktien an einem organisierten Markt handelbar wären. Das ist bei der BBC jedoch nicht der Fall. Darüber hinaus ist die Gesellschaft solange sie im Freiverkehr notiert ist auch nicht verpflichtet ein Wertpapierprospekt zu erstellen. Die Offenlegung des JA 2006 kann sich bei einer kleinen AG auf bis zu 12 Monaten erstrecken, sprich bis zum 31.12.07. Wer weiß, was bis dahin alles geschehen ist.
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 13:56:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.563.310 von Pressekodex am 21.11.06 13:53:33Falsch Pressekodex,

      einer Gesellschaft, die prospektfrei in den Freiverkehr eingeführt wird, ist es untersagt, in irgendeiner Form Werbung für die Aktien zu machen. Es wäre also illegal, wenn der Vorstand z.B. ein Interview geben würde oder eine Bezahlstudie in Auftrag geben würde. Dieses Werbeverbot wird erst aufgehoben, wenn ein Geschäftsbericht vorgelegt wird oder ein Verkaufsprospekt nachgereicht wird. Bis dahin muß lediglich ein sog. Expose beim Skontromakler hinterlegt werden, das jedoch nicht veröffentlicht werden muß.

      Art
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 14:01:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.561.197 von KoelnerAktienfreund am 21.11.06 11:53:19Nicht zu fassen: Da gründet jemand eine AG namens "Black Box", führt die Aktien in den Freiverkehr ein, und findet dann tatsächlich ein paar Deppen, die ihm den Schrott zu völlig überzogenen Preisen abkaufen. Vielleicht sollte ich auch mal eine AG gründen. Die nenne ich dann: "Ich will einfach nur dumme Anleger abzocken AG". Wahrscheinlich würden trotzdem noch ein paar Deppen die Aktien kaufen... *kopfschüttel*
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 14:04:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.563.364 von Art Bechstein am 21.11.06 13:56:42Die Offenlegung von Zwischenberichten und Geschäftsberichten = Werbung :confused: Seltsame Auffassung! Mit dem Exposé hast du ja zweifellos recht.
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 14:04:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.563.364 von Art Bechstein am 21.11.06 13:56:42Sag das mal den Leuten von "Nukleus Capital". Die haben hier ne ID dieses Namens registriert und posten zur Aktie... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 14:11:54
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.563.513 von Pressekodex am 21.11.06 14:04:16Pressekodex,

      das hat nichts mit Auffassung zu tun. Deutschland ist das einzige Land der Welt, wo man eine Aktie prospektfrei in den Handel einbeziehen lassen kann (wenn man mal die Telefonbörse - Pink Sheets in USA - außen vor läßt). Da ist es logisch, dass man den Gesellschaften verbietet, Werbung zu machen oder lückenhafte Zwischenberichte zu erstellen. Ein Verkaufsprospekt läßt sich ohne viel Mühe - gerade für Kapitalmarktspezialisten wie die Black Box Capital Leute - erstellen. Da soll sich also niemand beschweren.

      Wenn man von den Handelsumsätzen in der Aktie Schlüsse ziehen will, dann dürfte jedem klar sein, dass mittlerweile ein Großteil der Aktien abverkauft sein dürfte. Lena Investment müßte jedoch mind noch über 312.501 Aktien verfügen, da sie keine Veränderung ihrer 25% Beteiligung an Black Box gemeldet haben. Warum aber sollten Vorstand sowei friends&family alle ihre Aktien verkaufen?

      Art
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 14:16:54
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ja, ja, fundamental.
      Habt ihr ein Haus gebaut und das Fundament vergessen? :confused:
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 14:16:56
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.563.680 von Art Bechstein am 21.11.06 14:11:54Könntest du mir mal die konkreten Rechtsgrundlagen nennen, Art Bechstein. Du würdest mir damit einen wahnsinnig großen Gefallen tun. Vielen Dank vorab.
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 14:17:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.563.776 von Pressekodex am 21.11.06 14:16:56müßte ich mal raussuchen...
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 14:33:03
      Beitrag Nr. 19 ()
      Seite 4 linker oberer Absatz:

      http://www.osborneclarke.de/publikationen/4638_pdf.pdf

      i.V.m. § 15 Wertpapierprospektgesetz

      http://www.bafin.de/gesetze/wppg.htm

      Art
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 14:47:23
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.564.094 von Art Bechstein am 21.11.06 14:33:03§ 15 kannst du m.E. abhaken, da das Gesetz nicht den Freiverkehr betrifft. Der Freiverkehr ist kein gesetzliches Marktsegment und damit einhergehend auch kein organisierter Markt.

      Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist
      (Wertpapierprospektgesetz – WpPG)

      Ich guck nochmal bei der Deutschen Börse nach!
      Das Dokument von OsborneClark erscheint mir auch ein wenig veraltet! Hmm!
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 15:04:10
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.564.349 von Pressekodex am 21.11.06 14:47:23selbstverständlich trifft das Wertpapierprospektgesetz auch auf den Freiverkehr zu.

      § 1
      Anwendungsbereich

      (1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung von Prospekten für Wertpapiere, die öffentlich angeboten oder zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen werden sollen.



      Ich habe eben übrigens das BaFin über den "Fall Black Box Capital" informiert.

      Art
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 15:13:31
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.564.659 von Art Bechstein am 21.11.06 15:04:10das ehrt dich, aber die BaFin, wird sich für nicht zuständig erklären. Warum? Ganz einfach: Für den Freiverkehr sind die Damen und Herren aus Bonn/Frankfurt nur bei Kursmanipulation zuständig. Und genau das sehen wir hier doch nicht. Hier sehen wir nur ein großes schwarzes Loch.
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 15:23:01
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.564.833 von wuchtintueten am 21.11.06 15:13:31da irrst Du aber gewaltig, denn es liegt m.E. ein Verstoß gegen das Wertpapierprospektgesetz vor, z.B. durch die Pressemitteiung hinsichtlich der CdC Beteiligung, die eindeutig werbenden Charakter aufweist. Ferner ist zu prüfen, wie die in positiver Eintracht berichtenden Börsenbriefe ihre Informationen bezogen haben, die m.E. nicht öffentlich gemacht worden sind.

      Im Gegenteil - für die Börse ist alles ok, solange die ihr "cover your ass" Feigenblatt-Expose des Maklers haben. Die Klärung dieser Frage könnte interessante haftungsrelevante Aspekte in sich bergen.

      Art
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 15:30:05
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.565.039 von Art Bechstein am 21.11.06 15:23:01nun denn. Glück auf. Ich bleibe dabei, die BaFin wird keinen Finger krumm machen. Darauf würde ich gerne wetten.
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 15:34:11
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.565.200 von wuchtintueten am 21.11.06 15:30:05ich hatte mal einen ähnlichen Fall vor ca. 1 Jahr an das BaFin gemeldet, allerdings eine ausländische Gesellschaft. Da war das BaFin sehr bemüht und bat mich um weitere Mithilfe. Das Problem war in diesem Fall jedoch, dass sich der werbende Charakter eines ausländischen Börsenbriefes dem Zuständigkeitsbereich des BaFin entzog.

      Art
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 16:29:57
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.565.310 von Art Bechstein am 21.11.06 15:34:11Achso, das "oder" habe ich glatt übersehen :( ! Man lernt halt nie aus. Vielen Dank für die Informationen, Art Bechstein! :)
      Avatar
      schrieb am 24.11.06 10:47:54
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hall Art,

      in dieser Geschichte werde ich Dich unterstützen. Ich habe auch Kontakt zur Bafin aufgenommen.
      Ich sitze momentan an einer umfassenden Arbeit, die genau diese Machenschaften im Freiverkehr untersucht. Falls Du weitere Fälle neben Black Box/CdC Capital oder Nascacell bemerkt hast, kannst Du Dich per boardmail bei mir melden.


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