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    Essential Invest - Genussscheine < 20 Cent bei NAV 1,44 Euro!!! - 500 Beiträge pro Seite (Seite 2)

    eröffnet am 15.12.06 17:43:28 von
    neuester Beitrag 15.04.21 18:56:44 von
    Beiträge: 682
    ID: 1.100.802
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      Avatar
      schrieb am 14.10.16 00:01:36
      Beitrag Nr. 501 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.473.827 von Aldy am 13.10.16 20:35:31
      Zitat von Aldy: Ich bin mit meinen 1,10 cash weiterhin glücklich, die vermehren sich auch ohne Nexus und Mediglobe. :)
      Das war wohlüberlegt, ich hatte nämlich keine Lust, noch weitere Jahre zu warten.
      Mit dem Risiko, dann wieder mit leeren Händen dazustehen.

      Von GS und Aktien, die nirgendwo notiert sind und wo man nicht rauskommt und auf Goodwill anderer angewiesen ist halte ich nämlich garnichts.


      Da ist irgendwo auch was wahres dran :(
      Avatar
      schrieb am 10.11.16 18:54:08
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: unnötige Provokation, bleiben Sie in ihrer Kritik bitte sachlich
      Avatar
      schrieb am 10.11.16 22:48:14
      Beitrag Nr. 503 ()
      Den HVs am 14.12.2016 werden Ausschüttung von 7 Cent je Aktie und Genussschein bei GUB und Ausschüttung von 10 + 50 = 60 Cent Dividende je Aktie der GUB Wagniskapital.

      Der NAV je GUB Aktie / Genussschein wird mit 2,85 Euro angegeben, der NAV der GOB Wagniskapitalaktien mit 3,70 Euro.
      Avatar
      schrieb am 23.11.16 05:04:27
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Schmähkritische Tatsachenbehauptung ohne Belege
      Avatar
      schrieb am 20.12.16 12:51:02
      Beitrag Nr. 505 ()
      Neues Umtaschangebot
      Haben alle das Angebot von 1,43 erhalten ?

      Was haltet Ihr davon ?

      Bei einem ausgewiesenen NAV von 2,85 ist das immer noch nicht allzu viel.
      Allerdings: wenn GG mitmischt, sind 50% Sicherheitsabschlag vielleicht sogar angemessen ;-)
      (upps, hoffe, das wird nicht als Schmähkritik wegmoderiert)
      3 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 20.12.16 16:04:43
      Beitrag Nr. 506 ()
      Kaufe Genussscheine für 2,00. Angebote bitte als persönliche Mitteilung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.12.16 16:39:29
      Beitrag Nr. 507 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.925.341 von RicRol am 20.12.16 16:04:43
      Zitat von RicRol: Kaufe Genussscheine für 2,00. Angebote bitte als persönliche Mitteilung.


      Vor einem Jahr hast du deine Stücke hier im Threat zum Verkauf gestellt.
      Was hast du damals dafür bekommen? Oder bist die damals nicht losgeworden?
      Avatar
      schrieb am 20.12.16 16:41:23
      Beitrag Nr. 508 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.923.643 von gub-ler am 20.12.16 12:51:02
      Zitat von gub-ler: Haben alle das Angebot von 1,43 erhalten ?

      Was haltet Ihr davon ?

      Bei einem ausgewiesenen NAV von 2,85 ist das immer noch nicht allzu viel.
      Allerdings: wenn GG mitmischt, sind 50% Sicherheitsabschlag vielleicht sogar angemessen ;-)
      (upps, hoffe, das wird nicht als Schmähkritik wegmoderiert)




      Du berichtest von Umtausch.
      Was soll denn Umgetauscht werden?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.12.16 16:43:22
      Beitrag Nr. 509 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.923.643 von gub-ler am 20.12.16 12:51:02
      Zitat von gub-ler: Haben alle das Angebot von 1,43 erhalten ?

      Was haltet Ihr davon ?

      Bei einem ausgewiesenen NAV von 2,85 ist das immer noch nicht allzu viel.
      Allerdings: wenn GG mitmischt, sind 50% Sicherheitsabschlag vielleicht sogar angemessen ;-)
      (upps, hoffe, das wird nicht als Schmähkritik wegmoderiert)



      Wo kann man denn mehr erfahren über das neue Umtauschangebot?
      Avatar
      schrieb am 21.12.16 19:32:58
      Beitrag Nr. 510 ()
      Die Kaufangebote wurden am 15.12.2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht. (Suchbegriff "GUB")

      Aber zum halben NAV ist doch wieder sehr mager!
      Avatar
      schrieb am 21.12.16 19:42:35
      Beitrag Nr. 511 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.925.695 von DanielDuesentrieb2 am 20.12.16 16:41:23ich habe das Angebot über meine Depotbank erhalten.

      Ist ein Kauf- und kein Umtauschangebot.

      Ich werde aber wohl auf noch ein bisschen mehr zocken ;-)
      Avatar
      schrieb am 22.12.16 09:27:27
      Beitrag Nr. 512 ()
      bevor hier weiter gemutmaßt wird: hier habe ich den Link zum Angebot gefunden:

      http://gub.de/erwerbsangebot/
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.12.16 11:31:01
      Beitrag Nr. 513 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.937.692 von DanielDuesentrieb2 am 22.12.16 09:27:27Moin allerseits
      wie wäre denn die steuerliche Seite bei einer Annahme des Erwerbsangebotes zu beurteilen?
      Ich meine konkret für die Uralt Investoren, die damals die KG Beteiligungen in die Genusscheine tauschen mußten.......
      Vielleicht hat jemand ne Idee dazu.....
      Danke
      Avatar
      schrieb am 30.12.16 23:58:11
      Beitrag Nr. 514 ()
      Bei Anschaffung der Genussscheine im Privatvermögen vor dem 01.01.2009 sollte sich eine Veräußerung steuerlich nicht auswirken. Gewinne steuerfrei und Verluste nicht verrechenbar. (Regeln der Abgeltungssteuer.)
      Nur wenn die KG Anteile, jedenfalls aber die Genussscheine im Betriebsvermögen gehalten wurden, sollten sich Veräußerungsverluste / -gewinne auswirken.
      Avatar
      schrieb am 31.12.16 14:39:49
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: ohne nachvollziehbare Quellenangabe, Tatsachenbehauptung, ggf überarbeitet neu einstellen
      Avatar
      schrieb am 02.01.17 00:06:47
      Beitrag Nr. 516 ()
      Frage mich, wie im laufenden Geschäftsjahr ein vergleichbarer Gewinn erzielt werden könnte, nachdem was im letzten Geschäftsjahr alles verkauft wurde!?

      Der Gesamtwert der Anlagen scheint ja zu 80% aus NEXUS Aktien zu bestehen, die nicht verkauft werden sollen. Die bringen aber vielleicht 180.000 Euro Dividenden. Was aus den anderen Beteiligungen wird und wann ... wer weiß das schon.

      Börsengang? Ich habe was von genehmigter Kapitalerhöhung gelesen, was den bisherigen Anlegern wohl kaum was bringt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.01.17 08:33:59
      Beitrag Nr. 517 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.988.392 von ShareBooster am 02.01.17 00:06:47Der Börsengang wurde im Rahmen des Tauschangebots vom 4. Oktober 2016 erwähnt und auf der Hauptversammlung im Dezember bekräftigt. Eine Kapitalerhöhung halte ich bei der Vorgeschichte für unmöglich. Ein hoher laufender Gewinn ist bei einer Beteiligungsgesllschaft mit Schwerpunkt Frühphase eher unüblich. Entscheidend ist die Entwicklung der Beteiligungen und der sich daraus ergebende Veräußerungsgewinn. Du hast Recht, im Moment gibt es kaum noch Beteiligungen. Gerade deshalb ist der Abschlag von über 60% auf ein Portfolio, das praktisch nur aus Kasse besteht, einfach zu hoch. Die größeren Altinvestoren werden wohl auch erst um die 2 Euro rausgehen. Das wäre immer noch ein riesiger Abschlag für ein Portfolio aus Kasse und Mini-Beteiligungen, aber da würde ich ein Angebot erstmals auch erwägen.
      Avatar
      schrieb am 02.01.17 12:21:30
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: ohne nachvollziehbare Quellenangabe, Tatsachenbehauptung, ggf überarbeitet neu einstellen
      Avatar
      schrieb am 08.01.17 10:04:26
      Beitrag Nr. 519 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.984.048 von safebet am 31.12.16 14:39:49Außerdem sehe ich die Angebote für die GUB Aktien und Genüsse auch gegenüber dem Angebot für die GWK Aktien als klar zu niedrig an. Wenn die Bewertung der Anteile die GG bei seinem Tauschangebot im Oktober nannte nur halbwegs stimmte, dann müsste das Verhältnis zwischen den Aktien der GWK und den Genüssen/Aktien der GUB bei ca. 1 zu 1,43 sein.

      Das Verhältnis hat sich wenn überhaupt deutlich zugunsten der GUB verschoben. Bereinigt man das noch um die kürzlich geflossenen Dividenden, dann hat sich der innere Wert der GWK um 0,60 Euro vermindert und der der GUB um ca. 0,23 Euro erhöht (Zufluss aus der GWK minus 0,07 Euro Abfluss für gezahlte Dividende der GUB).

      Ob der Börsengang wirklich kommt ist natürlich fraglich, GG hat ja schon oft seine Strategie geändert. Unter 2 Euro je Genussschein lasse ich mich bei der Vermögenssubstanz aber nicht abspeisen!
      Avatar
      schrieb am 08.01.17 16:00:52
      Beitrag Nr. 520 ()
      Ich habe das mal grob überschlagen. Meine Schätzung des Inventarwertes der GUB Unternehmensbeteiligungen (GUB) für Aktien und Genussscheine weicht deutlich von dem im Geschäftsbericht zum 30.09.2016 ausgewiesenen Wert von 2,85 Euro je Anteil ab.

      Die Bewertung der GUB setzt sich im Wesentlichen aus zwei Teilen zusammen (alles gerundet):

      1. Den Wertpapieren des Umlaufvermögens und der Kasse der GUB selbst (Seite 3 des Geschäftsberichts). Danach hat die Gesellschaft sonstige Wertpapiere und Vermögensgegenstände in Höhe von rund 6,3 Mio Euro.

      2. Dem Unternehmensanteil der GUB an der Wagniskapital der auch auf Seite 3 mit rund 18,4 Mio Euro ausgewiesen wird. Dieser Anteil ist allerdings nach Niederstwert bilanziert und spiegelt nicht die entsprechenden Marktwerte wieder. Man muss diesen Wert also entsprechend adjustieren. Ich komme hier auf rund 62,7 Mio Euro. Die Berechnung folgt weiter unten.

      Die Summe aus 1 und 2 ergibt den Inventarwert der GUB. Die Gesellschaft ist praktisch nicht verschuldet. Dieser Wert liegt zurzeit also bei rund 69 Mio Euro. Um auf den Anteil je Aktie bzw. Genussschein zu kommen, muss man noch durch die ausstehenden Anteile dividieren. Auch hier sind Adjustierungen vorzunehmen, da in beiden Gesellschaften (GUB und Wagniskapital) Aktien und Genussscheine der GUB liegen die zu Bruchteilen der heutigen Werte bilanziert sind. Bereinigt man entsprechend, so kommt man auf netto rund 17 Mio Anteile. Auch diese Berechnung erläutere ich weiter unten.

      Teilt man die 69 Mio Euro durch die 17 Mio Anteile ergibt sich ein Inventarwert von rund 4,06 je Anteil. Die GUB Management bietet zur Zeit 1,43 Euro je Anteil.


      Zu den Berechnungen:

      Wie komme ich auf die unter 2. ausgewiesenen 62,7 Mio Euro. Hierzu bedarf es eines Blicks in den Geschäftsbericht der Wagniskapital. Zum Bilanzstichtag 30.09. hielt die GUB rund 98% an der Wagniskapital (dieser Anteil wurde erst durch die Tauschoperation im letzten Quartal auf rund 75% reduziert).

      Die Wagniskapital weißt auf Seite 8 und 9 ihres Geschäftsberichts vom 30.09.2016 ihre Vermönswerte wie folgt aus:

      - Sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere im Umlaufvermögen in Höhe von insgesamt rund 34,2 Mio Euro

      - Kassenbestand von 8,5 Mio Euro

      - Beteiligungen in Höhe von 7,9 Mio Euro. Auch hier sind die Beteiligungen nach Niederstwert bilanziert (Quelle: Seite 11 Abschnitt B). Auf der gleichen Seite sind unter Abschnitt C die Beteiligungen im Einzelnen aufgeschlüsselt. Danach gibt es Nexus Aktien, sowie Anteile an SpeedLab und NDI. Schließlich gibt es noch Anteile (Aktien und GS) an der der GUB. Die Bewertung ergibt sich wie folgt:

      NDI und Speedlab sind zu Anschaffungskosten mit insgesamt rund 2,8 Mio Euro bewertet. Dieser Wert ist nicht zu adjustieren.
      Nexus (rund 1 Mio Aktien) stehen mit rund 3,7 Mio in der Bilanz, haben aber aktuell einen Börsenwert von rund 18,5 Mio Euro.
      Aktien und GS der GUB Unternehmensbeteiligungen stehen mit 1,3 Mio Euro in den Büchern und müssen später bei einer Korrekturrechnung der ausstehenden Anteile Berücksichtigung finden. Sie sollten daher hier in der Bewertung zunächst unberücksichtigt bleiben.

      Insgesamt ergibt sich also für den Anteil an der Wagniskapital folgender Wert:

      34,2 Mio Wertpapiere + 8,5 Mio Kasse + 2,8 Mio für NDI und SpeedLab zu Anschaffungskosten und 18,5 Mio für Nexus, macht zusammen rund 64 Mio Euro. Hiervon gehörten der GUB Unternehmensbeteiligungen zum Bilanzstichtag wie oben beschrieben noch rund 98%, macht einen wertmäßigen Anteil an der Wagniskapital von rund 62,7 Mio Euro.

      Die Bereinigung der ausstehenden Anteile ergibt sich wie folgt. Es stehen rund 24 Mio GUB Aktien und Genussscheine aus. Diese Zahl ist um die eigenen Anteile, sowohl in der GUB selbst, als auch in der Wagniskapital, zu kürzen.

      Aus der aktuellen HV-Präsentation auf Seite 19 wissen wir das in der Wagniskapital noch rund 5,85 Mio Genussscheine und Aktien der GUB liegen. Diese habe ich bei der Berechnung der Vermögensgegenstände daher berücksichtigt gelassen. Da rund 98% dieser Anteile der GUB zuzuordnen sind ergeben sich hieraus eigene Anteile von rund 5,7 Mio Stück. Des Weiteren hält die GUB wie im Geschäftsbericht auf Seite 12 ausgewiesen rund 1,3 Mio eigene Genussscheine. Auch diese habe ich bei den Vermögensgegenständen nicht berücksichtigt.

      Die rund 24 Mio ausstehenden Anteile sind also um insgesamt rund 7 Mio eigene Anteile zu kürzen.

      Wie weiter oben dargelegt, komme ich zum Stichtag 30.09.2016 auf rund 4 Euro je Anteil.
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.01.17 18:47:32
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODernist moderiert. Grund: Provokation
      Avatar
      schrieb am 08.01.17 19:20:33
      Beitrag Nr. 522 ()
      @DanielDuesentrieb2: das habe ich gemacht, indem ich die Anzahl der ausstehenden Anteile um die Eigenbestände gekürzt habe und dafür Ihren bilanziellen Wertansatz zu Buchwerten bei den Vermögenswerten unberücksichtigt gelassen habe. Sie einfach mit Buchwerten zu berücksichtigen wäre falsch und führt zu einer massiven Unterschätzung des NAV! Meine Berechnungsweise behandelt diese eigenen Anteile wie sog. "Treasury Shares", konsequenter Weise müssten die eigenen Anteile innerhalb der GUB einfach gelöscht werden. Rechnerisch gilt das Gleiche für den prozentualen Anteil der Anteile die in der Wagniskapital liegen und der GUB zuzurechnen sind.
      Avatar
      schrieb am 09.01.17 18:00:30
      Beitrag Nr. 523 ()
      Kann die Berechnung von Safebet voll nachvollziehen.

      Die Genussscheine sind viel mehr wert als geboten.

      Unter 2 Euro kann man nicht andienen.
      Avatar
      schrieb am 24.02.17 12:00:20
      Beitrag Nr. 524 ()
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.02.17 20:37:35
      !
      Dieser Beitrag wurde von MadMod moderiert. Grund: ohne Quelle
      Avatar
      schrieb am 24.02.17 20:39:45
      !
      Dieser Beitrag wurde von MadMod moderiert. Grund: ohne Quelle
      Avatar
      schrieb am 24.02.17 22:19:14
      !
      Dieser Beitrag wurde von MadMod moderiert. Grund: Korrespondierendes Posting wurde entfernt
      Avatar
      schrieb am 25.02.17 04:25:19
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Unwahre Tatsachenbehauptung
      Avatar
      schrieb am 25.02.17 10:14:17
      Beitrag Nr. 529 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.408.592 von wv_2011 am 25.02.17 04:25:19
      Zitat von wv_2011: Es gibt noch jede Menge Bares, ein paar Nexus Aktien und mit Speedlab und NDI noch zwei kleinere Beteiligungen.

      Das ist genau der Grund, weshalb hier Investoren einsteigen werden. Man verfügt über eine
      Liquidität von über 50 Mio EUR und ist damit im Vergleich, insbesondere zu bereits börsennotierten VC-Gesellschaften in einer äußerst komfortablen Situation. Schaut man sich z.B. eine DEWB WKN 804100 an wird dies deutlich. An der Börse wird die Gegenwart und Zukunft gehandelt. In Hinblick darauf macht das Managment einen guten Job.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.02.17 19:01:38
      Beitrag Nr. 530 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.409.327 von Hammerpreis am 25.02.17 10:14:17Das möchte ich bei GUB bezweifeln. Dafür bräuchte es schon einen neuen Hype, wie damals beim Neuen Markt. Sehe hier eher das Gegenteil. Nur wenige würden wohl in einen Blind Pool investieren, der von einem Management mit schlechtem track record verwaltet wird. Sogar bei guten track record gehen Dinge schief, siehe Rocket Internet. Befürchte eher wieder Kunststückchen wie das Tauschangebot im Oktober.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.02.17 21:28:44
      Beitrag Nr. 531 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.411.826 von wv_2011 am 25.02.17 19:01:38Wie dem auch sei, kann die Handelbarkeit der GWK Aktien nur gut für die Investierten sein.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.03.17 18:45:30
      Beitrag Nr. 532 ()
      warum werden hier immer negative Meinungen zu GG, GUB und GG Friends vom WO Moderator entfernt ? Ich moechte mir auf WO meine eigene Meinung anhand der Kommentare bilden. Wenn ich mich mit vorgefertigten Meinungen informieren moechte, lese ich das Handelsblatt. Dafuer brauche ich nicht WO.
      Avatar
      schrieb am 02.03.17 20:17:04
      Beitrag Nr. 533 ()
      Ich finde auch, dass hier bei GUB unverhältnismäßig gelöscht wird.
      Avatar
      schrieb am 02.03.17 23:58:06
      Beitrag Nr. 534 ()
      Eure Fragen nach den Löschungen von Beiträgen sind nachvollziehbar.

      Jedem Täter fällt es schwer, eigene Taten einzugestehen. Wenn es hier im diesem Threat häufig um üble Nachrede, Verleumdung und unwahre oder unbewiesene Tatsachenbehauptungen geht, ist das eine Sache der Staatsanwaltschaft oder der Löschung durch den W:O Moderator.
      Damit ist die Frage des Users aradieschen beantwortet.

      Jeder kann aus historischer Sicht leicht nachvollziehen, dass eine Verleumdung aus der Deckung der Anonymität heraus Spaß macht und auch eine Gruppendynamik anlockt. Das war vor 78 Jahren so aktuell wie heute.

      W:O sollte kein Platz sein für Selbstversuche in der Psychotherapie oder Selbstbefriedigung einiger User auf Kosten anderer.

      Lasst uns hier fair und sachlich über Wertpapiere und Sachverhalte diskutieren, ohne Beleidigungen!
      Avatar
      schrieb am 03.03.17 00:44:12
      Beitrag Nr. 535 ()
      Bitte vorstehenden Beitrag von user radiocontrolled löschen.

      Der Beitrag ist verleumderisch, von "Täter" könnte man allenfalls nach Verurteilung sprechen.
      Und die sexuelle Anspielungen auf die "Selbstbefriedigung einiger user" ist auch nach den Boardregeln nicht erlaubt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.03.17 09:26:57
      Beitrag Nr. 536 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.454.185 von honigbaer am 03.03.17 00:44:12Lieber Honigbär,
      bitte lese meinen Beitrag nochmals in Ruhe durch. Niemand hier im Board wird als Täter bezeichnet.
      Sexuelle Anspielungen enthält mein Beitrage nicht. Wenn User andere Personen hier diskreditieren oder beleidigen, dann hat das mit der Aufarbeitung und Befriedigung eigener Schattenseiten zu tun. Und es befriedigt denjenigen, der hier im Dunkel der Anonymität den Stein werfen kann.

      Wegen der Anfrage von aradieschen:
      Bei gelöschten Threats wird meist auch der Grund der Löschung vermerkt. Wenn also danach gefragt wird, warum Threats gelöscht werden, findet sich die Begründung meist direkt in der Löschungsmitteilung.
      Avatar
      schrieb am 03.03.17 12:28:27
      Beitrag Nr. 537 ()
      Lieber radiocontrolled,
      ich habe fast alle gelöschtenBeiträge vorher gelesen. Irgendwelche Beleidigungen kann man gerne löschen, aber hier, und auch soweit es mich betrifft, wurden fundierte Sachbeiträge und Meinungsäußerungen gelöscht.

      Vor allem ging es dabei um den Unternehmenswert, das Unternehmen selbst kommuniziert inzwischen einen hohen NAV je Genussschein, es wurden aber mehrfach Rückkaufangebote weit unter NAV lanciert. Wenn meine Hinweise hierauf gelöscht werden, ist das gewiss nicht hilfreich.

      Du selbst solltest einmal eine Entschuldigung vorbirngen, denn wie ich gelesen habe, hast Du ja Deine Genussscheine 2008 zu 25 Cent verkauft und im Board behauptet, diese seien wertlos. Wer dem gefolgt ist, hätte jedenfalls zwischenzeitlich bessere Angebote erhalten. Zur Nachahmung war das nicht zu empfehlen.

      Ich zitiere:
      radiocontrolled schrieb am 27.05.08 17:34:41 Beitrag Nr. 299 ( 34.181.284 ) Antwort auf Beitrag Nr.: 33.912.192 von aradieschen am 17.04.08 20:23:54 Die Staatsanwaltschaft Stuttgart geht davon aus, dass die Essential Genusscheine wertlos sind. Das geht aus Ermittlungsunterlagen gegen Ronny Dransfeld und GG hervor unter Aktenzeichen: 157 Js 90213/03. Jeder Genusschein Inhaber kann Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart fordern... habe meine Genuss-Scheine noch zu 25 Cent abstoßen können. gut so!

      Jupiter Technologie im neuem Kleid auf Erfolg? | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/500-beitraege/992…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.03.17 06:54:06
      Beitrag Nr. 538 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.412.612 von Hammerpreis am 25.02.17 21:28:44Die Wagniskapital Aktie notiert jetzt bei ca. 3 Euro. Das entspricht einem Wert von knapp über 2 Euro für die Genüsse und Aktien der GUB, wenn man das Tauschverhältnis vom vergangenen Jahr mit 143:100 zugrunde legt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.03.17 10:26:38
      Beitrag Nr. 539 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.463.833 von wv_2011 am 04.03.17 06:54:06Ja, das würde 2,10 entsprechen. Wie schon von mir und anderen erwähnt, ab 2 kann man über den Verkauf der Stücke nachdenken. Wenn ich mich hier nach all den Jahren verabschieden soll, dann entgültig. Also nicht im Tausch gegen die manipulierbaren Wagnisaktien, sondern in bar!
      Avatar
      schrieb am 04.03.17 15:05:59
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: unterstellender Inhalt ohne Fakten und Beweise, Firmenbeschwerde liegt vor
      Avatar
      schrieb am 04.03.17 18:36:27
      Beitrag Nr. 541 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.465.567 von honigbaer am 04.03.17 15:05:593,70 €/ Aktie ist der NAV der GWK per 30.09.2016. Davon ist aber in jedem Fall noch die am 15.12
      gezahlte Dividende in Höhe von 0,60 €/ Aktie abzuziehen.
      Avatar
      schrieb am 04.03.17 22:26:34
      Beitrag Nr. 542 ()
      Bei den Genussscheinen reduzierten nur 7 Cent Dividende den NAV, während die Ausschüttung der GUB Wagniskapital bei GUB Unternehmensbeteiligungen AG einging.

      Damit erweist sich die vorausgegangene Betrachtung, die einen Abschlag zum NAV der Genussscheine einpreisen wil, erst Recht als Milchmädchenrechnung und der Kurs der Wagniskapitalaktien liegt gleichauf mit dem berichtigten NAV.
      30 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.17 00:16:38
      Beitrag Nr. 543 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.466.983 von honigbaer am 04.03.17 22:26:34Bei GUB reduziert nicht nur die Dividende von 7 cent den NAV, sondern natürlich auch der auf 73 %
      verringerte Anteil an der GWK ab Oktober 2016.
      29 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.17 01:32:28
      Beitrag Nr. 544 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.467.181 von Hammerpreis am 05.03.17 00:16:38
      Zitat von Hammerpreis: Bei GUB reduziert nicht nur die Dividende von 7 cent den NAV, sondern natürlich auch der auf 73 % verringerte Anteil an der GWK ab Oktober 2016.


      Aber bei der Tauschoperation hat GUB doch auch 5,7 Mio eigene Genussscheine als Gegenleistung im Tausch für etwa 4 Mio Wagniskapital-Aktien erhalten. In Bezug auf NAV müsste dieser Tausch für GUB sogar vorteilhaft sein.

      (Unter der Annahme, dass GUB Wagniskapital vom Tauschangebot Gebrauch gemacht hat, um die wechselseitige Beteiligung zu verringern ergibt sich natürlich letztlich ein Nullsummenspiel.)
      28 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.17 06:00:05
      !
      Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: auf eigenen Wunsch des Users
      Avatar
      schrieb am 05.03.17 09:12:12
      Beitrag Nr. 546 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.467.244 von honigbaer am 05.03.17 01:32:28Aber bei der Tauschoperation hat GUB doch auch 5,7 Mio eigene Genussscheine als Gegenleistung im Tausch für etwa 4 Mio Wagniskapital-Aktien erhalten. In Bezug auf NAV müsste dieser Tausch für GUB sogar vorteilhaft sein.

      Die eigenen Anteile fanden in der Vergangenheit bei der Ermittlung des NAV und den Dividenden
      keine Berücksichtigung. Von daher würde sich dieser Vorteil wohl nicht in einem möglichen Rückkaufangebot der Genussscheine widerspiegeln.


      (Unter der Annahme, dass GUB Wagniskapital vom Tauschangebot Gebrauch gemacht hat, um die wechselseitige Beteiligung zu verringern ergibt sich natürlich letztlich ein Nullsummenspiel.)[/quote]

      Das ist nicht möglich, da keine Genehmigung für den Rückkauf eigener Aktien besteht
      26 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.17 10:33:07
      Beitrag Nr. 547 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.467.607 von Hammerpreis am 05.03.17 09:12:12(Unter der Annahme, dass GUB Wagniskapital vom Tauschangebot Gebrauch gemacht hat, um die wechselseitige Beteiligung zu verringern ergibt sich natürlich letztlich ein Nullsummenspiel.)[/quote]

      Das ist nicht möglich, da keine Genehmigung für den Rückkauf eigener Aktien besteht

      Das Tauschangebot hat nicht Aktien der GUB Unternehmensbeteiligungen umfasst, sondérn nur deren Genussrechte. Von daher war auch keine Genehmigung notwendig.

      Trotzdem glaube ich aber auch nicht, dass eigene Genussrechte aus der GUB gegen Aktien der Wagniskapital getauscht wurden. Wäre mal interessant zu erfahren wer an dem Tausch teilgenommen hat. Die Genussrechtsinhaber die getauscht haben waren auf jeden Fall Glückspilze. Haben Sie doch schon einen Monat nach dem Tausch eine dicke Dividende erhalten. Auf diesen 25% Anteil der Wagnisdividende mussten alle, die die nicht getauscht haben bzw. konnten, verzichten.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.17 10:47:34
      Beitrag Nr. 548 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.467.883 von wv_2011 am 05.03.17 10:33:07
      Zitat von wv_2011: (Unter der Annahme, dass GUB Wagniskapital vom Tauschangebot Gebrauch gemacht hat, um die wechselseitige Beteiligung zu verringern ergibt sich natürlich letztlich ein Nullsummenspiel.)


      Das ist nicht möglich, da keine Genehmigung für den Rückkauf eigener Aktien besteht

      Das Tauschangebot hat nicht Aktien der GUB Unternehmensbeteiligungen umfasst, sondérn nur deren Genussrechte. Von daher war auch keine Genehmigung notwendig.

      Gemeint war ja auch nicht GUB Unternehmensbeteiligungen, sondern die GUB Wagniskapital.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.17 10:59:21
      Beitrag Nr. 549 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.467.955 von Hammerpreis am 05.03.17 10:47:34Gemeint war ja auch nicht GUB Unternehmensbeteiligungen, sondern die GUB Wagniskapital.

      Das hätte keinen Sinn gemacht, denn die Transaktion sollte ja laut GUB den für eine Notierungsaufnahme notwendigen Freefloat schaffen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.17 11:31:01
      Beitrag Nr. 550 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.468.006 von wv_2011 am 05.03.17 10:59:21Ja eben das kommt noch dazu.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.17 11:42:54
      Beitrag Nr. 551 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.468.111 von Hammerpreis am 05.03.17 11:31:01Die ganze Tauschtransaktion ist für mich eh nicht nachvollziehbar. Warum hat man nicht einfach allen GUB Aktionären und Genussrechtsinhabern Aktien entsprechend ihres Anteils an der Wagniskapital übertragen. Wäre mal eine saubere und vor allem transparente Massnahme gewesen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.17 11:48:50
      Beitrag Nr. 552 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.468.132 von wv_2011 am 05.03.17 11:42:54Ich fühle mich irgendwie immer übervorteilt bei solchen Transaktionen. Bin auch verwundert, dass von den neuen Aktionären der Wagnis keine Verkaufsorders im Markt liegen. Sind die Altgesellschafter der GUB seit Jahren so zufrieden, dass sie jetzt in der Wagnis bleiben wollen?
      Avatar
      schrieb am 05.03.17 14:38:24
      Beitrag Nr. 553 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.467.607 von Hammerpreis am 05.03.17 09:12:12
      Zitat von Hammerpreis: (honigbaer: Aber bei der Tauschoperation hat GUB doch auch 5,7 Mio eigene Genussscheine als Gegenleistung im Tausch für etwa 4 Mio Wagniskapital-Aktien erhalten. In Bezug auf NAV müsste dieser Tausch für GUB sogar vorteilhaft sein.)

      Die eigenen Anteile fanden in der Vergangenheit bei der Ermittlung des NAV und den Dividenden
      keine Berücksichtigung. Von daher würde sich dieser Vorteil wohl nicht in einem möglichen Rückkaufangebot der Genussscheine widerspiegeln.

      ....


      Doch, doch, die 6% eigenen Genussscheine bei GUB Beteiligungen wurden bei der Ermittlung jedenfalls berücksichtigt. Sonst käme man nicht auf 64,624 Mio Inventarwert / 24,040 Mio Aktien = 2,85 Euro NAV, sondern 6% weniger.)
      Die eigenen Genussscheine, die bei GUB Wagniskapital liegen, sind allerdings erstmal nur dort berücksichtigt. Das wurde doch ein paar Beiträge zurück noch vorgerechnet, dass bei Berücksichtigung dieser Überkreuzbeteiligung mit GS und Aktien eigentlich der NAV bei GUB Wagniskapital bei 4 Euro liegen würde.

      Aber wenn GUB Beteiligungen von 6% eigene Genussscheine auf 29% eigene Genussscheine im Tausch aufstockt, muss natürlich der NAV bei vernünftiger Berechnung entsprechend steigen. (also hingegebener Wert in Form von Wagniskapital-Aktien und verringerte Anzahl Genussscheine neutralisieren sich etwa bei der NAV Berechnung)
      17 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.17 14:39:17
      Beitrag Nr. 554 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.468.132 von wv_2011 am 05.03.17 11:42:54
      Zitat von wv_2011: Die ganze Tauschtransaktion ist für mich eh nicht nachvollziehbar. Warum hat man nicht einfach allen GUB Aktionären und Genussrechtsinhabern Aktien entsprechend ihres Anteils an der Wagniskapital übertragen. Wäre mal eine saubere und vor allem transparente Massnahme gewesen.


      Vermutlich weil die Mehrheit, vor allem der Genussscheininhaber dies garnicht wünscht. Man möchte nach den vielen Jahren nicht länger investiert sein und sucht deshalb den Ausstieg vorzugsweise über eine Barabfindung.
      Avatar
      schrieb am 05.03.17 14:52:52
      Beitrag Nr. 555 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.467.883 von wv_2011 am 05.03.17 10:33:07
      Zitat von wv_2011: ....
      Wäre mal interessant zu erfahren wer an dem Tausch teilgenommen hat. Die Genussrechtsinhaber die getauscht haben waren auf jeden Fall Glückspilze. Haben Sie doch schon einen Monat nach dem Tausch eine dicke Dividende erhalten. Auf diesen 25% Anteil der Wagnisdividende mussten alle, die die nicht getauscht haben bzw. konnten, verzichten.


      Nein, davon kann doch gerade nicht die Rede sein.

      Wer getauscht hat, hat einen enormen Verlust an NAV erlitten, gewonnen hat er nur die Handelbarkeit der Wagniskapitalaktie, während es für die Genussscheine derzeit keine Börsennotierung gibt. Über die Dividendenrendite von 16% bei Wagniskapital, statt nur 2,5% bei der Beteiligungs AG kann sich ein Tauscher zwar freuen, aber wegen der Mehrheitsbeteiligung floss diese Dividende ja vor allem von Wagniskapital an Beteiligungen AG, wäre ihm also mittelbar sowieso zugeflossen, wenn er nicht getauscht hätte.

      Dass das Tauschangebot unvorteilhaft war, war doch leicht zu berechnen:
      Hingabe von 143 Genussscheinen (NAV = 143 x 2,85 = 407,55)
      Erhalt von 100 Wagniskapitalaktien (NAV = 100 x 3,70 = 370,00)
      Avatar
      schrieb am 05.03.17 15:00:22
      Beitrag Nr. 556 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.468.783 von honigbaer am 05.03.17 14:38:24
      Zitat von honigbaer: ...
      Die eigenen Genussscheine, die bei GUB Wagniskapital liegen, sind allerdings erstmal nur dort berücksichtigt. Das wurde doch ein paar Beiträge zurück noch vorgerechnet, dass bei Berücksichtigung dieser Überkreuzbeteiligung mit GS und Aktien eigentlich der NAV bei GUB Wagniskapital bei 4 Euro liegen würde.
      ...


      Ups, ich muss mich da korrigieren, die "rund 4 Euro" hatte safebet in Beitrag #520 nicht für GUB Wagniskapital, sondern sogar für GUB Beteiligungen (GS bzw Aktie) berechnet.

      (Wobei sich bei einem höheren Wertansatz der von GUB Wagniskapital mutmaßlich weiterhin gehaltenen Genussscheine und Aktien der GUB Beteiligungen, also mit NAV oder den egnannten 4 Euro, natürlich auchein höherer NAV ergeben würde.)
      Avatar
      schrieb am 05.03.17 17:01:47
      Beitrag Nr. 557 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.468.783 von honigbaer am 05.03.17 14:38:24Doch, doch, die 6% eigenen Genussscheine bei GUB Beteiligungen wurden bei der Ermittlung jedenfalls berücksichtigt. Sonst käme man nicht auf 64,624 Mio Inventarwert / 24,040 Mio Aktien = 2,85 Euro NAV, sondern 6% weniger.)

      Stimmt! Dann würde der aktuelle NAV bei GUB etwa auf dem Niveau des Börsenkurses der GWK liegen. Von 4 EUR/ Aktie könnte man m.M.n. erst nach der Auflösung der Überkreuzbeteiligung vorzugsweise durch einen Verkauf an Dritte ausgehen. Die Frage bleibt aber wie sich dieser Preis realisieren lässt. Ein paralleler Börsengang der GUB, welche lediglich als Haltegesellschaft der GWK fungiert macht sicherlich keinen Sinn.
      15 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.17 17:33:39
      Beitrag Nr. 558 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.469.356 von Hammerpreis am 05.03.17 17:01:47Ist natürlich reine Spekulation, aber je weniger Genussscheine sich im Streubesitz befinden, umso naheliegender ist die Bereinigung der Unternehmensstruktur. Wenn man GUB Wagniskapital als liquiden Börsenwert etablieren könnte, wäre ein weiteres Tauschangebot für die Genussscheine, das jetzt aber fast auf 1:1 lauten müsste, lukrativer. Eine Umwandlung der Genussscheine in Aktien, würde sicher auch nicht abgelehnt.

      Angesichts der durch Publikatioin der NAVs halbwegs gegebenen Transparenz, halte ich weitere Rückkaufangebote weit unter NAV für wenig aussichtsreich. Irgendwann haben auch alle verkauft, die um jeden Preis aussteigen und cash sehen wollten.
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.17 20:10:22
      Beitrag Nr. 559 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.469.518 von honigbaer am 05.03.17 17:33:39Das wäre der sauberste Weg, allerdings ist der Börsenwert der Wagniskapital eine Fata Morgana!! Unbeteiligte Dritte wird man nur schwer zum Kauf der Aktie bewegen können. Der track record als Wagniskapitalgeber ist vorsichtig ausgedrückt nicht der Beste. Das ist hier mehrmals von verschiedener Seite aufgearbeitet worden und wir alle haben es im eigenen Geldbeutel verspürt. Außerdem ist die Informationspolitik alles andere als transparent. Die unseriös niedrigen Rückkaufangebote des Managements tun ihr Übriges. Noch nicht einmal die Veröffentlichungen des inneren Wertes sind sauber berichtet, wie safebet offengelegt hat. Für mich müsste es schon Cash sein, ansonsten bleibe ich lieber in den Genussrechten investiert. Vermute das andere ähnlich denken.
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.03.17 21:22:30
      Beitrag Nr. 560 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.457.356 von honigbaer am 03.03.17 12:28:27Hallo Honigbär,

      ich kann dir hier leider nicht mit einer Entschuldigung dienen. Der Grund dafür ist, dass es nichts zu entschuldigen gibt.
      Aber ich finde es klasse, dass Du ein Posting von mir aus dem Jahr 2008 ausgräbst.
      Lass uns das von dir erwähnte Posting unten nochmals gemeinsam lesen:

      Ich berichte in diesem Post aus meiner Akten-Einsicht und teilte mit der Community die von der StA dort schriftlich enthaltene wortwörtliche Einschätzung. Ich gab Quellenhinweise. Dann berichtete ich, dass ich meine Genußscheine verkauft habe und zwar zu 25 Cent.

      Soll ich mich wirklich dafür entschuldigen?

      Das Verfahren wurde übrigens in der Folge eingestellt, weil an der Anzeige offenbar nichts dran war.

      Apropos: Das Unternehmen berichtet seit Anbeginn die NAVs der Genußscheine.
      Hier Beispiele:

      Seite 33
      http://gub.de/wp-content/uploads/2015/02/Public-Investor-4.2…

      Seite 17
      http://gub.de/wp-content/uploads/2015/02/Public-Investor-1.2…

      Habt ihr sonst irgendwo schon mal so ausführliche Berichte gesehen wie bei denen?

      Ich glaube nicht, dass WO Beiträge gelöscht hat, ohne dass diese gegen die Boardregeln verstoßen.

      Verkehrswert ist meist deutlich unterhalb des NAV´s. Das sollte jedem klar sein. Jedenfalls habe ich noch bei keiner VC Gesellschaft einen Verkehrswert gesehen, der den NAV erreicht hätte.
      Der Börsenkurs der hier diskutierten Genußscheine lag doch seit dem Jahr 2003 bis ins Jahr 2010 immer bei unterhalb von 10% des von der Gesellschaft reporteten NAV´s...




      Zitat von honigbaer: Lieber radiocontrolled,
      ich habe fast alle gelöschtenBeiträge vorher gelesen. Irgendwelche Beleidigungen kann man gerne löschen, aber hier, und auch soweit es mich betrifft, wurden fundierte Sachbeiträge und Meinungsäußerungen gelöscht.

      Vor allem ging es dabei um den Unternehmenswert, das Unternehmen selbst kommuniziert inzwischen einen hohen NAV je Genussschein, es wurden aber mehrfach Rückkaufangebote weit unter NAV lanciert. Wenn meine Hinweise hierauf gelöscht werden, ist das gewiss nicht hilfreich.

      Du selbst solltest einmal eine Entschuldigung vorbirngen, denn wie ich gelesen habe, hast Du ja Deine Genussscheine 2008 zu 25 Cent verkauft und im Board behauptet, diese seien wertlos. Wer dem gefolgt ist, hätte jedenfalls zwischenzeitlich bessere Angebote erhalten. Zur Nachahmung war das nicht zu empfehlen.

      Ich zitiere:
      radiocontrolled schrieb am 27.05.08 17:34:41 Beitrag Nr. 299 ( 34.181.284 ) Antwort auf Beitrag Nr.: 33.912.192 von aradieschen am 17.04.08 20:23:54 Die Staatsanwaltschaft Stuttgart geht davon aus, dass die Essential Genusscheine wertlos sind. Das geht aus Ermittlungsunterlagen gegen Ronny Dransfeld und GG hervor unter Aktenzeichen: 157 Js 90213/03. Jeder Genusschein Inhaber kann Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart fordern... habe meine Genuss-Scheine noch zu 25 Cent abstoßen können. gut so!

      Jupiter Technologie im neuem Kleid auf Erfolg? | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/500-beitraege/992…
      Avatar
      schrieb am 05.03.17 22:16:04
      Beitrag Nr. 561 ()
      @ radiocontrolled Wo ist denn jetzt Deine Aussage und was motiviert Dich dazu? Wenn ich mich beschwere, dass meine Sachbeiträge zum NAV und den Perpektiven gelöscht werden, behauptest Du, ohne diese zu kennen ganz pauschal, das sei bestimmt schon richtig so. Faselst sogar was von "Tätern". Täter, die anonym publizierte NAVs nachrechnen, oder was?

      Dann erklärst Du hier selbst, dass die Börsenkurse bei GUB jahrelang bei 10% des NAV lagen, und nicht wie bei anderen Beteiligungsgesellschaften 10-30% unter NAV. Wäre es da nicht plausibel auch mal soweit zu denken, dass vielleicht unausgewogene Boardkommentare dazu geführt haben? Oder unausgewogene Löschung von Boardkommentaren?

      Und wenn Du dann Deinen eigenen Kommentar dazuzählst, dass Du selbst bei der Kampagne mitgemacht hast und zum Verkauf der Genussscheine geraten hast, muss doch wenigstens mal die Einsicht reifen, dass man besser weniger Bashing und mehr Analyse betrieben hätte.

      Und die Unterbewertung war natürlich auch lange weniger offensichtlich.
      Inzwischen orientiert sich der NAV recht gut nachvollziehbar an Cashreserven und dem Nexus Börsenkurs. Früher war die Problematik der Bewertung unnotierter Beteiligungen als Unsicherheitsfaktor gegeben. (Bin mir auch nicht sicher, ob in den Geschäftsberichten regelmäßig NAVs publiziert wurden.)

      Ich habe auch keinen uralten Beitrag ausgegraben, sondern man fragt sich halt, wieso befürwortet jemand hier pauschal die Löschung von Kommentaren, um Information zu verhindern. Und da Du ja hier im Board kein anderen Thema als GUB hast, ist es ja naheliegend , da die letzten Beiträge mal zu überfliegen, woher sowas kommt. Ich kann jedem nur raten, sich unvoreingenommen eine Meinung zu bilden. Und wenn Deine 2008 verkauften Genussscheine heute, gemessen an einem nachvollziehbaren NAV das 10fache Wert sind, wo ist denn dann das Problem, das einzuräumen.
      Avatar
      schrieb am 05.03.17 22:23:51
      Beitrag Nr. 562 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.470.463 von wv_2011 am 05.03.17 20:10:22
      Zitat von wv_2011: Das wäre der sauberste Weg, allerdings ist der Börsenwert der Wagniskapital eine Fata Morgana!! Unbeteiligte Dritte wird man nur schwer zum Kauf der Aktie bewegen können. Der track record als Wagniskapitalgeber ist vorsichtig ausgedrückt nicht der Beste. Das ist hier mehrmals von verschiedener Seite aufgearbeitet worden und wir alle haben es im eigenen Geldbeutel verspürt. Außerdem ist die Informationspolitik alles andere als transparent. Die unseriös niedrigen Rückkaufangebote des Managements tun ihr Übriges. Noch nicht einmal die Veröffentlichungen des inneren Wertes sind sauber berichtet, wie safebet offengelegt hat. Für mich müsste es schon Cash sein, ansonsten bleibe ich lieber in den Genussrechten investiert. Vermute das andere ähnlich denken.


      Immer noch die gleiche Gebetsmühle .... angeblich schlechter track record (was ist mit Nexus, Mediglobe) ... im eigenen Geldbeutel gespürt (also wer in den letzten 10 Jahren Genussscheine gekauft hat, wird wohl kaum im Minus sein?!) ... intransparente Informationspolitik (diese lobt jetzt sogar radiocontrolled) ...

      Wie gesagt, ich glaube, wer mitdenkt, wird die Dinge nicht so sehen.
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.03.17 05:56:13
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODelfin moderiert. Grund: Behauptung ohne Belege, ggf. Verstoß gegen Boardregel 2
      Avatar
      schrieb am 06.03.17 08:42:37
      Beitrag Nr. 564 ()
      Lieber Honigbär, liebe Community,

      ich ziehe mich aus der Debatte zurück, da ich für mich feststellte, dass die Diskussion hier mit unfairer Rhetorik und Verdrehung geführt wird.

      Jeder möchte eben recht bekommen und sein Ego überleben lassen.

      Meine Recherchen, Quellen und Erkenntnisse behalte ich künftig für mich.
      Auch liegt es mir fern hier jemanden zu beleidigen oder zu reduzieren.

      Wünsche Euch bei eurem Hobby eine fruchtbare Diskussion für die Zukunft.
      Avatar
      schrieb am 07.03.17 06:15:29
      Beitrag Nr. 565 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.471.165 von honigbaer am 05.03.17 22:23:51@honigbär: Leider kann ich deinen Optimismus auch nicht teilen und muss WV_2011 zustimmen. Du selbst hast die Transparenz in Beitrag 558 als gerade mal "halbwegs gegeben" bezeichnet und dich dabei auf die NAV's berufen, die wir wissen die eigenen Anteile bei der Berechnung außer acht lassen. Wenn jemand in einen Topf voller Geld wie im Falle Wagniskapital investieren soll, kann er seine Entscheidung nur auf Basis vergangener Ergebnisse fällen. Leider gab es außer Nexus und Mediglobe fast nur Flops.
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.03.17 12:40:23
      Beitrag Nr. 566 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.479.763 von safebet am 07.03.17 06:15:29Wenn dem so ist, dann müsste doch zumindestens bei den Kleinanlegern, die getauscht haben eine hohe Abgabebereitschaft auf diesem Niveau vorhanden sein. Dies ist aber nicht der Fall. Trotz stetig steigender Geldkurse kommen kaum Umsätze zustande. Es könnte natürlich auch an der attraktiven Dividendenrendite liegen, die dieses Investment für viele alternativlos erscheinen lässt.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.03.17 12:57:20
      Beitrag Nr. 567 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.479.763 von safebet am 07.03.17 06:15:29Dass die Überkreuzbeteiligung nicht einkalkuliert ist, führt ja im Ergebnis nur zu einem zu tief angesetzten NAV. also das sollte nun wirklich kein Kopfzerbrechen bereiten.

      Und im Venture Capitalgeschäft ist es auch nicht unüblich, dass von 10 oder 20 Investments am Ende nach 10 Jahren letztlich nur 2 oder 3 etwas taugen. Die ganze Misere kommt doch aus Zeiten des Neuen Markts, ausgehend von den damaligen Bewertungen führte schon die kleinste Fremdfinanzierung zum Desaster. Man sollte da nicht zu nachtragend sein, andere haben ihre Erfolgsinvestments zu früh verkauft, da hätte man durchaus auch noch unglücklicher agieren können.

      Das Problem ist doch eher, dass in Deutschland gar nicht die Rahmenbedingungen (Verlustverrechnungsmöglichkeiten) gegeben sind, um so ein Geschäft nachhaltig zu betreiben.

      Außerdem bin ich gar nicht der Meinung, dass das Management künftig besondere Erfolge mit Beteiligungen erzielen wird, sondern rechne eher mit weiteren Barausschüttungen / Rückkäufen / Strukturbereinigung.

      Es nutzt ja auch nichts, permanent zuverkünden, man wolle das Engagement lieber gestern als heute beenden, aber unbedingt gegen Barzahlung. Diese Möglichkeit hat man nur in Form der Rückkaufangebote zum halben NAV und das ist meines Erachtens inakzeptabel für eine Gesellschaft, deren Assets mittelbar aus Bargeld und börsennotierten Beteiligungen bestehen.

      (Außer bei Geschäftssitz in China und Börsennotierung in Deutschland, da müsste man natürlich aufpassen, ist aber hier nicht der Fall.)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.03.17 13:41:37
      Beitrag Nr. 568 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.482.574 von Hammerpreis am 07.03.17 12:40:23Wer weiss schon wer da getauscht hat.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.03.17 13:51:49
      Beitrag Nr. 569 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.482.709 von honigbaer am 07.03.17 12:57:20Grundsätzlich würde ich es genau so sehen wie du. Allerdings setzt das voraus, dass das Management offen kommuniziert. Bei einer normalen börsennotierten Beteiligungsgessllschaft kommt es durchaus vor, dass es temporär zu einem Abschlag zum Beteiligungswert kommt. Dieser kann sich auch schonmal auf 20% bis 30% oder auch höher belaufen. Die Beteiligungsmanager kaufen dann in der Regel eigene Aktien zurück, um den Wert pro Anteil zu erhöhen. Das kommt dann allen Anteilinhabern zu Gute. Nicht so bei GUB. Hier kauft das Management seit nunmehr über zehn Jahren Anteile auf EIGENE Rechnung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.03.17 15:01:27
      Beitrag Nr. 570 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.483.123 von wv_2011 am 07.03.17 13:51:49
      Zitat von wv_2011: Grundsätzlich würde ich es genau so sehen wie du. Allerdings setzt das voraus, dass das Management offen kommuniziert. Bei einer normalen börsennotierten Beteiligungsgessllschaft kommt es durchaus vor, dass es temporär zu einem Abschlag zum Beteiligungswert kommt. Dieser kann sich auch schonmal auf 20% bis 30% oder auch höher belaufen. Die Beteiligungsmanager kaufen dann in der Regel eigene Aktien zurück, um den Wert pro Anteil zu erhöhen. Das kommt dann allen Anteilinhabern zu Gute. Nicht so bei GUB. Hier kauft das Management seit nunmehr über zehn Jahren Anteile auf EIGENE Rechnung.


      Diese Analyse ist ja vollkommen richtig.

      Nur als Aktionär muss man natürlich nicht darauf hereinfallen und darf sich diese Sichtweise niemals zu eigen machen. Denn dann würde man ja vollkommen manipulierbar durch das Management. Bei schlechter Kommunikation müsste man den Wert der Aktie niedrig ansetzen und unter NAV billig verkaufen und bei guter Kommunikation den vollen NAV ansetzen und kaufen.

      Gegenüber bei diesen Transaktionen ist jeweils der Hauptaktionär (und das von ihm angestellte Management).

      Langfristig wird sich die Bewertung eines Unternehmens doch nach dem Substanz- oder Ertragswert richten ("innerer Wert"), während kurzfristig leicht beeinflussbare Kommunikation und subjektive Einschätzungen den Tagespreis beeinflussen.
      Avatar
      schrieb am 07.03.17 15:08:35
      Beitrag Nr. 571 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.483.039 von wv_2011 am 07.03.17 13:41:37
      Zitat von wv_2011: Wer weiss schon wer da getauscht hat.

      Sollten denn alle 650 Aktionäre der GWK zu Friends and Family gehören ?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.03.17 16:21:31
      Beitrag Nr. 572 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.483.717 von Hammerpreis am 07.03.17 15:08:35
      Zitat von Hammerpreis:
      Zitat von wv_2011: Wer weiss schon wer da getauscht hat.

      Sollten denn alle 650 Aktionäre der GWK zu Friends and Family gehören ?


      woher weisst du das mit den 650? Ist das irgendwie überprüfbar?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.03.17 16:53:10
      Beitrag Nr. 573 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.484.314 von wv_2011 am 07.03.17 16:21:31Steht nebenan:
      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1247515-1-10/gub-…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.03.17 20:41:13
      Beitrag Nr. 574 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.484.614 von Hammerpreis am 07.03.17 16:53:10Interessant, sagt aber nicht viel darüber aus wer das Tauschangebot angenommen hat. Einen zersplitterten Freefloat gab es schon vorher.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.03.17 20:53:18
      Beitrag Nr. 575 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.486.699 von wv_2011 am 07.03.17 20:41:13Ja, aber etwas darüber wie der zersplitterte Freefloat die zukünftige Entwicklung einschätzt.
      Avatar
      schrieb am 10.03.17 06:53:08
      Beitrag Nr. 576 ()
      Welch eine Überraschung. Auf einmal kommen Nachrichten zu einer der letzten bestehenden Unternehmensbeteiligungen, der SpeedLab. Inhaltlich eher dürftig, aber offensichtlich wir die Braut jetzt für ein Tauschangebot an die Genussscheininhaber und Aktionäre der GUB Unternehmensbeteiligungen in Aktien der Wagniskapital hübsch gemacht. Ich bleibe dabei, Bares ist aus meiner Sicht der einzig vertretbare Exit aus dieser Geschichte.
      Avatar
      schrieb am 10.03.17 08:58:59
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: bitte das Threadthema beachten
      Avatar
      schrieb am 11.03.17 20:00:46
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Firmenbeschwerde liegt vor, Aussagen ohne Quellennachweis, ggf üble Nachrede
      Avatar
      schrieb am 12.03.17 10:11:52
      Beitrag Nr. 579 ()
      Na dann auch wieder mal ein Beitrag von mir, der sicher gleich gelöscht wird. GG, schon vergessen wie viele Beteiligungen das Unternehmen um 1998 hatte, um die 50 und was ist aus ihnen geworden?
      Meine Dokumente von GUB 4 und GUB 5 hängen an der Wand und mahnen!!!
      be.
      Avatar
      schrieb am 12.03.17 16:09:43
      Beitrag Nr. 580 ()
      Nach 20 Jahren kann man auch mal neu tapezieren!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.03.17 18:56:42
      Beitrag Nr. 581 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.520.886 von honigbaer am 12.03.17 16:09:43Gute Antwort, aber es sind nur zwei Glasrahmen und die 'gefallen' mir heute noch. Das war mein Lehrgeld und dieses war aus meiner Sicht 'gut angelegt'.
      Avatar
      schrieb am 21.03.17 02:35:23
      Beitrag Nr. 582 ()
      Aufsichtsräte beraten über Verschmelzung der beiden GUB Gesellschaften:

      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/gub-wagniskapital-gmbh-kg…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.03.17 20:09:00
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Tatsachenbehauptung ohne Nachweis
      Avatar
      schrieb am 24.03.17 22:10:24
      Beitrag Nr. 584 ()
      Träumen ist ja erlaubt, aber Gedanke hinter den angedachten Strukturmaßnahmen ist sicher gerade nicht, hohe Ausschüttungen von "GUB Wagniskapital" über "GUB Beteiligungen" an freie Genussscheinihaber auszuzahlen. Also wird man, um letztlich auf seine Kosten zu kommen, dabei bleiben müssen.

      Und wenn man meint, es finde eine Übervorteilung der Genussscheininhaber im Vergleich zu den Aktionären der Wagniskapital bei der Verschmelzung statt, wieso sollte man dann Wagniskapitalaktien verkaufen, um den Kurs deutlich unter NAV zu drücken? Diese Aktien würden dann ja bei der Verschmelzung zu Lasten der Genussscheininhaber aufgewertet. Sollten die Genussscheininhaber bei einer Verschmelzung Wagniskapitalaktien bekommen, kann es ja sein, dass der Kurs der Wagniskapitalaktien hinterher fällt. Aber als Genussscheininhaber hat man ja sonst gar keine Chance, einen Preis in der Nähe des NAV zu erhalten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.04.17 16:32:26
      Beitrag Nr. 585 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.609.546 von honigbaer am 24.03.17 22:10:24Hallo zusammen,
      ich bin Kleinaktionär bei der GUB Wagniskapital und habe kurz diesen Thread überflogen.
      Ich verstehe nicht welchen Zusammenhang es zwischen den Genüssen und den KGaA bestehen könnte?

      Nach meinem Kenntnisstand hatten einige Genussjahrgänge Glück und viele andere Pech.
      Avatar
      schrieb am 14.04.17 18:00:38
      Beitrag Nr. 586 ()
      Es gibt nur einen Genussschein.
      (Mit "Jahrgänge" können nur unterscheidliche Ausgabepreise in ferner Vergangenheit gemeint sein.)

      Und dieser eine Genusschein hat die gleichen Gewinnrechte (Dividendenanspruch), wie eine Aktie der GUB Unternehmenensbeteiligungen KGaA.

      Es ist ja nun die Verschmelzung der GUB Unternehmensbeteiligung KGaA auf die GUB Wagniskapital KGaA angedacht, siehe die Mitteilung auf die in Beitrag #582 verwiesen wird. Sollte das umgesetzt werden, wäre ein Umtauschverhältnis festzulegen, soundsoviel GUB Wagniskapitalaktien je GUB Beteiligungenaktien.

      Letztlich wird sich das wohl am NAV orientieren, es wurden aber hier im Thread auch einige Berechnungen angestellt, die davon ausgehen, dass Anpassungen wegen der bestehenden Überkreuzbeteiligung erforderlich sind.

      Der wertmäßige Zusammenhang zwischen Genussschein und den beiden KGaA-Aktien ist insoweit offensichtlich.
      Avatar
      schrieb am 03.05.17 16:31:29
      Beitrag Nr. 587 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.035.269 von safebet am 08.01.17 16:00:52
      Update
      Aus gegebenen Anlass habe ich meine Inventarwertberechnung aus dem Post vom 07.01.2017 aktualisiert. Zur Erinnerung: Meine Schätzung von Anfang Januar für den Anteilswert der GUB Unternehmensbeteiligungen (GUB) unterschied sich deutlich von dem was die Gesellschaft zum 30.09.2016 veröffentlichte.

      Wertveränderungen ergeben sich aus dem Anstieg der Nexus Aktie, einer Hauptbeteiligung der GUB Wagniskapital (GWG), dem überraschenden Aktientausch sowie den Dividendenausschüttungen.

      Die wesentlichen Eckpunkte der Bewertung bleiben jedoch unverändert. Der Wert der GUB setzt sich im Wesentlichen aus zwei Teilen zusammen (alles gerundet):

      1. Den Wertpapieren des Umlaufvermögens sowie der Kasse der GUB selbst. Das Wertpapiervermögen belief sich zum Bilanzstichtag 30.09.2016 auf 6,3 Mio Euro. Hinzu kam der Kassenbestand in Höhe von 1,3 Mio Euro. Letzterer erhöhte sich mit der Dividendenausschüttung der GWG auf ca. 8,4 Mio Euro. Zeitgleich hat auch die GUB an Ihre Anteilseigner Dividenden in Höhe von 1,2 Mio Euro ausgeschüttet (unter Berücksichtigung eigener Anteile). In der Summe kommen wir hier also auf rund 13,5 Mio Euro.

      2. Dem Unternehmensanteil der GUB an der GWG der auch auf Seite 3 des Geschäftsberichts 2016 mit rund 18,4 Mio Euro ausgewiesen wurde. Dieser Anteil ist allerdings nach Niederstwert bilanziert und spiegelt nicht die entsprechenden Marktwerte wieder. Man muss diesen Wert also entsprechend adjustieren. Ich komme hier auf rund 42,6 Mio Euro. Die Berechnung folgt weiter unten.

      Die Summe aus 1. und 2. ergibt den Inventarwert der GUB. Die Gesellschaft ist praktisch nicht verschuldet. Der Gesamtwert liegt zurzeit also bei rund 56,1 Mio Euro (13,5+42,6). Um auf den Anteil je Aktie bzw. Genussschein zu kommen, muss man noch durch die ausstehenden Anteile dividieren. Auch hier sind Adjustierungen vorzunehmen, da in beiden Gesellschaften (GUB und Wagniskapital) Aktien und Genussscheine der GUB liegen die zu Bruchteilen der heutigen Werte bilanziert sind. Die Überkreuzbeteiligung hat sich durch das Umtauschangebot vom 4.10.2016 weiter erhöht. Hierbei wurden insgesamt rd. 5,7 Mio freie Genussscheine der GUB in knapp 4 Mio GWG Aktien getauscht. In der Konsequenz hat sich der GUB Anteil an der GWG damit von rd. 97% auf rd. 73% reduziert. Gleichzeitig stieg der Anteil eigener Genussscheine innerhalb der GUB um 5,7 Mio auf rd. 7,06 Mio Stück.

      Bereinigt man entsprechend, so kommt man auf netto rund 12,72 Mio Anteile. Auch diese Berechnung erläutere ich weiter unten.

      Teilt man die 56,1 Mio Euro durch die 12,72 Mio Anteile ergibt sich ein Inventarwert von rund 4,41 Euro je Anteil.



      Zu den Berechnungen:

      Wie komme ich auf die unter 2. ausgewiesenen 42,6 Mio Euro? Hierzu bedarf es eines Blicks in die Bilanz der Wagniskapital. Zum Stichtag 30.03.2017 hielt die GUB rund 73% an der Wagniskapital. Die Wagniskapital weißt auf Seite 3 und 4 ihres Halbjahresberichts vom 30.03.2017 ihre Vermögenswerte wie folgt aus:

      1. Sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere im Umlaufvermögen sowie Kassenbestand in Höhe von insgesamt rund 32,4 Mio Euro

      2. Beteiligungen in Höhe von 8,9 Mio Euro.

      Die Beteiligungen unter 2. werden allerdings auch in der GWG weiterhin nach Niederstwert bilanziert. Dabei handelt es sich um folgende Positionen: Nexus Aktien, sowie Anteile an SpeedLab und NDI. Schließlich gibt es noch Anteile (Aktien und GS) an der der GUB. Die Bewertung ergibt sich wie folgt:

      - NDI und Speedlab sind zu Anschaffungskosten mit insgesamt rund 3,9 Mio Euro bewertet. Dieser Wert ist nicht zu adjustieren.

      - Nexus (rund 0,94 Mio Aktien) stehen mit rund 3,7 Mio in der Bilanz, haben aber aktuell einen Börsenwert von aktuell rund 21,1 Mio Euro.

      - Aktien und GS der GUB Unternehmensbeteiligungen stehen mit 1,3 Mio Euro in den Büchern und müssen später bei einer Korrekturrechnung der ausstehenden Anteile Berücksichtigung finden. Sie sollten daher hier in der Bewertung zunächst unberücksichtigt bleiben.

      - Des Weiteren ist bis zum 30.09.2017 mit einer weiteren Kaufpreisrate in Höhe von 1 Mio Euro für die Medi Globe Beteiligung zu rechnen (S. 8 Halbjahresbericht der GWG zum 30.03.2017)

      Insgesamt ergibt sich also für den Anteil an der Wagniskapital folgender Wert: 32,4 Mio Euro Wertpapiere und Kasse +3,8 Mio Euro für NDI und SpeedLab zu Anschaffungskosten und +21,1 Mio Euro für Nexus zuzüglich der Teilzahlung über +1 Mio Euro für MediGlobe, macht zusammen rund 58,3 Mio Euro. Hiervon gehörten der GUB Unternehmensbeteiligungen zum Bilanzstichtag wie oben beschrieben noch rund 73%, macht einen wertmäßigen Anteil an der Wagniskapital von rund 42,6 Mio Euro.

      Die Bereinigung der ausstehenden Anteile ergibt sich wie folgt. Es stehen rund 24 Mio GUB Aktien und Genussscheine aus. Diese Zahl ist um die eigenen Anteile, sowohl in der GUB selbst, als auch in der Wagniskapital, zu kürzen. Wie wir wissen liegen der GWG noch rund 5,84 Mio Genussscheine und Aktien der GUB. Diese habe ich bei der Berechnung der Vermögensgegenstände daher unberücksichtigt gelassen. Da rund 73% dieser Anteile der GUB zuzuordnen sind ergeben sich hieraus eigene Anteile von rund 4,26 Mio Stück. Des Weiteren hält die GUB nach dem Aktientausch im Dezember letzten Jahres rd. 7,06 Mio eigene Genussscheine. Auch diese habe ich bei den Vermögensgegenständen nicht berücksichtigt. Die rund 24,04 Mio ausstehenden Anteile sind also um insgesamt rund 11,32 Mio eigene Anteile zu kürzen. Zu rechnen ist also mit 12,72 Mio Anteilen (24,04-11,32).

      Der Netto-Inventarwert hat sich also im Wesentlichen durch die Kursteigerungen bei Nexus sowie der zu erwartenden zusätzlichen Kaufpreisrate für die MediGlobe auf mittlerweile 4,41 Euro je GUB Anteil erhöht. Die GUB Management bot zuletzt 1,43 Euro je Anteil.
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.05.17 05:44:44
      Beitrag Nr. 588 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.856.084 von safebet am 03.05.17 16:31:29Die derzeit größte Beteiligung hat gestern erneut hervorragende Zahlen für Q1 berichtet.

      http://de-de.nexus-ag.de/web/0/inter/index.php?art_id=dc_201…

      Operativ läuft da alles rund, allerdings ist die Börsenbewertung alles andere als attraktiv. In der HV Präsentation der letzten HV stand etwas von einem Zielwert in Höhe von 25 Millionen Euro, was etwa einem Börsenkurs von 25 Euro je Aktie entspricht. Da sind wir nun fast.

      Bin gespannt ob die an ihre eigenen Ziele glauben und auch wirklich verkaufen.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.06.17 15:31:54
      Beitrag Nr. 589 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.905.936 von safebet am 10.05.17 05:44:44Mittlerweile steht Nexus bei 26,5 Euro. Vermute der Bestand ist unverändert. Zumindest habe ich keine Meldung diesbezüglich gesehen. Deine Rechnung oben macht Sinn. Wenn ich das überschlage, sind durch den Kursanstieg von Nexus seit letztem Monat noch rund 20 Cents je Genussschein dazugekommen.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.06.17 09:17:04
      Beitrag Nr. 590 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.160.030 von wv_2011 am 18.06.17 15:31:54Mittlerweile hat Nexus sogar schon 27,50 Euro erreicht und handelt mit einer deutlichen Prämie, sowohl zum Gesamtmarkt, als auch zu den Mitbewerbern. Man kann nur hoffen, dass auf diesem Niveau der Rest der Position realisiert wird/wurde. Die Bäume wachsen bekanntlich nicht in den Himmel!

      Was den NAV von GUB angeht, kommen wir langsam in Richtung 4,70 Euro je GS bzw. je Aktie. Der Private Equity Markt ist ja auch schon ziemlich heiss gelaufen wie man liest. Gott sei Dank liegt der Rest des NAV in Cash. Bin auf das Verschmelzungsgutachten gespannt.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.06.17 10:14:28
      Beitrag Nr. 591 ()
      Wo will man da eine "Prämie" errechnen. Andere Softwarefirmen, die weniger nachhaltig proftabel arbeiten, werden auch mit dem mehrfachen Jahresumsatz an der Börse gehandelt. Selbst wenn man der Meinung ist, dass das unvernünftige Übertreibungen sind, so muss man doch einsehen, dass derzeit nunmal viel Kapital nach Übernahmezielen sucht und gerade die Digitalisierung im Gesundheitswesen auch von der Politik vorangetrieben wird.

      Rückblickend betrachtet, muss man eher fragen, ob man denn nicht u viele Aktien zu billig verkauft hat, als Nexus noch mit einem KGV zwischen 10 und 20 gehandelt wurde. Als Risikokapitalgeber muss man genug Fehlschläge verbuchen, da spielt die ungeschmälerte Realisierung von Gewinnen im Erfolgsfall durchaus eine große Rolle. Um nicht zu sagen, das sollte die Kernkompetenz des Kapitalgebers sein, damit seine Kapitalgeber wiederum profitieren können.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.06.17 14:28:25
      Beitrag Nr. 592 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.176.737 von honigbaer am 21.06.17 10:14:28Mein Vergleich bezog sich auf Software Unternehmen in ähnlichen Nischen. Ich sehe den Punkt mit der Digitalisierung, glaube aber nicht dass das jegliche Bewertung rechtfertigt. Einzig darauf zu setzen jemanden zu finden der noch mehr zahlt als der Käufer der gestern einen Euro tiefer gekauft hat, halte ich für eine gefährliche Strategie. Aber zugegeben, die letzten Monate haben Deiner These recht gegeben. Dass die Anlage in etablierte, börsengelistete Unternehmen zur Kernkompetenz eines Risikokapitalgebers mit Schwerpunkt Frühphase zählt bezweifle ich doch sehr. Ich finde diese Aktie gehört überhaupt nicht in ein Portfolio wie das von GUB und hätte die Aktie wahrscheinlich schon viel früher verkauft.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.08.17 09:23:07
      Beitrag Nr. 593 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.178.258 von safebet am 21.06.17 14:28:25GUB Wagniskapital GmbH & Co. KGaA: Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Aifotec AG
      GUB Wagniskapital GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung

      16.08.2017 / 18:07 CET/CEST
      Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.




      --------------------------------------------------------------------------------
      Ad Hoc Mitteilung

      Emittent: GUB Wagniskapital GmbH & Co. KGaA
      WKN: A0AYXP ISIN: DE000A0AYXP8 Kürzel: GWG


      Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Aifotec AG, Meiningen / Jena

      Obersulm, 16. August 2017

      Die GUB Wagniskapital, Obersulm, hat heute mit mehreren Großaktionären einen Vertrag zum Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Aifotec AG, Meiningen/Jena, abgeschlossen. Die Aifotec AG ist ein Entwickler von technischen Lösungen zur Datenübertragung über Lichtwellenleiter, sogenannter Silicon Photonics.

      Die Kaufpreise für die einzelnen Aktienpakete an der Aifotec AG, im Umfang von insgesamt 61% Beteiligungsquote, betragen insgesamt rund 1,2 Mio. Euro. Veräußerer des größten Teils der Aktien war die mic AG, München (Kürzel: M3B).

      (Ende des Pflichtinhaltes)

      Technologie
      Der technische Fortschritt in der Rechenleistung von Mikroprozessoren stößt bei der Datenübertragung bei der Verwendung klassischer Leitungsmaterialien schon lange an physikalische Grenzen. Die Übertragungsrate per Glasfaser ist zwar um Faktor 1.000 höher; allerdings wird der Datenstau hierdurch nur in die großen Datenzentren verlagert. Hier setzt das Produktportfolio der Aifotec AG an, die im Auftrag großer Netzwerkausrüster mit der Genauigkeit eines tausendstel Millimeters optische Komponenten, wie z.B. Laserdioden, Photodioden oder Linsen assembliert. Bereits heute ist Aifotec Entwicklungspartner für Silicon Photonics Anwendungen von globalen Anbietern der Mikroelektronikindustrie.

      Weitere Anwendungen für die Produkte der Aifotec liegen in der Medizintechnik und in der Umgebungserfassung zur Ermöglichung des autonomen Fahrens. Aifotec hat ihre Entwicklungen patentrechtlich geschützt. Weitere Patente befinden sich in der Anmeldung.

      "Der Markt für Innovationen bei der optischen Lichtleitung breitet sich seit dem Jahr 2017 deutlich aus. Unsere Untersuchungen zeigen, dass sich der Einsatz von Silicon Photonics in der High-End-Elektronik von derzeit 45 Mio. Euro bereits in den kommenden drei Jahren um 800% progressiv steigert", so Gerald Glasauer, Geschäftsführer bei GUB Wagniskapital. "Wer in der Zukunft an autonomes Fahren oder an Cloud Computing denkt, der wird mit Innovationen und Produkten der Aifotec AG zu tun haben."

      Dr. Gunther Vollrath, Vorstand bei Aifotec AG fügt hinzu: "Die Zusammenarbeit mit dem Team um Herrn Gerald Glasauer hat sich bereits als sehr partnerschaftlich erwiesen. Wir freuen uns, mit dem neuen Hauptaktionär einen erfahrenen und weitsichtigen Gesellschafter an Bord zu haben, der uns beim Ausrollen unserer Photonic-Technologie bei strategischen Fragen und dem Kapitalmarkt mit Rat und Tat zur Seite stehen wird.

      Der Vorstand der mic AG, Christian Damjakob, kommentiert den Beteiligungsverkauf wie folgt: "Die mic AG als Technologieinvestor hat Aifotec AG in den letzten Jahren als Eigenkapitalpartner begleitet und dabei die Entwicklungsleistung der heutigen Silicon Photonics Produkte wesentlich ermöglicht. Wichtig für unser Geschäftsmodell ist neben der Begleitung von wachstumsstarken Technologieunternehmen auch das Finden eines passenden Partners für unseren Exit. Wir freuen uns, mit Herrn Glasauer und der GUB einen zuverlässigen Käufer für unser Portfoliounternehmen gefunden zu haben. Der Aifotec mit ihrem neuen Mehrheitsgesellschafter GUB und allen übrigen Publikumsaktionären wünschen wir eine weiterhin erfolgreiche Geschäftsentwicklung."

      Zu mic AG
      Als aktiver Investor baut die mic AG Mehrheitspositionen in mittelständischen Technologieunternehmen auf. Alle Unternehmen sind auf dem Gebiet der Digitalisierung im B2B Segment tätig. Mit einer Bündelung in Business-Units verhilft die mic AG ihren Beteiligungen zur erfolgreichen Positionierung und unterstützt sie bei der Suche nach Investoren für die Wachstumsfinanzierung. Die mic AG ist seit Oktober 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet und seit März 2017 in das Scale-Segment einbezogen.

      Zu Aifotec AG
      Aifotec AG ist global agierender Auftragsentwickler und Hersteller von "Optical Engines". Solche mikroelektronischen Komponenten werden für die optische Datenübertragung in großen Rechenzentren ("Cloud Computing") und für neue Anwendungen in der Medizintechnik und des autonomen Fahrens entwickelt.

      Zu GUB
      Die GUB mit ihren Venture Capital Fonds ist seit dem Jahre 1994 als Frühphasen-Investor tätig. GUB investiert in Hightech Unternehmen, vornehmlich in der Startphase. Ziel ist es, solche Unternehmen erfolgreich aufzubauen und in der Folge an die Wertpapierbörse zu führen oder an die Industrie zu verkaufen. Unternehmen, welche die GUB in der Gründungsphase mit Eigenkapital ausgestattet hat, sind heute an der Börse über 5 Mrd. Euro wert. GUB Wagniskapital ist als Publikumsgesellschaft ebenfalls an der Börse notiert.

      GUB Wagniskapital GmbH & Co. KGaA,
      die persönlich haftende Gesellschafterin




      Kontakt:
      Diese Mitteilung wurde veranlasst durch Herrn Gerald Glasauer, Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Emittentin.
      --------------------------------------------------------------------------------

      16.08.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap.de



      --------------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: GUB Wagniskapital GmbH & Co. KGaA
      Danziger Straße 28
      74182 Obersulm
      Deutschland
      Telefon: +49 7130 57 890-20
      Fax: +49 7130 57 890-29
      E-Mail: post@gub.de
      Internet: www.gub.de
      ISIN: DE000A0AYXP8
      WKN: A0AYXP
      Börsen: Freiverkehr in Hamburg



      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.08.17 09:28:29
      Beitrag Nr. 594 ()
      Oh Gott! Kurt Ochner ist dort CFO
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.08.17 13:55:31
      !
      Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: Verstoß gegen Boardregeln
      Avatar
      schrieb am 28.08.17 13:59:04
      !
      Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: Verstoß gegen Boardregeln
      Avatar
      schrieb am 02.10.17 10:18:10
      Beitrag Nr. 597 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.176.302 von safebet am 21.06.17 09:17:04
      GUB Verschmelzung
      Bin auf die Ergebnisse und Neuigkeiten zur geplanten Verschmelzung gespannt! Überschlagen müssten selbst nach den beiden Investments in NDI und Aifotec durchgerechnet allein Kassenbestand und Wertpapiervermögen noch mehr als 2,50 Euro je Genussschein und Aktie ausmachen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.10.17 16:01:22
      Beitrag Nr. 598 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.862.722 von safebet am 02.10.17 10:18:10wieso liegt Nexus bei "GUB Management GmbH"? Was ist denn das schon wieder für ein genialer Schachzug?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.10.17 17:17:59
      Beitrag Nr. 599 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.887.130 von Gustavgansfan am 05.10.17 16:01:22? wer sagt das?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.10.17 01:56:05
      Beitrag Nr. 600 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.887.910 von safebet am 05.10.17 17:17:59das sah ich in einer Börsen App und die Firma existiert tatsächlich in der Schweiz....
      Avatar
      schrieb am 14.12.17 19:31:51
      !
      Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: Behauptung ohne Beleg
      Avatar
      schrieb am 18.12.17 09:14:49
      Beitrag Nr. 602 ()
      Corporate News
      Emittent: GUB Wagniskapital GmbH & Co. KGaA
      WKN: A0AYXP   ISIN: DE000A0AYXP8   Kürzel: GWG

      Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 30. September 2017 sowie die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der GUB Wagniskapital GmbH & Co. KGaA

      Obersulm, 18. Dezember 2017
      Die GUB Wagniskapital (GWG), veröffentlicht heute ihren Jahresabschluss zum
      30. September 2017 auf der Internet-Seite www.gub.de

      Die erfolgreiche Ertrags- und Ergebnisentwicklung der letzten Jahre wurde fortgesetzt.
      Die Kennzahlen lauten wie folgt:
      Der Jahresüberschuss beträgt 3.229 T€ (Vorjahr: 30.959 T€). Der Bilanzgewinn beläuft sich auf 24.608 T€ (Vorjahr 31.940 T€). Erlöse aus Beteiligungen wurden in Höhe von 1.463 T€ (Vorjahr: 31.022 T€) erzielt. Erlöse aus sonstigen Wertpapieren wurden in Höhe von 1.741 T€ (Vorjahr: 131 T€) erzielt. Der betriebliche Aufwand betrug 114 T€ (Vorjahr: 170 T€).
      Der Netto-Inventarwert (NAV) je GWG-Aktie (WKN: A0AYXP) beträgt 3,68 Euro.
      Der NAV ist damit wieder auf das Vorjahresniveau von rund 60 Mio. € angestiegen, obwohl im vergangenen Geschäftsjahr eine Dividende in Höhe von 9.763 T€ (60 Cent je Aktie) an die Aktionäre ausgeschüttet wurde.

      Die ordentliche Hauptversammlung der GUB Wagniskapital GmbH & Co. KGaA findet am Mittwoch, 31. Januar 2018 um 14:30 Uhr im Ringhotel Hohenlohe, Weilertor 14, 74523 Schwäbisch Hall statt. Die Tagesordnung zur Hauptversammlung sowie alle übrigen Unterlagen gemäß § 125 AktG werden im Internet unter www.gub.de bereitgehalten. Der Hauptversammlung wird zur Abstimmung vorgeschlagen, den Jahresabschluss, der einen Bilanzgewinn in Höhe von 24.608 T€ ausweist, festzustellen und daraus eine Dividende in Höhe von 1.627.026,10 Euro (10 Cent je Aktie) an die Aktionäre auszuschütten. Darüber hinaus sind Satzungsänderungen sowie eine Kapitalerhöhung mit einem Gesamtausgabepreis von bis zu 14,4 Mio. Euro vorgesehen zu beschließen.

      In Sachen der angedachten Verschmelzung der GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA auf die GUB Wagniskapital GmbH & Co. KGaA, wie am 21. März 2017 bekannt gegeben, hat sich in Bezug auf die steuerlichen Verlustvorträge noch eine Klärung mit dem Finanzamt ergeben. Unterschiedliche Varianten einer Zusammenführung beider Unternehmen werden noch geprüft.
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.12.17 13:18:22
      !
      Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: Behauptung ohne Beleg
      Avatar
      schrieb am 22.12.17 03:52:06
      Beitrag Nr. 604 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.489.477 von aradieschen am 19.12.17 13:18:22Ja, stimmt die Gesellschaften sind voller Cash! Was ist GUB Art Finance?
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.01.18 11:56:05
      Beitrag Nr. 605 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.524.013 von safebet am 22.12.17 03:52:06Bei der GUB Art Finance scheint es sich um die ehemalige Horizonte Stiftungen zu handeln. Weiß jemand mehr? Falls ja, bitte Nachricht, gerne PN
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.01.18 17:58:47
      Beitrag Nr. 606 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.581.250 von safebet am 01.01.18 11:56:05Name
      GUB Art Finance AG
      vormals: Horizonte Stiftungen AG
      vormals: Venture 5 AG

      Handelsregister
      Amtsgericht Stuttgart HRB 571791

      Adresse
      Danziger Str. 28, D-74182 Obersulm
      vormals: Im Siebenmorgen 1, D-74523 Schwäbisch Hall
      vormals: Höhäcker 40, D-74423 Obersontheim
      vormals: Berghofring 10, D-74538 Rosengarten
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.01.18 10:56:57
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODelfin moderiert. Grund: Aussage bitte mit entsprechender Quellenangabe belegen, Danke.
      Avatar
      schrieb am 29.01.18 12:22:45
      Beitrag Nr. 608 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.603.351 von aradieschen am 03.01.18 17:58:47
      DGAP Meldung 29.01.18/12:11 Uhr
      Inhalt: 10.000 Stück Verkauf zu 3,56
      Tatjana Glasauer

      GG "Familienstiftung"

      es wird immer verrückter.

      :-)
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.01.18 19:43:41
      Beitrag Nr. 609 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.860.499 von Gustavgansfan am 29.01.18 12:22:45http://gub.de/wp-content/uploads/2018/01/Geschaeftsbericht_2…
      Kennzahlen zum 30.9.2017 der GUB Wagniskapital GmbH & Co. KGaA

      Gewinnvorab Komplementärin GUB Management GmbH 800.000,00
      NAV 3,68. Minus Dividende von 10 Cent je Aktie am 31.01.2018.
      Weiterhin wird den Aktionären der GUB Wagniskapital die Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung vorgeschlagen.

      gub.de/download/tagesordnung-zur-hauptversammlung-der-gub-wagniskapital-am-30-januar-2018/
      Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor zu
      beschließen:
      „Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlage von 16.270.261 Euro um bis zu 4.000.000 Euro auf bis zu 20.270.261 Euro durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1 Euro pro Aktie erhöht. Der Ausgabebetrag je Aktie beträgt 3,60 Euro.
      Die neuen Aktien werden an die GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall ausgegeben.

      Mein Vorschlag: das Cash an die Aktionäre und Genussscheininhaber der GUB Unternehmensbeteiligungen als Dividende ausschütten anstatt zu überhöhtem Preis in GUB Wagniskapital investieren. Und bei der Gelegenheit auch die restlichen Nexus Aktien an die Anteilseigner übertragen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.02.18 09:29:13
      Beitrag Nr. 610 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.865.938 von aradieschen am 29.01.18 19:43:41http://gub.de/5993-2/
      Die Hauptversammlung der GUB Wagniskapital vom 31. Januar 2018 beschloss eine Bar-Kapitalerhöhung um bis zu 14.400.000 Euro, durch Ausgabe von bis zu 4.000.000 Stück Aktien zum Bezugspreis von jeweils 3,60 Euro.

      http://gub.de/hauptversammlungen-der-gub-30-januar-2018

      HV-Präsentation-GUB-U-online-31.1.2018
      Gesellschafter-Struktur
      73% Genussrechts-Kapital
      27% Grundkapital / Aktien

      Gewinnvorab 265 (für 2017)

      HV-Präsentation-GWG-online-31.1.2018
      GUB Unternehmensbeteiligungen ist mit 73% Anteilsbesitz die Muttergesellschaft der GUB Wagniskapital (GWG)
      Beteiligungswert je GWG-Aktie ca. 2,39 € (2018)

      Gewinnvorab 800 (für 2017)

      http://gub.de/impressum/
      GUB Management GmbH mit Sitz in Rorschacherberg
      Zu Geschäftsführern sind bestellt, die Herren Dieter Fetting und Gerald Glasauer.

      Mein Kommentar: Die stimmberechtigte Minderheit der GUB-U beschliesst, sich für 3,60 je Aktie an GWG zu beteiligen, die 2018 einen Wert von 2,39 haben.
      Die GUB Management GmbH erhält danach als Gewinnvorab über 1 Mio für welche Tätigkeit der beiden Geschäftsführer ?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.02.18 13:10:02
      Beitrag Nr. 611 ()
      Naja, für GWG ist aber der Börsenwert derzeit 3,50 je Aktie und die Gesellschaft gibt einen NAV von 3,68 an, jetzt wären es dann 10 Cent weniger wegen der Dividende. Der größer 25%ige Anteil an GUB Unternehmensbeteiligungen ist beim NAV wohl nur zum Buchwert berücksichtigt, also bis zu 10% könnte da der NAV vielleicht sogar höher sein. (25% Anteil wären etwa 1,15 Mio Aktien)

      Hintergrund der Idee mit der Kapitalerhöhung ist doch wohl eher, dass nach Erwerb der 4 Mio neuen Aktien GUB Unternehmensbeteiligung 15.877.290 GWG-Aktien halten würde. Ausstehend sind 12,4 Mio Genusscheine und 4,6 Mio Aktien, insgeamt also 16.982.160 "Anteile" bei GUB-U, wovon sich oben genannte mindestens 1,15 Mio bei GWG befinden.

      Abgesehen vom sonstigen Inventar der GUB Unternehmensbeteiligungen, würde somit auf jede Aktie/Genusschein der GUB-U (soweit diese nicht von GWG gehalten wird) etwa eine Aktie der GWG entfallen. Bei der angedachten Verschmelzung macht das vielleicht die Sache einfacher, indem die Bewertung der GWG dann ausgeklammert werden könnte, bei einem Tauschverhältnis von 1:1, soweit man überhaupt die Genussscheine in Aktien umwandeln wollen würde. Das restliche Inventar der GUB-U ginge weitgehend für den Erwerb der 4 Mio neuen GWG-Aktien drauf, wobei in den "sonstigen Wertpapieren" enthaltene stille Bewertungsreserven noch zu Gunsten der GUB-U Anteilseigner auswirken müssten.
      Avatar
      schrieb am 09.02.18 11:29:06
      Beitrag Nr. 612 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.969.363 von aradieschen am 08.02.18 09:29:13:laugh::laugh::laugh:
      auf solche Winkelzüge musst Du erst mal kommen!
      Und dafür muß bezahlt werden...... bis eines Tages alles in der Familienstiftung ist.:laugh::laugh::laugh::eek:
      Avatar
      schrieb am 09.02.18 20:35:22
      Beitrag Nr. 613 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.969.363 von aradieschen am 08.02.18 09:29:13
      Zitat von aradieschen: http://gub.de/5993-2/
      Die Hauptversammlung der GUB Wagniskapital vom 31. Januar 2018 beschloss eine Bar-Kapitalerhöhung um bis zu 14.400.000 Euro, durch Ausgabe von bis zu 4.000.000 Stück Aktien zum Bezugspreis von jeweils 3,60 Euro.

      http://gub.de/hauptversammlungen-der-gub-30-januar-2018

      HV-Präsentation-GUB-U-online-31.1.2018
      Gesellschafter-Struktur
      73% Genussrechts-Kapital
      27% Grundkapital / Aktien

      Gewinnvorab 265 (für 2017)

      HV-Präsentation-GWG-online-31.1.2018
      GUB Unternehmensbeteiligungen ist mit 73% Anteilsbesitz die Muttergesellschaft der GUB Wagniskapital (GWG)
      Beteiligungswert je GWG-Aktie ca. 2,39 € (2018)

      Gewinnvorab 800 (für 2017)

      http://gub.de/impressum/
      GUB Management GmbH mit Sitz in Rorschacherberg
      Zu Geschäftsführern sind bestellt, die Herren Dieter Fetting und Gerald Glasauer.

      Mein Kommentar: Die stimmberechtigte Minderheit der GUB-U beschliesst, sich für 3,60 je Aktie an GWG zu beteiligen, die 2018 einen Wert von 2,39 haben.
      Die GUB Management GmbH erhält danach als Gewinnvorab über 1 Mio für welche Tätigkeit der beiden Geschäftsführer ?


      Der Beitrag des Users aradieschen ist richtigzustellen:

      Hier wurde aus einer Präsentation der Hauptversammlung vom 31.1.2018 zitiert, wo der Wert der wesentlichen Beteiligungen des Anlagevermögens aufsummiert wurde. Der Beteiligungswert wird in der HV-Präsentation mit 2,39 Euro je GWG-Aktien von dem User korrekt ausgewiesen.

      Im Kommentar des Beitrags von aradieschen wird dieser Wert dann allerdings als Unternehmenswert, und somit als NAV gedeutet. Diese Auslegung ist nicht korrekt. Für eine Bewertung des Unternehmens ist dem Wert der wesentlichen Beteiligungen der GUB Wagniskapital auch das Umlaufvermögen, bestehend aus Wertpapieren, Bankguthaben und sonstigen Vermögensgegenständen hinzuzurechnen. Hieraus ergibt sich- wie im Geschäftsbericht 2018 ausgewiesen, ein NAV in Höhe von 3,68 Euro je GWG-Aktie.

      Die weiteren Annahmen des Users in seinem Kommentar (letzter Absatz) sind ebenfalls unzutreffend.
      Avatar
      schrieb am 01.06.18 16:26:46
      Beitrag Nr. 614 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.856.084 von safebet am 03.05.17 16:31:29
      Update
      Nach der jüngsten Kapitalerhöhung möchte ich meine Inventarwertschätzung für die GUB Unternehmensbeteiligung (GUB) aus dem Post vom 03.05.2017 aktualisieren und um eine Schätzung je Anteil für den GUB Investment Trust (GWG) erweitern.

      Vorweg, meine Schätzungen unterscheiden sich weiterhin deutlich von dem was die Gesellschaft zuletzt zum Stichtag 30.09.2017 bzw. 31.03.2018 veröffentlicht hat.

      Veränderungen ergeben sich u.a. aus dem Anstieg der Nexus Aktie, einer Hauptbeteiligung der GWG, der jüngsten Kapitalerhöhung, sowie den Dividendenausschüttungen zu Jahresbeginn. Die wesentlichen Eckpunkte der Bewertung bleiben jedoch unverändert.

      Zur Erinnerung: Der Wert der GUB setzt sich im Wesentlichen aus zwei Teilen zusammen, nämlich der Beteiligung an der GWG und einem (geringen) Restvermögen. Letzteres ergab sich zum 30.09.2017 aus dem Kassenbestand (4,3 Mio Euro), den sonstigen Wertpapieren (8,9 Mio Euro), zuzüglich der erhaltenen Dividenden 1,2 Mio Euro abzüglich ausgeschütteter Dividenden 1,7 Mio Euro (beides geflossen im Januar 2018), sowie den Aufwendungen für die Kapitalerhöhung 12,1 Mio Euro. Somit ergibt sich ein Restvermögen der GUB in Höhe von rd. 0,6 Mio Euro.

      Im nächsten Schritt ist der NAV der GWG selbst zu bestimmen. Diese hält vereinfacht folgende Vermögensgegenstände:

      Sonstige Vermögensgegenstände, Forderungen, Wertpapiere im Umlaufvermögen sowie Kassenbestand, nach Abzug der Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt rd 42,7 Mio Euro.

      Hinzu kommen die Beteiligungen die in der GWG weiterhin nach Niederstwert bilanziert werden. Der Anteil an der börsennotierten Nexus AG ist mit Marktpreisen zu bewerten. Die Nexus Aktie notierte zum Stichtag 31.03.2018 bei 25,5 Euro. Somit ergibt sich ein Marktwert von rd. 24 Mio Euro für diese Beteiligung.

      Für die nicht börsennotierten Beteiligungen - ohne Kreuzbeteiligung an der GUB – ergeben sich in Summe rd. 5,9 Mio Euro. Zusammenfassend ergibt sich also ein Wert von rd. 72,6 Mio Euro für das Vermögen der GWG (ohne Kreuzbeteiligung an der der GUB).

      Hiervon gehören der GUB nach der Kapitalerhöhung rd 78%, also rd. 56,6 Mio Euro.

      Addiert man das oben bestimmte Restvermögen in Höhe von 0,6 Mio Euro, so ergibt sich ein Gesamtvermögen von 57,2 Mio Euro. Dieser Betrag ist durch die Anzahl aller ausstehenden Aktien zu teilen, um an den NAV je Anteil zu kommen. Ausstehend sind rd 4,6 Mio Aktien und rd 12,3 Mio Genussscheine. Die Gesamtsumme von 16,9 Mio ist um die eigenen Anteil der Überkreuzbeteiligung zu kürzen. Insgesamt liegen in der GUW 1,8 Mio GUB Aktien und rd. 4 Mio Genussscheine. Von diesen 5,8 Mio Anteilen sind der GUB 78%, also rd. 4,5 Mio Anteile wirtschaftlich zuzurechnen. Um an den NAV je Anteil der GUB zu kommen, müssen nun die 57,2 Mio Euro vermögen durch die Nettozahl aller Anteile (12,3+4,6-4,53=12,45 Mio Stück) geteilt werden.

      So ergibt sich ein geschätzter NAV je Anteil der GUB Unternehmensbeteiligungen von 4,59 Euro.


      Für die GWG ergibt sich der NAV nun durch die Summe des Vermögens von 72,6 Mio Euro zuzüglich der GUB Kreuzbeteiligung in Höhe von 26,6 Mio Euro (5,8 Mio Anteile mit einem Wert von je 4,59). Das Gesamtvermögen von 99,2 Mio Euro ist nun durch die Aktienzahl nach Kapitalerhöhung in Höhe von 19,62 Mio Stück zu teilen.

      Es ergibt sich somit ein geschätzter NAV je Anteil der GUB Investment Trust in Höhe von 5,05 Euro.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.06.18 18:31:14
      Beitrag Nr. 615 ()
      Finales Umtauschangebot für GUB-Aktionäre und -Genussscheininhaber
      Sehr geehrte Aktionäre und Genussscheininhaber der GUB Unternehmensbeteiligungen,

      auf den letzten Hauptversammlungen und dem aktuellen Geschäftsbericht 2017 der GUB Unternehmensbeteiligungen wurde berichtet, dass eine Zusammenlegung der beiden GUB Publikumsgesellschaften und zwar der GUB Unternehmensbeteiligungen und der GUB Investment Trust bevorsteht.

      Hierzu ist vorgesehen, dass die GUB Investment Trust die führende Rolle einnimmt, indem ihr Geschäft fortgeführt wird und die GUB Unternehmensbeteiligungen aufgelöst wird.

      Die Hauptversammlung, die die Auflösung beschließt, ist auf den 16. Juli 2018 einberufen.
      Die Hauptaktionärin wird der Auflösung zustimmen. https://gub.de/hauptversammlungen-der-gub-unternehmensbeteil…

      Nach Ende der Liquidation, werden die im Vermögen der GUB Unternehmensbeteiligungen befindlichen Aktien der GUB Investment Trust an die Anteilseigner ausgekehrt werden.

      Damit wird das Ziel verfolgt, dass die heutigen Aktionäre und Genussscheininhaber der GUB Unternehmensbeteiligungen der Gattungen Aktien-WKN 604 044 und Genussschein-WKN 328 718 künftig Aktionäre der GUB Investment Trust WKN A0AYXP werden.

      Das strategische Ziel ist, dass alle Investoren als Aktionäre der zentralen Publikumsgesellschaft GUB Investment Trust vereint werden.


      Eine Liquidation der Bieterin GUB Unternehmensbeteiligungen ist allerdings für die beteiligten Aktionäre und Genussscheininhaber zeitlich langwierig, weil sich die Abwicklung einer Liquidation bis zur Schlussauskehrung in Aktien der GUB Investment Trust mindestens bis in das 4. Quartal 2019 hinzieht.

      Zusätzlich zu der langen zeitlichen Komponente hat eine Liquidation der GUB Unternehmensbeteiligungen auch steuerliche Auswirkungen für die Aktionäre und Genussscheininhaber: Der Liquidationsgewinn ist vor einer Liquidationsauskehrung der Aktien zu versteuern und zwar zunächst mit der Körperschaftsteuer in Höhe von 15% und bei der Liquidationsausschüttung an die Aktionäre und Genussscheininhaber zusätzlich mit 25% Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%, welche durch die Gesellschaft einzubehalten ist.

      Daher unterbreitet die GUB Unternehmensbeteiligungen ihren Aktionären und in einer gleichlautenden weiteren Angebotsunterlage auch ihren Genussscheininhabern, die folgende finale Umtauschmaßnahme in Aktien der an der Börse Hamburg im Freiverkehr gelisteten Aktien der GUB Investment Trust.

      Aktionäre der GUB Unternehmensbeteiligungen mit Beständen in der WKN 604 044 ISIN: DE0006040447 („GUB-Aktien“) und Genussscheininhaber mit Beständen in WKN: 328 718 ISIN: DE0003287181 (GUB-Genussscheine) können ihre Wertpapiere umtauschen in Aktien der GUB Investment Trust mit der WKN A0AYXP ISIN DE000A0AYXP8.

      Diese Wertpapiere sind an der Börse Hamburg im Freiverkehr notiert.

      Das wirtschaftliche Umtauschverhältnis für die GUB-Aktionäre und Inhaber von GUB-Genussscheinen in die Aktien der GUB Investment Trust mit der ISIN: DE000A0AYXP8 begründet sich aus drei Wertansätzen:

      1.
      auf dem Aktienpreis der letzten, am 12. April 2018 durchgeführten Kapitalerhöhung der GUB Investment Trust, bei der rund 12 Mio. Euro zum Ausgabepreis von 3,60 Euro je Aktie übernommen wurde;

      2.
      gegenüber dem net asset value (NAV) der GUB Unternehmensbeteiligungen in Höhe von 3,09 Euro je Aktie, der im Halbjahresbericht zum 30. März 2018 ausgewiesen wurde;

      3.
      sowie einem pauschalen Abschlag auf diesen NAV der GUB Unternehmensbeteiligungen von 3,09 Euro in Höhe von 25% und damit auf 2,32 Euro je Anteil. Dieser pauschale Abschlag in Höhe von 25% entspricht dem Abschlag der bei einer Liquidation an Steuerbelastung, in Form von Körperschaftsteuer (15%), Kapitalertragsteuer (25%) und Solidaritätszuschlag (5,5%) von der Gesellschaft für die Aktionäre und Genussscheininhaber auf einen Liquidationsgewinn mindestens abzuführen ist.


      Das Umtauschverhältnis ermittelt sich somit wie folgt: 3,60 geteilt durch 2,32 und entspricht damit 155:100. Dieses Verhältnis wird durch die letzte Primzahl 5 geteilt und somit entsteht das Umtauschverhältnis von 31:20 (31 Stück GUB-Aktien oder -Genussscheine in 20 Stück Aktien der GUB Investment Trust).


      Für die Umsetzung der Wertpapier-Maßnahme sind die Dokumente unter diesem Link bereit gehalten:
      www.gub.de/umtausch

      Das Umtauschangebot können GUB-Aktionäre in der Gattung WKN 604044 und -Genusscheininhaber in der Gattung WKN 328718 ausschließlich über ihre Depotbanken abwickeln.
      Avatar
      schrieb am 01.06.18 18:59:23
      Beitrag Nr. 616 ()
      Heute wurde im Bundesanzeiger die Einladung zur ao HV der Glasauer Unternehmensbeteiligungen am 16. Juli veröffentlicht, es soll die Auflösung der Gesellschaft beschlossen werden.

      Außerdem ist ein Umtauschangebot 31 Unternehmensbeteiligungen (Aktien oder Genusscheine) gegen 20 Aktien der GUB Investment Trust & Co. KGaA auf der Homepage zu finden:
      https://gub.de/umtausch/

      Das erscheint mir nicht besonders vorteilhaft, aber vielleicht überblicke ich auch die steuerlichen Auswirkungen der Liquidation nicht, bei der nun die Aktien der GUB Investmenttrust an die Anteilseigner der Unternehmensbeteiligungen ausgekehrt werden sollen.

      Ich hatte eigentlich erwartet, dass man eine Verschmelzung anstrebt, bei der die Überkreuzbeteiligungen automatisch untergehen würden. Aber vielleicht ist das Angebot auch so gedacht, dass die GUB Investment Trust das Umtauschangebot annimmt, mit den im vorangehenden Beitrag von safebet genannten 5,8 Mio Anteilen.
      Avatar
      schrieb am 01.06.18 21:24:29
      Beitrag Nr. 617 ()
      Auf den ersten Blick mag der angebotene Tausch interessant erscheinen. Man käme zu dem von der Gesellschaft veröffentlichten NAV an börsengelistete Aktien, welche man dann im Anschluss versilbern könnte. Nach den extrem niedrigen Barangeboten der Vorjahre (zuletzt 1,43 Euro je Anteil), würde man jetzt durchgerechnet auf dem Papier zu knapp über 2,30 Euro je Anteil aussteigen können.

      Bei näherer Betrachtung erscheint mir der Exit jedoch weing interessant. Wie zuletzt in Post 614 dargelegt, weißt meine NAV-Berechnung von der der Gesellschaft deutlich ab. Nach meiner Schätzung ergäbe sich ein deutlich attraktiveres Umtauschverhältnis. Außerdem ist der aktuelle Börsenkurs wesentlich tiefer als die dem Angebot zugrundeliegenden 3,60 Euro Inventarwert je Anteil für die GWG. Gäbe es eine größere Zahl an Tauschwilligen die einen Exit über die Börse suchen würden, könnte der Kurs zusätzlich unter Druck kommen.

      Eine genaue NAV-Berechnung der Gesellschaft wurde m.W. nie veröffentlicht. Zuletzt wurden jedoch erstmals einige Berechnungsparameter offengelegt:

      https://gub.de/nav-was-ist-ein-netto-inventar-wert-und-wie-s…

      Hieraus lässt sich die Differenz zu meiner Berechnung im Wesentlichen auf drei Punkte zurückführen:

      1. Es wird ein Abschlag für den Verkauf der Nexus Aktien als Paketverkauf in einer Höhe von 10-15% unterstellt. Selbst wenn man einen solchen Abschlag für einen Blitzverkauf der GWG-Beteiligung in dieser Höhe unterstellt, macht ein Abschlag für den Tauschangebot zugrundeliegenden NAV der GUB keinen Sinn. Laut Management soll die GWG weiter geführt werden. Liquidiert werden soll die GUB, diese hält direkt keine Nexus Aktien!

      2. Steuern auf den Liquidationserlös würden im Falle einer Liquidation zwar fällig, ein Abschlag in der gewählten Höhe erscheint jedoch willkürlich gewählt, da das Angebot weder Angaben zum Stand des steuerlichen Einlagenkontos der GUB, noch zu den Einständen der Vermögenswerte enthält. Diese Werte können die Höhe des zu versteuernden Vermögenszuwachses massiv beeinflussen. Ohne diese Angaben nutzt der Hinweis ggfs den Rat seines Steuerberaters einzuholen auch herzlich wenig.

      3. Die Überkreuzbeteiligungen zwischen den Gesellschaften bleiben größtenteils unberücksichtigt. Über den wirtschaftlichen Sinn dieser Vorgehensweise kann man sich wohl streiten. Fest steht jedoch, dass diese Überkreuzbeteiligungen bei der endgültigen Liquidation durchaus zum tragen kommen. Warum sollte man auf diese Vermögensteile bei der Berechnung also außer acht lassen?

      Auch wenn der Abschlag zum NAV geringer als bei früheren Angeboten ist, darf man nicht vergessen schlussendlich in einer illiquiden Aktie zu landen. Ich werde also bis zur endgültigen Liquidation dabei bleiben und wenn nicht zwischenzeitlich ein deutlich attraktiveres Barangebot kommt, werde ich wohl im kommenden Jahr Aktionär der GUB Investment Trust. Der Hauptversammlung wollte ich immer schonmal beiwohnen.
      Avatar
      schrieb am 02.06.18 09:12:05
      Beitrag Nr. 618 ()
      An GUB IR/PR

      Wird der GUB Investment Trust das Angebot selber annehmen und damit seine Anteile an der GUB Unternehmensbeteiligungen in Aktien der GUB Investment Trust tauschen?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.06.18 10:40:51
      Beitrag Nr. 619 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.891.306 von GUB_Schluss am 02.06.18 09:12:05
      Zitat von GUB_Schluss: An GUB IR/PR

      Wird der GUB Investment Trust das Angebot selber annehmen und damit seine Anteile an der GUB Unternehmensbeteiligungen in Aktien der GUB Investment Trust tauschen?


      Ja, das würde mich auch interessieren!!

      Sehr geehrte Damen und Herren des GUB IR Teams,
      wie steht der GUB Investment Trust zur Annahme des eigenen Angebots?
      Avatar
      schrieb am 04.06.18 22:17:46
      Beitrag Nr. 620 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.891.306 von GUB_Schluss am 02.06.18 09:12:05
      Zitat von GUB_Schluss: An GUB IR/PR

      Wird der GUB Investment Trust das Angebot selber annehmen und damit seine Anteile an der GUB Unternehmensbeteiligungen in Aktien der GUB Investment Trust tauschen?


      Antwort:
      Auf die Frage, ob die GUB Investment Trust als Hauptaktionärin der GUB Unternehmensbeteiligungen das Umtauschangebot vom 1. Juni 2018 in ihre eigenen Aktien annehmen wird, beantwortet sich wie folgt:

      Die GUB Investment Trust wird das Angebot nicht annehmen, da es speziell für sie keinen materiellen Sinn ergibt. Der Grund dafür ist, dass die GUB Investment Trust an der Liquidationsgesellschaft GUB Unternehmensbeteiligungen mit einer Beteiligungsquote von 39% eine wesentliche Beteiligung hält und daher unter die Regelungen des § 8b KStG fällt. Dadurch sind ihre Erträge aus dieser Beteiligung nahezu steuerbefreit.

      Hingegen bei privaten Investoren oder bei Investoren unterhalb einer Beteiligungsquote von 3% trifft eine solche Steuerbefreiung nicht zu. Bei privaten Investoren unterliegt der Gewinn aus einer Schlussauskehrung der Kapitalertragsteuer (25% + 5,5% Solidaritätszuschlag).

      Aktionäre und Genussscheininhaber des Freefloads bei GUB Unternehmensbeteiligungen macht ein Zuwarten in den nicht-börsennotierten Wertpapieren der Liquidationsgesellschaft keinen Sinn, da sie weder die zeitliche Länge der Liquidation, die Steuerbelastung am Liquidationsende, noch die Anzahl der später mit der Schlussauskehrung auszuschüttenden Aktien der GUB Investment Trust abschätzen können.

      Von daher wird den Aktionären und Genussscheininhabern der GUB Unternehmensbeteiligungen die Annahme des Umtauschangebots vom 1. Juni 2018 anempfohlen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.06.18 00:25:18
      Beitrag Nr. 621 ()
      Naja. Mit der Abschätzung der Steuerbelastung am Liquidationsende und der Anzahl der später mit der Schlussauskehrung auszuschüttenden Aktien der GUB Investment Trust sind wir hier ja schon befasst. Der Hauptaktionär hat ja ganz offensichtlich auch große Probleme, den Wert der Überkreuzbeteiligung angemessen im NAV zu berücksichtigen. Wieso soll man dann denken, dass er dann auf einmal in Bezug auf das Ende der Liquidationsphase besser rechnen kann.

      Noch dazu sind diese ganzen steuerlichen Überlegungen ja für jeden anleger individuell verschieden, je nach steuerlichem Freibetrag, individuellen Anschaffungskosten der Anteile und Art der zufließenden Einkünfte. Insbesondere ist es ja so, dass auch bei der GUB Investmenttrust zwar ein Beteiligungsveräußerungserlös auf Gesellschaftsebene zunächst annähernd steuerfrei bleibt, letztlich aber eine steuerfreie Auskehrung an die Anteilseigner auch dort nicht möglich ist. Unterliegen die Genussscheine der GUB Investmenttrust ebenfalls der Regelung des § 8b KStG für qualifizierte Beteiligungen?

      Jedenfalls ist eine Beurteilung, ein Zuwarten mache für Privatanleger keinen Sinn, in dieser generellen Form nicht seriös. Insbesondere werden die individuellen Anschaffungskosten eine Rolle spielen und individuelle Freibeträge. Ein zu versteuernder Erlös sollte als Anschaffungskosten der erhaltenen Aktien fortbestehen und bei einer späteren Veräußerung steuermindernd zum Tragen kommen.

      Hier wird der Eindruck einer Doppelbesteuerung mit Kapitalertragsteuer beim Privatanleger suggeriert. Aber letztlich erfolgt die Besteuerung doch nur zum Zeitpunkt der Liquidation, statt erst bei der engültigen Veräußerung der erhaltenen Aktien. Wenn schon müsste man zum Vergleich dazu die Steuer bei sofortiger Veräußerung der Aktien aus dem freiwilligen Tausch in Relation setzen.

      Und selbst wenn man das alles in Frage stellen würde, bliebe immer noch die offensichtliche Veränderung des Aktienbestands an Investment Trust Anteilen je Anteilsrecht der GUB Unternehmensbeteiligungen. Je mehr Anteilseigner das Angebot annehmen, umso mehr steigt die Anzahl der zuverteilenden Investmenttrust Aktien je GUB Unternehmensbeteiligungs-Aktie oder GS.

      Für mich ist das eine klare Sache, wenn GUB Investmenttrust den Umtausch für sich nicht als lukrativ betrachtet, dann will ich auch nichts davon wissen. Wenn das angedachte Vorgehen steuerlich so unvorteilhaft ist, wird das ja auch auf der anstehenden Hauptversammlung gar nicht durchgewunken, sondern zu erheblichen Debatten führen. Das ist dann heute noch gar nicht absehen, ob das alles so durchgeführt wird und mit dem freiwilligen Umtausch greift man dem schon vor, letztlich auch mit so einer steuerlichen Drohkulisse, während die individueller Betrachtung zu ganz verschiedenen Ergebnissen führen kann.
      Avatar
      schrieb am 05.06.18 08:42:54
      Beitrag Nr. 622 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.907.143 von GUB am 04.06.18 22:17:46Mir sind einige Punkte des Umtauschangebots noch nicht ganz klar.

      Vielleicht kann hier GUB PR/IR oder ein anderer User weiterhelfen:

      1. Was wäre meine Anschaffungspreis für die neuen GUB Investment Trust Aktien wenn ich a) heute tauschen würde und b) wenn ich bis zur endgültigen Liquidation warten würde?

      2. Wenn ich es richtig verstehe, ha die GUB Unternehmensbeteiligung fast Ihre gesamte Barreserven für die Zeichnung der GUB Investment Trust Aktien verwendet. Mit welchen Mitteln sollen denn die anfallende Liquidationsbesteuerung (wohl mehrere Millionen) von der Gesellschaft beglichen werden?
      Avatar
      schrieb am 06.06.18 17:20:04
      Beitrag Nr. 623 ()
      Antworten auf vorausgegangene Fragen und Kommentare:

      Wegen der persönlichen Meinung des Users honigbaer, dass nach seiner Meinung GUB Probleme habe, den NAV und das Ende der Liquidationsphase berechnen:
      Die Ermittlung des NAV´s erfolgt seit dem Jahre 2003 kontinuierlich nach derselben konservativen Methode. Diese Bewertungsmethodik ist offengelegt unter https://gub.de/nav-was-ist-ein-netto-inventar-wert-und-wie-s… und damit für jedermann nachvollziehbar.

      Wir haben Verständnis dafür, dass im WO-Forum seit dem Jahr 1997 auch radikale Meinungen über die Bewertung bei GUB vertreten werden. Von pushing bis dumping sind hier alle Lager des Marktes vereint – und jeder rechtfertigt seine Einschätzung entweder mit Mathematik oder Rhetorik.
      Wir bei GUB werden uns deshalb jedoch nicht von unserer steten konservativen Bewertungslogik abbringen lassen.

      Die Beendigung der Liquidationsphase ist neben weiteren Bedingungen auch abhängig von einer abschließenden Erklärung des Betriebsstättenfinanzamts. Sollte sich eine solche Bescheinigung zeitlich verzögern, beispielsweise wegen der Durchführung einer Betriebsprüfung, kann sich der Zeitraum der Liquidation bei GUB Unternehmensbeteiligungen schnell um 2-4 Jahre verlängern. Damit würden die heutigen GUB Genussscheininhaber und -Aktionäre in der Liquidationsgesellschaft über Jahre hinweg unverkäuflich stecken bleiben.

      Von daher sollte jeder Leser dieses Boards auch polemisch gefasste Kommentare für sich vorsichtig bewerten. Wir bei GUB würden uns freuen, wenn unsere Informationen als solche neutral aufgenommen werden und eben nicht zu persönlicher Emotion führen.


      Weitere Antworten:
      98% der GUB-Investoren des Freefloats sind Privatinvestoren, unterhalb einer Beteiligungsquote von 3%. Von daher ist die Situation für diese Investoren grundsätzlich eine andere als für die Kapitalgesellschaft GUB Investment Trust. Und auch hier muss der User Honigbaer freundlich korrigiert werden: Denn bei GUB Investment Trust erfolgt die Auskehrung des Beteiligungsveräußerungserlöses aus der Liquidation der GUB Unternehmensbeteiligungen aufgrund speziell vorliegender Umstände voraussichtlich vollumfänglich steuerfrei, im Gegensatz zu den Privatinvestoren. Daher führt der Hinweis des Users Honigbaer in die Irre, wenn er sinngemäß meint, dass man gut fahre, wenn man sich dem Verhalten der GUB Investment Trust anschließe.

      Die GUB-Genussscheine unterliegen wegen ihrer speziellen Ausgestaltung ebenfalls den Regelungen des § 8b KStG. Diese GUB-Genussscheine werden in Analogie zu Vorzugsaktien behandelt. Diese Information betrifft jedoch nur Investoren die als Körperschaft firmieren und hat daher für Privatinvestoren keine Bedeutung.


      Zu den Fragen des Users wv_2011:
      Zu Ihrer Anfrage zum Anschaffungspreis für die Aktien der GUB Investment Trust im Umtauschangebot können wir nur eine unverbindliche Meinung aussprechen:

      Zum Anschaffungspreis beim Umtauschangebot vom 1. Juni 2018:
      Entweder 1,80 Euro und damit der vergütete Barkaufpreis für die Spitzenregulierung von Restbeständen unterhalb von 31 Stücken
      oder
      3,60 Euro und damit der Bewertung der Ziel-Gattung aus dem Umtauschverhältnis: 31 zu 20 / 155 zu 100 / 3,09 zu 3,60.
      Diese Wahl wäre durch den Investor allerdings für Aktie und Genussschein gleichermaßen festzulegen.

      Anschaffungspreis zum Ende der Liquidation:
      Hier wird der künftige Kurswert zum Zeitpunkt der Schlussauskehrung am Ende der Liquidation der GUB Unternehmensbeteiligungen anzusetzen sein.

      Die Liquidationsbesteuerung bei GUB Unternehmensbeteiligungen hängt vom Kurswert der GUB Investment Trust zum Zeitpunkt der Schlussauskehrung ab.
      Die Finanzierung allfälliger Steuern ist aus heutiger Sicht sichergestellt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.06.18 17:27:55
      Beitrag Nr. 624 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.923.109 von GUB am 06.06.18 17:20:04
      Korrektur des Umtauschverhältnisses
      Zitat von GUB: .....
      3,60 Euro und damit der Bewertung der Ziel-Gattung aus dem Umtauschverhältnis: 31 zu 20 / 155 zu 100 / 3,09 zu 3,60.....

      Richtig muss es lauten: 3,60 zu 2,32
      Wir bitten diesen Tippfehler zu entschuldigen.
      Avatar
      schrieb am 06.06.18 20:07:54
      Beitrag Nr. 625 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.923.109 von GUB am 06.06.18 17:20:04@GUB

      Zunächst vielen Dank für Ihre Antworten!

      Sie schreiben, dass sich die endgültige Liquidation sich eventuell noch über Q4 kommenden Jahres hinaus hinziehen kann und die Anleger dann so in den heutigen Genussscheinen noch längere Zeit gefangen sein könnten. Sie sind also anscheinend auch der Meinung das die Anleger lieber Geld als Aktien wollen, sonst könnten sie ja einfach auf die Liquidation warten.

      Warum machen Sie diesen Anlegern nicht einfach ein entsprechendes Bargebot aus der GUB Investment Trust? Die Anleger würden den illiquiden Börsenkurs durch ihre Verkäufe nicht weiter belasten und die GUB Investment Trust käme an Genussscheine die sie nach Ihrer Aussage bei der endgültigen Liquidation steuerfrei realisieren könnte. Sie könnte das Barangebot auf diesen Weg sogar noch um die nicht anfallenden Steuerabzug erhöhen. Allen wäre so geholfen!

      Was halten Sie von diesem Vorschlag?
      Avatar
      schrieb am 06.06.18 22:31:33
      Beitrag Nr. 626 ()
      GUB könnte ja auch mal eine Leistungsbilanz vorlegen.
      Wie viel Geld wurde vom gesamten Konzern in all den Jahren eingesammelt und wie viel floss an die Anleger zurück.
      Wie viel floss an die Initiatoren der Kapitalanlageprodukte?
      Avatar
      schrieb am 07.06.18 01:44:20
      Beitrag Nr. 627 ()
      Auf die fehlerhafte Berechnung des NAV hatten doch andere user hingewiesen, durchaus mit Sachkompetenz, ich denke da steckt schon mehr dahinter als meine persönliche Meinung. Im übrigen diskutieren wir doch auf sehr sachlichem Niveau.

      So eine abwertende Aussage, die Anteilsinhaber könnten weder die zeitliche Länge der Liquidation, die Steuerbelastung am Liquidationsende, noch die Anzahl der später mit der Schlussauskehrung auszuschüttenden Aktien der GUB Investment Trust abschätzen, müsste man eigentlich direkt mit einem Daumen runter bewerten, wenn das möglich wäre. Die Aktionäre zu dumm zum schätzen? Also mit so einer Aussage fordert man ja polemische Rhetorik und Emotionen geradezu heraus und ich würde nicht empfehlen, hier so provozierend aufzutreten.

      Die hier im Board angestellten Überlegungen zum NAV kann ja jeder Anteilseigner lesen und gegebenenfalls für sich bewerten. Man kann die Verechnungsweise seitend des Unternehmens sicher hinterfragen, dadurch vertritt man nicht automatisch radikale Meinungen.

      Mir ist jetzt aufgefallen, dass der genannte Mindestanteilsbesitz "3%" für die Steuerbefreiung im §8b KStG gar nicht vorkommt, welcher § soll denn da genau maßgeblich sein? Sind diese Ausführungen, erst hieß es nahezu steuerfrei, nun heißt es vollumfänglich steuerfrei, nicht insoweit irreführend, als sie sich ohnehin nur auf die Ebene der Kapitalgesellschaft beziehen? Ich hatte ja bereits erwähnt, dass eine spätere Ausschüttung der Zwischenholding dann ja doch mit Kapitalertragsteuer zu belasten wäre.

      Nachdem auch die Möglichkeit einers Kaufangebots gegen Barzahlung angesprochen wurde, kann man schon genauer nachfragen. Dann käme statt eines Liquidationserlöses ein Veräußerungserlös zum Tragen, der ja unabhängig von der Beteiligungshöhe auf Ebene der Kapitalgesellschaft nahezu steuerfrei wäre. So könnten auch andere Kapitalgesellschaften ohne qualifizierte Beteiligung im Fall einer Veräußerung in den Genuss der weitgehenden Steuerbefreiung gelangen.
      Avatar
      schrieb am 07.06.18 13:05:23
      Beitrag Nr. 628 ()
      Antworten auf die vorausgegangenen Beiträge
      @wv_2011
      Ein Kaufangebot von Seiten GUB ist nicht vorgesehen.

      @Kaufangebot
      Leistungsbilanzen und Mittelverwendungskontrollberichte sind von GUB in der Zeit von 1994-2002 halbjährlich durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt und an alle Beteiligten versendet worden. Seit 2003 veröffentlicht GUB Investment Trust und GUB Unternehmensbeteiligungen ihren geprüften Jahresabschluss. Darüber hinaus sind keine weiteren Berichte vorgesehen.

      @Honigbaer
      GUB wertschätzt jeden Investor. Die Passage wo berichtet wurde, dass es für „Aktionäre und Genussscheininhaber des Freefloads bei GUB Unternehmensbeteiligungen macht ein Zuwarten in den nicht-börsennotierten Wertpapieren der Liquidationsgesellschaft keinen Sinn, da sie weder die zeitliche Länge der Liquidation, die Steuerbelastung am Liquidationsende, noch die Anzahl der später mit der Schlussauskehrung auszuschüttenden Aktien der GUB Investment Trust abschätzen können.“
      war keineswegs postfaktisch gemeint. Es ist schlicht unmöglich, den Zeitablauf der Liquidation einzugrenzen und die Höhe der Schlussauskehrung heute abzuschätzen, da dies von zu vielen Variablen abhängt, die heute nicht feststehen. Einige dieser Variablen wurden in unserem Beitrag der letzten Tage bereits erläutert.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.06.18 13:26:07
      Beitrag Nr. 629 ()
      hört sich meiner Meinung nach unerfolgreich an
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.06.18 14:31:55
      Beitrag Nr. 630 ()
      ... intransparent jedenfalls ... unerfolgreich wird man wohl eher nicht sagen können, es sei denn man will den Exit bei Nexus mit hohen Gewinnen wegen des ungünstigen Timings kritisieren. Ansonsten ist der Wert einzelner Beteiligungen natürlich schwer zu durchschauen bzw wird nicht offengelegt, aber das ist ja andererseits der Vorteil des Aktientauschs, dass man nicht abwägen muss, wieviel Geld genau ein fairer Preis wäre.

      @ GUB
      Ausrechnen kann man natürlich nicht, was in der Zukunft sein wird, aber abschätzen schon. Die erste Näherung ist doch ganz leicht, da teilt man die anzahl der Investmenttrust-Aktien im Besitz der GUB durch die Anzahl der GUB-Anteilscheine.

      Zur Steuer im Fall eines Privatanlegers wäre die Frage, was fließt zu und welche Art Einkommen ist das. Die Auskehrung von Aktien im Fall einer Liquidation ist ein ungewöhnlicher Vorgang. Außerdem können für den Liquidationserlös andere Regeln gelten, als für eine Sachdividende. Worst Case kann doch nur sein, dass alles was zufließt der Kapitalertragsteuer unterliegt. Im Rahmen der Freibeträge oder unter Verrechnung von Verlusten kann das individuell trotzdem null sein, selbst wenn eine Verrechnung mit Anschaffungskosten, wegen Erwerbs vor 2009 oder mangels eines Veräußerungsvorgangs, aus Schierigkeiten stößt.

      Wäre noch die Frage nach der Körperschaftsteuer, die meines Erachtens unnötigerweise ausgelöst wird, denn eine alternative Veräußerung der Anteile an GUB Investmenttrust wäre doch auf Gesellschaftsebene maximal mit 15% KSt auf 5% des Veäußerungsgewinns belastet. Ob mögliche Verlustvorträge bei der Gesellschaft die Beteuerung mildern, oder ein Teil der Rückzahlung / aktienausschüttung als Nennwertrückzahlung erfolgen kann, kann ich natürlich nicht sagen. Aber das weiß man doch sicher bei GUB, denn bevor man sowas auf den Weg bringt, klärt man doch die steuerlichen Konsequenzen weitestgehend ab. Ich kann das gar nicht glauben, dass man das hier seitens des Unternehmens als unkalkulierbar darstellt. Wäre alles unkalkulierbar, dürfte man solch einer Maßnahme als Aktionär gar nicht erst zustimmen!

      Ich verstehe auch gar nicht, wieso man nicht noch ein Bisschen Licht ins Dunkel bringt. Wenn man kein Geld für Aktienrückkäufe in die Hand nehmen will, ist das ja legitim. Und wenn man an jene Aktionäre, die lieber schnell eine handelbare Aktie wollen, ein nicht so tolles Angebot macht, ist es auchnicht verboten. Besser als gar kein Angebot.

      Heikel finde ich allerdings, wenn man 15% Körperschaftsteuer als gegeben in den Raum stellt, obwohl man diesbezüglich vielleicht detailliertere oder abweichende Kenntnisse hat, und nebenbei noch meine individuelle steuerliche Situation beurteilen will, wie eine Ausschüttung in meinem speziellen Fall besteuert wird.
      Avatar
      schrieb am 07.06.18 14:58:36
      Beitrag Nr. 631 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.931.449 von Kaufangebot am 07.06.18 13:26:07@Kaufangebot
      Gerne können Sie sich vor einer Meinungsäußerung auch informieren unter: https://gub.de/geschaeftsberichte/
      Dort werden Interessenten lesen, dass allein in den zurückliegenden 5 Jahren bei der GUB Investment Gruppe 53 Mio. Euro an Jahresüberschüssen erzielt wurden.


      @Honigbaer
      Die Erläuterungen zu § 8b KStG sind durch uns hier lediglich in dem Zusammenhang abgegeben worden, um Lesern zu erläutern, weshalb die GUB Investment Trust das Umtauschangebot nicht annehmen wird. Die Erläuterung zum 8b diente lediglich als Hintergrundinformation.
      Es geht GUB-IR nicht darum, 98% der GUB-Investoren über steuerliche Angelegenheiten einer Kapitalgesellschaft zu informieren, die sie selbst nicht betreffen werden.
      Avatar
      schrieb am 07.06.18 16:46:45
      Beitrag Nr. 632 ()
      An GUB IR/PR:

      Vielen Dank für die Antwort auf meine Frage. Folgende Informationen benötige ich noch, um Ihr Angebot zu beurteilen:

      - Wie hoch ist das steuerliche Einlagenkonto der GUB Unternehmensbeteiligungen?
      - Sie machen einen pauschalen Bewertungabschlag von 25%. Bitte leiten Sie mit einem Zahlenbeispiel her, wie sie auf die 25% kommen.
      - Sie schreiben, dass es eine Steuerbefreiung ab einer Beteiligungsquote von 3% gibt. Kommt mir unbekannt vor. Wo finde ich das in der Steuergesetzgebung?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.06.18 21:52:07
      Beitrag Nr. 633 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.931.227 von GUB am 07.06.18 13:05:23
      Zitat von GUB: @wv_2011
      Ein Kaufangebot von Seiten GUB ist nicht vorgesehen.

      Von welcher GUB sprechen Sie? Ich meinte die GUB Investment Trust! Meine Frage zielte eher auf die Begründung. Oder gibt in meiner Argumentation einen Denkfehler?
      Avatar
      schrieb am 07.06.18 21:58:02
      Beitrag Nr. 634 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.933.699 von GUB_Schluss am 07.06.18 16:46:45Ich suche nach den gleichen Informationen wie GUB_Schluss, um eine Entscheidung für einen heutigen Umtausch in Betracht ziehen zu können. Der Veräußerungsgewinn müsste sich doch aus der Differenz zwischen Veräusserungswert, hier Inventarwert des GUB Investment Trust und dem Nominalwert der GUB ergeben, oder?

      @ GUB Warum wir die eigentlich angedachte Verschmelzung nicht vollzogen. Wäre wohl steuerlich wesentlich günstiger für die Anleger!?
      Avatar
      schrieb am 08.06.18 10:17:44
      Beitrag Nr. 635 ()
      Antworten auf Fragen zum Umtauschangebot vom 1. Juni 2018
      @GUB-Schluss
      Das steuerliche Einlagenkonto bei GUB Unternehmensbeteiligungen beträgt null.

      Der 25%-Abschlag und dessen Begründung ist im Angebotstext unter www.gub.de/umtausch erläutert. Ein Zahlenbeispiel wird nicht veröffentlicht. Da es sich um ein freiwilliges Angebot handelt, ist das Umtauschverhältnis nach freiem Ermessen durch den Bieter festzulegen.

      Ihre Frage zu einer angeblichen Steuerbefreiung ab einer Beteiligung von 3% ist hier nicht verständlich. Offenbar wurden wir hier irrtümlich verstanden, da unser Text auch nicht sinngemäß, sondern sogar diametral zur eigentlichen Aussage zitiert wurde.
      Er lautete: „Hingegen bei privaten Investoren oder bei Investoren unterhalb einer Beteiligungsquote von 3% trifft eine solche Steuerbefreiung nicht zu.“

      Bei den Anteilseignern des Freefloats der GUB Unternehmensbeteiligungen ist anzunehmen, dass hier kein einzelner mehr 3% Anteilsbesitz hält. Die 3% bezieht sich daher nicht auf eine Anteilsschwelle eines Gesetzes, sondern auf den Empfängerhorizont dieses Forums, wo anzunehmen ist, dass sich alle Teilnehmer deutlich unter 3% Anteilsbesitz bewegen.


      @wv_2011
      Wenn wir bon GUB-IR schreiben, das von Seiten GUB ein Kaufangebot für die Aktionäre und Genussscheininhaber der GUB Unternehmensbeteiligungen nicht vorgesehen ist, dann soll mit „GUB“ ausgedrückt werden, dass keine Gesellschaft der GUB-Gruppe heute ein Bar-Kaufangebot für Aktien WKN: 604044 oder Genussscheine WKN: 328718 aussprechen wird.

      Für die Zusammenlegung der beiden GUB-Publikumsgesellschaften wurde die Verschmelzung nach der Abwägung verschiedener Verfahren nicht in Betracht gezogen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.06.18 13:40:29
      Beitrag Nr. 636 ()
      An GUB IR/PR:

      Danke für die Antwort.

      Können Sie bitte Ihren letzten Punkt ausführen? Warum wurde die Verschmelzung nicht in Erwägung gezogen? Auf den ersten Blick scheint sie Vorteile zu haben, wie z.B. keine Körperschaftssteuer für uns Anleger. Was für Verfahren haben Sie geprüft?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.06.18 14:16:07
      Beitrag Nr. 637 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.939.888 von GUB am 08.06.18 10:17:44Nach Abwegen aller Informationen komme ich für mich zu dem Schluss das Tauschangebot nicht anzunehmen. Die Ausführungen zur NAV Berechnung aus dem Posting von safebet leuchten mir ein. Die Annahme der GUB bezüglich der Kreuzbeteiligungen erschließen mich mir dagegen überhaupt nicht. Für die im Angebot unterstelle Steuerbelastung fehlt mir die klare Herleitung.

      Alles in allem ein Nein von meiner Seite.
      Avatar
      schrieb am 08.06.18 14:23:11
      Beitrag Nr. 638 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.939.888 von GUB am 08.06.18 10:17:44Nach der Historie und der massiven Erholung des Inventarwerts ist mir ein Ausstieg über die nicht besonders liquide Aktie zu riskant. Da muss schon ein Barangebot von mindestens 3,50 Euro kommen, um mich hinter dem Ofen hervorzulocken.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.06.18 15:19:22
      Beitrag Nr. 639 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.941.940 von GUB_Schluss am 08.06.18 13:40:29
      Zitat von GUB_Schluss: ....
      Können Sie bitte Ihren letzten Punkt ausführen? Warum wurde die Verschmelzung nicht in Erwägung gezogen? Auf den ersten Blick scheint sie Vorteile zu haben, wie z.B. keine Körperschaftssteuer für uns Anleger. Was für Verfahren haben Sie geprüft?


      Privatanleger sind selbst natürlich nicht körperschaftsteuerpflichtig. Es kann hier ja nur die Körperschaftsteuer, die die Gesellschaft auf den Liquidationsgewinn zahlen muss. Deren Satz ist 15%, aber ich würde vermuten, dass nur 5% des Gewinns steuerpflichtig sind, der auf die Veräußerung von Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften entfällt und es sich bei Hingabe der GUB Investmenttrustaktien anlässlich der Liquidation zum gemeinen Wert um einen solchen Gewinn handelt, sofern der gemeine Wert über den Anschaffungskosten liegt. (Bitte gerne korrigieren, wenn ich mich da irren sollte.)

      Jedenfalls wären nur 5% eines Gewinns aus Veräußerung der Aktien durch GUB Investmenttrust steuerpflichtig, wieso sollte das bei einer Liquidation anders sein.

      Bei einem steuerlichen Einlagekonto von null kommt also nur der Nennwert als steuerfreie Rückzahlung in Betracht, Verlustvorträge würden sich kaum auswirken, selbst falls sie auf Ebene GUB Unternehmensbeteiligungen vorhanden wären, da ja die Körperschaftsteuerbelastung sowieso nur 15% von 5% = 0,75% beträgt. Mehr kann da nicht gespart werden.

      Wäre der gemeine Wert der zugeteilten Aktien 3 Euro, da kommt es wohl auf den Börsenkurs der GUB Investmenttrust zu gegebener Zeit an, und 1 Euro Nennwert kann als Kapitalrückzahlung fließen, dann müssten 2 Euro der Kapitalertragsteuer unterliegen. Ich denke mal, das spielt auch für Privatanleger eine untergeordnete Rolle, ob der eine Euro Nennwert der Kapitalertragsteuer unterliegt, denn in diesem Fall wären wohl auch die Anschaffungskosten der erhaltenen Aktien, die bei einer späteren Veräußerung gegen den Verkaufserlös zu verrechnen wären, um den einen Euro niedriger, also irgendwann kommt die Steuer.

      Für Anleger mit Steuersitz im Ausland ohne Veräußerungsgewinnbesteuerung (z.B. Schweiz) sieht diese Betrachtung natürlich anders aus, da dann die Anschaffungskosten der gelieferten Aktien steuerlich egal sind.

      So ein freiwilliger Aktientausch wie angeboten, kann man da überhaupt sicher sein, dass bei Inländern keine Kapitalertragsteuer anfällt und die ursprünglichen Anschaffungskosten mit den erhaltenen anderen Wertpapieren fortgeführt werden können?
      Avatar
      schrieb am 08.06.18 16:12:15
      Beitrag Nr. 640 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.942.300 von wv_2011 am 08.06.18 14:23:11
      Zitat von wv_2011: Nach der Historie


      ;)
      Avatar
      schrieb am 09.06.18 16:21:26
      Beitrag Nr. 641 ()
      @GUB
      wie viele Depotinhaber haben gemaess Miteilungsversand der Depotbanken einen Anteil von mehr als 5% an den restlichen 12.357.466 Genusscheinen ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.06.18 13:32:45
      Beitrag Nr. 642 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.949.167 von aradieschen am 09.06.18 16:21:26Noch interessanter wäre es zu hören wie viele Genusscheininhaber am Ende mit >5% in der GUB Investment Trust landen (hängt ja schlussendlich vom Umtauschverhältnis bei Liquidation ab)!?

      Insgesamt sind ja kaum noch Anteile von Minderheiten im Freefloat. Es handelt sich wohl noch um ca. 2 Mio Genussscheine und rd. 1,2 Mio Aktien, also zusammen rund 3,2 Mio Anteile.

      Quelle: HV Präsentation aus 2016 - Seite 12 http://gub.de/wp-content/uploads/2016/06/HV-Präsentation-GUB… und Mitteilung des Unternehmens vom 20.06.2017 im folgenden Thread:

      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1247515-21-30/gu…

      Ja, ich war auch überrascht es gibt neuerdings einen zweiten Thread für die Wagniskapita bzw jetzt GUB Investment Trust!

      Die Tauschwilligen stecken in einem Dilemma. Je mehr Anleger das Angebot annehmen, desto stärker wird der Druck auf die Aktie der GUB Investment Trust. Denn wohl nur wer vor Ende kommenden Jahres verkaufen will, tauscht schon jetzt mit Abschlag.

      Alles andere wäre ja widersinnig!
      Avatar
      schrieb am 12.06.18 17:21:42
      Beitrag Nr. 643 ()
      Informationen der GUB Unternehmensbeteiligungen WKN 604 044 und WKN 328 718
      Informationen der GUB Unternehmensbeteiligungen für Aktionäre und Genussscheininhaber erfolgen unter dem

      Thread: GUB Unternehmensbeteiligungen: Finales Umtauschangebot vor der Liquidation WKN: 604044 und WKN:32871
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.06.18 17:41:50
      Beitrag Nr. 644 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.968.430 von GUB am 12.06.18 17:21:42Die meisten Informationen finden sich aber hier, in diesem Thread.
      Zum Beispiel die jüngst aktualisierte NAV Berchnung von safebet in Beitrag #614.

      Keine Ahnung, wieso da jetzt ein neuer Thread her musste.
      Wenn ich drüben nicht was reingeschrieben hätte, wäre das dort ein reiner GUB Monolog.
      Also für mich ist hier der interessantere Kanal.
      Avatar
      schrieb am 12.06.18 19:16:50
      Beitrag Nr. 645 ()
      Jetzt kommt auch Bewegung in die Aktie der GUB Investment Trust. Gestern wurden 300 Stück und heute nochmals 200 Stücke gehandelt. https://www.onvista.de/aktien/JUPITER-TECHNOLOGIE-GMBH-CO-KG…

      Wie von Geisterhand...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.06.18 19:26:06
      Beitrag Nr. 646 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.969.447 von safebet am 12.06.18 19:16:50zum glück, die neu umgetauschten aktionäre brauchen ja schliesslich liquidität!
      danke an die geisterhand...
      Avatar
      schrieb am 14.06.18 14:47:27
      Beitrag Nr. 647 ()
      Umtausch der Genußscheine in GUB Trust
      Habe die Beiträge gelesen und hätte noch ein paar Fragen.
      Vielleicht hat einer eine Idee.

      Was mich bei der Umtauschaktion stört, daß pauschal 25% Kapitalertragssteuer abgezogen werden.
      Sollte man zumindestens eine Bescheinigung dafür bekommen.
      Denn so wie in meinem Fall vor 2009 gekauft wäre der Genußscheine Kapitalertragssteuer frei.
      Es kann doch nicht sein, daß man erst bei der Auskehrung eine Bescheinigung bekommt.
      Oder ist das Risico bei niedriger Auskehrung hat die GUB Invetment Trust gespart ??
      Für die Genußscheininhaber ist das Angebot nicht gerade toll.
      Denn bei der Aktie der GUB Investment Trust kommt ja kaum ein Kurs zustande.
      Und bei einem größeren Verkauf wird der Kurs mit Sicherheit weit unter 3 € fallen.

      Auch soll bei nicht Umtausch an die Genußscheine Inhaber keine Dividende mehr bezahlt werden.
      Die Genußscheine Inhaber wurden schon beim vorletzten Mal benachteiligt.

      Auch stört mich, daß die Umtauschaktion vor der Versammlung stattfindet.

      Wieviel Aktien der GUB Investment Trust gibt es denn genau und wie hoch ist der momentane
      Buchwert.

      Vielen Dank im Voraus
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.06.18 14:20:33
      Beitrag Nr. 648 ()
      Anzahl der Aktien der GUB Investment Trust und NAV, wie ihn die Gesellschaft angibt, kann man dem Halbjahrsbericht zum 31.03. entnehmen. Safebet kam auf abweichende NAVs, weil die Gesellschaften ihre Überkreuzbeteiligungen anders berücksichtigen.

      Wieso sollte sich der Börsenkurs der GUB Investment Trust nicht weiterhin am NAV orientieren?

      Bei GUB lese ich immer zwischen den Zeilen, wie kann man als Anteilseigner schnell an Cash herankommen, wie kann man schnellstmöglich verkaufen? Dabei ist doch recht offensichtlich, dass der Hauptaktionär bisher immer nur zu Schnäppchenkursen Tausch- und Kaufangebote gemacht hat, die den Wertzuwachs des Portfolios gar nicht reflektierten.
      Avatar
      schrieb am 18.06.18 11:38:03
      Beitrag Nr. 649 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.985.929 von Braeutigamkh am 14.06.18 14:47:27
      Annehmen oder Ablehnen des Umtauschs
      @Braeutigam
      Zu Ihrer Meinung zum Umtausch: Die Bedingungen des Umtausches 31:20 wurden in der Angebotsunterlage ausführlich hergeleitet.

      Daraus ist ersichtlich, dass die Bieterin einen leichten wirtschaftlichen Vorteil für sich in das Angebot einrechnet, sonst würde die Bieterin zum Nachteil ihrer verbleibenden Anteilseigner handeln, was nicht hinnehmbar wäre.

      Dieser wertmäßige Abschlag stellt keine Quellensteuer dar. Daher erhalten die Tauschenden auch keine Bescheinigung.

      Die Aktionäre und Genussscheininhaber der GUB Unternehmensbeteiligungen erhalten während der Liquidationsphase keine Dividendenausschüttung, da während der Liquidation ein gesetzliches Ausschüttungsverbot besteht.

      Auch kann die Bieterin nach ihrer Auflösung kein Umtauschangebot mehr unterbreiten, da ab dem Zeitpunkt der Auflösung nur Liquidationshandlungen vorgenommen werden können und ein Umtausch nicht dazu zählt.


      Die Empfehlung, ob das Umtauschangebot angenommen werden soll oder nicht, hängt von der Einschätzung eines jeden Investors ab und diese Einschätzungen sind stets individuell.

      Für die Entscheidung das Angebot anzunehmen oder abzulehnen empfehlen wir eine pragmatische Sichtweise einzunehmen, denn über die kommenden Jahre hinweg ergeben sich zu viele unbestimmte Faktoren, die eine feinsinnige wirtschaftliche Kalkulation in der Praxis unmöglich machen.

      Annehmende sind zeitlich schneller in der eigentlichen Ziel-Gesellschaft GUB Investment Trust. Dort wird das Geschäft künftig betrieben, dort werden Dividenden ausgeschüttet. Hier findet der Aktienhandel statt. Diese Aktie ist das direkte Investment mit allen Rechten. Für den Umtausch im Juni 2018 wird dafür ein Bewertungsabschlag in Kauf genommen.

      Der ablehnende Investor verbleibt in der Liquidationsgesellschaft GUB Unternehmensbeteiligungen. Deren Anteile sind praktisch unverkäuflich und erst durch eine Schlussauskehrung am Ende der Liquidation verfügbar. Die Schlussauskehrung erfolgt frühestens Ende 2019. Bei Verzögerungen kann sich die Auskehrung auch noch über weitere Jahre hinziehen. Die Schlussauskehrung kann in bar, in Aktien oder einer Kombination erfolgen. Die Höhe bleibt bislang unbestimmt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.02.19 16:48:41
      Beitrag Nr. 650 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.007.941 von GUB am 18.06.18 11:38:03
      Genussscheine DE0003287181
      in meinem Depot liegen noch wenige, wahrscheinlich eher wertlose Genussscheine aus den ehemaligen GUB Gesellschaften. Ich habe nicht finden könnten können, ob diese noch irgendwo gehandelt werden oder was für einen Preis sie erzielen. Hat jemand dazu Informationen?
      Besten Dank!
      Avatar
      schrieb am 05.02.19 17:04:57
      Beitrag Nr. 651 ()
      Die Genussscheine sind bestimmt nicht wertlos, nur weil sie nicht an der Börse gehandelt werden, es gab ja immer wieder Kaufangebote und Umtauschangebote in Aktien der GUB Investment Trust im Bundesanzeiger (Unter bundesanzeiger.de GUB suchen!). Auch die Banken informieren normalerweise darüber, obwohl sich die gebotenen Preise unter dem NAV lagen und eine Annahme der Angebote von mir unvorteilhaft gesehen wird. War eher was für Leute, die dringendst Cash brauchten, diese Angebote.

      Außerdem kann man sich Anhand der Geschäftsberichte der GUB auf der Homepage informieren, da wird ein NAV auch für die Genussscheine angegeben.

      Es gibt hier auch noch einen weiteren Thread zu GUB Investment Trust, da ist die Diskussion etwas aktueller. "GUB Investment Trust" und "GUB Unternehmensbeteiligungen" sind zwar verschiedene Gesellschaften, aber hängen eng zusammen, siehe die Geschäftsberichte.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.02.19 16:34:21
      Beitrag Nr. 652 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.797.557 von honigbaer am 05.02.19 17:04:57
      Zitat von honigbaer: Die Genussscheine sind bestimmt nicht wertlos, nur weil sie nicht an der Börse gehandelt werden, es gab ja immer wieder Kaufangebote und Umtauschangebote in Aktien der GUB Investment Trust im Bundesanzeiger (Unter bundesanzeiger.de GUB suchen!). Auch die Banken informieren normalerweise darüber, obwohl sich die gebotenen Preise unter dem NAV lagen und eine Annahme der Angebote von mir unvorteilhaft gesehen wird. War eher was für Leute, die dringendst Cash brauchten, diese Angebote.

      Außerdem kann man sich Anhand der Geschäftsberichte der GUB auf der Homepage informieren, da wird ein NAV auch für die Genussscheine angegeben.

      Es gibt hier auch noch einen weiteren Thread zu GUB Investment Trust, da ist die Diskussion etwas aktueller. "GUB Investment Trust" und "GUB Unternehmensbeteiligungen" sind zwar verschiedene Gesellschaften, aber hängen eng zusammen, siehe die Geschäftsberichte.


      Ich kann Honigbaer nur zustimmen! Ich würde jetzt auch nicht verkaufen.

      Darüber hinaus sollten wir diesen Thread nicht einschlafen lassen. Er geht zurück bis Ende 2006 und es wurden einige Dinge aufgearbeitet. Die wiederholten Namenswechsel tragen nicht gerade zur Transparenz für die Investoren bei.
      Avatar
      schrieb am 16.02.19 00:04:41
      Beitrag Nr. 653 ()
      Avatar
      schrieb am 16.02.19 15:57:35
      Beitrag Nr. 654 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.887.604 von safebet am 01.06.18 16:26:46
      Zitat von safebet: Nach der jüngsten Kapitalerhöhung möchte ich meine Inventarwertschätzung für die GUB Unternehmensbeteiligung (GUB) aus dem Post vom 03.05.2017 aktualisieren und um eine Schätzung je Anteil für den GUB Investment Trust (GWG) erweitern.

      Vorweg, meine Schätzungen unterscheiden sich weiterhin deutlich von dem was die Gesellschaft zuletzt zum Stichtag 30.09.2017 bzw. 31.03.2018 veröffentlicht hat.

      Veränderungen ergeben sich u.a. aus dem Anstieg der Nexus Aktie, einer Hauptbeteiligung der GWG, der jüngsten Kapitalerhöhung, sowie den Dividendenausschüttungen zu Jahresbeginn. Die wesentlichen Eckpunkte der Bewertung bleiben jedoch unverändert.

      Zur Erinnerung: Der Wert der GUB setzt sich im Wesentlichen aus zwei Teilen zusammen, nämlich der Beteiligung an der GWG und einem (geringen) Restvermögen. Letzteres ergab sich zum 30.09.2017 aus dem Kassenbestand (4,3 Mio Euro), den sonstigen Wertpapieren (8,9 Mio Euro), zuzüglich der erhaltenen Dividenden 1,2 Mio Euro abzüglich ausgeschütteter Dividenden 1,7 Mio Euro (beides geflossen im Januar 2018), sowie den Aufwendungen für die Kapitalerhöhung 12,1 Mio Euro. Somit ergibt sich ein Restvermögen der GUB in Höhe von rd. 0,6 Mio Euro.

      Im nächsten Schritt ist der NAV der GWG selbst zu bestimmen. Diese hält vereinfacht folgende Vermögensgegenstände:

      Sonstige Vermögensgegenstände, Forderungen, Wertpapiere im Umlaufvermögen sowie Kassenbestand, nach Abzug der Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt rd 42,7 Mio Euro.

      Hinzu kommen die Beteiligungen die in der GWG weiterhin nach Niederstwert bilanziert werden. Der Anteil an der börsennotierten Nexus AG ist mit Marktpreisen zu bewerten. Die Nexus Aktie notierte zum Stichtag 31.03.2018 bei 25,5 Euro. Somit ergibt sich ein Marktwert von rd. 24 Mio Euro für diese Beteiligung.

      Für die nicht börsennotierten Beteiligungen - ohne Kreuzbeteiligung an der GUB – ergeben sich in Summe rd. 5,9 Mio Euro. Zusammenfassend ergibt sich also ein Wert von rd. 72,6 Mio Euro für das Vermögen der GWG (ohne Kreuzbeteiligung an der der GUB).

      Hiervon gehören der GUB nach der Kapitalerhöhung rd 78%, also rd. 56,6 Mio Euro.

      Addiert man das oben bestimmte Restvermögen in Höhe von 0,6 Mio Euro, so ergibt sich ein Gesamtvermögen von 57,2 Mio Euro. Dieser Betrag ist durch die Anzahl aller ausstehenden Aktien zu teilen, um an den NAV je Anteil zu kommen. Ausstehend sind rd 4,6 Mio Aktien und rd 12,3 Mio Genussscheine. Die Gesamtsumme von 16,9 Mio ist um die eigenen Anteil der Überkreuzbeteiligung zu kürzen. Insgesamt liegen in der GUW 1,8 Mio GUB Aktien und rd. 4 Mio Genussscheine. Von diesen 5,8 Mio Anteilen sind der GUB 78%, also rd. 4,5 Mio Anteile wirtschaftlich zuzurechnen. Um an den NAV je Anteil der GUB zu kommen, müssen nun die 57,2 Mio Euro vermögen durch die Nettozahl aller Anteile (12,3+4,6-4,53=12,45 Mio Stück) geteilt werden.

      So ergibt sich ein geschätzter NAV je Anteil der GUB Unternehmensbeteiligungen von 4,59 Euro.


      Für die GWG ergibt sich der NAV nun durch die Summe des Vermögens von 72,6 Mio Euro zuzüglich der GUB Kreuzbeteiligung in Höhe von 26,6 Mio Euro (5,8 Mio Anteile mit einem Wert von je 4,59). Das Gesamtvermögen von 99,2 Mio Euro ist nun durch die Aktienzahl nach Kapitalerhöhung in Höhe von 19,62 Mio Stück zu teilen.

      Es ergibt sich somit ein geschätzter NAV je Anteil der GUB Investment Trust in Höhe von 5,05 Euro.


      Die Inventarwertberechnung ist wohl um die NDI Beteiligung zu bereinigen. Diese stand zuletzt noch mit 4,25 Mio in den Büchern. Vermutlich wird das Wandeldarlehen nur kurz helfen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.02.19 18:55:12
      Beitrag Nr. 655 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.890.999 von safebet am 16.02.19 15:57:35
      Zitat von safebet: Die Inventarwertberechnung ist wohl um die NDI Beteiligung zu bereinigen. Diese stand zuletzt noch mit 4,25 Mio in den Büchern. Vermutlich wird das Wandeldarlehen nur kurz helfen.


      Erfreulich ist sowas natürlich nicht und man muss das schon als Warnzeichen sehen, wenn es bei einer Finanzierungsrunde Probleme gibt, aber nur wegen eines Liquiditätsengpasses ist das Unternehmen doch nicht wertlos.
      Aus dem verlinkten Artikel ist doch zu entnehmen, dass ein Börsengang geplant war:
      Mit dieser Holding wolle das Zahnersatz-Unternehmen in den kommenden zwölf Monaten an die europäische Mehrländerbörse Euronext gehen, so Rubbert.
      Alternativ ist wohl eine Finanzierungsrunde über Seedinvest in den USA geplant und in drei Jahren soll gewinnbringend verkauft werden, steht im letzten Absatz.

      Dass solche Startups anfangs "Geld verbrennen" und immer wieder neue Finanzierungsrunden benötigen, ist doch normal. Anlässlich der jeweiligen Finanzierungsrunde wird das Unternehmen jeweils neu bewertet und je nach Einzahlungsbetrag erhalten die Finanziers der neuen Runde Anteile am Unternehmen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.02.19 01:24:56
      Beitrag Nr. 656 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.891.638 von honigbaer am 16.02.19 18:55:12GUB hielt zuletzt mit 4,25 Mio eine 15% Beteiligung. Danach lag die Bewertung schon bei knapp unter 30 Mio Euro. Nicht wenig für ein Produkt das sich in Deutschland nur schwer vermarkten lässt und in den USA wohl immer noch keine Zulassung hat. Natürlich ist es legitim an sich eine Börsennotiz zu wünschen, realistisch finde ich es aber im Moment nicht zumal NDI im Januar laut dem Artikel schon zahlngsunfähig war. Schön wenn es noch klappt. Bin gespannt, wie GUB Das zum’Halbjahr in der Bilanz ansetzt.
      Avatar
      schrieb am 05.04.19 22:41:04
      Beitrag Nr. 657 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.797.557 von honigbaer am 05.02.19 17:04:57
      Zitat von honigbaer: Die Genussscheine sind bestimmt nicht wertlos, nur weil sie nicht an der Börse gehandelt werden, es gab ja immer wieder Kaufangebote und Umtauschangebote in Aktien der GUB Investment Trust im Bundesanzeiger (Unter bundesanzeiger.de GUB suchen!). Auch die Banken informieren normalerweise darüber, obwohl sich die gebotenen Preise unter dem NAV lagen und eine Annahme der Angebote von mir unvorteilhaft gesehen wird. War eher was für Leute, die dringendst Cash brauchten, diese Angebote.

      Hm, ich habe meine Genüsse Ende 2015 letztendlich zu 1,10€ angedient - nach reiflicher Überlegung und deutlich unter dem kolportierten NAV.
      Aber der Gewinn war hoch (Kaufkurs in 2011 zu 0,19€) und den wollte ich mitnehmen.
      Ich mag gerne liquide Werte, wo ich auch problemlos aussteigen kann.

      NAV hin oder her - wenn ich mir den Kurs der A0AYXP heute so anschaue war meine Entscheidung damals die richtige.
      Ärgern tue ich mich nur, in 2010/11 nicht das Depot vollgemacht zu haben mit den Genüssen - das war sicherlich die falsche Entscheidung. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 06.04.19 13:54:37
      Beitrag Nr. 658 ()
      Ja, das ist bekannt, dass viele Investoren ihre Genussscheine für Centbeträge verramscht und abgegeben haben, während mutmaßlich vor allem der Hauptaktionär kaufte.

      Es sagt ja niemand, dass irgendwann Zahlungen in Höhe des NAV fließen werden, aber ob Verkäufe zu 1/3 des NAV ein gutes Geschäft sind, darf man auch bezweifeln. Der Börsenkurs der GUB Investment Trust Aktie sagt doch nicht viel aus. So einen Börsenkurs kann man drücken oder treiben. Erst nah am NAV, dann unter Nennwert.

      Wenn wie geplant Investment-Trust-Aktien bei der Liquidation an GUB Investment Trust geliefert werden, kommen diese nicht auf den Markt und werden möglicherweise sogar eingezogen.

      Welche Auswirkung hätte das auf den NAV der GUB Investmant Trust?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.04.19 13:50:31
      Beitrag Nr. 659 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.295.188 von honigbaer am 06.04.19 13:54:37Ich hatte schon in einem anderen Thread (zur GUB Unternehmensbeteiligung) versucht, die möglichen Auswirkungen zu beleuchten.

      Im Moment weiß niemand, was genau abgeht. Falls die GUB Investment Trust Aktien der GUB Unternehmensbeteiligung an irgendwen (Insider?) verkauft werden, würden keine Aktien eingezogen. Es gäbe dann neue Mehrheitsaktionäre (bzw. der bisherige würde seinen Anteil vergrößern).

      Falls >1€ zur Verfügung steht nach der Liquidierung, würden Genussscheine und Aktien gleich bedient.
      Falls <1€ zur Verfügung steht nach der Liquidierung, würden nur die Genussscheine bedient und die Aktien gehen leer aus. Dies hat natürlich auch Rückwirkung auf die GUB Investment Trust, da sie sowohl Aktien als auch Genussscheine in erheblichem Umfang hält.


      Falls keine Käufer für die GUB Investment Trust "zu plausiblen" Preisen gefunden werden, wird eine Sachausschüttung erwogen. Inwiefern dann aber die Bewertung als >1€ oder <1€ gilt, ist nicht bekannt. Was ist da der Maßstab? Entsprechend würden dann entweder GUB Beteiligungs Aktien & Genussscheine Aktien der GUB Investment Trust erhalten, oder eben nur die GUB Genussscheininhaber.

      Auch dies hätte Rückwirkung auf den GUB Investment Trust, der dann mehr oder weniger eigene Aktien erhielte, die eingezogen werden könnten (Kapitalherabsetzung):

      Da anscheinend auch die große Mehrheit der Genussscheine und GUB UB Aktien in Hand eines Großinvestors sind, hat nach meiner Berechnung in jedem Szenario der Großinvestor eine mindestens 75% Mehrheit bei GUB Investment Trust. Also letztendlich beherrscht er auch künftig das ganze, egal, wie es ausgeht.

      Oder weiß jemand etwas anderes? Von der Versammlung hat man hier bisher auch nichts gelesen, was über den Geschäftsbericht, die Präsentation und die Abstimmungsergebnisse hinaus geht.
      Avatar
      schrieb am 16.04.19 15:42:51
      Beitrag Nr. 660 ()
      Ich glaube, das sind Träumereien, die Genussscheininhaber bekämen Bargeld.
      Ich erwarte, dass es etwas weniger als eine GUB Investment Trust Aktie je Genussschein gibt und für die wird der Wert so "ermittelt", wie derzeit der Börsenkurs ist. 1,20 oder sowas.

      Das ist ja dann über 1 Euro und wenn jemand lieber einen Euro möchte, kann er vielleicht ein Angebot zum Rückkauf der GUB Investment Trust AG oder des Hauptaktionärs zu diesem Preis bekommen.

      Alles andere wäre nur kompliziert und würde zu Recht von den Genussscheininhabern abgelehnt.
      Schließlich sind sie am Kuchen beteiligt und sollten es sich nicht gefallen lassen müssen, in bar abgespeist zu werden.
      Avatar
      schrieb am 17.04.19 11:45:34
      Beitrag Nr. 661 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.367.570 von honigbaer am 16.04.19 15:42:51Nach den Plänen der GUB Investment Trust würde man ja dann eher etwas weniger als 1/10 Aktie bekommen, aufgrund der beschlossenen Kapitalherabsetzung mit Zusammenlegung 10:1.

      So würde dann aus einem Genussschein mit Nennwert 1€ 1/10 Aktie mit Nennwert 0,10€.
      Da es nur ganze Aktien gibt, müsste also für bis zu 9 Genussscheine dann eine großzügige
      Barabfindung erfolgen (Spitzenvergütung). So war es ja beim letzten Umtauschangebot im
      Sommer (31:20) auch.

      Oder kommt die Kapitalherabsetzung mit Zusammenlegung erst nach der Sachausschüttung?
      Avatar
      schrieb am 17.04.19 12:25:56
      Beitrag Nr. 662 ()
      Die Zusammenlegung 10:1 ist doch eine rein technische Sache.

      Entweder gibt es eine zehntel Aktie, die dann rechnerisch bei 13,50 notieren sollte, oder eine Aktie, die derzeit bei 1,35 notiert. Die Umbuchung des Eigenkapitals vom Nennwert in die Kapitalrücklage ist doch kein Vorgang, der den Wert des Unternehmens beeinflusst.

      Und auf einen der 16.144.360 GUB Anteilscheine (Aktie oder Genussschein) entfallen 0,89 GUB Investment Trust Aktien im Besitz der GUB Unternehmensbeteiligungen.

      Das freiwillige Umtauschverhältnis 31:20 kam ja nur zu Stande, weil man riesige Steuerbelastungen einkalkuliert hat, die aber in dieser Höhe nur entstehen würden, wenn man die Aktien für 3,09 Euro pro Stück verkauft und keinerlei Vorteil durch Anrechnung von Kapitalertragsteuer hat. Ein "faires" Angebot sah ich darin nicht, zumal auch die mögliche Änderung des NAV durch Bereinigung der Überkreuzbeteiligung gar nicht einfloss.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.04.19 13:48:11
      Beitrag Nr. 663 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.375.430 von honigbaer am 17.04.19 12:25:56Der (NAV) Wert des Unternehmens wird durch die 10:1 Kapitalherabsetzung mit Zusammenlegung nicht beeinflusst. Das ist richtig. Aber der Nennwert wird durch die Kapitalherabsetzung eben nach der Zusammenlegung nicht bei 10€, sondern nur bei 1€ liegen. Das hat auf den NAV keinen Einfluss, aber es hat einen Zweck, den hat man in den Unterlagen zur HV auch genannt: Man will Kapitalerhöhungen künftig zu viel niedrigeren Werten durchführen können. Ohne die Kapitalherabsetzung hätte nach der Zusammenlegung eine Kapitalerhöhung nur mit mehr als 10€ (Nennwert) erfolgen können. Durch die Herabsetzung auf 1€ (Nennwert) können künftig für die zusammengelegte Aktie Kapitalerhöhungen für niedrige Werte ab 1€ erfolgen. Bei einem angenommenen NAV von 30€. Das ist doch das krasse Missverhältnis. Falls man dies vorhat, verwässert man das Kapital aller bisherigen Eigentümer. Wenn man dies nicht vorhat, warum beschließt man es dann?
      Avatar
      schrieb am 17.04.19 15:58:07
      Beitrag Nr. 664 ()
      Man beschließt das, um optisch einen höheren Börsenkurs zu haben, das wirkt seriöser. Und außerdem kann man das Kapital, das vom Nennwert in die Kapitalrücklage wandert, später für Dividendenzahlungen nutzen. Oder Du glaubst die Begründung aus der HV Einladung.

      Du warst allerdings selbst der Meinung, dass man sicher niemanden finden würde, der bei einer Kapitalerhöhung einzahlen will. Und selbst wenn, bekämen die Aktionäre ein Bezugsrecht, Verwässerung würde also nur eintreten, wenn sie davon keinen Gebrauch machen. Und bei 10 Mio Kassenbestand oder was das war, wird doch sowieso keine Kapitalerhöhung benötigt.

      Kann man natürlich in jede Richtung ausloten, was der Hauptaktionär und seine Kumpane zum schaden der wenigen Genussscheininhaber planen. Aber wenn man gleichzeitig meint, die Aktien könnten weniger als einen Euro wert sein, andererseits aber jede Kapitalmaßnahme unter 3,09 Euro wegen Verwässerung fürchtet, das passt ja irgendwie nicht zusammen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.04.19 17:16:22
      Beitrag Nr. 665 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.377.275 von honigbaer am 17.04.19 15:58:07Ich versuche halt zu verstehen, was das Management von GUB Investment Trust und GUB Beteiligungen so plant. Und das ist irgendwie unlogisch und widersprüchlich, obwohle es dasselbe Management war.

      Dass man eine 10:1 Zusammenlegung der Aktien macht, ist ja auch OK. Aber heutzutage lässt sich doch niemand durch einen optisch höheren Kurs irritieren.

      Dass man gleichzeitig den Nennwert dann wieder von 10€ auf 1€ herabsetzt, eröffnet die Möglichkeit der Kapitalerhöhung ab 1€. Das wird ja selbst als Grund genannt. Welchen Grund hätte das Management, einen falschen Grund zu nenen? Wenn der richtige Grund wäre, dass man Dividenden aus der bisherigen Nennwertmasse machen will? So eine große Kapitalmenge hat man ja auch nicht zur Verfügung. Wenn von den 3€ NAV ca. 1€ Bargeld wären, hätte man auch ohne diesen Beschluss 1€ Dividende auszahlen können, oder nicht? Das würde natürlich wiederum die Liquidierung der GUB UB enorm vereinfachen, weil dann dort auch 1€ zur Auszahlung verfügbar wäre, was die Liquidierung gemäß Genussscheinbedingungen rechtlich sicher ermöglicht. Aber falls das der Plan ist, hätte man das auch ruhig schreiben können.

      So habe ich eher das Gefühl, man ist sich bewusst, dass niemand mehr freiwillig Geld in Kapitalerhöhungen stecken wird (nahe dem NAV), aber trotzdem dringend soetwas plant. Nur dann macht das doch Sinn. Den Ausschluss des Bezugsrechtes kann es sicher geben (merkwürdigerweise gab es den ja sogar bei der letzten Kap.erh. nahe dem NAV, als vermutlich kaum jemand eine Teilnahme erwogen hat; diese Kap.erh. richtete sich nur an die GUB UB als Hauptaktionär). Wer an einer
      wäsrigen Kapitalerhöhung teilnimmt, kann zwar seine eigene Verwässerung verhindern, aber eben nur
      indem man weiteres Geld in den Dunstkreis steckt... Und genau das ist vielleicht dann die ware Absicht, erhöht das doch dann auch wieder die eigenen Gehälter.

      Hatte ich letztes Jahr das Gefühl, man wolle eine 1:1 Verschmelzung der GUB Inv.T. und GUB UB vorantreiben, sind die jetzigen Schritte 10:1 Kap.herabsetzung kontraproduktiv.

      Es wäre ja mal schön, wenn jemand vom Management erklären würde, was das wahre Ziel dieser Aktion und der anderen Beschlüsse / Maßnahmen ist und welche Strategie man mit der GUB Investment Trust in den nächsten 2-20 Jahren anstrebt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.04.19 17:41:11
      Beitrag Nr. 666 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.378.061 von FrustrierterInvestor am 17.04.19 17:16:22
      Zitat von FrustrierterInvestor: ...Welchen Grund hätte das Management, einen falschen Grund zu nenen? Wenn der richtige Grund wäre, dass man Dividenden aus der bisherigen Nennwertmasse machen will? ....

      Es wäre ja mal schön, wenn jemand vom Management erklären würde, was das wahre Ziel dieser Aktion und der anderen Beschlüsse / Maßnahmen ist und welche Strategie man mit der GUB Investment Trust in den nächsten 2-20 Jahren anstrebt.


      Du hattest doch schon verstanden, dass das Management mit allerlei Winkelzügen und Kartentricks nicht im Interesse der Genussscheininhaber handelt. Gleichzeitig denkst Du, das Management würde sich in die Karten schauen lassen, indem es Dir erklärt, was es vor hat, welche Strategie verfolgt wird, ob und wann Dividenden gezahlt werden. Frag lieber mich, ich weiß zwar nicht, was geplant wird, aber von mir kriegst Du eine ehrliche und unbefangene Antwort.

      Das Management hat doch in den letzten Jahren vor allem ein Interesse gehabt, nämlich mit billigen Rückkaufangeboten die Genusscheine zurück zu kaufen. Glaubst Du denn, dass sie Dir einen Vortrag halten, dass es demnächst hohe Dividenden geben soll, während der Familienclan, wie Du es nennst, gleichzeitig versucht mit Kauf- und Tauschangeboten an die Genussscheine in Deinem Depot ranzukommen?

      Du musst da zwischen den Zeilen lesen, wenn der Vorstand etwas sagt und im Geschäftsbericht schreibt. Beim Kartenspielen zeigst Du ja auch nicht den Mitspielern Dein Blatt und fragst, was Du jetzt machen sollst.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.04.19 10:42:05
      Beitrag Nr. 667 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.378.295 von honigbaer am 17.04.19 17:41:11Wenn ein Venture Capital Chef sich wie ein Kartentrickspieler verhält, wird er niemals mehr Vertrauen von irgendeinem Investor bekommen...

      Falls er irgendeine Zukunft für sein Imperium haben will, muss er seinen Investoren offen und ehrlich gegenübertreten und sie reich für ihr früheres Vertrauen belohnen...
      Avatar
      schrieb am 19.04.19 12:02:42
      Beitrag Nr. 668 ()
      Zu 100% würde ich das zwar nicht unterschreiben, aber vielleicht kommt das ja noch und dann musst Du nur weiter abwarten.

      Ich weiß auch gar nicht, wieso so viel gemeckert wird. Die Genussscheininhaber sollen Aktien bekommen, die dann liquide an der Börse gehandelt werden sollen. Viel mehr können sie doch gar nicht wünschen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.04.19 00:14:47
      Beitrag Nr. 669 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.389.893 von honigbaer am 19.04.19 12:02:42Wenn er erst seine bisherigen Anleger wie eine Zahnpastatube bis auf's letzte ausquetscht, wird auch danach niemand mehr ihm vertrauen.

      Und dann wird es auch keinen liquiden Handeln in den GUB Investment Trust Aktien geben.
      Denn für einen Investment Trust dem niemand vertraut, wird schlicht die Käuferseite fehlen.
      Und dass er selbst als Käufer die Kurse bis nahe dem NAV stützt glaubt auch niemand.

      Meine Prognose: Er versucht vielleicht noch einmal eine Kapitalerhöhung, scheitert dabei grandios (so wie damals bei dem Klimainvest-Konstrukt) und das ganze dümpelt noch solange vor sich hin, bis er alles durch Vergütungen an Vorstände, Aufsichtsräte und Haftungsvergütungen aufgebraucht hat.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.07.19 11:04:07
      Beitrag Nr. 670 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.541.394 von safebet am 17.08.17 09:28:29
      Hervorragender Schnapsbrenner
      Bitte Kurt Ochner nicht beleidigen. Der Mann brennt einen Hervorragenden Schnaps 😂
      Avatar
      schrieb am 07.07.19 17:18:16
      Beitrag Nr. 671 ()
      Ist doch hier Glasauer und nicht Ochner.
      Avatar
      schrieb am 16.07.19 13:48:10
      Beitrag Nr. 672 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.394.861 von FrustrierterInvestor am 21.04.19 00:14:47Die Ankündigung, künftig keine Dividenden mehr auszahlen zu wollen, hat mein Vertrauen jedenfalls nicht gestärkt.

      Solange Dividendenrendite existiert, ist einem der Kurs und der liquide Handel weniger wichtig. Doch mit dem Wegfall der Dividende kommt es dann allein auf den Kurs und den liquiden Handel an.

      Das Zusammenlegen mit Kapitalherabsetzung hat den Kurs, der gerade auf dem Weg der Erholung war (vor Zusammenlegung bis 1,82€ gestiegen) um ca. 1/3 einbrechen lassen auf nunmehr 12,xx€ für die 10 zusammengelegten Aktien von früher (statt rechnerisch 18,20€).

      Die "Attraktivität" der Aktie schein sich dadurch auch für niemanden erhöht zu haben (warum auch?), der Handel dümpelt mit Umsätzen, die täglich zwischen 0 und einigen wenigen hundert Euro schwanken herum.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.10.19 20:38:53
      Beitrag Nr. 673 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.035.946 von FrustrierterInvestor am 16.07.19 13:48:10Und wenn man denkt, es könnte nicht schlimmer kommen, kommt die nächste Meldung...

      Jetzt also eine Kapitalverwässerung um den Faktor 5 zu 10 Euro für die Aktie?

      Das senkt den Kurs von 12-13 Euro zuverlässig auf maximal 10 Euro.

      Und ich glaube auch nicht, dass er danach wieder nennenswert steigen wird.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 03.10.19 20:45:10
      Beitrag Nr. 674 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.377.275 von honigbaer am 17.04.19 15:58:07Nun also doch Kapitalerhöhung zu 10€ (vormals 1€)...

      Und was kann der GS-Inhaber machen? gar nichts, denn er hat keinen Einfluss, weder Stimmrecht noch Teilnahme an Kapitalerhöhung (Bezugsrechte). Er ist dem Liquidator ausgesetzt...

      Er kann nicht mal zur außerordentlichen HV im Dezember um Fragen zu stellen, da kein Teilnahmerecht.

      😱

      Aber durch die jetzt auf Monate quasi gedeckelte Kursentwicklung von 10€ (bei ca. 0.09 Aktien je GS) ist somit endlich geklärt, welchen Wert die für die Liquidation haben. Nämlich <1€.

      Damit kann der Liquidator die in den Bedingungen der GS zur Liquidation vorhandene Bevorzugung bis 1€ vornehmen und die GUB-UB-Aktionäre erhalten gar nichts. Die werden sich bedanken (aber da es keine Versammlungen mehr geben wird, können die sich nichtmal bedanken...).

      Oder welchen Zweck soll das ganze mit der Kapitalerhöhungsforderung um den Faktor 5 in Zeiten de Liquidation der GUB-UB sonst haben?

      Hat jemand Ideen?
      Avatar
      schrieb am 11.10.19 09:43:48
      Beitrag Nr. 675 ()
      Sachauskehrung der GUB Investment Trust-Aktien an die Genussscheininhaber und Aktionäre der GUB Unternehmensbeteiligungen
      GUB teilte heute mit, dass bei GUB Unternehmensbeteiligungen die Sachauskehrung der im Vermögen befindlichen Aktien der GUB Investment Trust heute am 11. Oktober 2019 stattfindet.

      Hier geht es zur Meldung: https://gub.de/ad-hoc-mitteilung-sachauskehrung-von-75-der-g…
      Avatar
      schrieb am 22.10.19 22:11:50
      Beitrag Nr. 676 ()
      Na toll, die Mehrheitsverhältnisse für die kommenden HV´s sind eh schon klar. Da muß ich nicht hinfahren https://gub.de/wertpapiere-satzung/ 😟
      Avatar
      schrieb am 22.10.19 22:13:57
      Beitrag Nr. 677 ()
      Meine Bank hat mir noch Kapitalertragsteuer auf die anderen TrustAktien abgezogen und Soli... für was eingentlich?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.10.19 17:19:51
      Beitrag Nr. 678 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.747.882 von Kieselsteinchen am 22.10.19 22:13:57Das mit der Steuer sollte zwischenzeitlich von der Bank korrigiert sein. Ausschüttung ist ja unterhalb des Nennwertes...

      Tja, wer geht zur Familienfeier nach Schwäbisch Hall?

      🙄
      Avatar
      schrieb am 10.11.19 18:14:22
      Beitrag Nr. 679 ()
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      schrieb am 26.11.19 16:10:56
      Beitrag Nr. 680 ()
      Aktuelle Meldungen der SdK
      26. November 2019

      Fragwürdige Kapitalerhöhung bei der GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA – SdK vertritt Aktionäre auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 04.12.2019


      Die Aktionärin Glasauer Familienstiftung hat für den 04.12.2019 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, um das Grundkapital der Gesellschaft von 1.962.000 Euro auf 9.962.000 Euro zu erhöhen.



      Weder hat die Glasauer Familienstiftung eine Begründung beigefügt, noch hat Gerald Glasauer als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin eine Stellungnahme veröffentlicht. Die Notwendigkeit für eine Kapitalerhöhung in diesem Umfang und mit diesen Bedingungen ist dadurch für außenstehende Aktionäre nicht nachvollziehbar. Zudem wirft die Namensgleichheit zwischen Vorstand und Aktionärin die Frage auf, wessen Partikulär-Interessen verfolgt werden.



      Brisant ist die Kapitalerhöhung aufgrund der scheinbar deutlichen Unterbewertung des Unternehmens im Freiverkehr an der Börse Hamburg. Bei einem aktuellen Kurs von um die 6 Euro, ergibt sich eine Marktkapitalisierung von rund 11,8 Mio. Euro, obgleich die Gesellschaft 1 Mio. Aktien der Nexus AG hält, die bei einem aktuellen Kurs von 33 Euro einen Wert von 33 Mio. Euro aufweisen. Ferner bestehen laut Halbjahresbericht unter anderem sonstige Wertpapiere in Höhe von 28,8 Mio. Euro (laut Geschäftsbericht 2018 handelt es sich um börsennotierte Fonds und Aktien aus dem Segment Blue Chip), Bankguthaben in Höhe von 7,2 Mio. Euro und Beteiligungen an weiteren Unternehmen und Blue-Chip Kunstwerken.



      Bei einer Erhöhung des Grundkapitals mit einem Ausgabepreis, der sich am jetzigen Börsenwert orientiert, laufen die Altaktionäre bei einer Nichtteilnahme Gefahr, durch Verwässerung einen Großteil ihrer Vermögenswerte zu verlieren. Zur Erhöhung der Transparenz und zum Schutz der Aktionäre hat die SdK einen Gegenantrag eingereicht und ruft die Aktionäre zur Ausübung ihrer Stimmrechte auf.



      Die Hauptversammlung findet am Mittwoch, den 04.12.2019, um 10 Uhr im Hotel Hohenlohe, Weilertor 14, 74523 Schwäbisch Hall statt. Die SdK wird die Hauptversammlung besuchen und Aktionäre, die nicht selbst teilnehmen können, kostenlos vertreten. Übersenden Sie uns hierzu einfach Ihre Eintrittskarte, auf der Sie die SdK zur Wahrnehmung ihres Stimmrechts bevollmächtigen.

      - bevorzugt per Fax: 089 / 20 20 846 10
      - oder per Post: SdK e.V., Hackenstr. 7b, 80331 München



      Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern und Stimmgerbern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung.



      München, den 26.11.2019
      SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.



      Disclaimer: Haftungsausschluss, Hinweis auf Totalverlustrisiko, Ausschluss der Anlageberatung, mögliche Interessenkonflikte:

      Es handelt sich bei den Inhalten nicht um Anlageberatung, Kauf- bzw. Verkaufsempfehlungen oder Zusicherungen hinsichtlich der weiteren Wertentwicklung. Die Information hat keinen Bezug zu den spezifischen Anlagezielen, zur finanziellen Situation oder zu sonstigen bestimmten Umständen des Empfängers. Geschäfte mit Finanzinstrumenten sind generell mit Risiken verbunden, die bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Vermögens und in bestimmten Fällen auch zu einem Verlust über das eingesetzte Vermögen führen können. Die historische Wertentwicklung ist nicht notwendigerweise ein Hinweis auf zukünftige Resultate. Der Empfänger sollte daher in jedem Fall vor Entscheidung über eine Geldanlage eine anleger- und anlagegerechte Beratung bei einem hierauf spezialisierten Anbieter in Anspruch nehmen.




      KONTAKTDATEN DER SDK:
      Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

      Hackenstr. 7b, 80331 München

      Tel: 089 / 2020846-0

      Fax: 089 / 2020846-10
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.04.21 18:37:50
      Beitrag Nr. 681 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.016.716 von wv_2011 am 26.11.19 16:10:56
      GUB und was nun
      Was ist denn nun aus der Sache geworden?

      Wie ist es ausgegangen?

      Ich habe 2 Stück A3H21L in mein Depot bekommen. Aktuell sind diese pro Stück 125,-- wert. Somit insgesamt € 250,--.

      Außerdem habe ich eine Position in WKN 328718, die einen Wert von 57,87 hat.

      Aktuell sind aus meinen ursprünglichen DM 5.000 also knape € 300,-- geworden.

      Wer kann einschätzen, ob es Sinn macht diese Stücke aufzustocken, weil z.B. der echte Wert noch immer nicht aufgegangen ist oder wurde diser bei der Aktion von der GUB Familie betrügerisch abgegriffen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.04.21 18:56:44
      Beitrag Nr. 682 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.833.764 von ArivaKlei am 15.04.21 18:37:50Hier fällt es schwer einen Rat zu geben. In einem anderen Forum hat ein User namens safebet eine Rechnung veröffentlicht. Da muss wohl jeder selbst entscheiden.

      safebet schrieb am 27.03.21 12:37:38 Beitrag Nr. 741 (67.623.771)

      Inventarwertberechnung

      Der Geschäftsbericht für 2020 wurde soeben auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Zeit für eine Aktualisierung meiner Inventarwertberechnung (alle Berechnungen mit Überschlagsgrössen, kein Anspruch auf Genauigkeit und ohne Gewähr):

      Mit Ausnahme der börsengelisteten Beteiligungen Nexus AG und Traumhaus AG bewerte ich das gesamte Beteiligungsvermögen konservativ mit Null (das hat sich bei GUB bereits in der Vergangenheit bewährt).

      Aktiva:

      - Ca. 1,015 Mio. Nexus AG Aktien (aktueller Kurs ~58 Euro) = ~58,9 Mio. Euro
      - Ca. 22 Tsd. Traumhaus AG Aktien (aktueller Kurs ~15 Euro) = ~330 Tsd. Euro
      - Forderungen (ggüb. GUB Art Finance) und sonst. Vermögensgegenstände = ~1,7 Mio. Euro
      - Sonstiges WP Vermögen = ~30,2 Mio. Euro
      - Stille Reserven aus Wertpapieren des UV lt. letzter HV Präsentation = ~4,3 Mio. Euro
      - Kassenbestand = ~12,9 Mio. Euro Passiva:
      - Rückstellungen in Höhe von ~88 Tsd. Euro.

      Andere nennenswerte Verbindlichkeiten bestanden nicht! In der Summe komme ich also auf ein Nettovermögen von rund ~108,2 Mio. Euro. Die Überkreuzbeteiligung mit der GUB Unternehmensbeteiligung hat sich mittlerweile mehr oder weniger aufgelöst.

      Es bestehen noch Ansprüche am Liquidationsergebnis (hier ebenfalls vernachlässigt). Aktuell stehen ~232,8 Tsd. Aktien aus. Hiervon sind die eigenen Aktien (~53 Tsd. Stück) in Abzug zu bringen.

      Es ergibt sich somit aktuell ein Inventarwert in Höhe von ~602 Euro je Aktie.

      Diskussion zu GUB Investment Trust | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1312809-741-750/…
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