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    Neuer Hausverwalter ist selber Besitzer - geht das?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.11.06 12:39:49 von
    neuester Beitrag 01.12.06 22:57:31 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.097.002
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      Avatar
      schrieb am 28.11.06 12:39:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich besitze eine vermietete Eigentumswohnung in einer größeren Wohnanlage. Nun soll auf der Eigentümerversammlung ein neuer Verwalter bestellt werden. Dieser hat selber 4 oder 5 Wohnungen in der Anlage.

      Nun könnte man ja sagen: o.k. der kenn sich wenigstens aus, andererseits sind mögliche Interessenskonflikte natürlich vorprogrammiert. Daher meine Frage: ist so eine Bestellung rechtlich möglich??

      Danke für Tipps und Hinweise
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 12:56:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.767.004 von Germeringer01 am 28.11.06 12:39:49Natürlich ist des möglich!
      Avatar
      schrieb am 28.11.06 13:01:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ja!

      Oft ist es so, dass sich der Eigentümer eines Mietwohnhauses , nach erfolgter Aufteilung in Wohnungseigentum, erst einmal selbst für 5 Jahre zum Verwalter bestellt.

      Der Interessenskonflikt, insbesondere bei Instandhaltungsmaßnahmen, Liegt aber auf der Hand.

      Ist nun mal so.
      Avatar
      schrieb am 29.11.06 00:03:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      oft ist es auch sinnvoll, daß ein Miteigentümer die Hausverwaltung übernimmt - so gibt es keine unlogischen Rückstellungen oder Reparaturen! - er ist ja selbst beteiligt.

      cf
      Avatar
      schrieb am 29.11.06 14:21:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Und wie ist das mit der Haftung?

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      Avatar
      schrieb am 01.12.06 09:41:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich schließe mich den Aussagen vorher voll an.
      Wenn mit dem 4-fach-Eigentümer gut Kirschen essen ist, kann das sehr gut für die Rendite sein.
      Wenn er zu teure Hausreinigung usw. einstellt, dann steigt die (Brutto-)Miete und nicht die Rendite.
      Auf Jeden Fall würde ich von diesem Eigentümer gemäßigte (niedrigere) Verwaltergebühren erwarten und seine Aussage dazu auf der Versammlung.
      Irgendwer aus dem Beirat sollte auf jeden Fall bei größeren Anlagen ein Verw.-Angebot einholen. Geht das nicht, hilft nur passiv bleiben - wird schon gutgehen - oder arbeiten (so kenne ich's).

      @profiteuse
      So'n Haus (große Wohnanlage) hat einen Verwalter, der eine Verwalterhaftpflichtversicherung hat. Das steht oft im Verwaltervertrag als Bedingung.

      Übrigens: "Weitere Verwaltergebühren optional" finden sich in Verwalterverträgen durchaus: z.B. 0, 2,5 oder 10% der Baukosten bei Fassadenrenofierung als Entlohnung für Bauleitung des Verwalters.
      Das muß irgend wer kontrollieren (bzw. Beirat definieren) oder läuft seit Jahren ohne Beanstandung - denke ich.

      Grüße
      Hugo
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 09:41:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Alles wunderbar erklärt - AlterMann ist mein Favorit!
      Wer selber suchen will:
      http://forum.jurathek.de/index.php
      und
      http://www.rechtspflegerforum.de/

      da gibt's breiteste Problemwälzungen - obwohl ich immer noch nicht Recht und Unrecht bei ZV unterscheiden kann, konnte ich mich dort schlauer machen - schlau bin ich bisher nicht geworden...

      Das sollte für tropezon kein Hindernis sein.

      Nachteil bei den Juristen: Ich finde meistens beide Aussagen (richtig und falsch)
      Grüße
      Hugo
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 09:48:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      ähm #7 gehört hier nicht hin - sorry
      Hugo
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 19:48:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.847.471 von HugoKuper am 01.12.06 09:41:01

      welcher eigentümer,der gleichzeitig hausverwalter ist,hat eine
      entsprechende haftpflichtversicherung?

      bei gewerblichen hausverwaltungen ist das keine frage.
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 22:57:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Der, der nicht verrückt ist in einer größeren Wohnanlage - irgendwer klagt immer - irgendwann.

      denke ich
      Hugo


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