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    Verlustvortrag - bitte helft mir! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.12.06 23:17:43 von
    neuester Beitrag 19.12.06 12:53:21 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.101.139
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      Avatar
      schrieb am 18.12.06 23:17:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      habe in den Jahren 1999-2001 (zu diesem Zeitpunkt war ich minderjährig) über meinen Vater Aktien gekauft und damit Verluste eingefahren.
      Würde diese Verluste nun gerne noch in diesem Jahr realisieren, damit ich das neue Gesetz umgehe und die Verluste weiterhin mit zukünftigen Gewinnen verrechnen kann.
      Wie muss ich die Verluste dokumentieren und kann es zu Komplikationen kommen, weil jene auf dem Konto meines Vaters angefallen sind, meine neuerlichen Gewinne jedoch auf meinem neu angelegten eigenen Konto? :confused:

      Vielen Dank im Voraus,

      Massimo
      Avatar
      schrieb am 18.12.06 23:28:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du ungezogener Junge :mad:

      Bete zur Buße drei Vaterunser und drei Gegrüsset seist du Maria.

      Dein Vater wird dir vergeben-
      und wecke keine schlafenden Hunde die deinen Vater vollends ins Verderben schicken könnten.
      Avatar
      schrieb am 18.12.06 23:40:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.289.629 von EllenW am 18.12.06 23:28:10Du hast das leider falsch verstanden, Ellen. Natürlich wußte er davon, bzw. er hat in meinem Auftrag die Orders erteilt.
      Avatar
      schrieb am 19.12.06 08:20:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      meiner meinung nach kannst du die verluste nicht verwenden weil die spekulationsfrist abgelaufen ist.....
      Avatar
      schrieb am 19.12.06 09:22:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.289.218 von Massimo08 am 18.12.06 23:17:43Vor allem kannst m.E. Du die Verluste nicht geltend machen, weil das Konto und das Depot auf den Namen Deines Vaters lautet, d.h. m.E. kann nur Dein Vater die Verluste geltend machen.....

      Ich glaube, steuerlich gesehen, warst Du sozusagen nur eine Art Vermögensberater, der umsonst gearbeitet hat...

      Sofern Du versuchst die Hintergründe Deiner Transaktionen dem Finanzamt zu erläutern sei gefasst, dass das Finanzamt "nachhakt".

      Zum Beispiel mit der Frage, warum Du das Geld nicht auf ein eigenes Konto eingezahlt und Deine Spekulationsgeschäfte getätigt hast. Es werden auch Fragen kommen, wie z.B. woher stammt das für Wertpapiergeschäfte eingezahlte Kapital ? Ist dieses Geld seinerzeit bei seiner Entstehung korrekt versteuert worden ? Ferner haben solche Transaktionen immer den "faden Beigeschmack" der Geldwäsche.....Stichwort "Know your Customer Prinzip"

      Ich würde daher von Deinem Vorhaben eher die Finger lassen.......

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      Avatar
      schrieb am 19.12.06 09:46:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke für eure Meinungen... :)
      Avatar
      schrieb am 19.12.06 11:08:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.289.218 von Massimo08 am 18.12.06 23:17:43habe in den Jahren 1999-2001 (zu diesem Zeitpunkt war ich minderjährig) über meinen Vater Aktien gekauft und damit Verluste eingefahren.

      Konnte man in der Zeit überhaupt Verluste machen?:confused:











































      Kleiner Scherz!:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.12.06 11:10:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      :laugh:

      Eins ist mir noch unklar...

      Hat chessmaster wirklich recht, dass man Verluste nur gegenrechnen kann, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist realisiert wurden?
      Avatar
      schrieb am 19.12.06 11:16:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.300.228 von Massimo08 am 19.12.06 11:10:59Hat chessmaster wirklich recht, dass man Verluste nur gegenrechnen kann, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist realisiert wurden?

      Ja!
      Avatar
      schrieb am 19.12.06 11:47:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.300.374 von Datteljongleur am 19.12.06 11:16:26Ja, das stimmt leider. Das musste ich dieses Jahr leider auh feststellen. Also bezahlt man später auf Gewinne Steuern, die in dem Sinne noch gar keine Gewinne sind. Schade, aber wahr...
      Avatar
      schrieb am 19.12.06 12:53:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      Eins ist mir noch unklar...

      Hat chessmaster wirklich recht, dass man Verluste nur gegenrechnen kann, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist realisiert wurden?


      JA hat er... :laugh:

      m.m. nach kann da noch so einiges auf die leute zukommen die ihre verluste nicht realisiert haben (und als verlustvortrag vom. fa. haben feststellen lassen) :

      mal die folgende situation angenommen 50.000 euro wurden in den jahren 1997-1999 hochgezockt auf sagen wir mal 100 TEUR, macht 50 TEUR steuerpflichtiger spekuertrag und bei einem steuersatz von sagen wir 40 % 20 TEUR steuerschuld...(falls nicht ordnungsgem. versteuert - und davon gibt es einige fälle würde ich mal sagen)
      das problem an der sache ist dass 99 % der anleger ihr guthaben die nächsten jahre wieder in aktien investiert haben....diese verluste (falls nicht in der spekufrist realisiert) sind nun aber völlig "wertlos"
      das bedeutet in schlimmsten fall : das geld ist futsch - die steuerschuld aber bleibt...
      es erstaunt mich wirklich dass die finanzämter sich (bisher) diese gelder entgehen lassen....
      ich bin jedenfalls froh dass ich persönlich meine gewinne + verluste stets in meiner steuererklärung deklariert habe....
      ich hoffe ihr auch ;)


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