Mein Arbeitgeber ist im Lohnzahlungsverzug - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.12.06 07:48:32 von
neuester Beitrag 17.12.06 16:54:51 von
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Hallo,
ich sollte zum 5.12.2006 meinen Lohn ausbezahlt bekommen. Vorher bekam ich die Lohnabrechnung zugesandt. Doch diese war falsch, es wurden zuwenig Arbeitsstunden berechnet, ich informierte meinen Arbeitgeber und dieser räumte einen Fehler ein bei der Abrechnung.
Und meinte es könne noch ein wenig dauern bis eine neue Lohnabrechnung vorliege.
Heute ist der 13.12.2006 und habe noch keine neue Abrechnung vorliegen.
Zudem habe ich meinen AG per E-mail wegen des Lohnzahlungsverzug angemahnt. Und ihm eine Frist gesetzt bis zum 20.12.2006 den offenen Lohn zuzahlen. (Ich hätte die Mahnung per Post und Rückschein schicken müssen)
Wie sind die Fristen beim einfordern des Lohnes?
ich sollte zum 5.12.2006 meinen Lohn ausbezahlt bekommen. Vorher bekam ich die Lohnabrechnung zugesandt. Doch diese war falsch, es wurden zuwenig Arbeitsstunden berechnet, ich informierte meinen Arbeitgeber und dieser räumte einen Fehler ein bei der Abrechnung.
Und meinte es könne noch ein wenig dauern bis eine neue Lohnabrechnung vorliege.
Heute ist der 13.12.2006 und habe noch keine neue Abrechnung vorliegen.
Zudem habe ich meinen AG per E-mail wegen des Lohnzahlungsverzug angemahnt. Und ihm eine Frist gesetzt bis zum 20.12.2006 den offenen Lohn zuzahlen. (Ich hätte die Mahnung per Post und Rückschein schicken müssen)
Wie sind die Fristen beim einfordern des Lohnes?
keine Ahnung ... hab mir noch nie Gedanken darüber gemacht, wenn der Lohn mal 1-2 Wochen später überwiesen wurde.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.143.658 von Brokerseven am 13.12.06 07:48:32In welcher Welt lebste
Wer setzt sich selbst auf die Abschußliste
Wer setzt sich selbst auf die Abschußliste
Alter Schwede, so ein Stress kann dir schnell den Job kosten
da gibt es keine fristen...
kannst ja kasach-inkasso vorbeischicken
ps.: hallo süsse
kannst ja kasach-inkasso vorbeischicken
ps.: hallo süsse
Lohn und Brot steht jedem zu... Das einzufordern ist mein Recht...
Wenn der AG nicht zahlt wird dieser angemahnt... wo ist das Problem
keine Angst, das ist kein Kündigungsgrund
Wenn der AG nicht zahlt wird dieser angemahnt... wo ist das Problem
keine Angst, das ist kein Kündigungsgrund
soweit ich mich recht entsinne, gibt es eine Ausschlussfrist von 3 Wochen in arbeitsrechtlichen Belangen, kündigung, Abmahnung usw.
für die Zahlung von Lohn gibt es keine Fristen, es sei denn es sind welche vereinbart, dein Recht auf Vergütung bleibt davon unberührt.
Wenn er nicht zahlt, bleibt dir nur der Weg zum Arbeitsgericht, vorher würde ich Ihn noch einmal persönlich sprechen!
Wenn Dir der Job nicht liegt, dann schreib Ihm weiter E-Mails und Briefe!
Bei mir kommt sowas richtig gut an.................bis spätestens zum nächsten Stichtag hättest Du dein Geld und Deine Papiere.......
also in der Ruhe liegt die Kraft............erst verhandeln, dann schießen
Gruß
für die Zahlung von Lohn gibt es keine Fristen, es sei denn es sind welche vereinbart, dein Recht auf Vergütung bleibt davon unberührt.
Wenn er nicht zahlt, bleibt dir nur der Weg zum Arbeitsgericht, vorher würde ich Ihn noch einmal persönlich sprechen!
Wenn Dir der Job nicht liegt, dann schreib Ihm weiter E-Mails und Briefe!
Bei mir kommt sowas richtig gut an.................bis spätestens zum nächsten Stichtag hättest Du dein Geld und Deine Papiere.......
also in der Ruhe liegt die Kraft............erst verhandeln, dann schießen
Gruß
Deutschland 2006
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.143.658 von Brokerseven am 13.12.06 07:48:32hallo brokerseven:
eine normale lohnabrechnung wird einmal im monat durchgeführt (steuerbüro oder eigene abrechnung). mit der abrechnung erfolgen inzwischen zwangsläufig elektronische meldungen an die krankenkassen und das finanzamt. wie gesagt 1 x im monat.
passiert ein fehler bei der lohnabrechnung (z.b. zuwenig stunden) wird natürlich korrigiert - aber im normalfall mit der lohnabrechnung des folgemonats, da die aus der korrekturrechnung entstehenden zahlungsdifferenzen für dich, das Finanzamt u. die krankenkassen in der neuen monatsabrechnung mit verrechnet werden und in den entsprechenden meldungen mit verarbeitet sind.
d.h. für dich und den chef, mit der nächsten monatsabrechnung ist alles ok.
es ist ein eigendlich nicht zu vertretender aufwand, deinen lohn nochmal zu berechnen im monat und alle meldungen zu stornieren und neu zu machen. da wird das steuerbüro deinem chef wohl einen vogel zeigen bzw. ihm eine satte rechnung stellen.
geht es natürlich um geld auf welches man bzw. du wirklich nicht für die tage bis zur nächsten abrechnung warten kann, gibt es ja durchaus die möglichkeit für den chef, einen vorschuß über die lohndifferenz (natürlich nur den nettobetrag) aus der firmenkasse auszuzahlen und dann als vorschuß kasse in der korrekturrechnung im folgemonat zu berücksichtigen. das mache ich in der praxis immer so mit meinen kunden.
du solltest diesen vorschlag deinem chef machen, wenn er nicht grade vorsätzlich versucht dich zu berumsen oder im moment wirklich kein geld hat, wird er sicher darauf eingehen.
gruß, pietry
eine normale lohnabrechnung wird einmal im monat durchgeführt (steuerbüro oder eigene abrechnung). mit der abrechnung erfolgen inzwischen zwangsläufig elektronische meldungen an die krankenkassen und das finanzamt. wie gesagt 1 x im monat.
passiert ein fehler bei der lohnabrechnung (z.b. zuwenig stunden) wird natürlich korrigiert - aber im normalfall mit der lohnabrechnung des folgemonats, da die aus der korrekturrechnung entstehenden zahlungsdifferenzen für dich, das Finanzamt u. die krankenkassen in der neuen monatsabrechnung mit verrechnet werden und in den entsprechenden meldungen mit verarbeitet sind.
d.h. für dich und den chef, mit der nächsten monatsabrechnung ist alles ok.
es ist ein eigendlich nicht zu vertretender aufwand, deinen lohn nochmal zu berechnen im monat und alle meldungen zu stornieren und neu zu machen. da wird das steuerbüro deinem chef wohl einen vogel zeigen bzw. ihm eine satte rechnung stellen.
geht es natürlich um geld auf welches man bzw. du wirklich nicht für die tage bis zur nächsten abrechnung warten kann, gibt es ja durchaus die möglichkeit für den chef, einen vorschuß über die lohndifferenz (natürlich nur den nettobetrag) aus der firmenkasse auszuzahlen und dann als vorschuß kasse in der korrekturrechnung im folgemonat zu berücksichtigen. das mache ich in der praxis immer so mit meinen kunden.
du solltest diesen vorschlag deinem chef machen, wenn er nicht grade vorsätzlich versucht dich zu berumsen oder im moment wirklich kein geld hat, wird er sicher darauf eingehen.
gruß, pietry
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.146.072 von pietry am 13.12.06 09:53:42danke... hilfreiche Antwort
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.145.452 von SchnerJrg am 13.12.06 09:19:03stimmt das geld hätte er und seine papiere auch .... finde diese einstellung echt hammer hart , und wenn einmal so eine stimmung zwischen AG - AN ist , kann es auch passieren das der AG die Zahlung zurückhällt und ihn erst mal in AA rennen lässt , und auch zum Arbeitsgericht , und nach erfolgter klage dann mal den lohn zahlt , das sind kleine gehässigkeiten die dann der arbeitgeber zu bieten hat
Verzug, verziehen, verzagen
Gibts Neuigkeiten
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Antwort auf Beitrag Nr.: 26.143.658 von Brokerseven am 13.12.06 07:48:32" Zudem habe ich meinen AG per E-mail wegen des Lohnzahlungsverzug angemahnt. Und ihm eine Frist gesetzt bis zum 20.12.2006 den offenen Lohn zuzahlen. "
Bei mir wärste schon im hohen Bogen rausgeflogen !
Bei mir wärste schon im hohen Bogen rausgeflogen !
So wie der Arbeitgeber von mir Produktivität fordert von mir.... fordere ich meinen Lohn......
Neuer Monat neue Abrechnug .... Steuerbüro die Mühlen mahlen langsam....
Meine Gläubiger wollen Geld und Miete....
Lieber gekündigt und ich hab mein Geld.... Arbeit findet man in Deutschland immer.... take it easy
Neuer Monat neue Abrechnug .... Steuerbüro die Mühlen mahlen langsam....
Meine Gläubiger wollen Geld und Miete....
Lieber gekündigt und ich hab mein Geld.... Arbeit findet man in Deutschland immer.... take it easy
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