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    Abgeltungssteuer auf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.12.06 10:41:59 von
    neuester Beitrag 15.12.06 20:42:36 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.100.623
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      schrieb am 15.12.06 10:41:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bekanntlich wurden die Abgeltungssteuer-Pläne ja auf 2009 verschoben. Ursprünglich sollte sie mit der Unternehmenssteuerreform 2008 kommen.

      Diese Verschiebung dürfte darin begründet sein, dass eine sinnvolle Anwendung auf Spekugewinne nicht möglich ist.
      Chaos wäre vorausprogrammiert; ganz abgesehen von verfassungsrechtlichen Bedenken.

      Auf Fonds zB ist eine Abgeltungssteuer nicht anwendbar.
      Käme sie, würden in Deutschland schlicht keine Fonds mehr aufgelegt.
      Zudem, wie sollte da innerhalb der Fonds zwischen privat und gesetzlich gefördert unterschieden werden?
      Man nehme nur mal Riester oder Rürup in Fondsanlagen.
      Wie soll hier eine Abgeltungssteuer funktionieren:confused:

      Und was würden Ausländer sagen, wenn der Fondsmanager plötzlich bei Umschichtungen eine Abgeltungssteuer abführt???
      Die würden solche Fonds schlicht nicht mehr kaufen.

      Nun bei einer Ausnahmeregelung für Fonds ist weiterer Ärger vorprogrammiert.
      Es käme zu einer eklatanten Ungleichbehandlung zwischen Fondsinvetoren und Direkt-Investoren?
      Speziell wären da auch Leute betroffen, die persönliche Vermögensverwalter mit Depotumschichtungen beauftragen.
      Zudem wären dann die Kosten für den Vermögensverwalter nicht mehr absetzbar, da ja auch ein Werbungskosten-Abzugsverbot geplant wird (Einführung einer Werbungskosten-Pauschale).

      Ebenso die geplante Stichtagsregelung erscheint bedenklich.
      Langfriste Anleger wären einerseits steuerpflichtig, andererseits die vor 2009 nicht.
      Dabei ist auch zu bedenken, dass es durch die Inflation bei langfristigen Wertanlagen zu einer Substanzbesteuerung kommt, wenn die Spekulationsfrist abgeschafft wird.

      Fazit: Eine Abgeltungssteuer auf Spekugewinne ist nicht sinnvoll realisierbar und würde den Standort Deutschland stark schaden.
      Ich wage deshalb zu behaupten: Eine Abgeltungssteuer auf "Spekugewinne" wird es nicht geben.
      Avatar
      schrieb am 15.12.06 11:04:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ebenso dürfte fraglich sein, ob das HEV bei Dividenden ersatzlos getrichen werden kann.

      Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, alsbald über die Verfassungsmäßigkeit der Privilegierung von Immobilien bei der Berechnung der deutschen Erbschaftssteuer zu entscheiden.
      Man geht davon aus, dass die Bevorzugung von Immobilien bei Schenkung/Erbschaft gekippt wird.

      Nun will man Zinsen gegenüber Dividenden privilegieren.
      Dividenden sind bereits im Unternehmen besteuert.
      Um eine Doppelbesteuerung zu verhindern, wurde das HEV eingeführt (vorher gab es Körperschaftssteuer-Gutschrift).
      Um eine Abgeltungssteuer auf Dividenden verfassungskonform zu gestalten muss das HEV durch ein TeilEinkünfteVerfahren ersetzt werden, wie es ursprünglich (unter Eichel) auch geplant war.

      Auch hier darf erwartet werden, dass bis 2009 noch Vernuft bei den verantwortlichen Politikern einkehrt.
      Avatar
      schrieb am 15.12.06 11:40:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Privilegierung von Zinseinkommen gegenüber Dividenden ist nur vordergründig gegeben. Faktisch liegt man auch mit 25% Abgeltungssteuer und 2% Inflation bei einer Steuerquote von 70-80%. Einen Juristen am Verfassungsgericht interessieren solche ökonomischen Gedankengänge jedoch nicht im geringsten, der denkt nur in Kategorien der formalen Richtigkeit. Wenn der Bundestag ein Gesetz beschlösse, dass künftig 1+1=3 zu sein habe oder auf den Frühling der Herbst folge, dann wird kein Richter auf die Gesetze der Logik, der Mathematik oder des gesunden Menschenverstandes verweisen, sondern nur darauf, ob das Bundesgesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
      Avatar
      schrieb am 15.12.06 13:54:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.200.783 von vigilo am 15.12.06 11:40:25Voll korrekt.

      Verweise auf die Logik schlügen bei Politikern i.d.R. sowieso fehl, da dieselben jener ohnehin nicht zu folgen imstande wären. Nach Logik mancher Exbundesdesaster ergeben ja ohnehin schon 16 Jahre OB plus 9 Jahre MP plus 3 Jahre BuMi rd. 13.000 € Pension monatlich.
      Avatar
      schrieb am 15.12.06 14:07:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.200.783 von vigilo am 15.12.06 11:40:25"Die Privilegierung von Zinseinkommen gegenüber Dividenden ist nur vordergründig gegeben"

      Mit der geplanten Abschaffung des HEVs werden Zinsen privilegiert.
      Da ist nichts vordergründig. Hier würde es sich um eine klar Doppelbesteuerung handeln.

      Wichtig wird die Entscheidung und Begründung über die Verfassungsmäßigkeit der Privilegierung von Immobilien bei der Berechnung der deutschen Erbschaftssteuer sein.

      Dieses Urteil könnte dann auch für die Frage wichtig sein, ob Fonds gegenüber Direktanlagen privilegiert werden dürfen.
      Eine Abgeltungssteuer auf Fondsumschichtungen ist nicht machbar!
      Käme sie, dann würden keine Fonds mehr in Deutschland aufgelegt.
      Die Fondsbrache hat dies bereits deutlich signalisiert.

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      schrieb am 15.12.06 15:14:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      wieso ist die abgeltungssteuer auf 2009 verschoben, das höre ich zum ersten mal???

      würde mich zwar freuen, aber gibts dafür auch eine quelle?
      Avatar
      schrieb am 15.12.06 15:17:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      sorry

      ich hatte das verwechselt

      ja klar, ursprünglich sollte es schon 2008 mit 30% losgehen

      :)
      Avatar
      schrieb am 15.12.06 17:58:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.203.971 von Durchschnitt am 15.12.06 14:07:48klar ist das eine Doppelbesteuerung, auf Körperschaftsebene und persönlicher Ebene nochmal. Juristisch und ökonomisch. Deswegen sehe ich da wie du gute Chancen, dass die Gerichte hierzu noch ein Wort mitreden werden.

      Zinseinkommen werden juristisch nur einmal besteuert. Ökonomisch jedoch nochmal per Inflationssteuer. Inflationssteuer existiert nicht in einem Juristenhirn. Also werden Zinsen dem Gesetz nach nur einmal besteuert, faktisch aber zweimal.
      Avatar
      schrieb am 15.12.06 20:42:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Top-Thema
      03.11.2006 09:26
      Abgeltungssteuer – ab 2009 wird's ernst
      Für Kapitalanleger in Deutschland ändert sich in rund zwei Jahren einiges. Eine einheitliche Steuer auf Kapitalerträge soll nach dem Willen der großen Koalition eingeführt werden. Mit einigen Vor- und Nachteilen für Investoren.
      Bild zum Artikel

      Ein Jahr mehr hat Finanzminister Peer Steinbrück den deutschen Kapitalanlegern gegönnt. Eigentlich sollte die neue Abgeltungssteuer bereits im Januar 2008 starten und pauschal 30 Prozent betragen. Ganz so schlimm kommt es für Anleger nicht. Ab dem 1.1.2009 aber müssen Dividenden, Kursgewinne und Zinsen einheitlich mit 25 Prozent versteuert werden.

      Aus Sicht von Aktionärsschützern ist der Steuersatz mit 25 Prozent noch immer viel zu hoch (s. den Link zu unserem Interview). Sie votierten bereits vor den Regierungsbeschlüssen für eine Steuerquote von deutlich unter 20 Prozent.

      Inwieweit Bezieher niedriger Einkommen auf eine Sonderregelung bei der Versteuerung von Kapitalerträgen hoffen können, war am Freitag noch nicht klar. Im Vorfeld der Koalitionsberatungen hatte Steinbrück die Option in Aussicht gestellt, die Zins- und Dividendenerträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuern zu lassen, sollte er unter 25 Prozent liegen.
      Mehr zum Top-Thema

      * Niedrigere Steuern für Kapitalgesellschaften geplant [tagesschau]
      * Steuern Sie um?

      Vorteil für Spitzenverdiener
      Bezieher höherer Einkommen haben nach der neuen Regelung zumindest dann einen deutlichen Vorteil, wenn sie einen Großteil ihrer Erträge über festverzinsliche Wertpapiere erzielen. Denn der neue Steuersatz für Kapitalerträge liegt deutlich unterhalb ihres individuellen Satzes von bis zu 42 Prozent (Spitzensteuersatz).

      Mit der Vereinheitlichung der Besteuerung fallen einige bestehende Regelungen weg. So etwa das Halbeinkünfteverfahren für die Besteuerung von Dividenden. Nun werden die Gewinnausschüttungen von Unternehmen an ihre Aktionäre voll besteuert; eine deutliche Benachteiligung gegenüber der bestehenden Praxis.

      Spekulationsfrist ade
      Auch die Abschaffung der Spekulationsfrist von einem Jahr für Wertpapiere und zehn Jahre für Immobilien wird aller Voraussicht nach ein Bestandteil der finanzpolitischen Reform sein. Für viele Anleger bedeutet das, dass ihre Vermögensbildung und ihre Altersvorsorge von der Abgeltungssteuer negativ beeinflusst wird.
      [urlhttp://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_194772][/url]


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