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    Wincor Nixdorf - langfristig bei 250 Euro? - 500 Beiträge pro Seite (Seite 3)

    eröffnet am 19.12.06 14:38:45 von
    neuester Beitrag 14.05.21 22:15:25 von
    Beiträge: 1.268
    ID: 1.101.299
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      schrieb am 08.08.18 14:01:55
      Beitrag Nr. 1.001 ()
      wer sich noch an COND erinnern kann, sonst zur Erinnerung:

      Für Umtausch angemeldete Conti-Aktien auf (mind. effektiv) unconditional take-over bid zu 75 von Schaeffler, dann bekam der Tender aber wegen der Finanzkrise belly-up Risk trotz Bank-Garantien, das Ganze in 2008.

      Low im Kurs war bei 52ish.

      Da hat Madame Schaeffler dann selbst über den Markt gekauft. Hat einige Trader zerrissen damals, die ab 73 gekauft hatten auf Rendite p.a., in der Preisdynamik vergleichbar mit Leuten, die WIN über 70 als fixed-income proxy gekauft haben oder über die wenig aussichtsreiche Spruchstelle fantasiert hatten.

      Bis heute bin ich der Meinung, dass COND 6 Monate später hätte schiefgehen können, daher auch nur mittlere Size da gemacht. Aber es ist trotzdem gut gegangen, 75 wurde bezahlt, danach Absturz Conti unter 20 in 09, danach hoch. andere Zeiten.

      tl;dr: wenn Tender ineffizient werden, und das ist hier der Fall, kann man über den Marktpreis alleine keine Rückschlüsse auf das Underlying selber ziehen, weil fast alle player mehr oder weniger distressed sind. Und wer sie bei 55 nicht haben wollte, wird bei 51 vermutlich trotzdem nicht einspringen auf der Nachfrageseite.

      Bei COND hatten im Endeggekt die meisten Trader, die ich kenne, aus diesem Grund entweder gar nichts gemacht oder haben eingezahlt.
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 14:38:42
      Beitrag Nr. 1.002 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.390.869 von valuedeal am 07.08.18 13:27:19
      Zitat von valuedeal: ausstehend 24,9%. Worst case 425 Mio.


      Ich bringe das nicht ganz unter einen Hut mit der Aussage Seite 10 Earnings Transcript, vielleicht kann mir da nochmal jemand helfen:
      (Sind doch 33,08 Mio Aktien insgesamt bei Diebold Nixdorf AG? 6,8 Mio x 64 (inkl. Zinsrisiko?) = 440? 6,8 / 33,08 = 20,5%)

      "If you talk about the full obligation tied to that, you got 6.8 million shares outstanding at €55, €56 obligations, so to around €440 million (00:38:30), but that is not tied to the current covenants. Obviously, if that full amount were put, it could have pressure on those situations and we would have to look at our overall structure to address that."

      Rechnete nicht TAG Colonia die Barabfindungen immer nur halbjährlich ab, oder sowas?
      Das ist natürlich alles juristisches Neuland, aber ob man gleich unter Chapter 11 flüchten müsste, nur weil man mit dem Tenderangebot in Verzug gerät?
      Dann könnte man in Ruhe die "overall structure" anschauen.

      Außerdem wurde verschiedentlich geäußert, man könne Firmenteile oder die ganze Wincor Nixdorf AG verkaufen. Das halte ich aber wegen der fortgeschrittenen Integration für ausgeschlossen. (siehe die gleiche Seite im Earnings Transcript bei Seeking Alpha, wo das die Analysten auch thematisieren)

      Andererseits würde mich eine High Yield Finanzierung oder sonst ein Rettungsanker (Wandelanleihe? Ausgabe von Vorzugsaktien USA?) auch nicht überraschen.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 15:12:36
      Beitrag Nr. 1.003 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.400.535 von honigbaer am 08.08.18 14:38:42
      Darstellung dazu
      bei Bloomberg:

      https://www.bloomberg.com/news/articles/2018-08-07/diebold-s…
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 16:00:19
      Beitrag Nr. 1.004 ()
      Das klingt nicht so gu, wenn mein Englisch mich nicht täuscht.
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 16:21:42
      Beitrag Nr. 1.005 ()
      Ist aber auch nichts neues.
      Bilanzstruktur ist unerfreulich, um es mal vorsichig auszudrücken.
      Andererseits hat man sie aber auch mit den nicht liquiditätwirksamen Sonderabschreibungen im Q2 selbst so dargestellt, was dann im Zusammenspiel mit dem Ausblick die jetzige Sichtweise des Markts erzwingt. Wobei die Gewinnerwartungen der Analysten natürlich auch vorher keinen merklichen Schuldenabbau in den nächsten Jahren versprach.

      Wie hoch fällt denn die Gewinnabführung der AG 2018 aus und wie die AG Bilanz zum Q2, wann kommt die? Vielleicht verspricht ja die Bilanz der Zwischenholding mit Gewinnabführung einerseits und Aktienrückkauf andererseits mehr Hoffnung, als die Konzernbilanz der Mutter?

      Und vor allem noch keine Antwort auf meine Frage zur Aktienzahl, die ja indirekt auch fragt, ob nicht aus dem Rückkauf der Aktien ein erheblicher Gewinn entstehen würde, indem man zu 55 kaufen kann, aber die Rückstellungen für Rückkäufe höher sind. Und wieviele Aktien muss man jetzt genau kaufen, wenn alles abgefordert würde?
      14 Antworten

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      schrieb am 08.08.18 16:30:29
      Beitrag Nr. 1.006 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.401.621 von honigbaer am 08.08.18 16:21:42Selbst wenn sie die 55 morgen bezahlen würden, wäre ich mir mal nicht so sicher ob ihr auf der sicheren Seite seid.
      Im deutschen insolvenzrecht würde der insolvenzverwalter eure erhaltene Zahlung sofort anfechten und auf Rückzahlung bestehen.
      Keine Ahnung wie das bei Charter 11 läuft.
      Würde ich mal aber schnellstens mal schlaumachen ...
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 16:32:29
      Beitrag Nr. 1.007 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.400.535 von honigbaer am 08.08.18 14:38:42Was nutzt denn Chapter 11 vor deutschen Gerichten? Ja wohl eher nichts.

      Der deutschen Gerichtsbarkeit hat sich die Diebold Inc. aber unterworfen.

      https://www.dieboldnixdorfag.com/-/media/diebold/diebold-ass…

      S. 78/79

      Wer betroffen ist, sollte sich das Dokument sichern. Wenn es hier plötzlich verschwindet muss man es nicht lange an anderer Stelle suchen.

      Patronatserklärung (§ 8 des Vertrags)
      § 8 des Vertrags enthält den Hinweis, dass die Diebold Inc., ohne dem
      Vertrag als Vertragspartei beizutreten, mit einer gesonderten Erklärung eine
      Patronatserklärung gegenüber der Wincor Nixdorff AG abgegeben hat.
      Diese ist dem Vertragsbericht zusammen mit dem finalen Entwurf des
      Vertrags als Anlage 3 beigefügt. Die Patronatserklärung ist nicht
      Bestandteil des Vertrags.

      Zwar haftet die Diebold Inc. als persönlich haftende Gesellschafterin der
      Diebold KGaA für die Verbindlichkeiten der Diebold KGaA ohnehin
      unbegrenzt persönlich (§ 278 Abs. 1 und 2 AktG in Verbindung mit §§ 161
      Abs. 2, 128 ff. HGB), und diese Haftung bezieht sich auf alle
      Verbindlichkeiten der Diebold KGaA und ist nicht auf einen bestimmten
      Betrag oder auf ein bestimmtes Vermögen begrenzt. Allerdings behält sich
      die Diebold-Gruppe vor, zu prüfen, die Diebold Inc. als persönlich haftende
      Gesellschafterin auszutauschen und an ihrer Stelle eine deutsche GmbH
      oder eine Gesellschaft anderer Rechtsform aufzunehmen.

      Für diesen Fall und als zusätzlichen Schutz hat sich die Diebold Inc. in der
      Patronatserklärung uneingeschränkt und unwiderruflich verpflichtet, dafür
      Sorge zu tragen, dass die Diebold KGaA in einer Weise finanziell
      ausgestattet wird, dass die Diebold KGaA stets in der Lage ist, alle ihre
      Verbindlichkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag vollständig
      und fristgemäß zu erfüllen.
      Insbesondere gilt dies für die Pflicht zur
      Verlustübernahme nach § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung. Die
      Verpflichtung der Diebold Inc. nach den beiden voranstehenden Sätzen
      führt nur dann zu einer Zahlungsverpflichtung, sobald und soweit konkret
      absehbar ist, dass die Diebold KGaA ihre Pflichten aus oder in
      Zusammenhang mit dem Vertrag bei Fälligkeit nicht vollumfänglich wird
      erfüllen können. Des Weiteren steht die Diebold Inc. den außenstehenden
      Wincor Nixdorf-Aktionären gegenüber unwiderruflich und im Grundsatz
      uneingeschränkt dafür ein, dass die Diebold KGaA alle ihnen gegenüber
      bestehenden Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag,
      insbesondere zur Ausgleichszahlung und Abfindung, vollständig und
      fristgemäß erfüllt; dies gilt auch für etwaige Erhöhungen von Ausgleich
      und Abfindung aufgrund eines gegebenenfalls stattfindenden Verfahrens
      nach dem Spruchverfahrensgesetz.
      Insoweit steht den außenstehenden Wincor Nixdorf-Aktionären ein eigener Anspruch nach § 328 Abs. 1 BGB gerichtet auf Zahlung an die Diebold KGaA aus der Patronatserklärung zu.
      Die Haftung der Diebold Inc. gegenüber den außenstehenden Wincor
      Nixdorf-Aktionären gilt jedoch nur so weit, dass die Diebold KGaA ihre
      Verpflichtungen gegenüber den außenstehenden Wincor Nixdorf-
      Aktionären aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag nicht vollständig
      und fristgemäß erfüllt und die Diebold Inc. ihrer vorstehend beschriebenen
      Ausstattungsverpflichtung nicht nachkommt. Die außenstehenden Wincor
      Nixdorf-Aktionäre genießen so insgesamt einen zusätzlichen, über das
      gesetzlich erforderliche Maß hinausgehenden Schutz.
      Die Durchsetzung der Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der
      Patronatserklärung ist prozessual dadurch gewährleistet, dass die Diebold
      Inc. sich für Streitigkeiten und Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit
      der Patronatserklärung der Zuständigkeit der deutschen Gerichte und der
      örtlichen Zuständigkeit der Gerichte in Paderborn unterworfen hat. Zudem
      hat die Diebold Inc. die Vollstreckbarkeit rechtskräftiger Entscheidungen
      deutscher Gerichte in diesem Zusammenhang anerkannt. Als
      Zustellungsbevollmächtigter der Diebold Inc. in Deutschland wurde für die
      Geltendmachung von Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit der
      Patronatserklärung die Diebold KGaA bestimmt.


      Zunächst mal haftet die Diebold KgaA und, wenn die nicht zahlen kann, obwohl die ja angeblich hinreichend ausgestattet wurde, dann greift die Patronatserklärung. Wenn die Diebold Inc nicht zahlt, dann ist der Gerichtsstand Paderborn.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 16:35:45
      Beitrag Nr. 1.008 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.401.753 von Kalchas am 08.08.18 16:32:29 A dann mal viel Spaß mit einem deutschen insolvenzverwalter im Fall der Fälle ....
      Dann wäre immer weiter Zug um Zug einreichen der schnellste Weg in den Ruin
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 16:45:46
      Beitrag Nr. 1.009 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.401.801 von kitzblitz am 08.08.18 16:35:45Die Patronatserklärung hat die amerikanische Diebold Inc abgegeben? Die werden nie einen deutscchen Insolvezverwalter haben.

      Warum sollten die Inc auch insolvent gehen. Chapter 11 und Gläubigerschutz wäre möglich, Amerikanische Gesetze gelten aber nur in den USA. Deshalb wäre eine Klage in dem Fall dort sinnlos.

      Die Diebold Inc hat sich aber der deutschen Gerichtsbarkeit unterworfen, ist doch prima. Und hier gilt Chapter 11 nicht und das sollte ein deutsches Gericht einen feuchten Kehricht interessieren.

      Folglich gibt es nur das Risko, dass Diebold völlig abschmiert. Daran dürfte kaum einer ein Interesse haben.
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 16:47:21
      Beitrag Nr. 1.010 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.401.801 von kitzblitz am 08.08.18 16:35:45Anfechtungen im inso recht können übrigens bis zu 3 Jahre rückwärts betrieben werden.
      Auf sowas hätte ich ehrlich null Lust.... 3 Jahre zittern für 2 Euro ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 17:42:43
      Beitrag Nr. 1.011 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.401.933 von kitzblitz am 08.08.18 16:47:21Und weswegen Anfechtung? Wg. vermeintlicher (Kenntnis von) Zahlungsunfähigkeit? Liegt doch nicht vor, ist aus meiner Sicht nichts anfechtbar.
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 17:42:46
      Beitrag Nr. 1.012 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.401.726 von kitzblitz am 08.08.18 16:30:29
      Zitat von kitzblitz: Selbst wenn sie die 55 morgen bezahlen würden, wäre ich mir mal nicht so sicher ob ihr auf der sicheren Seite seid.
      Im deutschen insolvenzrecht würde der insolvenzverwalter eure erhaltene Zahlung sofort anfechten und auf Rückzahlung bestehen.
      Keine Ahnung wie das bei Charter 11 läuft.
      Würde ich mal aber schnellstens mal schlaumachen ...


      Unsinn, was bezahlt ist, ist safe. Du hast ja ein vertragliches Anrecht darauf.

      Irre, was hier mittlerweile für eine Panik und Desinformation umgeht
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 17:49:44
      Beitrag Nr. 1.013 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.402.533 von B0baFett am 08.08.18 17:42:46Ich würde mich übrigens nicht wundern, wenn die Diebold Nixdorf KgaA zu Kursen über dem Abfindungspreis verkaft hat, und die jetzt wieder zurückkauft. Kleinvieh macht auch Mist!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 17:57:24
      Beitrag Nr. 1.014 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.402.617 von Kalchas am 08.08.18 17:49:44
      Zitat von Kalchas: Ich würde mich übrigens nicht wundern, wenn die Diebold Nixdorf KgaA zu Kursen über dem Abfindungspreis verkaft hat, und die jetzt wieder zurückkauft. Kleinvieh macht auch Mist!


      so denken/ handeln solche Adressen nicht, wäre zudem auch rechtlich unsauber.

      Steinhoff übrigens immer noch nicht insolvent obwohl ganz andere Kategorien und lupenreiner fraud. so schnell geht CH11 nicht. erstmal kommen Kreditlinien, dann KE.

      Kurs schließt ziemlich genau 5 Euro unter immer noch bestehendem tender-offer, weil alle unsicher sind.

      Vom Kurs immer neue weitere worst-case szenarien abzuleiten, bedeutet, dass man glaubt, dass distresste Aktien informations-effizient handeln würden. Was ein allgemein verbreiterer Verständnisfehler von Märkten an sich ist.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 18:03:00
      Beitrag Nr. 1.015 ()
      und man ganz allgemein:

      Gute Investoren kaufen günstige Bewertungen. Scheidet hier als Ansatz aus. Erlöswert WIN hängt an DBD. Bei Firesale ist der niedrig. Beertung hier fast willkürlich. Unklar iust auch, wie un-winding laufen könnte operativ.

      Schlechte Investoren kaufen Fantasie und zwar ihre eigene. Siehe z.B. Titel dies Threads.

      Gute Trader kaufen Sachzwänge - Wer will/ muss/ darf nicht was, wann kaufen/ verkaufen. Das klappt auch nicht immer, aber es geht nie so richtig schief.
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 18:10:18
      Beitrag Nr. 1.016 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.402.713 von B0baFett am 08.08.18 17:57:24Richtig, wenn die Diebold Inc. kein Fremdkapital für die Zahlungen bekommt, dann müssen sie eben Eigenkapital über eine Kapitalerhöhung aufnehmen. Genau das wird im Kurs der Diebold Inc gespielt, eine KE im für die Aktionäre der Inc ungünstigsten Zeitpunkt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 18:16:02
      Beitrag Nr. 1.017 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.401.726 von kitzblitz am 08.08.18 16:30:29
      Zitat von kitzblitz: Selbst wenn sie die 55 morgen bezahlen würden, wäre ich mir mal nicht so sicher ob ihr auf der sicheren Seite seid. ...


      Ist schon alles richtig.
      Man kann ein Schiff zum Kentern bringen, indem alle auf die sichere Seite zu den Rettungsbooten stürmen, um vom Andienungsrecht Gebrauch zu machen. Wenn man diesen Weg stilllegt, und sei es nur vorübergehend, wäre es vielleicht doch konstruktiv. Die rechtlichen Konsequenzen überblickt man natürlich nicht, nur wenn man die Barabfindungen nur noch im Monatstakt oder quartalsweise abwickelt, so what?

      Die Börsenumsätze heute durchaus moderat.
      Scheinbar haben inzwischen alle das Formular für die Andienung der Aktien gefunden?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 18:16:27
      Beitrag Nr. 1.018 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.402.821 von Kalchas am 08.08.18 18:10:18
      Zitat von Kalchas: Richtig, wenn die Diebold Inc. kein Fremdkapital für die Zahlungen bekommt, dann müssen sie eben Eigenkapital über eine Kapitalerhöhung aufnehmen. Genau das wird im Kurs der Diebold Inc gespielt, eine KE im für die Aktionäre der Inc ungünstigsten Zeitpunkt.


      schreibe ich seit Tagen immer wieder. die wird vermutlich kommen, mglweise werden auch deren Bonds auch rasiert. na und?

      55,02 ist ein Bartender kein share-deal. und wenn der DBD kurs auf 1, 50 usd geht über 10:1 KE zu 1 ist das egal. WIN Aktionäre interessiert nur die Liquidität von DBD, nicht deren Aktienkurs.

      Heute fällt DBD, die Amis raffen imo, dass die 400 Mio auf jeden Fall abfließen werden und Verwässerung über KE kommt. Und die KE muss halt günstig sein, sonst kauft sie keiner.

      vergleich: z.B. diverse Deuba KEs. Ohne die wären die natürlich auch längst pleite.
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 18:29:02
      Beitrag Nr. 1.019 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.402.881 von honigbaer am 08.08.18 18:16:02
      Zitat von honigbaer:
      Zitat von kitzblitz: Selbst wenn sie die 55 morgen bezahlen würden, wäre ich mir mal nicht so sicher ob ihr auf der sicheren Seite seid. ...


      Ist schon alles richtig.
      Man kann ein Schiff zum Kentern bringen, indem alle auf die sichere Seite zu den Rettungsbooten stürmen, um vom Andienungsrecht Gebrauch zu machen. Wenn man diesen Weg stilllegt, und sei es nur vorübergehend, wäre es vielleicht doch konstruktiv. Die rechtlichen Konsequenzen überblickt man natürlich nicht, nur wenn man die Barabfindungen nur noch im Monatstakt oder quartalsweise abwickelt, so what?

      Die Börsenumsätze heute durchaus moderat.
      Scheinbar haben inzwischen alle das Formular für die Andienung der Aktien gefunden?


      Solche idealistischen Anwandlungen sind tödlich an der Börse. Macht kein Profi. Außerdem sind die Aktionäre die letzten, die diesen Mist zu verantworten haben.

      Es gibt viele tausende von deutschen Aktien, kein Grund sich in eine zu verlieben. Wer nicht tendert ist selber schuld.
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 18:42:37
      Beitrag Nr. 1.020 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.402.533 von B0baFett am 08.08.18 17:42:46Ich glaube du hast wenig Ahnung von insolvenzrecht.
      Im übrigen würde ich mir mal Gedanken machen, wieso es wirklich Aktionäre gibt, die ihre Aktien mit 52 verkaufen statt mit 55 zu tendern.
      In deinen Augen wahrscheinlich weil sie dämlich sind oder in Panik.
      Das gibts vielleicht mal kurz in einem Panik sellout. Aber nicht 5 Tage am Stück .
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 18:50:47
      Beitrag Nr. 1.021 ()
      Die Annahme einer Kaptalerhöhung bei Diebold halte ich für weitaus idealistischer. Das lassen vielleicht die Deutsche Bank Aktionäre mit sich machen.

      Wer Schuld an der Misere hat, spielt doch gerade keine Rolle.
      Den größten Nachteil aus Chapter 11 hätten die kreditgeber, also brauchen die eine Lösung.

      Ich glaube außerdem, dass das eine sehr optimistische Annahme, dass die Tenderzahlungen pünktlich fließen. Ich schaue jetzt nicht nach, wie lange man bei Alba damals zum Teil warten musste.
      Und das Ende vom Lied bei Schumag ...

      Euro Gedanken zur asymmetrischen Situation sind doch durchaus richtig, geringe Wahrscheinlichkeit für Totalausfall mit großem Verlust, und hohe Wahrscheinlichkeit für Rückzahlung mit geringem Gewinn. Der Börsenkurs erklärt sich daraus, das ist doch kein Wunder, dass sich niemand für so eine Konstellation begeistert.

      Ich übrigens auch nicht, obwohl ich eine gewisse Verliebtheit in Abfindungssituationen ganz allgemein überhaupt nicht von der Hand weisen kann.

      Im Übrigen, wenn an schon meint, hier Insolvenzszenarien durchspielen zu müssen, dann muss man auch soweit denken, dass die Gläubiger in so einer Situation unterschiedliche Interessen haben, und dann kommt man unweigerlich zu dem Schluss, dass für die Gläubiger der Forderungen aus dem Beherrschungsvertrag im Ernstfall jedenfalls keine Extrawürste gebraten würden.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 18:55:28
      Beitrag Nr. 1.022 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.403.073 von kitzblitz am 08.08.18 18:42:37
      Zitat von kitzblitz: Ich glaube du hast wenig Ahnung von insolvenzrecht.
      Im übrigen würde ich mir mal Gedanken machen, wieso es wirklich Aktionäre gibt, die ihre Aktien mit 52 verkaufen statt mit 55 zu tendern.
      In deinen Augen wahrscheinlich weil sie dämlich sind oder in Panik.
      Das gibts vielleicht mal kurz in einem Panik sellout. Aber nicht 5 Tage am Stück .


      aha. und ich glaube, du bist ein Wichtigtuer.

      Insoverwalter können prinzipiell kein Geld zurückholen mangels Zugriff. Sie können nur als Interims Geschäftsführer Rechnungen stellen oder andere verklagen, aber nicht auf Rückzahlung beglichener, vorher zweifelsfrei vertraglich geschuldeter Ansprüche.

      Wenn am Ende noch was übrig bleibt, gibts ne Quote, abzüglich Provision Masseverwalter.

      nur für dich ein Beispiel: Unternehmen hat 10 Mio Schulden, alles gleich groß, a 1 mio. Ergäbe Bruttoquote von 10%. Jetzt überweist der CEO einem der 10 die 1 Mio, die noch da ist.

      Ergebnis: Forderung beglichen, keine Chance das zurückzuholen, sofern der Gläubiger den nicht bestochen hat. Und selbst dann schwierig.

      Der Insoverwalter kann in diesem Falle nur den CEO verklagen. Die Bank vermutlich auch noch.
      Stimmt deiner Meinung nicht? ok.

      Zur Kursdynamik habe ich mich bereits umfänglich geäußert hier, habe 55 Schnitt Einstand, getendert letzte Woche und auch jedem geraten, entweder das zu tun oder mit 1-2 Euro Abschlag zu verkaufen.
      Vorher habe ich hier gar nichts geschrieben.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 19:09:32
      Beitrag Nr. 1.023 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.403.121 von honigbaer am 08.08.18 18:50:47
      Zitat von honigbaer: Die Annahme einer Kaptalerhöhung bei Diebold halte ich für weitaus idealistischer. Das lassen vielleicht die Deutsche Bank Aktionäre mit sich machen.

      Wer Schuld an der Misere hat, spielt doch gerade keine Rolle.
      Den größten Nachteil aus Chapter 11 hätten die kreditgeber, also brauchen die eine Lösung.

      Ich glaube außerdem, dass das eine sehr optimistische Annahme, dass die Tenderzahlungen pünktlich fließen. Ich schaue jetzt nicht nach, wie lange man bei Alba damals zum Teil warten musste.
      Und das Ende vom Lied bei Schumag ...

      Euro Gedanken zur asymmetrischen Situation sind doch durchaus richtig, geringe Wahrscheinlichkeit für Totalausfall mit großem Verlust, und hohe Wahrscheinlichkeit für Rückzahlung mit geringem Gewinn. Der Börsenkurs erklärt sich daraus, das ist doch kein Wunder, dass sich niemand für so eine Konstellation begeistert.

      Ich übrigens auch nicht, obwohl ich eine gewisse Verliebtheit in Abfindungssituationen ganz allgemein überhaupt nicht von der Hand weisen kann.

      Im Übrigen, wenn an schon meint, hier Insolvenzszenarien durchspielen zu müssen, dann muss man auch soweit denken, dass die Gläubiger in so einer Situation unterschiedliche Interessen haben, und dann kommt man unweigerlich zu dem Schluss, dass für die Gläubiger der Forderungen aus dem Beherrschungsvertrag im Ernstfall jedenfalls keine Extrawürste gebraten würden.


      dafür müsste die Inso aber erstmal da sein, um die BuG Gläubiger nicht bedienen zu müssen, zu einem sehr hohen Preis für DBD selbst. Kann ich nicht ausschließen, würde mich aber überraschen.

      Und dann würde ich die Deuba verklagen auf Schadensersatz, weil WIN zum Zeitpunkt des Tenders die noch 55+ am Markt war. Sorgfaltspflicht verletzt, das geht ganz schnell in Deutschland. Wenn du Probleme hast - verklag die Bank. Ich habe da praktische Erfahrungswerte.

      Alleine deshalb würde ich tendern, um mir diese Möglichkeit offen zu lassen.

      Ansonsten: KE für alle besser, DBD und WIN, Aktionäre, Angestellte, Vorstände.

      Man muss auch keine DBK sein um ne Not-KE durchziehen, alles Frage des Preises. Selbst Conergy kurz vor Exitus noch ne riesen KE gemacht damals.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 19:18:57
      Beitrag Nr. 1.024 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.403.160 von B0baFett am 08.08.18 18:55:28Also ich habe weder Lust noch Zeit Nachhilfe in insolvenzrecht zu erteilen.
      Aber mit deinen rudimentären Kenntnissen davon, besteht deinerseits wohl dringender Beratungsbedarf
      Diebold übrigens mal wieder - 10 % bei 5,6 usd
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 19:19:10
      Beitrag Nr. 1.025 ()
      Wie oft hat denn die Mutter bisher im MOnat ausgezahlt?
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 19:24:26
      Beitrag Nr. 1.026 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.403.364 von kitzblitz am 08.08.18 19:18:57Sag bitte einfach nur die konkrete Gesetzesvorschrift, auf die Du Dich hier für Anfechtbarkeit stützt, dann kann es jeder für sich nachlesen, ob das passt oder nicht. Mir ist es bisher auch nicht nachvollziehbar.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 19:24:26
      Beitrag Nr. 1.027 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.403.277 von B0baFett am 08.08.18 19:09:32
      Zitat von B0baFett: ...
      Insoverwalter können prinzipiell kein Geld zurückholen mangels Zugriff.
      ...


      Ob man hier ein solches Szenario in Betracht ziehen muss, weiß ich nicht. Aber die Berichte über deutsche Unternehmer, die ihr Geld für berechtigte Forderungen längst bekommen hatten, und dann vom Insolvenzverwalter in Regress genommen wurden, teils sogar selbst in die Insolvenz getrieben wurden, gab es doch haufenweise.

      Zitat von B0baFett: ...
      Und dann würde ich die Deuba verklagen auf Schadensersatz, weil WIN zum Zeitpunkt des Tenders die noch 55+ am Markt war. Sorgfaltspflicht verletzt, das geht ganz schnell in Deutschland. Wenn du Probleme hast - verklag die Bank. Ich habe da praktische Erfahrungswerte.

      Alleine deshalb würde ich tendern, um mir diese Möglichkeit offen zu lassen.
      ...


      Das ist natürlich eine hervorragende Strategie, das wird sicher viele Anleger überzeugen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 19:31:09
      Beitrag Nr. 1.028 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.403.421 von honigbaer am 08.08.18 19:24:26https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/anfechtung-verteidigung-…
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 19:37:39
      Beitrag Nr. 1.029 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.403.421 von honigbaer am 08.08.18 19:24:26
      Zitat von honigbaer:
      Zitat von B0baFett: ...
      Insoverwalter können prinzipiell kein Geld zurückholen mangels Zugriff.
      ...


      Ob man hier ein solches Szenario in Betracht ziehen muss, weiß ich nicht. Aber die Berichte über deutsche Unternehmer, die ihr Geld für berechtigte Forderungen längst bekommen hatten, und dann vom Insolvenzverwalter in Regress genommen wurden, teils sogar selbst in die Insolvenz getrieben wurden, gab es doch haufenweise.

      Zitat von B0baFett: ...
      Und dann würde ich die Deuba verklagen auf Schadensersatz, weil WIN zum Zeitpunkt des Tenders die noch 55+ am Markt war. Sorgfaltspflicht verletzt, das geht ganz schnell in Deutschland. Wenn du Probleme hast - verklag die Bank. Ich habe da praktische Erfahrungswerte.

      Alleine deshalb würde ich tendern, um mir diese Möglichkeit offen zu lassen.
      ...


      Das ist natürlich eine hervorragende Strategie, das wird sicher viele Anleger überzeugen.


      ihr mit euren Mutmaßungen über Insolvenzverwalter und deren Vorgehensweise.

      Lieferantenrechnungen, auch bezahlte sind viel komplizierter. Plus Bürgschaftskonstrukte, Eigentumsvorbehalte etc. Deshalb schrieb ich: "zweifelsfrei". Bei Warengeschichten ist am Ende nichts zweifelsfrei. Auch wenn mindestens eine Seite anschließend das Gegenteil behaupten wird.

      Das ist hier ist ein Zahlungs-lieferungsgeschäft. Aktie gegen Geld. Hier schuldet die Zweckgesellschaft zweifelsfrei die Bedienung des Tenders und wenn sie tatsächlich bezahlt hat/ die Aktie genommen hat, ist nichts mehr zu machen.

      Die klage gegen die Zahlstelle ist wie der Tender am Freitag nicht das Ziel sondern eine worst-case Strategie.

      jut Leute, viel Glück damit, ich bin hier jetzt raus aus der Diskussion. We seek safe harbor.
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 19:45:39
      Beitrag Nr. 1.030 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.403.418 von jseyse am 08.08.18 19:24:26
      Zitat von jseyse: Sag bitte einfach nur die konkrete Gesetzesvorschrift, auf die Du Dich hier für Anfechtbarkeit stützt, dann kann es jeder für sich nachlesen, ob das passt oder nicht. Mir ist es bisher auch nicht nachvollziehbar.


      §130 und folgende Insolvenzordnung, wenn ich nicht irre.
      https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzanfechtung_(Deutschla…

      Zurückholen ist vielleicht wirklich eher schwierig, aber vielleicht kommt gerade die Abwicklungsstelle zur Erkenntnis, dass da ein rechtliches Risiko gegeben sein könnte, wenn man die Zahlungen einfach so leistet. Compliance & Rechtsfragen sind schließlich bei der Deutschen Bank neuerdings Kernkompetenz.

      Ich will aber auch wirklich nicht unken.
      Meine Idee ist ja nur, dass es vielleicht konstruktivere Lösungen gibt und Wege zwischen Chapter 11 einerseits und sofortiger Auszahlung andererseits.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 21:10:42
      Beitrag Nr. 1.031 ()
      Von welchen Formular redet ihr denn,was alle gefunden haben
      Ich dachte man muss nur seine Bank bitten die Andienung zu beantragen
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 21:27:41
      Beitrag Nr. 1.032 ()
      Ja, das war nicht ganz ernst gemeint mit dem "Formular".
      Wobei einem manche Banken freundlicherweise schon so einen Weisungsvordruck in die Postbox legen, sobald man die Aktie kauft. "Hiermit erteile ich Weisung zur Annahme Barabfindung wegen des Beherrschungsvertrags ..." frei formuliert, sollte natürlich auch gehen.
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 22:02:12
      Beitrag Nr. 1.033 ()
      Wie oft zahlt die Mutter denn nun aus? :-)
      Avatar
      schrieb am 08.08.18 22:47:31
      Beitrag Nr. 1.034 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.403.610 von honigbaer am 08.08.18 19:45:39Herrschendes Unternehmen ist die Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA.

      Niemand hat dieses Unternehmen gezwungen, einen Beherrschungsvertrag abzuschließen. Die Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA hat diesen Vertrag vorgeschlagen. Ohne die Stimmen dieses Unternehmens wäre die Annahme in der HV der Wincor Nixdorf AG herbeigeführt, also allein.

      Mit dem Vertrag ergeben sich gesetzliche Pflichten, nämlich die Zahlung der jährlichen Ausgleichszahlung und das Angebot Aktien jederzeit zum Angebotspreis zu erwerben (die Frist ist 2 Monate, nachdem über den letzten Antrag im Spruchverfahren entschieden wurde, und das dauert noch Jahre.

      Selbst wenn dieses Unternehmen insolvent wäre, muss kein Mensch Gelder zurückzahlen, die er aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erhalten hat.

      Theoretisch kann es sein, dass die Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA die Zahlungen nicht leisten kann. Dann greift die Patronatserklärung der amerikanischen Diebold Inc. Die muss man zur Zahlung auffordern, und wenn sie nicht zahlen, dann verklagen, und zwar in Deuschland, weil die sich deutschem Recht unterworfen haben, und zwar in Paderborn. Chapter 11 nutzt der Diebold Inc, USA gar nichts, das kennt man im deutschen Recht nicht.

      Das Restrisiko ist also, dass die Diebold Inc. USA irgendwann insolvent werden könnte. Dann verlieren die Aktionäre und die Bondholder dieses Unternehmens alles. Folglich werden die mit hoher Wahrscheinlichkeit nachschießen, was sonst. Das sind ja keine Riesenbeträge.
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 13:18:50
      Beitrag Nr. 1.035 ()
      FYI

      getenderte Stücke von letzter Woche bei Vitrade bezahlt, aber noch nicht allokalisiert, TUB/ Sino auf heute oder morgen avisiert. Andere Broker weiß ich nicht. Ohne Schiessgewähr
      26 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 13:30:53
      Beitrag Nr. 1.036 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.409.865 von B0baFett am 09.08.18 13:18:50Und, kaufst Du jetzt nach, zum tendern?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 13:34:50
      Beitrag Nr. 1.037 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.409.865 von B0baFett am 09.08.18 13:18:50
      Zitat von B0baFett: FYI

      getenderte Stücke von letzter Woche bei Vitrade bezahlt, aber noch nicht allokalisiert, TUB/ Sino auf heute oder morgen avisiert. Andere Broker weiß ich nicht. Ohne Schiessgewähr


      Consors hat um 12:40 Uhr die Order als ausgeführt gebucht. 55,02€ wurden gebucht. Die Zinszahlung fehlt noch.
      21 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 13:45:36
      Beitrag Nr. 1.038 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.410.003 von straßenköter am 09.08.18 13:34:50Warum soll es denn eine Zinszahlung geben? Das sehe ich nicht, dass es die geben muss. Im Prinzip wären dann die Ausgleichszahlungen gegen zu rechnen.
      20 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 13:47:42
      Beitrag Nr. 1.039 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.410.066 von Kalchas am 09.08.18 13:45:36
      Zitat von Kalchas: Warum soll es denn eine Zinszahlung geben? Das sehe ich nicht, dass es die geben muss. Im Prinzip wären dann die Ausgleichszahlungen gegen zu rechnen.


      Für 2018 bis heute.
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 13:47:50
      Beitrag Nr. 1.040 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.410.066 von Kalchas am 09.08.18 13:45:36weil das gesetzlich so vorgeschrieben ist
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 13:48:50
      Beitrag Nr. 1.041 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.410.066 von Kalchas am 09.08.18 13:45:36
      Zitat von Kalchas: Warum soll es denn eine Zinszahlung geben? Das sehe ich nicht, dass es die geben muss. Im Prinzip wären dann die Ausgleichszahlungen gegen zu rechnen.


      Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es eine anteilige Bsisverzinsung und nicht eine anteilige Ausgleichszahlung.
      16 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 13:54:32
      Beitrag Nr. 1.042 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.410.105 von straßenköter am 09.08.18 13:48:50Bei einer Erhöhung im Spruchverfahren kann es eine Nachzahlung, und dann vielleicht eine Zinszahlung geben, wobei die Zinszahlungen mit der Garantiedividende zu verrechnen wäre. Ist doch klar, dass man nicht beides kassieren kann.

      Folglich hältst Du jetzt noch ein Lotterielos.
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 13:55:02
      Beitrag Nr. 1.043 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.410.105 von straßenköter am 09.08.18 13:48:50
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von Kalchas: Warum soll es denn eine Zinszahlung geben? Das sehe ich nicht, dass es die geben muss. Im Prinzip wären dann die Ausgleichszahlungen gegen zu rechnen.


      Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es eine anteilige Bsisverzinsung und nicht eine anteilige Ausgleichszahlung.


      der Tenderprsis verzinst sich i.H. von 5% (abzüglich Einlagensatz weil negativ). Dagegen wird die Ausgleichszahlung gerechnet. Solange die für 2018 (in 2019) aber nicht gezahlt ist, sind das also effektiv 7 Monate Zinsen auf 55,02 draufzuschlagen auf den Andienungspreis.
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 13:59:07
      Beitrag Nr. 1.044 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.410.153 von Kalchas am 09.08.18 13:54:32
      Zitat von Kalchas: Bei einer Erhöhung im Spruchverfahren kann es eine Nachzahlung, und dann vielleicht eine Zinszahlung geben, wobei die Zinszahlungen mit der Garantiedividende zu verrechnen wäre. Ist doch klar, dass man nicht beides kassieren kann.

      Folglich hältst Du jetzt noch ein Lotterielos.


      Das ist klar, dass es nicht Beides gibt. Ich hätte es nur logischer gefunden, wenn man eine anteilige Ausgleichszahlung erhalten würde.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 14:02:33
      Beitrag Nr. 1.045 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.410.066 von Kalchas am 09.08.18 13:45:36Die Regelung ist die, dass die Ausgleichszahlung jeweils auf die Zinsen des Zeitraums angerechnet wird, für den die Ausgleichszahlung geleistet wird. Und da es für die Zeit ab 01.01.2018 noch keine Ausgleichszahlung gab, besteht Anspruch auf diese Zinsen.
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 14:03:14
      Beitrag Nr. 1.046 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.410.177 von straßenköter am 09.08.18 13:59:07Da bin ich mal gespannt, ob es die gibt. Meines Erachtens nein.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 14:05:41
      Beitrag Nr. 1.047 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.410.207 von Kalchas am 09.08.18 14:03:14
      Zitat von Kalchas: Da bin ich mal gespannt, ob es die gibt. Meines Erachtens nein.


      Warum so9llte es die nicht geben. Sie wurde doch auch in der Vergangenheit gezahlt.
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 14:06:17
      Beitrag Nr. 1.048 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.361.832 von Benny009 am 02.08.18 18:58:14
      Zitat von Benny009: ich habe die Abfindung im Juli angenommen und Valuta 13.07. 1,19€ Zinsen vergütet bekommen


      Zumindest im Juli gab es sie jedenfalls noch...
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 14:08:41
      Beitrag Nr. 1.049 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.410.207 von Kalchas am 09.08.18 14:03:14
      Zitat von Kalchas: Da bin ich mal gespannt, ob es die gibt. Meines Erachtens nein.


      ihr mutmaßt alle viel zu viel, interpretiert oder spekuliert über Dinge, die ihr noch nicht gemacht habt.

      Glauben heißt nicht wissen. Einige Leute wissen sowas aber positiv, weil sie sowas dauernd professionell handeln. Settlement Geschichten oder Zinsansprüche sind keine Ermessensfragen oder Sollregelungen sondern klare Sachen.

      Wie sich Kurse entwickeln steht auf einem anderen Blatt natürlich
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 14:34:52
      Beitrag Nr. 1.050 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.409.964 von honigbaer am 09.08.18 13:30:53
      Zitat von honigbaer: Und, kaufst Du jetzt nach, zum tendern?


      hab gestern nochmal paar genommen, die tendere ich wohl, weniger als letzte Woche allerdings.

      Heute gekaufte Stücke sind eigentlich nicht andienbar morgen, weil sie mit Valuta morgen beliefert sein müssen. Die kommen mit t+2, d.h. spätestens gestern hätte man kaufen müssen, sofern deine Bank das ohne zeitlichen Puffer kann/ dich lässt .

      Rechtlich nicht umstritten ist, ob man mit WP-Leihe tendern kann. Das liegt im Ermessen der Bank wie es scheint, sehen einige so andere so. Meiner persönlichen Meinung nach müsste es eigentlich sauber sein, aber Banken haben viel Angst bei sowas seit Verstöße gegen Shortselling Verbote u.Ä. keine OWIs mehr sind sondern Straftaten.

      ohne Leihe heute gekaufte Stücke morgen zu tendern ist in jedem Falle illegal, das ist klar.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 14:49:50
      Beitrag Nr. 1.051 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.410.486 von B0baFett am 09.08.18 14:34:52
      Zitat von B0baFett:
      Zitat von honigbaer: Und, kaufst Du jetzt nach, zum tendern?


      hab gestern nochmal paar genommen, die tendere ich wohl, weniger als letzte Woche allerdings.

      Heute gekaufte Stücke sind eigentlich nicht andienbar morgen, weil sie mit Valuta morgen beliefert sein müssen. Die kommen mit t+2, d.h. spätestens gestern hätte man kaufen müssen, sofern deine Bank das ohne zeitlichen Puffer kann/ dich lässt .

      Rechtlich nicht umstritten ist, ob man mit WP-Leihe tendern kann. Das liegt im Ermessen der Bank wie es scheint, sehen einige so andere so. Meiner persönlichen Meinung nach müsste es eigentlich sauber sein, aber Banken haben viel Angst bei sowas seit Verstöße gegen Shortselling Verbote u.Ä. keine OWIs mehr sind sondern Straftaten.

      ohne Leihe heute gekaufte Stücke morgen zu tendern ist in jedem Falle illegal, das ist klar.



      Stimmt so nicht ganz, was ich hier gerade schrieb, habe das soeben noch einmal eruiert. Wenn die Bank dich lässt, müsste man safe sein, ausdrücklich keine Garantie hier. ist in jedem Falle kein Verstoß gegen ON Shortverbot, weil es da nicht auf Schlusstag ankommt und nicht Valuta.
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 14:52:11
      Beitrag Nr. 1.052 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.410.486 von B0baFett am 09.08.18 14:34:52
      Zitat von B0baFett:
      Zitat von honigbaer: Und, kaufst Du jetzt nach, zum tendern?


      hab gestern nochmal paar genommen, die tendere ich wohl, weniger als letzte Woche allerdings.

      Heute gekaufte Stücke sind eigentlich nicht andienbar morgen, weil sie mit Valuta morgen beliefert sein müssen. Die kommen mit t+2, d.h. spätestens gestern hätte man kaufen müssen, sofern deine Bank das ohne zeitlichen Puffer kann/ dich lässt .

      Rechtlich nicht umstritten ist, ob man mit WP-Leihe tendern kann. Das liegt im Ermessen der Bank wie es scheint, sehen einige so andere so. Meiner persönlichen Meinung nach müsste es eigentlich sauber sein, aber Banken haben viel Angst bei sowas seit Verstöße gegen Shortselling Verbote u.Ä. keine OWIs mehr sind sondern Straftaten.

      ohne Leihe heute gekaufte Stücke morgen zu tendern ist in jedem Falle illegal, das ist klar.


      Also ich habe die hälftige Position zurückgekauft und mir steht sofort wieder die Möglichkeit des Tenders digital zur Verfügung. Das ist echt bequem. TAN eingeben und raus...
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 14:56:55
      Beitrag Nr. 1.053 ()
      Die Ertragsausschüttung ist jetzt auch verbucht: je Anteil 1,3663048 EUR
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 15:05:53
      Beitrag Nr. 1.054 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.410.693 von straßenköter am 09.08.18 14:56:55
      Zitat von straßenköter: Die Ertragsausschüttung ist jetzt auch verbucht: je Anteil 1,3663048 EUR


      jo, auch betragsmäßig Punktlandung, ok 1 cent daneben, Valuta war nicht klar.


      Insgesamt nicht schlecht für einen fallback-trade, sollte bei 55 ja eigentlich bouncen, zumindest dafür gekauft.

      für 1,30 cts macht man sowas eigentlich nicht bei der Gesamtlage Mutter
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 15:23:09
      Beitrag Nr. 1.055 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.410.153 von Kalchas am 09.08.18 13:54:32Die Codi weiss nicht was sie tun soll
      Ich soll ihnen sagen,an welcher Börse ich mit welchem Limit verkaufen will?????

      Was habt ihr zwecks Andienung gemacht?
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 15:26:45
      Beitrag Nr. 1.056 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.411.074 von pummel1310 am 09.08.18 15:23:09Und auch noch 14.9 zahlen da per Fax nur akzeptiert wird
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 15:28:26
      Beitrag Nr. 1.057 ()
      und natürlich paar k Spruchstellenrechte obendrauf als Gratisoption, auch wenn ich persönlich eher nicht glaube, dass da am Ende was rauskommt.

      Egal, geschenktem Barsch guckst nich hinter die Kiemen
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 15:36:57
      Beitrag Nr. 1.058 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.411.074 von pummel1310 am 09.08.18 15:23:09
      Zitat von pummel1310: Die Codi weiss nicht was sie tun soll
      Ich soll ihnen sagen,an welcher Börse ich mit welchem Limit verkaufen will?????

      Was habt ihr zwecks Andienung gemacht?


      deine Bank muss das können, selbst IB kann das nicht, arrogante Amis. Sino, VItrade, Cortal können es, andere Adressen weiß ich nicht.

      im Endeffekt muss da jeman sitzen, der weiß, wo er anrufen soll, wie man das handwerklich macht. Strukturell kann da jede Bank, die per KV mit der Deuba dealen kann, was für ziemlich anderen gelten dürfte.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 15:38:37
      Beitrag Nr. 1.059 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.411.074 von pummel1310 am 09.08.18 15:23:09Die eigene Bank beauftragen. Im Dokument Compensation Notice DE Final steht, was man wissen muss.

      http://investors.dieboldnixdorf.com/phoenix.zhtml?c=106584&p…
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 15:39:15
      Beitrag Nr. 1.060 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.411.245 von B0baFett am 09.08.18 15:36:57
      Zitat von B0baFett:
      Zitat von pummel1310: Die Codi weiss nicht was sie tun soll
      Ich soll ihnen sagen,an welcher Börse ich mit welchem Limit verkaufen will?????

      Was habt ihr zwecks Andienung gemacht?


      deine Bank muss das können, selbst IB kann das nicht, arrogante Amis. Sino, VItrade, Cortal können es, andere Adressen weiß ich nicht.

      im Endeffekt muss da jeman sitzen, der weiß, wo er anrufen soll, wie man das handwerklich macht. Strukturell kann da jede Bank, die per KV mit der Deuba dealen kann, was für ziemlich anderen gelten dürfte.


      also IB könnte das im Prinzip natürlich auch, bieten es halt als Option dem Kunden nicht an
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 15:40:15
      Beitrag Nr. 1.061 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.411.074 von pummel1310 am 09.08.18 15:23:09
      Zitat von pummel1310: Die Codi weiss nicht was sie tun soll
      Ich soll ihnen sagen,an welcher Börse ich mit welchem Limit verkaufen will?????

      Was habt ihr zwecks Andienung gemacht?


      Guck mal in Dein Postfach. Mit Datum 20.02.2017 wurde Dir eine Annahmeerklärung eingestellt. Streich die Frist durch und ergänze, dass die Annahme noch möglich ist, weil ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit noch läuft.

      Ich würde allerdings bezweifeln, dass die comdirect dass noch rechtzeitig bis morgen um 10 Uhr hinbekommt. Vermerke besser gleich: Achtung Frist. Unverzüglich bearbeiten.

      Die Dich nach einbem Börsenplatz bzw. Limit gefragt hat, hat schlichtweg null Ahnung, was Du machen wolltest. Lass Dich mit jemanden verbinden, der sich mit Kapitalmaßnahmen beschäftigt. Es kann allerdings sein, dass da niemand ist, weil dies von der Commerzbank umgesetzt wird.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 16:26:06
      Beitrag Nr. 1.062 ()
      ICh bin auch bei der comdirect. Dort gibt es ein Online Formular für die Kapitalmaßnahmen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 16:27:17
      Beitrag Nr. 1.063 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.410.693 von straßenköter am 09.08.18 14:56:55
      Zitat von straßenköter: Die Ertragsausschüttung ist jetzt auch verbucht: je Anteil 1,3663048 EUR


      Wann hast du Kapitalmaßnahme durchgeführt?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 16:28:24
      Beitrag Nr. 1.064 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.411.272 von straßenköter am 09.08.18 15:40:15Das Formular hat man nur bekommen, wenn man am 20.2.2017 Aktionär war. Man kann die Aktien aber auch jetzt gekauft haben.

      https://kunde.comdirect.de/cms/hilfe-service-kontaktweiche.h…

      Dann einloggen.

      Wertpapiere

      und dann

      Aktien & Wertpapiere


      und dann zum Kontaktformular

      schreiben, dass man x-Aktien andienen will mit Verweis auf das Dokument der Diebold

      abschicken

      Üblicherweise bekommt man recht schnell eine mail. Da sollte dann drin stehen, was sie brauchen, eigentlich nur einen formlosen Auftrag zur Annahme des Angebots
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 16:30:50
      Beitrag Nr. 1.065 ()
      DBD Hälfte gedeckt, glaube aus dem Gesamtkonstrukt kommen noch einige gute Trades raus
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 16:34:04
      Beitrag Nr. 1.066 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.411.758 von Nachtstute am 09.08.18 16:27:17
      Zitat von Nachtstute:
      Zitat von straßenköter: Die Ertragsausschüttung ist jetzt auch verbucht: je Anteil 1,3663048 EUR


      Wann hast du Kapitalmaßnahme durchgeführt?


      Ordererteilung letzten Donnerstag. Heute Verbuchung Abfindung + Zinsen
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 16:39:17
      Beitrag Nr. 1.067 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.411.818 von straßenköter am 09.08.18 16:34:04Die Zinsen sind eine positive Überraschung.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 16:45:41
      Beitrag Nr. 1.068 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.411.860 von Kalchas am 09.08.18 16:39:17
      Zitat von Kalchas: Die Zinsen sind eine positive Überraschung.


      das ist immer so, lies dich ein und sei dann selbstbewußt. BuGs/ Tender sind sehr technisch, Handwerkszeug ist gerade bad/ worst case entscheidend, sonst verliert man den Fokus und verkauft die Ineffizienz
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 17:07:01
      Beitrag Nr. 1.069 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.411.953 von B0baFett am 09.08.18 16:45:41Naja, die Zinsen hatten wir hier vor Wochen schon vorgerechnet, das ist jetzt nicht so ein Geheimnis.

      Was hier asymmetrischer Investmentcase & Risiko ist oder "Ineffizienz", das steht doch auf einem ganz anderen Blatt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 17:13:47
      Beitrag Nr. 1.070 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.412.181 von honigbaer am 09.08.18 17:07:01
      Zitat von honigbaer: Naja, die Zinsen hatten wir hier vor Wochen schon vorgerechnet, das ist jetzt nicht so ein Geheimnis.

      Was hier asymmetrischer Investmentcase & Risiko ist oder "Ineffizienz", das steht doch auf einem ganz anderen Blatt.


      lol ist egal, was man hier schreibt, hinterher wussten alle alles, klar ist das nicht rocket science aber erinnere mich noch an alles Mögliche was hier gestern/ heute konstruiert wurde.

      Tender vor ner Woche hab ich hier vorgerechnet, da war das dem Board keinesfalls klar, schon gar nicht vermutlich unausweichlicher Sachzwang der Mutter auf pünktliche Zahlung. Lies doch mal deine eigenen Postings nach.

      laters
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 17:21:31
      Beitrag Nr. 1.071 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.411.779 von B0baFett am 09.08.18 16:30:50
      Zitat von B0baFett: DBD Hälfte gedeckt


      Was meinst Du damit?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 17:40:07
      Beitrag Nr. 1.072 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.412.328 von SquishyLady am 09.08.18 17:21:31
      Zitat von SquishyLady:
      Zitat von B0baFett: DBD Hälfte gedeckt


      Was meinst Du damit?


      DBD ist die Mutter in US. Sidetrade. Die müssen die Win-Party ja bezahlen, entweder über neue Kredite, vermutlich aber über eine KE, das Szenario spielt der Markt seit Tagen, auch wenn das hier bezweifelt wurde.
      Wenn die deutsche Zweckgesellschaft die Kohle per heute an die Win-Andiener zahlt, geht die Stimmung in US natürlich auch nochmal runter, die blicken deutsche BuGs noch weniger als inländische Win-Aktionäre. sorry
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 17:44:47
      Beitrag Nr. 1.073 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.686.775 von honigbaer am 03.05.18 15:22:21
      Zitat von honigbaer: .... Angesichts der hohen Verschuldung und der wenig ermutigenden Quartalszahlen, sieht wohl mancher Marktteilnehmer nun erhebliche Risiken, eine Gefährdung von Ausgleichszahlungs- und Abfindungsansprüchen steckt aber derzeit jedenfalls nicht im Kurs. Fraglich, ob man trotz des Sicherheitsnetzes der Barabfindung die Aktie als heißes Eisen betrachten muss.


      Wohlgemerkt am 03. Mai hatte ich das geschrieben, das war beim letzten Quartalsbericht.
      Dass man die Ausgleichszahlung besser abwartet, wegen der Zinsen, um dann anzudienen, war damals auch schon Thema.

      Ich bin ja froh, wenn ich am Ende als Dummerl da stehe, dass hier zu viele Bedenken hatte, indem alles gut ausgeht. Normalerweise notieren die Abfindungswerte unter Beherrschungsvertrag 5 bis 10% über der Barabfindung. Wenn Wincor Nixdorf 8% darunter notiert, gibt mir das halt zu denken.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 17:54:10
      Beitrag Nr. 1.074 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.412.511 von honigbaer am 09.08.18 17:44:47
      Zitat von honigbaer:
      Zitat von honigbaer: .... Angesichts der hohen Verschuldung und der wenig ermutigenden Quartalszahlen, sieht wohl mancher Marktteilnehmer nun erhebliche Risiken, eine Gefährdung von Ausgleichszahlungs- und Abfindungsansprüchen steckt aber derzeit jedenfalls nicht im Kurs. Fraglich, ob man trotz des Sicherheitsnetzes der Barabfindung die Aktie als heißes Eisen betrachten muss.


      Wohlgemerkt am 03. Mai hatte ich das geschrieben, das war beim letzten Quartalsbericht.
      Dass man die Ausgleichszahlung besser abwartet, wegen der Zinsen, um dann anzudienen, war damals auch schon Thema.

      Ich bin ja froh, wenn ich am Ende als Dummerl da stehe, dass hier zu viele Bedenken hatte, indem alles gut ausgeht. Normalerweise notieren die Abfindungswerte unter Beherrschungsvertrag 5 bis 10% über der Barabfindung. Wenn Wincor Nixdorf 8% darunter notiert, gibt mir das halt zu denken.


      ok, im Mai habe ich in diesen Thread noch nicht reingeschaut, sondern erst als WIN special sit war, vorher imho uninteressant. meinte jetzt auch nicht dich speziell, aber was ich in der Woche, seitdem ich das verfolge hier, mitbekommen habe - da gabs schon einige Klopper, so handwerklich, also der Teil, der nicht Meinung/ Glück/ Pech ist.

      so, Klappe zu, Affe tot, bis zum nächsten Mal
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 18:06:23
      Beitrag Nr. 1.075 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.412.472 von B0baFett am 09.08.18 17:40:07Was denkst du? KE zu welchem Preis? 2,5?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 18:07:23
      Beitrag Nr. 1.076 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.412.511 von honigbaer am 09.08.18 17:44:47Ich glaube zunächst mal, dass die meisten Verkäufer nicht gewusst haben, dass man die Aktien auch andienen kann.

      Das Risiko ist, dass die Diebold Inc voll in die Insolvenz abgleitet. Wenn alle andienen, dann kostet das maximal noch 300 bis 400 Mio Euro, schätze ich mal. Umsatz machen die ca. 5 Mrd Dollar. Da sollte aber kaum jemand Interesse haben. Die 300 bis 400 Mio sind ja dann auch kein Verlust, das Geld fliesst zwar ab, aber dafür erhält man als Gegenwert die Aktien.

      Bei der Aktie der Diebold Inc tummeln sich eh nur Leerverkäufer, weil wegen der Unsicherheit auch niemand dagegen hält. Wenn die eine KE hinbringen, kann das auch ganz schnell.

      Bei Patronatserklärungen wird ünterschieden. Die Diebold Inc dürfte nach meiner Einschätzung eine harte abgegeben haben. Harte Patronatserklärungen sind aber sofort bilanziell zu erfassen. Dann müsste schon lange eine Rückstellung gebildet worden sein.

      Dann ist eigentlich nur noch der Mittelabfluss in der Cash Flow-Rechnung für den Aktienkau zu erfassen.
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 18:14:23
      Beitrag Nr. 1.077 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.412.733 von trade20 am 09.08.18 18:06:23
      Zitat von trade20: Was denkst du? KE zu welchem Preis? 2,5?


      keine Ahnung, und ganz sicher bin ich mir natürlich auch nicht, sonst hätte ich auch nicht die Hälfte gedeckt.

      Üblicherweise strecken die jetzt ihre Fühler aus bei _Banken / Investoren und gucken, wo Geldseiten sind, vorzugsweise weiße Ritter/ pot. Ankerinvestoren.
      Falls keine aufzutreiben sind sind, geht man mit dem preis solange runter bis Nachfrage entsteht, müsste man dabei sein, um Preis schätzen zu können, alles andere ist Quatsch.

      Klar ist nur, dass dieses Szenario gespielt wird, für eine trading short hat das gereicht.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 18:41:12
      Beitrag Nr. 1.078 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.412.811 von B0baFett am 09.08.18 18:14:23Kapitalerhöhung ? Glaubt ihr eigentlich an den Osterhasen ?
      Aktienkurs 4,73 signalisiert mal eher Totalschaden ...
      macht dann bestimmt wirklich viel Spaß eine aktienleiche alias Wincor nixdorf im Depot zu haben
      Und der täglichen Zitterpartie am Briefkasten .....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 19:07:58
      Beitrag Nr. 1.079 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.413.081 von kitzblitz am 09.08.18 18:41:12
      Zitat von kitzblitz: Kapitalerhöhung ? Glaubt ihr eigentlich an den Osterhasen ?
      Aktienkurs 4,73 signalisiert mal eher Totalschaden ...
      macht dann bestimmt wirklich viel Spaß eine aktienleiche alias Wincor nixdorf im Depot zu haben
      Und der täglichen Zitterpartie am Briefkasten .....


      was wäre das Internet nur ohne Leute wie dich
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 19:22:53
      Beitrag Nr. 1.080 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.411.272 von straßenköter am 09.08.18 15:40:15
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von pummel1310: Die Codi weiss nicht was sie tun soll
      Ich soll ihnen sagen,an welcher Börse ich mit welchem Limit verkaufen will?????

      Was habt ihr zwecks Andienung gemacht?


      Guck mal in Dein Postfach. Mit Datum 20.02.2017 wurde Dir eine Annahmeerklärung eingestellt. Streich die Frist durch und ergänze, dass die Annahme noch möglich ist, weil ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit noch läuft.

      Ich würde allerdings bezweifeln, dass die comdirect dass noch rechtzeitig bis morgen um 10 Uhr hinbekommt. Vermerke besser gleich: Achtung Frist. Unverzüglich bearbeiten.

      Die Dich nach einbem Börsenplatz bzw. Limit gefragt hat, hat schlichtweg null Ahnung, was Du machen wolltest. Lass Dich mit jemanden verbinden, der sich mit Kapitalmaßnahmen beschäftigt. Es kann allerdings sein, dass da niemand ist, weil dies von der Commerzbank umgesetzt wird.


      Waum frist morgen 10 uhr?
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 19:24:39
      Beitrag Nr. 1.081 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.411.770 von Kalchas am 09.08.18 16:28:24
      Zitat von Kalchas: Das Formular hat man nur bekommen, wenn man am 20.2.2017 Aktionär war. Man kann die Aktien aber auch jetzt gekauft haben.

      https://kunde.comdirect.de/cms/hilfe-service-kontaktweiche.h…

      Dann einloggen.

      Wertpapiere

      und dann

      Aktien & Wertpapiere


      und dann zum Kontaktformular

      schreiben, dass man x-Aktien andienen will mit Verweis auf das Dokument der Diebold

      abschicken

      Üblicherweise bekommt man recht schnell eine mail. Da sollte dann drin stehen, was sie brauchen, eigentlich nur einen formlosen Auftrag zur Annahme des Angebots


      So gestern gemacht
      Soll börsenort usw.nennen
      Also schwachsinn
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 19:25:23
      Beitrag Nr. 1.082 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.411.746 von Nachtstute am 09.08.18 16:26:06
      Zitat von Nachtstute: ICh bin auch bei der comdirect. Dort gibt es ein Online Formular für die Kapitalmaßnahmen.


      Danke ich suche es
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 19:26:57
      Beitrag Nr. 1.083 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.411.272 von straßenköter am 09.08.18 15:40:15
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von pummel1310: Die Codi weiss nicht was sie tun soll
      Ich soll ihnen sagen,an welcher Börse ich mit welchem Limit verkaufen will?????

      Was habt ihr zwecks Andienung gemacht?


      Guck mal in Dein Postfach. Mit Datum 20.02.2017 wurde Dir eine Annahmeerklärung eingestellt. Streich die Frist durch und ergänze, dass die Annahme noch möglich ist, weil ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit noch läuft.

      Ich würde allerdings bezweifeln, dass die comdirect dass noch rechtzeitig bis morgen um 10 Uhr hinbekommt. Vermerke besser gleich: Achtung Frist. Unverzüglich bearbeiten.

      Die Dich nach einbem Börsenplatz bzw. Limit gefragt hat, hat schlichtweg null Ahnung, was Du machen wolltest. Lass Dich mit jemanden verbinden, der sich mit Kapitalmaßnahmen beschäftigt. Es kann allerdings sein, dass da niemand ist, weil dies von der Commerzbank umgesetzt wird.


      2017 hatte ich keine wincor
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 19:38:02
      Beitrag Nr. 1.084 ()
      Ich kann ja nicht sagen, dass garantiert keine Kapitalerhöhung bei der Mutter erfolgt, nur der Vorstand wollte das am 01. August bei der Pressekonferenz nicht in Betracht ziehen.

      I'm not going to comment on the specifics of the process that we're going through. Obviously, we've got a very supportive lender group and we'll work along with them to head down what I think is the simplest path of finalize on an amendment. I don't foresee that equity path as being a requirement at this stage or something that we would contemplate.

      Es kann ja niemand wissen, ob noch Geldgeber bereit stehen, kann ja sein.
      Die Bilanzsituation bei Diebold gibt meines Erachtens andernfalls keine Marktkapitalisierung über Buchwert her.

      Aber dass eine Kapitalerhöhung eine reine Preisfrage wäre, unter Annahme eines DEBT zu EBITDA von 7fach bei Ausübung aller Andienungsrechte, so rechnet Moody's, kann man wohl kaum erwarten. Da fehlen etwa 600 Mio, um auf vernünftige covenants unter 5fach zu kommen. Selbst wenn es möglich wäre, bevor man sich so weit rausverwässern lässt, ist doch alles andere auszuloten.
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 20:18:35
      Beitrag Nr. 1.085 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.412.811 von B0baFett am 09.08.18 18:14:23
      Zitat von B0baFett:
      Zitat von trade20: Was denkst du? KE zu welchem Preis? 2,5?

      keine Ahnung, und ganz sicher bin ich mir natürlich auch nicht, sonst hätte ich auch nicht die Hälfte gedeckt.


      Meine Frage bezog sich auf das gedeckt.
      Du hast angedient und 50% der Summe über OS auf DBD gehedged?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 20:43:45
      Beitrag Nr. 1.086 ()
      Unter order kapitalmassnahmen kann ich tatsächlich anweisen

      Bleibt die frage ,warum nur bis morgen 10 uhr lt.strassenköter
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 21:06:11
      Beitrag Nr. 1.087 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.414.353 von pummel1310 am 09.08.18 20:43:45
      Zitat von pummel1310: Unter order kapitalmassnahmen kann ich tatsächlich anweisen

      Bleibt die frage ,warum nur bis morgen 10 uhr lt.strassenköter


      Das ist bankenspezifisch, die müssen das ja auch noch umsetzen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 21:08:26
      Beitrag Nr. 1.088 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.414.545 von SquishyLady am 09.08.18 21:06:11
      Zitat von SquishyLady:
      Zitat von pummel1310: Unter order kapitalmassnahmen kann ich tatsächlich anweisen

      Bleibt die frage ,warum nur bis morgen 10 uhr lt.strassenköter


      Das ist bankenspezifisch, die müssen das ja auch noch umsetzen.


      Aber warum reicht 14 uhr nicht?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 21:15:41
      Beitrag Nr. 1.089 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.414.578 von pummel1310 am 09.08.18 21:08:26
      Zitat von pummel1310:
      Zitat von SquishyLady: ...

      Das ist bankenspezifisch, die müssen das ja auch noch umsetzen.


      Aber warum reicht 14 uhr nicht?


      Frag Deine Bank bis wann die das brauchen.
      Wenn es zu spät kommt wird es erst in der Folgewoche berücksichtigt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 21:17:48
      Beitrag Nr. 1.090 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.414.659 von SquishyLady am 09.08.18 21:15:41Ach so
      Aber nächste woche wirds wohl noch geld geben
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 21:27:15
      Beitrag Nr. 1.091 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.414.152 von SquishyLady am 09.08.18 20:18:35
      Zitat von SquishyLady:
      Zitat von B0baFett: ...
      keine Ahnung, und ganz sicher bin ich mir natürlich auch nicht, sonst hätte ich auch nicht die Hälfte gedeckt.


      Meine Frage bezog sich auf das gedeckt.
      Du hast angedient und 50% der Summe über OS auf DBD gehedged?


      Eher Nebenwette als Hedge, Aktien in US, keine Scheine, Hälfte gedeckt heute. Tender letzte Woche hatte ich keine Bedenken
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 21:30:15
      Beitrag Nr. 1.092 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.414.578 von pummel1310 am 09.08.18 21:08:26
      Zitat von pummel1310:
      Zitat von SquishyLady: ...

      Das ist bankenspezifisch, die müssen das ja auch noch umsetzen.


      Aber warum reicht 14 uhr nicht?


      Die deadline wird von der Zahlstelle vorgegeben, also Deuba, minus Puffer
      Avatar
      schrieb am 10.08.18 07:26:05
      Beitrag Nr. 1.093 ()
      Irgendwie verwirrt ihr mich
      Wenn ich heute einreiche ,warum soll ich dann die 55 nicht mehr bekommen
      Das Schiedsverfahren endet doch nicht heute oder am Montag?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.08.18 08:36:08
      Beitrag Nr. 1.094 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.415.946 von pummel1310 am 10.08.18 07:26:05
      Zitat von pummel1310: Irgendwie verwirrt ihr mich
      Wenn ich heute einreiche ,warum soll ich dann die 55 nicht mehr bekommen
      Das Schiedsverfahren endet doch nicht heute oder am Montag?


      Es geht darum, dass es wöchentlich eine Annahmefrist gibt. Gibt man zu spät den Auftrag ab, kann man erst in der Folgewoche berücksichtigt werden. Sofern man den Auftrag schriftlich erteilen muss, kommt noch hinzu, dass man nicht genau weiß, wann ein Mitarbeiter den Auftrag zur Bearbeitung in die Hand nimmt.

      Das Spruchverfahren wird vermutlich noch Jahre dauern, so dass die Möglichkeit zum Tendern noch sehr lange bestehen bleiben wird. Dafür muss die Mutter natürlich solvent bleiben.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.08.18 20:59:07
      Beitrag Nr. 1.095 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.416.534 von straßenköter am 10.08.18 08:36:083,85 usd
      Und wieder minus 13 %
      Wird dann mal langsam knapp mit der kapitalerhöhung ....
      schubra und co stehen schon in den startlöchern
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.08.18 22:26:50
      Beitrag Nr. 1.096 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.423.644 von kitzblitz am 10.08.18 20:59:07Kann man irgendwie erfahren, wie viele erneut angedient haben?
      Avatar
      schrieb am 11.08.18 02:30:05
      Beitrag Nr. 1.097 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.423.644 von kitzblitz am 10.08.18 20:59:07Die grosse Panik ist vorbei.
      Schoener Intraday Rebound von 3.55 auf 4.10 mit Rekordvolumen.

      Das schlimmste sollte ausgestanden sein
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.08.18 07:33:58
      Beitrag Nr. 1.098 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.424.799 von trade20 am 11.08.18 02:30:05
      Zitat von trade20: Die grosse Panik ist vorbei.
      Schoener Intraday Rebound von 3.55 auf 4.10 mit Rekordvolumen.

      Das schlimmste sollte ausgestanden sein


      Das ist natürlich ein Rebound auf einem mittlerweile ziemlich niedrigen Niveau. Ob das jetzt zwangsläufig die Wende ist, würde ich abwarten. Gewisse Zweifel sind bei mir vorhanden. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich viele bei Diebold Inc. die Bilanz angucken und den Rechenschieber herausholen. Vor allem könnte es für Hedgefonds interessant sein/werden, Aktien der Diebold Nixdorf einzusammeln, sofern sich aus der Differenz zum Andienungserlös ein Short auf die Mutter realisieren lässt. Ich kenne nicht die Preise für eine derartige Absicherung. Das Aufgeld dürfte ja durch hohe Vola enorm sein, aber wenn es funktionieren sollte, hat die Mutter ein noch größeres Problem, denn Ruhe würde man dann erst bekommen, wenn man dem Markt darlegen könnte, dass man im Zweifelsfall 100% an Diebold Nixdorf bezahlen könnte. Das Zeitfenster dürfte nicht groß sein, dass belgen zu können, denn je tiefer der Aktienkurs um so unwahrscheinlicher werden Rettungsmaßnahmen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.18 08:20:11
      Beitrag Nr. 1.099 ()
      Was ich noch ergänzen möchte. Ich habe ja durchaus schon Einiges mit Aktien, die einen Beherrschungsvertrag haben, erlebt. So auch die damalige Situation um Alba als die Mutter in Bedrängnis geriet. Ich habe damals schon recht früh die Aktie veräußert, weil ich Respekt vor der schlechten Bonität der Mutter hatte und das obwohl die Dividendenrendite bei Alba bei Kursen von 60€ noch enorm hoch war. Erst als mit einem Artikel über die Schuldensituation der Mutter, ich glaube es war die Börsenzeitung, die problematische Lage bei der Mutter aufgezeigt wurde, ging der Kurs bei Alba recht fix Richtung Abfindungsniveau in die Knie. Ich weiß nicht, ob der Kursverfall bei Alba dann den Einstieg der Chinesen bei der Mutter beschleunigt hat. Auf alle Fälle hat auch damals die Mutter Stücke angedient bekommen und die Liquiditätslage nicht gerade verbessert.
      Hier bei DN war dies kurstechnisch anders. Man kann recht schön im Chart erkennen, dass quasi mit Jahreswechsel der Kursverfall langsam recht träge losging. Bis dahin hat die Aktie genau das gemacht, was man erwarten konnte. Die 70€ waren bei der Situation, wenn man DN isoliert betrachtet, mehr als gerechtfertigt. Ich weiß auch von Fondsmanagern, dass denen frühzeitig größere Pakete an DN angeboten wurden. Da haben also schon Marktteilnehmer recht früh die Probleme bei der Mutter und die möglichen Folgen für DN erkannt. Ich würde gern mal wissen, ob und wenn ja, wie hoch Leerverkäufe auf die Mutter, aber auch auf DN aufgebaut wurden. Eventuell haben da einige Marktteilnehmer auch noch den Verfall der beiden Kurse beschleunigt. Ich selber habe die Gefahr für den Kurs da noch gar nicht realisiert. Im Moment muss man von Donnerstag zu Donnerstag denken. Auf alle Fälle habe ich gelernt, dass man einen derartigen schleichenden Kursverfall wie bei DN früher intensiver hinterfragen muss, weil so ein Kursverlauf für eine Aktie mit BGAV völlig untypisch ist. Eine mögliche Insolvenz der Mutter war komplett außerhalb meiner Betrachtung. So eine ähnliche Konstellation wie bei DN gibt es übrigens noch bei Uniwheels/Superior. Auch hier hat der Kranke den Gesunden gekauft und einen BGAV abgeschlossen, nur sollte der geringe Streubesitz für die Mutter hier keine Gefahr darstellen.
      10 Antworten
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      schrieb am 11.08.18 10:45:13
      Beitrag Nr. 1.100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.425.144 von straßenköter am 11.08.18 08:20:11Ja, das ist eine interesaante Frage- Was kann man vorher erkennen und besser machen?

      Das startete mit einem Übernahmeangebort. Dort musste Diebold nachweisen, dass die Mittel für den Erwerb aller Aktien der übrigen Aktionäre verfügbar sind. Dann kann man aber shwer sehen, dass diese Mittel knapp 3 Jahre später nicht mehr vorhanden sein sollen.

      Man kann vielleicht sagen, dass die Übernahme für Diebold eine Nummer zu groß war.

      Merkwürdig war jedenfalls, dass Diebold nach der erfolgreichen Übernahme die Dividende gekürzt hat. Das macht man eigentlich nicht gerne.

      Anlässlich der Verschmelzung wurde ein GEMEINSAMER BERICHT des Vorstands der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft, Paderborn und der Geschäftsführung der Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA, Eschborn erstellt. Der gehörte zu den Unterlagen der HV. Den sollte man gelesen jaben. Insbesonder wird da auch auf die verschuldung von Diebold eingegangen. Für den 30.6. 2016 werden 2,5 Mrd langfistige Verbindlichkeiten und 918 Mio kurzfristige Verbindlichkeiten. Das bei einem Eigenkapital von 602 Mio Dollar. Das sieht schon einigermassen schwach aus, allerdings ist das eine Bruttobetrachtung. Netto wären 3,6 Mrd Dollar kurzfristige Vermögenswerte zu berücksichtigen. Folglich hätte ich da kein Problem gesehen. Vielleicht hätte man aber die weitere Entwicklung beobachten müssen.

      Einen Punkt kann ich aber nicht verstehen. Wie kann man nach dem Abschluss der Beherrscungsvertrags Aktien mit einem so hohen Aufgeld kaufen? 70 Euro waren doch ein Witz. Wenn ich mich richtig erinnere, wäre ich erst bei über 60 Euro zum Zug gekommen. Dann halt nicht. Der Sicherungsfallsschirm war bei nur 55,02 Euro.

      Bei einem Squeeze Out kann man sich übelegen, ob man 10 % Aufgeld riskiert oder nicht. Bei einem Beherrschungsvertrag ist mir das Risiko zu hoch. Da kann man am Ende viel mehr verlieren als die 10 %. 2 Monate nach Beendigung des Spruchverfahrens kann nicht mehr angedient werden. Der Rettungsfallschirm entfällt. Der Kurs unterliegt den Marktgesetzen. Im Prinzip kann man die Aktie mit der festen jährlichen Ausgleichszahlung als Anleihe betrachten. Entscheidend für die Bewertung ist dann das allgemine Zinsniveau und die Bonität des Schuldners. Was heute attraktiv aussieht, kann später völlig unattraktiv sein. Bei einem Basiszinsatz von 5 % wäre der Kurs ganz schnell unter 40 Euro. Da kann man der Meinung sein, dass hält man einfach durch, da die Zinsen wieder sinken.

      Es ist aber nicht geagt, dass das möglich ist. Da könnte ein Squeeze Out einen Strich durch diese Rechnung machen.

      Die Diskontierung der Ausgleichszahlungen ird dann ungfähr den Aktienkurs bringen. Dann müsste er Ertragswert bestimmt werden. Aber auch da wäre es so, dass die Gewinne mit höheren Zinssätzen diskontiert würden als in der Bewertung 2016. Wenn zahlenmässig die Planungen ähnlich denen von 2016 wären, käme ca. auch nur der Börsenkurs heraus, der also weit unter 55 Euro liegen kann.
      9 Antworten
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      schrieb am 11.08.18 11:19:15
      Beitrag Nr. 1.101 ()
      Dass es ein Ertragsproblem gibt, vor allem in den USA, war ja länger bekannt, dass zum Jahresende das Management ausgetausch wurde, war wohl schon die Folge bzw kann man auch als Quittung für die Finanzierungslasten aus der Übernahme. Das Handelsblatt hatte da schon im Februar 2017 und dann alle paar Monate berichtet. Trotzdem konnte man letztes Jahr noch zuversichtlich sein, über 300 Mio EBITDA macht 3 Mrd Unternehmenswert, 1,5 Mrd Schulden halbwegs tragbar und eine Firma mit fast 5 Mrd Umsatz macht ja nicht pleite. Ich hatte ja meine alten kommentare durchstöbert, war damals sogar der Meinung, lieber die Mutter kaufen.

      Wincor Kurs weit über der Abfindung damals, während das Argument schwache US-Zahlen ja bei Gewinnabführung ohnehin nicht überzeugte. Eigenkapitalquote zwar unter 20% in den USA, aber die Andienungsrechte sah ich da auch eher als Minderheitsanteil, dass der Rückkauf notfalls durchfinanziert sein, war ohnehin meine Annahme.

      Nur der Blick auf die Finanzierungssituation ist natürlich unerfreulich. Eine Milliarde Goodwill gegen inzwischen 300 Mio Eigenkapital, DEBT zu EBITDA nach Rücknahme EBITDA Prognose verschlechtert, und die Andienungsverpflichtung bringt die Verschuldung im Ernstfall zusätzlich über die covenants. Liquidität verbraucht man glaub auch operativ wegendes Sanierungsprogramms, das sowieso nicht so spektakulär ist vom Volumen. Also für 440 Mio Mittelabfluss scheint mir das alles nicht gerüstet, Revolverkreditlinie ist da, aber machen das die Banken mit, ist doch die Frage, wenn man das nicht längst vereinbart hat? Insoweit ist natürlich die Aussage im Q2 Webcast, covenants verhandeln und Andienungspflich noch nicht dabei alarmierend. Und die Analysten meinten ja, das sei wie eine US Vorzugsaktien, die sofortige Fälligkeit hatten die Analysten scheinbar nicht auf dem Radar.

      Wo soll man noch lesen, yahoo finance Kommentare beschäftigen sich auch mit der Ertragslage und Leerverkäfern und nervösen Anleihebesitzern. Nur dass da donnerstags ein Liquiditätsproblem mit den Andienungsrechten besteht, ist fast praktisch kein Thema. Die denken alle, 300 Mio EBITDA und 5 Mrd Umsatz rechtfertigt einen buy-out mit 1 Mrd. Allenfalls werdennoch verwässernde Kapitalmaßnahmen gesehen. Nur selbst wenn jemand eine Milliarde mitbringt, geht die doch zur Hälfte für die Andienungspflicht und laufende Sanierungskosten weg. Die bisherigen Aktionäre bei der US Mutter sind dann auch noch da und die bilanzierten Firmenwerte, das sieht man in denUSA vielleicht lockerer als hierzulande, aber wenn es das 4fache Eigenkapital ist und man die erwarteten Erträge, die den Goodwill rechtfertigen, nicht so richtig hat?

      Gegen eine Pleite spricht, dass die Geldautomaten funktionieren müssen, ist Diebold systemrelevant? Und 500 Mio / 1 Mrd ist jetzt auch nicht so eine Summe, man müsste eben jemand (Hedgefonds?) finden, der die Andienungsverpflichtung sozusagen als Nachrangdarlehen zur Verfügung stellt, somit keine Einreichung gegen bar, sondern parken bei einer Zwischenadresse und ein paar Jahre ruhe. Um wenigstens die Liquiditätskrise zu entschärfen. Erstmal die andienung aussetzen und dann die deutschen Aktionäre fragen, wie sie ihren Beherrschungsvertrag und damit ihr Geld retten wollen.

      Hier im Board kriege ich dafür den Vogel gezeigt, das sei naive Träumerei, mit Hinweis auf juristisch einklagbare Zahlungspflicht. Ich frag mich ja nur, wie das mit dem Geld gehen soll. Ja, die Patronatserklärung, ich nehme es zur Kenntnis. Natürlich, so lange die Gläubiger zwei- bis dreimal 160 Mio zusätzlich bereitstellen, trotz absehbarer covenant-Verletzung, geht es. Moody's war eigentlich die einzige Quelle, in der das Problem halbwegs richtig dargestellt wurde.

      Das Andienungsvolumen in der zweiten Augustwoche kennt man natürlich nicht, aber bei Börsenkurs 8% unter der Abfindung und ähnlichen Umsätzen wie in der ersten Woche und dem Hinweis im Q2 Bericht auf die abfließenden 160 Mio, wird es wohl nicht weniger sein.

      Hier im Board wird ja teils auch immer noch das Formular gesucht.
      Nur die Frage, ob andienen vielleicht auch Probleme schafft, und sei es nur, indem sich die weiteren Auszahlungen 1-2 Monate verzögern und man da zittern muss, sollte man auch in Erwägung ziehen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.18 11:29:34
      Beitrag Nr. 1.102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.425.615 von Kalchas am 11.08.18 10:45:13Die Frage - was man besser machen kann beim Investieren in BuGs - haste dir ja eigenttlich selber schon beantwortet:

      Keine Liebhaberpreise zahlen sondern mit Floor im Rücken in Abverkäufe reinskalieren (auch BuGs sind Aktien und haben etwas Beta zum Markt), Auf- bzw. Verzinsung Tenderpreise verstehen und sicher wissen, i.d.R. nie mehr als max. 10%, eher 5% über aktuellem Tenderpreis zahlen, Wert Spruchstelle nicht überbewerten, nicht in die Fantasien von Foristen investieren sondern mit den Erwartungen auf dem Teppich bleiben, auf Handels-Liquidität achten, Mutter bischen im Blick behalten, keine Verschwörungstheorien entwickeln oder sonst intekktuell kreativ werden
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.08.18 12:56:17
      Beitrag Nr. 1.103 ()
      Was sind bitte Liebhaberpreise bei Aktien mit BGAV? Es gibt ja wohl immer auch noch eine operative Entwicklung eines Unternehmens und wenn diese gut ist, sind deutlich höhere Kursen gerechtfertigt. Da nenne ich mal eine P&I oder eine WET, die mit 200 bzw 100% höherem Kurs per Squeeze Out den Markt verlassen haben. Oder guck Dir aktuelle Fälle wie Homag, Design Hotel oder Mevis an. Das Risiko für Rückschläge muss man wegdiversifizieren.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.08.18 13:18:09
      Beitrag Nr. 1.104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.425.615 von Kalchas am 11.08.18 10:45:13
      Zitat von Kalchas: ...
      Bei einem Squeeze Out kann man sich übelegen, ob man 10 % Aufgeld riskiert oder nicht. Bei einem Beherrschungsvertrag ist mir das Risiko zu hoch. Da kann man am Ende viel mehr verlieren als die 10 %. 2 Monate nach Beendigung des Spruchverfahrens kann nicht mehr angedient werden. Der Rettungsfallschirm entfällt. Der Kurs unterliegt den Marktgesetzen. Im Prinzip kann man die Aktie mit der festen jährlichen Ausgleichszahlung als Anleihe betrachten. Entscheidend für die Bewertung ist dann das allgemine Zinsniveau und die Bonität des Schuldners. Was heute attraktiv aussieht, kann später völlig unattraktiv sein. Bei einem Basiszinsatz von 5 % wäre der Kurs ganz schnell unter 40 Euro. Da kann man der Meinung sein, dass hält man einfach durch, da die Zinsen wieder sinken.
      ....


      Was hat das mit einem Squeeze-out zu tun? Natürlich wohnt jeder Beherrschungsvertrag-Aktie die Ohantasie auf einen höheren Preis beim späteren Squeeze-out inne UND die Phantasieaus dem laufendne Spruchverfahren. Dazu kommt die attraktive Rendite der Ausgleichszahlung, die sich in einigen Fällen zwischen 4 und 5% bewegt, weit höher als selbst langlaufende Anleihen von normalen Industrieschuldnern. Die Angst vor einem höheren Basiszins muss man ja gerade nicht haben, da bis zum Ende des Spruchverfahrens neben der Ausgleichszahlung basiszinsorientierte Zinsen anwachsen.

      Hingegen sind 10% Mehrpreis bei einem Squeeze-out ein ganz was anderes, eine reine Spekulation auf das Spruchverfahren. Die aber bei einem Beherrschungsvertrag doch ebenfalls gegeben ist, je nach Konstellation. Wer sagt denn, dass die Käufer, die hier im April noch 10% über der Abfindung gekauft haben, nicht andienen wollten, in Erwartung eines Erfolgs im Spruchverfahren. Natürlich sind diese Kursaufschläge umso höher, je höher die Chancen des Spruchverfahrens sind. Unter 5% Aufschlag deutet eigentlich auf ein chancenloses Spruchverfahren hin, was dann meist auch am zuständigen Gericht und nicht an der Firma selbst oder dem Wergutachten liegt.

      Im Diebold Kurs war bis Mai 3,50 aufgelaufene Ausgleichszahlung und dazu noch 1,5% Zinsen enthalten, die 62 Euro damals nur etwas höher der übliche Aufschlag, begründet durch die hohe Rendite der Ausgleichszahlung von fast 6%.

      Das einzige, was alle Kalkulationen über den Haufen wirft, ist die Liquiditäts- und Bonitätskrise bei Diebold USA, die mit dem Q2 Bericht nochmal verschärft zu Tage trat. Dazu der Lemmingeffekt sag ich jetzt mal, dass alle das Sicherheitsnetz in Anspruch nehmen möchten. Und das steht eben nun vor einer Zerreißprobe. Das ist nah am "fait accompli", gestern war alles in Ordnung und jetzt ist es eben anders.

      Der Rat, vor dem Hintergrund die sichere Andienung zu wählen, ist ja aus der ursprünglichen Überlegung, hohe Rendite und notfalls Sicherheit der Andienung, logisch. Nur ist genau das nun die Zerreißprobe für das Sicherheitsnetz. Es ist wohl jeder froh, wenn es hält, aber nach einer Logik, Abfindungswerte kaufen, wenn der Aufschlag zur Abfindung unter 5% fällt, sammelt man sich die Problemfälle systematisch ein.

      Und das Thema "Insolvenz meets Spruchverfahren" hatte glaub die SdK mal in der Mitgliederzeitschrift. Weniger wegen der Andienungsrechte, sondern weil mögliche Nachbesserungen aus Spruchverfahren nicht per Bankgarantie abgesichert sind. Und bei einer Insolvenz oder Chapter 11 wäre eben schwer überschubar, wer für wen einsteht. Gab es ja schon bei Schumag. Bei Edscha kam die Insolvenz erst nach dem Squeeze-out, wenn ich mich recht erinnere.

      "Keine Liebhaberpreise zahlen" und "mit den Erwartungen auf dem Teppich bleiben".
      Ja, was ist denn mit der Erwartung, in einer Woche 8% durch einfache Andienung zu gewinnen.
      Auf welchem Teppich bleibt die?

      Angeblich war ja die Erwartung einer fast 6%igen jährlichen Ausgleichszahlung nie gefährdet, wie auch, da gibt es ja eine Patronatserklärung?! Aber jetzt, wo alle gemerkt haben, dass da doch Risiken bestehen könnten, soll man sich darauf verlassen dürfen, dass auch 100 Prozent auf einmal gezahlt werden kann und alles andere Verschwörungstheorien sind, während man vorher für die Erwartung 5% jährlich angeblich Liebhaberpreise zahlte.
      Avatar
      schrieb am 11.08.18 22:49:42
      Beitrag Nr. 1.105 ()
      Der "rebound" von Freitag waren wohl vor allem Leerverkäufer die vor dem Wochenende glatt gestellt haben. Man weiss ja nie was übers Wochenende ausgetüftelt wird. Wäre ja auch evtl. ein gefundenes Fressen für einen Warren E. Buffett der DBD mit großzügigen 10%-Vorzugsaktien inkl. Warrants auf eine 10-20% Beteiligung "unter die Arme greifen" könnte.
      Wenn nichts kommt kann ich mir aber vorstellen dass das Schlachtfest am Montag weiter geht.
      Avatar
      schrieb am 12.08.18 11:39:28
      Beitrag Nr. 1.106 ()
      Noch vor 6 Monaten hätte sich Diebold maßlos gefreut, wenn sie alle Wincor-Aktien zu 55 Euro angedient bekommen hätten.

      Jetzt passiert genau das, dass alle panisch andienen. Ist doch super für Diebold, das Wincor-Problem löst sich von selbst und Diebold kann zukünftig selbst die ca. 4 Euro Ertrag je Aktie vereinnahmen. Was will man denn mehr?

      Ich glaube, das musste denen auch schon vor einer Woche bewusst sein, dass jetzt alle andienen, und wenn sie wirklich Liquiditätsprobleme gesehen hätten, hätten sie schon die erste Tender-Tranche von letzter Woche nicht gezahlt/zahlen dürfen. Liquidität ist ja auch vorhanden.

      Wenn Diebold schlau ist, fangen sie einfach zusätzlich an, am Markt Wincor-Aktien zu kaufen, dann sparen sie sich 5-10% und außerdem das Nachzahlungsrecht. Im Xetra-Orderbuch am Freitagabend (17:30 Uhr) sieht man ja auch schon eine Order mit ca. 18k zu 52 Euro im Bid. Das ist wohl kaum ein Kleinaktionär und könnte vielleicht schon aus der Diebold-Ecke kommen. Aus meiner Sicht wird Diebold nächste Woche am Markt kaufen, alles andere wäre einfach nicht rational, wenn sie sich lieber die Aktien sonst zu 55 Euro plus Nachzahlungsrecht von anderen andienen lassen.

      Insolvenz sehe ich derzeit nicht, da hätten sie doch nie die erste Tender-Tranche zahlen dürfen, das wäre wohl eine klassische Haftungskonstellation, wenn sie 160 Mio. zahlen, obwohl sie wüssten, dass sie wohl eine Woche später nicht mehr liquide sind. Die Zahlung der ersten Tender-Tranche spricht daher aus meiner Sicht massiv GEGEN eine Insolvenz oder Zahlungseinstellung.

      Einen vorübergehenden Zahlungsaufschub sehe ich auch nicht, weil das dann wohl alle Dämme sprengen würde und jedes letzte Vertrauen in eine Restrukturierung weg wäre. Das wäre aus meiner Sicht ganz schnell das Ende von Diebold, da würde dann auch niemand mehr Kapital nachschießen. und wer wollte noch Geschäfte mit Diebold machen, wenn sie ihre Zahlungspflichten vorübergehend einfach mal so einstellen? Halte ich alles für sehr unwahrscheinlich.

      Meine Meinung!
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 08:15:29
      Beitrag Nr. 1.107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.425.780 von B0baFett am 11.08.18 11:29:34
      Zitat von B0baFett: Die Frage - was man besser machen kann beim Investieren in BuGs - haste dir ja eigenttlich selber schon beantwortet:

      Keine Liebhaberpreise zahlen sondern mit Floor im Rücken in Abverkäufe reinskalieren (auch BuGs sind Aktien und haben etwas Beta zum Markt), Auf- bzw. Verzinsung Tenderpreise verstehen und sicher wissen, i.d.R. nie mehr als max. 10%, eher 5% über aktuellem Tenderpreis zahlen, Wert Spruchstelle nicht überbewerten, nicht in die Fantasien von Foristen investieren sondern mit den Erwartungen auf dem Teppich bleiben, auf Handels-Liquidität achten, Mutter bischen im Blick behalten, keine Verschwörungstheorien entwickeln oder sonst intekktuell kreativ werden


      Dieses Regelwerk kann man gelten lassen, wenn man die Aktie nur als Anleiheansatz ansieht. Die meisten werden die Aktie aber nach wie vor als Aktie ansehen und sie deswegen auch kaufen. Das mit Aktien mit BGAV enorme Kursgewinne möglich sind, hat die Vergangenheit gezeigt.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 09:29:52
      Beitrag Nr. 1.108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.426.074 von straßenköter am 11.08.18 12:56:17Zu Liebhaberpreisen.

      Mit Abschluss des Gewinnabführungsvertrags profitiert man nicht von der weiteren unternehmerischen Entwicklung.Das Unternehmen kann verdienen, was es will. Der Gewinn wird abgeführt, geht also aus dem Unternehmen heraus. Der Aktionär erhält hingegen die Ausgleichszahlung.

      Ich zahle jedenfalls keinen Cent für etwas, auf was ich keinen Anspruch habe.

      Die Vergleiche hinken doch. Bei P&I war eine massive Erhöhung zu erwarten, da ein Riesenauftrag mit Folgewirkung für Jahre nicht berücksichtigt wurde. Wenn man was konkretes weiß, dann kann man das berücksichtigen und ansonsten läuft man da nicht einfach hinterher.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 09:37:55
      Beitrag Nr. 1.109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.432.123 von straßenköter am 13.08.18 08:15:29Ja, was ist denn mit der Erwartung, in einer Woche 8% durch einfache Andienung zu gewinnen.

      Das halte ich für eine Marktineffienz.

      Wenn ich hingegen Kurse für zu hoch halte, kaufe ich nicht. Das ist doch ganz einfach.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 09:41:43
      Beitrag Nr. 1.110 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.432.123 von straßenköter am 13.08.18 08:15:29
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von B0baFett: Die Frage - was man besser machen kann beim Investieren in BuGs - haste dir ja eigenttlich selber schon beantwortet:

      Keine Liebhaberpreise zahlen sondern mit Floor im Rücken in Abverkäufe reinskalieren (auch BuGs sind Aktien und haben etwas Beta zum Markt), Auf- bzw. Verzinsung Tenderpreise verstehen und sicher wissen, i.d.R. nie mehr als max. 10%, eher 5% über aktuellem Tenderpreis zahlen, Wert Spruchstelle nicht überbewerten, nicht in die Fantasien von Foristen investieren sondern mit den Erwartungen auf dem Teppich bleiben, auf Handels-Liquidität achten, Mutter bischen im Blick behalten, keine Verschwörungstheorien entwickeln oder sonst intekktuell kreativ werden


      Dieses Regelwerk kann man gelten lassen, wenn man die Aktie nur als Anleiheansatz ansieht. Die meisten werden die Aktie aber nach wie vor als Aktie ansehen und sie deswegen auch kaufen. Das mit Aktien mit BGAV enorme Kursgewinne möglich sind, hat die Vergangenheit gezeigt.


      Ich schrieb "in der Regel". Klar gibts Ausnahmen, aber weil der BuG Markt nunmal quantitativ begrenzt ist, insbesondere bei Vehikeln, die liquide sind, werden besondere Erfolgsstories allzu oft auf andere Werte aus dem Sektor projiziert. Prinzip Hoffnung, gerade bei Leuten, die eher nicht so liquide sind, lohnt sich ja sonst nicht. Wenn man 50 WIN hat, sind 5 euro ja nix, müssen schon mindestens 15 sein. Uraltes Verhaltensmuster an der Börse.

      So läuft das aber nicht, man muss sich jeden case einzeln angucken und zudem verinnerlichen, dass sich der Markt nicht für die eigenen P&L intereressiert.

      BuGs sind für viele auch große player eben so interessant als Zwitter aus Aktie und Bond-proxy, weil es einen Floor gibt, der aber nur etwas taugt, wenn er in Reichweite ist. Profis gucken erstmla, wo das Risk liegt.

      D.H. bei WIN 65-70+ z.B. hat man wirklich nur eine Aktie, wenn auch mit guter Divirendite, zumindest solange die Spruchstelle läuft. billig ist sie deshlab nicht, nicht nur ex-post.

      Überhaupt Spruchstelle: Wenn man per Gießkanne BuGs kauft, weil man frühere Erfolgsstories auf jeden neuen BuG überträgt, ist das schonmal schlecht. Persönlich nehme ich eine Nachbesserung im Spruchverfahren als Bonus, nicht mehr. Wenn die Speku ohne Nachbesserung nicht funktioniert, ist das für mich Indiz, dass ich keinen guten Preis bezahlt habe. Ausnahmen gibt es, aber dann steht nicht der BuG im Vordergrund, also weder Divi noch Floor sondern der Spruchstellenwert/ SQO Chance. Meist sind diese Gattungen aber nihtz besonders liquide. Man sollte sich da also schon recht sicher sein, wenn man die macht, außer man ist Kleinanlegr.

      Beispiel MAN - habe bzw. hatte ich 2013 zu unter 84 einstehen, Rücksetzer immer wieder aggressiv genommen. Demnächst gibts ca. 2 Euro Nachzahlung, und zwar für jeden einzelnen Divitermin der letzten Jahre. Funny money, man konnte drauf zu hoffen aber nicht damit zu rechnen, dass die OLG Richter in MUN wegen Dieselgate eine Neubewertung der Risikoabschläge vornehmen würden (letzte beiden Punkte Urteilsbegründung) .

      Bonus halt. 85 -90 war das grundsolide als Invest, vielen zu solide. Hätte auch mit der moderaten Aufbesserung der ersten Instanz bestens funktioniert und wäre komplett ohne Aufbesserung auch nicht schief gegangen. Sowas ist für mich ein BuG im engeren Sinne.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 09:41:48
      Beitrag Nr. 1.111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.432.612 von Kalchas am 13.08.18 09:29:52
      Zitat von Kalchas: Zu Liebhaberpreisen.

      Mit Abschluss des Gewinnabführungsvertrags profitiert man nicht von der weiteren unternehmerischen Entwicklung.Das Unternehmen kann verdienen, was es will. Der Gewinn wird abgeführt, geht also aus dem Unternehmen heraus. Der Aktionär erhält hingegen die Ausgleichszahlung.

      Ich zahle jedenfalls keinen Cent für etwas, auf was ich keinen Anspruch habe.

      Die Vergleiche hinken doch. Bei P&I war eine massive Erhöhung zu erwarten, da ein Riesenauftrag mit Folgewirkung für Jahre nicht berücksichtigt wurde. Wenn man was konkretes weiß, dann kann man das berücksichtigen und ansonsten läuft man da nicht einfach hinterher.


      Das ist klar, aber du weißt doch nur zu gut, dass bei einer Bewertung des Unternehmens diese Entwicklung sehr wohl in die Bewertung einfließt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 09:52:25
      Beitrag Nr. 1.112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.432.714 von B0baFett am 13.08.18 09:41:43Es geht ja auch nicht darum ungefiltert mit der Gießkanne zu investieren. Viele alte BGAV-Fälle halte ich für uninteressant, vor allem weil der Großaktionär gezeigt hat, dass kein Squeeze Out auf der Agenda steht. Dann gibt es noch die Fälle, bei denen meines Erachtens mittlerweile astronomische Bewertungen zu buche stehen. DMG Mori ist so ein Fall. Auch bei Alba bin ich kürzlich zu knapp 80€ raus, weil hier die Gewinnsituation nicht mehr mit dem Kurs übereinstimmt. Bei Euwax bin ich schon vor Jahren 8zu) früh raus. Erstaunlich, dass die Aktie fast die 90€ gesehen hat. Der zuletzt gesehene Abstürz überrascht mich insofern nicht, auch wenn er nach 10 Jahren permanent seitwärts/aufwärts dann doch überraschend aus dem Nichts kam.

      Dann gehe ich mal davon aus, dass spätestens jetzt nach dem Dividendenabschlag eine McKesson bei Dir auf dem Speiseplan setht?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 10:01:14
      Beitrag Nr. 1.113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.432.714 von B0baFett am 13.08.18 09:41:43
      Zitat von B0baFett:
      Zitat von straßenköter: ...

      Dieses Regelwerk kann man gelten lassen, wenn man die Aktie nur als Anleiheansatz ansieht. Die meisten werden die Aktie aber nach wie vor als Aktie ansehen und sie deswegen auch kaufen. Das mit Aktien mit BGAV enorme Kursgewinne möglich sind, hat die Vergangenheit gezeigt.


      Ich schrieb "in der Regel". Klar gibts Ausnahmen, aber weil der BuG Markt nunmal quantitativ begrenzt ist, insbesondere bei Vehikeln, die liquide sind, werden besondere Erfolgsstories allzu oft auf andere Werte aus dem Sektor projiziert. Prinzip Hoffnung, gerade bei Leuten, die eher nicht so liquide sind, lohnt sich ja sonst nicht. Wenn man 50 WIN hat, sind 5 euro ja nix, müssen schon mindestens 15 sein. Uraltes Verhaltensmuster an der Börse.

      So läuft das aber nicht, man muss sich jeden case einzeln angucken und zudem verinnerlichen, dass sich der Markt nicht für die eigenen P&L intereressiert.

      BuGs sind für viele auch große player eben so interessant als Zwitter aus Aktie und Bond-proxy, weil es einen Floor gibt, der aber nur etwas taugt, wenn er in Reichweite ist. Profis gucken erstmla, wo das Risk liegt.

      D.H. bei WIN 65-70+ z.B. hat man wirklich nur eine Aktie, wenn auch mit guter Divirendite, zumindest solange die Spruchstelle läuft. billig ist sie deshlab nicht, nicht nur ex-post.

      Überhaupt Spruchstelle: Wenn man per Gießkanne BuGs kauft, weil man frühere Erfolgsstories auf jeden neuen BuG überträgt, ist das schonmal schlecht. Persönlich nehme ich eine Nachbesserung im Spruchverfahren als Bonus, nicht mehr. Wenn die Speku ohne Nachbesserung nicht funktioniert, ist das für mich Indiz, dass ich keinen guten Preis bezahlt habe. Ausnahmen gibt es, aber dann steht nicht der BuG im Vordergrund, also weder Divi noch Floor sondern der Spruchstellenwert/ SQO Chance. Meist sind diese Gattungen aber nihtz besonders liquide. Man sollte sich da also schon recht sicher sein, wenn man die macht, außer man ist Kleinanlegr.

      Beispiel MAN - habe bzw. hatte ich 2013 zu unter 84 einstehen, Rücksetzer immer wieder aggressiv genommen. Demnächst gibts ca. 2 Euro Nachzahlung, und zwar für jeden einzelnen Divitermin der letzten Jahre. Funny money, man konnte drauf zu hoffen aber nicht damit zu rechnen, dass die OLG Richter in MUN wegen Dieselgate eine Neubewertung der Risikoabschläge vornehmen würden (letzte beiden Punkte Urteilsbegründung) .

      Bonus halt. 85 -90 war das grundsolide als Invest, vielen zu solide. Hätte auch mit der moderaten Aufbesserung der ersten Instanz bestens funktioniert und wäre komplett ohne Aufbesserung auch nicht schief gegangen. Sowas ist für mich ein BuG im engeren Sinne.


      P.S.: Wenn die Abwehr steht wie Stahl, kannst du mit entsprechendem Kapitalmarktzugang ein leverage play daraus machen bei 1% Finanzierungszinsen. Hebelst das Faktor 3-5, dann ist ein stahlharter Floor Gold wert und 2 Euro im Underlying auf einmal richtig viel.

      Mit Retail-KO Scheinen also verbrieftem Lombard klappt das übrigens nicht, weil deren intrinsiche Finanzierungssätze viel zu hoch dafür sind.
      Auf Seiten wie Onvista stehen zwar 100 Kennzahlen, nur nicht die Entscheidende:

      wie hoch die Finanzierungsätze sind, um die die Schwellen im Jahr steigen. Liegen meinst bei 4%. Zudem bekommt man auch nur 75% der Divi, und die muss man dann nochmal über den Kursgewinn versteuern, so bleibt von der Ausgleichszahlung nichts übrig und es verbleibt wieder nur die Kurschance/ Spruchstelle.
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 10:11:28
      Beitrag Nr. 1.114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.432.786 von straßenköter am 13.08.18 09:52:25
      Zitat von straßenköter: Es geht ja auch nicht darum ungefiltert mit der Gießkanne zu investieren. Viele alte BGAV-Fälle halte ich für uninteressant, vor allem weil der Großaktionär gezeigt hat, dass kein Squeeze Out auf der Agenda steht. Dann gibt es noch die Fälle, bei denen meines Erachtens mittlerweile astronomische Bewertungen zu buche stehen. DMG Mori ist so ein Fall. Auch bei Alba bin ich kürzlich zu knapp 80€ raus, weil hier die Gewinnsituation nicht mehr mit dem Kurs übereinstimmt. Bei Euwax bin ich schon vor Jahren 8zu) früh raus. Erstaunlich, dass die Aktie fast die 90€ gesehen hat. Der zuletzt gesehene Abstürz überrascht mich insofern nicht, auch wenn er nach 10 Jahren permanent seitwärts/aufwärts dann doch überraschend aus dem Nichts kam.

      Dann gehe ich mal davon aus, dass spätestens jetzt nach dem Dividendenabschlag eine McKesson bei Dir auf dem Speiseplan setht?


      agree, viele teure Sachen in dem Sektor, SAZ fand ich auch nie interessant über 80. ich mag sowas halt nur, wenns billig ist, sonst kann ich da keine size machen.

      CLS1 habe ich tatsächlich ein paar wenige, damit bin ich dann wiederum eher auf der Zockerseite glaube ich, kenne den Wert aber nicht gut genug. Habe dooferweise damals den Tender kurz vor Schluss abgebrochen, das war natürlich im Nachhinein der entscheidende Trade. Aussenseiterchance, dass die Spruchstelle die selbe Nachbesserung anordnet ist schon spekulativ aber sicherlich Teil des aktuellen Kurses imho. Bin da aber wie gesagt nicht gut informiert oder am Ball.
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 10:27:04
      Beitrag Nr. 1.115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.432.684 von Kalchas am 13.08.18 09:37:55
      Zitat von Kalchas: Ja, was ist denn mit der Erwartung, in einer Woche 8% durch einfache Andienung zu gewinnen.

      Das halte ich für eine Marktineffienz.

      Wenn ich hingegen Kurse für zu hoch halte, kaufe ich nicht. Das ist doch ganz einfach.


      100% agree
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 10:40:21
      Beitrag Nr. 1.116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.432.717 von straßenköter am 13.08.18 09:41:48Das ist klar, aber du weißt doch nur zu gut, dass bei einer Bewertung des Unternehmens diese Entwicklung sehr wohl in die Bewertung einfließt.

      Das heißt aber noch lange nicht, dass dies zu einer höheren Bewertung führen wird. Das kann man höchstens abschätzen, wenn ein Squeeze Out schnell folgt. Was bei einer Bewertung in 5 oder 10 Jahren herauskommt, weiß kein Mensch.
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 11:17:40
      Beitrag Nr. 1.117 ()
      FYI, ohne Gewähr:

      Andienungsquote Freitag angeblich 1,44 Mio, also deutlich wenige als letztes Mal, falls die Info korrekt ist - obwohl bei Kurs 52.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 11:41:46
      Beitrag Nr. 1.118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.433.587 von B0baFett am 13.08.18 11:17:40Woher hast du diese Information bzw. wo könnte ich das nachgucken?
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 11:53:24
      Beitrag Nr. 1.119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.433.587 von B0baFett am 13.08.18 11:17:40
      Zitat von B0baFett: FYI, ohne Gewähr:

      Andienungsquote Freitag angeblich 1,44 Mio, also deutlich wenige als letztes Mal, falls die Info korrekt ist - obwohl bei Kurs 52.


      Die Zahl wäre für mich auch plausibel. Die großen Pakete von Instis sollten bereits im letzten Umlauf dabei gewesen sein. Von den Stücken, die letzte Woche gehandelt wurden, sind jetzt vermutlich viele angedient worden.

      Der Kurs bestärkt Deine Info. Diebold Inc braucht allerdings einen Kurs der DN AG oberhalb von 56€, eher sogar einen Aufschlag, damit die "Spekulanten" auf das Einreichen gestoppt werden.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 11:59:03
      Beitrag Nr. 1.120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.433.779 von straßenköter am 13.08.18 11:53:24
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von B0baFett: FYI, ohne Gewähr:

      Andienungsquote Freitag angeblich 1,44 Mio, also deutlich wenige als letztes Mal, falls die Info korrekt ist - obwohl bei Kurs 52.


      Die Zahl wäre für mich auch plausibel. Die großen Pakete von Instis sollten bereits im letzten Umlauf dabei gewesen sein. Von den Stücken, die letzte Woche gehandelt wurden, sind jetzt vermutlich viele angedient worden.

      Der Kurs bestärkt Deine Info. Diebold Inc braucht allerdings einen Kurs der DN AG oberhalb von 56€, eher sogar einen Aufschlag, damit die "Spekulanten" auf das Einreichen gestoppt werden.


      nicht unbedingt. Die Andienungsmotivation bei 54, wenn DBD 80,x % hat und bei 54, wenn die Firma 90,x % hat, können unterschiedlich sein.

      an weiteren 90 Mio. sollte die ganze Sache jedenfalls nicht scheitern. und wer bei 52 nicht angedient hat, sollte bei 54+ ohnehin eher nicht andienen wollen
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 12:05:27
      Beitrag Nr. 1.121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.433.812 von B0baFett am 13.08.18 11:59:03Wenn die Andiener Wiederholungstäter sind und diese es u.a. auf das Nachbesserungsrecht abgesehen haben, werden die doch weitere Käufe erst dann nicht mehr tätigen, wenn der Kurs so hoch steht, dass sie Geld beim Einreichen verlieren würden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 12:07:23
      Beitrag Nr. 1.122 ()
      zudem gibt es folgenden Trade am Markt as we speak:

      Andienen gegen leihe, die müssen decken wenn sie im Tender bedient werden
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 12:26:26
      Beitrag Nr. 1.123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.433.875 von straßenköter am 13.08.18 12:05:27
      Zitat von straßenköter: Wenn die Andiener Wiederholungstäter sind und diese es u.a. auf das Nachbesserungsrecht abgesehen haben, werden die doch weitere Käufe erst dann nicht mehr tätigen, wenn der Kurs so hoch steht, dass sie Geld beim Einreichen verlieren würden.


      Umsatz geht zurück, keine 20k bisher heute, das fällt kaum ins Gewicht, falls sie austrocknet und es sind auch nur mittelviele shorts gegen Tender im markt, dann reichen da schon 100k die decken müssen, damit es spiked.
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 14:20:01
      Beitrag Nr. 1.124 ()
      $$$$$$



      Diebold Nixdorf Provides Update On Lender Discussions, DN AG Shareholders And Monetization Of Life Insurance - PR Newswire

      13-Aug-2018 14:00:14DieboldNixdorf-Update

      For best results when printing this announcement, please click on link below:
      http://pdf.reuters.com/htmlnews/htmlnews.asp?i=43059c3bf0e37…

      Diebold Nixdorf Provides Update On Lender Discussions, DN AG Shareholders And Monetization Of Life Insurance

      PR Newswire

      NORTH CANTON, Ohio, Aug. 13, 2018

      NORTH CANTON, Ohio, Aug. 13, 2018 /PRNewswire/ -- Diebold Nixdorf (NYSE: DBD)
      ("the Company") today issued a statement on the following developments:

      Status of Discussions with Lenders

      The Company is in constructive and productive discussions with its lenders
      regarding its future financial flexibility and expects to reach a resolution
      in the near-term. The Company will disclose additional details in due course.

      Developments relating to the Company's stake in Diebold Nixdorf AG

      At the end of July 2018, the Company held, through Diebold KGaA, 77.1% of the
      outstanding shares of Diebold Nixdorf AG. In August 2018, Diebold Nixdorf AG
      shareholders, as per their right under the terms of the Company's acquisition
      of Diebold Nixdorf AG, have requested redemptions for
      approximately 3.8 million shares (corresponding to 12.9% of the outstanding
      shares) with a value of approximately $255 million. The Company utilized cash
      on hand and borrowings under its Revolving Facility to fund $160 million of
      the initial obligation and will settle the additional obligation later this
      week, in line with current settlement practices, with cash on hand and
      borrowings under the Revolving Facility.

      Following this activity, Diebold Nixdorf will own in excess of 90% of the
      outstanding shares of Diebold Nixdorf AG. Such shareholding entitles the
      Company, at the Company's election, to initiate the process to merge Diebold
      Nixdorf AG with and into Diebold KGaA, a significant final step in the
      integration of the Company's German subsidiaries. When initiated, this
      elective process includes the Company's acquisition of all remaining shares of
      Diebold Nixdorf AG, which the Company expects to initiate expeditiously in
      future quarters.

      The Company's annual dividend payments to Diebold Nixdorf AG minority
      shareholders have been reduced by approximately $12 million in light of the
      shares tendered since the end of July and the remaining dividend payments of
      approximately $10 million will be eliminated once all shares have been
      acquired.

      Monetization of Company Owned Life Insurance for $70 million

      On August 9, 2018, the Company received cash proceeds of approximately $70
      million from the monetization of its investment in company owned life
      insurance contracts to further bolster liquidity.

      About Diebold Nixdorf

      Diebold Nixdorf, Incorporated (NYSE: DBD) is a world leader in enabling
      connected commerce for millions of consumers each day across the financial and
      retail industries. Its software-defined solutions bridge the physical and
      digital worlds of cash and consumer transactions conveniently, securely and
      efficiently. As an innovation partner for nearly all of the world's top 100
      financial institutions and a majority of the top 25 global retailers, Diebold
      Nixdorf delivers unparalleled services and technology that are essential to
      evolve in an 'always on' and changing consumer landscape. The company has a
      presence in more than 130 countries with approximately 23,000 employees
      worldwide. Visit www.DieboldNixdorf.com
      (https://c212.net/c/link/?t=0&l=en&o=2210309-1&h=462605427&u=…
      for more information.

      View original content with
      multimedia:http://www.prnewswire.com/news-releases/diebold-nixdorf-prov…
      (http://www.prnewswire.com/news-releases/diebold-nixdorf-prov…)

      SOURCE Diebold Nixdorf



      Media Relations: Mike Jacobsen, APR, +1-330-490-3796, michael.jacobsen@dieboldnixdorf.com | Investor Relations: Steve Virostek, +1-330-490-6319, steve.virostek@dieboldnixdorf.com

      Photo:
      https://mma.prnewswire.com/media/547686/Diebold_Nixdorf.jpg

      Website:
      http://www.dieboldnixdorf.com

      Copyright (c) 2018 PR Newswire Association,LLC. All Rights Reserved.nPn3xRqkla
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      Avatar
      schrieb am 13.08.18 14:36:12
      Beitrag Nr. 1.125 ()
      Übersetzung:

      1. sind optimistisch, dass Tender diese Woche bezahlt wird.
      2. streben 90% SQO an. das war natürlich logisch, letzte Woche beschrieben als Szenario

      DBD natürlich durch die decke gerade
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 15:00:07
      Beitrag Nr. 1.126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.435.078 von B0baFett am 13.08.18 14:36:12Da gibt es aber jetzt aber mehrere Probleme.

      Das kann man zwar als Ankündigung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze Out ansehen. Rechtlich ist das aber momentan nicht zu beachten, das man die 90 % haben muss.

      Ab einer rechtlich einwandfreien Ankündigung ist ein Mindestpreis der Abfindung der Durchschnittskurs der 3 Monate vor der Bekanntgabe. Wenn das heute wäre, läge der Preis über den 55,02 Euro. Insofern frage ich mich, was das soll. Beruhigung der Gläubiger vielleicht?
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 15:05:40
      Beitrag Nr. 1.127 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.435.270 von Kalchas am 13.08.18 15:00:07
      Zitat von Kalchas: Da gibt es aber jetzt aber mehrere Probleme.

      Das kann man zwar als Ankündigung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze Out ansehen. Rechtlich ist das aber momentan nicht zu beachten, das man die 90 % haben muss.

      Ab einer rechtlich einwandfreien Ankündigung ist ein Mindestpreis der Abfindung der Durchschnittskurs der 3 Monate vor der Bekanntgabe. Wenn das heute wäre, läge der Preis über den 55,02 Euro. Insofern frage ich mich, was das soll. Beruhigung der Gläubiger vielleicht?


      ihr scheint irgendwie immer Probleme zu sehen :)

      ist doch top Szenario hier. gleich viermal verdient. WIN sub 56 gekauft und angedient/ neue zu 52+ gekauft und behalten, DBD erst s dann long.

      Echte Preis-Kuh das Ding
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 15:25:08
      Beitrag Nr. 1.128 ()
      In der Mitteilung heißt es, dass man Ende Juli 77,1% an DN AG hielt. Kurz zuvor hat man eine separate Stimmrechtsmitteilung herausgegeben, in der mit Datum 09.08.2018 die Stimmrechte von 69,84% auf 76,79% gemeldet wird.

      Da scheint es ein wenig drunter und drüber zu gehen...
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 15:31:23
      Beitrag Nr. 1.129 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.435.270 von Kalchas am 13.08.18 15:00:07
      Zitat von Kalchas: Da gibt es aber jetzt aber mehrere Probleme.

      Das kann man zwar als Ankündigung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze Out ansehen. Rechtlich ist das aber momentan nicht zu beachten, das man die 90 % haben muss.

      Ab einer rechtlich einwandfreien Ankündigung ist ein Mindestpreis der Abfindung der Durchschnittskurs der 3 Monate vor der Bekanntgabe. Wenn das heute wäre, läge der Preis über den 55,02 Euro. Insofern frage ich mich, was das soll. Beruhigung der Gläubiger vielleicht?


      Ist das nicht bei Linde genau das Gleiche?

      Hier ist die Übernahme auch noch schwebend, aber man hat schon den Squeeze Out ausgerufen, sofern die Übernahme klappt.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 15:38:03
      Beitrag Nr. 1.130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.435.552 von straßenköter am 13.08.18 15:31:23nee, Lin ist ganz anders. Kartellrechtlicher Vorbehalt und neue Auflagen mglweise zu hoch, damit beide Seiten den Merger noch wollen.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 16:01:37
      Beitrag Nr. 1.131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.435.609 von B0baFett am 13.08.18 15:38:03
      Zitat von B0baFett: nee, Lin ist ganz anders. Kartellrechtlicher Vorbehalt und neue Auflagen mglweise zu hoch, damit beide Seiten den Merger noch wollen.


      Ja, das ist klar. Bei meiner Frage geht es nur um die Rechtmäßigkeit der SO-Ankündigung.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 16:10:21
      Beitrag Nr. 1.132 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.435.822 von straßenköter am 13.08.18 16:01:37
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von B0baFett: nee, Lin ist ganz anders. Kartellrechtlicher Vorbehalt und neue Auflagen mglweise zu hoch, damit beide Seiten den Merger noch wollen.


      Ja, das ist klar. Bei meiner Frage geht es nur um die Rechtmäßigkeit der SO-Ankündigung.


      sie sagen, sie werden nach Bezahlung aller bis Freitag angedienten Stücke 90% haben und wollen damit komplett mergen. Also mehr können sie jetzt wirklich nicht sagen. Notariell beurkundet kriegst du das heute jedenfalls nicht mehr, dass der SQO stattfindet am Ende
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 16:14:36
      Beitrag Nr. 1.133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.435.822 von straßenköter am 13.08.18 16:01:37der Unterscheid zu LIN ist, dass LIN es nicht selbst in der Hand hat, DBD aber schon, sofern die Lender grünes Licht geben, was in der Meldung auch so klingt.
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 16:14:50
      Beitrag Nr. 1.134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.435.918 von B0baFett am 13.08.18 16:10:21
      Zitat von B0baFett:
      Zitat von straßenköter: ...

      Ja, das ist klar. Bei meiner Frage geht es nur um die Rechtmäßigkeit der SO-Ankündigung.


      sie sagen, sie werden nach Bezahlung aller bis Freitag angedienten Stücke 90% haben und wollen damit komplett mergen. Also mehr können sie jetzt wirklich nicht sagen. Notariell beurkundet kriegst du das heute jedenfalls nicht mehr, dass der SQO stattfindet am Ende


      Auch das ist klar. Meine Frage galt immer noch LINDE. ;)
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 16:18:36
      Beitrag Nr. 1.135 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.435.822 von straßenköter am 13.08.18 16:01:37Eine Ankündigung eines Squeeze Out ohne die nötige Mehrheit kann nicht bindend sein. Das ist hier der Fall.

      Bei Linde gibt es aber die Mehrheit, wenn ich das richtig sehe. Die kartellrechtliche Genehmigung gibt es doch, halt nur mit Auflagen. Wenn man die nicht erfüllt, ist die Ankündigung eh hinfällig, da es eh keinen Squeeze Out geben wird.
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 16:43:09
      Beitrag Nr. 1.136 ()
      Bedenkenträgerei

      Wäre das fix und fertig per ad-hoc announced, läge der Kurs dafür auch bei 60+.

      VWAP vermutlich um die die 57, dazu 5% Prämie. Oder auch 10%, wenn dann alle wieder von 75 träumen....

      Wenn man immer wartet bis alles im HR eingetragen ist kann man keine Gewinne machen. die erste Meldung von vorhin, die ich gepostet habe - da war sie unter 53,x - war der Startschuss. die Company Meldung obendrauf dann noch besser.

      3 Euro später wird immer noch das Haar in der Suppe gesucht.

      Wer nicht drehen kann, verliert am Markt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 17:06:20
      Beitrag Nr. 1.137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.436.326 von B0baFett am 13.08.18 16:43:09Tja verzockt bekam kalte Füsse und habe die Aktien Diebold gegeben und jetzt dreht der Wind
      Pech
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 17:10:07
      Beitrag Nr. 1.138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.436.590 von pummel1310 am 13.08.18 17:06:20Mit den Zinsen hast Du mehr als das, was jetzt gezahlt wird. Dass jetzt an der Börse mehr gezahlt wird, glaube ich eher nicht.
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 18:27:02
      Beitrag Nr. 1.139 ()
      @B0baFett

      der 3 MonatsVWAP 10.8. rückwärts liegt bei 56,4495
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 18:32:49
      Beitrag Nr. 1.140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.437.442 von Aktienduffy am 13.08.18 18:27:02
      Zitat von Aktienduffy: @B0baFett

      der 3 MonatsVWAP 10.8. rückwärts liegt bei 56,4495


      danke, ja gut möglich, aber gilt ja erst ab Ankündigung, da kann noch einiges passieren, war jetzt ohne zu rechnen Schnellschätzung Hausnummer. Kann auch etwas tiefer oder etwas höher werden am Ende. Auf 1 Euro kommt's dann nicht an denke ich
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 18:42:24
      Beitrag Nr. 1.141 ()
      DBD eben squeeze
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 21:18:35
      Beitrag Nr. 1.142 ()
      @ strassenköter

      Die stimmrechtsmitteilung stimmt schon so, die 76 Prozent sind der direkte anteilsbesitz, 9,irgendwas gehören Ihnen indirekt, da die WIN diese als eigene Aktien hält
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.08.18 21:31:10
      Beitrag Nr. 1.143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.438.855 von Aktienduffy am 13.08.18 21:18:35
      Zitat von Aktienduffy: @ strassenköter

      Die stimmrechtsmitteilung stimmt schon so, die 76 Prozent sind der direkte anteilsbesitz, 9,irgendwas gehören Ihnen indirekt, da die WIN diese als eigene Aktien hält


      Danke
      Avatar
      schrieb am 14.08.18 00:34:20
      Beitrag Nr. 1.144 ()
      Credit Suisse und Evercore sollen nun nach Käufern für Diebold suchen, Bain sei interessiert, falls noch genug Zeit für Due Dilligence bleibe, berichten US Medien.

      https://www.cnbc.com/2018/08/13/diebold-nixdorf-hires-advise…

      Der Squeeze-out Mindestpreis dürfte meines Erachtens eher durch den Wert der Ausgleichszahlung, als den 3 Monatsdurchschnitt definiert sein. Als Ankündigung kann die bisherige Nachrichtenlage aber nicht interpretiert werden. In Anbetracht der finanziellen Lage des Hauptaktionärs dürfte es auch schwierig sein, einen Squeeze-out HV Beschluss herbei zu führen, ohne dass das angefochten würde.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.08.18 09:22:47
      Beitrag Nr. 1.145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.439.734 von honigbaer am 14.08.18 00:34:20Wie soll denn der Wert der kapitalisierten Ausgleichszahlung höher als 55 Euro sein? Der Basiszinssatz dürfte seit der Bewertung leicht gestiegen sein. Damit sollte die Kapitalisierung zu einem niedrigeren Wert führen.

      Eigentlich müsste man dann noch die niedrigere Bonität berücksichtigen, was auch noch wertmindernd wäre.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.08.18 09:52:24
      Beitrag Nr. 1.146 ()
      erstmal wird der VWAP sinken, bis es soweit ist. Da käme dann aber die übliche Prämie drauf. 58 wird die schon noch sehen denke ich.

      Einstweilen macht sich die Braut (DBD) hübsch für einen weißen Ritter. Wird der gefunden, ist es jetzt der erklärte Vorteil, dass es vollen Zugriff auf alle WIN gibt. Hat nur Vorteile für alle, Bilanzierung, Einverleibung, money drain durch Ausgleichszahlung weg usw. usf.

      Wird kein Ankerinvestor gewonnen, kommt halt KE oder Kombi aus beidem. Glaube eher nicht, dass jemand ein Ü-Nahmeangebot abgibt, aber da gibt es 100 Möglichkeiten wie sowas ablaufen kann, mache ich mir jetzt keine Gedanken drüber
      Avatar
      schrieb am 14.08.18 10:35:44
      Beitrag Nr. 1.147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.440.958 von Kalchas am 14.08.18 09:22:47Ich meinte auch nur, dass der Wert der Ausgleichszahlung über 56,40 Euro liegen könnte, der Durchschnittskurs und die bisherige Abfindung aus dem Beherrschungsvertrag aber derzeit nicht. Die Meinung, dass je nach Berechnungsmethode eher etwas niedrigeres herauskommt, teile ich. Ich meinte nur, die einzige Phantasie für eine höhere Abfindung, ist die Berechnung der Ausgleichszahlung. auch der Geschäftsverlauf dürfte keine höhere Bewertung rechtfertigen, im Vergleich zu vor zwei Jahren.

      Der Basiszinssatz ist seit 2011 nur noch gefallen und seit Jahren konstant.
      Und spielt das überhaupt eine Rolle?
      Das überblicke ich nicht, wie die Gutachter da genau rechnen, aber es scheint zumindest bei der Rechnung in die andere Richtung doch einigen Spielraum zu geben. (Ich weiß, vor einiger hatten wir auch die Debatte, ob Ausgeich und Abfindung überhaupt auseinander abzuleiten sind.)

      Bei MAN sind es jetzt brutto 5,47 bei 90,29 Abfindung, also Faktor 16,5.
      Vorher waren es 3,30 bei 80,89 abfindung, also Faktor 24,5.
      Stada 3,82 bei 74,40, also Faktor 19,5.
      Faktor 16,5 wäre bei Diebold 16,5 x 3,13 = 51,64.

      Hoffen wir, dass das überhaupt noch ein Thema wird.
      Der Hilferuf nach den fehlenden Millionen wurde ja nun abgesetzt, auch jenseits des Kreises der konstruktiven Geldgeber. Der Käufer müsste nach meiner Rechnung etwa eine Milliarde mitbringen, um die Bilanz der Mutter ins Gleichgewicht zu bringen und nebenbei die Aktienmehrheit bei Diebold Inc zu erwerben.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.08.18 10:59:15
      Beitrag Nr. 1.148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.441.690 von honigbaer am 14.08.18 10:35:44kreativer Ansatz :)

      Beispiel: die 2. Instanz OLG Mun bei MAN hat die Entscheidung der 1. Instanz zur Abfindung ausdrücklich bestätigt, die Ausgleichszahlung hingegen exorbitant angehoben. Ohne Dieselgate hätte es diese Erhöhung, zumindest in diesem Maße, wohl nicht gegeben, Bei Bedarf Urteil lesen, vor allem letzten beiden Punkte.
      Es gibt da kein Ratio, an das man sich halten kann.


      interessanter finde ich die Frage, ob es für DBD überhaupt Sinn macht, die WIN im SQO Preis wirklich so tief anzusetzen wie möglich, weil es ja das Kern-Asset des Unternehmens ist und für sie zur Zeit Vermögen vs. Schulden im Fokus steht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.08.18 11:49:39
      Beitrag Nr. 1.149 ()
      Ich muss mich erstmal korrigieren, gemeint hatte Kalchas ja den FAUB Basisizins für Unternehmensbewertung. Und der ist natürlich tatsächlich derzeit höher, als vor zwei Jahren, nämlich 1,25 statt 0,7% vor Steuer. Nach Steuer 0,92 statt 0,52. Und für die Berechnung des Unternehmenswerts hat das dann wohl erhebliche Auswirkungen, siehe Seite 119 Vertragsprüfungsbericht. Da wäre schon bei 0,9% vor Steuer die Abfindung nur noch 51,75 und die Ausgleichszahlung 3,20.

      Statt 3,93% Verrentungszinssatz wäre es bei 1,25% Zinssatz vor Steuer dann 4,33%.
      Da hat Kalchas schon Recht, aus der Rückrechnung wird sich keine Phantasie ergeben.

      Und der Dreimonatsdurchschnitt, wenn man noch einen Monat wartet, wird wohl auch noch fallen, vor 3 Monaten war der Kurs noch über 60, das fällt ja dann aus der Rechnung heraus.
      Avatar
      schrieb am 14.08.18 15:31:12
      Beitrag Nr. 1.150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.441.918 von B0baFett am 14.08.18 10:59:15
      Zitat von B0baFett: Ohne Dieselgate hätte es diese Erhöhung, zumindest in diesem Maße, wohl nicht gegeben, Bei Bedarf Urteil lesen, vor allem letzten beiden Punkte.
      Es gibt da kein Ratio, an das man sich halten kann. ...


      Also mich überrascht da ja nichts mehr bei den Urteilen zu den Spruchverfahren.
      Aber was hat denn Dieselgate ab 2015 mit dem Urteil zum Beherrschungsvertrag von 2013 zu tun?
      Und inwieweit soll dazu etwas aus dem Urteil hervorgehen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.08.18 16:13:00
      Beitrag Nr. 1.151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.444.357 von honigbaer am 14.08.18 15:31:12
      Zitat von honigbaer:
      Zitat von B0baFett: Ohne Dieselgate hätte es diese Erhöhung, zumindest in diesem Maße, wohl nicht gegeben, Bei Bedarf Urteil lesen, vor allem letzten beiden Punkte.
      Es gibt da kein Ratio, an das man sich halten kann. ...


      Also mich überrascht da ja nichts mehr bei den Urteilen zu den Spruchverfahren.
      Aber was hat denn Dieselgate ab 2015 mit dem Urteil zum Beherrschungsvertrag von 2013 zu tun?
      Und inwieweit soll dazu etwas aus dem Urteil hervorgehen?


      deshalb sagte ich ja, man möchte das Urteil lesen, da steht das drin.

      Vertrag ist zwar von 2013, aber Dieselgate war da halt schon Jahre in vollem Gange. Das LG konnte 2015 bei seinem erstinstanzlichen Urteil davon aber noch nichts wissen, dass die Mutter VW wegen Dieselgate nicht so top war, wie es beim Pricing des BuGs unterstellt worden war.

      Ich wusste zwar tatsächlich, dass die Antragssteller in der 2. Instanz genau so argumentiert hatten, aber nicht damit gerechnet, dass die Richter em folgen würden.
      Avatar
      schrieb am 14.08.18 17:44:11
      Beitrag Nr. 1.152 ()
      So, ich habe nun auch die Ausgleichszahlung erhalten. :-)

      Macht es Sinn jetzt noch zu 56 zu kaufen davon auszuegehen, dass nächstes Jahr die ca. 5% Dividende kommt?

      Oder ist das Spiel bis dahin vorbei? Wie kann sowas überhaupt laufen? Selbst wenn Diebold verkauft werden würde, würde doch der Gewinn- und Verlustvertrag weiter gelten oder?
      Avatar
      schrieb am 14.08.18 20:56:24
      Beitrag Nr. 1.153 ()
      DBD steigt weiter. KE der Mutter als Rettungsanker für Win-aktionäre immer Option (gewesen) aber kommt halt nicht zwangsläufig. Versuchen die natürlich zu vermeiden, wenns geht. Verwässerung auf dem Niveau tut weh.

      Deutschland: immer KE, bevor Vorstände Umsatz abgeben
      US: erstmal gucken, was für die Aktionäre besser ist

      Beispiel Freeport. Runter bis auf 3,50 usd in 2016, dann große Teile des Geschäfts verkauft und umgeschuldet.

      mit Zugriff auf die komplette WIN natürlich einfacher, einzelne Bereiche zu filetieren/ veräußern.

      WIN stabil as we speak. Dann müssen alle, die getendert haben, wohl doch nicht 2 Jahre vor dem Postboten bangen, für den Fall, dass der Insoverwalter die Einlieferung storniert, wie man hier letzte Woche lernen konnte :))
      Avatar
      schrieb am 15.08.18 19:37:40
      Beitrag Nr. 1.154 ()
      Warum tut eine KE auf dem Niveau aufgrund der VErwässerung weh?

      Lohnt sich ein Kauf noch?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.08.18 20:50:35
      Beitrag Nr. 1.155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.456.879 von Nachtstute am 15.08.18 19:37:40
      Zitat von Nachtstute: Warum tut eine KE auf dem Niveau aufgrund der VErwässerung weh?

      Lohnt sich ein Kauf noch?


      DBD kaufen? Riskant, ganz andere Kiste als WIN. Kann 2 hoch oder auch runter gehen. Warum das den DBD Aktionären weh täte? Weil die Firma dann eigene Aktien zu niedrigstkursen begäbe
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.08.18 22:11:18
      Beitrag Nr. 1.156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.457.524 von B0baFett am 15.08.18 20:50:35
      Zitat von B0baFett:
      Zitat von Nachtstute: Warum tut eine KE auf dem Niveau aufgrund der VErwässerung weh?

      Lohnt sich ein Kauf noch?


      DBD kaufen? Riskant, ganz andere Kiste als WIN. Kann 2 hoch oder auch runter gehen. Warum das den DBD Aktionären weh täte? Weil die Firma dann eigene Aktien zu niedrigstkursen begäbe


      Hey,

      ich meine Wincor Nixdorf. Die sind wieder um 56€ und gleichzeitig ist i Tgread von einem Squeeze Out die Rede.

      Eigentlich sollte die Wincor Aktie eine gute (risikolose/risikoarme) Renidte von ca. 5% bringen :-)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.08.18 13:13:46
      Beitrag Nr. 1.157 ()
      FYI: Zahlung aus Tender letzte Woche bei der ersten Bank, von der ich höre, seitens der Deuba für gleich avisiert
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.08.18 18:05:59
      Beitrag Nr. 1.158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.458.301 von Nachtstute am 15.08.18 22:11:18
      Zitat von Nachtstute:
      Zitat von B0baFett: ...

      DBD kaufen? Riskant, ganz andere Kiste als WIN. Kann 2 hoch oder auch runter gehen. Warum das den DBD Aktionären weh täte? Weil die Firma dann eigene Aktien zu niedrigstkursen begäbe


      Hey,

      ich meine Wincor Nixdorf. Die sind wieder um 56€ und gleichzeitig ist i Tgread von einem Squeeze Out die Rede.

      Eigentlich sollte die Wincor Aktie eine gute (risikolose/risikoarme) Renidte von ca. 5% bringen :-)



      Das musst du selber wissen, gerade wenn du in solche Spezialehikel investierst. Genug Fachwissen ist hier zusammengetragen worden in den letzten 2 Wochen.

      Ich persönlich finde die bei 56,50 jetzt relativ uninteressant risk to market, sowohl spekulativ als auch als Renditepapier. Die BuG Spruchstelle sehe ich als wenig aussichtsreich an, auch wenn ich da jetzt ein paar Rechte dran besitze nach dem Tender und es könnte halt durchaus sein, dass es wieder neue Schwächeanfälle gibt, dafür reicht mir die Verzinsung nicht, kaufe ich lieber dann neue Panik.

      Die Karawane (ich) zieht weiter, Trade-Ende.
      Avatar
      schrieb am 17.08.18 10:01:11
      Beitrag Nr. 1.159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.462.738 von B0baFett am 16.08.18 13:13:46Hi,
      Habe letzte Woche am Dienstag auch eingereicht. Seh aber im Moment immer noch nichts auf Konto.Hat schon jemand Gutschrift aus Tender letzte Woche?
      Gruß
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.08.18 10:27:55
      Beitrag Nr. 1.160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.470.901 von Forscher666 am 17.08.18 10:01:11
      Zitat von Forscher666: Hi,
      Habe letzte Woche am Dienstag auch eingereicht. Seh aber im Moment immer noch nichts auf Konto.Hat schon jemand Gutschrift aus Tender letzte Woche?
      Gruß


      Ja, bei Consors seit gestern alles da.
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.08.18 10:46:30
      Beitrag Nr. 1.161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.471.162 von straßenköter am 17.08.18 10:27:55Danke für Info, gerade mit cd telefoniert. Dort wird wohl gewartet, bis Geld tatsächlich im Haus ist. Kann scheinbar noch 1-2 Tage dauern. Naja, Hauptsache es kommt....
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.08.18 14:18:06
      Beitrag Nr. 1.162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.471.327 von Forscher666 am 17.08.18 10:46:30
      Zitat von Forscher666: Danke für Info, gerade mit cd telefoniert. Dort wird wohl gewartet, bis Geld tatsächlich im Haus ist. Kann scheinbar noch 1-2 Tage dauern. Naja, Hauptsache es kommt....


      info war gestern morgen schon hier
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.08.18 15:59:58
      Beitrag Nr. 1.163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.473.229 von B0baFett am 17.08.18 14:18:06Schon, aber weiss ich, ob mein Wunsch auf Einreichung auch richtig verarbeitet worden ist? Eine Auftragsbestätigung habe ich nämlich keine in mein Postfach erhalten
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.08.18 16:30:42
      Beitrag Nr. 1.164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.474.141 von Forscher666 am 17.08.18 15:59:58in aller Regel werden nach Auftragsweiterleitung Deine Aktien zum Verkauf gesperrt, d.h. sie sind zwar noch im Depot vorhanden, Du kannst sie aber nicht mehr verkaufen. Es fehlt also der Button "Verkaufen" oder wenn Du auf den Button drückst, erhältst Du eine Fehlermeldung.

      Bei welcher Bank bist Du?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.08.18 17:07:07
      Beitrag Nr. 1.165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.474.426 von gutdrauf9 am 17.08.18 16:30:42Bei comdirect. Hab gerade nochmal nachgeschaut, du hast Recht. Die Teile sind nicht veräußerbar.
      Danke für Hinweis
      Avatar
      schrieb am 17.08.18 22:26:27
      Beitrag Nr. 1.166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.473.229 von B0baFett am 17.08.18 14:18:06Kann das sein das du auch bei Consors bist?

      Bei ING Diba und bei Onvista nichts da.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.08.18 08:41:00
      Beitrag Nr. 1.167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.477.117 von Sven1977 am 17.08.18 22:26:27
      Zitat von Sven1977: Kann das sein das du auch bei Consors bist?

      Bei ING Diba und bei Onvista nichts da.


      nein, mache WIN woanders, aber wenn die Deuba anfängt zu zahlen an erste Adressen, zahlt sie an alle aus. Erste Meldung in meinem Umfeld kam von ABN, dass dort die Kohle im Anmarsch ist, das dann hier gepostet.

      ok, andere Sache ist natürlich, wenn ihr nicht wisst, ob ihr vor Deadline Zahlstelle Freitag wirksam getendert habt letzte Woche, das kann nur eure Bank beantworten, aber so schlau seid ihr bestimmt selbst.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.08.18 09:20:47
      Beitrag Nr. 1.168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.478.140 von B0baFett am 18.08.18 08:41:00Hi Danke erst mal für Antwort,ich hab bestätigung das ich am 2.8.2018 den auftrag abgeschickt habe und das Sie den zur Abteilung zur Abwicklung geschickt haben.

      ich bin mir sicher das meine Bank ein fehler gemacht hat.das Sie es liegen gelasssen haben.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.08.18 10:27:59
      Beitrag Nr. 1.169 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.478.290 von Sven1977 am 18.08.18 09:20:47
      Zitat von Sven1977: Hi Danke erst mal für Antwort,ich hab bestätigung das ich am 2.8.2018 den auftrag abgeschickt habe und das Sie den zur Abteilung zur Abwicklung geschickt haben.

      ich bin mir sicher das meine Bank ein fehler gemacht hat.das Sie es liegen gelasssen haben.


      wow, 02.08. ist ja sogar die Tender-Runde von der vorgegangenen Woche. Donnerstag für Freitag vermutlich nicht schnell genug gewesen bzw. haben sowas noch nie gemacht, aber wenn du beim Tender von letzter Woche nicht dabei bist, sind die Stücke womöglich immer noch nicht angedient.

      Würde ich genau eruieren und gegebenenfalls auf Storno bestehen, falls du dann für 10-20 cts höher in den Markt verkaufen könntest.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.08.18 10:35:48
      Beitrag Nr. 1.170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.478.593 von B0baFett am 18.08.18 10:27:59Danke für info.

      schönes we.
      Avatar
      schrieb am 21.08.18 20:02:53
      Beitrag Nr. 1.171 ()
      HEy, hat jemand letzte Woche Donnerstag sein Geld bekommen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.08.18 22:24:39
      Beitrag Nr. 1.172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.501.461 von Nachtstute am 21.08.18 20:02:53Angeblich der straßenköter siehe #1.160.
      Nicht immer nur die eigenen Beiträge lesen !!! :eek:
      Avatar
      schrieb am 22.08.18 00:07:36
      Beitrag Nr. 1.173 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.502.796 von honigbaer am 21.08.18 22:24:39Ja, Geld war am Donnerstag gebucht.
      Avatar
      schrieb am 22.08.18 06:25:34
      Beitrag Nr. 1.174 ()
      Meine comdirekt hat angeblich noch nichts von der Bank gehört...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.08.18 06:54:30
      Beitrag Nr. 1.175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.503.576 von Nachtstute am 22.08.18 06:25:34Die comdirect ist grundsätzlich eine gute Bank, außer bei der Umsetzung von Strukturmaßnahmen. Solltest Du z.B. mal einen Squeeze Out eines ausländischen Titels haben, übertrage rechtzeitig auf eine andere Depotstelle.
      Avatar
      schrieb am 22.08.18 07:07:23
      Beitrag Nr. 1.176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.503.576 von Nachtstute am 22.08.18 06:25:34Meine Einreichung wurde bezahlt - bei der Comdirect ! Würde dort nochmal nachfragen ob du rechtzeitig dabei warst alles was bis Freitags eingeht wird ca. 1 Woche später vergütet. Nicht das du erst letzten Donnerstag eingereicht hast.....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.08.18 17:33:30
      Beitrag Nr. 1.177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.503.681 von AMFG14 am 22.08.18 07:07:23News

      Nachricht vom 27.08.2018 | 15:16
      Diebold Nixdorf Secures Capital Commitment to Enhance Liquidity

      Diebold Nixdorf, Incorporated / Key word(s): Financing
      Diebold Nixdorf Secures Capital Commitment to Enhance Liquidity

      27-Aug-2018 / 15:16 CET/CEST
      Disclosure of an inside information acc. to Article 17 MAR of the Regulation (EU) No 596/2014, transmitted by DGAP - a service of EQS Group AG.
      The issuer is solely responsible for the content of this announcement.

      Diebold Nixdorf, Incorporated
      North Canton, Ohio, United States of America

      Public Disclosure of Inside Information pursuant to Article 17 MAR

      August 27, 2018 - North Canton, Ohio, United States of America - Diebold Nixdorf, Incorporated (the "Company") today announced it has secured a capital commitment of $650 million from two leading institutional lenders and has launched a process to amend its existing credit agreement. The Company expects to complete these activities over the coming days.

      Under the terms of the commitment which would be implemented pursuant to a forthcoming amendment to its existing senior secured credit agreement, Diebold Nixdorf is expected to receive $650 million from a newly-established Term Loan A-1 due August 2022 with an anticipated interest rate of LIBOR plus 925 basis points. The Company intends to use the funds to acquire remaining shares of Diebold Nixdorf AG, repay debt and for general corporate purposes and working capital in the ordinary course of business.

      JP Morgan Chase Bank, NA, is serving as the sole and exclusive administrative agent for the Company. The amendment to the credit agreement, including the Term Loan A-1 Facility, remains subject to the satisfaction of certain conditions, including obtaining necessary lender approvals.

      North Canton, August 27, 2018

      Diebold Nixdorf, Incorporated

      Notifying Person:
      Stephen A. Virostek
      Vice President, Investor Relations
      Telephone +1 (330) 490-6319
      Facsimile +1 (330) 490-3794
      stephen.virostek@dieboldnixdorf.com

      Forward-Looking Statements

      This ad hoc release contains forward-looking statements within the meaning of the Private Securities Litigation Reform Act of 1995, including statements regarding anticipated adjusted revenue growth, adjusted internal revenue growth, adjusted diluted earnings per share, and adjusted earnings per share growth. Statements can generally be identified as forward-looking because they include words such as "believes", "anticipates", "expects", "could", "should" or words of similar meaning. Statements that describe the Company's future plans, objectives or goals are also forward-looking statements. Forward-looking statements are subject to assumptions, risks and uncertainties that may cause actual results to differ materially from those contemplated by such forward-looking statements. The factors that may affect the Company's results include, among others: the impact of the domination and profit and loss transfer agreement with Diebold Nixdorf AG ("DPLTA") and the outcome of the appraisal proceedings initiated in connection with the implementation of the DPLTA; the ultimate outcome and results of integrating the operations of the Company and Diebold Nixdorf AG; the ultimate outcome of the Company's pricing, operating and tax strategies applied to Diebold Nixdorf AG and the ultimate ability to realize cost reductions and synergies; the Company's ability to successfully operate its strategic alliances in China; the changes in political, economic or other factors such as currency exchange rates, inflation rates, recessionary or expansive trends, taxes and regulations and laws affecting the worldwide business in each of the Company's operations, including the impact of the U.S. Tax Cuts and Jobs Act; the Company's reliance on suppliers and any potential disruption to the Company's global supply chain; the impact of market and economic conditions on the financial services and retail industries; the capacity of the Company's technology to keep pace with a rapidly evolving marketplace; pricing and other actions by competitors; the effect of legislative and regulatory actions in the United States and internationally; the Company's ability to comply with government regulations; the impact of a security breach or operational failure on the Company's business; the Company's ability to successfully integrate acquisitions into its operations; the impact of the Company's strategic initiatives, including DN Now; the Company's success in divesting, reorganizing or exiting non-core businesses; the Company's ability to successfully close the Term Loan A-1 transaction (the above transaction); and other factors included in the Company's filings with the U.S. Securities and Exchange Commission, including its Annual Report on Form 10-K for the year ended December 31, 2017 and in other documents that the Company files with the SEC. You should consider these factors carefully in evaluating forward-looking statements and are cautioned not to place undue reliance on such statements. The Company assumes no obligation to update any forward-looking statements, which speak only to the date of this ad hoc release.

      27-Aug-2018 CET/CEST The DGAP Distribution Services include Regulatory Announcements, Financial/Corporate News and Press Releases.
      Archive at www.dgap.de
      Language: English
      Company: Diebold Nixdorf, Incorporated
      5995 Mayfair Road
      44720 North Canton, OH
      United States
      Phone: +1 330 490 6046
      Fax: +1 330 490 4450
      E-mail: elizabeth.radigan@dieboldnixdorf.com
      Internet: www.dieboldnixdorf.com
      ISIN: US2536511031
      WKN: 856244
      Listed: Regulated Market in Frankfurt; Regulated Unofficial Market in Berlin, Munich, Stuttgart, Tradegate Exchange; NYSE


      End of Announcement DGAP News Service
      Avatar
      schrieb am 29.08.18 19:24:28
      Beitrag Nr. 1.178 ()
      Nun wird es ganz spannend. ICh habe die Zinsen schon erhalten, die Barabfindung aber nicht ;-)
      Avatar
      schrieb am 07.11.18 13:00:52
      Beitrag Nr. 1.179 ()
      Squeeze-Out kommt!

      7. November 2018 - Paderborn -* Die Diebold Nixdorf, Inc. und die Diebold
      Nixdorf AG haben heute vereinbart, zum Zwecke der Vereinfachung der
      zukünftigen Konzernstruktur der Diebold-Nixdorf-Gruppe eine Verschmelzung
      der Diebold Nixdorf AG (als übertragender Rechtsträger) auf eine
      hundertprozentige unmittelbare Tochtergesellschaft der Diebold Nixdorf,
      Inc., die Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA ("Diebold KGaA"),
      als übernehmender Rechtsträger durchzuführen. Im Rahmen dieser Verschmelzung
      soll ein Ausschluss der verbleibenden Minderheitsaktionäre der Diebold
      Nixdorf AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Abs. 1
      und Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. des
      Aktiengesetzes (AktG) erfolgen. In der Folge eines solchen
      umwandlungsrechtlichen Squeeze-Out würde die Diebold Nixdorf AG aufhören zu
      bestehen und die Notierung der Aktien der Diebold Nixdorf AG an der
      Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt. Die Diebold KGaA hält derzeit
      28.006.679 Aktien der Diebold Nixdorf AG, mithin 93,9% der Anteile am
      Grundkapital der Diebold Nixdorf AG (unter Herausrechnung eigener Aktien).

      Zu diesem Zwecke werden die Diebold KGaA und die Diebold Nixdorf AG
      Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufnehmen. Der
      Verschmelzungsvertrag soll dem Aufsichtsrat der Diebold Nixdorf AG zur
      Zustimmung vorgelegt werden. Nach Abschluss des Verschmelzungsvertrages soll
      eine außerordentliche Hauptversammlung der Diebold Nixdorf AG
      einberufen werden, in der die Übertragung der Aktien der übrigen
      Aktionäre der Diebold Nixdorf AG auf die Diebold KGaA gegen Gewährung einer
      angemessenen Barabfindung beschlossen werden soll. Die außerordentliche
      Hauptversammlung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2019 stattfinden.

      Für den Fall, dass die außenstehenden Aktionäre der Diebold Nixdorf AG
      der Diebold KGaA noch vor Veröffentlichung der Einladung für die
      außerordentliche Hauptversammlung der Diebold Nixdorf AG ihre Aktien
      nach Maßgabe des Barabfindungsangebots im Zusammenhang mit dem
      Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Diebold KGaA als
      herrschendem Unternehmen und der Diebold Nixdorf AG als beherrschtem
      Unternehmen in einem Umfang andienen, dass die Diebold KGaA mindestens 95%
      der Anteile am Grundkapital der Diebold Nixdorf AG (unter Herausrechnung
      eigener Aktien) erwirbt, behalten sich die Diebold Nixdorf, Inc. und die
      Diebold KGaA vor, die Einleitung eines aktienrechtlichen Squeeze-Outs nach
      §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (AktG) an Stelle eines umwandlungsrechtlichen
      Squeeze-Outs in Erwägung ziehen. In jedem Fall würde ein aktienrechtlicher
      Squeeze-Out zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Zeitraum wie der
      hier angekündigte umwandlungsrechtliche Squeeze-Out erfolgen. Weder die
      rechtliche noch die wirtschaftliche Stellung der Minderheitsaktionäre der
      Diebold Nixdorf AG würde sich infolge eines Wechsels von einem
      verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out zu einem aktienrechtlichen Squeeze-Out
      verändern.

      Paderborn, 7. November 2018
      Avatar
      schrieb am 07.11.18 14:10:41
      Beitrag Nr. 1.180 ()
      Der 3-Monats-Durschnittskurs liegt nach meiner (groben) Schätzung bei etwa 55 EUR.

      Es kommt also darauf an, welchen Wert sich Diebold Inc. im Gutachten zurechtbasteln lässt.
      31 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.11.18 14:44:40
      Beitrag Nr. 1.181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.158.302 von Bauglir am 07.11.18 14:10:41
      Zitat von Bauglir: Der 3-Monats-Durschnittskurs liegt nach meiner (groben) Schätzung bei etwa 55 EUR.

      Es kommt also darauf an, welchen Wert sich Diebold Inc. im Gutachten zurechtbasteln lässt.

      ... angesichts der nicht so sonderlich rosigen Finanzlage der Mutter ist meines Erachtens nicht mit sonderlichen "Geschenken" in Form eines hohen Preises zu rechnen, ich gehe mal von einem Preis in der Nähe (oder genau) des Durchschnittspreises aus.

      Viele Grüße
      il
      30 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.11.18 15:52:02
      Beitrag Nr. 1.182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.158.665 von ilsubstanzinvestore am 07.11.18 14:44:40Ich bin ganz Deiner Meinung, obwohl die Bewertung ja nicht auf die Inc., sondern auf die AG abstellt, und die steht nicht so schlecht da wie ihre Mutter.

      Der "Markt" sieht es allerdings anders als wir und zahlt aktuell 63,70 EUR. Das erstaunt mich.
      29 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.11.18 16:26:24
      Beitrag Nr. 1.183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.159.256 von Bauglir am 07.11.18 15:52:02
      Zitat von Bauglir: Ich bin ganz Deiner Meinung, obwohl die Bewertung ja nicht auf die Inc., sondern auf die AG abstellt, und die steht nicht so schlecht da wie ihre Mutter.

      Der "Markt" sieht es allerdings anders als wir und zahlt aktuell 63,70 EUR. Das erstaunt mich.

      ... klar betrifft die Bewertung nicht die Inc., sondern die AG, aber deren geschäftliche Entwicklung rechtfertigt meiner Meinung nach keine Bewertung von 2,00 Mrd.€. Ferner hat sich die geschäftliche Entwicklung (auch was die Aussichten betrifft) im Vergleich zur BuG-Bewertung deutlich verschlechtert, also warum sollte diesmal dann ein deutlich höherer Wert rauskommen.

      Aber wie du es schon sagst, der Markt bewertet das wohl anders. Für mich völlig unverständlich, denn es war ja Jedem der sich mit dem Thema etwas auseinandergesetzt hat schon recht klar, dass der Squeeze Out kommen würde. Daher verwundert mich die Überraschung des Marktes etwas:confused:

      Viele Grüße
      il
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 11:47:01
      Beitrag Nr. 1.184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.159.256 von Bauglir am 07.11.18 15:52:02
      Zitat von Bauglir: Der "Markt" sieht es allerdings anders als wir und zahlt aktuell 63,70 EUR. Das erstaunt mich.


      Jetzt zahlt er keine 57 Euro mehr. Obwohl 55,02 Euro + Zinsen knapp über 57 Euro sind.
      27 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 11:55:22
      Beitrag Nr. 1.185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.349.209 von cd-kunde am 03.12.18 11:47:01Dadurch reduziert sich die Anzahl der Aktien weiter, die zwangsabgefunden werden. Denn so werden weiter größere Pakete zum Abfindungsangebot aus dem BGAV eingereicht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 12:08:10
      Beitrag Nr. 1.186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.349.209 von cd-kunde am 03.12.18 11:47:01
      Zitat von cd-kunde:
      Zitat von Bauglir: Der "Markt" sieht es allerdings anders als wir und zahlt aktuell 63,70 EUR. Das erstaunt mich.


      Jetzt zahlt er keine 57 Euro mehr. Obwohl 55,02 Euro + Zinsen knapp über 57 Euro sind.


      Weiß einer, wie hoch aktuell denn die genaue Ertragsausschüttung je Anteil ist?
      24 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 12:09:19
      Beitrag Nr. 1.187 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.349.275 von Gluese am 03.12.18 11:55:22
      Zitat von Gluese: Dadurch reduziert sich die Anzahl der Aktien weiter, die zwangsabgefunden werden. Denn so werden weiter größere Pakete zum Abfindungsangebot aus dem BGAV eingereicht.


      Dadurch kommen sie aber auch näher an die 95% ran und vllt. kaufen sie dann den Rest über die Börse. ;) Oder es reicht doch noch bis zur HV Mitte Mai. Dann gibt es Dividende und es steht einem der Zins für die 4,5 Monate zu. Was auch wieder ein Sprung zu 16,5 Monaten mit 4,12% wäre. Jedenfalls scheint knapp unter 57 Euro Kaufinteresse da zu sein ...
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 12:09:54
      Beitrag Nr. 1.188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.349.377 von straßenköter am 03.12.18 12:08:10Bei der letzten Abrechnung am 30.11. waren es ca. 2,06 Euro.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 12:13:21
      Beitrag Nr. 1.189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.349.401 von Gluese am 03.12.18 12:09:54
      Zitat von Gluese: Bei der letzten Abrechnung am 30.11. waren es ca. 2,06 Euro.


      Danke. Dann muss ich glatt überlegen, ob ich nicht wieder mit Kaufen und Einreichen beginne. Schöne Spekulation auf den BGAV.
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 12:13:36
      Beitrag Nr. 1.190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.349.377 von straßenköter am 03.12.18 12:08:10
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von cd-kunde: ...

      Jetzt zahlt er keine 57 Euro mehr. Obwohl 55,02 Euro + Zinsen knapp über 57 Euro sind.


      Weiß einer, wie hoch aktuell denn die genaue Ertragsausschüttung je Anteil ist?


      Nach meiner Rechnung müssten seit 1.1. 336 Tage vergangen sein und es steht einem 5 % + -0,88% Basiszins ==> 4,12% zu. 336/365 * 4,12/100 *4,12 *55,02 =2,09 Euro und somit 57,11 Euro. Müsste als knapp über 57 Euro sein.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 12:14:33
      Beitrag Nr. 1.191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.349.377 von straßenköter am 03.12.18 12:08:10Ja.

      Aktuell erhält man 55,02 EUR zzgl. ca. 2,10 EUR Zinsen für 2018 (eigene Berechnung).

      Bitte bei Erwägung einer Kauforder berücksichtigen, dass die Zinsen ESt-pflichtig sind.
      19 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 12:16:51
      Beitrag Nr. 1.192 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.349.437 von cd-kunde am 03.12.18 12:13:36Danke für die schnellen Rückmeldungen.
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 12:21:02
      Beitrag Nr. 1.193 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.349.449 von Bauglir am 03.12.18 12:14:33
      Zitat von Bauglir: Ja.

      Aktuell erhält man 55,02 EUR zzgl. ca. 2,10 EUR Zinsen für 2018 (eigene Berechnung).

      Bitte bei Erwägung einer Kauforder berücksichtigen, dass die Zinsen ESt-pflichtig sind.


      Das direkte Einreichen ist uninteressant. Aber man hat (abseits der Pleite der Mutter) eben eine Spekulation ohne Verlust-Risiko:

      Die HV soll im ersten Quartal stattfinden:

      31.01. 57,47 Euro
      28.02 57,65 Euro
      31.03 57,84 Euro
      30.4. 58,03 Euro
      17.5. (Tag der HV2018 gewesen) 55,86 Euro + 2,82 Euro Dividende
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 12:37:08
      Beitrag Nr. 1.194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.349.509 von cd-kunde am 03.12.18 12:21:02Warum soll das uninteressant sein? Durch mehrmaliges Andienen der Aktien kann man sich eine hohe Zahl von Nachbesserungsansprüchen sichern! Man hat quasi eine kostenlose Option, sofern man günstig kauft (<57 EUR). Selbst wenn im Spruchverfahren nichts raus kommt, hat man zumindest auch nichts eingebüßt.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 13:51:50
      Beitrag Nr. 1.195 ()
      Verzichtet man bei der Einreichung der Aktien nicht auf die Nachbesserung in einem Spruchverfahren?

      Wie sieht es eigentlich bei einer Insolvenz der Mutter aus, wenn man die Aktien einreicht? Gibt es da ein Risiko? Theoretisch kann man heute Einreichen, morgen geht die aber Mutter pleite, was wäre dann?

      Kann bei einer Insolvenz das Einreichen der Aktien rückabgewickelt werden?


      Danke

      VG
      DaveF
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 14:09:48
      Beitrag Nr. 1.196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.350.109 von DaveF am 03.12.18 13:51:50
      Zitat von DaveF: Verzichtet man bei der Einreichung der Aktien nicht auf die Nachbesserung in einem Spruchverfahren?

      Wie sieht es eigentlich bei einer Insolvenz der Mutter aus, wenn man die Aktien einreicht? Gibt es da ein Risiko? Theoretisch kann man heute Einreichen, morgen geht die aber Mutter pleite, was wäre dann?

      Kann bei einer Insolvenz das Einreichen der Aktien rückabgewickelt werden?


      Danke

      VG
      DaveF


      1. nein
      2. Die Mutter verlangt ja den Squeeze-out und muss die dafür notwendigen Mittel auch haben. Das gilt dann erst recht für die Aktien, die vorher schon zur Barabfindung eingereicht werden. Aber natürlich gibt es Zweifel bezüglich der Bonität der Mutter am Markt. Deshalb ist der Kurs ja auch auf dieses Niveau gesunken. Die Rückabwicklung im Fall der Insolvenz stelle ich mir schwierig vor. Kommt halt auch darauf an, ob die Aktien schon dort angekommen sind.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 14:31:25
      Beitrag Nr. 1.197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.350.226 von Gluese am 03.12.18 14:09:48
      Nachbesserung bei eingereichten Aktien im Squeeze-Out???
      hättest Du hier ´mal eine Quelle für uns?

      Meines Erachtens hat DaveF vollkommen recht, worauf willst Du Deinen Nachbesserungsanspruch denn stützen, wenn Du wissentlich zu einem bestimmten Kurs einreichst?:confused:

      Geistige Umnachtung bei der Unterschriftsleistung?:rolleyes:

      Glaube nicht, dass Du damit rechtlich durchkommst ...:(


      Auf gute Geschäfte,

      Maximilian
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 14:32:19
      Beitrag Nr. 1.198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.349.449 von Bauglir am 03.12.18 12:14:33
      Zitat von Bauglir: Ja.

      Aktuell erhält man 55,02 EUR zzgl. ca. 2,10 EUR Zinsen für 2018 (eigene Berechnung).

      Bitte bei Erwägung einer Kauforder berücksichtigen, dass die Zinsen ESt-pflichtig sind.


      Danke für den Hinweis. Das ist bei mir unbeachtlich, weil ich 2018 deutlich mehr mit Gewinn als Verlust verkauft habe, so dass die Steuern auf die Zinsen durch eine entsprechende Erstattung aus der Verlustverrechnung ausgeglichen werden.
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 14:43:16
      Beitrag Nr. 1.199 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.350.379 von MaximilianVonMexiko am 03.12.18 14:31:25Es gibt ja dann 2 Spruchverfahren, das erste läuft bereits zum BGAV und ein zweites würde nach dem Squeeze-Out kommen. Beides sind natürlich getrennte Verfahren, d.h. zum BGAV angediente Aktien würden bei einer Nachzahlung aus diesem Verfahren partizipieren und zwangsabgefundene Aktien bei einer Nachzahlung aus dem Spruchverfahren zum SO.
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 14:57:36
      Beitrag Nr. 1.200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.350.382 von straßenköter am 03.12.18 14:32:19Hi straßenköter,

      Zinsen und Aktiengewinne-/verluste sind doch verschiedene Verrechnungstöpfe, so dass Zinseinkünfte nur mit Verlusten aus Veräußerungsgeschäftenaußer Aktien verrechnet werden.

      Oder liege ich falsch? 🤔
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 15:01:03
      Beitrag Nr. 1.201 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.350.613 von Bauglir am 03.12.18 14:57:36
      Zitat von Bauglir: Hi straßenköter,

      Zinsen und Aktiengewinne-/verluste sind doch verschiedene Verrechnungstöpfe, so dass Zinseinkünfte nur mit Verlusten aus Veräußerungsgeschäftenaußer Aktien verrechnet werden.

      Oder liege ich falsch? 🤔


      Nein, da liegst Du richtig. Da aber mein Verlustverrechnungstopf Aktien für 2018 hohe Gewinne ausweist, bekommen ich bei Verkauf der Diebold zu 55,02€ eine entsprechende Gutschrift, die die AS auf die Zinsen ausgleicht.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 15:24:16
      Beitrag Nr. 1.202 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.350.649 von straßenköter am 03.12.18 15:01:03Schlau! :)
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 15:38:56
      Beitrag Nr. 1.203 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.350.649 von straßenköter am 03.12.18 15:01:03
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von Bauglir: Hi straßenköter,

      Zinsen und Aktiengewinne-/verluste sind doch verschiedene Verrechnungstöpfe, so dass Zinseinkünfte nur mit Verlusten aus Veräußerungsgeschäftenaußer Aktien verrechnet werden.

      Oder liege ich falsch? 🤔


      Nein, da liegst Du richtig. Da aber mein Verlustverrechnungstopf Aktien für 2018 hohe Gewinne ausweist, bekommen ich bei Verkauf der Diebold zu 55,02€ eine entsprechende Gutschrift, die die AS auf die Zinsen ausgleicht.


      Ich verstehe den Zusammenhang nicht.
      Du bekommst einen Veräußerungsverlust, der dann eine nachträgliche (automatische) Verlustverrechnung nach sich zieht. Ok, so what.

      Unabhängig davon bekommst Du separat Zinsen eingebucht, die noch nicht versteuert sind...
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 16:13:05
      Beitrag Nr. 1.204 ()
      Ich sehe erst jetzt, dass es am Freitag einen Umsatz von über 270.000 Stück zu 55,70 EUR in der XETRA-Schlussauktion gab! 😲

      Was war das denn? Da musste aber einer mit der Brechstange raus.

      Wohl dem, der Abstauberlimits platziert hatte!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 16:32:43
      Beitrag Nr. 1.205 ()
      Warum der Verkäufer dieses Paket nicht einreicht, ist auch unklar.
      Dies ergibt 0,9% des Grundkapitals. Bald dürfte die stimmrechtsmitteilung über 95% kommen .
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 16:42:11
      Beitrag Nr. 1.206 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.351.501 von Bauglir am 03.12.18 16:13:05
      Zitat von Bauglir: Ich sehe erst jetzt, dass es am Freitag einen Umsatz von über 270.000 Stück zu 55,70 EUR in der XETRA-Schlussauktion gab! 😲

      Was war das denn? Da musste aber einer mit der Brechstange raus.

      Wohl dem, der Abstauberlimits platziert hatte!


      Oder nur rechte Tasche linke Tasche, in der Hoffnung, dass viele danach einreichen ;)
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 16:47:17
      Beitrag Nr. 1.207 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.349.617 von Gluese am 03.12.18 12:37:08
      Zitat von Gluese: Warum soll das uninteressant sein? Durch mehrmaliges Andienen der Aktien kann man sich eine hohe Zahl von Nachbesserungsansprüchen sichern! Man hat quasi eine kostenlose Option, sofern man günstig kauft (<57 EUR). Selbst wenn im Spruchverfahren nichts raus kommt, hat man zumindest auch nichts eingebüßt.


      1. Rechne ich nicht mit mehr

      2. Besitze ich dann die Aktien nicht, falls Diebold anfängt die letzten 0.x % über die Börse zu kaufen.

      Wegen Nr.1 habe ich zu 63,30 Euro verkauft. Ich fand das merkwürdig, zumal man dann den ganzen eingereichten vor 3-4 Monaten dann ja m.W. einen Nachschlag bezahlen müsste.

      M.E. ist die Option, dass man die Aktien hält und dann mal schaut was Diebold macht oder bietet. Falls nix im Kurs passiert hat man halt eine bessere Verzinsung als auf dem Konto. Und der Zeitraum 1.Quartal ist ja benannt und überschaubar.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 19:58:00
      Beitrag Nr. 1.208 ()
      @bauglir

      Letzten Freitag war wieder einmal das halbjährliche MSCI Indexwürfeln und blackrock und co befassen sich doch nicht mit solchen Finessen wie GuBs, da heißt es nur, "sell market on close"
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 21:43:52
      Beitrag Nr. 1.209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.351.081 von SquishyLady am 03.12.18 15:38:56
      Zitat von SquishyLady:
      Zitat von straßenköter: ...

      Nein, da liegst Du richtig. Da aber mein Verlustverrechnungstopf Aktien für 2018 hohe Gewinne ausweist, bekommen ich bei Verkauf der Diebold zu 55,02€ eine entsprechende Gutschrift, die die AS auf die Zinsen ausgleicht.


      Ich verstehe den Zusammenhang nicht.
      Du bekommst einen Veräußerungsverlust, der dann eine nachträgliche (automatische) Verlustverrechnung nach sich zieht. Ok, so what.

      Unabhängig davon bekommst Du separat Zinsen eingebucht, die noch nicht versteuert sind...


      Also Kauf der Aktie zu 57€. Einfach halber lassen wir mal die Kosten weg.

      Wenn man die Aktie einreicht, gibt es 55,02€ Abfindung plus 2,10€ Zinsen. Um es auch hier einfach zu halten, rechne ich bei AS + Soli mit 30%. Auf die Zinsen zahlt man 0,63€ Steuern. Wenn ich den Verlust von 1,98€ mit bereits versteuerten Aktiengewinne verrechne, bekomme ich 0,60€ erstattet.

      55,02 Abfindung+1,47 Nettozinsen+0,60€ Steuerrückfluss = 57,09€
      Jetzt fallen natürlich beim Kauf 0,25-0,3% Kosten an, die ich aber auch nur zu zwei Drittel einfließen lassen muss, weil ich ja auch die Kosten in die Verlustverrechnung im Aktientopf mit einfließen lassen kann.

      Rechnerisch liegt der komplett neutrale Kauf knapp unterhalb von 57€, zumindest wenn man dieses Jahr bereits Aktiengewinne versteuern musste.

      In der Tat stellt sich die Frage, ob man irgendwann auch einfach eine Position in Diebold behält, um zu sehen, was beim SO herauskommt. Die Möglichkeit in den BGAV einzureichen bleibt ja erhalten.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.18 22:02:21
      Beitrag Nr. 1.210 ()
      Diebold Nixdorf AG: Mündliche Verhandlung
      https://www.spruchverfahren-direkt.de/?newsId=7337 :)

      Der_Analyst
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.12.18 09:15:54
      Beitrag Nr. 1.211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.354.396 von Der_Analyst am 03.12.18 22:02:21Die Erhöhung von 7,48 EUR würde ich begrüßen. Mal sehen, ob beide Parteien dem Vergleichsvorschlag zustimmen. Ich denke mal eher nicht, da ja die Antragsgegnerin eh relativ knapp bei Kasse ist.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.12.18 09:28:08
      Beitrag Nr. 1.212 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.354.264 von straßenköter am 03.12.18 21:43:52
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von SquishyLady: ...

      Ich verstehe den Zusammenhang nicht.
      Du bekommst einen Veräußerungsverlust, der dann eine nachträgliche (automatische) Verlustverrechnung nach sich zieht. Ok, so what.

      Unabhängig davon bekommst Du separat Zinsen eingebucht, die noch nicht versteuert sind...


      Also Kauf der Aktie zu 57€. Einfach halber lassen wir mal die Kosten weg.

      Wenn man die Aktie einreicht, gibt es 55,02€ Abfindung plus 2,10€ Zinsen. Um es auch hier einfach zu halten, rechne ich bei AS + Soli mit 30%. Auf die Zinsen zahlt man 0,63€ Steuern. Wenn ich den Verlust von 1,98€ mit bereits versteuerten Aktiengewinne verrechne, bekomme ich 0,60€ erstattet.

      55,02 Abfindung+1,47 Nettozinsen+0,60€ Steuerrückfluss = 57,09€
      Jetzt fallen natürlich beim Kauf 0,25-0,3% Kosten an, die ich aber auch nur zu zwei Drittel einfließen lassen muss, weil ich ja auch die Kosten in die Verlustverrechnung im Aktientopf mit einfließen lassen kann.

      Rechnerisch liegt der komplett neutrale Kauf knapp unterhalb von 57€, zumindest wenn man dieses Jahr bereits Aktiengewinne versteuern musste.

      In der Tat stellt sich die Frage, ob man irgendwann auch einfach eine Position in Diebold behält, um zu sehen, was beim SO herauskommt. Die Möglichkeit in den BGAV einzureichen bleibt ja erhalten.


      Es hat sogar den Vorteil Aktiengewinne in Zinsen umzuwandeln. Zinsen kann man dann mit bezahlten Stückzinsen steuerlich ins nächste Jahr schieben. Was dann interessant wird, wenn man im nächsten Jahr Freibeträge hat oder mal nicht arbeiten will.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.12.18 09:29:52
      Beitrag Nr. 1.213 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.356.400 von Gluese am 04.12.18 09:15:54Ich muss sagen ich finde vor allem den Punkt mit der Anfechtungsklage interessant. Das hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm. So wie ich das verstehe bekomme ich auf jeden Fall eine Nachbesserung von 0,48 € oder? Das heißt ein Kaufen und andienen würde sich jetzt auf jeden Fall rechnen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.12.18 10:04:37
      Beitrag Nr. 1.214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.356.535 von Basiswert am 04.12.18 09:29:52Ehrlich gesagt, weiß ich gar nicht, wann diese Anfechtungsklage vergleichsweise beigelegt wurde. Die Barabfindung wurde jedenfalls bisher (noch) nicht angehoben.
      Der aktuelle Vergleich scheint ja damit nichts zu tun zu haben.
      Avatar
      schrieb am 04.12.18 10:10:41
      Beitrag Nr. 1.215 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.351.885 von cd-kunde am 03.12.18 16:47:17
      Zitat von cd-kunde: ...
      2. Besitze ich dann die Aktien nicht, falls Diebold anfängt die letzten 0.x % über die Börse zu kaufen.
      ...

      Die letzten 0,x% wovon oder wofür denn, cd-kunde?

      Für den umwandlungsrechtlichen Squeeze Out haben sie mit 93,9% mehr als genug beisammen. Werden bis zur HV noch mindestens 1,1% angedient, wird es lt. Mitteilung vom 7.11. ein übernahmerechtlicher Squeeze Out werden. Was sollen dann weitere 0,x% helfen?

      Oder meinst Du, Diebold Inc. könnte Aktien über die Börse kaufen, um das Volumen für Nachbesserungen im Spruchverfahren zu reduzieren? Wenn ja, warum denn aber dann nur 0,x%?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.12.18 10:14:56
      Beitrag Nr. 1.216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.356.979 von Bauglir am 04.12.18 10:10:41
      Zitat von Bauglir: ...
      Werden bis zur HV noch mindestens 1,1% angedient, wird es lt. Mitteilung vom 7.11. ein übernahmerechtlicher Squeeze Out werden.
      ...


      Pardon, ein aktienrechtlicher Squeeze Out natürlich. Kein übernahmerechtlicher Squeeze Out.
      Avatar
      schrieb am 04.12.18 10:41:43
      Beitrag Nr. 1.217 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.353.613 von Aktienduffy am 03.12.18 19:58:00Danke für die Erklärung, Aktienduffy!

      Die armen ETF-Anleger... :cry:
      Avatar
      schrieb am 04.12.18 13:14:09
      Beitrag Nr. 1.218 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.356.517 von cd-kunde am 04.12.18 09:28:08
      Zitat von cd-kunde: Es hat sogar den Vorteil Aktiengewinne in Zinsen umzuwandeln. Zinsen kann man dann mit bezahlten Stückzinsen steuerlich ins nächste Jahr schieben. Was dann interessant wird, wenn man im nächsten Jahr Freibeträge hat oder mal nicht arbeiten will.


      Diese ganze Steuergestaltung ist ja schön und gut aber grundsätzlich würde ich mir da nichts schön oder schlecht rechnen, da sich auf lange Sicht Verluste mit Gewinnen sowieso ausgleichen sollten.
      Bei wem nicht, der sollte lieber das Sparbuch bemühen.

      Der Punkt ist doch, dass man die Zinsen selbst in der Steuererklärung angeben muss, da man diese in voller Höhe und ohne Abzüge gutgeschrieben bekommt. Da kann man dann eben auch außerhalb der Steuererklärung nichts gegen rechnen oder ins nächste Jahr verschieben!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.12.18 15:20:37
      Beitrag Nr. 1.219 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.358.788 von SquishyLady am 04.12.18 13:14:09
      Zitat von SquishyLady: ...
      Diese ganze Steuergestaltung ist ja schön und gut aber grundsätzlich würde ich mir da nichts schön oder schlecht rechnen, da sich auf lange Sicht Verluste mit Gewinnen sowieso ausgleichen sollten.
      Bei wem nicht, der sollte lieber das Sparbuch bemühen.

      Der Punkt ist doch, dass man dieZinsen selbst in der Steuererklärung angeben muss, da man diese in voller Höhe und ohne Abzüge gutgeschrieben bekommt. Da kann man dann eben auch außerhalb der Steuererklärung nichts gegen rechnen oder ins nächste Jahr verschieben!


      Bei manchen Anlegern besteht vielleicht eine Hoffnung, dass sich nicht alle Gewinne mit Verlusten ausgleichen, vor allem auf lange Sicht.

      Grundsätzlich ist man natürlich immer interessiert, statt Zinsgewinnen Aktiengewinne zu haben, weil diese im Gegensatz zu Zinsgewinnen auch mit Aktienverlusten verrechnet werden können. cd-kunde bastelt sich irgendwie das Gegenteil zurecht, das ist wenig hilfreich. Im Endeffekt tauscht man immer den Aktiengewinn gegen eine steuerlich anders zu behandelnde Zinskomponente, wenn man die Barabfindung annimmt. Ideal ist natürlich, wenn entstehende Aktienverluste gleich mit Gewinnen verrechnet werden können und gar nicht gleich nur in den Verlusttopf wandern.

      Richtig, die Zinsen aus Beherrschungsvertragsabfindungen werden bei den meisten Banken ohne Steuerabzug gutgeschrieben und müssen bei der Veranlagung angegeben werden. Aber eine Verrechnungsmöglichkeit sollte dennoch bestehen, wenn zuvor Verluste im normalen Verlusttopf waren und auf Antrag zum Jahresende von der Bank mit einer Verlustbescheinigung bescheinigt wurden.

      In der Anfangszeit der Abgeltungssteuer gab es da wohl mal Diskussionen, ob diese Zinseinkünfte nicht vielleicht dem normalen Steuersatz unterliegen und dann auch nicht verrechenbar sind, aber das hat sich glaub inzwischen erledigt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.12.18 12:40:35
      Beitrag Nr. 1.220 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.360.084 von honigbaer am 04.12.18 15:20:37
      akademische Diskussion
      Instis können beide Einkunftsarten eh miteinander verrechnen und private, größere Anleger, die kursbeeinflussend sind, haben entweder jedes Jahr Gewinne, die sie steuerneutral in Zinseinkünfte tauschen können oder - bei Ausreißer-Jahren - zumindest die feste Erwartung, dass sie vorgetragene Verluste im nächsten Jahr wirksam nutzen können.

      Ok, dann gibt es einige noch Marktteilnehmer, die keinen Nutzen haben, weil sie eh schon in ihren Verlustvorträgen ersaufen (welche aber halt nicht für Zinseinkünfte nutzbar sind) - die bekommen die BuG Spruchstelle bei Kauf 57,20ish per jetzt nicht für lau - das ist korrekt - hat aber in der Summe der Teilnehmer praktisch keinen Einfluss auf Nachfrage/ Kurs, auch wenn die 60 cts weniger bieten.

      Dann noch Kleinanleger, die Sizes von 100-200 Stk WIN kaufen. Dass so jemand seine Kaufentscheidung von einer Steuergutschrift i.H. von 50-60 ct/ pro Aktie abhängig macht, ist eher unwahrscheinlich.
      Im Gegenteil, der ruft dann wie üblich "Kursziel 75!", damit es sich überhaupt lohnt für ihn in der Disko.
      Avatar
      schrieb am 05.12.18 13:40:33
      Beitrag Nr. 1.221 ()
      Keine Ahnung, wie das Thema in der Diskothek erörtert wird.
      Müntefering hatte ja mal gesagt, auf die Idee mit der Steuerklärung auf dem Bierdeckel, könne man nur kommen, wenn man vorher drei Stunden vor dem Bierdeckel gesessen hat.

      Aktien mit Garantiedividende sind bei Kleinanlegern als Dividendenersatz beliebt.
      Die Diebold Nixdorf Aktie ist jedenfalls über das Jahr deutlich gefallen und auch Kleinanleger optimieren ihre Steuerbelastung, indem sie zum Jahresende steuerlich wirksam Verluste realisieren.

      Und dann stellt sich schlicht die Frage, ob man besser an der Börse verkauft oder andient.
      Und da ist die Antwort vermutlich nicht so schwierig, denn auch wenn man dabei schlimmstenfalls 60 Cent Steuer verliert, spart man die Spesen einer Börsenorder und sichert sich eine Nachbesserungsoption im Spruchverfahren.

      Ein paar Beiträge zurück hatte jemand gefragt, ob man sich bei Annahme der Abfindung nicht schlechter stellt und auf die Nachbesserung verzichtet, aber gerade durch die Einreichung sichert man sich eine mögliche Erhöhung der Barabfindung im Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag.

      Man kann also besser die Aktien ggfs steuerlich vorteilhaft zur Abfindung einreichen, statt zu verkaufen.

      Und will man sich eine möglicherweise höhere Abfindung beim Squeeze-out sichern, müsste man eben wieder kaufen. Dass der Kurs auf dem Niveau der Barabfindung liegt, deutet aber darauf hin, dass wohl auch weiterhin, wegen der finanziellen Schwäche der Mutter, eher Abgabedruck herrscht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.12.18 13:59:55
      Beitrag Nr. 1.222 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.369.153 von honigbaer am 05.12.18 13:40:33
      Zitat von honigbaer: Dass der Kurs auf dem Niveau der Barabfindung liegt, deutet aber darauf hin, dass wohl auch weiterhin, wegen der finanziellen Schwäche der Mutter, eher Abgabedruck herrscht.


      falscher Umkehrschluss imho.

      Immer enge Veranstaltung die WIN und ähnliche Spezialaktien. Da sind Freitag 270k aus ETFs aufgrund MSCi Rebalancing geflogen, systematisch, nicht diskretionär. Klassische Ineffizienz. Davon stehen einige seitdem Brief, insbesondere als Teilverkäufe. Rest wird Holdout oder Andienung

      Des Weiteren ist die Inso der Mutter heute viel unwahrscheinlicher als im August, DBD/ WIN da mit über 90% vermutlich über den Berg, bei 70% war da keiner komplett sicher, daher Kurse um die 50 am Low. SQO Ankündigung bestätigt diese Absicht. Ohne WIN-Zugriff ist DBD deutlich schlechter dran und 100% WIN sind besser als 93% WIN bzgl. Verwertbarkeit, das war immer klar. Finanzierung dieses Unterfangens wurde mehr oder weniger angezweifelt, haben die aber geschafft.

      Überraschend ist vielmehr, wie wohlwollend offenbar der Richter den Antragstellern in der BuG Spruchstelle gegenübersteht, das hatte ich jetzt z.B. nicht erwartet.

      tl;dr: vom Kurs auf die Erwartung der Mehrheit der Anleger i.B. auf die Solvenz zu schließen, ist angesichts der Verwerfung am Freitag naheliegend aber unlogisch.
      Wenn man richtig hinschaut, kann man sehen, dass die mündliche Verhandlung Ende November (bevor sie publiziert wurde) zunächst zu einem Anstieg führte im Kurs, der aber anschließend vom ETF sell-off weggefegt wurde - der wiederum noch nicht bereinigt ist.
      Avatar
      schrieb am 05.12.18 14:16:30
      Beitrag Nr. 1.223 ()
      Auf die Insovenzgefahr schließe ich aus der Bilanzsituation der Mutter und nicht aus dem Börsenkurs.
      Wobei der Börsenkurs der Mutter gerade neue Tiefststände markiert hat, was soll man daraus für Schlüsse ziehen? Gesunkenes Insolvenzrisiko? Außerdem spielt das künftige Insolvenzrisiko auf Sicht einiger Jahre bei der Bewertung möglicher Nachbesserungen eine Rolle.

      Falsch ist doch eher der umgekehrte Schluss, es bestehe keine Insolvenzgefahr, nur weil der Abfindungskurs derzeit den Kurs der Aktie definiert.

      Wen jemnad Verluste realisieren will, spielt das aber alles auch gar keine Rolle. Andienen oder börslich verkaufen ist dann die Frage. Und ob man sich in der gegebenen Konstellation wieder engagiert, ist unabhängig davon zu beantworten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.12.18 14:26:26
      Beitrag Nr. 1.224 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.369.456 von honigbaer am 05.12.18 14:16:30
      Zitat von honigbaer: Auf die Insovenzgefahr schließe ich aus der Bilanzsituation der Mutter und nicht aus dem Börsenkurs.
      Wobei der Börsenkurs der Mutter gerade neue Tiefststände markiert hat, was soll man daraus für Schlüsse ziehen? Gesunkenes Insolvenzrisiko? Außerdem spielt das künftige Insolvenzrisiko auf Sicht einiger Jahre bei der Bewertung möglicher Nachbesserungen eine Rolle.

      Falsch ist doch eher der umgekehrte Schluss, es bestehe keine Insolvenzgefahr, nur weil der Abfindungskurs derzeit den Kurs der Aktie definiert.

      Wen jemnad Verluste realisieren will, spielt das aber alles auch gar keine Rolle. Andienen oder börslich verkaufen ist dann die Frage. Und ob man sich in der gegebenen Konstellation wieder engagiert, ist unabhängig davon zu beantworten.


      Habe ich nicht gesagt, dass es absolut keine Inso-Gefahr gibt, sie ist nur kleiner als zuvor. Ich stehe immer noch Geld, schick mir gerne alles was du hast.

      Klar ist allerdings, dass vermutetes (Taxloss)-Selling falsch verortet ist, denn verkaufen zu 57 oder darunter statt andienen ist definitiv falsch - außer da kotzt zwischen Freitag und nächsten Donnerstag ein Pferd.
      die Diskussion hatten wir schon im August, wo einige Bilanzexperten (z.B. um ihre Verkäufe zu rechtfertigen) alles Mögliche konstruiert hatten. Eingetroffen ist nichts davon seitdem.
      Avatar
      schrieb am 05.12.18 15:00:07
      Beitrag Nr. 1.225 ()
      Im Moment verkauft man doch zu 57,60 und nicht zu 57 und darunter.

      Und steuerliche Verlustrealisierung ist eine praktisch Sache der einzelnen Anleger und keine akademische Frage. Als ob man das am Kurs ablesen könnte, ob da steuerlich motivierte Verkäufe, Indexanpassungen oder Insolvenzangst dahinter steht.

      Ich freue mich ja für alle Anleger, dass bisher alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können. Normalerweise notieren Aktien mit Beherrschungsvertrag UND angekündigtem Squeeze-out eher ein paar Prozent über der Barabfindung. Insoweit ist der niedrige Kurs, ober er nun 1% über oder genau auf der Barabfindung liegt, durchaus erklärungsbedürftig.

      Du kamst doch mit dem Thema an, man könne nicht auf ein Insolvenzrisiko schließen und der Markt sei ineffizient. Und ich unterstelle, dass jene die im August ausgestiegen sind, wie Scherzer zum Beispiel, wussten, wieso sie angedient oder verkauft haben.

      Ich hatte doch nur Andienung oder Verkauf steuerlich und aufgrund der weiteren Aspekte gegeneinander abgewogen. Wenn man kauft und sowieso nicht andienen will, weil man weder steuerliche Verluste hat, noch eine Insolvenzgefahr bei der Mutter sieht, muss man darüber natürlich nicht nachdenken.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.12.18 15:12:45
      Beitrag Nr. 1.226 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.369.813 von honigbaer am 05.12.18 15:00:07
      Zitat von honigbaer: Normalerweise notieren Aktien mit Beherrschungsvertrag UND angekündigtem Squeeze-out eher ein paar Prozent über der Barabfindung. Insoweit ist der niedrige Kurs, ober er nun 1% über oder genau auf der Barabfindung liegt, durchaus erklärungsbedürftig.


      genau das habe ich versucht - die seit Freitag offenkundige Ineffizienz aufzuschlüsseln. Konkret und unter Einschluss aller aktuellen Sachzwänge in Bezug auf mehrere Komponenten.

      wünsche gute Trades, laters
      Avatar
      schrieb am 07.12.18 07:48:02
      Beitrag Nr. 1.227 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.356.979 von Bauglir am 04.12.18 10:10:41
      Zitat von Bauglir:
      Zitat von cd-kunde: ...
      2. Besitze ich dann die Aktien nicht, falls Diebold anfängt die letzten 0.x % über die Börse zu kaufen.
      ...

      Die letzten 0,x% wovon oder wofür denn, cd-kunde?

      Für den umwandlungsrechtlichen Squeeze Out haben sie mit 93,9% mehr als genug beisammen. Werden bis zur HV noch mindestens 1,1% angedient, wird es lt. Mitteilung vom 7.11. ein übernahmerechtlicher Squeeze Out werden. Was sollen dann weitere 0,x% helfen?

      Oder meinst Du, Diebold Inc. könnte Aktien über die Börse kaufen, um das Volumen für Nachbesserungen im Spruchverfahren zu reduzieren? Wenn ja, warum denn aber dann nur 0,x%?


      Meine Fresse, ob es jetzt 1,1% (Stand Anfang Nov) oder 0,99% sind macht doch den Bock nicht fett.

      Wegen des fehlenden Prozentes müssten sie eine Verschmelzung durchführen. Das sind 19 Mio MarketCap, die eh bezahlt werden müssen und im Gegensatz wieviel Aufwand für die Verschmelzung?

      Das Spruchverfahren wird hier m.E. nicht viel bringen. Aber wenn, die 1,1 (!!) über die Börse gekauft werden, dann ist man schnell auch bei 65-70 Euro. Risiko nach unten bestand bei Kursen <57 Euro nur durch Insolvenz der Mutter. Ich halte solche großen Orders kurz vor Handelsschluß, deren Kurs dann stehen bleibt, für Spielereien. Und das schöne ist ja, dass Q1 bald da ist und nach 3 Monaten auch vorbei ist. Es ist nichts, das sich ewig zieht.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.12.18 09:40:35
      Beitrag Nr. 1.228 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.385.401 von cd-kunde am 07.12.18 07:48:02Da in der Mitteilung zum Squeeze-Out lediglich von einer möglichen Erreichung der 95% durch Andienung von Aktien in den BGAV die Rede war, konnte ich die Frage nach ca. 1% durch Zukäufe über die Börse nicht richtig einordnen. Wenn schon, dann würden sie doch alles über die Börse kaufen was geht. Je weniger klageberechtigte Aktien im Spruchverfahren, desto besser.

      Aber danke für die freundliche Klarstellung!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.01.19 14:02:42
      !
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      Avatar
      schrieb am 31.01.19 16:21:39
      Beitrag Nr. 1.230 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.386.493 von Bauglir am 07.12.18 09:40:35Achtung: Es wird keine Hauptversammlung zum Squeeze-Out geben!

      Aus dem Bundesanzeiger von heute:


      Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft
      Paderborn
      Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 5 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 UmwG - Verschmelzung mit der Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA
      (Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)

      Die Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft mit Sitz in Paderborn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 6846 („DN AG“), als übertragende Gesellschaft soll auf die Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA mit Sitz in Paderborn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13066 („DN KGaA“), als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden.

      Die Verschmelzung soll zur Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung durch Übertragung des gesamten Vermögens der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft nach §§ 2 Nr. 1, 78, 60 ff. UmwG erfolgen. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der DN AG erfolgen (§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG).

      Der Verschmelzungsvertrag zwischen der DN AG und der DN KGaA wurde am 31. Januar 2019 beurkundet („Verschmelzungsvertrag“). Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister des Sitzes der DN AG und der DN KGaA eingereicht. Einzelheiten der Verschmelzung sind im Verschmelzungsvertrag geregelt.

      Die DN KGaA hält unmittelbar mehr als neun Zehntel des Grundkapitals der DN AG. Daher ist gemäß §§ 78, 62 Abs. 1 UmwG eine Zustimmung der Hauptversammlung der DN KGaA zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich. Gemäß §§ 78, 62 Abs. 2 UmwG haben die Aktionäre der DN KGaA allerdings das Recht, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zur Verschmelzung beschlossen wird. Die persönlich haftende Gesellschafterin und alleinige Kommanditaktionärin der DN KGaA, die Diebold Nixdorf, Incorporated, eine Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaates Ohio, Vereinigte Staaten von Amerika, mit Sitz in North Canton, Ohio, Vereinigte Staaten von Amerika, hat der DN KGaA bereits mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, von ihrem Recht aus §§ 78, 62 Abs. 2 UmwG keinen Gebrauch zu machen.

      Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 und 2 UmwG ist auch eine Zustimmung der Hauptversammlung der DN AG zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich, wenn – wie vorliegend vorgesehen – ein Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der DN AG nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG, § 327a ff. AktG gefasst und der Übertragungsbeschluss mit einem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG in das Register der DN AG eingetragen ist.

      Zur Information der Aktionäre der DN AG liegen vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an – spätestens aber nach der jeweiligen Ausfertigung – folgende Unterlagen zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der DN AG, Heinz-Nixdorf-Ring 1, 33106 Paderborn, zur Einsicht aus:


      der am 31. Januar 2019 notariell beurkundete Verschmelzungsvertrag zwischen der DN KGaA als übernehmender Gesellschaft und der DN AG als übertragender Gesellschaft;


      die Jahresabschlüsse der DN AG, die Konzernabschlüsse und die zusammengefassten Lageberichte für die DN AG und die DN AG-Gruppe, jeweils für die Geschäftsjahre 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017 und für das Rumpfgeschäftsjahr 2017;


      die Jahresabschlüsse der DN KGaA für die Geschäftsjahre 2015/2016, 2016/2017 und für das Rumpfgeschäftsjahr 2017;


      die befreienden Konzernabschlüsse der DN KGaA gemäß § 292 Abs. 2 HGB für die Geschäftsjahre 2015/2016, 2016/2017 und für das Rumpfgeschäftsjahr 2017;


      die Zwischenbilanz der DN AG zum 30. November 2018;


      die Zwischenbilanz der DN KGaA zum 30. November 2018;


      der nach § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Geschäftsführung der DN KGaA und des Vorstands der DN AG vom 31. Januar 2019 einschließlich seiner Anlagen;


      der nach §§ 78, 60 i.V.m. § 12 UmwG vorsorglich erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Dortmund ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf, für beide an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen der DN KGaA als übernehmender Gesellschaft und der DN AG als übertragender Gesellschaft vom 31. Januar 2019;


      der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;


      der von der DN KGaA in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der DN AG gemäß §§ 78, 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DN AG auf die DN KGaA und zur Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der festgelegten Barabfindung vom 31. Januar 2019 einschließlich seiner Anlagen;


      die Gewährleistungserklärung der UniCredit Bank AG, München, gemäß §§ 78, 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 3 AktG vom 28. Januar 2019; und


      der nach §§ 78, 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Dortmund ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf, über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der DN AG (Minderheitsaktionäre) auf die DN KGaA vom 31. Januar 2019.

      Die vorgenannten Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite der DN AG unter
      https://dieboldnixdorfag.com/de-de/about-us/investor-relatio…

      abrufbar. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Entsprechende Verlangen bitten wir zu richten an:

      Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft
      c/o HV-Management GmbH
      Pirnaer Straße 8
      68309 Mannheim



      Paderborn, im Januar 2019

      Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.01.19 17:42:32
      Beitrag Nr. 1.231 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.757.918 von Muckelius am 31.01.19 16:21:39Du verstehst das sicher falsch, denn nur die aufnehmende Gesellschaft DN KGaA braucht keinen Beschluss, während die DN AG weiterhin eine ao HV am 14. März plant. Auf der Website mit den Unterlagen heißt es jedenfalls weiterhin
      DOKUMENTE ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG (ao HV) 14. März 2019
      https://dieboldnixdorfag.com/de-de/about-us/investor-relatio…
      Avatar
      schrieb am 11.02.19 19:13:54
      Beitrag Nr. 1.232 ()
      hat irgendjemand eine Ahnung, ob die DBD es zeitlich schaffen kann, den Squeeze out vor Bezahlung der Garantiedividende fürs GJ 2018 durchzuziehen?
      Avatar
      schrieb am 11.02.19 22:38:35
      Beitrag Nr. 1.233 ()
      Ohne Anfechtungsklagen wäre eine Eintragung Mitte Mai zu erwarten, während man sich mit der HV problemlos bis August Zeit lassen kann. Mit Anfechtungsklage könnte es natürlich zeitlich knapp werden.

      Da der Kurs derzeit nur etwa 1% über dem Wert der Abfindung aus dem Beherrschungsvertrag inkl. Zinsen liegt und der ermittelte Unternehmenswert einiges unter der Barabfindung des Squeeze-out liegt, dürfte es naheliegend sein, unter dem Beherrschungsvertrag einzureichen. Erhält man hingegen die Ausgleichszahlung, dann wäre auch die Kursdifferenz zum Squeeze-out Preis nicht allzugroß und man hätte dann letztlich die Wahl zwischen beiden Spruchverfahren, falls eines von beiden früher endet.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.02.19 12:27:32
      Beitrag Nr. 1.234 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.847.577 von honigbaer am 11.02.19 22:38:35
      Zitat von honigbaer: Ohne Anfechtungsklagen wäre eine Eintragung Mitte Mai zu erwarten, während man sich mit der HV problemlos bis August Zeit lassen kann. Mit Anfechtungsklage könnte es natürlich zeitlich knapp werden.

      Da der Kurs derzeit nur etwa 1% über dem Wert der Abfindung aus dem Beherrschungsvertrag inkl. Zinsen liegt und der ermittelte Unternehmenswert einiges unter der Barabfindung des Squeeze-out liegt, dürfte es naheliegend sein, unter dem Beherrschungsvertrag einzureichen. Erhält man hingegen die Ausgleichszahlung, dann wäre auch die Kursdifferenz zum Squeeze-out Preis nicht allzugroß und man hätte dann letztlich die Wahl zwischen beiden Spruchverfahren, falls eines von beiden früher endet.


      Ich würde mal abwarten was im Kurs bis zur HV passiert. Immerhin fehlen nur 0,5% bis zu den 95% und der Mutter geht es wieder besser.
      Avatar
      schrieb am 14.02.19 19:21:07
      Beitrag Nr. 1.235 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.872.846 von cd-kunde am 14.02.19 12:27:32Laut Quartalsbericht der US Mutter v 6..2.2019 besitze die Mutter bereits 95,1 Prozent.
      Avatar
      schrieb am 21.02.19 19:43:14
      Beitrag Nr. 1.236 ()
      Zusammenfassung der Gerichtssitzung im Rahmen des Spruchverfahrens

      https://www.spruchverfahren-direkt.de/incoming/Diebold-Nixdo…
      Avatar
      schrieb am 16.03.19 11:17:06
      Beitrag Nr. 1.237 ()
      Das historische Ende der Diebold Nixdorf AG ist beschlossen
      https://www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/paderborn/22403176_D…

      Gab es Widersprüche zum Protokoll?

      Der_Analyst
      Avatar
      schrieb am 16.03.19 19:19:05
      Beitrag Nr. 1.238 ()
      Ja, gab es.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.03.19 11:55:54
      Beitrag Nr. 1.239 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.120.508 von jerobeam am 16.03.19 19:19:05Ok, danke für die Info. Was waren die Gründe?

      Der_Analyst
      Avatar
      schrieb am 17.03.19 18:54:22
      Beitrag Nr. 1.240 ()
      Widerspruch erfordert keine Begründung. Ich weiss es nicht.
      Avatar
      schrieb am 23.03.19 10:56:57
      Beitrag Nr. 1.241 ()
      Wer hat noch Aktien? Und wenn ja, was macht ihr damit? halten und abwarten?
      Avatar
      schrieb am 23.03.19 13:39:56
      Beitrag Nr. 1.242 ()
      An der Börse konnte man gestern noch Aktien kaufen und verkaufen und das wird jedenfalls noch wochenlang so sein.

      Statt auf das Wirksamwerden des Squeeze-out zu warten, würde ich eher unter dem Beherrschungsvertrag andienen oder börslich verkaufen, da beim Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag wohl eine gewisse Phantasie besteht, allerdings bedingt durch die Finanzlage des Hauptaktionärs hätte ich da gewisse Vorbehalte.

      Wie sieht es im Fall einer Anfechtungsklage aus und mit der Ausgleichszahlung für 2018?
      Vermutlich nicht anders, nur zeitliche Verzögerung und Anrechnung einer möglichen Ausgleichszahlung? Habe schon wieder vergessen, ob und wie eine mögliche Ausgleichszahlung angerechnet würde.
      Avatar
      schrieb am 23.03.19 16:44:12
      Beitrag Nr. 1.243 ()
      In der Tat bezahlt die Börse derzeit mehr als 55,02€ plus Zinsen ab dem 1.1.2018.
      Ich vermute die Eintragung des squeeze outs kommt noch vor der HV 2019. auf diese Weise spart die BidCo Geld.
      nach dem squeeze out wird die heutige DN mit der BidCo vereint, so dass die heutige DN mit ihrem Vermögen für die Nachzahlung aus dem spruchverfahren einstehen müsste.
      Avatar
      schrieb am 23.03.19 18:36:53
      Beitrag Nr. 1.244 ()
      Habe jetzt nachgelesen und es müsste so sein, dass im Fall einer HV für 2018 der Ausgleich zu zahlen ist und die Barabfindung zum Squeeze-out gleich bleibt. Da aber in den Unternehmenswert (45,17 plus zeitanteiliger Ausgleich 2,04 = 47,22) der Ausgleich einberechnet ist, müsste sich im Fall einer Aufbesserung der Abfindung im Spruchverfahren zum Squeeze-out eine Zahlung des Ausgleichs negativ auswirken. Aber das ist wohl sowieso nicht arg wahrscheinlich, dass die Squeeze-out Abfindung im Spruchverfahren so deutlich angehoben wird.

      Ich sehe eher, dass die restlichen Aktien weitgehend angedient werden noch bevor der Squeeze-out wirksam wird. Wieviele Aktien waren überhaupt am Tag der HV beim Hauptaktionär? Der Börsenumsatz auf Xetra ist mit 10.000 - 20.000 Aktien wöchentlich seit Jahresbeginn recht gering.
      Avatar
      schrieb am 23.03.19 21:39:25
      Beitrag Nr. 1.245 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.179.958 von honigbaer am 23.03.19 18:36:53 Laut Quartalsbericht der US-Mutter vom 6.2.2019 hielt die BidCo rund 95,1% der Aktien.
      Avatar
      schrieb am 24.03.19 16:43:57
      Beitrag Nr. 1.246 ()
      JA, das istz bekannt. Aber zur HV war das bestimmt schon wieder mehr und müsste das nicht eigentlich bekannt gegeben werden? Sonst erfahren wir es mit dem nächsten Diebold Quartalsbericht Anfang Mai.
      Avatar
      schrieb am 24.03.19 17:52:01
      Beitrag Nr. 1.247 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.183.373 von honigbaer am 24.03.19 16:43:57Zur HV am 14.3.2019 hat sich nur 87,28% des Grundkapitals registriert.
      Avatar
      schrieb am 24.03.19 18:33:21
      Beitrag Nr. 1.248 ()
      Das habe ich auch gelesen. Allerdings ist dies vielleicht auch dadurch bedingt, dass 3.268.777 eigene Aktien nicht angemeldet wurden?

      28.876.705 anwesende + 3.268.777 eigene Aktien wären 32.145.482 von 33.084.988 ausgegebenen Aktien. Also 97,16% aller Aktien auf der HV und 939.506 Aktien nicht auf der HV.

      Die genannten 95,1% müssten etwa 28.246.480 Aktien sein, zusammen mit den eigenen Aktien dann 32.145.482. Kommt im ERgebnis auf nur noch 939.506 Aktien im Streubesitz bereits am 06.02.2019?! Wenn ich richtig rechne.
      Avatar
      schrieb am 11.04.19 17:35:34
      Beitrag Nr. 1.249 ()
      Avatar
      schrieb am 11.04.19 18:11:26
      Beitrag Nr. 1.250 ()
      Ja, die SdK rät, unter dem Beherrschungsvertrag einzureichen, statt auf den Squeeze-out zu warten.

      Aber was hat es mit der "Einreichprämie" auf sich? Das hatte ich noch nicht gehört.
      Zudem hat sich die Gesellschaft zur Gewährung einer „Einreichprämie“ verpflichtet, sofern das Spruchverfahren eine Nachbesserung von weniger als 0,48 Euro ergeben sollte.

      Außerdem kann man sich wohl auch in den zwei Monaten nach Wirksamwerden des Squeeze-outs noch für die Abfindung unter dem Beherrschungsvertrag entscheiden:
      Die Gesellschaft hat auf der Hauptversammlung auf entsprechende Nachfrage hin geantwortet, dass die Berechtigung zur Einreichung der Aktien in den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag noch bis zu 2 Monate nach Wirksamwerden der Verschmelzung bestehe.
      Avatar
      schrieb am 17.05.19 10:55:37
      Beitrag Nr. 1.251 ()
      Hallo,

      bei mir wurde gestern nun der Squeeze Out bei der comdirect durchgeführt. Das heißt die Aktien sind nun weg.

      Die Eintragung im handelsregister ist am 10.05.2019 erfolgt.

      Ich ging davon aus, dass ich die Aktien noch zwei Monate nach Wirksamwerden, also der Eintragung, andienen kann.

      Außerdem werden die Aktien noch gehandelt.

      Ist da was schief gelaufen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.05.19 11:03:31
      Beitrag Nr. 1.252 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.589.215 von Nachtstute am 17.05.19 10:55:37Also Handel kann es keinen mehr geben.
      Richtig ist aber, dass die abgefundenen Aktien auch noch nachträglich zum Abfindungsangebot aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angedient werden können. Da kommt bestimmt in den nächsten Tagen eine Info seitens der Depotbank.
      Avatar
      schrieb am 17.05.19 12:12:44
      Beitrag Nr. 1.253 ()
      Macht das Sinn? Wie lange kann ich das noch? 2 Monate ab 10.05?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.05.19 12:38:00
      Beitrag Nr. 1.254 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.589.769 von Nachtstute am 17.05.19 12:12:44Sollte meines Erachtens so lange laufen, wie das Spruchverfahren zum BGAV noch läuft.
      Avatar
      schrieb am 17.05.19 12:39:11
      Beitrag Nr. 1.255 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.589.769 von Nachtstute am 17.05.19 12:12:44Vielleicht mal hier bei der SdK nachlesen.
      https://sdk.org/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/diebo…

      Steht dazu nichts im Schreiben der Bank zum Squeeze-out?
      Und war es nicht im Fall Ruetgers sogar so, dass man sogar nach vielen Jahren noch die Abfindung des Beherrschungsvertrags wählen konnte, bis zwei Monate nach Ende des Spruchverfahrens zum Beherrschungsvertrag?
      Avatar
      schrieb am 17.05.19 19:36:45
      Beitrag Nr. 1.256 ()
      Hey, danke für die INfo.

      Wie diene ich denn an, wenn die Aktien schon aus meinem Depot verschwunden sind?

      Gibt es für 2018 noch eine Garantiedividende?
      Avatar
      schrieb am 17.05.19 21:58:06
      Beitrag Nr. 1.257 ()
      Garantiedividende sollte es keine mehr geben, da diese erst mit der Hauptversammlung fällig wird.
      (Hatte ich nicht mal genauer nachgelesen und hier im Thread etwas zu dieser Frage geschrieben? Dazu stand jedenfalls etwas im Gutachten.)

      Wie man jetzt andient, weiß ich nicht.
      Vielleicht Diebold IR fragen oder die SdK?
      Avatar
      schrieb am 18.05.19 08:59:58
      Beitrag Nr. 1.258 ()
      Gar nicht mehr!!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.05.19 11:50:22
      Beitrag Nr. 1.259 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.594.388 von mistery01 am 18.05.19 08:59:58
      Einlieferung in den BuG trotz Squeeze-Out
      Tut mir leid, aber da liegst Du schief und das gewaltig ... (Ich würde vielleicht auch etwas genauer recherchieren, bevor ich der SdK unterstelle, in ihren Pressemitteilungen Blödsinn zu verbreiten.)

      Ich habe die IR von Diebold Nixdorf unter investorrelations@dieboldnixdorf.com angeschrieben und folgende Antwort bekommen:

      "Sehr geehrter Herr XXX,

      vielen Dank für Ihre Email.

      Es ist richtig, dass die Berechtigung der Minderheitsaktionäre, eine Barabfindung nach Maßgabe des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu verlangen, nach Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out grundsätzlich fortbesteht und spätestens zwei Monate nach dem Tag endet, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Spruchverfahrensantrag auf Bestimmung des Ausgleichs oder der Abfindung im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist.

      Wie auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 14. März 2019 mitgeteilt, ist dies unsere vorläufige Auffassung auf Grundlage des bislang in der Rechtsprechung und dem rechtswissenschaftlichen Schrifttum erreichten Diskussionsstands und die Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA behält sich vor, diesen Rechtsstandpunkt im Lichte neuerer Erkenntnisse aus Rechtsprechung oder Wissenschaft zu revidieren.

      Die Abwicklung der Andienung von Aktien unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages erfolgt weiterhin (wie bereits vor Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out) durch die Deutsche Bank AG. Diese hat uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Depotbanken in Deutschland am Mittwoch, den 15. Mai 2019, durch die angehängte Veröffentlichung in den Wertpapier-Mitteilungen, dem zentralen Informationsorgan der deutschen Depotbanken, über den Prozess zur „nachträglichen“ Annahme des Abfindungsangebots nach Abwicklung des Squeeze-Out informiert wurden. Gegen Bestätigung der erfolgten Abfindung im Rahmen des Squeeze-Out können die Depotbanken bei entsprechenden Aufträgen ihrer Kunden den Unterschiedsbetrag zwischen dem Squeeze-Out-Abfindungsbetrag nebst Zinsen und dem Abfindungsbetrag aus dem Barabfindungsangebot nebst Zinsen bei der Deutsche Bank AG anfordern.


      Mit freundlichen Grüßen


      Steve Virostek

      Vice President, Investor Relations
      Diebold Nixdorf, Inc.
      5995 Mayfair Road

      North Canton, OH 44720



      **************************

      [ENGLISH TRANSLATION]

      Dear Mr. XXX,

      Thank you for your email.

      It is correct that the minority shareholders can still exercise their right to tender their shares against payment of a cash compensation under the domination and profit-and-loss transfer agreement after the merger squeeze-out has become effective, and can continue to exercise such right until two months after the date on which the court decision on the last motion for recurring compensation (Ausgleich) or exit compensation (Abfindung) has been announced in the Federal Gazette.

      As explained during the extraordinary general meeting on March 14, 2019, this is our preliminary view based on case law and the discussion in legal scholar literature. Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA reserves the right to change its view should there be new findings in case law or a change in opinion among legal scholars.

      The settlement of the tender of shares under the domination and profit-and-loss transfer agreement is still being handled by Deutsche Bank AG (as was the case before the merger squeeze-out became effective). We reached out to Deutsche Bank AG in this regard, and they advised us that the custodian in Germany have been informed on Wednesday, 15 May 2019, on the process to still accept the cash offer even after processing of the squeeze-out by publication in Wertpapier-Mitteilungen, the central information source of the custodian banks in Germany. Against confirmation that shares have been paid out within the squeeze-out processing the custodian banks can based on respective instructions of their clients claim the difference between the squeeze-out compensation plus interest and the cash compensation under the cash compensation plus interest at Deutsche Bank AG.


      Kind regards,


      Steve Virostek
      Vice President, Investor Relations
      Diebold Nixdorf, Inc.
      5995 Mayfair Road

      North Canton, OH 44720
      "


      Man sollte also seine Bank kontaktieren und bei Zweifeln dort auf die angesprochenen Wertpapier-Mitteilungen vom 15. Mai verweisen.


      Auf gute Geschäfte,

      Maximilian
      Avatar
      schrieb am 28.05.19 20:03:17
      Beitrag Nr. 1.260 ()
      So, ich habe die Aktien nun wieder im Depot. GIbt es eine Möglichkeit, die Aktien komplett außerbörslich zu verkaufen? Gibt es dort stellen?

      Oder nur andienen?
      Avatar
      schrieb am 28.05.19 20:11:37
      Beitrag Nr. 1.261 ()
      Das ist sicher nur eine Dummie-Buchung, damit die Einreichung formal abgewickelt werden kann.

      Die Aktien sind ja bereits in das Eigentum des Hauptaktionärs übergegangen, nur bekommst Du eine andere Abfindung bei Einreichung statt der Squeeze-out Abfindung. Bist Du sicher, dass Du nicht schon etwas entsprechendes erklärt hast zur Einreichung, gegenüber der Bank, oder wie kommen die "Aktien" ins Depot?
      Avatar
      schrieb am 29.05.19 16:30:49
      Beitrag Nr. 1.262 ()
      Ich habe ein Schreiben von der comdirect bekommen,dass ich jederzit nun unter dem Beherrschungsvertrag einreichen kann.
      Avatar
      schrieb am 29.05.19 17:28:47
      Beitrag Nr. 1.263 ()
      Und das Geld vom Squeeze-out?
      Avatar
      schrieb am 30.05.19 10:59:03
      Beitrag Nr. 1.264 ()
      das wurde wieder vom Verrechnungskonto abgezogen.
      Avatar
      schrieb am 30.05.19 18:50:05
      Beitrag Nr. 1.265 ()
      Dann tu es!
      Unter dem Beherrschungsvertrag einreichen meine ich.
      Ich glaube auch nicht, dass man jetzt noch Zinsen bekommen kann für die Zeit nach Wirksamwerden des Squeeze-out. Ich nehme eher an, dass das tatsächlich nur formale Buchungen sind, um die Abrechnung der Abfindung aus dem Beherrschungsvertrag technisch abzuwickeln.

      (Kann man das nicht bei comdirect auch online veranlassen? Oder kam ein Formular in die Postbox?)
      Avatar
      schrieb am 16.08.20 11:02:09
      Beitrag Nr. 1.266 ()
      Moin, gibt es was neues zu dem Spruchverfahren?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.05.21 10:02:51
      Beitrag Nr. 1.267 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.777.052 von Nachtstute am 16.08.20 11:02:09
      Zitat von Nachtstute: Moin, gibt es was neues zu dem Spruchverfahren?


      Ich hatte mir mal im Kalender notiert dass gestern eine vertagte Verhandlung im Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag stattfinden sollte - stimmte aber nicht wie ich gestern festgestellt habe, hatte mich um einen Monat vertan.

      Nächster Termin also 10.6., siehe https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/02/spruchverfahren….

      Gut Ding will Weile haben... 😴
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.05.21 22:15:25
      Beitrag Nr. 1.268 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.140.864 von Bauglir am 11.05.21 10:02:51
      Zitat von Bauglir:
      Zitat von Nachtstute: Moin, gibt es was neues zu dem Spruchverfahren?


      Ich hatte mir mal im Kalender notiert dass gestern eine vertagte Verhandlung im Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag stattfinden sollte - stimmte aber nicht wie ich gestern festgestellt habe, hatte mich um einen Monat vertan.

      Nächster Termin also 10.6., siehe https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/02/spruchverfahren….

      Gut Ding will Weile haben... 😴


      Hat noch mehr Weile…
      https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/05/spruchverfahren…
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      Wincor Nixdorf - langfristig bei 250 Euro?