Wirtschaftlich sinnvolles Handeln auf Xetra verboten? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.12.06 23:21:37 von
neuester Beitrag 09.12.06 13:15:17 von
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Ich hatte heute folgendes Problem (Zahlen gerundet):
1. Ich möchte in einer Xetra-Auktion eine Aktie mit Stufenlimit kaufen: die halbe Position unlimitiert, die andere Hälfte mit Limit 100 Euro.
2. Ich rechne mit einer Ausführungswahrscheinlichkeit von 100% bzw. 80% für die beiden Käufe.
3. Ich zahle ein festes Transaktionsentgelt pro Ausführung, unabhängig vom Ordervolumen. Limitgebühren zahle ich nicht.
Nun kann ich statt der beiden Käufe genauso gut einen unlimitierten Kaufauftrag über die gesamte Position und einen mit 100 Euro limitierten Verkaufsauftrag über die halbe Position aufgeben. In beiden Fällen erhalte ich in der Summe bei Kursen über 100 Euro die halbe Position und bei Kursen unter 100 Euro die gesamte Position.
Der entscheidende Unterschied ist, dass ich bei der ersten Variante (zwei Kaufauftrage) 1,8 Ordergebühren erwarte während ich bei der zweiten Variante (ein Kauf- und ein Verkaufauftrag) nur 1,2 Ordergebühren erwarte. Also müsste ich mich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die zweite Variante entscheiden.
Leider hat mich meine Bank darauf aufmerksam gemacht, dass solche Crossing-Geschäfte gemäß § 38 der Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse verboten sind.
Warum ist es an der Börse verboten, wirtschaftlich zu handeln?
1. Ich möchte in einer Xetra-Auktion eine Aktie mit Stufenlimit kaufen: die halbe Position unlimitiert, die andere Hälfte mit Limit 100 Euro.
2. Ich rechne mit einer Ausführungswahrscheinlichkeit von 100% bzw. 80% für die beiden Käufe.
3. Ich zahle ein festes Transaktionsentgelt pro Ausführung, unabhängig vom Ordervolumen. Limitgebühren zahle ich nicht.
Nun kann ich statt der beiden Käufe genauso gut einen unlimitierten Kaufauftrag über die gesamte Position und einen mit 100 Euro limitierten Verkaufsauftrag über die halbe Position aufgeben. In beiden Fällen erhalte ich in der Summe bei Kursen über 100 Euro die halbe Position und bei Kursen unter 100 Euro die gesamte Position.
Der entscheidende Unterschied ist, dass ich bei der ersten Variante (zwei Kaufauftrage) 1,8 Ordergebühren erwarte während ich bei der zweiten Variante (ein Kauf- und ein Verkaufauftrag) nur 1,2 Ordergebühren erwarte. Also müsste ich mich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die zweite Variante entscheiden.
Leider hat mich meine Bank darauf aufmerksam gemacht, dass solche Crossing-Geschäfte gemäß § 38 der Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse verboten sind.
Warum ist es an der Börse verboten, wirtschaftlich zu handeln?
Warum auch sollte jemand anders für Dich ins Risiko gehen, nur damit Du sparen kannst?
Interessante Fragestellung. Man merkt, deine Stochastik-Vorlesung liegt noch nicht lange zurück. Oder du arbeitest in einer Handelsabteilung, wo nervige automatische Handelsprogramme nach solcherart von Feinoptimierung verlangen.
Auf deine eigentliche Frage weiß ich keine Antwort. Ruf doch mal in Frankfurt bei der Deutschen Börse AG an.
Ich muß sagen, bevor ich während eines Volabreaks (dauert ja nur 2 Minuten) Ausführungswahrscheinlichkeiten abgeschätzt habe, ist der ganze Volabreak schon wieder vorbei. Da finde ich es einfacher, während der zwei Minuten (bzw. fünf Minuten bei den regelmäßigen Auktionen) Indikationspreis, Indikationsmenge und Angebots-/Nachfrageüberhang zu beobachten, worauf ich dann meine Order bezüglich Stückzahl und ggf. Limit anpasse.
Auf deine eigentliche Frage weiß ich keine Antwort. Ruf doch mal in Frankfurt bei der Deutschen Börse AG an.
Ich muß sagen, bevor ich während eines Volabreaks (dauert ja nur 2 Minuten) Ausführungswahrscheinlichkeiten abgeschätzt habe, ist der ganze Volabreak schon wieder vorbei. Da finde ich es einfacher, während der zwei Minuten (bzw. fünf Minuten bei den regelmäßigen Auktionen) Indikationspreis, Indikationsmenge und Angebots-/Nachfrageüberhang zu beobachten, worauf ich dann meine Order bezüglich Stückzahl und ggf. Limit anpasse.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.984.003 von Trapper77 am 06.12.06 23:21:37Es ist verboten, mit sich selbst über die Börse Geschäfte zu machen. Das ist doch auch einleuchtend, weil sonst noch mehr manipuliert würde an der FWB/Xetra, als ohnehin schon. Hier steht also nicht deine Wirtschaftlichkeitsüberlegung im Vordergrund sondern der Schutz von Anlegern.
Die Überwachung dieses Verbotes scheint nur recht ungenügend, wie die mit "linker Tasche rechter Tasche" hochgekauften "Empfehlungen diverser Börsenbriefe zeigen.
Die Überwachung dieses Verbotes scheint nur recht ungenügend, wie die mit "linker Tasche rechter Tasche" hochgekauften "Empfehlungen diverser Börsenbriefe zeigen.
Also manchmal frage ich mich wie man auf solche Ideen überhaupt kommen kann.
Wieso sollte man eine Verkaufsorder ins System stellen dürfen, wenn man die Aktien überhaupt noch nicht hat? Das da die Bank nicht mitmacht kann ich nachvollziehen.
Grüße
giffyd
Wieso sollte man eine Verkaufsorder ins System stellen dürfen, wenn man die Aktien überhaupt noch nicht hat? Das da die Bank nicht mitmacht kann ich nachvollziehen.
Grüße
giffyd
@giffyd:
Das ist nicht der Grund!! Du bist wohl Anfänger bzw. Normaltrader. Da gibts noch ganze andere Arten von Trades, bei denen dir die Deutsche Börse AG auf die Finger haut.
Das ist nicht der Grund!! Du bist wohl Anfänger bzw. Normaltrader. Da gibts noch ganze andere Arten von Trades, bei denen dir die Deutsche Börse AG auf die Finger haut.
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