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    Hilferuf an Zwangsversteigerungsexperten. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.12.06 01:11:06 von
    neuester Beitrag 22.02.07 17:33:03 von
    Beiträge: 37
    ID: 1.097.676
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      schrieb am 01.12.06 01:11:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      Ich benötige euere Erfahrung in Sachen Immobilien- Zwangsversteigerung. Ich habe versucht über das Web soviel wie möglich zu erfahren, doch, das ist alles zu „ trocken“ und wirft einige Fragen auf. Mit eurem Wissen und Erfahrungsschatz könnt ihr mir helfen, Fragen beantworten und Tipps geben.

      Ein guter Freund hat mich am Wochenende besucht, mir sein Herz ausgeschüttet und mich um Hilfe gebeten. Es ist selbstverständlich, dass er sie von mir auch bekommt.

      Die Vorgeschichte.

      Mein Freund besitzt ein Zweifamilienhaus, dass er mit seinen Kindern bewohnt. Das Haus ist beliehen. Seit über 2 Jahre hat er Differenzen mit dem Filialleiter seiner Bank ( persönliche Gründe). Die Hypothek war vor einigen Monaten fällig ( ende der 10 Jährige Zinsbindung) und die Bank will jetzt höhere, zusätzliche Sicherheiten um den Vertrag zu verlängern ( persönlicher Racheakt des Filialleiter). Mein Freund kann sie nicht leisten und die Bank hat kurzerhand die Zwangsversteigerung beim Amtsgericht beantragt. Vor 2 Wochen kam auch das Gutachten über den Wert des Hauses.

      Der aktuelle Stand.

      Das Haus ist in einer guten Lage ( südlich von Heidelberg ), in einem gepflegtem und sehr gutem Zustand ( gebaut Anfang der 80er ) 8 Wohn/Schlafräume, 3 Bäder, Gäste WC und 2 Küchen verteilen sich auf ca. 260 m², ( 5 Zimmer Wohnung+2 Zimmer Wohnung + sep. Studio). Dazu kommt eine Doppelgarage und weitere 160 m² gepflegte Nutzfläche ( Büro, Heizraum, Waschküche, WC + Dusche im U.G. und Kellerräume). Grundstücksgröße 700m².
      - Schätzwert des Sachverständigen, „nur“ 420.000 €
      - Hypothek der Bank: 290.000 € + Zinsen.

      Lösungsmöglichkeiten.

      1) ich kann der Bank das Geld überweisen, die Grundschuld auf mich überschreiben lassen und die Sache ist geregelt.
      2) Ich biete bei der Zwangsversteigerung und kaufe das Haus.

      Gut überlegt, ziehe ich die letztere Möglichkeit vor, denn dann verliert mein Freund nicht nur sein Haus nicht, sondern bekommt es billiger als seine Schulden zurück ( wenn es vielleicht nur zur hälfte – oder weniger – des Schätzwertes zugeschlagen wird.) Zusätzlich wäre es eine Genugtuung für mein Freund ( und für mich auch), wenn die Bank weniger bekommt als die Hypothek und darüber hinaus, der Filialleiter eine Verwarnung vom Vorstand bekommt, weil der Erlös niedriger als die Schuld ist. Einer der Vorstände der Bank ist ein guter Bekannter von mir und der hat mir auch die Lösung 2) empfohlen, weil er den Filialleiter als „ arroganter Pinsel“ bezeichnet und nicht besonders leiden kann.

      - Wie läuft so eine Zwangsversteigerung ab?
      - Wie oft kann die Bank den Zuschlag verweigern, wenn der Betrag zu niedrig ist?
      - Wann ist der Betrag zu niedrig? 30%-50%-70% Klauseln?
      - Kommen viele Leute zu Zwangsversteigerungen? Bieten viele? Oder nur Gucker?
      - Werden alle Hypotheken mit dem Zuschlag abgegolten? ( es besteht noch eine kleine private Hypothek auf dem Haus, 20.000 € )
      - Worauf ist noch zu achten?
      - Was genau ist der Verteilungstermin? Nur für die Restzahlung?
      - Etc,etc,etc,....
      -
      Eure Meinung ist für mich von Interesse. Sagt mir was ihr davon haltet.

      Im voraus, Danke.

      Tropezon
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 01:19:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.844.866 von tropezon am 01.12.06 01:11:06Ich bin kein Experte,

      und der Kauf des Hauses unter Schuldhöhe durch Dich und ein anschließender Weitervekauf an Deinen Freund, wäre sicherlich ein Weg,

      aber ich würde einen guten Rechtsanwalt aufsuchen und gegen die Bank mittels "Grundsatz von Treu und Glauben" vorgehen, denn nicht die Finanzierung läuft ab, sondern nur die Zinsfestbindung. Der Kunde hatte das Recht davon auszugehen, dass die Bank das Haus bis zur Rückzahlung aller Schulden finanziert hat, und die Finanzierung für das Haus dauerhaft steht. Den Ablauf der Zinsfestbindung als Nachforderung für Sicherheiten nehmen, ist, wenn die Darlehensraten ordnungsgemäß bedient wurden, ein Verstoß gegen Treu und Glauben. Wenn die Bank halbwegs auf ihren Ruf achten möchte, so es eine regionale Bank ist, muss sie das, wird der Filialleiter auch so eine auf den Deckel bekommen, zumal dann, wenn bereits viele Jahre getilgt wurde und das Gesamtengagement nun geringer ist, als zum Zeitpunkt der Finanzierung.

      mfg
      thefarmer
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 02:24:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.844.928 von thefarmer am 01.12.06 01:19:36Thefarmer,

      vielen dank für Deine schnelle Reaktion. :)

      Das war auch mein erster Gedanke, aber leider geht es nicht. Der Filialleiter hat es geschickt eingefädelt. Er hat ihm anfangs des Jahres die weitere Finanzierung für 5 Jahre angeboten aber zu einem astronomischen Zinssatz von 7,5 % glaube ich, wegen nicht ausreichender Garantie – so eine Art Gefahrenzulage-. Darauf hat mein Freund stur reagiert und die alte Rate weiter bezahlt. Nach 2 mahliger Mahnung, hat mein Freund die Zahlung dummerweise eingestellt, in der Hoffnung, dass er die Bank „ kleinkriegt“.:(

      Dumm gelaufen.

      Mein Freund hat schon mal, vor 3 Jahre, ein ähnliches Spiel mit einer spanischen Bank gemacht – für sein Haus hier in Spanien- aber damals kam er zu mir 1 Minute vor 12, als er ein Schreiben von Amtswegen bekommen hat. Ich habe es dann übersetzt und das war die allerletzte Androhung vor Versteigerung. Er hatte 2 ½ Jahre nicht mehr seine Raten bezahlt.
      Ich habe dann sofort seine 40.000 € Schulden bezahlt und ihn überzeugt das Haus zu verkaufen. Was wir auch taten vor anderthalb Jahr. Er dachte in Deutschland geht es auch so.

      Jetzt freue ich mich ein wenig auf das was auf uns zukommt, aber nur wenn es billig bei der Versteigerung zu geht.;)

      Mein Freund ist ein „ Hitzkopf“ aber sonst ganz in Ordnung. Und ich mag ihn trotzdem.

      Viele Grüße

      Tropezon
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 06:03:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      tropezon,
      wenn dein Freund die private Insolvenz anstrebt, war es richtig, die Ratenzahlung einzustellen. Andernfalls hat er sich jedoch unnötige, erhebliche Kosten aufgeladen. Die Verzugszinsen sind klotzig, und die bisherigen Kosten für das Verfahren muß er auch zahlen, wenn die Versteigerung abgewendet wird.

      Kommt es zur Versteigerung, und der Erlös reicht nicht, um alles abzudecken, ist dein Freund keineswegs schuldenfrei. Der Rest, also auch die nachrangigen € 20.000,- , wird dann „normal“ eingetrieben. Z.B. Gehaltspfändung.

      Ich würde mir schwer überlegen, ob ich an die Stelle der Bank treten möchte. Ein zuverlässiger Zahler scheint dein Freund ja nicht zu sein. Überlegen würde ich auch bei einer Ersteigerung des Hauses. Eventuell erwartet dein Freund dann mietfrei dort weiter wohnen zu können. Beim Geld hört die Freundschaft meist auf.
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 07:48:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      deine Geschichte scheint mir doch sehr unglaubwürdig zu sein, insbesondere hinsichtlich dieser 7,5 % Hypothekenzinsen.

      Zur Zwangsversteigerung

      geh mal davon aus, dass der Darlehensgeber in der Zwangsversteigerung sein Geld bekommt. Die Bank wird selbstverständlich mitbieten, auf alle Fälle bis zur Darlehenshöhe.
      Das Spiel habe ich selber mitgemacht. Ist das Haus gut in Schuss, interessante Wohnlage und das Wohnungsangebot knapp wird der Zuschlag wahrscheinlich höher liegen.

      Gruß d26

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      Avatar
      schrieb am 01.12.06 07:56:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.844.866 von tropezon am 01.12.06 01:11:06
      Hi tropezon,

      in aller Kürze ein paar wesentliche Punkte:

      Ich glaube, dass es Dein Freund mit der Wahrheit nicht so genau nimmt. Der Weg, bis eine Bank ein Wertgutachten in Auftrag gibt, ist lang. Zuvor wird der "Versteigerungsvermerk" ins Grundbuch eingetragen. Bevor es zu diesem Eintrag kommt, vergeht auch wiederum ein erheblicher Zeitraum; teils bis zu 2 Jahren! So ein Gutachten ist sehr teuer und geht auch wieder vom Versteigerungserlös ab.

      Kommt ein Schuldner nachhaltig seinen Zahlungen nicht nach, wird zunächst die Bank versuchen mit ihm Ratenzahlung zu vereinbaren. Stellt er sich stur, oder ist dazu einfach nicht in der Lage, so wird die Bank die langwierige Prozedur einleiten. Keinesfalls ist es möglich, dass sich dies innerhalb von ein paar Wochen abspielt.

      Natürlich wird in diesem Fall das Darlehen "sofort fällig". Außerdem greift dann auch der im Grundschuldbrief vereinbarte Rahmenzins, der zur damaligen Zeit bei ca. 18 % vereinbart wurde.

      Im ersten Versteigerungstermin sind 70 % des Verkehrswerts die Untergrenze.

      Es ist anzunehmen, dass der Termin gut besucht sein dürfte und wahrscheinlich eher 80 - 90 % erzielt werden könnten.

      Rede mit Deinem Freund, denn er spielt Dir gegenüber nicht mit offenen Karten. Natürlich ist es für uns Menschen immer sehr schwer, eigene Fehler und Schwächen sich selbst und im Besonderen Anderen gegenüber, zuzugeben!!!

      Solltest Du das Haus ersteigern, was in der Nähe von Heidelberg sicher ein gutes Investment ist, so gehe nicht davon aus, dass es Dein Freund Dir abkaufen kann, denn ganz offensichtlich ist der Gute pleite!

      In jedem Fall mußt Du dann bereits vor dem Versteigerungstermin eine Nutzungsvereinbarung treffen, die Du dann bei Zuschlag auch noch notariell beglaubigen lassen solltest.

      Hoffentlich konnte ich Dir damit ein wenig helfen?

      Gruß dh
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 07:56:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich würde grundsätzlich alzwo zustimmen. Die ganze Sache läuft mir zu emotional ab. Es geht um ein paar hundert tausend Euro und nicht um "der Filialleiter kann mich nicht leiden". Es wird niemand davon abgehalten bei Zinsauslauf die Bank zu wechseln. Wer so wie Dein Freund, auf existenzielle Finazangelegenheiten stark emotionall reagiert ist nun mal ein schlechter Schuldner / Mieter - für Dich genauso wie für die Banken.

      Zum Thema ZV, da ich selber ständig welche besuche (und dort auch kaufe) folgende Anmerkungen:

      - sehr oft ist der amtliche Verkehrswert eher zu hoch als zu gering angesetzt, also Vorsicht wir sind hier nicht in Spanien
      - die Märkte sind regional und Objekttypabhängig extrem verschieden, so das allgemeine Aussagen auf Deine Fragen nutzlos sind

      trotzdem mal der Versuch einiger Antworten:

      Wie läuft so eine Zwangsversteigerung ab?
      nach etlichen Monaten Wartezeit wird ein öffentlicher Termin bekannt gegeben und dort dann die Objektdaten verlesen und um Gebote gebeten. Dafür ist mindestens eine halbe Stunde Zeit bzw. so lange wie noch höhere Gebote reinkommen. Also nicht das ebay-Prinzip, wo der letzte gewinnt, sondern es gibt immer noch eine Chance für die Mitbieter. Leider sind die meisten Leute zu blöde um das zu begreifen und bieten immer erst, sinnloser weise, in letzter Minute und verschwenden so die Zeit aller Beteiligten. Schau Dir unbeding einige ZV vorher an.

      Wie oft kann die Bank den Zuschlag verweigern, wenn der Betrag zu niedrig ist?
      Praktisch unendlich mal, egal wie hoch der Gebotsbetrag ist, also sowohl bei 50% des VK als auch bei 200% des VK. Der Gläubiger ist grundsätzlich der Herr des Verfahrens. Unter praktischen Gesichtspunkten reicht der Bank jedoch die Befriedigung ihrer Ansprüche. Im vorliegenden Fall also vermutlich so um die 80-90% des VK (290 t€ + Nebenforderungen und Gebühren und Zinsen und...)

      Wann ist der Betrag zu niedrig? 30%-50%-70% Klauseln?
      Im ersten Termin versagt das Gericht unter 50% grundsätzlich den Zuschlag. Die Bank kann sich oberhalb dessen frei Entscheiden ob und wo sie den Zuschlag erteilen läßt. Im 2. und weiteren Terminen (immer mindestens 3 Monate später, je Termin) kann das Gericht auch unter 50% zuschlagen, die Bank kann wie im ersten Termin grundsätzlich jeden Verkauf verhindern.

      Kommen viele Leute zu Zwangsversteigerungen? Bieten viele? Oder nur Gucker?
      Wie oben gesagt extrem unterschiedlich. Oft bin ich einziger Anwesender, gelegentlich müssen aber noch Stühle aus dem gesamten Gerichtsgebäude geholt werden und die Leute stehen bis auf den Gang.

      Wichtig ist vielleicht noch zu wissen, das die Bank in der Regel im Grundbuch irgendwas von 15-20% Zinsen zu stehen hat, die jetzt auf die offene Forderung immer weiter laufen, je länger das Verfahren rausgezögert wird. Da kommen ruckzuck weiter zig oder hundert tausend zusammen. Es ist also kein Spiel für eingeschnappte Kinder.
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 08:33:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      100% Zustimmung!! In so kurzer Zeit läuft das garantiert nicht ab. Das ganze wird dann weiter Sauteuer für deinen Freund!! Und das wichtigste. Die Schulden wird er garantiert nicht los, nur weil die Bank evtl. weniger bekommt als die Darlehenshöhe ist. (Und diese steigt jetzt derzeit durch die Kosten rasant an. Vor allem die Zinsen jenseits der 15% schlagen ja dick zu Buche. Hat sich dein Freund das schon mal übelegt und durchgerechnet??)

      Bei solch guten Objekten ist die Zwangsversteigerung im Normalfall Bumsvoll!! Und die Bank kann immer wenn Sie will verweigern.

      Und nochwas zum Filialleiter!! Der Ober sticht normal den Unter!! Der Vorstand den Filialleiter. Wo liegt also das Problem??
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 09:07:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.846.243 von donna hightower am 01.12.06 07:56:01moin moin,
      wie schauts denn mit einfach mit umschuldung aus.
      die internet hypothekenbanken haben super günstige konditionen.
      und wenn die sachlage so ist wie sie dargestellt ist dürfte das kein problem bereiten.
      anders schauts natürlich aus, wenn dein freund auch diese verbindlichkeiten nicht tilgen kann.

      der vorteil ist, dass günstigere zinsen anfallen und dass die derzeitige hausbank wegfällt.

      gopa
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 09:21:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.846.923 von gopassau am 01.12.06 09:07:16Hi gopassau,

      jede Bank, auch Onlinebanken, schauen zu allererst mal in der Schufa nach.....

      Dort steht das drin, was man der neuen Bank ganz gewiß nicht zu sagen gedenkt!!! :D

      Gruß dh
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 09:42:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich bin auch der Meinung, dass Dein Freund nicht mit offenen Karten spielt und für den Fall einer Zwangsversteigerung ein erheblicher Zeitraum vergeht, bis diese dann in die Wege geleitet wird. In der Zwischenzeit hätte es also noch genügend Möglichkeiten gegeben, die Sache zu klären. Vorausgesetzt natürlich, dass Dein Freund das gewollt hätte.

      Und zu glauben, dass das Objekt vielleicht für nur 50% des Verkehrswertes ersteigert werden kann, ist ganz einfach ein Trugschluss. Das mag wohl bei qualitativ schlechten und veralteten Objekten gehen, aber garantiert nicht bei dem von Dir vorgestellten. Bei interssanten Objekten in einer guten Lage werden sehr viele Interessenten bei einer solchen Versteigerung anwesend sein. Der erzielte Ersteigerungspreis kann dann sehr wohl noch wesentlich höher ausfallen als der vom Gutachter ermittelte Verkehrswert. Davon würde ich in Deinem Fll oder im Fall Deines Freundes mal stark ausgehen.

      Schließlich muß ich es wissen, denn schon oft war ich bei Immobilienzwangsversteigerungen anwesend!!

      Trotzdem viel Glück!
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 09:50:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      Alles wunderbar erklärt - AlterMann ist mein Favorit!
      Wer selber suchen will:
      http://forum.jurathek.de/index.php
      und
      http://www.rechtspflegerforum.de/

      da gibt's breiteste Problemwälzungen - obwohl ich immer noch nicht Recht und Unrecht bei ZV unterscheiden kann, konnte ich mich dort schlauer machen - schlau bin ich bisher nicht geworden...

      Das sollte für tropezon kein Hindernis sein.

      Nachteil bei den Juristen: Ich finde meistens beide Aussagen (richtig und falsch)
      Grüße
      Hugo
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 10:01:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.844.866 von tropezon am 01.12.06 01:11:06Was ´ne Storry. Angesichts der Tatsache, dass Du ja desöfteren postest gehe ich mal davon aus, dass es sich nicht um ein Märchen handelt.

      1. Der Zeitablauf bis zur Zwangsversteigerung ist wie von donna hightower beschrieben. Wenn es schnell geht, dann vielleicht 6-12 Monate. Dein Freund scheint Dir hier nicht die Wahrheit zu sagen. Empfehle Deinem Freund emotional herunterzukommen und EHRLICH zu Dir zu sein. Ansonsten ist eh keine Hilfe möglich.

      2. Der Nettoerlös der Zwangsversteigerung reduziert die Schulden. Die verbleibenden Schulden gehen jedoch selbstverständlich nach Zwangsversteigerung nicht unter, denn bei Einrichtung der Grundschuld musste stets auch ein entsprechendes Schuldversprechen abgegeben werden (i.d.Regel sogar auch Zwangsvollstreckungsunterwerfung hinsichtlich des gesamten Vermögens).

      Ganz wichtig wie hier auch bereits von anderen bemerkt: Die bis zum Versteigerungstermin auflaufenden Zinsen und Gebühren erhöhen selbstverständlich noch die Schuld.

      Die erwähnte private Hypothek (ist es wirklich eine Hypothek oder doch eine Grundschuld?) würde -sofern der Erlös der Zwangsversteigerung für die vorrangigen Gläubiger ausreicht- aus dem Versteigerungserlös bedient. Welche Forderungen und Rechte bestehen bleiben wird auch jeweils im Versteigerungstermin bekannt gemacht.

      3. Der Ablauf der Versteigerung ist wie von AlterMann beschrieben.

      4. Ich würde als erstes versuchen mit der Bank ein Gespräch zu suchen (dürfte da ja mittlerweile in der Abwicklungsabteilung gelandet sein). Da auch nicht unterwürfig sein - aber keinenfalls die als Gegner betrachten, denen man mal eins reinwürgen kann/will/darf (die sitzen in dem Fall sowieso am längeren Hebel). Vernünftig die Lage darstellen, versuchen einen Zahlungsplan zu entwickeln usw. usw.

      5. Deine finanzielle Involvierung sollte m.E. so klein wie irdgend möglich ausfallen, denn ich glaube Dein Freund wird leider ein Wiederholungstäter sein...

      @thefarmer

      Eine Nachforderung von Sicherheiten wiederspricht nicht dem Grundsatz von Treu und Glauben, denn wenn der Wert des Beleihungsobjektes sich verringert, dann ist eine solche Nachforderung sehr wohl angezeigt (bei rd. 300TE Schuld und 420TE Verkehrswert ist der Auslauf jedenfalls schon mal nicht mehr im 1. Rang).

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 11:06:45
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.847.877 von K1K1 am 01.12.06 10:01:56@ trop
      habe auch mal für einen "Freund" eine Liegenschaft ersteigert. Nach 6 Monaten sind dann die vereinbarten Mieten ausgeblieben. Nach weiteren 12 Monaten (solange hat die folgende Räumungsklage gedauert) ist er dann ausgezogen worden. Die Räumung, die aufgelaufenen Zinsen und die RA Kosten habenfür die 12 Monate in der Summe ca. 21000 € betragen.

      Das Thema ZV hat AM sehr treffend beschrieben.

      Die Geschichte stinkt. Bei einem Liegenschaftswert von 420 € liegt der 1-rangige Beleihungsauslauf bei ca. 270 € - also unwesentlich über der Restschuld. Für jemanden der vor kurzer Zeit eine spanische Liegenschaft veräußert hat (eigentlich müsste er ja damit einiges verdient haben) erscheint es mir sehr seltsam, dass er kein Geld bekommt für die Prolongation seiner Darlehen. Die verlangten Zinsen sprechen eher für eine Risikofinanzierung (sprich = der Bursche ist klamm).

      Es gibt Anleger, die kaufen gezielt die Grundschulden von der Bank und lassen dann das Verfahren weiterlaufen, das wäre bei Deinem Kumpel sicherlich sehr interessant (Objekt werthaltig, Restschuld nicht so hoch, gibt eine gute Verzinsung).

      Ich würde Dir allerdings empfehlen, das Ding zu ersteigern. Wenn Du Deinen Kumpel so lieb hast, dann kannst Du mit Ihm einen normalen Mietvertrag schließen, der Deine Kosten deckt und wenn er nicht bezahlen kann/will, kannst Du ihn hinterher wenigstens (mit beträchtlichen Kosten zwar) rausklagen lassen und die Bude verwerten. Das Ganze geht allerdings nur dann auf, wenn der Erlös der ZV entsprechend günstig ist. Damit es für Dich kein Draufleger wird, sollte sich Dein Einstandspreis im Rahmen der 70% bewegen (vielleicht bis 75%). Schau Dir auf jeden Fall im Vorfeld das Gutachten an. Der Gutachter liegt häufig mit seinem Verkehrswert irgendwo in einem vernünftigen Rahmen. Wenn der Verkehrswert so weit von deiner Einschätzung abweicht hat das sicherlich Gründe (zum Beispiel erheblicher Instandhaltungsrückstau - kann aber auch sein, dass er zur Bewertung nicht rein durfte und deshalb viel geschätzt hat). Das Gutachten gibts normalerweise für Interessenten bei der verwertenden Bank kostenlos.

      Sollte das Ding einen Preis nahe, oder sogar über dem VKW erzielen hat Dein Kumpel noch ein paar e auf der Seite und kann neu anfangen. In einer neuen Liegenschaft.

      Viele Grüße

      Kickaha

      P.S. guter Tipp: lass die Finger davon, es sei denn, Du willst einen "Freund" weniger haben, oder irgendwann wieder zurück nach Heidelberg ziehen.

      P.S.2 hab gerade mal den ZV Kathalog von HD durchgesehen, der Preis liegen im Rahmen. Das Objekt Deines Kumpels steht dort aber nicht drin. Also liegt die Liegenschaft irgendwo im Odenwald oder Richtung Heilbronn - Karlsruhe. Da sind die Preise noch niederer als in HD.
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 11:07:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.845.349 von tropezon am 01.12.06 02:24:52hast bm und viele Grüße

      ;)
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 12:12:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      Guten morgen,:)

      Zuerst, vielen Dank an ALLE die helfen und auch für die BM´s. Ich komme darauf zurück.

      Ich habe schnell mal alles überflogen und stelle fest, dass es viel komplizierter ist als ich mir im ersten Moment vorgestellt habe.

      Ich muss jetzt an mein Stammtisch aber werde heute Nachmittag alles in Ruhe, und peinlich genau, studieren. Mein erster Eindruck auf eure Kommentare weckt Bedenken, ob mein Freund mir wirklich alles gesagt hat. Verwechsle ich tatsächlich Gutmutigkeit und Hilfsbereitschaft mit Naivität?:eek:

      Bis später.

      Tropezon
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 16:38:44
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo Leute,:)

      Noch mal Danke an jeden einzelne für die vielen Informationen. Ich habe sorgfältig alles durchgelesen. Es ist sehr interessant und bin erfreut, wie viel Wissen in Euch steckt. Ich lerne eine Menge, auch wenn ich im Moment noch nicht alles perfekt verstehe, hilft es mir vorläufig schon weiter und mahnt mich zur Vorsicht, denn es geht nicht um den kleinen Betrag, wie beim erstemal in Spanien, sondern diesmal doch um Hunderttausende €. Gut überlegt ist eher angebracht als spontan reagiert.

      Das Amtsgericht hat noch kein Termin für die Zwangsversteigerung festgelegt und Donna „Zuvor wird der "Versteigerungsvermerk" ins Grundbuch eingetragen.“ Darüber hat er mir noch keine Auskunft gegeben.

      Die Absicht meines Freundes ist, glaube ich, klar erkannt. Er denkt – und will/möchte/ hofft – sein Eigentum billiger zurück haben, in 2-3 Jahre verkaufen und mit seinem Restgeld aus der spanische Immobilie, hier in Spanien sich niederlassen. Dafür ist er auch bereit, in Deutschland Privatinsolvenz zu begehen, oder anmelden. Ich weiß nicht genau, wie man sagt.

      Doch allein aus euren Mitteilungen erkenne ich, dass es nicht so einfach ist und er sich vielleicht irrt, oder etwas vormacht. Er glaubt nämlich, dass aufgrund der jetzige Situation in BRD, wenig Interesse besteht, sein Haus zum vollen Preis zu kaufen und rechnet ( wünscht sich und träumt ) eher mit niedrigem Preis, wenn möglich unter 50 %. Doch, wenn wie von euch geschrieben, jetzt noch extrem hohe Zinsen dazu kommen, sieht es nicht besonders gut aus.

      Aber in euren Vorschläge/ Bemerkungen lese ich was ganz anderes heraus.

      Substanzperlensucher: Der erzielte Ersteigerungspreis kann dann sehr wohl noch wesentlich höher ausfallen als der vom Gutachter ermittelte Verkehrswert.
      Ich glaube das wäre die Lösung für mein Freund. Er hätte eventuell etwas weniger, aber könnte sofort nach Spanien kommen;) ( und ohne die Finger hoch zu heben)

      Ich muss mir das alles in Ruhe durch den Kopf gehen lassen und einige Nächte darüber schlafen. Und selbstverständlich intensiv und ausführlich mit meinem Freund reden, im einzelnen prüfen wie richtig und vollständig seine Angaben sind.

      Danke Leute, und wenn euch noch was einfällt, nur zu. Ich möchte noch mehr wissen.

      Viele Grüße

      Tropezon
      Avatar
      schrieb am 01.12.06 23:54:14
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.847.877 von K1K1 am 01.12.06 10:01:56K1,

      aber eine Übersicherung widerspricht dem Gesetz.

      Nehmen wir mal an, 10 Jahre wurde ordnungsgemäß getiligt und die Bank hat bereits beim Kauf auch einen EK-Einsatz von 20-30 Prozent verlangt, dann sollte der Wertverfall nicht so drastisch sein, dass zusätzlich zu den Grundschulden weitere Sicherheiten gestellt werden müssen.

      Ich denke eher, da geht es nicht nur um die Schulden für das Haus, sondern da verlangt der Filial-Leiter zusätzliche Sicherheiten für andere Kredite.

      mfg
      thefarmer
      Avatar
      schrieb am 02.12.06 00:43:35
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.876.172 von thefarmer am 01.12.06 23:54:14@thefarmer

      also eine Übersicherung ist nach den bekannten Parametern ganz sicher sicher nicht angezeigt (Übersicherung tritt bei 110% des realisierbaren Wertes der Sicherheit im Verhältnis zur Schuld ein).

      Hier liegt der Fall jedoch gegenteilig vor, denn im Beispiel ist bei einem Verkehrswert von 420TE der zu realisierende Wert der Sicherheit (Immobilie) regelmäßig bei rd. 60% des Verkehrswertes, d.h. 252TE anzunehmen. Hieran erkennst Du auch, warum das Verlangen der Bank einer Stellung von Zusatzsicherheiten sicher nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt.

      Mal davon abgesehen ist eine Grundschuld eine abstrakte Sicherheit - es kann also durchaus sein, dass die Bank -neben dem eigentlichen "Hausdarlehen"- noch weitere Schulden des Kunden abgesichert sehen will.

      Also die Fährte "Übersicherung" o.ä. ist bei der Problemlösung sicher nicht zielführend.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 03.12.06 01:31:55
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.876.925 von K1K1 am 02.12.06 00:43:35Hallo K1

      Die 80 Prozent-Grenze wäre bei 336.000 Euro.
      Ich denke es wäre schon interessant zu wissen, wie weit die Bank seinerzeit bei der Erstfinanzierung in´s Risiko gegangen ist und ob dieses - Tilgungen sind ja wohl erfolgt - Risiko nicht jetzt trotz derzeitiger Preisminderungen am Immo-Markt nicht doch kleiner ist als damals.

      Entscheidender als der Wert der Immobilie, oder sagen wir mindestens so entscheidend, ist die Einkommens-Situation. Wenn hier Anlass zu Sorge besteht...... haben wir auch eine ganz andere Situation.

      Aber ich denke, die Rechtslage in Sachen Sicherheitenstellung ist bei einer bereits seit 10 Jahren laufender Finanzierung, in der sich der Kunde an seine Kreditverpflichtungen gehalten hat, aufgrund neuerer Rechtssprechung nicht mehr so eindeutig nur zu Gunsten der Bank auszulegen.

      Würden nämlich alle Banken so handeln, dann würden bei einem Preisrückgang am Immo-Markt, wie wir ihn die letzten 10 Jahre in Deutschland hatten, unendlich viele Finanzierungen in sich zusammenbrechen, die Preise noch weiter drücken, noch mehr Kunden in Existenznot bringen, Banken gigantische Wertberichtigungen bescheeren, bis letztendlich die gesamte Volkswirtschaft in einer Deflation, vergleichbar der Weltwirtschaftskrise stecken würde.

      Die Bank müsste sich durchaus fragen lassen, wie sie ihn vergleichbaren Fällen gehandelt hat. Ist es Willkür gegenüber diesem einen Kunden, oder generelle Geschäftspolitik. Ab nächstes Jahr könnte der Kunde sich dann sogar diskriminiert fühlen und die Bank verklagen, wenn er nachweisen kann, dass ähnliche Finanzierungen keine Sicherheiten nachschießen müssen. Das würde dann teuer für die Bank!

      mfg
      thefarmer
      Avatar
      schrieb am 03.12.06 09:55:01
      Beitrag Nr. 21 ()
      Dein geschriebenes Posting hat ja in manchen Bilanzen der Banken und auch in viele Pleiten bei Kunden geführt. Sieh Hypovereinsbank, Commerzbank, Badenia etc.

      Auch kannst du viele viele Zehntausend Käufer von Ost-Immos mal fragen.

      Nur im Zusammenbruch endet das ja dann nicht zwangsläufig. DIe betroffenen Personen verfügen dann oft noch über andere Finanzmittel oder haben sich diese dann wieder aufgebaut.

      Auch die Banken haben diese Abschreiben über Jahre dann wieder ausbügeln bzw. verteilen können.

      Und warum meinst du ist die Börse die letzten Tage wieder so verscnupft?? Das liegt an den Immopreisen und Enticklung der Bauanträge bzw. Hausverkäufe in den USA. Da gehen die Preise zurück, die Zinsen sind die letzten 2 Jahre deutlich gestiegen, und jetzt hat jeder Angst, das der US.Konsument aufhört zu konsumieren, bzw. es einfach nicht weiter expandiert mit der Kauflust der Amis.
      Avatar
      schrieb am 04.12.06 00:11:45
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo!
      Zunächst einmal: Posting 6 ist grundlegend falsch!
      Von Amt her ist beim Ersttermnin nur grundsätzlich ein Gebot unter 50% des Verkehrswerts zu untersagen. Über 70% muß0 das Amt zustimmen, zwischen 50 und unter 70% kann das Amt den Zuschlag erteilen, muß aber nicht. In der Praxis sieht das so aus, daß die Bank dann den Deal absegnet und wenn dies geschehen ist wird das Amt auf antrag z.B. ein 60%-Gebot abnicken.
      Alles andere ist Irrglaube.
      Und ich weiß wovn ich rede, habe selber schon 3 Häuser, davon 2 Mietshäuser über ZV erworben, beide Mietshäuser im 1. Termin, beide deutlich unter 70%!
      Leute, die sich wirklich auskennen, bieten daher bei guten Objekten nur im 1.Termin.
      Bei Schrott oder astronomisch begutachteten Häusern wird man erst später bieten.
      Wie schon gesagt wurde, die Bank bestimmt am Ende IMMER ob der Deal abgesegnet wurd, bei mir wurde auf Betreiben der Bank auch mal ein 80% Gebot für eine schöne Wohnung nicht abgesegnet, so daß der Deal geplatzt ist. Schade, wär eine gute Wohnung gewsen! aber so ist es nun mal! Obwohl ich deutlich über 70% geboten hatte!

      Zur Frage von Tropezon, was man am besten tun sollte, würde ich 3 Möglichkeiten ernsthaft in Betracht ziehen:

      1. Da der Freund sowieso pleite ist wird er keinen Kredit mehr bekommen. Tropezon scheint als Millionär in Spanien gute Bonität zu haben, so daß er bei einer Umschuldung als Bürge auftreten könnte. So könnte der Freund das Haus behalten, ein Kosten verursachender Verkauf und so würde nicht notwendig sein. Schlecht ist nur, daß die ZV schon betrieben wird. Das heißt, die Bank ist berechtigt, rückwirkende die gesamten Zinseszinsen von wie schon genannt ca. 18% zu berechnen und zu erheben. Ein gütlicher Deal ist meiner Meinung nach sehr empfehlenswert, bedarf aber vieler Verhandlungen mit der Bank.

      2. Tropezon kauft das Haus als notleidendes Objekt von Deinem Freund. Bei dem Deal muss die Bank zustimmen. Ebenfalls Verhandlungssache aber m.M. sicherer und auch für die Bank billiger und besser, als das Objekt durch die ZV gehen zu lassen. Die Bank muß und kann nicht wissenm, daß Tropezon der Freund ist.
      Notleidende Verkäufe sind nur mit dem Eigentümer zu machen. (Kommt oft vor, mein letztes erworbenes Mietshaus war auch ein solches Objekt mit ZV-Eintrag im Grundbuch . Habe es über den Insolvenzverwalter der insolventen GmbH mit Zustimmung und Freigabe durch die BAG Babk gemacht!)


      3. Ausbietungsgarantie.
      Der Gläubiger bewirbt in der Regel das Haus während der Versteigerung um einen höheren Erlös zu erzielen. Siehe sämtliche Zeitungsartikel oder Makler im Internet die solche Häuser provisionsfrei offerieren. Die kommen nicht irgendwoher, werden alle bezahlt.
      Eine Ausbietungsgarantie ist kompliziert und hat viele Gestaltungsspielräume. Sowas zielt datrauf hin, für den Gläubiger Sicherheit zu schaffen, daß mindestens so viel geboten wird. In der Regel funktioniert eine Ausbietungsgarantie so: Bsp: Objekt Verkehrswert 100 k, Ausbietungsgarantie z.B. 80 k. Egal was geboten wird, der Garantiegeber muss 80 k bieten. Auch wenn ein anderer z.B. 85 k bietet wird die Bank betreiben, daß der Garantiegeber den Zuschlag erhalten muß, es sei denn eine vorher festgelegte Obergrenze wird überschritten, z.B. 95 k. Dann verfällt sie. Sowas ist Verhandlungssache. Im Gegenzug stellt die Bank alle Vermarktungsbewmühungen ein und zeigt oft nicht mal anderen das Objekt von Innen. Hab ich auch schon gemacht. Aber wie gesagt, ein festes Muster gibts hier nicht. Kosten sind gering und werden i.d.R. bie Mißerfolg erstattet, Ausbietungsgarantie wird notariell ausgefertigt und beim Notar unterzeichnet. Nicht so sicher aber auch eine Möglichkeit.


      Natürlich besteht die Möglichkeit zu bieten, aber ist riskant! Kann richtig teuer werden! Habe auch schon erlebt wie Häuser, auch Mietshäuser über 130% hochgeboten wurden. Trotz eigentlich marktnaher Verkehrswerte. Ist halt wie an der Börse!

      Um weitere genaue Tips geben zu können, sind leider noch zu viele Fragen offen. z.B.: Hat der Gutachter das Haus von Innen besichtigen können?
      Avatar
      schrieb am 04.12.06 00:16:11
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ähm, sorry war wohl etwas übereilig, nicht alles was in Posting 6 steht, ist fals, nur die Aussage zur 70%-Grende. Das ist nun mal ein Märchen, aber zur fairen Verteidigung des Schreibers, ein sehr hartnäckiges! :)
      Avatar
      schrieb am 04.12.06 08:54:47
      Beitrag Nr. 24 ()
      Servus Tropi,
      Servus Tille,

      also prinzipiell hat casel alles richtig beschrieben. Ich denke nur, dass ihr alle eins vergesst. Die Lage der Immobilie. Du hast geschrieben in der nähe von Heidelberg. Heidelberg hat einen der besten Immomärkte in deutschland. Das liegt vor allem an dem hohen Studentenanteil, der alle mietwohnungen wegkratzt und das zieht sich dann durch den ganzen markt.
      Ich habe auch in ossiland schon einiges mit ausbietungsgarantie gemacht. Das machen banken aber eigentlich nur, wenn sie schon 2 termine gehabt haben, kein schwein hat geboten und du gehst nu hin und sagst, leute ich wills haben für den und den preis, und die bank will die sicherheit, dass beim 3. oder 4. termin jemand bietet, sonst würden sie ihn nicht ansetzen lassen. In Heidelberg wird dies jedoch nicht der fall sein.
      Gerade bei einfamilienhäusern im gehobenen stil ist heidelberg für die bank doch der ideale markt.
      Also ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass Ihr da billig weg kommt. Ich stelle folgende Theorie in den Raum.

      Es ist extrem ungewöhnlich, dass das Zangsversteigerungsverfahren so schnell geht. Das nächste ist ungewöhnlich, dass die Bank den Preis der immo recht niedrig ansetzen lässt. Also 420 T€ hören sich für das beschriebene anwesen in heidelberg recht wenig an.

      Ich gehe davon aus, die bank hat schon einen potentiellen bieter, mit dem sie entsprechende absprachen getrofen hat. Schöne Einfamilienhäuser zu guten preisen sind dort nicht gerade wie sand am meer zu finden. Eventuell ein sehr guter Kunde, Die Bank ist sich sicher Ihre komplette Forderung zu bekommen, hat einen ungeliebten Kunden wech und einen gutenneuen Kunden gewonnen.

      Ich hab noch gute Kontakte in den markt meiner alten heimat (BAWÜ und Bayern) und ich kann mir nicht vorstellen, dass da beschriebene haus unter 350 T€ + x wechgeht. Sorry, da würde die bank wohl keinen Zuschlag erteilen.

      Aus meiner Sicht, und wenn du wirklich helfen willst in diesem finanziellen umfang, ist die billigste VAriante jetzt umgehend die Forderung zurück zu führen, du lässt dir eine notarielle verkaufsvollmacht von deinem freund geben (zusätzlich zur obligatorischen grundschuld) zur Sicherheit, und ihr habt beide ein gutes geschäft gemacht.
      servus
      Avatar
      schrieb am 04.12.06 09:12:41
      Beitrag Nr. 25 ()
      Also 420 T€ hören sich für das beschriebene anwesen in heidelberg recht wenig an.

      Laut Tropezone ist es nicht "in" sondern "südlich von Heidelberg" und da kanns auch ganz schnell ziemlich billig werden, von daher würde ich die Zweifel an den 420TE (hört sich "recht wenig" an) erstmal hinterfragen - weitere Detailkenntnisse zur Lage wären halt nötig. Und für manche ist "in Heidelberg" eben auch noch 20 oder 30km südlich des Stadtkerns, nur die Preise sprechen da eine andere Sprache..

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 04.12.06 10:02:59
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.894.920 von thefarmer am 03.12.06 01:31:55Was willst Du mit einer "80 Prozent-Grenze" ? Es wird regelmäßig ein Wert von 60% des Verkehrswertes als realisierbarer Wert für die Besicherung angenommen. Wenn die Frage der Besicherung für die Bank nicht hinreicht kann das Einkommen noch so toll sein, die Bank ist nicht dazu verpflichtet einen unbesicherten bzw. nur teilweise besicherten Kredit zu geben bzw. aufrechtzuerhalten. Da gibt es auch keine neuere Rechtprechung - und praxismäßig läuft es in den letzten Jahren sowieso zunehmend extremer ab - da sind die Heuschrecken nämlich noch mit ganz anderen Mitteln zugange - da wünschst Du Dir ganz sicher bei einer Deutschen (normalen) Bank zu sein...

      Und mit rechtlich relevanter Diskriminierung hat das sicher auch nichts zu tun, denn dass gleiche Sachverhalte zu unterschiedlichen Preisen im Geschäftsleben führen (der eine verhandelt halt bspw. besser als der andere) ist wohl mehr als normal.

      Also die Schiene scheint mir in dem Fall wenig Zielführend zu sein.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 04.12.06 10:37:55
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hallo Chris,
      ich habe schon eine Ausbietungsgarantie auch im ersten Termin gemacht, war aber leider erfolglos. Das geht schon, ist halt alles eine Frage der Höhe der Garantie und der Verhandlung.
      Natürlich muß die Bank letzendlich dazu bereit sein. Und 2004, wo der Markt noch am Boden war, war alles viel einfacher für den Käufer.
      Avatar
      schrieb am 04.12.06 11:51:33
      Beitrag Nr. 28 ()
      Vielen herzlichen Dank, Jungs und Mädels natürlich auch.

      Habe gestern ein langes Gespräch geführt mit meinem Freund. Er schickt mir alle Unterlagen.

      Im Moment nur so viel:

      Es schein tatsächlich so, dass das ganze bereits Mitte/ Ende letzten Jahres begonnen hat.
      Die 20.000 Privat, sind eine Grundschuld zu Gunsten des Sohnes.
      Zur Höhe der Hypothek. Er hat natürlich schon eine Menge getilgt ... aber .... vor ca. 5 Jahre wieder erhöht ( wie genau weiß ich nicht, vielleicht Umgeschuldet oder was ähnliches.)

      Und Schlier
      Ich gehe davon aus, die bank hat schon einen potentiellen bieter, mit dem sie entsprechende absprachen getrofen hat. Schöne Einfamilienhäuser zu guten preisen sind dort nicht gerade wie sand am meer zu finden. Eventuell ein sehr guter Kunde, Die Bank ist sich sicher Ihre komplette Forderung zu bekommen, hat einen ungeliebten Kunden wech und einen gutenneuen Kunden gewonnen.

      Das oder etwas ähnliches vermute ich auch, und das bringt mich auf eine seltsame Idee, allerdings mit erheblich mehr Risiko. Ich stelle sie nur mal zur Diskussion.
      Wir wär’s, wenn ich mitbiete nur um den Preis hoch zu treiben, ohne die Absicht zu kaufen?

      Gefährlich, zu gefährlich?:mad:

      Ich muss weg, bis heute Nachmittag.

      Grüße

      Tropezon

      PS Casel : scheint als Millionär in Spanien... nicht übertreiben, auf dem Papier schon aber in der Kasse ist Ebbe. Lebe ganz bescheiden, in Spanien eben;)
      Avatar
      schrieb am 04.12.06 12:20:39
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.922.318 von tropezon am 04.12.06 11:51:33Nö, was soll schon daran gefährlich sein mal aus Spaß ein paar hunder tausend zu bieten? :rolleyes:

      Zitat: aber in der Kasse ist Ebbe
      Dann macht das bieten doch erst richtig Spaß. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.12.06 13:45:35
      Beitrag Nr. 30 ()
      tropezon,
      an die Verschwörungstheorie glaube ich nicht. Normalerweise will die Bank nur das Geld sehen, das ihr zusteht. Du kannst dich doch leicht an die Bank wenden und sagen, daß du das Haus kaufen möchtest. Das schafft mehr Klarheit als die „Unterlagen“, die dir dein Freund natürlich zusätzlich schicken darf.
      Avatar
      schrieb am 04.12.06 17:46:45
      Beitrag Nr. 31 ()
      AlterMann,

      Ebbe bedeutet ja noch nicht, dass der Brunnen ganz trocken ist.;) Aber bei Zuschlag müsste ich schon paar Anleihen versilbern.

      Alzwo,

      Vielleicht habe ich zur Zeit zuviel „ spanischer Einfluss“ in mir, aber auch in Deutschland schließe ich es nicht automatisch aus. Gespräch mit der Bank wäre nur interessant, wenn sie Abstriche täte an ihren Forderungen. Das ist nicht ( noch nicht ) der Fall.

      K1,

      Richtig. Nicht Heidelberg direkt, sondern zwischen H. und Karlsruhe.

      Casel

      Als Bürge will ich nicht eintreten. Ich habe gern klare Sache, dass ich weiß wo ich dran bin.;)

      Ich habe soeben per Fax eine Menge Blätter vom Grundbuch bekommen.
      Mamamia, ist das ein Wüst. Da wird eingetragen, gelöscht, wieder eingetragen, andere Summen, etc:cry:

      Was ich sehe ist:
      Hinter allen steht Grundschuld ( ist das nicht das gleiche wie eine Hypothek? )
      Teilweise : Grundschuld ohne Brief, was ist den das?
      Und mit den Zinsen, das stimmt. Mal sind es 15 %, dann wieder 18%. Dann 15 % Zinsen jährlich; 5% Nebenleistung einmalig.
      Dann: einmal ausnutzbarer Vorrangsvorbehalt für Pfandlasten bis zu 19.000.- DM nebst 16 % Zinsen und Nebenleistung zu Gunsten....

      Da brauche ich Tage, bis ich das verstehe. Oder könnt ihr mir was dazu sagen?:confused:

      Grüße

      Tropezon
      Avatar
      schrieb am 04.12.06 20:46:55
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.931.484 von tropezon am 04.12.06 17:46:45tropezon:

      Der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek besteht darin, dass die Grundschuld eine "abstrakte" Schuld ist, die Hypothek eine "persönliche".

      Wenn Du eine Hypothek von 100.000 Euro hast und Du tilgst 10.000 Euro dann schmilztzt die Hypothek automatisch auf 10.000 Euro und kann nicht wieder aufleben, da die Hypothek unmittelbar mit dem einen Darlehen verbunden ist.

      Tilgst Du dagegen ein Darlehen das gegen Grundschuld gesichert ist, so bleibt die Grundschuld in gleicher Höher bestehen, allerdings hast Du einen Anspruch gegen die Bank, welche verpflichtet ist, Dir die freien Grunschulden - die "hintersten" an Dich zurückzuübertragen, so in der Sicherugnsabrede nicht vereinbar ist, dass sie für andere Darlehen als zusätzliche Sicherheit dienen soll.

      Die Zinsen von 16 oder 18 % sind abstrakt und haben nichts mit dem eigentlichen Darlehenszins zu tun. Hier schützt sich die Bank nur nochmals zusätzlich ab und verschaft sich für Zinsen, Rechtskosten eine Sicherheit, die dann zum Nachteil eventueller nachrangiger Gläubiger wirkt.


      An K1: So einfach haben es die Banken nicht. Die Grenze zwischen Willkür und ausreichender Sicherheit ist fliesend. Vielleicht nicht in diesem Fall, dessen spezielle Problematik wir wohl nicht in allen Details kennen.

      mfg
      thefarmer
      Avatar
      schrieb am 04.12.06 20:48:31
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.931.484 von tropezon am 04.12.06 17:46:45http://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld

      http://de.wikipedia.org/wiki/Hypothek

      besser gehts nicht zu erklären :look:

      grüße
      ansys1
      Avatar
      schrieb am 05.12.06 00:26:04
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.938.237 von ansys1 am 04.12.06 20:48:31Thefarmer und ansys1,

      Danke.

      http://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld

      Warum habe ich daran nicht gleich gedacht. Ich glaube ich habe da gerade was phantastisches entdeck. Nicht für diesen Fall, aber wenn ich vielleicht eine Immobilie verschenke und mich für den Notfall absichern will.Man weiß ja nie wie Dankbarkeit sich nach dem Verschenken auswirkt ;)

      Eigentümergrundschuld
      Ziel der Eintragung einer Eigentümergrundschuld kann es zum Beispiel sein, sich eine höhere Rangstelle für eine spätere Kreditaufnahme zu sichern. Aber auch durch Schenkung oder Erbschaft von dem ursprünglichen Kreditgeber kann eine Eigentümergrundschuld entstehen.

      Das gefällt mir.:cool:

      Grüße und gute Nacht.

      Tropezon
      Avatar
      schrieb am 20.02.07 04:35:36
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.846.249 von AlterMann am 01.12.06 07:56:44@AlterMann


      "sehr oft ist der amtliche Verkehrswert eher zu hoch als zu gering angesetzt................."

      Jepp, du hast absolut recht. Deine Ausssage spiegelt auch meine Erfahrungen und Eindrücke, die ich bei dem Thema Zwangsversteigerungen gewonnen habe, im vollem Umfang wieder. Nicht nur "sehr oft", sondern zu 99,99999% reizen die amtlich angeheuerten "Gutachter" ihren Rahmen der Bewertungsgrundlagen voll bis übervoll aus. Ist doch auch klar. Um so höher ihr geschätzter Verkehrswert, um so höher ist auch ihre prozentuale Gutachterhonorierung, die sich an dem mutmaßlichen Wert der taxierten Immobilie misst. Da sollte man, bitteschön, weiß Gott nicht naiv sein. Denn "unabhängige" gerichtlich bestellte Gutachter sind ebenso "neutral", wie die Jungfrau Maria eine Jungfer war.


      Ein Tipp an "Tropezon": Er sollte mal einen eigenen Immobiliengutachter beauftragen, das Haus genauer unter die Lupe zu nehmen. Das kostet nämlich, ganz im Gegenteil wie hier behauptet wird, kein übermäßiges Vermögen, sondern in der Regel "nur" so ca. 500 Euro bis ca. 3000 Euro(prozentual nach dem geschätzen Verkehrswert der Immobilie). Ein Klax, wenn man dadurch geschützt wird, mehrere zehntausende oder hundertausende Euro zuviel auszugeben.

      Besonders lohnend ist es, wenn der von einem bestellte Sachverständige auch firm in Bauschadens- und auch in Grundstücksbewertungen ist. Was nutzt einem schließlich der auch noch so günstige Ersteigerungspreis, wenn man zum Beispiel Hausschwamm im Gebälk oder eine olle Fliegerbombe aus'm 2 Weltkrieg im Garten hat, oder wenn man im Nachhinein erfahren muss, dass früher, als das Wohnungsbaugrundstück noch im Gewerbegebiet lag, eine Fabrik Dinge produzierte, die im Vorhinein den erworbenen Grund und Boden mit ultragiftigen Chemikalien vergiftet hat? Dann ist es nämlich ganz schnell "Game Over" mit den molligen Eigenheimbesitzerfreuden. ;)

      ----
      Avatar
      schrieb am 21.02.07 16:05:16
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hallo Leute,

      Nachdem dieser Thread gestern wieder hoch geholt wurde, kann ich euch mitteilen, dass die Angelegenheit geregelt ist.

      Nach euren vielen Informationen, Anregungen, Vorschläge und Unterlagen meines Freundes habe ich mir dieses ganzen Sammelsurium durch den Kopf gehen lassen und richtig intensiv über alle Möglichkeiten nachgedacht.
      Nach reifer Überlegung und Gespräche mit meinem Freund, kam ich zu der Überzeugung, dass ein Gespräch mit der Bank ( von vielen vorgeschlagen), das sinnvollste und auch das meistversprechende wäre. Ich musste erst mein Freund überzeugen, dass seine Erwartungen, der Versteigerungserlös würde vielleicht nur die hälfte bis 60 % vom Verkehrswert bringen, sehr naiv sind und obendrein gefährlich, denn möglicherweise hätte er anschließend keine Ruhe mehr ( von Bank Seite). Kräftiges Argument waren auch die Zinsen ( 15-18%) die ich hochgerechnet habe, falls die Versteigerung in die 2te oder 3te Runde geht.

      Ich rief meinen Bekannten im Vorstand dieser Bank an, lud ihn zum Skifahren nach Frankreich ein und Anfang Januar besuchte er mich in meiner Wohnung in den Alpen. Wir verbrachten eine schöne, ausgelassene Woche in der ich ihm – zwischen leckerem Essen und altem Calvados - das ganze missglückte Vorhaben meines Freundes verklickerte und bat ihn zu intervenieren um zu erreichen, dass die Bank das Darlehen mit einem vernünftigen Zins verlängert. Notfalls, wenn erforderlich, würde ich die Bürgschaft über 50.000€ übernehmen ( Hi Casel, ich wollte ja im Prinzip nicht, aber...., was tut man nicht alles für Freunde ;) ).

      Kurzum, mein Bekannter war erfolgreich und Mitte Januar flatterte ein neues Angebot ins Haus meines Freundes, 5 Jahre Zinsbindung zu 3,95 %.
      Allerdings muss mein Freund ein Teil der entstandenen Kosten übernehmen.
      Eine Bürgschaft Aufforderung habe ich noch nicht erhalten, aber mein Bekannter kennt mich gut genug ( wir kennen uns schon über 20 Jahre) und ich hatte lange genug ein Konto auf seiner Bank – und 10 Jahre 750.000 DM Schulden – das verbindet :D( wie Skifahren, gutes Essen und edle Tropfen)
      Nennt man doch nicht Bestechung oder doch? Höchstens Begünstigung. Wozu so eine Ferienwohnung alles dienen kann!!!;)

      In diesem Fall kann man sagen: Ende gut, alles gut.

      Vielen Dank für eure Hilfe und Grüße.

      Tropezon
      Avatar
      schrieb am 22.02.07 17:33:03
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.878.210 von tropezon am 21.02.07 16:05:16Ich hätte auch gerne einen Bekannten im Vorstand (m)einer Bank......und eine Ferienwohnung in den Alpen sowieso....:lick:;):rolleyes:


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