Verkauf Steuersparmodell - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.12.06 19:30:53 von
neuester Beitrag 31.12.06 18:20:44 von
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Weiss jemand, für welches Jahr man Steuern zahlen muss, wenn man eine Schiffbeteiligung von 2004 mit 22% Abscheibung (Steuersparmodell) wieder verkauft.
Muss die Steuererklärung 2004 nachträglich geändert werden oder kann man die für 2007 versteuern?
Muss die Steuererklärung 2004 nachträglich geändert werden oder kann man die für 2007 versteuern?
1. In welchem Jahr fand der Verkauf statt?
2. Hat das Schiff zur Tonnagesteuer optiert?
2a. Wenn ja, dann wäre der "Unteschiedbetrag" (Rücklage Seeschiff + FW Darlehen) zu versteuern.
2b. Wenn nein, dann wäre Veräusserungserlös abzüglich steuerlichem Kapitalkonto zu versteuern.
3. Welche Schiffsbeteiligung ist es?
Grüße K1
2. Hat das Schiff zur Tonnagesteuer optiert?
2a. Wenn ja, dann wäre der "Unteschiedbetrag" (Rücklage Seeschiff + FW Darlehen) zu versteuern.
2b. Wenn nein, dann wäre Veräusserungserlös abzüglich steuerlichem Kapitalkonto zu versteuern.
3. Welche Schiffsbeteiligung ist es?
Grüße K1
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.160.790 von K1K1 am 13.12.06 21:13:071. Soll 2007 verkauft werden.
2. ist Maritim Invest, eine Sammelfond von 100 Fondsbeteiligungen
Laut Aussage von Anlageberater gibt es da keinen Unterschiedsbetrag
2b kapiere ich nicht,m was ist steuerliches Kapitalkonto?
2. ist Maritim Invest, eine Sammelfond von 100 Fondsbeteiligungen
Laut Aussage von Anlageberater gibt es da keinen Unterschiedsbetrag
2b kapiere ich nicht,m was ist steuerliches Kapitalkonto?
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.235.862 von AHeinzmann am 16.12.06 18:12:56Bei den maritim-invest Fonds gibt es i.d.Regel keine Unterschiedsbeträge (da hier die steuerlichen Ergebnisse der einzelnen erworbenen Beteiligungen des jeweiligen maritim-invest Fonds zählen) da die Fonds bereits zur §5a EStG Gewinnermittlung ("Tonnagesteuer") optiert haben (deshalb erledigt sich auch mein Punkt 2b). Insofern dürfte also kein steuerbarer Veräußerungsgewinn anfallen (Aussage natürlich ohne Gewähr).
Muss ja ein früherer maritim-invest Fonds sein (2004), welche Nr. ist es denn genau? Welchen Preis hast Du denn geboten bekommen?
Grüße K1
Muss ja ein früherer maritim-invest Fonds sein (2004), welche Nr. ist es denn genau? Welchen Preis hast Du denn geboten bekommen?
Grüße K1
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.241.566 von K1K1 am 16.12.06 23:51:26Maritim IV, will ich 2007 verkaufen.
Ich weiss, dass kein Veräußerungsgewinn anfällt.
Es geht um die Rückabwicklung der abgeschriebenen Steuern von -22%, wird das für die Steuererklärung 2004 oder für 2007 berücksichtigt?
Ich weiss, dass kein Veräußerungsgewinn anfällt.
Es geht um die Rückabwicklung der abgeschriebenen Steuern von -22%, wird das für die Steuererklärung 2004 oder für 2007 berücksichtigt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.395.913 von AHeinzmann am 22.12.06 12:09:08@A.Heinzmann
Es geht um die Rückabwicklung der abgeschriebenen Steuern von -22%,
Was willst Du da "rückabwickeln"? Das einzige, was passieren könnte wäre, dass bei einer Betriebsprüfung der Gesellschaft die negativen Ergebnisse (die 22%) nicht anerkannt werden (da gibt es derzeit einige Bestrebungen) und dann demzufolge über die einheitliche Feststellung der Ergebnisse der Gesellschaft auch Du betroffen wärst. Das würde aber genauso für diejenigen gelten, die die Beteiligung nicht verkauft hätten.
Mach Dir noch mal klar, was die Optierung zur Tonnagesteuer §5a EStG zur Folge hat und dann sollte auch klar sein, warum ich der Meinung bin, dass kein Veräußerungsgewinn anfällt und auch nichts "rückabgewickelt" wird - jedenfalls unter den von Dir dargestellten Bedingungen.
Der Terminus "abgeschriebene Steuern" ist übrigens auch ganz interessant - wär schön, wenn man die Steuern auch noch abschreiben könnte
Grüße K1
Es geht um die Rückabwicklung der abgeschriebenen Steuern von -22%,
Was willst Du da "rückabwickeln"? Das einzige, was passieren könnte wäre, dass bei einer Betriebsprüfung der Gesellschaft die negativen Ergebnisse (die 22%) nicht anerkannt werden (da gibt es derzeit einige Bestrebungen) und dann demzufolge über die einheitliche Feststellung der Ergebnisse der Gesellschaft auch Du betroffen wärst. Das würde aber genauso für diejenigen gelten, die die Beteiligung nicht verkauft hätten.
Mach Dir noch mal klar, was die Optierung zur Tonnagesteuer §5a EStG zur Folge hat und dann sollte auch klar sein, warum ich der Meinung bin, dass kein Veräußerungsgewinn anfällt und auch nichts "rückabgewickelt" wird - jedenfalls unter den von Dir dargestellten Bedingungen.
Der Terminus "abgeschriebene Steuern" ist übrigens auch ganz interessant - wär schön, wenn man die Steuern auch noch abschreiben könnte
Grüße K1
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.396.300 von K1K1 am 22.12.06 12:25:50Maritim Invest hat NICHT zur Tonnagesteuer optiert. Deswegen gibt es auch keinen Unterschiedsbetrag.
Weil nach 3 Jahren verkauft ist es unter der sog. Bindungsfrist, da.h. die -22% Steuerabschreibung müssen rückabgewickelt werden, da jetzt ungültig.
Weil nach 3 Jahren verkauft ist es unter der sog. Bindungsfrist, da.h. die -22% Steuerabschreibung müssen rückabgewickelt werden, da jetzt ungültig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.609.139 von AHeinzmann am 31.12.06 14:09:57@AHeinzmann
Klar hat der Maritim Invest IV selbst nicht zur Tonnagesteuer optiert, aber nachdem die Obergesellschaft (MI IV) die erste Beteiligung, die nach §5a EStG optiert hat erwirbt werden bei der Obergesellschaft (eben MI IV) die Ergebnisse auf Grundlage der Ergebnisse der Untergesellschaften berücksichtigt.
Eine steuerliche "Bindungsfrist" gibt es in dem Zusammenhang der Obergesellschaft m.W. nicht (ansonsten gib mal die Gesetzesgrundlage an). Das einzige, was hinterfragenswert wäre, das wäre die Frage, ob ursprünglich bei Dir Gewinnerzielungsabsicht bestanden hat. In dem Zusammenhang ist aufgrund der noch nicht so langen Haltezeit natürlich ein gutes Argument für den Verkaufsgrund in der möglichen Argumentation mit dem Finanzamt hilfreich (z.B. Mittel werden für plötzlich aufgetretene Situation gebraucht - muss man halt ein wenig kreativ sein).
Hast Du denn bei Maritim Invest schon mal nachgefragt, welche Einschätzung die zu der Sachlage haben?
Grüße K1
Klar hat der Maritim Invest IV selbst nicht zur Tonnagesteuer optiert, aber nachdem die Obergesellschaft (MI IV) die erste Beteiligung, die nach §5a EStG optiert hat erwirbt werden bei der Obergesellschaft (eben MI IV) die Ergebnisse auf Grundlage der Ergebnisse der Untergesellschaften berücksichtigt.
Eine steuerliche "Bindungsfrist" gibt es in dem Zusammenhang der Obergesellschaft m.W. nicht (ansonsten gib mal die Gesetzesgrundlage an). Das einzige, was hinterfragenswert wäre, das wäre die Frage, ob ursprünglich bei Dir Gewinnerzielungsabsicht bestanden hat. In dem Zusammenhang ist aufgrund der noch nicht so langen Haltezeit natürlich ein gutes Argument für den Verkaufsgrund in der möglichen Argumentation mit dem Finanzamt hilfreich (z.B. Mittel werden für plötzlich aufgetretene Situation gebraucht - muss man halt ein wenig kreativ sein).
Hast Du denn bei Maritim Invest schon mal nachgefragt, welche Einschätzung die zu der Sachlage haben?
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