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    EKST Einkommensteuererklärung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.12.06 21:48:31 von
    neuester Beitrag 12.12.06 23:15:44 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.099.950
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      schrieb am 12.12.06 21:48:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgende BM hbe ich erhalten:

      dieses Jahr versuche ich zum ersten Mal die Einkommensteuerabrechnung selber zu bewältigen. Mit TAXMAN.
      Und gleich tauchen die ersten Fragen auf:

      1.Haben Sie Ekst-Vorauszahlungen geleistet?

      Gehören dazu auch die vierteljährlichen Umsatzsteurzahlungen?

      2. Als Ehefrau eines Freiberuflers habe ich 3 Monate lang im öffentlichen Dienst gearbeitet. Taxman möchte meine Lohnsterkartendaten haben. Ich habe aber keine Karte gehabt, und das Landesamt für Besoldung schickt stattdessen Lohnsteuerabrechungen auf Din_A4-Blättchen. Was muss ich tun?

      3. Arbeitnehmerzulage: offenbar kann ich sie noch im nachhinein beantragen. Ist das sinnvoll? Wer zahlt sie? Ich könnte die Leistungen auf einen Bausparvertrag übertragen lassen.
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 21:54:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zu 1:
      Nein. Es wird nur nach Einkommensteuer-Vorauszahlungen gefragt, nicht nach USt-Vorauszahlungen.
      Zu 2: Wenn du im öffentlichen Dienst nichtselbständig beschäftigt warst, nehme ich an, dass du dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte vorlegen mußtest. Ohne Lohnsteuerkarte weiß der Arbeitgeber nicht, wie der Lohnsteuerabzug vorzunehmen ist. Deine Darstellung, du hättest keine LSt-Karte, kann ich daher nicht nachvollziehen.
      Zu 3: Allzuviel springt mW bei der Arbeitnehmer-Sparzulage nicht raus. Wenn es dir Spass macht, kannst du sie ja beantragen, falls das noch möglich ist.
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 22:02:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.136.574 von NATALY am 12.12.06 21:54:03Hallo Nataly,

      zu 2: Natürlich möchte das Programm die Daten der Lohnsteuerbescheinigung haben.
      Natürlich nicht die Lohnsteuerkarten, die gibt es auch nicht mehr zurück vom Arbeitgeber.

      Hallo Fragesteller:

      Du trägst einfach die Daten der Lohnsteuerbescheinigung (dieser komische DIN A 4-Zettel) in die Steuererklärung ein.

      zu 3: Ob die AN-Sparzulage viel bringt oder wenig, ist doch egal.
      Warum soll man sie nicht beantragen, ist doch sonst bares verschenktes Geld.
      Dafür muss man aber eine Anlage VL von seinem Anlageinstitut der Steuererklärung beifügen.
      Die Sparzulage bekommen aber die meisten nicht, weil sie über der Einkunftsgrenze von 17.900 € liegen, bei Verheirateten das Doppelte.

      Gruß

      der Petzer
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 23:11:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich habe bei Taxman nachgesehen. Dort wird nach den Daten aus der Lohnsteuerkarte oder aus dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung gefragt. Vorliegend sind die Daten der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung einzutragen.
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 23:13:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Sparzulage bekommen aber die meisten nicht, weil sie über der Einkunftsgrenze von 17.900 € liegen, bei Verheirateten das Doppelte.

      Der Ehemann ist Freiberufler. Eigentlich sollte er drüberliegen.

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      Avatar
      schrieb am 12.12.06 23:15:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Natürlich nicht die Lohnsteuerkarten, die gibt es auch nicht mehr zurück vom Arbeitgeber.


      Die Daten von der Vorderseite der Lohnsteuerkarte können mE übernommen werden.


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