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    Haftpflicht in Mietwohnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.06 13:11:20 von
    neuester Beitrag 14.12.06 00:23:46 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.099.298
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      Avatar
      schrieb am 09.12.06 13:11:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      folgender Sachverhalt: A (1. Wohnsitz) und B (2. Wohnsitz) leben in einer Wohnung zur Miete. Über A läuft der Mietvertrag und A trägt auch alle Kosten. B verfügt über eine eigene Wohnung (1. Wohnsitz). B ist ausschließlich an den Wochenenden am 2. Wohnsitz.

      Die Wohnung von A. wird aus privater Hand vermietet. Die Wohnung wird zusammen mit einer Einbauküche vermietet (fest im Wohnungsinventar), zu der auch ein Herd gehört. Über die geöffnete Backofentür ist nun B gestolpert, die sich anschließend nicht mehr schließen läßt (die Backofentür) (wohl leicht verzogen). A. und B. sind beide seperat haftpflichtversichert. Meine Frage(n):

      1. kann die Haftpflichversicherung in Anspruch genommen werden ?
      2. Wenn ja, die von A oder B ?

      Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende wünscht

      S.Feier
      Avatar
      schrieb am 09.12.06 13:34:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.047.761 von S.Feier am 09.12.06 13:11:20A+B=C
      C=C1-C2
      C1=A+X
      C2=B+X
      A+X=>C oder =<C :confused:
      B+X=<C oder =>C :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.12.06 13:35:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.048.112 von miss29 am 09.12.06 13:34:22PS.

      X=HV
      Avatar
      schrieb am 09.12.06 13:44:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.047.761 von S.Feier am 09.12.06 13:11:20Hallo Feier,

      Ich nehme an Du bist "B" wie Broadnet ;-)
      Sicher geht es ja um den Schaden am Backofen und nicht um eine Verletzung von "B".
      Daher kommt die Haftpflicht vom Stolperer auf.

      Denk mal drüber nach ob es nicht Heimtücke von "A" war, so wie damals bei Hänsel und Gretel. Dann wird die Haftpflichtversicherung die Ansprüche für "B" abwehren.;)
      Avatar
      schrieb am 09.12.06 15:49:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.047.761 von S.Feier am 09.12.06 13:11:20#1 in Kurzform:
      ICH hat das Backrohr von XY beschädigt. Zahlt die Haftpflicht von ICH?
      :D

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      schrieb am 09.12.06 16:18:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.048.285 von Versman am 09.12.06 13:44:19Hallo Versman,
      alter Kumpel ;) Nein, ich bin absolut unschuldig und gerade Du kennst mich doch, den rücksichtsvollen Feier ;)

      Spaß beiseite: zahlt hier wirklich die Haftpflichversicherung (unabhängig von A oder B) ? Habe irgendwo im Hinterkopf, dass gemietete Sachen nicht abgedeckt werden ? Ist das bei Einbauküchen anders ? Warum zahlt meine Haftpflicht (A) nicht ?

      Gruss nach Berlin
      Avatar
      schrieb am 09.12.06 19:03:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.055.164 von S.Feier am 09.12.06 16:18:15Damit die Haftpflicht von "A" zahlt müssen Mietsachschäden natürlich mitversichert sein. Haftpflicht ist ebend nicht gleich Haftpflicht. Da aber "B" den Schaden verursacht hat braucht es den Einschluss "Mietsachschäden" nicht, da es in keinen Fall ein Eigenschaden sein kann (Denn "B" ist ja nicht Mieter der Wohnung).
      Warum sollte die Haftpflicht von "A" zahlen? Der Verusacher des Schadens muss seine Haftpflicht bemühen, und das war doch wohl "B" der da nicht aufgepasst hat.
      Pech nur wenn man dann eine Haftpflicht mit Selbstbeteiligung hat und der Schaden nicht höher als die SB ist.

      Ordentliche Haftpflichtpolicen gibt es bei mir;)
      Avatar
      schrieb am 10.12.06 12:48:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.059.383 von Versman am 09.12.06 19:03:22Hallo Versman

      vielen Dank für die ausführliche Antwort ! SB ist glücklicherweise nicht im Spiel. Prinzipiell bin ich mit meiner Haftpflicht sehr zufrieden, also verlaß dich besser auf Deine MSC Gewinne als mit diversen Provisonen ;)

      Nochmals Danke !

      Gruss Feier
      Avatar
      schrieb am 10.12.06 13:10:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.076.247 von S.Feier am 10.12.06 12:48:14Was macht Dich denn so zufrieden?
      Sicher der Forderungsaufall, der ja bei Dir eingeschlossen ist!
      Nicht zu vergessen die Gefälligkeitsschäden die Dir ja auch sehr wichtig waren.

      Ja und Dein Vermittler erst mal - der ist ja richtig auskunftsfreudig:p

      Im übrigen habe ich Broadnet verkauft bevor es mit den Kursgewinnen nach oben ging - will ja mein Geld auf ehrliche Art und Weise verdienen:D
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 22:37:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bei der Schilderung genau solch seltsamer Kleinschäden bin ich immer froh, dass ich eine SB habe und mir keine Gedanken darum machen muss, ob eine Versicherung zahlt oder nicht.
      Avatar
      schrieb am 13.12.06 11:19:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.137.729 von andjessi am 12.12.06 22:37:14andjessi,

      Im Prinzip hast Du Recht.
      Aber aus Kundensicht sollte ein Vertrag mit SB deutlich günstiger sein. Außerdem sollten die versicherten Leistungen mindestens eine Ausfalldeckung und Gefälligkeitsschäden beinhalten. Wer es braucht - Schlüsselschäden und Schäden durch nicht deliktfähige Kinder - gehören ebenfalls dazu. Und die Deckungssummen sollten pauschal bei mindestens 5 Mio Euro liegen.
      Wer das alles hat und für die Singlepolice weniger als 30€ und die Familienpolice weniger als 40€ mit Selbstbeteiligung ausgibt, spart im Jahr knapp 20€. Liegt die Selbstbeteiligung bei 100€ und mehr braucht es also über 5 Jahre um wirklich etwas gespart zu haben.
      Avatar
      schrieb am 13.12.06 11:54:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      sorry aber ausfalldeckung ist das unwichtigste was es gibt.
      wenn man sich die bedingungen durchliest, weiß man auch warum. :D
      ist zwar sehr werbewirksam zum verkauf, aber reine blenderei.
      ich arbeite nicht gerade in nem kleinen unternehmen und eine rückfrage bei haft-schaden ergab, dass es noch nie einen schadenfall deswegen gab.
      voraussetzung sind vergebliche vollstreckungsversuche.
      bis du soweit bist, bist du in der regel pleite bei nem größeren schaden, da prozesse oft etwas länger dauern. :D

      ich würde mal stark vermuten, dass es in der gesamten versicherungswirtschaft noch keinen bezahlten schaden in dieser hinsicht gibt. aber verkaufen lässt sich das teil gut. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.12.06 12:13:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.148.194 von jem am 13.12.06 11:54:32Jem, Vermutungen genügen wohl nicht...

      Schadenbeispiele aus dem täglichen Leben

      Beispiel 1:
      Eine alte Dame wird von einem Hund in den Unterschenkel gebissen. Schlimme Bißwunden und wochenlange Bettlägerigkeit sind die Folge.Der Hundebesitzer aus einschlägigem Milieu entzieht sich nach dem Urteil der 4.500 EUR hohen Forderung der kranken Frau durch Untertauchen.

      Die INTER begleicht den vollen Forderungsbetrag.

      Beispiel 2:

      Eine junge Mutter mit Kinderwagen wird bei einem Spaziergang im Stadtpark von einem unachtsamen Jugendlichen samt ihrem Kinderwagen umgerannt.
      Das Kind fällt aus dem Kinderwagen und zieht sich schwere Verletzungen zu. Die alleinstehende, berufstätige Mutter muß zur wochenlangen Pflege ihres Kindes ein Kindermädchen anstellen, da das Kind nicht in der normalen Kindertagesstätte betreut werden kann. Zudem fordert sie ein angemessenes Schmerzensgeld für Ihre Tochter. Die Gesamtforderung beläuft sich auf 6.000 EUR. Der Schadenverursacher, ein 17-jähriger Arbeitsloser, kann die Forderungen der Mutter trotz eines rechtskräftigen vollstreckbaren Titels nicht bezahlen. Er hat keine Haftpflichtversicherung. Der Mutter, die bei der INTER versichert ist, werden die vollen 6.000 EUR erstattet.

      Die INTER begleicht den vollen Forderungsbetrag.


      Hab mir einfach mal einen Versicherer rausgesucht.
      Im übrigen kann man bei einigen Anbietern den Rechtsschutz für die Ausfalldeckung einschliessen (2,50€ im Jahr) oder er ist bereits enthalten. Falls nicht kommt auch die Rechtsschutzversicherung in Betracht.

      Mir ging es in erster Linie auch nicht um einzelne Leistungsbausteine, sondern um ein ordentliches Gesamtpaket zu einem erstklassigen Preis. Sparen kann man bei einem Jahresbeitrag um die 50€ für die Familie sowieso kaum, aber die Leistungen sollten stimmen!
      Avatar
      schrieb am 14.12.06 00:23:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Versman

      Ich gebe Dir auch recht, dass eine Haftpflichtversicherung vergleichsweise wenig dazu geeignet ist, Geld zu sparen und die Leistungen im Vordergrund stehen sollen. Es ging mir mit meinem Posting auch um was anderes:

      Was bewegt jemanden dazu, wegen eines Schadens von ein paar Euro Fuzig, dessen Schilderung sich ja schon für uns hier sehr seltsam und konstruiert anhört, seine Versicherung zu kontaktieren (viele Energie investieren und peinliche Nachfragen beantworten zu müssen). Es kann nur ein Gedanke wie "Ich möchte auch mal was rauskriegen" o.ä sein. Ich hätte vollstes Verständnis, wenn die Versicherung nach Schadensregulierung den Vertrag kündigt.


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